Medieninformation Landesdirektion Sachsen Ihr Ansprechpartner Dr. Holm Felber Durchwahl Telefon +49 371 532 1010 Telefax +49 371 532 271016 [email protected]* 20.10.2016 Kitesurfen am Geierswalder See bleibt weiter verboten Landesdirektion Sachsen lehnt Antrag der Gemeinde Elsterheide auf ausnahmsweise Gestattung des Kitesurfens ab Die Landesdirektion Sachsen hat den Antrag der Gemeinde Elsterheide, das auf dem Geierswalder See verbotene Kitesurfen ausnahmsweise zuzulassen, abgelehnt. Auf dem Geierswalder See ist das Kitesurfen grundsätzlich verboten, da auf diesem die Regelungen der Sächsischen Schifffahrtsverordnung (SächsSchiffVO) gelten. Die Landesdirektion Sachsen kann, sofern entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind, auf dafür ausgewiesenen Gewässerabschnitten aber Ausnahmen gestatten. Beantragt war die Zulassung des Kitesurfens auf einem Areal im südöstlichen Teil des Geierswalder Sees, nördlich des Schiffsanlegers Geierswalde, entlang des geotechnischen Sperrbereichs am Koschendamm. Der Antrag musste abgelehnt werden, da die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Verbot des Kitesurfens nicht erfüllt sind. So mangelt es bereits am Zugang zu der für das Kitesurfen vorgesehenen Wasserfläche. Die geplante Ein- und Ausstiegsstelle befindet sich sowohl außerhalb der für schiffbar erklärten Wasserfläche als auch außerhalb der Fläche, für welche die Gemeinde Elsterheide einen Nutzungsvertrag mit der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) abgeschlossen hat. Zudem enthält der Nutzungsvertrag keine Regelung zum Kitesurfen, sodass es der Gemeinde Elsterheide bereits an der Nutzungserlaubnis seitens der LMBV für das Kitesurfen fehlt. Der Antrag musste auch wegen zu befürchtender Nutzungskonflikte abgelehnt werden. So befinden sich in unmittelbarer Nähe des geplanten Kitesurfareals ein Badebereich, der Stützpunkt einer Surfschule sowie eine Anlegestelle für Fahrgastschiffe und Bootsvermieter. Ein weiterer Grund für die Ablehnung des Antrages ist, dass die für das Kitesurfen Seite 1 von 2 Hausanschrift: Landesdirektion Sachsen Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz www.lds.sachsen.de * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. vorgesehene Fläche entlang des geotechnisch gesperrten Koschendamms verläuft. Das bedeutet, dass selbst im Gefahrenfall oder bei einem Unfall aus Sicherheitsgründen nicht der kürzeste Weg zum Ufer angesteuert werden dürfte. Bei der Entscheidung über den Antrag der Gemeinde Elsterheide wurden Stellungnahmen des Sächsischen Oberbergamtes, der Wasserschutzpolizei, des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, der LMBV sowie der unteren Wasserbehörde (Landratsamt Bautzen) und oberen Wasserbehörde (Landesdirektion Sachsen) eingeholt und berücksichtigt. Seite 2 von 2
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