- GSDA GmbH

GSDA-NEWSLETTER 2016
Oktober 2016 - Ausgabe 12
Achtung !!! - Achtung !!! - Achtung !!! - Achtung !!!
GSDA GmbH
Am Mitterfeld 3
81829 München
Normalerweise beginnen wir unseren Newsletter mit einem Rückblick
auf das vergangene Jahr. Dieses Mal wollen wir den Fokus jedoch zu
allererst auf eine äußerst wichtige Änderung richten, die zum
Jahreswechsel 2016/2017 für die Suchtkrankenhilfe ansteht:
Ab 2017 gilt in der Suchtkrankenhilfe der neue Kerndatensatz
(KDS) 3.0 mit erheblichen Änderungen gegenüber dem alten
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Datensatz. Die GSDA wird dazu im November/Dezember auch
mehrere Informationsveranstaltungen anbieten. Die Inhalte,
Termine und Veranstaltungsorte geben wir bis Mitte Oktober
Fax:
auf unserer WEB-Seite bekannt. Damit sie 2017 wegen der
089 / 3090489-09
KDS-Umstellung nicht allzu viel nachdokumentieren müssen
empfiehlt es sich dringend, die Jahresauswertung 2016 so
Email:
früh wie möglich abzuschließen und unmittelbar danach das
EBIS Update 9.30.00 mit dem neuen KDS zu installieren.
[email protected]
Dieses Update wird ab Januar 2017 verfügbar sein, darf aber
nicht vor der Jahres-auswertung 2016 installiert werden da
Website:
diese noch nach dem alten KDS erfolgen muss. Auch in anderen
www.gsda.de
Fachbereichen wird es zum Jahreswechsel Datensatzänderungen
geben, allerdings sind diese weniger gravierend (Einzelheiten dazu
weiter unten). Dennoch empfiehlt es sich auch hier, möglichst
zeitnah die Jahresauswertung 2016 abzuschließen und die neue EBIS-Version zu installieren.
Telefon:
Die Jahresbilanz: Ein Rückblick auf die letzten 12 Monate
Im Herbst letzten Jahres waren wir neben den üblichen Arbeiten zur Vorbereitung der
Standardjahresauswertungen und des damit verbundenen Updates 9.27.00 (Schwerpunkte dieser
Version waren die Integration einer Wiedervorlagefunktion im EBIS-Kalender und der Abruf der
Quartalsstatistiken für die beteiligten Einrichtungen) vor allem mit der Entwicklung der neuen
Fachversion für die Flüchtlingssozialarbeit beschäftigt. Diese wurde im Februar 2016 mit der
Version 9.28.00 ausgeliefert. Weitere Neuerungen dieser Version bestanden u.a. in der Trennung
des Feldes EBIS-Code in ein Hauptfeld und ein Zusatzfeld zur besseren Kodierung von mehreren
Familienmitgliedern mit unterschiedlichen Namen sowie die Erweiterung der Suchfunktion zu
einer Volltextsuche. Anfang 2016 stand dann für alle Fachbereiche die Jahresauswertung an
(Einzelheiten siehe nächster Punkt) die auch in diesem Jahr wieder problemlos vonstattenging.
Im Juli 2016 erschien dann das momentan noch aktuelle Update 9.29.00, mit dem wir endlich die
von den Anwendern schon lange gewünschte aber auch sehr aufwändig zu programmierende
Skalierbarkeit der Bildschirmmasken realisiert haben. EBIS kann nun unabhängig von der Größe
und Auflösung ihres Bildschirms die ganze Fläche des Monitors nutzen. Zugleich wurden die
wichtigsten GRIDS (Datenraster bzw. Tabellenanzeigen, z.B. auf der Klientenübersichtsmaske) mit
einer Sortier- und Filterfunktion sowie der Möglichkeit ausgestattet, Datenfelder auszublenden
oder in ihrer Spaltenposition zu verschieben. Darüber hinaus wurden auch noch andere Wünsche
unserer Anwender abgearbeitet (ausführliche Infos zur aktuellen und zur Vorgängerversion finden
sie immer auch in ihrem EBIS-Programm unter dem Formularaufruf „Neu in EBIS“).
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Ein Rückblick auf die Jahresauswertungen 2015
So erreichen sie uns:
Für organisatorische
Fragen ist Frau Tauber
zuständig. Sie erreichen
sie unter der Rufnummer
089 / 3090489-00
oder per Email unter
[email protected].
Technische Fragen zum
Programm EBIS und zur
Jahresauswertung beantwortet Herr Klapper
unter der Rufnummer
089 / 3090489-02
oder per Email unter
[email protected].
Bereich Suchthilfe: An den systemübergreifenden Auswertungen
für das Jahr 2015 haben im ambulanten Bereich insgesamt 980
Stellen (=Angebote) teilgenommen, knapp ein Drittel davon haben
das EBIS-Programm verwendet. Im stationären Bereich haben sich
259 Stellen (=Angebote) beteiligt, 32 davon haben ihre Daten mit
EBIS dokumentiert. Damit hat sich die Beteiligung an der Deutschen
Suchthilfestatistik (DSHS) gegenüber dem Vorjahr ein weiteres Mal
erhöht und die hohe Akzeptanz dieser Statistik wurde eindrucksvoll
bestätigt. Die Ergebnisse werden – wie jedes Jahr - vom IFT Institut
für Therapieforschung wieder in Form von Kurzberichten publiziert,
die nicht kommentierten Ergebnistabellen stehen seit August 2015
unter dem Link www.suchthilfestatistik.de/download.html auf der
DSHS-WEB-Seite zum Download bereit.
Bereich Straffälligenhilfe: An der an der systemübergreifenden
bundesweiten Auswertung der BAGS für 2015 beteiligten sich 5
Einrichtung(seinheit)en.
Bereich Wohnungslosenhilfe: 2015 haben sich insgesamt 107 Einrichtungen (davon 27 mit
dem EBIS-System) an der systemübergreifenden bundesweiten Auswertung der BAGW beteiligt.
Das entspricht nahezu dem Stand des Vorjahres mit 108 Einrichtungen. Gut 2 Drittel der
Einrichtungen liegen in Niedersachsen (38) und Nordrhein-Westfalen (37), die restlichen verteilen
sich auf andere Bundesländer. Die Publikation der Daten erfolgt durch die BAG W im Rahmen
ihrer jährlichen Berichterstattung.
Bereich Schwangerschaftsberatung: Wie schon seit 2011 haben sich auch in 2015 alle 258
Einrichtungen, die zur Datenerhebung des vom Deutschen Caritasverband (DCV) erarbeiteten
Kerndatensatzes ein zertifiziertes Programm einsetzen, an der systemübergreifenden Bundesauswertung für den DCV beteiligt. Diese Beteiligung entspricht für den Bereich der kath.
Schwangerschaftsberatung damit nahezu einer Vollerhebung. Mehr als 2 Drittel dieser
Einrichtungen (177) haben ihre Daten mit dem EBIS-Programm dokumentiert und ausgewertet.
Die Kommentierung und Publikation der Daten auf Bundesebene erfolgte durch den DCV als
zuständiges Fachgremium.
Bereich Allgemeine Sozialberatung (ASB): Die Jahresauswertungen wurden - wie schon in
den Vorjahren - in der Regel nur individuell von den Einrichtungen für ihre eigenen Zwecke
genutzt. Darüber hinaus gibt es lediglich einige Zusammenfassungen auf Diözesanebene. Eine
bundesweite Auswertung ist derzeit noch nicht in Sicht, wäre jedoch von technischer Seite aus
schon möglich.
Bereich Migrationsberatung: Die Auswertung in diesem Bereich umfasste zum einen den
standardisierten Datensatz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die MBE, an
der sich alle Stellen beteiligt haben. Auf Einrichtungsebene konnten diese und weitere Daten
darüber hinaus auch in Tabellenform ausgewertet werden.
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2016 / 2017 – EINE VORSCHAU
Vorschau auf die Jahresauswertung 2016:
Zur Durchführung der Jahresauswertung 2016 wird in allen Fachversionen die bereits verfügbare
EBIS-Version (9.29.00) sowie das Programm zur Datenaggregierung 2016 benötigt. Letzteres
wird ab Januar 2017 zum Download bereitstehen. Der Ablauf der Jahresauswertung wird im
Wesentlichen dem der Vorjahre gleichen. Im Vorgriff auf die Jahresauswertung sollten sie im
ambulanten Bereich mit der Funktion „Statistik->Übersichten-> Beratungen ohne Kontakte im
aktuellen Erhebungsjahr“ prüfen, ob es Klienten ohne dokumentierte Kontakte in 2016 gibt und
diese ggf. nachtragen oder die Klienten beenden, wenn sie in 2016 keinen Kontakt mehr hatten.
Generell sollten sie mit der Funktion „Statistik->Missingwertprüfung“ die Qualität ihrer Daten in
Bezug auf fehlende Angaben prüfen und ggf. vergessene Einträge nach Möglichkeit nachtragen.
Nach der Installation des Aggregierungsprogramms werden die Daten dann über die Funktion
„Statistik->Jahresauswertung vorbereiten“ zunächst in das Auswertungsverzeichnis exportiert
und danach in diesem Verzeichnis aggregiert. Anschließend können sie die aggregierten Daten
mit einem EXCEL-Programm in layoutete Ergebnistabellen umwandeln und die Ergebnisdateien –
sofern erforderlich - per Mail an die GSDA versenden. Einzelheiten und Besonderheiten der
jeweiligen Fachversion erfahren sie wie immer im dazugehörigen Begleitschreiben. Einrichtungen
mit einem Vertrag zur Installation von Updates und zur Durchführung der Auswertung weisen wir
wiederum darauf hin, dass dieser Service von unserer Seite aus nicht automatisch erfolgt. Bitte
nehmen sie daher zur Terminabsprache Kontakt mit uns auf und beachten sie in diesem
Zusammenhang, dass die GSDA wie in jedem Jahr nicht nur zwischen Weihachten und Neujahr
sondern auch am 06.01.2016 (Gesetzlicher Feiertag in Bayern) geschlossen ist. Termine für die
Durchführung der Auswertung vergeben wir ab dem 02.01.2017, Vereinbarungen dafür sind
jedoch schon in 2016 möglich.
Wie oben bereits erwähnt gibt es 2017 in fast allen Fachversionen größere (insbesondere in der
Fachversion Suchtkrankenhilfe) oder kleinere Änderungen des Kerndatensatzes. Deshalb sollten
sie die Jahresauswertung 2016 so früh wie möglich durchführen. Das Update mit den Masken des
ab 2017 gültigen Datensatzes darf erst nach der Jahresauswertung installiert werden und je
früher sie mit der neuen Version arbeiten können desto geringer fällt in der Folgezeit der Aufwand
für die Nachdokumentation aus.
Datensatzänderungen:
Im Bereich Suchtkrankenhilfe wird der neue Kerndatensatz (KDS) 3.0 implementiert und löst
den alten KDS von 2007 ab. Aufgrund der langen Gültigkeit des alten KDS sind hier gravierende
Änderungen eingetreten. Dies führt – wie oben bereits erwähnt – dazu, dass für alle Übernahmen
aus 2016 und für alle Zugänge aus 2017, die vor Installation der EBIS-Version 9.30.00 noch in die
Version 9.29.00 eingegeben werden, eine ganze Reihe von Informationen für den neuen KDS
fehlen werden und nachdokumentiert werden müssen. Wenn sie den neuen KDS 3.0 noch nicht
kennen können sie diesen z.B. auch von unserer Homepage herunterladen. Im Zuge der
Entwicklung des neuen KDS wurde auch ein wesentlich modifizierter Landesdatensatz für die
Einrichtungen in Baden-Württemberg verabschiedet, der aus den alten projektbezogenen
Zusatzfragen hervorgegangen ist. Da im neuen KDS 3.0 das Pathologische Spielen wesentlich
differenzierter als bisher erfasst wird hat sich auch der Fachdatensatz der Landesstelle
Glücksspielsucht in Bayern verändert.
Im den Bereichen Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe wird mit der Version 9.30.00 ein
von der AG Stado ausgehender Beschluss zur Änderung des aktuellen WohnungslosenhilfeDatensatzes umgesetzt und in EBIS implementiert. Zwar sind die Änderungen hier nicht so
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gravierend wie in der Suchtkrankenhilfe, dennoch besteht auch in diesen Bereich ein gewisser
Aufwand an Nachdokumentation für neue bzw. nicht aus der alten Version übersetzbare Items.
Im Bereich Schwangerschaftsberatung halten sich die Änderungen des Kerndatensatzes in
Grenzen. Hier sind lediglich ein paar Ergänzungen von Kategorien und Unteritems bei bestehenden
Fragen sowie eine Modifikation der im letzten Jahr eingefügten Fragen zur vertraulichen Geburt zu
nennen. Das wesentlichste Merkmal dürfte die Erweiterung des gesetzlichen Rahmens mit einer
neuen Kategorie zur Beratung nach § 2a SchKG sein. Diese Änderung wird zukünftig zu einer
deutlich einfacheren Datenabfrage für diverse Landesstatistiken führen.
Im Bereich Allgemeine Sozialberatung werden die im vergangenen Jahr auf der Arbeitstagung
in Fulda besprochenen Änderungen des Datensatzes umgesetzt. Wegen der Auswirkungen auf die
jahresbezogene Auswertung konnten diese Änderungen nicht wie ursprünglich angedacht bereits in
der Version 9.29.00 realisiert werden.
In den Bereichen Migrationsberatung und Flüchtlingssozialarbeit sind mit Beginn des Jahres
2017 keine Änderungen zu erwarten.
EBIS-Programm:
Während die 2. Jahreshälfte 2016 vorwiegend durch die Programmierung von Eingabemasken
und internen Programmabfragen der oben beschriebenen Datensatzänderungen bestimmt war,
wird die erste Jahreshälfte 2017 weitgehend im Zeichen der Realisierung der Standardauswertungen für die neuen Datensätze stehen, die möglichst bis zur Halbjahresauswertung 2017
abgeschlossen sein soll. Da mit der bundesweiten Standardauswertung teilweise auch weitere
Auswertungen und Sachberichte auf Landes- oder Bezirksebene verbunden sind müssen diese
ebenfalls auf den neuen Tabellenstandard angepasst werden. Natürlich werden wir aber auch in
2017 die auf den Anregungen der Einrichtungen basierende „Wunschliste“, die nichts mit den
Datensatzänderungen zu tun hat, weiterverfolgen. Gleichwohl bitten wir jedoch um Verständnis,
dass dies in 2017 nur nachrangig erfolgen kann ohne dass wir unser Entwicklungsbudget erneut
überstrapazieren.
Lizenzgebühren 2017:
Der in 2016 betriebene erhebliche Aufwand zur Verbesserung der Bildschirmdarstellung und
Funktionalität des EBIS-Programms hat unser übliches Budget für diese Tätigkeiten deutlich
überstiegen. Um diese zusätzlichen finanziellen Belastungen zu kompensieren, müssen wir in
2017 erstmals die Lizenzgebühren über das langjährige sehr moderate Ausmaß von
durchschnittlich einem Prozent anheben. Das bedeutet, dass der Preis für die Basisversion auf
300,00 EURO steigt, was im Durchschnitt für eine teilnehmende Einrichtung eine Erhöhung um
ca. 3 Prozent bedeutet. Die Preise für zusätzliche Teilstellen und Netzarbeitsplätze sowie für die
Module bleiben gegenüber 2016 unverändert bei 60,00 EURO. Alle Änderungen gelten nur für
Einrichtungen ohne Mehrjahresvertrag. Für diese gelten bis zum Ablaufdatum immer noch die
alten Konditionen. Die komplette Preisliste für das Jahr 2017 finden sie auf der letzten Seite.
GSDA – Internetseiten:
Die jeweils aktuellsten Infos nach dem Versand dieses Newsletters finden sie wie gewohnt auf
unserer WEB-Seite www.gsda.de. Über das Formular „GSDA-Forum“ in der Formularleiste des
EBIS-Programms können sie ohne Anmeldung und Passworteingabe direkt in den Kundenbereich
und ins Downloadcenter wechseln. Hier finden sie eine Reihe von Dokumentenvorlagen, die sie –
sofern sie das Modul Dokumentenverwaltung gebucht haben - in ihrem EBIS-Programm
verwenden können.
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SCHULUNGEN
Angeboten werden drei jeweils eintägige Kurse mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
Kurs A - Softwareanwendung Schwerpunkt Dokumentation


Programminstallation und -organisation
Eingabe und Ausgabe von Daten, Eigenarten von Masken und Fragebogen
Voraussetzung: allgemeine PC-Kenntnisse
Kurs B – Softwareanwendung mit Schwerpunkt Verwaltung




Teilstellenorganisation, Problemmanagement
Terminkalender, Leistungsdokumentation, SMS-Versand
Gruppenverwaltung
Dokumentenverwaltung, Serienbrieferstellung
Voraussetzung: Word-Kenntnisse
Kurs C – Datenauswertung und Statistik


Gezielte (filterbasierte) Abfrage und Nutzung von EBIS-Daten für die lokale und regionale
Bedarfs- und Strukturplanung, Qualitätssicherung und Effizienzkontrolle
Standardjahresauswertung
Voraussetzung: MS-Excel-Kenntnisse
Interessierten Einrichtungen bieten wir auch Individualschulungen vor Ort an. Bei vorhandenem
PC-Raum betragen die Kosten 1.200 € (zzgl. MwSt.) pro Schulungstag. Kann von Seiten der
Einrichtung kein PC-Raum zur Verfügung gestellt werden, so betragen die Kosten pro Schulungstag
1.400 € (zzgl. MwSt.). Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt. Die Anmeldung kann über
unsere WEB-Seite oder auch per Email ([email protected]) erfolgen.
Für Einrichtungen, die einen spezifischen Schulungsbedarf zu einem bestimmten Thema haben
und keinen ganzen Schulungstag benötigen, bieten wir Online-Schulungen an, die stundenweise
gebucht werden können (Kosten: 60 € zzgl. MwSt. pro Stunde). Die Terminvereinbarung kann
jeweils individuell auf Anfrage erfolgen. Voraussetzung ist die Installation und Verwendung des
Fernwartungsprogramms, das auch im Rahmen des Wartungsvertrags eingesetzt wird. Dieses
Angebot steht auch Einrichtungen offen, die bisher lediglich eine Demo-Version des EBISProgramms verwenden.
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EBIS IN DER GSDA-CLOUD
Wir bieten ihnen die Möglichkeit EBIS in der GSDA-Cloud zu nutzen. Das EBIS-System wird
hierbei auf einem der Server der GSDA GmbH installiert. Diese befinden sich in Deutschland und
werden von uns selbst betrieben und gewartet. Dies hat den Vorteil, dass in der Einrichtung keine
neuen PCs oder gar Server angeschafft werden müssen. Die Einrichtung benötigt lediglich einen
Internet-DSL-Zugang ab 1 Mbit/s und auf den PCs der Mitarbeiter/innen muss für den Fernzugriff
auf den GSDA-Server nur ein kleines zusätzliches Programm installiert werden.
Für
die
Nutzung
der
GSDA-Cloud
muss
ein
eigener
Vertrag
abgeschlossen
und
eine
Einzugsermächtigung erteilt werden. Die Zahlung erfolgt über eine feste monatliche Gebühr (pro
Mitarbeiter), in der folgendes enthalten ist:

Lizenzgebühren für die EBIS-Nutzung

Sicherer Zugang über ein eigenes Zertifikat und SSL-Gateway

Hosting der Server und regelmäßige Wartung des Systems

aktueller Virenschutz und automatische Backups

Update-/Auswertungsservice

Hotline, Internetforum und Fernwartung

integrierte Openoffice-Lösung für die Textverarbeitung (MS Word-kompatibel)
Ab 2017 werden die Gebühren für die Nutzung der GSDA-Cloud nicht mehr separat und zusätzlich
zu den EBIS-Lizenzgebühren berechnet sondern nur noch in Kombination mit der jeweiligen
individuellen Funktionsaussattung der Einrichtung. Deshalb können wir für die Cloud-Nutzung
keine Preise mehr auf unserer WEB-Seite publizieren. Interessierte Einrichtungen können sich von
uns jederzeit ein individuelles Angebot erstellen lassen.
Alternativ zur Basis-Cloud bieten wir auch eine Cloud-Lösung mit permanenter Datenverschlüsselung an, die die Auflagen zur Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB erfüllt. Das
bedeutet, dass der Zugriff auf die Dateien auch für den GSDA-Administrator jeweils nur unter
Beisein eines zugriffsberechtigten Anwenders der Einrichtung möglich ist. Die Datensicherheit
dieser Lösung wurde uns vom Datenschutzbeauftragten der (Erz-)Bistümer Berlin, Hamburg,
Hildesheim, Magdeburg, Osnabrück und von der "datenschutz nord GmbH" in Bremen bestätigt.
Für für ganz Schnellentschlossene bieten wir momentan die kostenlose Nutzung unserer EBISCloud-Lösung bis zum Jahresende an.
Es ergeben sich in 2016 keinerlei Zusatzkosten für Sie. Sie müssen in Ihrer Einrichtung weder in
neue Hardware investieren noch haben Sie irgendwelche Installationsaufwände. Wir installieren
für Sie EBIS auf unserem Cloud-Server und Sie können sofort loslegen.
(Dieses Angebot gilt nur für Cloud-Neukunden)
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WEITERE INFORMATIONEN
Da mittlerweile in jeder Einrichtung mindestens ein Rechner mit Internetanschluss vorhanden ist,
wird es zukünftig standardmäßig keine Option zum Versand von CDs mit dem EBIS-Programm
mehr geben. Updates können somit nur noch entweder als Download von unserer WEB-Seite
http://www.gsda.de/download.html oder per Fernwartung (im Rahmen eines Wartungsvertrages)
bezogen werden. Im EBIS-Programm lässt sich im Menüpunkt System->GSDA-Konfiguration (als
Supervisor) mittlerweile eine Funktion aktivieren mit der beim Start von EBIS geprüft wird, ob ein
neues Update zur Verfügung steht. Ist die Funktion aktiviert und wird auf unserem Server eine
neuere Version gefunden, so wird eine entsprechende Meldung am Bildschirm ausgegeben. Mit
einer weiteren aktivierbaren Option lässt sich EBIS zusätzlich so einstellen, dass Updates dann
auch unmittelbar heruntergeladen und installiert werden können. Als automatische Updates
werden nur solche Versionen bereitgestellt, die keine zusätzlichen Administratorrechte benötigen.
Einrichtungen, die trotz eines vorhandenen Internetanschlusses weder per Wartungsvertrag noch
per eigenem Download ein Update beziehen wollen, können oder dürfen müssen sich daher aktiv
mit uns in Verbindung setzen.
ÖFFNUNGSZEITEN DER GSDA
Mo – Do:
Freitag:
09.30 Uhr – 12.30 Uhr
13.30 Uhr – 16.00 Uhr
09.30 Uhr – 13.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten erreichen sie
uns per E-Mail unter [email protected]
Achtung !!!
Vom 24.12.2016 – 31.12.2016 sowie am
06.01.2017 (gestzlicher Feiertag in Bayern)
ist die GSDA geschlossen. Es existiert lediglich
ein Notdienst per E-Mail.
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Lizenzgebühren für 2017
Die folgenden Gebühren verstehen sich pro Einrichtung1 und pro Jahr. Eine Basisversion beinhaltet eine Nutzerlizenz, eine Fachversion
beinhaltet eine Teilstelle. Im Netzwerkbetrieb wird jede weitere Nutzerlizenz für den Parallelbetrieb zusätzlich berechnet. Beim Einsatz des
Programms auf mehreren nicht vernetzten PCs bzw. bei der Verwaltung von mehreren Projekten innerhalb einer Fachversion wird jede dafür
zusätzlich erforderliche Teilstelle separat berechnet. Darüber hinaus können weitere optionale Module pro Einrichtung (Basisversion) bestellt
werden. Bei Mehrjahresverträgen gibt es auf die Positionen 1 bis 3 eine Preisbindung.
1. Jahreslizenzgebühren 2017 2
1.1 Basisprogramm pro Einrichtung (inklusive 1 Nutzerlizenz, Teilnahme am Update-Download-Verfahren,
E-Rechnung, Wartungsvertrag und Einzugsermächtigung) 3
1.2 Fachversion pro eingesetztes Arbeitsfeld (inklusive je 1 Teilstelle)
Nettopreis
€ 300
€ 200
2. Optionale Programm-Erweiterungen pro Jahr
2.1 jede weitere Nutzerlizenz in einem Netzwerk 4
€ 60
2.2 jede weitere Teilstellenlizenz 5
€ 60
3. Optionale Module pro Einrichtung und Jahr
3.1 Integrierte Dokumentenverwaltung
€ 60
3.2 Leistungsabrechnung und Formularwesen (nur für die Fachversion Suchtkrankenhilfe geeignet)
3.3 SMS-Modul zum Versand von Kurznachrichten aus EBIS (es gelten besondere AGBs)
6
€ 60
€ 60
3.4 PREDI (Psychosoziales Ressourcenorientiertes Diagnostikinstrument)
€ 60
3.5 Outlook-Modul (Kalender-Synchronisation und E-Mail-Verkehr)
€ 60
3.6 Geldverwaltung (nur für die Fachversion Schwangerschaftsberatung geeignet)
€ 300
3.7 Erstinstallations-/Update- und Auswertungsservice 7
€ 60
4. Gegebenenfalls zusätzliche (optionale) Kosten pro Einrichtung und Jahr
4.1 Versand der jährlichen Update-CD per Post (anstelle des Update-/Downloadverfahrens)
€ 25
4.2 Versand der Rechnung(en) per Post (anstelle einer E-Rechnung)
€ 25
4.3 Es wird kein Wartungsvertrag abgeschlossen (trotz vorhandener Internetverbindung)
€ 25
4.4 Es wird keine Einzugsermächtigung erteilt
€ 25
5. Schulungsgebühren
5.1 Kurs A: Softwareanwendung mit Schwerpunkt Dokumentation (pro Person und Tag)
€ 150
5.2 Kurs B: Softwareanwendung mit Schwerpunkt Verwaltung (pro Person und Tag)
€ 150
5.3 Kurs C: Seminar zur Datenauswertung und Statistik (pro Person und Tag)
€ 150
5.4 Individualschulung in den Räumen bzw. am Ort der Einrichtung (pro Tag) 8
€ 1.400 (1.200)
5.5 Individuelle Onlineschulung (pro Stunde)
6. Tagessatz für persönliche Beratung und individuelle Spezialentwicklungen
2
3
4
5
6
7
8
9
(nach Aufwand)
6.1 Individuelle fachliche Beratungstätigkeit vor Ort (Tagessatz á 8 Std.)
€ 550
6.2 Individuelle Softwareentwicklung/Programmieraufwand (Tagessatz á 8 Std.)
€ 625
7. EBIS in der GSDA-Cloud 9
1
€ 60
(auf Anfrage)
Eine Einrichtung ist vertragsmäßig definiert durch eine organisatorische Einheit (Standort), in der insgesamt mehr als eine Personalvollzeitstelle vorgehalten wird und die über eine
eigene Stellenleitung verfügt. Einrichtungseinheiten (Standorte) mit geringerer Personalausstattung (eine Vollzeitstelle und weniger) können einer übergeordneten Einrichtung als
zusätzliche Teilstelle zugeordnet werden, sofern eine solche übergeordnete Stelle besteht. Demnach sind für solche Einrichtungseinheiten keine eigenen Anmeldungen
erforderlich. Ist eine Einrichtung mit einer Vollzeitstelle oder weniger organisatorisch keiner übergeordneten Stelle zuzuordnen, so bedarf es einer eigenen Anmeldung. Die
Gebühren reduzieren sich in diesem Fall auf 50% des normalen Gebührensatzes (siehe auch Punkt 3 der AGBs).
Alle Gebühren verstehen sich exklusive der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
Ggf. weitere Kosten – siehe Punkt 4 (in der Tabelle).
Entspricht der notwendigen maximalen Anzahl der gleichzeitig mit EBIS arbeitenden Programmbenutzer.
Weitere Teilstellenlizenzen sind erforderlich, wenn Datenteilmengen innerhalb einer Fachversion gesondert ausgewertet und/oder Daten von nicht vernetzten PCs zusammengefasst
werden sollen.
Nur in Verbindung mit E-Rechnung und Einzugsermächtigung möglich. Das Modul beinhaltet pro Quartal den Versand von 50 Frei-SMS, jede darüber hinausgehende SMS wird mit
10,00 Cent (netto) berechnet. Der Empfang von Antworten auf die versendeten SMS ist kostenlos. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Die Zusatzbedingungen für dieses Modul
sind abrufbar im Anhang II der AGBs unter www.gsda.de/download/info/agbs.pdf.
Nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Wartungsvertrags und der Teilnahme am Update-/Downloadverfahren mit einer freigeschalteten Internetverbindung möglich. Die
Berechnung erfolgt pro Rechner (im Netzwerk: pro Server, nicht pro Client). Bei mehr als 2 nicht vernetzten Rechnern bitte individuelle Sonderkonditionen erfragen.
Der Preis von 1.400,-- Euro gilt, wenn die Rechner durch die GSDA gestellt oder ein Schulungsraum angemietet werden muss. Werden Schulungsraum und -rechner durch die
Einrichtung zur Verfügung gestellt, gilt der Preis von 1.200,-- Euro.
Es gelten gesonderte Vertragsbedingungen, die bei der GSDA angefordert werden können. Die Kosten für das Outsourcing in die GSDA-Cloud werden ab 2017 nur noch im
Gesamtpaket mit der jeweils gewünschten Funktionsausstattung für das EBIS-Programm berechnet und können deshalb nur noch auf individuelle Anfrage hin angegeben werden.
Die Nutzung dieses Service setzt die Erteilung einer Einzugsermächtigung voraus.
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