Professur für Regionale Geographie

Die Universität Passau ist eine junge, dynamische, weltoffene Universität und einer der größten
Arbeitgeber in Passau und der umliegenden Region mit über 1.600 Beschäftigten. An ihr studieren
und forschen rund 12.000 junge Menschen aus über 90 Nationen. Zur Unterstützung exzellenter
Forschung und Lehre ist an der Professur für Regionale Geographie ab sofort für die
Projektlaufzeit (1. Oktober 2016 bis 31. März 2017) die Stelle einer
Studentischen Hilfskraft
(25 Stunden/Monat, Entgelt 8,50 Euro/Stunde)
zu besetzen. Ab 1. Januar 2017 beträgt der Stundenlohn 8,84 Euro.
Aufgaben
• Mitarbeit am Projekt „Entwicklung eines nachhaltigen Versorgungs- und Wohnraumkonzeptes im Zeichen des demografischen Wandels in der Gemeinde Mauth-Finsterau.“
• Datenrecherche und –analyse zur Altersstruktur und zur Versorgungs- und
Wohnraumsituation im Gemeindegebiet
• Mithilfe bei der Durchführung und Nachbereitung einer Fragebogenaktion im
Gemeindegebiet
• Mitwirkung bei der Durchführung und Nachbereitung von
Bürgerbeteiligungsveranstaltungen
Ihr Profil
• gründliche und zielorientierte Arbeitsweise
• Kenntnisse in der Fragebogengestaltung von Vorteil
• Erfahrungen in der Projektarbeit von Vorteil
• Selbstständigkeit, Engagement, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
Arbeitszeit und -umfeld
• 25 Stunden im Monat, Vergütung: 8,50 Euro/Stunde (ab 1. Januar 2017 8,84 Euro)
• flexible Arbeitszeiten
• Abwechslung vom Studium durch spannende Mitarbeit in diesem praxisbezogenen
Forschungsprojekt
• Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen
• Organisatorische und fachliche Unterstützung durch das Team des Faches Geographie
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Studierenden geeignet. Schwerbehinderte
Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens Dienstag, 25. Oktober
2016 per E-Mail in einem PDF-Dokument an [email protected].
Diese löschen wir spätestens fünf Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.