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Teilnahmebedingungen für die Aktion „Zombie-Escape“ am 30.10.2016
im Forum Mittelrhein Koblenz
1.
Das Forum Mittelrhein Koblenz (nachfolgend „Organisator“ genannt) veranstaltet am
30.10.2016 ab 20:00 Uhr bis 31.10.2016 bis ca. 0:30 Uhr ein Zombie-Escape-Game in
Kooperation mit Circus Maximus und Haunted Forest in den Räumlichkeiten des Forum
Mittelrhein Koblenz.
2.
Die Aktion „Zombie-Escape“
wird vom Forum Mittelrhein Koblenz, CenterManagement, Zentralplatz 2, 56068 Koblenz durchgeführt. Mit der Teilnahme an dieser
Aktion werden die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen akzeptiert.
3.
Alle Gruppen müssen sich um die Teilnahme am Zombie-Escape bewerben. Dazu
muss das Gruppen-Anmeldeformular unter www.forum-escape.de ausgefüllt werden.
Zudem muss die Einzelanmeldung von jedem Gruppenmitglied selbst unterzeichnet
werden und an der Kundeninformation im Forum Mittelrhein abgegeben werden.
Bewerbungsschluss ist der 15.10.2016.
4.
Eine Anmeldung ist nur als Gruppe mit 8 Personen möglich. Nur 15 Gruppen können an
der Aktion teilnehmen. Die Spielregeln sind einzuhalten:
 Eintreffen am Aktionsort 20 Minuten vor der jeweiligen Startzeit
 Teilnahme an der Einweisung 15 Minuten vor Spielbeginn – Das Spiel
beginnt pünktlich zum vereinbarten Spielbeginn, sind die Teilnehmer zu
diesem Zeitpunkt nicht bereit, kann das Spiel nicht beginnen und die
Teilnahmegebühr wird nicht erstattet.
 Die Teilnahme am Spiel erfolgt auf eigene Gefahr.
 Für Menschen die an Klaustrophobie, Panikattacken, Asthma,
Herzkrankheiten,
ansteckenden
Erkrankungen
oder
sonstigen
gesundheitsgefährdenden Erkrankungen leiden, wird abgeraten am
Zombie-Escape teilzunehmen. Hier erfolgt die Teilnahme ausschließlich
auf eigene Gefahr. Für die daraus resultierenden Unfälle, Schäden oder
Gesundheitsschädigungen übernimmt der Organisator keine Haftung.
5.
Zur Teilnahme ist eine Eintrittskarte erforderlich. Diese ist nach Auswahl der
Teilnehmer-Gruppen von diesen an der Kundeninformation erwerbbar. Die Kosten
belaufen sich auf 10,-€ pro Person – 80,-€ pro Gruppe. Die Gebühr der Eintrittskarte
beinhaltet die Teilnahme am Zombie-Escape-Game, ein T-Shirt und eine kleine
Überraschung. Eine Rückgabe der Tickets ist nur nach Rücksprache mit dem
Organisator möglich.
6.
Die Teilnahme an der Aktion „Zombie-Escape“ ist ab 18 Jahren möglich. Der Genuss
von Alkohol oder Zigaretten ist nicht erlaubt.
7.
Die Rätsel und deren Lösungen des Zombie-Escape-Games werden als
Geschäftsgeheimnis betrachtet. Die teilweise oder vollständige Veröffentlichung oder
die Weitergabe an Dritte ist strikt untersagt.
8.
Die Kosten für die An- und Abfahrt der Teilnehmer zu der Aktion „Zombie-Escape“ im
Forum Mittelrhein Koblenz werden nicht vom Organisator übernommen. Ebenso werden
keine Übernachtungskosten übernommen.
9.
Die genannten Aktionsdaten können sich möglicherweise ändern, auf Grund von
Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Organisators liegen. In
diesem Fall werden die Teilnehmer entsprechend informiert. Sollte ein Teilnehmer nicht
die Möglichkeit haben an einem neuen benannten Termin der Aktion teilzunehmen,
verfällt der Anspruch auf Teilnahme. Die Kosten der Eintrittskarte werden erstattet.
10.
Alle Teilnehmer erklären sich durch die Teilnahme damit einverstanden, dass über die
Veranstaltung und über die Gewinner im Rahmen der üblicherweise durch das Center
genutzten Medien in Wort, Ton und Bild unter Angabe des Namens des Teilnehmers
bzw. Gewinners berichtet wird.
11.
Jeder Teilnehmer ist alleinig verantwortlich und haftbar für alle seine Aktivitäten bei der
Teilnahme an der Aktion.
12.
Gerichtsstand ist Hamburg, es gilt ausschließlich deutsches Recht.
13.
Der Bestand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nicht durch die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder durch Regelungslücken berührt. An die
Stelle unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306
Abs. 2 BGB), sofern dieses eine Regelung trifft. In allen anderen Fällen wird eine
unwirksame Bestimmung oder eine Regelungslücke durch eine gültige Bestimmung
ersetzt bzw. ausgefüllt, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung oder
der übrigen Regelungen des Vertrags weitestgehend entspricht.