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20.10.2016
Kitesurfen am Geierswalder See bleibt weiter verboten
Landesdirektion Sachsen lehnt Antrag der Gemeinde Elsterheide auf
ausnahmsweise Gestattung des Kitesurfens ab
Die Landesdirektion Sachsen hat den Antrag der Gemeinde Elsterheide, das
auf dem Geierswalder See verbotene Kitesurfen ausnahmsweise zuzulassen,
abgelehnt.
Auf dem Geierswalder See ist das Kitesurfen grundsätzlich verboten,
da auf diesem die Regelungen der Sächsischen Schifffahrtsverordnung
(SächsSchiffVO) gelten. Die Landesdirektion Sachsen kann, sofern
entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind, auf dafür ausgewiesenen
Gewässerabschnitten aber Ausnahmen gestatten.
Beantragt war die Zulassung des Kitesurfens auf einem Areal im
südöstlichen Teil des Geierswalder Sees, nördlich des Schiffsanlegers
Geierswalde, entlang des geotechnischen Sperrbereichs am Koschendamm.
Der Antrag musste abgelehnt werden, da die Voraussetzungen für eine
Ausnahme vom Verbot des Kitesurfens nicht erfüllt sind.
So mangelt es bereits am Zugang zu der für das Kitesurfen vorgesehenen
Wasserfläche. Die geplante Ein- und Ausstiegsstelle befindet sich sowohl
außerhalb der für schiffbar erklärten Wasserfläche als auch außerhalb
der Fläche, für welche die Gemeinde Elsterheide einen Nutzungsvertrag
mit der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft
mbH (LMBV) abgeschlossen hat. Zudem enthält der Nutzungsvertrag keine
Regelung zum Kitesurfen, sodass es der Gemeinde Elsterheide bereits an
der Nutzungserlaubnis seitens der LMBV für das Kitesurfen fehlt.
Der Antrag musste auch wegen zu befürchtender Nutzungskonflikte
abgelehnt werden. So befinden sich in unmittelbarer Nähe des geplanten
Kitesurfareals ein Badebereich, der Stützpunkt einer Surfschule sowie
eine Anlegestelle für Fahrgastschiffe und Bootsvermieter. Ein weiterer
Grund für die Ablehnung des Antrages ist, dass die für das Kitesurfen
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vorgesehene Fläche entlang des geotechnisch gesperrten Koschendamms
verläuft. Das bedeutet, dass selbst im Gefahrenfall oder bei einem Unfall aus
Sicherheitsgründen nicht der kürzeste Weg zum Ufer angesteuert werden
dürfte.
Bei der Entscheidung über den Antrag der Gemeinde Elsterheide wurden
Stellungnahmen des Sächsischen Oberbergamtes, der Wasserschutzpolizei,
des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg, der LMBV sowie der
unteren Wasserbehörde (Landratsamt Bautzen) und oberen Wasserbehörde
(Landesdirektion Sachsen) eingeholt und berücksichtigt.
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