Unterstützungsmöglichkeiten für Familien Für finanziell schlechter gestellte Familien und Familien mit mehr als 4 Kindern gibt es bereits von Bund, Land und der Stadt Nürtingen viele Vergünstigungen, die wir Ihnen gerne noch kurz vorstellen möchten. Wir möchten auch alle Familien dazu ermutigen, die entsprechenden Anträge zu stellen, sollten Sie zu den genannten Einkommensgruppen gehören oder sich nicht sicher sein, dass Sie dazu gehören. 1. Alle Familien erhalten von der Bundesrepublik Deutschland Kindergeld und einen Steuerfreibetrag je Kind – je mehr Kinder, desto höher sind diese Beträge 2. Wirtschaftliche Jugendhilfe des Landes Baden-Württemberg (für Familien in der bisherigen Nürtinger Beitragsstufe 1 und teilweise 2) Verschiedene Leistungen inkl. Bezuschussung und Übernahme der Kosten in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege (§§ 22ff SGB VIII) http://www.landkreis-esslingen.de/,Lde/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html 3. Beim Bürgermeisteramt in Nürtingen können viele Familien den Landesfamilienpass beantragen, der viele Vergünstigungen umfasst. http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/ Den einkommensunabhängigen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten: • • • • • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben. Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. 4. Die Stadt Nürtingen bietet einen Familienpass an, der weitere Vergünstigungen enthält. (für Familien in der bisherigen Nürtinger Beitragsstufe 1 und teilweise 2) https://www.nuertingen.de/nuertingen-fuer-familien/angebote-hilfen-fuer-familien/familienpass/ Diesen bekommen Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien mit Hauptwohnsitz in Nürtingen • • • • • mit Bezug von Sozialhilfe (SGB XII ) mit Bezug von Arbeitslosengeld II (SGB II ) mit Bezug von Wohngeld mit Bezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und Schwellenhaushalte (Kinder und Jugendliche aus Familien ohne staatl. Unterstützung, deren Familieneinkommen eine Einkommensgrenze nicht überschreitet, die sich aus den Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Arbeitslosengeld IIzuzüglich eines Zuschlags von 25 % sowie den Kosten der Unterkunft ergibt.)
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