Universitätsleitung UZH entscheidet über Verbleib oder Wechsel der Pensionskasse Prorektor Prof. Dr. Christian Schwarzenegger 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 1 Universitätsleitung Ablauf des Verfahrens – BVK ändert ihr Vorsorgereglement – UL setzt PABVK ein – PABVK analysiert Ausgangslage und prüft Ausstiegsszenario – UL und PABVK sind in regelmässigem Austausch – UL entscheidet – unter Berücksichtigung der PABVK-Empfehlung 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 2 Universitätsleitung Prämissen der Universitätsleitung Nachhaltigkeit der beruflichen Vorsorge – Auf realistischen Prognosen basierende Sicherung des heutigen Standes – Verzicht auf einseitige und risikobehaftete Optimierung Perioden- und zeitnahe Finanzierung – Sofortige und vollständige Finanzierung von neuen Verpflichtungen Verzicht auf Umverteilung – Gleichstellung von allen Versicherten / Rentenbezügern und Kapitalbezügern Verankerung im Kanton – Anerkennung des stabilen finanziellen Engagements des Kantons Zürich 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 3 Universitätsleitung Ökonomische Rahmenbedingungen • Wie werden Renten berechnet? Gibt es eine Rentengarantie? • Technischer Zins + Lebenserwartung = Umwandlungssatz • Nur der Sparprozess ist garantiert. Technischer Zins und Umwandlungssatz hängen vom Investitionsumfeld und den demographischen Entwicklungen ab (Momentaufnahme) • Höherer Lebenserwartung mit Generationentafel gerecht werden • Warum gibt es Unterschiede? • BVK setzt auf solide Anlagen mit branchenüblichem Risiko • Profond setzt auf Marktrendite von Sachwerten und geht überdurchschnittliche Risiken ein 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 4 Der Umwandlungssatz bestimmt die Rente 7.4% 7.2% 7.0% 6.8% 6.6% 6.4% 6.2% 6.0% 5.8% 5.6% 5.4% 5.2% 5.0% 4.8% 4.6% 4.4% 4.2% 4.0% 3.8% 3.6% 3.4% 3.2% 3.0% 2016 Periodentafeln Zins 5% Zins 4% Generationentafeln 5% 4% Zins 3% 3% Zins 2% 2% Zins 1% Zins 0% 2018 2020 2022 2024 Jahr 2026 2028 2030 Altersstruktur der in der BVK versicherten Universitätsmitarbeitenden Universitätsleitung Konsequenzen für die Zukunft der Altersvorsorge – Höherer Sparanteil für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber – Der Deckungsgrad der Kasse ist tiefer – Höhere Schwankungsreserven bringen einen höheren Deckungsgrad und damit mehr Sicherheit. 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 7 Universitätsleitung Ökonomische Aspekte, die für die Beurteilung relevant sind • Expertenmeinung: BVK agiert vernünftig, solide • BVK wirtschaftet nachhaltig, generationengerecht und verantwortungsbewusst / Rendite und Deckungsgrad • BVK hat Kulturwandel vollzogen: Seit 5 Jahren wird gut gewirtschaftet • BVK steht unter besonderer Beobachtung (Fehler der Vergangenheit werden sich nicht wiederholen) • Fazit: UL setzt Vertrauen in die heutige Politik und das Vorgehen der BVK 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 8 Die Differenz zwischen risikoarmen Anlagen und Mindestverzinsung war noch nie so gross wie heute. Ertrag und BVG-Zins 7 Zins Obli Eidg 10-jährig 6 BVG-Mindestzins 5 3 2 1 Jahr 16 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00 99 98 97 96 95 94 93 92 91 90 89 88 87 -1 86 0 85 Prozent 4 Universitätsleitung Profond erreichte in letzten zehn Jahren nur fünf Mal ihre Zielrendite von 4.5% Profond BVK Benchmark 2016 (YTD) 2.1% 4.4% 2015 2.5% -0.7% -1.1% 2014 6.8% 6.1% 6.0% 2013 11.8% 7.4% 6.6% 2012 9.7% 8.0% 8.7% 2011 -5% -0.7% -0.5% 2010 4.4% 2.2% 2.6% 2009 18.4% 11.2% 12.9% 2008 -25.7% -15.6% -18.1% 2007 3.8% 2.9% 2.3% 2006 10.8% 7.3% 6.9% Die Leistung der BVK ist im obligatorisch zu versichernden Lohnbereich weit überdurchschnittlich. Die Quote von 60% des Lohnes mit AHV und beruflicher Vorsorge wird nach wie vor erreicht. Fragliche und nicht finanzierte Anteile der Rentenzusage im Vergleich 450'000 400'000 350'000 300'000 Nicht finanzierter Teil 250'000 Anteil Mehrzins 200'000 Zinsanteil (2%) 150'000 Kapitalanteil 100'000 50'000 0% BVK Vita Profond Universitätsleitung Juristische Aspekte – Finanzrechtlich – Versicherungsrechtlich – PVO-Revision – Submissionsrecht – Verhandlungen mit neuer Kasse würde aus einer schwachen Position heraus erfolgen 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 14 Universitätsleitung Politische Aspekte – Der Kanton finanziert die UZH zur Hälfte und garantiert gute Bedingungen für Forschung, Lehre und Studium – Die UZH bietet sichere kantonale Anstellungsverhältnisse: Sie ist nicht vergleichbar mit einem privaten Unternehmen oder einer privaten Organisation – Die UZH will die Solidargemeinschaft mit den anderen BVK-Versicherten des Kantons Zürich nicht aufkündigen – Fazit: Die Verankerung der UZH im Kanton Zürich soll bestehen bleiben 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 15 Universitätsleitung Beschluss der UL – Die UZH verzichtet auf eine Kündigung – Der Entscheid für den Verbleib in der heutigen BVK ist ökonomisch nachvollziehbar, verantwortungsbewusst und nachhaltig – Politisch möchte die UL die Solidargemeinschaft mit dem Kanton Zürich nicht aufkündigen (negative Konsequenzen sind absehbar) – Die UL wird die Situation auf dem Pensionskassenmarkt weiterhin aufmerksam beobachten – Die UL wird sich für bessere Bedingungen der BVK-Versicherten einsetzen 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 16
© Copyright 2024 ExpyDoc