KommunalForum 2016 Kommunale Haushaltsreform – Instrumente zur kommunalen Vermögensbewertung St. Pölten 8. November 2016 Kommunale Haushaltsreform – Instrumente zur kommunalen Vermögensbewertung EINLADUNG Der Public Sector der Bank Austria, der Österreichische Städtebund, der Österreichische Gemeindebund und das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung freuen sich, Sie zum KommunalForum 2016 am Dienstag, den 8. November 2016 um 9.30 Uhr in das Seminar- und Tagungszentrum Schwaighof, Landsbergerstraße 11, 3100 St. Pölten einzuladen. „Kommunale Haushaltsreform – Instrumente zur kommunalen Vermögensbewertung“ lautet das Kernthema der diesjährigen Veranstaltung. Neben topaktuellen Informationen zu den Rahmenbedingungen der Kommunalwirtschaft erwarten Sie hochkarätige Vorträge und Diskussionen. Aus der Serie der Praxisplaner für Gemeinden wird ein erweitertes Tool für die kommunale Vermögensbewertung präsentiert. Wir freuen uns auf Ihre Zusage mittels beigefügtem Antwortfax bis spätestens Freitag, den 28. Oktober 2016 per Fax 0043 (0)5 05 05 – 89 41691 bzw. eingescannt per Mail an [email protected]. St. Pölten 8. November 2016 PROGRAMM 9.30 Uhr EINTREFFEN DER GÄSTE 10.00 Uhr BEGRÜSSUNG Ing. Franz Gunacker Vizebürgermeister der Landeshauptstadt St. Pölten OSR Mag. Dr. Thomas Weninger, MLS Generalsekretär Österreichischer Städtebund HR Dr. Walter Leiss Generalsekretär Österreichischer Gemeindebund Mag. Wolfgang Figl Leiter Public Sector, Bank Austria 10.15 Uhr Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen Mag. Stefan Bruckbauer Chefökonom Bank Austria Vermögensrechnung – Was bringt sie den Gemeinden? Nutzen und Risiken Mag. Peter Biwald, Geschäftsführer KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung Vermögensbewertung – Bewertungs leitfaden und erweitertes Praxistool MMag. Clemens Hödl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter KDZ – Zentrum für Verwaltungs- forschung 11.30 Uhr Podiumsdiskussion 12.30 Uhr Mittagsbuffet 13.30 Uhr Ende der Veranstaltung Veranstaltungsort: Seminar- und Tagungszentrum Schwaighof Landsbergerstraße 11 3100 St. Pölten Ihre Anmeldung gilt als Bestätigung für uns, dass Sie diese Einladung nach den für Sie geltenden Compliancebestimmungen annehmen dürfen.
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