Amtliche und gemeindliche Mitteilungen

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Amtsblatt Winterlingen
Freitag, den 21. Oktober 2016
Jahrgang 2016 Neues & Aktuelles
Seite 1
Freitag, 22. Oktober 2016
EXPO 16
Winterlingen
Herzliche Einladung zur Gewerbeschau „EXPO 16“
Wieso nicht wieder einmal eine Gewerbeschau wie sie vor vielen Jahren in Winterlingen üblich war? Diese Frage war Anlass
für die Gemeindeverwaltung die Organisation der
„EXPO 16 Winterlingen“
zu übernehmen. Die Gewerbeschau findet am Sonntag,
23.10.2016, von 10.00 bis 16.00 Uhr in der Turn- und Festhalle
Friedrichstraße statt.
Bei dieser Gewerbeschau soll den Besuchern ein repräsentativer Querschnitt der in Winterlingen beheimateten Firmen und
Dienstleistern aus Industrie, Handel und Handwerk geboten
werden
Zweiundzwanzig örtliche Firmen und Dienstleister präsentieren
dabei die Angebotsvielfalt, Leistungsfähigkeit und Servicequalität in unserer Gemeinde. Überzeugen Sie sich von dem breitgefächerten Angebot der Aussteller in einer ungezwungenen
Atmosphäre in und um die Turn- u. Festhalle Friedrichstraße.
Für das leibliche Wohl während der Öffnungszeit der „EXPO 16
Winterlingen“ sorgt der Chor „Cantus iuvenis“.
Den Besuchern wünschen wir einen informativen und erlebnisreichen Aufenthalt.
Ein herzliches Dankeschön an alle Aussteller für die Teilnahme
an der Gewerbeschau und dem Cantus iuvenis für die Bewirtung.
Michael Maier, Bürgermeister
Nummer 42
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat
am 17.10.2016 die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen:
I. Allgemeine Vorschriften
§1
Widmung
(1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er
dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der
in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen
ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener, sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung
steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung
anderer Verstorbener zulassen. Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist.
(2) Ferner kann auf dem Friedhof bestattet werden, wer früher in
der Gemeinde gewohnt hat und seine Wohnung in der Gemeinde
nur wegen der Aufnahme in ein auswärtiges Altenheim, Altenpflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung oder wegen Verlegung des
Wohnsitzes zu auswärts wohnenden Angehörigen zur Vermeidung
der Aufnahme in eine der vorgenannten Einrichtungen aufgegeben
hat.
(3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften
über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen.
(4) Das Gemeindegebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt:
1.Bestattungsbezirk des Friedhofs Winterlingen; er umfasst
das Gebiet des Ortsteils Winterlingen.
2.Bestattungsbezirk des Friedhofs Benzingen; er umfasst das
Gebiet des Ortsteils Benzingen.
3.Bestattungsbezirk des Friedhofs Harthausen; er umfasst
das Gebiet des Ortsteils Harthausen.
Die Verstorbenen sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten bzw. beizusetzen, in dem sie zuletzt ihren
Wohnsitz hatten, sofern sie nicht bei ihrem Tod ein Recht auf
Bestattung bzw. Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte
eines anderen Friedhofs hatten. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
II. Ordnungsvorschriften
Amtliche Bekanntmachungen
§2
Öffnungszeiten
(1) Der Friedhof darf nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten betreten werden.
(2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner
Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.
Zollernalbkreis
§3
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind
zu befolgen.
(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
Friedhofssatzung
1.die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenomAufgrund der § 12 Abs. 2, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2
men Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen der
des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der
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Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbe treibenden,
2.während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der
Nähe Arbeiten auszuführen,
3.den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu ver unreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und
Grabstätten unberechtigterweise zu betreten,
4.Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,
5.Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen
abzulagern,
6.Waren und gewerbliche Dienste anzubieten,
7.Druckschriften zu verteilen,
8.ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig
zu fotografieren,
9.zu lärmen, zu spielen, zu essen und zu trinken sowie zu lagern.
(3) Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem
Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind.
(4) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.
§4
Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen
Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für
die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht
erfüllt werden.
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§7
Ausheben der Gräber
(1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche
(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,85 m, bis
zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
§8
Ruhezeit
Die Ruhezeit der Verstorbenen beträgt 25 Jahre; bei Aschen 15
Jahre.
§9
Umbettungen
(1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird
die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den
ersten 8 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder
aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab sind
innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit aufgefundene Gebeine (Überreste
von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener werden
durch die Gemeinde in anonyme Gemeinschaftsgrabstätten umgebettet
(3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist
bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem
Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungs-berechtigte.
(4) In den Fällen des § 24 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von
Nutzungsrechten nach § 24 Abs. 1 Satz 4 können aufgefundene
(3) Die Zulassung erfolgt durch die Ausstellung eines Berechti- Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Vergungsscheins. Dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der storbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder in ein Urnengrab umgebettet werden.
Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen.
Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öf(4) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die fentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.
Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beach(5) Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den
ten.
Zeitpunkt der Umbettung.
(5) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. (6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu tragen.
Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur Vorüber- Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten
gehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, es
Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor.
in den früheren Zustand zu bringen.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen
oder gehemmt.
(6) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Abs. 3 und
4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz IV. Grabstätten
oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer zurücknehmen oder widerrufen.
§ 10
Allgemeines
(7) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheit- (1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofträgers. An ihlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche nen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.
Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt
werden; § 42 a und §§ 71 a bis 71 e des Landes-verwaltungsverfah- (2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur
rensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. Verfügung gestellt:
1.Reihengräber,
III. Bestattungsvorschriften
2.Urnenreihengräber,
§5
3.Rasenreihengräber
Allgemeines
4.Wahlgräber,
(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der
5.Urnenwahlgräber,
Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erwor6.Rasenwahlgräber.
benen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemein(3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmde das Nutzungsrecht nachzuweisen.
ter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht
(2) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und be- nicht.
rücksichtigt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen und der Geist(4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.
lichen.
§ 11
§6
Reihengräber
Särge
Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittel- (1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die
maß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für
erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.
die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden.
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(2) Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist - sofern keine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt - in nachstehender Reihenfolge
1.wer für die Bestattung sorgen muss
(§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz),
2.wer sich dazu verpflichtet hat,
3.der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.
(3) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:
1.Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten
5. Lebensjahr
2.Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten
5. Lebensjahr an.
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9.Innerhalb der einzelnen Gruppen Nrn. 2 bis 4 und 6 bis 8
wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt.
(8) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde
das Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 7 Satz 3 genannten Personen übertragen.
(9) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der
Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie
über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 7
Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden.
Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
(10) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten
(4) In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt.
Ruhezeit verzichtet werden.
Während der ersten 10 Jahre der Belegung eines Reihengrabes für
Erdbestattungen kann auf Antrag ausnahmsweise die zusätzliche (11) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes
Bestattung bis zu einer Urne zugelassen werden.
zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen,
Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat
(5) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in
der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeiein Wahlgrab umgewandelt werden.
tig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt.
(6) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen
(12) In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden.
nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher ortsüblich oder
durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben.
§ 13
Urnenreihen- und Urnenwahlgräber
§ 12
(1) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten
Wahlgräber
als Urnenstätten in Grabfeldern oder Nischen unterschiedlicher
(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die BeGröße in Mauern und Stelen, die ausschließlich der Beisetzung von
stattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und die Beisetzung
Aschen Verstorbener dienen.
von Aschen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. (2) In einem Urnenreihengrab kann vor Ablauf des ersten Jahres
Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Per- der Belegung eine weitere Urne beigesetzt werden.
son.
(3) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt,
(2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag erstmalig gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgräber entsprechend
auf die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit), an Urnenwahlgräbern für Urnenstätten.
auf die Dauer von 30 Jahren, verliehen. Sie können nur anlässlich
§ 14 Rasenreihen- und Rasenwahlgräber
eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung eines
(1) Rasenreihen- und Rasenwahlgräber sind Grabstätten, die ausNutzungsrechts (Verlängerung der Nutzungszeit) ist nur auf Antrag
schließlich der Erdbestattung von Verstorbenen dienen.
möglich und darf 20 Jahre, für Urnenwahlgräber 15 Jahre, nicht
übersteigen.
(2) Rasenreihen- und Rasenwahlgräber bestehen aus einem von
der Gemeinde hergestellten mit Granitgroßsteinpflaster einge(3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgefassten Grabsteinstreifen und einer angrenzenden Rasenfläche.
bühr. Auf Wahl-gräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das
Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihen- (3) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt,
gräber entsprechend anzuwenden.
gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgräber entsprechend
für Rasenreihen- und Rasenwahlgräber.
(4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht.
V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen
(5) Wahlgräber sind mehrstellige Einfachgräber. In einem Wahlgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen zulässig.
Bis zu 15 Jahre vor Ablauf der Nutzungszeit der Belegung eines
Wahlgrabes für Erdbestattungen kann auf Antrag ausnahmsweise
die zusätzliche Bestattung von bis zu einer Urne zugelassen werden.
§ 15
Auswahlmöglichkeiten
(1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder ohne Gestaltungsvorschriften und Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften eingerichtet.
(2) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften liegen
soll. Entscheidet er sich für ein Grabfeld mit Gestaltungsvorschrif(6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfin- ten, so besteht auch die Verpflichtung, die in Belegungs- und Grabden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein malplänen für das Grabfeld festgesetzten Gestaltungsvorschriften
Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit einzuhalten. Wird von dieser Auswahlmöglichkeit nicht rechtzeitig
erneut verliehen worden ist.
vor der Bestattung Gebrauch gemacht, so erfolgt die Bestattung in
einem Grabfeld ohne Gestaltungsvorschriften.
(7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem
§ 16
nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine
Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz
Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der WürReihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsbe- de des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtrechtigten mit deren Zustimmung über
anlage entsprechend.
1.auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin
oder den Lebens-partner,
2.auf die Kinder,
3.auf die Stiefkinder,
4.auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer
Väter oder Mütter,
5.auf die Eltern,
6.auf die Geschwister,
7.auf die Stiefgeschwister,
8.auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben.
(2) Die Außenabmessungen der Grabflächen betragen:
a)
Reihengräber:Länge 1,80 m, Breite 0,80 m,
b)
Wahlgräber:Länge 1,80 m, Breite 1,60 m,
c)Urnenreihergräber/ wahlgräber (Erdbestattung):Länge 0,80 m, Breite 0,60 m,
d)
Kindergräber:Länge 1,00 m, Breite 0,60 m.
(3) Die zulässigen Höchstmaße der Grabmale betragen:
a)
Einzelgräber:Höhe 1,50 m, Breite 0,70 m,
b)Doppelgräber: Höhe 1,50 m, Breite 1,40 m,
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c)Urnenreihengräber/ wahlgräber (Erdbestattung):Höhe 0,60 m, Breite 0,50 m,
d)
Kindergräber:Höhe 1,00 m, Breite 0,50 m.
Die Höhe der Grabmale ist vom Boden aus zu messen.
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(3) Die Errichtung aller sonstigen Grabausstattungen bedarf
ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend.
(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die son(4) Die Gemeinde kann für geistliche und weltliche Würdenträ- stige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteiger Sondergrabfelder ausweisen und unter Berücksichtigung des lung der Genehmigung errichtet worden ist.
Friedhofszwecks sowie im Rahmen von Abs. 1 Ausnahmen von den
(5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung
Vorschriften der Abs. 2 und 3 zulassen.
von der Gemeinde überprüft werden können.
§ 17
(6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen
Gestaltungsvorschriften für die Beisetzung von Aschen in
dieser Friedhofssatzung erfüllt werden.
Urnenhain und Urnenwand (-stelen) und für Erdbestattungen
im neuen Teil des Friedhofs Winterlingen
§ 20
(1) Bei Urnenbeisetzungen im Urnenhain des Friedhofs WinterlinStandsicherheit
gen dürfen für die Abdeckung nur die bei der Gemeinde vorrätigen Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher
bruchrauen Porphyrplatten verwendet werden. Die Beschriftung sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerdarf nur mit aufgesetzten Bronze-Buchstaben, Großschrift, Höhe 3 kannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befesti– 5 cm, „Antik-Schrift“ angebracht werden.
gen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein und
dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten:
(2) Bei der Urnengrabwand (-stelen) auf dem Friedhof Winterlingen sind die von der Gemeinde beschafften Abdeckplatten zu ver- Stehende Grabmale
wenden. Die Beschriftung wird von den Angehörigen oder deren bis 1,20 m Höhe: 14 cm
Vertreter durch einen Steinmetz veranlasst. Die Abdeckplatten sind bis 1,40 m Höhe: 16 cm
wie folgt zu beschriften:
ab 1,40 m Höhe: 18 cm.
Schrifttyp: BOOKMANN OLD STYLE (Großbuchstaben)
Schriftart: in Platte eingemeißelt (geblasen) und goldfarben
ausgelegt.
Schriftgröße: Schrifthöhe 25 mm bis 35 mm
Ausrichtung: mittig zentriert
Schriftzusatz:Als Ornament kann am oberen Plattenrand eine bis
zu 60 mm hohe Gravur angebracht werden.
Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen
Personen (i.d.R. Bildhauer, Steinmetze) errichtet werden.
§ 21
Unterhaltung
(1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind
dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten
und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei ReiAndere Schriften und Zusatzgestaltungen bedürfen der vorherigen hengrabstätten und Urnenreihengrabstätten der VerfügungsbeZustimmung der Gemeinde.
rechtigte, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.
(3) Im neuen Teil des Friedhofs Winterlingen (östlich der Friedhofsmauer) dürfen zur Sicherstellung der Verwesung Grabstätten (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen
für Erdbestattungen nur bis zur Hälfte mit Platten oder sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verwasserundurchlässigen Materialien abgedeckt werden.
antwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen
§ 18 Gestaltungsvorschriften für das Rasengrabfeld
Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Umlegung von Grab(1) Grabmale müssen in dem von der Gemeinde hergestellten,
malen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher
mit Granitgroßsteinpflaster eingefassten Grabsteinstreifen errichtet
Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetwerden.
zenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berech(2) Rasengräber werden von der Gemeinde eingeebnet, mit Ra- tigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen eingesät und während der ganzen Nutzungszeit gepflegt.
sen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu
entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf.
(3) Grabeinfassungen und Pflanzbeete jeder Art, zusätzliche
Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu
Platten zur Aufstellung von Blumengefäßen oder anderem Grabermitteln, so genügt ein sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte.
schmuck sowie Bepflanzungen sind auf der Rasenfläche nicht zulässig.
§ 22
Entfernung
(4) Blumengefäße oder anderer Grabschmuck darf ausschließlich
(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf
innerhalb des mit Granitgroßsteinpflaster eingefassten Bereichs
der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftund darauf selbst aufgebracht werden, sofern dieser den Pflasterlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werrand nicht überragt.
den.
Dessen unbeschadet ist es anlässlich der Beerdigung zulässig, auf
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die
der Rasen-fläche Blumenschmuck abzustellen. Dieser ist innerGrabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird
halb von 4 Wochen nach der Beisetzung zu entfernen.
diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde
innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist nicht
§ 19
erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen GraGenehmigungserfordernis
(1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schrift- bausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landeslichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis verwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen; § 21 Abs. 2 Satz
zur Dauer von zwei Jahre nach der Bestattung oder Beisetzung 5 ist entsprechend anwendbar. Die Gemeinde bewahrt diese Saprovisorische Grabmale als Holztafeln bis zur Größe von 15 mal 30 chen drei Monate auf.
cm und Holzkreuze zulässig.
VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte
(2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals
§ 23
im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwenAllgemeines
dende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung
(1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend
der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentiehergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und
rung anzugeben. So weit erforderlich, kann die Gemeinde ZeichKränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür
nungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab
vorgesehenen Plätzen abzulagern.
1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form
verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Geoder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt wer- staltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besondeden.
ren Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung
anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen be-
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pflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anla- assenen Gewerbe-treibenden, auch für deren Bedienstete.
gen nicht beeinträchtigen.
§ 27
(3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der
Ordnungswidrigkeiten
nach § 21 Abs. 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung er- Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Absatz 3 Nr. 2 des Bestattungslischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts.
gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach
1.
Belegung hergerichtet sein.
2.
(5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abzuräumen. § 22 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der
gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte
sowie die Grabpflege tatsächlich vor-nehmenden Personen sind
nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern.
§ 24
Vernachlässigung der Grabpflege
(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat
der Verantwortliche (§ 21 Abs. 1) auf schriftliche Aufforderung der
Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche
nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein
dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung
nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät
werden. Bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten kann die
Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung
bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte
aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen
innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu entfernen.
3.
4.
5.
den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt,
entgegen § 3 Abs. 1 und 2
a)sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entspre chend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals
nicht befolgt
b)die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt,
c)während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der
Nähe Arbeiten ausführt,
d)den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verun reinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstät ten unberechtigterweise betritt,
e)Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde,
f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen
ablagert,
g)Waren und gewerbliche Dienste anbietet,
h)Druckschriften verteilt,
i) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig
fotografiert,
j) lärmt, spielt, isst und trinkt oder lagert.
eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung
ausübt (§ 4 Abs. 1),
als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne
oder abweichend von der Genehmigung errichtet, verändert (§
19 Abs. 1 und 3) oder entfernt (§ 22 Abs. 1),
Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§ 21 Abs. 1).
IX. Bestattungsgebühren
§ 28
(2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entErhebungsgrundsatz
sprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der VerantFür die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
wortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so
und für Amts-handlungen auf dem Gebiet des Friedhofs- und Bekann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen.
stattungswesens werden Gebühren nach der jeweils geltenden Be(3) Zwangsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 sind dem Verantwort- stattungsgebührenordnung erhoben.
lichen vorher anzu-drohen.
X. Übergangs- und Schlussvorschriften
VII. Benutzung der Leichenhalle
§ 29
Inkrafttreten
§ 25
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Benutzung der Leichenhalle
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Verstorbenen bis Bekanntmachung in Kraft.
zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofssatzung vom 11. Juli
Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten
2007 in der Fassung vom 17. November 2009 außer Kraft.
werden.
Ausgefertigt:
(1) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der Winterlingen, den 18. Oktober 2016
festgesetzten Zeiten sehen.
gez.
Maier
VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten
Bürgermeister
§ 26
Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung
Hinweis:
(1) Der Gemeinde obliegen keine über die VerkehrssicherungsEine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
pflicht hinaus-gehenden Obhuts- und Überwachungspflichten. Die
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgeder GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen,
men dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn
durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen hafsie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
tet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die
die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser
Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt.
Bekanntmachung bei der Gemeinde Winterlingen geltend gemacht
(1) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für worden ist. Wer die Jahresfrist, ohne tätig zu werden verstreichen
die schuldhaft verur-sachten Schäden, die infolge einer unsach- lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend
gemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widerspre- machen, wenn
chenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grab- • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
stätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen
worden sind, oder
Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht
werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberech- • der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
tigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Ge• vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Besamtschuldner.
schluss beanstandet hat oder ein Dritter die Verfahrensverlet(3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelzung gerügt hat.
EXPO 16
Winterlingen
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Eingang in Halle
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Bauunternehmen Artelt
Halle
Holzhandel Greuter
bzw. Schulhof)
Fahrschule Emser
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Udo Jürgens
Hommage an
Im 1. Teil: Bunte Unterhaltungsmelodien
29.10.16
Einlass 18:00 Uhr
Es wirken mit:
Die Solisten
Kartenvorverkauf:
Gunnar Schierreich Melanie Gebhard
Tenor
Musicalsängerin
Kinderchor Cantolino
Chor cantus iuvenis
Bernd Koch: Pianist
Oliver Geiger:
Gesamtleitung
Bei allen Chormitgliedern; Winterlinger Bank; Schreibwaren Kluth; Gebhard + Gehring Albstadt
Kartenvorverkauf: 12 Euro
Abendkasse 14 Euro
DB ZugBus RAB informiert:
Durch weitere Baumaßnahmen im Bauabschnitt 3 der Ortsdurchfahrt Winterlingen entstehen neue Einschränkungen und Änderungen im
Linienverkehr.
So können in der Zeit vom 17.10. bis 29.10.2016 die Haltestellen Ideal EKZ, Ebinger Straße, Rathaus und Schule nicht bedient werden. Es
wird eine zentrale Ersatzhaltestelle in der Römerstraße / Ecke Einmündung Wilhelmstraße eingerichtet.
Kurse der Linie 7422 Albstadt –Winterlingen - Benzingen – Sigmaringen und Gegenrichtung bedienen nur diese Ersatzhaltestelle.
Fahrten der Linie 7421 aus Richtung Bitz – Realschule – Fachberg – Harthausen und zurück verkehren über die Flanderstraße, Marktstraße zur Ersatzhaltestelle Römerstraße zum wenden. Somit ist eine Bedienung der Haltestelle Bitzer Straße in beiden Fahrtrichtungen wie
gewohnt möglich. Durch die Baumaßnahmen sind weitere zeitliche Verzögerungen im Fahrplan zu erwarten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Fahrbahndeckenerneuerung in der Ortsdurchfahrt von Winterlingen
Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert die Fahrbahndecke auf der L 415 in der Ortsdurchfahrt Winterlingen (Ebinger Straße) von
der Anschlussstelle B 463 bis zur Marktstraße.
Vom 17. bis vorauss. 28. Oktober 2016 wird die Fahrbahndecke der L 415 (Ebinger Str.) zwischen Einmündung Schillerstraße bis zum Anschluss Marktstraße erneuert. Diese Arbeiten erfolgen ebenfalls unter Vollsperrung des Verkehrs. Im Bereich Marktstraße, Ebinger Straße
wird der Verkehr über eine Lichtsignalanlage geregelt. Die Gemeinde Winterlingen ist während dieser Zeit über die L 449 (Sigmaringer
Str.) zu erreichen.
Informationen zu den Sperrungen und Umleitungen können jeweils aktuell im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes BadenWürttemberg unter www.baustellen-bw.de abgerufen werden.
Amtsblatt Winterlingen
Neues & Aktuelles
Freitag, den 21. Oktober 2016
Seite 10
Brennholzbestellung private Haushalte
Hiermit bestelle ich folgende Menge Brennholz in Hartlaubholz (Buche, Esche u. Ahorn)
Länge 4 -20 m:
______________Festmeter
zum Preis von 56,- €/Fm zzgl. 7 % MwSt.
Maximal mögliche Bestellmenge 30 Festmeter, für größere Mengen sind Lieferverträge mit der
Stadtverwaltung Albstadt; Abt. Liegenschaften-Forst Tel: 07431-1602160 abzuschließen.
Abholung: O selbst
O Holztransport / LKW
Das Holz wird an einem PKW-befahrbaren Weg bis April 2017 bereitgestellt. Die vollständige Abfuhr muss
bis spätestens 30.07.2017 erfolgen.
Bitte kreuzen Sie Ihre bevorzugte Gemarkung an:
O Benzingen
O Harthausen
O Winterlingen
Wir bemühen uns, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch auf teilortgenaue Belieferung besteht jedoch nicht.
Sonderwünsche bezüglich Baumart, Baumlänge und Durchmesser sind nicht möglich.
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon/Mobil:
E-Mail:
Hiermit bestätige ich, dass bei der Aufarbeitung des Brennholzes im Gemeindewald Winterlingen
ausschließlich Sonderkraftstoffe und biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle verwendet werden.
Ich bzw. der von mir mit der Aufarbeitung des Brennholzes Beauftragte hat einen von den
Versicherungsträgern anerkannten Motorsägenlehrgang absolviert:
O ja
Eine Kopie der Lehrgangsurkunde liegt bei (falls noch nicht vorgelegt).
________________________________
Ort, Datum
______________________________________
Unterschrift
Mit dieser Bestellung ist kein Lieferanspruch verbunden. Erst nach Zuteilung durch den Forstbetrieb besteht Anspruch und Verpflichtung zur
Abnahme. Bei Rücktritt / Nichtabnahme wird eine Verwaltungsgebühr von 50,- € zur Zahlung fällig. Die gelieferte Menge kann von der gewünschten
Bestellmenge abweichen.
Diese Anmeldung gilt nur für Polterholz. Flächenlose und Reisigpolter werden öffentlich versteigert.
Die Bestellung ist im Rathaus Winterlingen -Gemeindekasse- bis spätestens 15.11.2016 abzugeben.
Amtsblatt Winterlingen
Freitag, den 21. Oktober 2016
Seite 11
Neues & Aktuelles
Wohnungsvermietungsangebot
Für die Richtigkeit der Angaben ist ausschließlich der Wohnungsanbieter verantwortlich. Die
Gemeinde Winterlingen übernimmt keine Gewähr.
I.
Wohnungsangaben:
Anschrift der Mietwohnung:
___________________________________________________________________________
Frei ab (Datumsangabe): ______________________________________________________
Größe (m², Zimmeranzahl):
__________________________________________________________________________
Ausstattung:
___________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
Mietpreis: ________________€ Nebenkosten: _____________€ (monatlich)
Sonstiges:
________________________________________________________________
Darf das Angebot im Internet auf der Website der Gemeinde Winterlingen
veröffentlicht werden? ( ) ja
( ) nein
II. Vermieterangaben (Kontaktdaten):
Name, Anschrift, Telefon:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Hinweis für den Vermieter:
Bei erfolgreicher Vermietung bitte das Bürgerbüro umgehend informieren !
__________________________________________________________________________
Datum, Unterschrift des Vermieters (Wohnungsanbieters)
AZ: 647.21
Amtsblatt Winterlingen
Neues & Aktuelles
Seite 12
Bereitschaftsdienste
Die Veröffentlichung der Notdienste erfolgt ohne Gewähr.
Rettungsdienst
112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116117
Montag bis Freitag: 19.00 – 08.00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag: 08.00 – 08.00 Uhr
Zollernalb Klinikum Albstadt 07431-990
Friedrichstraße 39, 72458 Albstadt
Zollernalb Klinikum Balingen, 07433-90920
Tübinger Straße 30, 72336 Balingen
Augenarzt 0180-1929340
Hals-, Nasen-, Ohrenarzt0180-6070711
Zahnarzt01805-911690
Ihre Ärzte von „Winterlingen und Umgebung“
Eine Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung
Südwürttemberg
Kinder- und Jugendärztlichen Notdienst
Telefon 0180-1929342
Montag – Freitag ab 18.00 Uhr
Am Wochenende und an den Feiertagen ganztägig
Telefonseelsorge Neckar-Alb:
Tag und Nacht erreichbar unter Tel.: 0800/1110111
Tierärztlicher Notfalldienst
Freitag, 21. Oktober 2016
Praxis Dr. Busch, Bittelschießer Str. 7, Sigmaringen,
Tel. 07571/13654
Samstag, 22. Oktober 2016
Praxis Dr. Busch, Bittelschießer Str. 7, Sigmaringen,
Tel. 07571/13654
Sonntag, 23. Oktober 2016
Praxis Dr. Alois Eggert, Johannes-Brahms-Str. 3,
72461 Albstadt-Truchtelfingen, Tel. 07432/99060
Notdienst der Apotheken
Freitag, 21. Oktober 2016
Kronen-Apotheke Tailfingen, Kronenstr. 3
72461 Albstadt-Tailfingen, Tel. 07432/99055
Samstag, 22. Oktober 2016
Obere Apotheke Albstadt, Marktstraße 44
72458 Albstadt-Ebingen, Tel. 07431/3240
Sonntag, 23. Oktober 2016
Palm-Apotheke Ebingen, Sonnenstr. 31
72458 Albstadt-Ebingen, Tel. 07431/ 51390
Kinderbetreuung durch Tagesmütter
Jugendförderverein im Zollernalbkreis e. V.
Tel. 07433/381671
[email protected]
AMEOS ambulante Pflege
„Wir helfen Ihnen sofort“
Häusliche Pflege, Versorgung und Betreuung sowie
Mahlzeitenservice „Essen auf Rädern“.
Felix Graf / Tel.: 07434 - 9377 444
Hermann-Frey-Strasse 28, 72474 Winterlingen
AMEOS stationäre Pflege
Haus Kleebühl, Stationäre Pflege
Hermann-Frey-Straße 28
Ansprechpartnerin: Frau Bianco
Telefonnummer: 07434-93770
Ökumenische ambulante Hospizgruppe
Albstadt und Umgebung
Tel. 0151 / 50415292
Freitag, den 21. Oktober 2016
Kirchl. Sozialstation A.-Ebingen,
Evang. Gemeindehaus, Spitalhof 10
Diensthabende Schwester: Telefon 07431/2922
Sprechzeiten: Montag - Freitag von 10.30 - 11.30 Uhr
Unsere Dienste:
Kranken- und Altenpflege, Haus- und Familienpflege,
Hausnotruf, Demenzgruppe
Essen auf Rädern
Unser Kooperationspartner Thomas Seitz bringt Ihnen von Montag bis Sonntag ein warmes, frisch zubereitetes Menü direkt ins Haus.
Den aktuellen Speiseplan, sowie weitere Informationen können Sie über Telefon 07433-20263 oder auf
der Internetseite www.seitz-essen-auf-raedern.de anfordern.
Nachbarschaftshilfe Winterlingen
der kirchl. Sozialstation Albstadt
Michaela Moser, 07431/2922
Sprechzeiten im Ev. Gemeindehaus
Freitag von 8.00 - 11.00 Uhr
Sozialstation St. Martin,
Veringen-Gammertingen e.V.
Hohenzollernstr. 11, 72501 Gammertingen
www.sozialstation-veringenstadt.de
email: [email protected]
Unsere Leistungen: Pflege zu Hause, Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, Nachbarschaftshilfe, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Beratungsbesuche nach SGB XI, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Familienpflege, Rufbereitschaft.
Ihre Ansprechpartner sind:
Telefon 07574/934134
• Kerstin Knaus, Pflegedienstleitung
• Marianne Fisel, stellv. Pflegedienstleitung
Pflegedienst Plus LUX - HELIOS
Beratung, ambulante Pflege, hauswirtschaftliche
Unterstützung und Betreuung von Hilfsbedürftigen
„Wir pflegen Sie so, wie wir selbst gepflegt werden
wollen“ Tel. 07434/9365470
www.pflegedienstpluslux-helios.de
72474 Winterlingen, Olgastrasse 72
1) Interdisziplinäre Frühförderung für behinderte oder
von Behinderung bedrohter Kinder
2) Beratungsstelle für Familien mit behinderten Ange hörigen
Träger: Mariaberger Heime e.V.
Haus der Sozialen Dienste
Antonstraße 20, 72488 Sigmaringen
Tel.: 07571/7486 - 0
Pflegestützpunkt Zollernalbkreis
Pflegeberatung in Albstadt und Umgebung
Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
und deren Angehörige
Stadt Albstadt, Marktstr. 35, 72458 Albstadt
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 9.30 - 11.30 Uhr und
Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr
Telefon 07431/1602514 und 07431/1602515.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Interdisziplinäre Frühförderstelle
im Zollernalbkreis
Mariaberger Fachkliniken gGmbH
Kastanienweg 21, 72458 Albstadt-Ebingen
Amtsblatt Winterlingen
Freitag, den 21. Oktober 2016
Neues & Aktuelles
Seite 13
Telefon: 07431/95739-13
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Praxis Ergotherapie
Telefon: 07431/95739-14
Gemeinwesenorientierte Jugendhilfe
Winterlingen
Gerhardstraße 11, Tel.: 07434/315047,
E-Mail: [email protected]
 Jugendtreff Begegnungsstätte Winterlingen
für Jugendliche ab 12 Jahren:
Mittwoch, 14.00 Uhr - 20.00 Uhr
Freitag, 16.00 Uhr - 20.00 Uhr
für Schüler ab Klasse 5, jeweils bis 18.00 Uhr
(bei „Party-Stimmung“ bis max. 22.00 Uhr)
Kochtreff (Bitte etwas Geld mitbringen)
Donnerstag, 16.30 - 18.00 Uhr
Mädchentreff für Schülerinnen 3./4. Klasse
(Programm laut Aushang, Anmeldung erforderlich)
Donnerstag, 16.00 - 17.30 Uhr
 Jungentreff in der Turn- und Festhalle
für Schüler ab Klasse 5, Freitag 14.00- 15.30 Uhr
Grundschulgruppen
an den Grundschulen (Anmeldung erforderlich)
für Schüler/innen der 1./2.K lassen
Harthausen:
Montag 14.00 - 15.30 Uhr
Winterlingen:
Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Benzingen:
Donnerstag: 14.00 - 15.30 Uhr
SKM Zollern, Betreuungsverein
Ansprechpartner: Wilfried Neusch
Gutleuthausstraße 8, 72379 Hechingen
Tel. 07471/9332-40 Fax: 07471/9332-44
[email protected], www.skm-zollern.de
Benzinger Seniorennachmittag
Man trifft sich wieder zur Einkehr und zum gemütlichen Beisammensein am: Donnerstag, den 27. Oktober 2016 um 14.00 Uhr im
Gasthaus Sternen.
Wir freuen uns auf Euer Kommen.
Das Team
Elterntreff Kunterbunt
Am Samstag, 22.10. ist unser Familiennachmittag im
Wildgehege in Meßstetten. Wir treffen uns um 15.30
Uhr am Parkplatz. Wer will kann auch noch später
dazukommen. Gerne auch mit Papa´s, Geschwister,
Oma/Opa...Wir statten Hirsch, Hase, Pfau, Wildschwein und Ziege einen Besuch ab und lassen den
Mittag auf dem Spielplatz ausklingen. Am kommenden Dienstag, 25.10. ist wieder, wie gewohnt Elterntreff. Wir starten mit unseren normalen
Ritualen. Nach der Kaffeepause geht es dann mit
„Wissenswertes von der Beratungsstelle Albstadt“
weiter. Carola Roser und Ulrich Türk von der Beratungsstelle Albstadt stellen ihre Arbeit vor und gehen
gerne auf Eure Fragen ein.
Ich freue mich auf zwei schöne gemeinsame Nachmittage,
Susanne Kopp
Psychosoziale Krebsberatungsstelle
Laizerstr. 1, 72488 Sigmaringen, Tel: 07571-72964-50
oder – 52, Öffnungszeiten von Montag bis Freitag:
9.00 bis 12.00 Uhr, weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Elternselbsthilfe Zollernalbkreis für suchtgefährdete u. suchtkranke Töchter u. Söhne
Tel.: 07476/4490741 · Fax: 07476/9145277
email: [email protected]
Internet: www.elternselbsthilfe-zak.de
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Wichtige Tel. Nr.
Rathaus Winterlingen
Tel.: 07434/279-0, Fax: 07434/279-55
www.winterlingen.de
Montag Dienstag Mittwoch DonnerstagFreitag
8.30 - 12.00 Uhr 8.30 - 12.00 Uhr 8.30 - 12.00 Uhr 8.30 - 12.00 Uhr 8.30 - 13.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Bürgerbüro
Tel.: 07434/279-20
Montag Dienstag Mittwoch DonnerstagFreitag
8.00 - 12.30 Uhr 8.00 - 12.30 Uhr 8.00 - 12.30 Uhr 8.00 - 18.00 Uhr 8.00 - 13.00 Uhr
durchgehend
Ortsverwaltung Harthausen
Tel. 07577/3255
Montag, Dienstag (mit OV Oswald), Mittwoch (mit Fr. Müller), Donnerstag Freitag
18.30 - 20.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Ortsverwaltung Benzingen
Tel. 07577/3252
nach Bekanntgabe
Notruf:110
Feuer:112
Polizei:07434/93900
Wertstoffzentrum:07434/279-53
Do. 16.00 - 18.00 Uhr,
Fr. 13.00 - 17.00 Uhr, Sa. 9.00 - 12.00 Uhr
Abfallberatung:07433/921381
Postagentur:07434/315337
Notariat Albstadt:07431/134273
Revierleiter Nord Schmid:07577/3746
Revierleiter Süd Maier:07577/925251
Wassermeister Gauggel:0178/8959728
Albstadtwerke Störungsdienst:07432/1603800
Herausgeber: Gemeinde Winterlingen · Bürgermeisteramt · Marktstr. 7 · 72474 Winterlingen
Telefon 07434/279-0 · Fax 07434/279-55 · email:[email protected] · www.winterlingen.de
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt, einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane
und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung Winterlingen, ist Bürgermeister Michael Maier oder sein Vertreter im Amt.
Für den übrigen Inhalt sowie Druck und Verlag: EITH Druck & Medienzentrum Albstadt GmbH & Co. KG, Gartenstr. 95, 72458 Albstadt
Telefon 07431/1307-0 · Telefax 07431/1307-22 · [email protected]
Amtsblatt Winterlingen
Neues & Aktuelles
Seite 14
Freitag, den 21. Oktober 2016
Jahresrückblick über die Beteiligung bei der
Ferngasgesellschaft Albstadt-Winterlingen mbH
Die Gemeinde Winterlingen ist seit 1994 mit 40 % an der FerngasGmbH beteiligt. Erfreut nahm der Gemeinderat zur Kenntnis, dass
im Geschäftsjahr 2015 ein Gewinn in Höhe von 97.266,14 € erzielt
werden konnte. Die Gemeinderäte stimmten in diesem ZusammenGemeinderat aktuell
hang dem Jahresabschluss 2015 der Ferngasgesellschaft AlbstadtWinterlingen mbH und der Verwendung des Jahresüberschusses
mit einer Ausschüttung von 50 % an die Gesellschafter zu. Für die
Viktor-Rieber-Pokal und Sportmedaillen überreicht
Der 1985 verstorbene Viktor Rieber hat die Gemeinde mit einer Gemeinde Winterlingen ergibt sich dadurch eine außerplanmäßige
großzügigen Spende für die Sanierung der Begegnungsstätte be- Einnahme in Höhe von 19.453,23 €.
dacht. Testamentarisch hat er an diese die Bedingung geknüpft,
Friedhofssatzng
dass jedes Jahr der beste Einzelsportler mit einem Pokal mit sei- Zur Einführung der Bestattungsart „Rasengrab“ und zur Anpasnem Namen geehrt werden soll.
sung weitere Regelungen erließ der Gemeinderat eine neue Fried2015 hieß diese Sportlerin Daniela Gudelj, die mit dem besten Ge- hofssatzung.
samtergebnis an den Bundesjugendspielen teilnahm. Für diese
überdurchschnittliche Leistung wurde sie im Rahmen der Gemein- Diese wird im Amtsblatt veröffentlicht.
deratssitzung mit dem Viktor-Rieber-Pokal ausgezeichnet.
Spenden angenommen
Des Weiteren wurde Sarah Wolfer für ihre Erfolge im Radsport aus- Freuen dürfen sich Schulen, Kindergärten und Feuerwehr über
gezeichnet. Für den 2. Platz bei den Deutschen Meisterschaften Spenden in Höhe von 650,00 €.
„Omnium“ und den deutschen Bahnmeisterschaften wurde ihr die Der Gemeinderat nahm die Spenden an und erklärte sich mit der
Goldene Sportmedaille der Gemeinde Winterlingen verliehen.
vorgeschlagenen Verwendung einverstanden.
Ebenfalls die Goldene Sportmedaille erhielten Frau Daniela Kleiner
für das Erreichen des Titels der Deutschen Mannschaftsvizemeisterin im Tennis und Herr Rene Stauß für den 3. Platz bei der „Universiade“ im Zehnkampf der in Südkorea stattfand.
Gemeindliche Nachrichten
Aufruf zur Bereitstellung Ihrer Fotos
Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,
wie Sie wissen sind wir auf dem Weg unser großes Jubiläum im
Jahre 2020 vorzubereiten. Zu diesem großen Anlass wollen wir ein
Sarah Wolfer, Rene Stauß, Daniela Kleiner, Bürgermeister Michael Festbuch sowie eine Festschrift erstellen. Dazu benötigen wir auch
Maier, Daniela Gudelj
u.a. viele authentische Bildbeweise.
Am Montag, 17. Oktober 2016, hat der Gemeinderat über fol- Ich bitte Sie, uns Ihre uralten Fotos bereit zu stellen. Besonders interessant wären Fotos von Straßen und Gebäuden. Leider haben
gende Angelegenheiten entschieden:
wir auch noch keine Fotos unseres Gastes, Albert Einstein, der zwischen 1917 und 1924 in Benzingen verweilte. Natürlich bleiben alle
Bauvorhaben im Außenbereich
Für die Errichtung eines Rundsilos zur Getreidelagerung auf Flur- Fotos in Ihrem Besitz!
stück Nr. 3690, Stockweg, Gemarkung Winterlingen, erteilte der
Gemeinderat, vorbehaltlich der Privilegierung, das Einvernehmen.
Kleinkindbetreuung
Der Gemeinderat beschloss im Gemeindekindergarten Steigleweg
2 in Winterlingen eine 2. Krippengruppe mit 10 Plätzen für Kinder
von 1 bis 3 Jahren anzubauen.
Dort soll dann die Betreuung von Montag bis Freitag, 7.00 bis 13.00
Uhr, angeboten werden.
Die Verwaltung wurde sowohl beauftragt, beim Regierungspräsidium Tübingen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für
Kindertageseinrichtungen zu stellen, als auch den nachhaltigen
Bedarf an Krippenplätzen im Katholischen Kindergarten Harthausen, sowie im Gemeindekindergarten Benzingen zu ermitteln.
Erddeponie
Der Antragstellung auf Teilstillegung der Erddeponie Vogttal beim
Landratsamt Zollernalbkreis stimmten die Gemeinderäte zu.
Mit der Abwicklung des Verfahrens wird das Umweltplanungsbüro
Dr. Grossmann aus Balingen beauftragt.
Entsprechende Finanzmittel wurden überplanmäßig genehmigt
und auch in den Haushalt 2017 eingestellt.
(Ansichtskarte von 1908 - Benzingen/“Wirtschaft zum neuen
Kreuz“/Rathaus)
Damit wir den Überblick behalten stecken Sie Ihre Fotos, mit kurzer Beschreibung und evtl. entsprechender Jahreszahl, in einen
beschrifteten Briefumschlag und geben Sie ihn mir ab. Ich werde
Amtsblatt Winterlingen
Freitag, den 21. Oktober 2016
Seite 15
Neues & Aktuelles
die Bilder dann digitalisieren und Ihnen wieder zurückgeben. Oder gangen werden. Außenminister Frank-Walter Steinmeier und sein
Sie scannen Ihr Bildmaterial selbst ein und senden es mir als Email. russischer Amtskollege Sergej Lawrow haben im Juni den Beschluss eines gemeinsamen Projektes zur Suche und DigitalisieIch bedanke mich jetzt schon für den interessanten Fundus.
rung von Archivunterlagen sowjetischer und deutscher KriegsgeEwald Hoffmann
fangener und Internierter in einer gemeinsamen Erklärung bekannt
Veringendorfer Straße 6
gegeben. Die Koordination des Projektes auf deutscher Seite überEmail: [email protected]
nimmt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Kriegsgefangene und Internierte gehören laut Gräbergesetz zu Kriegstoten.
Näheres finden Sie auch auf www.benzingen.de
Es ist wichtig, die noch verbliebenen Lücken zu schließen, um letztEwald Hoffmann
endlich - soweit irgend möglich - jedem Opfer seinen Namen zuOrtsvorsteher Benzingen mit Blättringen
rück zu geben. Denn auch an diese Kriegsopfer ist das Gedenken
zu bewahren.
Bürgeraktion am Park in Harthausen
Für seine vorbildliche internationale Gedenk-, Bildungs- und JuDie Gemeinde Winterlingen und die Ortschaft Harthausen bedan- gendarbeit wurde der Volksbund zudem in diesem Jahr mit dem
ken sich bei der Helferin und den vielen Helfern aus den Reihen „Deutschen Nationalpreis“ ausgezeichnet.
des Ortschaftsrats, der Huatsempl, der Vetterzunft und der Freiwilli- Der Landesverband Baden-Württemberg organisierte Jugendbegen Feuerwehr Abteilung Harthausen, die der Windrose am Park in gegnungen in Italien, den Niederlanden, der Slowakischen RepuHarthausen wieder ein ansehnliches Bild gegeben haben.
blik, Frankreich und Slowenien. Die Internationale Jugendbegegnung Hegau-Bodensee führte 30 Jugendliche aus 12 Nationen an
die Ruhestätten der Kriegstoten in der Region. Bei Arbeit, Bildung
und Begegnung entstanden zahlreiche Freundschaften.
Die Haus- und Straßensammlung im Ortsteil Winterlingen wird
von Schülern der Grund- und Werkrealschule, im Ortsteil Harthausen Turn- und Sportverein und in Benzingen mit Blättringen
von Herrn Wittmann aus Bitz durchgeführt.
Bitte helfen Sie dem Volksbund mit Ihrer Spende bei der Anlage
und Pflege der Kriegsgräberstätten sowie beim Ausbau der Jugendarbeit. Sie tragen mit Ihrem Beitrag zum Frieden in der Welt
bei.
Der nächste Winter kommt bestimmt
Michael Maier
Bürgermeister
Emil Oswald
Ortsvorsteher
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Aufruf zur Haus- und Straßensammlung vom 31. Oktober bis 13.
November 2016
Für die Anlage und zur Erhaltung deutscher
Kriegsgräberstätten im Ausland bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um
Ihre Spende.
Der Volksbund arbeitet in 45 Ländern. Er baut
und betreut die Ruhestätten von über 2,7 Millionen deutschen Kriegstoten. Fast 30.000 Umbettungen im Laufe des Jahres zeugen von den
Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Bei fast einem Drittel der
Kriegstoten kann eine Identifizierung erfolgen und so erhalten noch
heute Angehörige Nachricht über den Verbleib des so lange Gesuchten.
Ein weiterer Schritt zur Klärung von Schicksalen kann nun ange-
Ab sofort kann bei der Gemeindeverwaltung Winterlingen wieder
Brennholz bestellt werden. Der diesjährige Preis beträgt 56,00 €
pro Festmeter zuzüglich 7% MwSt. Verkauft wird ausschließlich aus
Hartlaubholz bestehend aus Buche, Esche und Ahorn. Das Holz
wird an PKW-befahrbaren Waldwegen in langer Form (4m bis 20m
lang) auf Haufen, sog. Polter zur Abholung bereitgestellt.
Bitte verwenden Sie für Ihre Bestellung nachfolgendes Formular
(auf Seite 3) und legen Sie einen Nachweis Ihres Motorsägelehrgangs bei. Ihre Bestellung senden Sie an die Gemeindeverwaltung
Winterlingen - Gemeindekasse -, Marktstraße 7, 72474 Winterlingen,
per Fax an 07434-3970 oder per E-Mail an [email protected].
Bestellungen werden bis zum 15. November 2016 angenommen,
später eingehende Bestellungen werden auf eine Warteliste gesetzt.
Falls sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen erreichen sie unsere Revierleiter, Herrn Michael Schmid (WinterlingenNord) unter folgender Handy Nr.: 0172/7607048 und Herrn Wolfgang Maier (Winterlingen-Süd/Straßberg) unter folgender Handy
Nr. 0172/7616834..
Verkehrsbeeinträchtigungen
Lage
Sperrung
Zeitraum
Johannes-Stauß-Str.
Vollsperrung
30.5.-28.10.2016
Vollausbau der Straße, Kanalerneuerung
+ Hausanschlüsse, Gas +
Wasserleitung (Gemeinde Winterlingen)
Gustav-Blickle-Str. von Einmündung
Vollsperrung
Charlottenstr. bis Haus Nr. 26
22.9.-11.11.2016
Neuverlegung Gas/Wasser
(Gemeinde Winterlingen)
Saarstr.
Beginn erst nach
Beendigung
Baumaßnahme Ebinger
Str. möglich und nur bei
entspr. Witterung
Belagsarbeiten
(Gemeinde Winterlingen)
17. bis vorauss. 28.10.2016
Belagssanierung (Regierungspräsidium),
s. auch Pressemitteilung
Vollsperrung
Ebinger Str. von Einmündung
Vollsperrung
Schillerstr. bis Einmündung Marktstr.
Anlass
Amtsblatt Winterlingen
Neues & Aktuelles
Seite 16
Winterdienst
Wir möchten darüber informieren, dass der untere Gemeindeverbindungsweg von Benzingen nach Harthausen ( 3 Kreuze ) wie jedes Jahr ab Mitte November für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt
ist.
Außerdem geben wir die Lagerplätze für Streusplitt zur Entnahme
für die Bevölkerung bekannt:
• Winterlingen Parkplatz Hermann-Frey-Straße
• Harthausen Parkplatz bei Festhalle
• Bauhof Benzingen
• Friedhöfe Winterlingen, Benzingen und Harthausen
Bauamt Winterlingen
Freitag, den 21. Oktober 2016
Landratsamt
Kirbe- und Erntedankfest in Hechingen-Boll
Der Verein für Fortbildung in der Landwirtschaft im Zollernalbkreis
e.V. lädt seine Mitglieder und Freunde zu seinem Kirbe- und Erntedankfest am Sonntag, 23. Oktober nach Hechingen-Boll ein.
Beginn ist um 10.30 Uhr in der Wallfahrtskirche Mariazell mit Führung und Liedern zum Erntedank.
Im „Kaiser“ in Boll ist um 12 Uhr das Mittagessen eingeplant.
Beim Kaffee und Kuchen am Nachmittag unterhält Arnold Walter
aus Oberdigisheim mit seinem Akkordeon.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Regionalzentrum Reutlingen (Ringelbachstraße 15, 72762 Reutlingen) lädt
am Freitag, 28.10.2016 ab 13:00 Uhr zum Tag der offenen Tür ein.
Geschäftsstelle Winterlingen
An diesem Tag werden neben einer Hausführung (unter Beachtung
Marktstraße 7, 72474 Winterlingen
des Sozialdatenschutzes) Vorträge zu den Themen „Rehabilitation
Anmeldung: Frau Blickle und Frau Lorrain
und Prävention“, „Kinderrehabilitation – Vortrag auf türkisch“ und
Tel.: 07434/279-16 oder 0174 1444620
„Altersrente vor 67“ angeboten.
E-Mail: [email protected]@winterlingen.de
Außerdem ist ein Allergiemobil des Deutschen Allergie- und AsthKursbeginn in Kürze
mabundes e. V. vor Ort. Hier finden neben der allgemeinen Allergieberatung auch Lungenfunktionsmessungen statt. Daneben gibt es
Familie und Gesellschaft
eine Beratung zu dem Thema Lebensmittelunverträglichkeiten und
Roggenbrot
Gesundes Brot - Natursauer-Roggenbrot in Schwaben das „unbe- Hautfunktionsmessungen. Unser Ärztlicher Dienst bietet Blutdruckund Blutzuckermessungen an.
kannte Wesen“ aber weit gefehlt
Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass industriell hergestelltes Alle Angebote sind kostenlos. Eine Anmeldung ist unter der TeleBrot nicht das „Gelbe vom Ei“ ist. Und: Chemie und Zusatzstoffe fonnummer 07121/2037-171 erforderlich.
tun das Übrige. Gerade jedoch Kinder brauchen ein wertvolles Brot
und Frauen leiden häufig an Eisenmangel. Roggenbrot ist deshalb
Beratungssprechtag der
zu bevorzugen, denn: Sauerteigbrot wird vom menschlichen Organismus besser aufgenommen und fördert zusätzlich die bessere
Deutschen Rentenversicherung
Aufnahme von Eisen im menschlichen Körper.
Baden-Württemberg
In diesem Kurs lernen Sie die Herstellung eines Natursauer-Roggenbrotes, das nicht „sauer“, sondern köstlich schmeckt. Und
Die Deutsche Rentenversicherung ist bereit,
garantiert: Diese Herstellungsweise lernen Sie in keinem anderen
am 14. Dezember 2016
Kurs.
einen Beratungssprechtag in Winterlingen
Termin: Samstag, 29. Oktober 2016
und 12. November 2016, 14-18 Uhr
abzuhalten. Voraussetzung ist, dass sich genügend
Referent:A. W. Maier
Bürger/innen hierzu telefonisch im Rathaus bei
Dauer: 2 x samstags
Herrn Fischer, Tel.-Nr.: 07434/27914, anmelden.
Ort: GWRS Winterlingen, Küche
Die Beratung findet nur nach vorheriger TerminGebühr: 20,00 EUR. Die Kursgebühr ist bar zu bezahlen.
vereinbarung statt, um längere Wartezeiten zu
Kurs-Nr.:WI 4403
Weitere Angebote der Akademie Laucherttal finden Sie in unserem Programmheft oder im Internet unter www.akademielaucherttal.de und auf der Homepage der Gemeinde Winterlingen www.winterlingen.de unter Freizeit- und Kultur – Akademie
Laucherttal.
Gebrauchtwaren-Börse
Wer schenkt CD-Player für Asylbewerber zum Deutschlernen?
07434/31363
Fundsachen
Beim Fundamt wurden folgende Gegenstände abgegeben:
• 1 Schlüsselbund (Fundort Benzingen, Kaplaneihaus)
• 2 Schlüssel mit Mäppchen (Fundort Winterlingen, Ecke Sedan-/Seestraße)
• 1 Ohrring (Fundort Harthausen, Friedhof)
• 1 Schlüssel (Fundort Winterlingen Winkele)
vermeiden. Bei der telefonischen Anmeldung ist die
Rentenversicherungsnummer mitzuteilen.
Der/die Rentenversicherungsberater/in informiert,
berät und gibt Auskunft über Renten, medizinische
Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
und Versicherungsfragen (private Altersvorsorge).
Die Beratung erfolgt mit Laptop und es können
deshalb sofort Rentenanwartschaften festgestellt und
Auskünfte über die Rentenhöhe erteilt werden.
Abholung ausgedienter Kühlgeräte, Bildschirme
und Fernseher
Die nächste Sammlung ausgedienter Kühlgeräte, Bildschirme und
Fernseher findet am
Freitag, den 11.11.2016 statt.
Die Geräte müssen bis spätestens Donnerstag, den 03.11.2016,
bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 07434/279-33, angemeldet
sein.
Die zuvor angemeldeten Geräte müssen am Sammeltag bis späteNäheres zu erfragen im Bürgerbüro Zimmer 8 – 9 oder unter der
stens 6.00 Uhr zur Abholung am Straßenrand bereitstehen.
Telefon-Nr. 279-20.
Anmeldungen, die später eingehen, können erst beim nächsten
Abholtermin wieder berücksichtigt werden.
Amtsblatt Winterlingen
Freitag, den 21. Oktober 2016
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Neues & Aktuelles
Die Termine der Abholungen können auch dem Abfallkalender ent- über die Servicestelle JRK unter Tel. 07433/909913 oder per E-Mail:
nommen werden.
[email protected]. Anmeldeschluss ist der 21.10.2016.
Bauamt
DRK-Gymnastik „Mach mit – bleib fit“ auch in Ihrer Nähe. Mit
einem abwechslungsreichen Fitnessprogramm erweitern Sie Ihre
körperliche und geistige Beweglichkeit, erfahren mehr über die
Herabgefallenes Laub rechtzeitig entfernen
Gesunderhaltung und lernen Gleichgesinnte kennen. Sportlich
Herabgefallenes Laub führt besonders an Regentagen zu einem Interessierte sind herzlich willkommen! Informationen unter Tel.
glitschigen, schmierigen Straßenbelag, der für Autofahrer und 07433/9099843 oder per E-Mail: [email protected].
Fußgänger gleichermaßen eine erhöhte Gefahr darstellen kann. Sicherheit zu Hause: der DRK-Hausnotruf. Der Hausnotruf hat
Trotzdem zeigt sich alljährlich im Herbst dasselbe Bild: Nicht aus- sich seit über 25 Jahren im Alltag und bei Notfällen bewährt und ist
reichend von Laub gereinigte Gehwege. Nach der Satzung der seit 2005 zertifiziert durch den TÜV Süd. Besonders für alleinsteGemeinde über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reini- hende ältere Menschen bietet der Notruf Sicherheit. Er kann Angegen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege ist deshalb jeder hörige entlasten und dazu beitragen, dass ältere Menschen länger
Grundstücksanlieger angehalten, den Bürgersteig von Schmutz, in ihren eigenen vier Wänden leben können. Durch einen kleinen
Unrat, Unkraut und Laub sauber zu halten. Es sollte deshalb darauf Sender, der am Körper getragen wird, kann der Alarm ausgelöst
geachtet werden, herabfallendes Laub zum Schutz vor Unfallge- und damit eine direkt Sprechverbindung zur DRK-Hausnotrufzenfahren rechtzeitig von den Gehwegen zu entfernen.
trale hergestellt werden. Diese leitet umgehend weitere Hilfsmaßnahmen ein, wie zum Beispiel Anruf bei einem Angehörigen oder
Entsendung des Rettungsdienstes. Weitere Informationen erhalten
Sie unter Tel. 07433 / 90 99 55 oder per E-Mail: [email protected]
Schulnachrichten
Onleihe Schwalbe – Ihre Bibliothek to go
Die Gemeindebücherei Winterlingen ist seit
2015 Teil der Onleihe Schwalbe.
Dieses Onlineportal ermöglicht Bibliotheken, digitale Medien bereitzustellen. Bibliotheksnutzer haben hier die Gelegenheit,
E-Books (digitale Bücher), E-Paper (digitale
Zeitungen/Zeitschriften) oder E-Audios (digitale Hörbücher) auszuleihen und auf verschiedenen Endgeräten zu verwenden.
Um das Angebot zu nutzen, wird lediglich
ein gültiger Bibliotheksausweis benötigt.
Seit einem Jahr ist auch die Winterlinger
Gemeindebücherei Teil der Onleihe und bietet ihren Nutzern somit kostenlosen Zugang
zur Onleihe Schwalbe.
GRUNDSCHULE HARTHAUSEN
Im Schuljahr 2016/2017 wurden an der GS Harthausen folgende ElternvertreterInnen in den einzelnen Klassenpflegschaftssitzungen
gewählt:
Klasse 1: Oliver Blatt, Nicole Kromer
Klasse 2: Andreas Gauggel, Olaf Gabriel
Klasse 3: Sabrina Otto, Melanie Schink
Klasse 4: Carmen Locher, Cornelia Blatt
Die neu gewählte Elternbeiratsvorsitzende ist Sabrina Otto, ihre
Stellvertreterin ist Nicole Kromer.
Schriftführer: Olaf Gabriel
VertreterInnen für die Schulkonferenz:
Oliver Blatt, Melanie Schink und Carmen Locher.
Allen Eltern, die sich für unsere Schule engagieren, oder die bereits
im letzten Schuljahr Aufgaben übernommen hatten, sei an dieser
Für alle, die deren Nutzer sind oder es wer- Stelle nochmals recht herzlich gedankt.
den wollen, bietet die E-Book-Sprechstunde Ich freue mich weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.
während der Winterlinger Buchtage (DI, G. Wiehl, Rektor
25.10. um 17 Uhr) Raum, sich eingängig be- Weitere Infos über die Grundschule Harthausen im Internet:
raten und bestehende Probleme beheben www.grundschule-harthausen.de
zu lassen.
Unsere Öffnungszeiten:
DI 10.00 - 12.00 Uhr und 15.30 - 18.00 Uhr
MI - FR 15.30 - 18.00 Uhr
SA 9.00 - 12.00 Uhr
DEUTSCHES ROTES KREUZ
KREISVERBAND
Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang in Balingen. Am
Samstag, 22.10.2016 von 08.30 Uhr bis 16.15 Uhr im DRK-Forum Balingen, Henry-Dunant-Str. 1-5. Kursanmeldung unter Tel.
07433/909999 oder www.drk-zollernalb.de.
Herbstferienspiele vom 31.10.2016 bis 04.11.2016 im DRKForum Balingen. Auch in diesem Jahr bietet das DRK ein spannendes Ferienprogramm. Unter dem Motto „Tierische Ferienspiele“
werden wir vier Tage lang spannende Abenteuer erleben. Wir werden basteln, spielen und jede Menge Spaß und gute Laune haben.
Am Donnerstag steht ein Besuch in der Wilhelma auf dem Programm. Die Kinder zwischen 6 und 12 Jahren werden von 8.30 Uhr
bis 16.00 Uhr von ausgebildetem Personal betreut. Für berufstätige
Eltern besteht die Option, Ihr Kind bereits um 7.30 Uhr zu uns zu
bringen. Der Teilnehmerbetrag inklusive Mittagessen, Getränken
und Aktionen liegt bei 65,- € pro Kind. Kinder aus sozial schwachen
Familien unterstützen wir gerne. Weitere Informationen erhalten Sie