KommunalForum 2016 Kommunale Haushaltsreform – Instrumente zur kommunalen Vermögensbewertung Hallwang 18. Oktober 2016 Kommunale Haushaltsreform – Instrumente zur kommunalen Vermögensbewertung EINLADUNG Der Public Sector der Bank Austria, der Österreichische Städtebund, der Österreichische Gemeindebund und das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung freuen sich, Sie zum KommunalForum 2016 am Dienstag, den 18. Oktober 2016 um 9.30 Uhr in das Kultur- und Veranstaltungszentrum Hallwang, Dorfstraße 18, 5300 Hallwang einzuladen. „Kommunale Haushaltsreform – Instrumente zur kommunalen Vermögensbewertung“ lautet das Kernthema der diesjährigen Veranstaltung. Neben topaktuellen Informationen zu den Rahmenbedingungen der Kommunalwirtschaft erwarten Sie hochkarätige Vorträge und Diskussionen. Aus der Serie der Praxisplaner für Gemeinden wird ein erweitertes Tool für die kommunale Vermögensbewertung präsentiert. Wir freuen uns auf Ihre Zusage mittels beigefügtem Antwortfax bis spätesten Dienstag, den 11. Oktober 2016 per Fax 0043 (0)5 05 05 – 89 41691 bzw. eingescannt per Mail an [email protected]. Hallwang 18. Oktober 2016 PROGRAMM 9.30 Uhr EINTREFFEN DER GÄSTE 10.00 Uhr BEGRÜSSUNG Mag. Johannes Ebner Bürgermeister Gemeinde Hallwang OSR Mag. Dr. Thomas Weninger, MLS Generalsekretär Österreichischer Städtebund Prof. Helmut Mödlhammer Präsident Österreichischer Gemeindebund Mag. Wolfgang Figl Leiter Public Sector, Bank Austria 10.15 Uhr Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen Mag. Walter Pudschedl Ökonom Bank Austria Vermögensrechnung – Was bringt sie den Gemeinden? Nutzen und Risiken Mag. Peter Biwald, Geschäftsführer KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung Vermögensbewertung – Bewertungs leitfaden und erweitertes Praxistool MMag. Clemens Hödl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter KDZ – Zentrum für Verwaltungs- forschung 11.30 Uhr Podiumsdiskussion 12.30 Uhr Mittagsbuffet 13.30 Uhr Ende der Veranstaltung Veranstaltungsort: Kultur- & Veranstaltungszentrum Hallwang Dorfstraße 18 5300 Hallwang bei Salzburg Ihre Anmeldung gilt als Bestätigung für uns, dass Sie diese Einladung nach den für Sie geltenden Compliancebestimmungen annehmen dürfen.
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