KommunalForum 2016

KommunalForum 2016
Kommunale Haushaltsreform – Instrumente zur kommunalen Vermögensbewertung
Hallwang
18. Oktober 2016
Kommunale Haushaltsreform –
Instrumente zur kommunalen Vermögensbewertung
EINLADUNG
Der Public Sector der Bank Austria, der Österreichische Städtebund, der Österreichische Gemeindebund
und das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung freuen sich, Sie zum
KommunalForum 2016
am Dienstag, den 18. Oktober 2016 um 9.30 Uhr
in das Kultur- und Veranstaltungszentrum Hallwang, Dorfstraße 18, 5300 Hallwang
einzuladen.
„Kommunale Haushaltsreform – Instrumente zur kommunalen Vermögensbewertung“ lautet das
Kernthema der diesjährigen Veranstaltung. Neben topaktuellen Informationen zu den Rahmenbedingungen
der Kommunalwirtschaft erwarten Sie hochkarätige Vorträge und Diskussionen. Aus der Serie der Praxisplaner
für Gemeinden wird ein erweitertes Tool für die kommunale Vermögensbewertung präsentiert.
Wir freuen uns auf Ihre Zusage mittels beigefügtem Antwortfax bis spätesten Dienstag, den 11. Oktober 2016
per Fax 0043 (0)5 05 05 – 89 41691 bzw. eingescannt per Mail an [email protected].
Hallwang
18. Oktober 2016
PROGRAMM
9.30 Uhr
EINTREFFEN DER GÄSTE
10.00 Uhr BEGRÜSSUNG
Mag. Johannes Ebner
Bürgermeister Gemeinde Hallwang
OSR Mag. Dr. Thomas Weninger, MLS
Generalsekretär Österreichischer
Städtebund
Prof. Helmut Mödlhammer
Präsident Österreichischer Gemeindebund
Mag. Wolfgang Figl
Leiter Public Sector, Bank Austria
10.15 Uhr Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
Mag. Walter Pudschedl
Ökonom Bank Austria
Vermögensrechnung – Was bringt sie
den Gemeinden? Nutzen und Risiken
Mag. Peter Biwald, Geschäftsführer KDZ –
Zentrum für Verwaltungsforschung
Vermögensbewertung – Bewertungs
leitfaden und erweitertes Praxistool
MMag. Clemens Hödl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter KDZ – Zentrum für Verwaltungs-
forschung
11.30 Uhr Podiumsdiskussion
12.30 Uhr Mittagsbuffet
13.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Veranstaltungsort:
Kultur- & Veranstaltungszentrum Hallwang
Dorfstraße 18
5300 Hallwang bei Salzburg
Ihre Anmeldung gilt als Bestätigung für uns, dass Sie diese Einladung nach den
für Sie geltenden Compliancebestimmungen annehmen dürfen.