Präsentation Enscheid BVK

Universitätsleitung
UZH entscheidet über Verbleib oder
Wechsel der Pensionskasse
Prorektor Prof. Dr. Christian Schwarzenegger
18.10.16
UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse
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Ablauf des Verfahrens
–  BVK ändert ihr Vorsorgereglement
–  UL setzt PABVK ein
–  PABVK analysiert Ausgangslage und prüft Ausstiegsszenario
–  UL und PABVK sind in regelmässigem Austausch
–  UL entscheidet – unter Berücksichtigung der PABVK-Empfehlung
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Prämissen der Universitätsleitung
Nachhaltigkeit der beruflichen Vorsorge
–  Auf realistischen Prognosen basierende Sicherung des heutigen Standes
–  Verzicht auf einseitige und risikobehaftete Optimierung
Perioden- und zeitnahe Finanzierung
–  Sofortige und vollständige Finanzierung von neuen Verpflichtungen
Verzicht auf Umverteilung
–  Gleichstellung von allen Versicherten / Rentenbezügern und Kapitalbezügern
Verankerung im Kanton
–  Anerkennung des stabilen finanziellen Engagements des Kantons Zürich
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Ökonomische Rahmenbedingungen
• 
Wie werden Renten berechnet? Gibt es eine Rentengarantie?
• 
Technischer Zins + Lebenserwartung = Umwandlungssatz
• 
Nur der Sparprozess ist garantiert. Technischer Zins und Umwandlungssatz hängen
vom Investitionsumfeld und den demographischen Entwicklungen ab
(Momentaufnahme)
• 
Höherer Lebenserwartung mit Generationentafel gerecht werden
• 
Warum gibt es Unterschiede?
• 
BVK setzt auf solide Anlagen mit branchenüblichem Risiko
• 
Profond setzt auf Marktrendite von Sachwerten und geht
überdurchschnittliche Risiken ein
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Der Umwandlungssatz bestimmt die Rente
7.4%
7.2%
7.0%
6.8%
6.6%
6.4%
6.2%
6.0%
5.8%
5.6%
5.4%
5.2%
5.0%
4.8%
4.6%
4.4%
4.2%
4.0%
3.8%
3.6%
3.4%
3.2%
3.0%
2016
Periodentafeln
Zins 5%
Zins 4%
Generationentafeln
5%
4%
Zins 3%
3%
Zins 2%
2%
Zins 1%
Zins 0%
2018
2020
2022
2024
Jahr
2026
2028
2030
Altersstruktur der in der BVK versicherten Universitätsmitarbeitenden
Universitätsleitung
Konsequenzen für die Zukunft der Altersvorsorge
–  Höherer Sparanteil für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber
–  Der Deckungsgrad der Kasse ist tiefer
–  Höhere Schwankungsreserven bringen einen höheren
Deckungsgrad und damit mehr Sicherheit.
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Ökonomische Aspekte, die für die Beurteilung relevant sind
• 
Expertenmeinung: BVK agiert vernünftig, solide
• 
BVK wirtschaftet nachhaltig, generationengerecht und
verantwortungsbewusst / Rendite und Deckungsgrad
• 
BVK hat Kulturwandel vollzogen: Seit 5 Jahren wird gut gewirtschaftet
• 
BVK steht unter besonderer Beobachtung (Fehler der Vergangenheit
werden sich nicht wiederholen)
• 
Fazit: UL setzt Vertrauen in die heutige Politik und das Vorgehen der
BVK
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Die Differenz zwischen risikoarmen Anlagen und
Mindestverzinsung war noch nie so gross wie heute.
Ertrag und BVG-Zins
7
Zins Obli Eidg 10-jährig
6
BVG-Mindestzins
5
3
2
1
Jahr
16
15
14
13
12
11
10
09
08
07
06
05
04
03
02
01
00
99
98
97
96
95
94
93
92
91
90
89
88
87
-1
86
0
85
Prozent
4
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Profond erreichte in letzten zehn Jahren nur fünf Mal ihre Zielrendite von 4.5%
Profond
BVK
Benchmark
2016 (YTD)
2.1%
4.4%
2015
2.5%
-0.7%
-1.1%
2014
6.8%
6.1%
6.0%
2013
11.8%
7.4%
6.6%
2012
9.7%
8.0%
8.7%
2011
-5%
-0.7%
-0.5%
2010
4.4%
2.2%
2.6%
2009
18.4%
11.2%
12.9%
2008
-25.7%
-15.6%
-18.1%
2007
3.8%
2.9%
2.3%
2006
10.8%
7.3%
6.9%
Die Leistung der BVK ist im obligatorisch zu versichernden
Lohnbereich weit überdurchschnittlich.
Die Quote von 60% des Lohnes mit AHV und beruflicher
Vorsorge wird nach wie vor erreicht.
Fragliche und nicht finanzierte Anteile der Rentenzusage
im Vergleich
450'000
400'000
350'000
300'000
Nicht finanzierter Teil
250'000
Anteil Mehrzins
200'000
Zinsanteil (2%)
150'000
Kapitalanteil
100'000
50'000
0%
BVK
Vita
Profond
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Juristische Aspekte
–  Finanzrechtlich
–  Versicherungsrechtlich
–  PVO-Revision
–  Submissionsrecht
–  Verhandlungen mit neuer Kasse würde aus einer schwachen Position
heraus erfolgen
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Politische Aspekte
–  Der Kanton finanziert die UZH zur Hälfte und garantiert gute Bedingungen
für Forschung, Lehre und Studium
–  Die UZH bietet sichere kantonale Anstellungsverhältnisse: Sie ist nicht
vergleichbar mit einem privaten Unternehmen oder einer privaten
Organisation
–  Die UZH will die Solidargemeinschaft mit den anderen BVK-Versicherten
des Kantons Zürich nicht aufkündigen
–  Fazit: Die Verankerung der UZH im Kanton Zürich soll bestehen bleiben
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Beschluss der UL
–  Die UZH verzichtet auf eine Kündigung
–  Der Entscheid für den Verbleib in der heutigen BVK ist ökonomisch
nachvollziehbar, verantwortungsbewusst und nachhaltig
–  Politisch möchte die UL die Solidargemeinschaft mit dem Kanton Zürich nicht
aufkündigen (negative Konsequenzen sind absehbar)
–  Die UL wird die Situation auf dem Pensionskassenmarkt weiterhin
aufmerksam beobachten
–  Die UL wird sich für bessere Bedingungen der BVK-Versicherten einsetzen
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