Teilnahmebedingungen für die Aktion „Zombie-Escape“ am 30.10.2016 im Forum Mittelrhein Koblenz 1. Das Forum Mittelrhein Koblenz (nachfolgend „Organisator“ genannt) veranstaltet am 30.10.2016 ab 20:00 Uhr bis 31.10.2016 bis ca. 0:30 Uhr ein Zombie-Escape-Game in Kooperation mit Circus Maximus und Haunted Forest in den Räumlichkeiten des Forum Mittelrhein Koblenz. 2. Die Aktion „Zombie-Escape“ wird vom Forum Mittelrhein Koblenz, CenterManagement, Zentralplatz 2, 56068 Koblenz durchgeführt. Mit der Teilnahme an dieser Aktion werden die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen akzeptiert. 3. Alle Gruppen müssen sich um die Teilnahme am Zombie-Escape bewerben. Dazu muss das Gruppen-Anmeldeformular unter www.forum-escape.de ausgefüllt werden. Zudem muss die Einzelanmeldung von jedem Gruppenmitglied selbst unterzeichnet werden und an der Kundeninformation im Forum Mittelrhein abgegeben werden. Bewerbungsschluss ist der 15.10.2016. 4. Eine Anmeldung ist nur als Gruppe mit 8 Personen möglich. Nur 15 Gruppen können an der Aktion teilnehmen. Die Spielregeln sind einzuhalten: Eintreffen am Aktionsort 20 Minuten vor der jeweiligen Startzeit Teilnahme an der Einweisung 15 Minuten vor Spielbeginn – Das Spiel beginnt pünktlich zum vereinbarten Spielbeginn, sind die Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt nicht bereit, kann das Spiel nicht beginnen und die Teilnahmegebühr wird nicht erstattet. Die Teilnahme am Spiel erfolgt auf eigene Gefahr. Für Menschen die an Klaustrophobie, Panikattacken, Asthma, Herzkrankheiten, ansteckenden Erkrankungen oder sonstigen gesundheitsgefährdenden Erkrankungen leiden, wird abgeraten am Zombie-Escape teilzunehmen. Hier erfolgt die Teilnahme ausschließlich auf eigene Gefahr. Für die daraus resultierenden Unfälle, Schäden oder Gesundheitsschädigungen übernimmt der Organisator keine Haftung. 5. Zur Teilnahme ist eine Eintrittskarte erforderlich. Diese ist nach Auswahl der Teilnehmer-Gruppen von diesen an der Kundeninformation erwerbbar. Die Kosten belaufen sich auf 10,-€ pro Person – 80,-€ pro Gruppe. Die Gebühr der Eintrittskarte beinhaltet die Teilnahme am Zombie-Escape-Game, ein T-Shirt und eine kleine Überraschung. Eine Rückgabe der Tickets ist nur nach Rücksprache mit dem Organisator möglich. 6. Die Teilnahme an der Aktion „Zombie-Escape“ ist ab 18 Jahren möglich. Der Genuss von Alkohol oder Zigaretten ist nicht erlaubt. 7. Die Rätsel und deren Lösungen des Zombie-Escape-Games werden als Geschäftsgeheimnis betrachtet. Die teilweise oder vollständige Veröffentlichung oder die Weitergabe an Dritte ist strikt untersagt. 8. Die Kosten für die An- und Abfahrt der Teilnehmer zu der Aktion „Zombie-Escape“ im Forum Mittelrhein Koblenz werden nicht vom Organisator übernommen. Ebenso werden keine Übernachtungskosten übernommen. 9. Die genannten Aktionsdaten können sich möglicherweise ändern, auf Grund von Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Organisators liegen. In diesem Fall werden die Teilnehmer entsprechend informiert. Sollte ein Teilnehmer nicht die Möglichkeit haben an einem neuen benannten Termin der Aktion teilzunehmen, verfällt der Anspruch auf Teilnahme. Die Kosten der Eintrittskarte werden erstattet. 10. Alle Teilnehmer erklären sich durch die Teilnahme damit einverstanden, dass über die Veranstaltung und über die Gewinner im Rahmen der üblicherweise durch das Center genutzten Medien in Wort, Ton und Bild unter Angabe des Namens des Teilnehmers bzw. Gewinners berichtet wird. 11. Jeder Teilnehmer ist alleinig verantwortlich und haftbar für alle seine Aktivitäten bei der Teilnahme an der Aktion. 12. Gerichtsstand ist Hamburg, es gilt ausschließlich deutsches Recht. 13. Der Bestand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nicht durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder durch Regelungslücken berührt. An die Stelle unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB), sofern dieses eine Regelung trifft. In allen anderen Fällen wird eine unwirksame Bestimmung oder eine Regelungslücke durch eine gültige Bestimmung ersetzt bzw. ausgefüllt, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung oder der übrigen Regelungen des Vertrags weitestgehend entspricht.
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