Amtsblatt - Hohentengen

Amtsblatt
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Bürgermeister Peter Rainer • 88367 Hohentengen
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Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil:
Dienstag bis 9 Uhr an [email protected]
WOCHENENDDIENST
Arzt, Apotheke, Sozialstation:
Hausärztlicher Bereitschaftsdienst:
Am Wochenende und feiertags ist die Notfallpraxis im
Krankenhaus Bad Saulgau zuständig.
Über die Leitstellenvermittlung
Tel. 116 117
Sprechstundenzeiten ohne Voranmeldung von 8.00 - 22.00 Uhr
Für Hausbesuche
Tel. 116 117
Montag, Dienstag, Donnerstag
ab 18.00 Uhr
Mittwoch
ab 13.00 Uhr
Freitag
ab 16.00 Uhr
ist ebenfalls der Hausärztliche Bereitschaftsdienst
zuständig
(Tel. 116 117)
Kinderarzt: Notruf
Tel. 0180-1929345
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 01805-911660
Bei lebensbedrohenden Notfällen: Notarzt Tel. 112
Zentrale Hals-Nasen-Ohren-Notfallpraxis am Schwarzwald-BaarKlinikum Villingen-Schwenningen (1. OG. Hauptgebäude):
Samstag, Sonntag, Feiertag von 10 bis 20 Uhr (ohne Voranmeldung)
Tel. 01805-19292410
Apotheke:
Der Dienst dauert jeweils (24 Stunden) von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr
Samstag, 22. Oktober 2016
Apotheke St. Michael, Hohentengen, Tel. 07572/711588
Sonntag, 23. Oktober 2016
Kur Apotheke St. Florian, Bad Buchau, Tel. 07582/3581
Die Apotheke St. Michael in Hohentengen hat samstags
von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr geöfnet!
Forstrevier Bad Saulgau, Herr Harald Müller
Tel. 07572-606808
Hospizverein Mengen e.V.
Begleitung von sterbenden und schwerstkranken Personen und ihrer Angehörigen - Einsatzleitung
Tel. 0174-9784636
Zu Hause rundum versorgt
St. Anna Hilfe GmbH - Sozialstation St. Anna Hohentengen
Häusliche Kranken- und Altenplege, Familienplege,
Haushaltshilfen, Hausnotruf, Essen auf Räder,
ofener Mittagstisch in Mengen
24 Std. Rufbereitschaft:
Tel. 07572-7 62 93
Essen auf Rädern:
Tel. 07572-76293
Information & Beratung rund um das Thema „Plege“
Plegestützpunkt Landkreis Sigmaringen
Hofstraße 12, 88512 Mengen
Telefax: 7137-289
Tel. 07572 7137-431
[email protected]
Caritas Zentrum Bad Saulgau
Blauwstr. 25,
Tel. 07581/480398-0
Sozial- und Lebensberatung, kath. Schwangerschaftsberatung, psychol. Ehe- und Paarberatung, christl. Patientenvorsoge, Hilfen im Alter
Notruf 110, Feuerwehr 112
Gas-Stördienst,
Tel. 0800 082 45 05
Stördienst EnbW
Tel. 0800 3629 477
Freitag, 21. Oktober 2016 • 41. Jahrgang • Nummer 42
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Gemeindeentwicklungskonzept mit Schwerpunkt
Innenentwicklung
Einladung zum Bürgergespräch
am 03.11.2016
Seit Mai 2015 arbeiten wir an einem Gemeindeentwicklungskonzept mit dem Schwerpunkt der Innenentwicklung. Für das
Kernthema „Städtebauliches Konzept“ wurden in der gesamten
Göge die Flächenpotentiale exakt ermittelt und mit dem Förderprogramm „Wir schafen Platz“ ist bereits ein erster Anreiz zur
Aktivierung gesetzt. Zu Detailfragen der Innenentwicklung (z.B.
Hochwasserschutz oder OD Völlkofen) wurden teilweise schon
konkrete Planungsaufträge erteilt, um eine baldige Realisierung
zu ermöglichen.
Nicht zuletzt hat die Auswertung der Fragebogenaktion im letzten Herbst einige „Kernfragen zur Lebensqualität“ ergeben, die
wir nun öfentlich mit Ihnen diskutieren wollen:  Was muss gegeben sein, damit Menschen, ob jung oder alt, gerne im Ortskern,
in ihrem Wohnort, in der Göge leben?
Um diese Frage zu konkretisieren und um Antworten zu inden,
ist das Engagement der Bürger/innen gefragt.
Deshalb laden wir Sie am Donnerstag, 03.11.2016 um 19.00
Uhr in der Göge-Halle Hohentengen ein, um mit Ihnen über
folgende Themen zu sprechen:
1. Wohnen für Familien, Wohnen im Alter
• Wie ist das allgemeine Wohnumfeld in der Göge, was gefällt
mir, was könnte man verbessern?
• Welche Anforderungen haben insbesondere Familien?
• Wie und wo wollen wir im Alter wohnen, welche Hilfsangebote gibt es, was fehlt?
2. Mobilität – auch ohne eigenes Auto
• Wie gut (oder auch nicht) sind die aktuellen Möglichkeiten
des öfentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)?
• Welche Ergänzungen des ÖPNV gibt es in anderen Kommunen, was könnte für die Göge passen?
• Fahrrad, E-Bike bzw. Pedelec – (k)eine Alternative?
• Neue (zum Teil digitale) Mitfahrsysteme, z.B. „linc“
Nach einigen Kurzvorträgen und einer ersten allgemeinen Diskussionsrunde wollen wir in 3 bis 4 moderierten Kleingruppen
über diese Themen sprechen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Peter Rainer, Bürgermeister
2 | Freitag, 21. Oktober 2016
Voranzeige: Geänderte Öfnungszeit
auf dem Recyclinghof
Mit Umstellung der Uhr am Samstag, 30.10.2016 hat der Recyclinghof während der Wintermonate nur noch freitags und samstags zu den nachstehenden Zeiten geöfnet.
Freitag:
Samstag:
14.00 Uhr – 17.00 Uhr
09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass der Recyclinghof bis Ende März 2016 am
Dienstag nicht geöfnet ist.
Redaktionsschluss für das Amtsblatt Woche
44/2016 ist am
Montag, 31.10.2016 um 9.00 Uhr.
Später eingehende Texte können nicht mehr berücksichtigt
werden.
Wir bitten um Beachtung.
Bericht zur öfentlichen Gemeinderatssitzung
am 05.10.2016
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
trag für ein Jahr verlängert. Da die bisherige Zusammenarbeit sehr
konstruktiv und auch erfolgreich war und um für beide Seiten die
Planbarkeit zu gewährleisten, schlug die Verwaltung vor, den Vertrag nun auch für das Jahr 2017 zu verlängern. Der zuletzt vereinbarte Beschäftigungsumfang von max. 50 Stunden pro Monat (ca.
31% eines üblichen Beschäftigungsverhältnisses) wurde im Durchschnitt der letzten Monate nicht überschritten, sodass dies so belassen werden konnte. Bezüglich der Vergütung bot das Büro Leitz
Verwaltung+Wirtschaft einen Stundensatz von 55,00 Euro (netto,
inclusive aller Nebenkosten) an, was immer noch als sehr günstige
Konditionen bezeichnet werden kann. Bürgermeister Rainer erklärte, dass die projektbezogene Beauftragung des Büro Leitz in Riedlingen kein Konliktpotenzial für die Aufgaben in Hohentengen darstelle, da es keine Zielkonlikte oder Konkurrenzen zu den hier betreuten
Projekten gebe. Außerdem erläuterte er, dass die Abrechnung der
Tätigkeit sehr detailliert anhand von Stundenaufschrieben erfolge,
so dass sämtliche Einzelabrechnungen für die Verwaltung überprüfbar und nachvollziehbar aufgeschlüsselt seien. Der Gemeinderat
befand, dass die Wirtschaftsförderung eine wesentliche Aufgabe in
der Gemeinde darstelle. Die Anforderungen an die Mitarbeiter seien
wegen der Förderprogramme insgesamt in den letzten Jahren deutlich komplexer geworden, weshalb der weiteren Beauftragung für
das Jahr 2017 mehrheitlich zugestimmt wurde.
TOP 4 Hochwasserschutzmaßnahmen in Völlkofen und Ölkofen
Sachstandsbericht und Beratung über weitere Vorgehensweise
TOP 3 Verlängerung des Vertrages mit dem Büro Leitz
Verwaltung+Wirtschaft bezüglich der kommunalen
Wirtschaftsförderung
Frau Nathalie Geiser von dem von der Gemeinde beauftragten
Ingenieurbüro Eppler berichtete ausführlich über den aktuellen
Sachstand zu den Hochwasserschutzmaßnahmen in Völlkofen und
Ölkofen. Den Berechnungen zufolge ließen bei einem Jahrhunderthochwasser-Szenario (HQ100) 2,3 Kubikmeter Wasser in der Sekunde durch die Völlkofer Ortsmitte. Die Leistungsfähigkeit liege aber
nur ungefähr bei der Hälfte. Ohne Schutzmaßnahmen stünde der
Ort auch schon bei geringeren Hochwasserszenarien unter Wasser.
Bei einer Drosselung der Wassermenge am Wuhr-Damm auf 1,1 Kubikmeter in der Sekunde könnte mit einigen unterstützenden Maßnahmen das Wasser durch den Ort geleitet werden, ohne dass der
Färbebach über die Ufer tritt. Die Ingenieure schlugen daher vor, den
bestehenden Damm mit einem Sperrbauwerk für ein Rückhaltebecken zu versehen. Bei einem ungesteuerten Grundablass wäre ein
Speicherplatz von 94.260 Kubikmetern nötig. Je höher der Wasserstand im Rückhaltebecken, desto mehr Wasser wird dabei abgegeben. Ist die Kapazität des Beckens ausgeschöpft, greift eine Hochwasserentlastung.
Im Ort selbst müssten an kritischen Stellen zusätzlich Schnittmaßnahmen und Erhöhungen der Uferkanten vorgenommen werden,
um weitere Reserven zu schafen. Auch der Graben an der Tafertsweiler Straße müsste erweitert oder umgeleitet werden. Derzeit
werden die Kosten für die Baumaßnahmen auf rund 203.500 Euro
geschätzt. Hinzu kommen Planungskosten von 91.500 Euro.
Das Landratsamt habe zu dieser Maßnahme bisher keine großen Einwände vorgebracht. Einige Hürden gelte es vor der Umsetzung aber
dennoch zu bewältigen, so Bürgermeister Peter Rainer. Zunächst
müssten die bereits in Auftrag gegebenen Prüfungen zum Artenschutz abgeschlossen und die Eingrifs- und Ausgleichsklärung sowie die landschaftsplegerischen Maßnahmen bestimmt werden. Da
das Tierreich saisonal begutachtet werden müsse, würden die Untersuchungen noch bis Mai 2017 dauern, kündigte Ortsbaumeister
Thomas Kaufmann an.
Eine statische Prüfung des Dammes muss noch zeigen, ob der Damm
die Wassermassen halten kann oder ob er noch ertüchtigt werden
muss. Außerdem ist noch das Einverständnis der betrofenen Grundstückseigentümer erforderlich. Die Gemeinde muss zumindest die
Fläche erwerben, auf der das Sperrbauwerk stehen soll. Besser wäre
jedoch, auch die Überschwemmungslächen (zumindest teilweise)
zu erwerben. Die vier betrofenen Eigentümer sind bereits kontaktiert worden. Der Gemeinderat war sich einig, dass die Kosten für das
Bauwerk im Vergleich zu dessen Nutzen gering sind und beauftragte
das Büro Eppler mit den weiteren Planungen.
Das Büro Leitz Verwaltung+Wirtschaft wurde 2015 erstmals mit den
Aufgaben der kommunalen Wirtschaftsförderung und Sonderaufgaben der Gemeindeentwicklung betraut. Ende 2015 wurde der Ver-
Bei der Situation in Ölkofen sind die bisherigen Planungen und
Untersuchungen des Büros Eppler noch nicht so weit für eine abschließende Beurteilung. Frau Geiser teilte mit, dass der Ablusswert
TOP 1 Bekanntgaben
Mitteilungen des Bürgermeisters
Bürgermeister Rainer informierte darüber, dass mehrere von Mitgliedern des Gemeinderats zurückliegend vorgebrachte kleinere Maßnahmen durchgeführt und abgeschlossen werden konnten. So wurden die abgesenkten Randsteine im Bereich der Steige professionell
abgeschrägt, so dass diese auch von Radfahrern gefahrlos überfahren werden können. Außerdem wurde im Friedhof ein weiterer Lichtschalter angebracht. Auch der Gehweg in der Bussenstraße, der von
dem Anlieger in Absprache mit der Gemeindeverwaltung geöfnet
worden war, ist zwischenzeitlich wieder vollständig geschlossen.
TOP 2 Kommunales Abbruch-Förderprogramm
„Wir schafen Platz!“
Sachstandsbericht und abschließende Festlegung des
Förderrahmens
Bei der Gemeinderatssitzung am 14.09.2016 wurde das Kommunale Abbruch-Förderprogramm inhaltlich beschlossen. Auf die Veröffentlichungen haben sich zahlreiche weitere Eigentümer gemeldet.
Bürgermeister Rainer stellte eine anonymisierte Übersicht über die
bisher vorliegenden Anträge vor. Insgesamt könnte bei der Umsetzung aller bisher erfassten Abbruchmaßnahmen eine Fläche von
17.662 m² frei geräumt werden, die größtenteils auch wieder einer
Bebauung zugeführt werden könnte. Damit spare die Gemeinde im
Flächenverbrauch ein ganzes Neubaugebiet. Er stellte zugleich aber
auch klar, dass die Gemeinde dennoch auch parallel an der Ausweisung von Baugebieten arbeite, um Angebote für Bauherren zu schaffen, für die eine Bebauung in den Ortskernen nicht in Frage kommt.
Bei den vorliegenden Anfragen liegt der Kostenanteil der Gemeinde
bei insgesamt 266.800 €. Da noch mit weiteren Anfragen zu rechnen
sei, schlug er vor, das Förderprogramm auf insgesamt 300.000 € aufzustocken, jeweils zur Hälfte aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2017
und 2018. Der Gemeinderat begrüßte ausdrücklich das enorme Interesse der Grundstückseigentümer in allen Ortsteilen und stimmte
dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
aufgrund der Untergrundverhältnisse für den Friedberger Bach
deutlich höher als in Völlkofen sei. Klar sei bislang, dass lokale Hochwasserschutzmaßnahmen durch Ufererhöhungen für Ölkofen nicht
möglich seien. Notwendig sei daher eine Kombination mit einem
Hochwasserrückhaltebecken beim Straßendamm an der L283 bei
Günzkofen. Eine diesbezügliche Klärung mit den Fachbehörden stehe jedoch noch aus.
Sollte die weitere Prüfung ergeben, dass eine wirksame Hochwasserrückhaltung mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich sein
wird, ist die Maßnahme nicht förderfähig und damit für die Gemeinde nicht zu inanzieren. Auf Nachfrage erklärt Frau Geiser dass die
Flussgebietsuntersuchung für Ölkofen in vier Wochen abgeschlossen sei und danach ein gemeinsamer Termin mit den betrofenen
Fachbehörden stattinden werde. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen sei vermutlich noch im Laufe des Jahres möglich.
TOP 5 Stellungnahme zu Bauvorhaben
Der Gemeinderat erteilte den Bauvorhaben
a) Umnutzung einer Halle zur Herstellung von Butteröl, Hohentengen, Gräin-Monika-Straße 31, Flst. Nr. 2375
b) Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Hohentengen, Kesselwagstraße 14, Flst. Nr. 3135
c) Anbau eines Lager- und Gartengeräteraumes sowie eines Carports
und Einbau einer Dachgaube, Hohentengen, An der Ostrach 54,
Flst. Nr. 260/3
d) Überdachung der Garage und Anbau eines Vordachs, Bremen,
Ostrachweg 14, Flst. Nr. 542
e) Umbau eines Einfamilienhauses und Neubau eines Carports,
Eichen, Baumgarten 13, Flst. Nr. 55/4
das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 6 Neufassung der Satzung über die Entschädigung der
ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Hohentengen (Feuerwehrentschädigungssatzung)
Festlegung der Entschädigungssätze für die Angehörigen
der Freiwilligen Feuerwehr
Die kommunale Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich
tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Hohentengen (Feuerwehrentschädigungssatzung - FwES) vom 11.03.1992 wurde zuletzt im
Jahr 2005 geändert und die Entschädigungssätze für die Angehörigen
der Freiwilligen Feuerwehr angepasst. Nachdem das Feuerwehrgesetz
Baden-Württemberg Anfang dieses Jahres geändert wurde, ist zur Abrechnung von Einsätzen, bei denen eine Kostenersatzplicht besteht
(z.B. vorsätzlich/grob fahrlässig verursachte Brände/Schäden, Kfz-Unfälle, vorsätzlicher/grob fahrlässiger Fehlalarm, etc.), die Änderung der
Feuerwehrkostenersatzsatzung erforderlich. Da bei der notwendigen
Kalkulation der Kostenersatzsätze unter anderem auch die Entschädigung der Feuerwehrangehörigen für die Einsatz- und Fortbildungszeiten mit einzubeziehen ist und die aktuell gültigen Entschädigungssätze überholt sind, wurden diese nun an die aktuellen Gegebenheiten
angepasst. Bei der Festlegung wurden die Entschädigungssatzungen
vergleichbarer Gemeinden im Umkreis herangezogen.
Gesondert zu betrachten sind die unter § 4 der Satzung aufgeführten zusätzlichen Entschädigungssätze für die Feuerwehrangehörigen, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (Kommandanten, Gerätewarte). Bei der Neufestlegung ist vor allem auch
zu berücksichtigen, dass die Anforderungen und damit die zeitliche
Inanspruchnahme für diesen Personenkreis in den letzten Jahren
deutlich zugenommen haben. Die Entschädigung der Gerätewarte
wurde im Satzungsentwurf zu der bisherigen Regelung (Aufteilung
auf Gerätewart = 150,00 € und stv. Gerätewart = 100,00 €) deutlich
auf insgesamt 850,00 € (Gerätewart = 250,00 € + je weiteren Gerätewart 200,00 €) erhöht, da in diesem Bereich zahlreiche zusätzliche
technische Einrichtungen mit Wartungsbedarf hinzugekommen
sind, die bei der erstmaligen Satzungsaufstellung im Jahr 1992 nicht
berücksichtigt worden sind. So werden allein in diesem Bereich jährlich insgesamt etwa 250 Stunden geleistet, um die Fahrzeuge und
Ausstattung zu warten, zu plegen und instand zu halten.
Freitag, 21. Oktober 2016 | 3
Die vorgeschlagenen Entschädigungssätze liegen in vergleichbarer Höhe zu denen der vergleichbaren Gemeinden Herbertingen
und Ostrach, die ihre Satzungen jeweils im Jahr 2011 zuletzt geändert haben. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass
die eigenständige Reinigung der Schläuche durch die Gerätewarte
deutlich günstiger als eine entgeltliche Wartung ist. So kostet das
Reinigen eines einzelnen Schlauchs (Waschen, Plegen, Abdrücken)
anderweitig 12,00 €.
Gemeinderat Kugler schlug in diesem Zusammenhang vor, die Entschädigung für den DRK-Sicherheitsdienst analog zu dem Satz der
Feuerwehr auf 8,00 € anzupassen. Diesem Vorschlag sowie der Satzung im Gesamten stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Auf die
Veröfentlichung an anderer Stelle im Amtsblatt wird verwiesen.
TOP 7 Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans
„Schulstraße / Josef-Kurth-Straße“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Behörden und Träger öfentlicher Belange
nach § 4 Abs 2 BauGB sowie Öfentliche Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB - Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 23.03.2016 die Änderung des
Bebauungsplans „Schulstraße / Josef-Kurth-Straße“ für den Bereich
um die „Alte Schule“ im sogenannten beschleunigten Verfahren beschlossen, um das bisher als Sondergebiet für öfentliche Zwecke
(Schule etc.) festgesetzte Gebiet künftig für eine gemischte Nutzung
(Gewerbe und Wohnen) zu öfnen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öfentlichkeit sowie der Behörden
und Träger öfentlicher Belange fand im Zeitraum vom 08.04.2016
bis 22.04.2016 bzw. vom 28.04.2016 bis 20.05.2016 statt. Der unter
Berücksichtigung der in diesem Rahmen erfolgten Rückmeldungen
erstellte Entwurf des Bebauungsplans wurde vom Gemeinderat in
der Sitzung am 13.07.2016 gebilligt. Die Beteiligung der Öfentlichkeit sowie der Behörden und Träger öfentlicher Belange fand im
Zeitraum vom 01.08.2016 bis 31.08.2016 statt. Wesentliche Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Lediglich ein Hinweis des Landesamts für Denkmalplege zum Fund von Kulturdenkmalen wurde zur
Entwurfsfassung vom 01.07.2016 noch geändert. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan als Satzung. Auf die Veröfentlichung an anderer Stelle im Amtsblatt wird verwiesen.
Versteigerung von Fundfahrrädern
Die Gemeinde Hohentengen versteigert am Donnerstag, 27. Oktober 2016 um 17.00 Uhr im Bauhof, Mühlenweg 4 in Hohentengen
Fundfahrräder.
Versteigert werden:
• 2 Kinderfahrräder
• 1 Damenfahrrad
• 6 Herrenfahrräder
• 8 Mountain-Bikes
Öfentliche Bekanntmachung
In-Kraft-Treten der Änderung und Erweiterung des Bebauungplans „Schulstraße / Josef-Kurth-Straße“ und die Örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen hat am 05.10.2016
in öfentlicher Sitzung die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Schulstraße / Josef-Kurth-Straße“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung
des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke beinden sich innerhalb
des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 2001/4 (Teilläche), 2287
(Teilläche) und 2288 (Teilläche).
4 | Freitag, 21. Oktober 2016
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
GEMEINDE HOHENTENGEN
LANDKREIS SIGMARINGEN
Satzung über die Entschädigung der
ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr Hohentengen
- FEUERWEHRENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG
(FwES) –
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg
hat der Gemeinderat am 05.10.2016 folgende Satzung beschlossen.
Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die:
- Ausweisung von gemischten Baulächen (M) zur Deckung des
Wohnbedarfs sowie gewerblicher Flächen
- Anpassung an angrenzende Gebiete
- Berücksichtigung und Erhalt der vorhandenen Siedlungs-Struktur
geschafen.
Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Schulstraße /
Josef-Kurth-Straße“ und die Örtlichen Bauvorschriften hierzu treten
mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt Hohentengen, Beizkofer Straße 57, 88367 Hohentengen,
Zimmer 25 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Planänderung und –erweiterung einsehen
und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des §
44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in
der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215
Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von
zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung
ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, darzulegen.
Hinweis gem. § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
§ 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der
die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Hohentengen, 21.10.2016
Peter Rainer
Bürgermeister
§1
Entschädigung für Einsätze
(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle Stunde 10,00 Euro.
(2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der
Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene
Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.
(3) Bei Einsätzen mit einer Dauer von über 4 Stunden erhalten die
ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr einen
angemessenen Erfrischungszuschuss auf Nachweis.
(4) Für die Bereitstellung eines Traktors oder eines anderen Zugfahrzeugs erhält der Fahrzeughalter pro Betriebsstunde eine Entschädigung in Höhe des jeweils gültigen Mietsatzes für Betriebsfahrzeuge,
Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräte des Kreismaschinenrings. Das
gleiche gilt für den Einsatz eines Vakuumfasses. Bei Einsätzen von
Zugfahrzeugen im Übungsdienst erhalten die Fahrzeughalter 10,00
Euro je Probe.
(5) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die
notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4
Feuerwehrgesetz).
§2
Entschädigung für Feuersicherheitsdienst
Für Feuersicherheitsdienst wird auf Antrag der Feuerwehr als Aufwandsentschädigung für Auslagen ein Durchschnittssatz in Höhe
von 8,00 Euro je volle Stunde bezahlt. Angefangene Stunden werden
auf halbe Stunden aufgerundet.
§3
Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge
(1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer
Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird auf Antrag
als Aufwandsentschädigung für Auslagen ein Durchschnittsatz von
8,00 Euro für die ersten 3 Stunden und von 4,00 Euro je weitere angefangene 3 Stunden gewährt. Bei tatsächlichem Verdienstausfall wird
ein Durchschnittsatz von 10,00 Euro je Stunde gewährt.
(2) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Gemeindegebiets erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und
Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung. Bei mehreren
Lehrgangsteilnehmern sind Fahrgemeinschaften zu bilden.
(3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. Für Anfahrtswege über 10 km sind für die An- und Rückfahrt je eine halbe
Stunde zur Aus- und Fortbildungszeit hinzuzurechnen.
(4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr
als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe
ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz).
Auf Antrag erhält der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr anstelle des Verdienstausfalls nach Satz 1 einen Pauschalbetrag in Höhe von 80,00 Euro je Arbeitstag.
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
Freitag, 21. Oktober 2016 | 5
§4
Zusätzliche Entschädigung
(1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten i.S. des § 16 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes folgende Aufwandsentschädigung:
1. Hauptkommandant der Gesamtfeuerwehr:
500,00 Euro/Jahr
2. Stellv. Kommandant der Gesamtfeuerwehr:
200,00 Euro/Jahr
3. Abteilungskommandant Hohentengen:
300,00 Euro/Jahr
4. Abteilungskommandanten der Ortschaften:
200,00 Euro/Jahr
5. Leiter der Jugendfeuerwehr:
200,00 Euro/Jahr
6. Gerätewart Hohentengen:
250,00 Euro/Jahr
7. Stv. Gerätewart Hohentengen:
200,00 Euro/Jahr
8. Gerätewart für Funk:
200,00 Euro/Jahr
9. Gerätewart für Atemschutz:
200,00 Euro/Jahr
Internierter in einer gemeinsamen Erklärung bekannt gegeben.
Die Koordination des Projektes auf deutscher Seite übernimmt der
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Kriegsgefangene und
Internierte gehören laut Gräbergesetz zu Kriegstoten. Es ist wichtig,
die noch verbliebenen Lücken zu schließen, um letztendlich - soweit
irgend möglich - jedem Opfer seinen Namen zurück zu geben. Denn
auch an diese Kriegsopfer ist das Gedenken zu bewahren.
§5
Entschädigung für haushaltsführende Personen
Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen
(§ 16 Abs. 1 Satz 3 FwG), erhalten für das Zeitversäumnis eine Entschädigung als Aufwandsentschädigung in entsprechender Anwendung der § 1, Abs. 1 bis 3, § 2 und § 3 Abs. 1 bis 3. Für Einsätze sowie
Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei
aufeinanderfolgenden Tagen werden
a) die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe und
b) für das entstehende Zeitversäumnis eine Entschädigung in Höhe
von 10,00 Euro/Stunde, höchstens 80,00 Euro/Tag gewährt.
Dr. Sven von Ungern-Sternberg
Vorsitzender des Bezirksverbands
Südbaden-Südwürttemberg
§6
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde Hohentengen vom
11.03.1992 (letzte Änderung vom 19.01.2005) außer Kraft.
Hinweis gem. § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt
Hohentengen, 06.10.2016
Peter Rainer
Bürgermeister
Für seine vorbildliche internationale Gedenk-, Bildungs- und Jugendarbeit wurde der Volksbund zudem in diesem Jahr mit dem
„Deutschen Nationalpreis“ ausgezeichnet.
Bitte helfen Sie dem Volksbund mit Ihrer Spende bei der Anlage und
Plege der Kriegsgräberstätten sowie beim Ausbau der Jugendarbeit. Sie tragen mit Ihrem Beitrag zum Frieden in der Welt bei.
Wasserleitung und Wasserzähler
vor Frost schützen!
Schäden können sehr teuer werden...
Mit Beginn der kalten Jahreszeit sollten die Haus- und Gartenwasserleitungen sowie die Wasserzähler vor Frost geschützt werden. Die
Gemeindeverwaltung bittet alle Einwohner im eigenen Interesse,
die nachfolgenden Empfehlungen zu beachten, da für Wasserverluste wegen schadhaften Wasserleitungen oder Schäden an den Wasserzählern durch Frosteinwirkung grundsätzlich die Wasserabnehmer haftbar sind.
In der Nähe von Wasserzählern und Wasserleitungen - insbesondere
in Kellern - sollten Türen und Fenster immer geschlossen gehalten
und undichte Stellen im Mauerwerk abgedeckt werden. Gartenleitungen sowie Leitungen in unbewohnten, frostgefährdeten Räumen sind rechtzeitig abzusperren und zu entleeren. Absperrventile
in Kellern und Schächten sowie Zapfventile innerhalb der Anwesen
müssen auf ihre Dichtigkeit überprüft und gegebenenfalls instand
gesetzt werden. Wichtig ist, sich von der Dichtigkeit der Hauptsperrvorrichtung im Keller zu überzeugen, um Wasserverluste wegen
Frostschäden über den Winter zu vermeiden. Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen sind mit Isolierstofen
zu umhüllen. Bei Wasserzählerschächten im Freien ist ein Zwischenboden einzulegen. Bitte überprüfen Sie auch den Zählerstand Ihrer
Wasseruhr von Zeit zu Zeit. Rohrbrüche, die nicht bemerkt werden,
führen zu einem sehr hohen Wasserverbrauch. Die daraus resultierenden hohen Wasserkosten muss der Wasserabnehmer tragen.
Veranstaltungskalender 2017
Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V.
Aufruf zur Haus- und Straßensammlung 2016 des
Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge
Reservistenkameradschaft Hohentengen/Mengen sammelt an
Allerheiligen auf dem Friedhof in Hohentengen
Für die Anlage und zur Erhaltung deutscher Kriegsgräberstätten im
Ausland bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
um Ihre Spende. Der Volksbund arbeitet in 45 Ländern. Er baut und
betreut die Ruhestätten von über 2,7 Millionen deutschen Kriegstoten. Fast 30.000 Umbettungen im Laufe des Jahres zeugen von den
Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Bei fast einem Drittel der Kriegstoten kann eine Identiizierung erfolgen und so erhalten noch heute
Angehörige Nachricht über den Verbleib des so lange Gesuchten.
Ein weiterer Schritt zur Klärung von Schicksalen kann nun angegangen werden. Außenminister Frank-Walter Steinmeier und sein
russischer Amtskollege Sergej Lawrow haben im Juni den Beschluss
eines gemeinsamen Projektes zur Suche und Digitalisierung von Archivunterlagen sowjetischer und deutscher Kriegsgefangener und
Die diesjährige Terminbesprechung der Vertreter von Kirche, Vereinen und Gemeinde indet am
Dienstag, 25.10.2016 um 19.30 Uhr
im DGH Günzkofen
statt.
Um einen Entwurf des Veranstaltungskalenders aufstellen zu können, bittet die Gemeinde die Termine vorab beim Bürgermeisteramt
-Herr Stützle- (Tel. 760213, Fax 760235 oder Email [email protected]) einzureichen.
Fundamt der Gemeinde Hohentengen
Abgegeben wurden:
- einzelner Schlüssel mit Anhänger
- Halskette
Die Fundsachen können im Rathaus, Zimmer 14 abgeholt werden
(Anfragen unter Tel. 7602-14).
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
6 | Freitag, 21. Oktober 2016
Deutsches Rotes Kreuz
Katze abzugeben!
Durch Blutspenden anderen Gutes tun
15.000 Blutspenden sind täglich in Deutschland für die lebenswichtige Blutversorgung der Patienten nötig. Der DRK-Blutspendedienst
bittet daher um eine Blutspende am
In Völlkofen wurde ein ca. 12
Wochen alter weiß/schwarzer
Kater aufgefunden.
Freitag, 28.10.2016
von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Göge-Halle, Schulstraße 2
88367 HOHENTENGEN
Wir feiern 50 Jahre Blutspende in Hohentengen!
Zu den Menschen, die auf die Unterstützung ihrer Mitmenschen angewiesen sind, gehört auch Tomek Kaczmarek aus Stuttgart. Er ist
erst 30 und dem Tod nur knapp entronnen. Tomek hat schon vier
Herzoperationen überstanden. Bei der letzten OP war es aber richtig eng für ihn. Innerhalb von Sekunden wandelt sie sich zu einer
Notfall-Operation. Dabei erhielt er 30 Blutkonserven. Dank der Unterstützung seiner Familie sowie der vielen Blutspender hat Tomek
Kaczmarek überlebt. Nach wie vor gibt es zur Blutspende keine
Alternative. Ohne Spenderblut kann auch die beste medizinische
Versorgung nichts ausrichten. Tomeks Geschichte gibt es unter
www.blutspende.de/tomeklebt.
Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis
zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64
Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der
Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende
dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen.
Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im
Internet unter www.blutspende.de.
Um den Kater vor dem Tierheim zu bewahren wird auf
diesem Wege eine Unterbringung gesucht.
Bei Interesse melden Sie sich
bitte unter Tel. 07572/5716
oder 01703034155.
GÖGE SCHULE HOHENTENGEN
Flohmarkt im Hauptbau der Göge-Schule
am 22.10.2016
Am Samstag, 22.10., von 9:30 Uhr bis ca. 11:30 Uhr, indet vor
allem im ehemaligen Werkraum und im früheren Handarbeitsraum
neben der Schulküche ein Flohmarkt statt, bei dem die Restbestände an Materialien aus der Zeit der Hauptschule verkauft werden (z.B.
Werkzeuge, Werkzeugschränke, Hocker, Küchengeräte, Schulmöbel,
alte Filmgeräte, Materialien aus dem ehemaligen Physikraum usw.).
Alle Kaufgegenstände müssen bar bezahlt und sofort mitgenommen werden.
Falls eingebaute Dinge gewünscht werden, müssten sie selbst ausbzw. abgebaut werden. Der Erlös kommt der Göge-Schule zugute
(z.B. neue Bücher für die Schülerbücherei, Pausenspielgeräte ...).
__________
Apfelprojekt in der Göge-Schule
Schüler-Mittagessen in der Göge-Schule
Speiseplan vom 24.10. – 27.10.2016
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Menü 1
Gemüsesüpple
Schmorbraten
Eierspätzle
Karottensalat
Spaghetti
Bolognesesoße
Kopfsalat
Erdbeerjoghurt
Muschelsüpple
Würstchengulasch
Nudeln
Blattsalate
Chicken Wings
Kartofelschnitz
Gurkensalat
Früchtecocktail
Menü 2
Gemüsesüpple
Kartofelbratling
Eierspätzle
Karottensalat
Spaghetti
Tomatensoße
Kopfsalat
Erdbeerjoghurt
Muschelsüpple
Gemüsegulasch
Nudeln
Blattsalate
Gemüsetaler
Kartofelschnitz
Gurkensalat
Früchtecocktail
Ein Teil der in den letzten Wochen gesammelten Äpfel der schuleigenen Streuobstwiese (siehe Bericht im Amtsblatt vom 14.10.) durften
die Zweitklässler nun zu Apfelsaft verarbeiten. Auch in diesem Jahr
war Herr Alfons Bleicher aus Mengen wieder bereit, unserer Schule
seine mobile „Moschte“ zur Verfügung zu stellen. So war es für die
Kinder möglich, neben vielen anderen Aktivitäten rund um den Apfel, die Herstellung von Apfelsaft zu erleben und kennen zu lernen.
Änderungen vorbehalten!
Lieferung des Essens vom Gasthof zur Sonne
Anmeldung zum Essen über das Schulsekretariat
SERVICE RUND UM DIE UHR
Blättern Sie online
Alle Amts-, Mitteilungs- und Infoblätter auch unter
www.primo-stockach.de abrufen und durchblättern.
Herr Hermann Bleicher aus Eichen erklärte und zeigte den Schülern
letzten Freitag in je zwei Schulstunden die aufeinanderfolgenden
Arbeitsschritte: Vom Äpfel waschen über das Zerkleinern und Auspressen der Apfelschnitze bis zum Trester und dem gewünschten
Endprodukt, dem Apfelsaft, konnten die Kinder alles beobachten.
Herr Bleicher gab den Schülern Gelegenheit, selbst Hand anzulegen.
Die Kurbel zu drehen, um die Äpfel zu zerkleinern, war gar nicht so
leicht. Die Schüler waren begeistert dabei, lernten, was ein Apfeltrester ist und probierten den frischen Saft anschließend ausgiebig.
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
Freitag, 21. Oktober 2016 | 7
Die Welt der Medien ganz nah
Noch einmal herzlichen Dank an die Herren Alfons und Hermann
Bleicher!
NICHTAMTLICH
LANDRATSAMT SIGMARINGEN
Wie die Jahre zuvor indet auch in diesen Herbstferien die Jugendmedienakademie statt. Die Jugendmedienakademie wird vom Arbeitskreis Jugendmedienarbeit des Forums “Jugend, Soziales und
Prävention” organisiert und sie wird unterstützt vom Bundesprojekt
“Land(auf )Schwung” und der Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen.
Das Angebot erstreckt sich von professionellem Fotograieren bis
hin zum passenden Filmschnitt über „Hacken“ und richtig Programmieren ist alles dabei. Das bekannte Computerspiel „Minecraft“ wird
genauer unter die Lupe genommen, es gibt ein spezielles Schauspieltraining und passend dazu Ideen und Tipps wie man ein Drehbuch schreibt. Ebenfalls kommt die Welt der Roboter nicht zu kurz:
Jugendliche können lernen wie man einen Roboter mit „Lego Mindstorms“ richtig programmiert.
Die Jugendmedienakademie indet von 02.-04. November an drei
unterschiedlichen Standorten statt. Der größte und vielseitigste Standort ist Sigmaringen. Hier inden in den Ateliers im Alten
Schlachthof ein großer Teil der Workshops statt. Die zwei weiteren
Standorte sind die Jugendhäuser Bad Saulgau und Pfullendorf.
Die Workshops dauern je nach Inhalt ein bis drei Tage. Täglich beginnen sie um 9 Uhr und gehen bis 16 Uhr. Eine Übersicht über alle
Workshops, weitere Informationen sowie die Anmeldung inden
Interessierte unter www.jugendmedienakademie-sig.de. Ein Workshoptag kostet fünf Euro. Anmeldeschluss ist der 24. Oktober 2016.
Für weitere Fragen bezüglich der Angebote in den einzelnen Standorten sind wir für sie zu erreichen unter: 07581/527583 Jugendhaus Bad Saulgau, 07552/251799 Jugendhaus Pfullendorf oder
07571/102-4277 Michael Weis, Forum|Jugend|Soziales|Prävention
Landkreis Sigmaringen
__________
Annahme nicht verwertbarem Bauschutt auf
den Recyclinghöfen im Kreisgebiet
Die Kreisabfallwirtschaft möchte nochmals über die Möglichkeit der
Abgabe von sogenanntem nicht verwertbarem Bauschutt auf den
Recyclinghöfen im Kreisgebiet informieren.
Folgende Materialien dürfen angeliefert werden:
• Keramikliesen, WC und Waschbecken
• Poltergeschirr, Keramik-Blumentöpfe
• massive Gipsbauteile, Putze
• BIMS-Steine, Gasbeton (Ytong)
• Glasbausteine
NICHT angenommen werden:
• Dachpappe, zementgebundene Spanplatten
• Holzwolle-Leichtbauplatten (Heraklith),
• Mineralwolle und sonstiges Dämmmaterial
• Faserzementplatten (Eternitplatten)
• Asbestzement (Welleternit, Fassadenplatten, Blumenkästen)
• Steine aus Nachtspeicheröfen
• Schorn- und Kaminsteine
• Brandschutt
• Schlacke
• Holz, Papier, Pappe, Kunststof, Glas, sonstiger Restmüll
Die Anlieferung ist nur aus Privathaushaltungen gestattet. Hierbei
dürfen lediglich Kleinstmengen bis maximal 100 Liter angeliefert
werden.
Größere Mengen sowie verwertbarer Bauschutt (z.B. Beton, Dachziegel) sind direkt bei der Baureststofdeponie Meßkirch-Menningen
anzuliefern.
Für weitere Fragen rund um den Abfall stehen Ihnen die
Abfallberater gerne zur Verfügung:
Nadine Steinhart, 07571 / 102 – 6607, Fax: 07571 / 102 – 6699,
E-Mail: [email protected]
Volker Riester, 07571 / 102 – 6608, Fax: 07571 / 102 – 6699,
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage
unter www.landkreis-sigmaringen.de oder in unserer Abfall-App.
Fortbildung für landwirtschaftliche
Direktvermarkter
Direktvermarktung, da geht noch was – Umsatzreserven jetzt
mobilisieren!
Die Direktvermarktung steht trotz hoher Akzeptanz für regionale
Erzeugnisse vor neuen Herausforderungen wie dem veränderten
Informationsverhalten über elektronische Medien, der Zunahme
regionaler Produkte im Lebensmitteleinzelhandel oder dem Kostendruck durch Mindestlöhne. In umkämpften Märkten heißt es aktuell
und informiert zu bleiben.
Unter dem Motto „Da geht noch was - jetzt Umsatzreserven mobilisieren!“ laden der Fachbereich Landwirtschaft und der Verein landwirtschaftlicher Regionalvermarkter die Direktvermarkter zu dieser
Fachveranstaltung ein. Die Fortbildung indet am Dienstag, 8. November 2016 ab 19.30 Uhr im Brigel-Hof in Meßkirch-Langenhart,
Dorfstraße 1, statt.
Referentin Mechthild Högemann bringt bundesweite Erfahrungen
in der Regionalvermarktung und der landwirtschaftlichen Marketingberatung mit. Die Diplom-Agraringenieurin nimmt an diesem
Abend einen Marketing-Kurz-Check anhand von praktischen Beispielen aus der Direktvermarktung vor.
•
•
•
•
An welchen Stellschrauben kann noch gedreht werden?
Welche Trends sind für Selbstvermarkter beachtenswert?
Worin liegt Gefahrenpotenzial?
Wie lassen sich Neukunden gewinnen und Verbraucher binden?
Um Anmeldung wird gebeten.
E-Mail: [email protected], Telefon: 07571/102-8640
SERVICE RUND UM DIE UHR
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Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
8 | Freitag, 21. Oktober 2016
18.30
18.00
18.30
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
KATHOLISCHE
KIRCHENGEMEINDE
Kath. Pfarramt St. Michael, Hauptstraße 1, 88367 Hohentengen
Pfarrer Jürgen Brummwinkel, Hauptstraße 1,
88367 Hohentengen, Tel. 07572-9761
Pfarrvikar Pater Faustini Assenga, Hauptstraße 5,
88518 Herbertingen, Tel. 07586-375
Pfarrvikar Pfarrer Markus Kohler, Hauptstraße 5,
88518 Herbertingen, Tel. 07586-375
Pastoralreferentin Sr. Esther, Hauptstr. 1,
88367 Hohentengen, Tel. 07572-9761
Das Pfarrbüro St. Michael Hohentengen, Tel. 9761, Fax 2996
ist zu folgenden Zeiten geöfnet:
Dienstag
von 08.00 Uhr
- 12.00 Uhr
Mittwoch
von 08.00 Uhr
- 10.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag
von 14.00 Uhr
- 17.00 Uhr
__________
19.00
19.00
19.00
19.00
Rosenkranzgebet in der Marienkapelle
Rosenkranzgebet in Ölkofen
Messfeier in Ölkofen
(+ Angelika Löler, 1. Jahrtag)
(+ Elmar u. Joachim Löler)
(+ Albert Brotzer)
Rosenkranzgebet in Bremen
Rosenkranzgebet in Eichen
Rosenkranzgebet in Enzkofen
Rosenkranzgebet in der alten Kapelle
in Völlkofen
Donnerstag, 27.10.2016
18.00 Vesper in der Marienkapelle
Freitag, 28.10.2016 – Hl. Simon u. Judas Apostel
10.30 Wortgottesdienst mit Kommunionfeier
im Plegeheim St. Maria
17.30 Anbetung in der Marienkapelle
18.30 Messfeier in der Marienkapelle
(+ Paula u. Georg Steurer)
Samstag, 29.10.2016
18.30
Messfeier (Sch) am Vorabend in Bremen
Freitag, 21.10.2016 – Hl. Ursula und Gefährten
10.30 Messfeier im Plegeheim St. Maria
18.00 Vesper in der Marienkapelle
Sonntag, 30.10.2016 – 31. Sonntag im Jahreskreis
10.00 Messfeier (Hei) in Völlkofen als Familiengottesdienst (Gotteslob) mit Laudantes
13.00 Rosenkranzgebet in Enzkofen
17.00 Rosenkranzgebet in Günzkofen
18.30 Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in
der Marienkapelle
Samstag, 22.10.2016 – Hl. Papst Johannes Paul II.
19.00 Messfeier (Hei) am Vorabend in Bremen
(+ Johanna Knoll, 2. Opfer)
(+ Laura Brotzer)
Herbertingen
Samstag:
Sonntag:
Sonntag, 23.10.2016 – 30. Sonntag im Jahreskreis
10.00 Messfeier (Rei) in Völlkofen
13.00 Rosenkranzgebet in Enzkofen
19.00 Rosenkranzgebet in Günzkofen
18.30 Messfeier (Kr) in der Marienkapelle
(+ Egon Siebenrok)
Hundersingen
Sonntag:
Marbach
Sonntag:
Mieterkingen
Samstag:
Herbertingen
Samstag:
Sonntag:
Hundersingen
Samstag:
Sonntag:
Marbach
Sonntag:
Mieterkingen
Sonntag:
Kollekte am 23.10.2016 für Missio. 2016 sind die Philippinen im
Monat der Weltmission Beispielland.
Kirchliche Nachrichten
21.10.2016 – 30.10.2016 KW 43
__________
10.00
18.00
19.00
08.30
MessfeierinNikolauskapelle
Beichtgelegenheit
MessfeieramVorabend
Messfeier
18.00
19.00
10.00
13.30
14.00
Beichtgelegenheit
MessfeieramVorabend
MessfeierinBeuren
Reiterprozession
AndachtinBeuren
08.30
Messfeier
10.00
Messfeier
Montag, 24.10.2016 – Hl. Antonius Maria Claret
18.00 Vesper in der Marienkapelle
18.00 Rosenkranzgebet in Ursendorf
18.00 Andacht in Beizkofen
Dienstag, 25.10.2016
08.00
18.00
Mittwoch, 26.10.2016
09.00
18.00
Messfeier mit den Schülern in der
Marienkapelle
Vesper in der Marienkapelle
Messfeier in der Marienkapelle
Vesper in der Marienkapelle
17.30
18.30
10.00
Beichtgelegenheit
MessfeieramVorabend
Messfeier(DiamanteneHochzeit)
alsFamiliengottesdienst
09.30
Messfeier
08.30
Messfeier
18.30
MessfeieramVorabend
Beerdigungsbereitschaft hat in der Zeit vom:
22.10.2016 – 28.10.2016 Sr. Esther, Tel. 07572 / 9761
Verstorben ist aus unserer Pfarrgemeinde Frau Klara Michelberger.
Sie mögen leben in Gottes Frieden.
Vorgesehene Taufsonntage
Tauftermin 18.12.2016, Anmeldeschluss 11.11.2016, Vorbereitungsabend am 14.11.2016 in Hundersingen.
Es gibt auch die Möglichkeit der Taufe in einem Sonntagsgottesdienst der Gemeinde.
Großer Jahrtag: Am 02.11.2016 an Allerseelen begehen wir um
9.00 Uhr den großen Jahrtag in der Marienkapelle. Verstorbene, die
noch nicht aufgenommen sind, können bis spätestens 26.10.2016
im Pfarrbüro angemeldet werden. Dieser Jahrtag ist ein Messbund
für Verstorbene, für die jedes Jahr an/nach Allerseelen eigens die Hl.
Messe gefeiert wird.
Kath. Öfentliche Bücherei: sonntags von 11.00 – 12.00 Uhr und
mittwochs von 17.00 – 18.00 Uhr geöfnet.
Demenzgruppe Göge: Jeden Mittwoch von 14.00 – 17.00 Uhr in der
Wohnanlage, Hauptstraße 8. Neuanmeldungen und Informationen
unter 07572-76293 (Sozialstation St. Anna, Hohentengen – Mengen
– Scheer). Fahrdienst: Sozialbus Christl. Sozialstiftung.
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
Tagesplege Göge: Jeden Montag ab 7.30 Uhr im Plegeheim St.
Ulrika in Mengen. Anmeldungen und Information unter Tel. 0757276720 (Plegeheim Mengen). Fahrdienst: Sozialbus Christl. Sozialstiftung.
Nachbarschaftshilfe: Wir helfen stundenweise, bei Bedarf, Tel.
07572-2130 Frau Kessler.
SEINIOREN-NACHMITTAG
Am Donnerstag, 03.11.2016 besucht uns wieder Herr Wax aus
Ehingen mit seinem humoristischen Programm „Vom Grind bis zu da
Zaia“. Herzliche Einladung. Herr Wax und das Seniorenteam freut sich
auf viele Besucher. Beginn 14 Uhr.
Die Schönstattfrauengruppe trift sich am 24.10.2016 um 19.30
Uhr in der Einsiedelei.
Neuverpachtung von den Grundstücken
der Kirchengemeinde St.Michael Hohentengen auf der Gemarkung Ursendorf.
Die katholische Kirchengemeinde verpachtet nach erfolgter Flurbereinigung die Grundstücke auf der Gemarkung Ursendorf (991,
1137, 1210) neu.
Bewerben können sich ausschließlich Interessenten die ihren Betrieb auf der Gemarkung Ursendorf führen und das Grundstück auch
selber bewirtschaften (eine Unterverpachtung an Dritte ist gemäß
des diözesanen Pachtvertrages ausgeschlossen). Der Pachtpreis richtet sich nach dem ortsüblichen Pachtzins. Bewerbungsschluss ist der
20.10.2016. Bewerber werden zu einem Gespräch eingeladen.
Kleidersammlung – Aktion Hofnung
Am Samstag, 29.10.2016 indet in unserem Dekanat die nächste
Kleider- und Schuhsammlung der Katholischen Kirchengemeinden
statt. Wir bitten Sie herzlich um eine großzügige Kleiderspende. Bitte
verwenden Sie dazu die eigens hierfür beigefügten Säcke. Die gespendeten Textilien werden in der Sammelzentrale der aktion hofnung in Laupheim sortiert und anschließend an karitative Partner in
Entwicklungsländer versendet. Dort werden sie in Kleiderkammern
verkauft und an Bedürftige weitergegeben. Für Ihre Unterstützung
sagen wir im Voraus ein herzliches Vergelt´s Gott. Anlieferung von
8.30 – 12.30 Uhr zu folgenden
Sammelstellen:
Hohentengen/Beizkofen
Parkplatz gegenüber Friedhof
Völlkofen:
bei Fam. Heinz Schlewek
Ölkofen:
Parkplatz Fa. Osswald
Eichen:
DGH Eichen
Günzkofen
bei Fam. Fetscher
Bremen:
bei Fam. Karl Binder
Ursendorf
bei Fam. Anton Rothmund
Enzkofen
bei Fam. Franz Remensperger
Achtung!!!! – KEINE Straßensammlung !!!! Das Sammelgut wird
auf die bereitgestellten Wagen verladen und nach 12.30 Uhr zur
Sammelstelle beim Friedhof gebracht und abtransportiert.
Ergänzende Mitteilung des Dekanates:
In diesem Jahr sind vor allem Kinder- und Babykleidung, Bettwäsche
und Schuhe gefragt, sowie Männerkleidung in kleinen und mittleren
Größen. Diese wird an Partner in Afrika und Südamerika sowie an
Flüchtlinge in Baden-Württemberg verteilt. Außerdem wird diesen
Herbst eine Lieferung an Schwester Karoline nach Santiago de Chile
gehen. Je ein Container ist für die Caritas del Peru, die Caritas Paraguay und für Brasilien vorgesehen. Wenn sich die politische Lage weiter
stabilisiert, wird evtl. auch ein Container nach Burundi verschickt.
Ein Teil des Erlöses der Sammlungen geht für die Eine-Welt-Arbeit
im Dekanat Saulgau zurück. Über die Verwendung entscheidet der
Dekanatsrat.
Verantwortlich: Dekanat Saulgau, Kolpingstr. 43, 88400 Biberach und
Aktion Hofnung Rottenburg-Stuttgart e.V., Jahnstraße 30, 70597
Stuttgart, Fon 0711 / 97 91 – 236, [email protected], www.
aktion-hofnung.org.
Durch Blutspenden anderen Gutes tun - Patienten sind auf die Hilfe
angewiesen
Freitag, 21. Oktober 2016 | 9
15.000 Blutspenden sind täglich in Deutschland für die lebenswichtige Blutversorgung der Patienten nötig. Der DRK-Blutspendedienst
bittet daher um eine Blutspende:
Freitag, 28.10.2016
von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Göge-Halle, Schulstraße 2
88367 HOHENTENGEN
Wir feiern 50 Jahre Blutspende in Hohentengen!
Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im
Internet unter www.blutspende.de
SANKT MARTIN Soldat, Asket, Menschenfreund
DOKU DRAMA VON FRITZ KALTEIS | BR/ORF/ARTE
METAFILM/TELLUXFILM | DEUTSCHLAND 2016, 52. MIN
Kinder lernen Martin von Tours oft als den heiligen St. Martin kennen – doch der Mann, der seinen Mantel teilt, vollbringt noch weit
mehr Wunder. Wie kaum eine andere Persönlichkeit hat Martin von
Tours das europäische Geistesleben bis heute beeinlusst. 2016 jährt
sich sein Geburtstag zum 1700. Mal. Grund genug, sein Leben durch
einen Film zu würdigen. Doch „Sankt Martin – Soldat, Asket, Menschenfreund “ ist keine Biograie im herkömmlichen Sinne. Der Film
untersucht die Konstruktion eines Heiligen neuen Typs an einem historischen Wendepunkt: Im vierten Jahrhundert wird das Christentum
von einer Splittergruppe zur Staatsreligion. Erstmals hinterfragt sich
diese Religion selbst und sucht nach einer Schärfung ihres Proils. Mit
Martin wird ein Mann Bischof, der dieses neue Proil in Form strenger
Askese verkörpert – und das kirchliche Establishment herausfordert.
Unterstützt wurde er dabei von Propagandisten, die gezielt an der
Festigung von Martins Ruf als Heiliger arbeiteten. Diese frühen „SpinDoktoren“ treiben auch die Handlung der Dokumentation voran.
Sendetermine
• 5.11.2016 um 20:15 Uhr auf ARTE
• 8.11.2016 um 22:30 Uhr auf ORF2
• 9.11.2016 um 20:15 Uhr auf ORF3
Hinweise auf auswärtige Veranstaltungen:
STEFANUSKREIS HEILIGKREUZTAL
Einladung zum Bibliodrama
Das Bibliodrama ist eine kreativ darstellende Methode mit der man
biblische Texte unter Anleitung in einer Gruppe nachspielt. Das Ziel
ist, die Bibel ganzheitlich, d.h. mit Leib und Seele zu verstehen durch
eine selbst ausgewählte Rolle und sich dann im Gespräch darüber
auszutauschen. So kann jeder für sich und in der Gruppe wichtige
Erfahrungen auf seinem geistlichen Weg machen. Albert Herrmann,
Religionslehrer i.R. mit kreativen Zusatzausbildungen aus Herbertingen, wird unser Spiel anleiten. Es indet statt am Montag, 24. Oktober 2016 um 20 Uhr im Kloster Heiligkreuztal im Vortragssaal in der
ehem. Apotheke. Der Eintritt ist frei. Bitte Bibel mitbringen.
Abendlob in der St. Peter und Paul Kirche in Heudorf (Scheer) am
Sonntag, 30.10.2016 um 18.00 Uhr mit Eucharistischer Anbetung
und Taizé-Gesängen. Einsingen ab 17.30 Uhr.
Kath. Erwachsenenbildung Kreis Biberach und Bad Saulgau e.V.
„ Konsum – haben wollen und was dahinter steckt“
„Immer mehr haben wollen, ist Ersatz für seelischen Hunger“
Von den Eltern gesehen werden, Fortschritte bemerken und die
emotionale Begleitung dieser Fortschritte, ist der „Dünger“, der Kinder und Jugendliche dazu antreibt, über Grenzen hinauszuwachsen.
Notwendiges vom Überlüssigen zu unterscheiden, erfordert von
den Eltern in hohem Maße Kompetenz und Klarheit.
Elemente des Vortrags:
- Fakten aus der Analyse des Konsumverhaltens
- Was brauchen Kinder/Jugendliche wirklich?
- Elterliche Präsenz als Basis für gesundes Wachstum
- Das „Nein“ in der Erziehung
- Impulskontrolle/Frustrationstoleranz
- Autonomie als wichtiges Erziehungsziel
- Umgang mit Herausforderungen des Alltags
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
10 | Freitag, 21. Oktober 2016
Es spricht Manfred Faden, pädagogischer Berater am Freitag, 18.
November 2016 um 19:30 Uhr in Bad Saulgau in der Berta-Hummel-Schule.
Herzliche Einladung an alle Interessierten (Eltern (Väter und Mütter),
Großeltern, Pädagogen...). Auch Geschiedene bleiben Eltern!
Eintritt frei. Um eine Spende wird gebeten!
Sonntag, 30.10.16
Völlkofen
10.00
Marienkapelle
18.30
A:
K:
A:
K:
Rauh J.
Sugg J.
Zembrod S.
Bleicher M.
Reck M.
Rauh N.
Zimmermann N.
Irmler N.
Zimmermann N.
Sautter B.
EVANGELISCHE
KIRCHENGEMEINDE MENGEN
Evangelische Kirchengemeinde
Mengen – Hohentengen – Scheer
Zeppelinstr. 30 – 88512 Mengen
Bürozeiten: Di + Do 08:00 – 12:00 Uhr
Pfarramt: Pfarrer Raiser Tel.: 07572/ 71091
Sie inden uns im Internet unter: www.mengen-evangelisch.de
Donnerstag, 20.10.2016
19:00 - 21:00 Asylcafé im großen Jugendraum, alle sind herzlich
willkommen
19:30
Selbsthilfegruppe „Emotions Anonymus“ für seelische
Probleme im Andachtsraum,
nähere Infos unter 07572 / 7632147
20:00
Probe des Posaunenchores im Gemeindesaal
20:00
Leitungsteam des Arbeitskreises Asyl im Andachtsraum
Freitag, 21.10.2016
17:00 – 21:00 Koni XXL im Andachtsraum
Sonntag, 23.10.2016
09:00
Gottesdienst in der Lorettokapelle Scheer, Pfarrer Raiser
10:00
Gottesdienst in der Pauluskirche, Pfarrer Raiser. Es
singt der Kirchenchor.
Montag, 24.10.2016
13:00
Klöppeln im Andachtsraum
18:00
Tanzgruppe Frau Rahm im Gemeindesaal
19:00
Selbsthilfegruppe „Sucht“ im kleinen Gruppenraum
Dienstag, 25.10.2016
18:00
Frauengymnastik im Gemeindesaal
20:00
Probe des Kirchenchores im Gemeindesaal
Ministrantenplan:
Samstag, 22.10.16
Bremen
19.00
A:
K:
Brotzer D.
Reck L.-M.
Brotzer C.
Bleicher M.
A:
K:
A:
K:
Baumgärtner St.
Zimmermann St.
Sauter Se.
ReitemannSt.
Rehm A.
Rösch R.
Fischer P.
Schindler U.
Dienstag, 25.10.16
Marienkapelle
8.00
A:
Engenhart K.
Stützle A.
Mittwoch, 26.10.16
Ölkofen
18.30
A:
Schlegel L.
Schlegel K.
Freitag, 28.10.16
Marienkapelle
18.30
A:
Gruber L.
Schlegel E.
Donnerstag, 27.10.2016
14:30
Seniorentref „Spätlese“, „Unser tägliches Brot“;
gemeinsam mit Albertine
Dehm machen wir uns Gedanken zum Erntedank.
19:00 - 21:00 Asylcafé im großen Jugendraum, alle sind herzlich
willkommen
19:30
Selbsthilfegruppe „Emotions Anonymus“ für seelische
Probleme im Andachtsraum,
nähere Infos unter 07572 / 7632147
20:00
Probe des Posaunenchores im Gemeindesaal
A:
K:
Lenkeit M.
Hülsbusch S.
Aßfalg H.
Reitemann J.
Sonntag, 30.10.2016
10:00
Gottesdienst in der Pauluskirche mit anschließendem
Kirchenkafee, Pfarrer Schüz
Sonntag, 23.10.16
Völlkofen
10.00
Marienkapelle
18.30
Samstag, 29.10.16
Bremen
18.30
Mittwoch, 26.10.2016
09:00
Tanzkreis im Gemeindesaal
14:30 - 16:00 Konirmandenunterricht im Gemeindesaal
19:00
Arbeitskreis Asyl
20:00
Bibelkreis im Andachtsraum
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
Freitag, 21. Oktober 2016 | 11
VEREINSMITTEILUNGEN
HEIMATVEREIN
GÖGE GILDE E.V.
Die Göge-Gilde versucht nochmals
die Drachen steigen zu lassen
Nachdem am vergangenen Samstag der Wind erst am späten Nachmittag aufkam, konnte das Drachensteigen der Göge-Gilde nicht
stattinden. Am Samstag, 28.10.2016 wird nun ein weiterer Versuch
gestartet. Trefpunkt ist um 14.30 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus in
Hohentengen. Eingeladen sind alle Kinder ab 6 Jahre. Anschließend
sind die Kinder zu einem kleinen Imbiss ins Dorfgemeinschaftshaus
eingeladen. Info unter Tel.: 3867.
SPORTVEREIN
HOHENTENGEN 1948
SPIELANKÜNDIGUNG
Heimspiel am Sonntag, 23. Oktober 2016 im NMH Göge Stadion
SV Hohentengen II – SV Herbertingen
SV Hohentengen I – SV Bad Buchau
(13:15 Uhr)
(15:00 Uhr)
Ergebnisse der letzten Spiele:
SG Hochberg – SV Hohentengen II
SV Sigmaringen – SV Hohentengen I
7:1 (3:0)
4:3 (0:1)
Wilfried Ballarin
SPORTVEREIN ÖLKOFEN
LIEDERKRANZ HOHENTENGEN
Sonntag, 23.10.2016
15.00 Uhr SV Ölkofen – FC Ostrach II
__________
Spielergebnisse vom Wochenende
Wir trauern um unseren Ehrensänger
Hans Kessler sen.
* 10. September 1930 † 5. Oktober 2016
und danken ihm für 57 Jahre Treue zu unserem Verein.
Wir nehmen in tiefer Dankbarkeit Abschied
und werden ihm stets ein
ehrendes Andenken bewahren.
Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
Ruhe in Frieden
Im Namen
Deiner Sangesfreunde des
Liederkranzes Hohentengen 1851 e.V.
Herbert Wetzel
A-Jugend
SGM Krauchenwies/Sigdorf/Hausen SGM Ölkofen/Hohentengen/Hunders.
3:1
B-Jugend
SGM Sigdorf/Laiz/Hausen I SGM Hohentengen/Ölkofen/Hunders.
5:3
C-Jugend
7er
SGM Hunders./Hohentengen/Ölk. –
SGM Ennahofen/Granheim
9er
SGM Hunders./Hohentengen/Ölk. –
SGM Oggelshausen/Seekirch
D-Jugend
7er
SGM Bad Buchau/Kanzach II SGM Hohentengen/Ölkofen/Hunders. II
9er
SGM Neufra/Daugendorf SGM Hohentengen/Ölkofen/Hunders.
E-Jugend
SGM Ölkofen/Hohentengen/Hunders. I –
SV Bad Buchau
SGM Ölkofen/Hohentengen/Hunders. II –
SV Bad Buchau II
SGM Ölkofen/Hohentengen/Hunders. III –
SGM Hohenzollern/Sig.
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1:7
4:2
4:2
2:2
3:6
1:5
6:2
12 | Freitag, 21. Oktober 2016
TENNIS-CLUB HOHENTENGEN
Achtung: Arbeitseinsatz - Tennisplätze werden
winterfest gemacht
Am morgigen Samstag, 22.10.2016 indet um 10.00 Uhr ein Arbeitseinsatz statt. Hierbei werden die Plätze und die Anlage winterfest gemacht. Alle Jugendlichen, Mannschaftsspieler und Mitglieder
sind zur Mithilfe aufgerufen. Noch ofene Arbeitsstunden können bei
dieser Gelegenheit abgearbeitet werden.
gez. Thomas Beck, Vorstand
WISSENSWERTES
WIS LANDKREIS SIGMARINGEN
Land(auf)Schwung unterstützt Unternehmen
bei der Fachkräftegewinnung
Unternehmen stehen zunehmend im Wettbewerb um geeignete
Mitarbeiter. Dabei müssen sie immer mehr selbst aktiv werden, um
geeignete Fachkräfte zu inden und an die Firma zu binden. Dafür
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
ist es erforderlich, die Vorteile und Alleinstellungsmerkmale eines
Unternehmens stärker herauszuarbeiten und zielgruppenorientiert
zu kommunizieren.
Die WIS GmbH und die IHK Bodensee-Oberschwaben haben als Unterstützung ein Qualiizierungsprojekt „Online-Kommunikation
und Online-Marketing für KMU“ entwickelt, welches das erforderliche Know-how vermittelt, um die Marktkommunikation über
eigene Erfolgsgeschichten zu optimieren und vor allem auch den
digitalen Weg einzuschlagen. Außerdem umfasst die Qualiizierung
einen gewissen Anteil unternehmensindividueller Unterstützung.
Teilnehmen sollten idealerweise jeweils 2 Mitarbeiter eines Unternehmens, um eine nachhaltige Verankerung des Wissens im Betrieb zu gewährleisten. Die Qualiizierungskosten können über das
Modellvorhaben „Land(auf )Schwung“ mit 40% gefördert werden.
Bei der Beantragung des Zuschusses unterstützt die WIS GmbH
als Regionale Entwicklungsagentur. Die Teilnehmer erhalten nach
erfolgreicher Teilnahme ein IHK-Weiterbildungszertiikat und das
Unternehmen bekommt ein Zertiikat zur Projektbeteiligung. Start
ist im November. Anmeldungen sofort online bei der IHK Bodensee-Oberschwaben unter www.train-ihk.de, Seminarnummer
Z879.16.1
Eine Informationsveranstaltung am Montag, 7. November 2016
(neuer Termin!), 19:00 Uhr im Kreismedienzentrum Sigmaringen
informiert über Konzept und Aufbau des Seminars. Unverbindliche.
Anmeldungen hierfür bei Herrn Drackert, Tel. 07571 72890-14,
[email protected]
88367 Hohentengen, Steige 4
Telefon 07572 8082
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Anmeldung unter: 0174 - 99 19 003
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Die Beratungsgespräche finden statt am
Donnerstag, 03.11.2016 von 17.00 - 19.00 Uhr
im Nebengebäude des Rathauses Hohentengen
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Sa. 22.10.16 "Feranto-Music"
Gitarrenduo – 2 junge Künstler aus Pfullendorf –
Eintritt frei.
Bibo-Team Tel. 07572-767 55 25 oder 0160- 743 75 77
www.Facebook.de/Bibo.Mengen
Zum Gespräch können Sie ohne vorherige Anmeldung
kommen. Dazu laden wir Sie herzlich ein.
Weitere Informationen können auf der Homepage unter
www.tk-bulander.de eingesehen werden.