Amtsblatt Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Peter Rainer • 88367 Hohentengen Tel. 0 75 72 / 76 020 • Fax 76 02 35 • www.hohentengen-online.de Verantwortlich für den Anzeigenteil und Druck: Primo Verlag • Anton Stähle • Meßkircher Straße 45 • 78333 Stockach Tel. 0 77 71/ 93 17 -11 • Fax 93 17 -60 • www.primo-stockach.de Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil: Dienstag bis 9 Uhr an [email protected] WOCHENENDDIENST Arzt, Apotheke, Sozialstation: Hausärztlicher Bereitschaftsdienst: Am Wochenende und feiertags ist die Notfallpraxis im Krankenhaus Bad Saulgau zuständig. Über die Leitstellenvermittlung Tel. 116 117 Sprechstundenzeiten ohne Voranmeldung von 8.00 - 22.00 Uhr Für Hausbesuche Tel. 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag ab 18.00 Uhr Mittwoch ab 13.00 Uhr Freitag ab 16.00 Uhr ist ebenfalls der Hausärztliche Bereitschaftsdienst zuständig (Tel. 116 117) Kinderarzt: Notruf Tel. 0180-1929345 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 01805-911660 Bei lebensbedrohenden Notfällen: Notarzt Tel. 112 Zentrale Hals-Nasen-Ohren-Notfallpraxis am Schwarzwald-BaarKlinikum Villingen-Schwenningen (1. OG. Hauptgebäude): Samstag, Sonntag, Feiertag von 10 bis 20 Uhr (ohne Voranmeldung) Tel. 01805-19292410 Apotheke: Der Dienst dauert jeweils (24 Stunden) von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr Samstag, 22. Oktober 2016 Apotheke St. Michael, Hohentengen, Tel. 07572/711588 Sonntag, 23. Oktober 2016 Kur Apotheke St. Florian, Bad Buchau, Tel. 07582/3581 Die Apotheke St. Michael in Hohentengen hat samstags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr geöfnet! Forstrevier Bad Saulgau, Herr Harald Müller Tel. 07572-606808 Hospizverein Mengen e.V. Begleitung von sterbenden und schwerstkranken Personen und ihrer Angehörigen - Einsatzleitung Tel. 0174-9784636 Zu Hause rundum versorgt St. Anna Hilfe GmbH - Sozialstation St. Anna Hohentengen Häusliche Kranken- und Altenplege, Familienplege, Haushaltshilfen, Hausnotruf, Essen auf Räder, ofener Mittagstisch in Mengen 24 Std. Rufbereitschaft: Tel. 07572-7 62 93 Essen auf Rädern: Tel. 07572-76293 Information & Beratung rund um das Thema „Plege“ Plegestützpunkt Landkreis Sigmaringen Hofstraße 12, 88512 Mengen Telefax: 7137-289 Tel. 07572 7137-431 [email protected] Caritas Zentrum Bad Saulgau Blauwstr. 25, Tel. 07581/480398-0 Sozial- und Lebensberatung, kath. Schwangerschaftsberatung, psychol. Ehe- und Paarberatung, christl. Patientenvorsoge, Hilfen im Alter Notruf 110, Feuerwehr 112 Gas-Stördienst, Tel. 0800 082 45 05 Stördienst EnbW Tel. 0800 3629 477 Freitag, 21. Oktober 2016 • 41. Jahrgang • Nummer 42 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeindeentwicklungskonzept mit Schwerpunkt Innenentwicklung Einladung zum Bürgergespräch am 03.11.2016 Seit Mai 2015 arbeiten wir an einem Gemeindeentwicklungskonzept mit dem Schwerpunkt der Innenentwicklung. Für das Kernthema „Städtebauliches Konzept“ wurden in der gesamten Göge die Flächenpotentiale exakt ermittelt und mit dem Förderprogramm „Wir schafen Platz“ ist bereits ein erster Anreiz zur Aktivierung gesetzt. Zu Detailfragen der Innenentwicklung (z.B. Hochwasserschutz oder OD Völlkofen) wurden teilweise schon konkrete Planungsaufträge erteilt, um eine baldige Realisierung zu ermöglichen. Nicht zuletzt hat die Auswertung der Fragebogenaktion im letzten Herbst einige „Kernfragen zur Lebensqualität“ ergeben, die wir nun öfentlich mit Ihnen diskutieren wollen: Was muss gegeben sein, damit Menschen, ob jung oder alt, gerne im Ortskern, in ihrem Wohnort, in der Göge leben? Um diese Frage zu konkretisieren und um Antworten zu inden, ist das Engagement der Bürger/innen gefragt. Deshalb laden wir Sie am Donnerstag, 03.11.2016 um 19.00 Uhr in der Göge-Halle Hohentengen ein, um mit Ihnen über folgende Themen zu sprechen: 1. Wohnen für Familien, Wohnen im Alter • Wie ist das allgemeine Wohnumfeld in der Göge, was gefällt mir, was könnte man verbessern? • Welche Anforderungen haben insbesondere Familien? • Wie und wo wollen wir im Alter wohnen, welche Hilfsangebote gibt es, was fehlt? 2. Mobilität – auch ohne eigenes Auto • Wie gut (oder auch nicht) sind die aktuellen Möglichkeiten des öfentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)? • Welche Ergänzungen des ÖPNV gibt es in anderen Kommunen, was könnte für die Göge passen? • Fahrrad, E-Bike bzw. Pedelec – (k)eine Alternative? • Neue (zum Teil digitale) Mitfahrsysteme, z.B. „linc“ Nach einigen Kurzvorträgen und einer ersten allgemeinen Diskussionsrunde wollen wir in 3 bis 4 moderierten Kleingruppen über diese Themen sprechen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Peter Rainer, Bürgermeister 2 | Freitag, 21. Oktober 2016 Voranzeige: Geänderte Öfnungszeit auf dem Recyclinghof Mit Umstellung der Uhr am Samstag, 30.10.2016 hat der Recyclinghof während der Wintermonate nur noch freitags und samstags zu den nachstehenden Zeiten geöfnet. Freitag: Samstag: 14.00 Uhr – 17.00 Uhr 09.00 Uhr – 12.00 Uhr Bitte beachten Sie, dass der Recyclinghof bis Ende März 2016 am Dienstag nicht geöfnet ist. Redaktionsschluss für das Amtsblatt Woche 44/2016 ist am Montag, 31.10.2016 um 9.00 Uhr. Später eingehende Texte können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Beachtung. Bericht zur öfentlichen Gemeinderatssitzung am 05.10.2016 Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen trag für ein Jahr verlängert. Da die bisherige Zusammenarbeit sehr konstruktiv und auch erfolgreich war und um für beide Seiten die Planbarkeit zu gewährleisten, schlug die Verwaltung vor, den Vertrag nun auch für das Jahr 2017 zu verlängern. Der zuletzt vereinbarte Beschäftigungsumfang von max. 50 Stunden pro Monat (ca. 31% eines üblichen Beschäftigungsverhältnisses) wurde im Durchschnitt der letzten Monate nicht überschritten, sodass dies so belassen werden konnte. Bezüglich der Vergütung bot das Büro Leitz Verwaltung+Wirtschaft einen Stundensatz von 55,00 Euro (netto, inclusive aller Nebenkosten) an, was immer noch als sehr günstige Konditionen bezeichnet werden kann. Bürgermeister Rainer erklärte, dass die projektbezogene Beauftragung des Büro Leitz in Riedlingen kein Konliktpotenzial für die Aufgaben in Hohentengen darstelle, da es keine Zielkonlikte oder Konkurrenzen zu den hier betreuten Projekten gebe. Außerdem erläuterte er, dass die Abrechnung der Tätigkeit sehr detailliert anhand von Stundenaufschrieben erfolge, so dass sämtliche Einzelabrechnungen für die Verwaltung überprüfbar und nachvollziehbar aufgeschlüsselt seien. Der Gemeinderat befand, dass die Wirtschaftsförderung eine wesentliche Aufgabe in der Gemeinde darstelle. Die Anforderungen an die Mitarbeiter seien wegen der Förderprogramme insgesamt in den letzten Jahren deutlich komplexer geworden, weshalb der weiteren Beauftragung für das Jahr 2017 mehrheitlich zugestimmt wurde. TOP 4 Hochwasserschutzmaßnahmen in Völlkofen und Ölkofen Sachstandsbericht und Beratung über weitere Vorgehensweise TOP 3 Verlängerung des Vertrages mit dem Büro Leitz Verwaltung+Wirtschaft bezüglich der kommunalen Wirtschaftsförderung Frau Nathalie Geiser von dem von der Gemeinde beauftragten Ingenieurbüro Eppler berichtete ausführlich über den aktuellen Sachstand zu den Hochwasserschutzmaßnahmen in Völlkofen und Ölkofen. Den Berechnungen zufolge ließen bei einem Jahrhunderthochwasser-Szenario (HQ100) 2,3 Kubikmeter Wasser in der Sekunde durch die Völlkofer Ortsmitte. Die Leistungsfähigkeit liege aber nur ungefähr bei der Hälfte. Ohne Schutzmaßnahmen stünde der Ort auch schon bei geringeren Hochwasserszenarien unter Wasser. Bei einer Drosselung der Wassermenge am Wuhr-Damm auf 1,1 Kubikmeter in der Sekunde könnte mit einigen unterstützenden Maßnahmen das Wasser durch den Ort geleitet werden, ohne dass der Färbebach über die Ufer tritt. Die Ingenieure schlugen daher vor, den bestehenden Damm mit einem Sperrbauwerk für ein Rückhaltebecken zu versehen. Bei einem ungesteuerten Grundablass wäre ein Speicherplatz von 94.260 Kubikmetern nötig. Je höher der Wasserstand im Rückhaltebecken, desto mehr Wasser wird dabei abgegeben. Ist die Kapazität des Beckens ausgeschöpft, greift eine Hochwasserentlastung. Im Ort selbst müssten an kritischen Stellen zusätzlich Schnittmaßnahmen und Erhöhungen der Uferkanten vorgenommen werden, um weitere Reserven zu schafen. Auch der Graben an der Tafertsweiler Straße müsste erweitert oder umgeleitet werden. Derzeit werden die Kosten für die Baumaßnahmen auf rund 203.500 Euro geschätzt. Hinzu kommen Planungskosten von 91.500 Euro. Das Landratsamt habe zu dieser Maßnahme bisher keine großen Einwände vorgebracht. Einige Hürden gelte es vor der Umsetzung aber dennoch zu bewältigen, so Bürgermeister Peter Rainer. Zunächst müssten die bereits in Auftrag gegebenen Prüfungen zum Artenschutz abgeschlossen und die Eingrifs- und Ausgleichsklärung sowie die landschaftsplegerischen Maßnahmen bestimmt werden. Da das Tierreich saisonal begutachtet werden müsse, würden die Untersuchungen noch bis Mai 2017 dauern, kündigte Ortsbaumeister Thomas Kaufmann an. Eine statische Prüfung des Dammes muss noch zeigen, ob der Damm die Wassermassen halten kann oder ob er noch ertüchtigt werden muss. Außerdem ist noch das Einverständnis der betrofenen Grundstückseigentümer erforderlich. Die Gemeinde muss zumindest die Fläche erwerben, auf der das Sperrbauwerk stehen soll. Besser wäre jedoch, auch die Überschwemmungslächen (zumindest teilweise) zu erwerben. Die vier betrofenen Eigentümer sind bereits kontaktiert worden. Der Gemeinderat war sich einig, dass die Kosten für das Bauwerk im Vergleich zu dessen Nutzen gering sind und beauftragte das Büro Eppler mit den weiteren Planungen. Das Büro Leitz Verwaltung+Wirtschaft wurde 2015 erstmals mit den Aufgaben der kommunalen Wirtschaftsförderung und Sonderaufgaben der Gemeindeentwicklung betraut. Ende 2015 wurde der Ver- Bei der Situation in Ölkofen sind die bisherigen Planungen und Untersuchungen des Büros Eppler noch nicht so weit für eine abschließende Beurteilung. Frau Geiser teilte mit, dass der Ablusswert TOP 1 Bekanntgaben Mitteilungen des Bürgermeisters Bürgermeister Rainer informierte darüber, dass mehrere von Mitgliedern des Gemeinderats zurückliegend vorgebrachte kleinere Maßnahmen durchgeführt und abgeschlossen werden konnten. So wurden die abgesenkten Randsteine im Bereich der Steige professionell abgeschrägt, so dass diese auch von Radfahrern gefahrlos überfahren werden können. Außerdem wurde im Friedhof ein weiterer Lichtschalter angebracht. Auch der Gehweg in der Bussenstraße, der von dem Anlieger in Absprache mit der Gemeindeverwaltung geöfnet worden war, ist zwischenzeitlich wieder vollständig geschlossen. TOP 2 Kommunales Abbruch-Förderprogramm „Wir schafen Platz!“ Sachstandsbericht und abschließende Festlegung des Förderrahmens Bei der Gemeinderatssitzung am 14.09.2016 wurde das Kommunale Abbruch-Förderprogramm inhaltlich beschlossen. Auf die Veröffentlichungen haben sich zahlreiche weitere Eigentümer gemeldet. Bürgermeister Rainer stellte eine anonymisierte Übersicht über die bisher vorliegenden Anträge vor. Insgesamt könnte bei der Umsetzung aller bisher erfassten Abbruchmaßnahmen eine Fläche von 17.662 m² frei geräumt werden, die größtenteils auch wieder einer Bebauung zugeführt werden könnte. Damit spare die Gemeinde im Flächenverbrauch ein ganzes Neubaugebiet. Er stellte zugleich aber auch klar, dass die Gemeinde dennoch auch parallel an der Ausweisung von Baugebieten arbeite, um Angebote für Bauherren zu schaffen, für die eine Bebauung in den Ortskernen nicht in Frage kommt. Bei den vorliegenden Anfragen liegt der Kostenanteil der Gemeinde bei insgesamt 266.800 €. Da noch mit weiteren Anfragen zu rechnen sei, schlug er vor, das Förderprogramm auf insgesamt 300.000 € aufzustocken, jeweils zur Hälfte aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018. Der Gemeinderat begrüßte ausdrücklich das enorme Interesse der Grundstückseigentümer in allen Ortsteilen und stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen aufgrund der Untergrundverhältnisse für den Friedberger Bach deutlich höher als in Völlkofen sei. Klar sei bislang, dass lokale Hochwasserschutzmaßnahmen durch Ufererhöhungen für Ölkofen nicht möglich seien. Notwendig sei daher eine Kombination mit einem Hochwasserrückhaltebecken beim Straßendamm an der L283 bei Günzkofen. Eine diesbezügliche Klärung mit den Fachbehörden stehe jedoch noch aus. Sollte die weitere Prüfung ergeben, dass eine wirksame Hochwasserrückhaltung mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich sein wird, ist die Maßnahme nicht förderfähig und damit für die Gemeinde nicht zu inanzieren. Auf Nachfrage erklärt Frau Geiser dass die Flussgebietsuntersuchung für Ölkofen in vier Wochen abgeschlossen sei und danach ein gemeinsamer Termin mit den betrofenen Fachbehörden stattinden werde. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen sei vermutlich noch im Laufe des Jahres möglich. TOP 5 Stellungnahme zu Bauvorhaben Der Gemeinderat erteilte den Bauvorhaben a) Umnutzung einer Halle zur Herstellung von Butteröl, Hohentengen, Gräin-Monika-Straße 31, Flst. Nr. 2375 b) Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Hohentengen, Kesselwagstraße 14, Flst. Nr. 3135 c) Anbau eines Lager- und Gartengeräteraumes sowie eines Carports und Einbau einer Dachgaube, Hohentengen, An der Ostrach 54, Flst. Nr. 260/3 d) Überdachung der Garage und Anbau eines Vordachs, Bremen, Ostrachweg 14, Flst. Nr. 542 e) Umbau eines Einfamilienhauses und Neubau eines Carports, Eichen, Baumgarten 13, Flst. Nr. 55/4 das gemeindliche Einvernehmen. TOP 6 Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Hohentengen (Feuerwehrentschädigungssatzung) Festlegung der Entschädigungssätze für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Die kommunale Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Hohentengen (Feuerwehrentschädigungssatzung - FwES) vom 11.03.1992 wurde zuletzt im Jahr 2005 geändert und die Entschädigungssätze für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr angepasst. Nachdem das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg Anfang dieses Jahres geändert wurde, ist zur Abrechnung von Einsätzen, bei denen eine Kostenersatzplicht besteht (z.B. vorsätzlich/grob fahrlässig verursachte Brände/Schäden, Kfz-Unfälle, vorsätzlicher/grob fahrlässiger Fehlalarm, etc.), die Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung erforderlich. Da bei der notwendigen Kalkulation der Kostenersatzsätze unter anderem auch die Entschädigung der Feuerwehrangehörigen für die Einsatz- und Fortbildungszeiten mit einzubeziehen ist und die aktuell gültigen Entschädigungssätze überholt sind, wurden diese nun an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Bei der Festlegung wurden die Entschädigungssatzungen vergleichbarer Gemeinden im Umkreis herangezogen. Gesondert zu betrachten sind die unter § 4 der Satzung aufgeführten zusätzlichen Entschädigungssätze für die Feuerwehrangehörigen, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (Kommandanten, Gerätewarte). Bei der Neufestlegung ist vor allem auch zu berücksichtigen, dass die Anforderungen und damit die zeitliche Inanspruchnahme für diesen Personenkreis in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Die Entschädigung der Gerätewarte wurde im Satzungsentwurf zu der bisherigen Regelung (Aufteilung auf Gerätewart = 150,00 € und stv. Gerätewart = 100,00 €) deutlich auf insgesamt 850,00 € (Gerätewart = 250,00 € + je weiteren Gerätewart 200,00 €) erhöht, da in diesem Bereich zahlreiche zusätzliche technische Einrichtungen mit Wartungsbedarf hinzugekommen sind, die bei der erstmaligen Satzungsaufstellung im Jahr 1992 nicht berücksichtigt worden sind. So werden allein in diesem Bereich jährlich insgesamt etwa 250 Stunden geleistet, um die Fahrzeuge und Ausstattung zu warten, zu plegen und instand zu halten. Freitag, 21. Oktober 2016 | 3 Die vorgeschlagenen Entschädigungssätze liegen in vergleichbarer Höhe zu denen der vergleichbaren Gemeinden Herbertingen und Ostrach, die ihre Satzungen jeweils im Jahr 2011 zuletzt geändert haben. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass die eigenständige Reinigung der Schläuche durch die Gerätewarte deutlich günstiger als eine entgeltliche Wartung ist. So kostet das Reinigen eines einzelnen Schlauchs (Waschen, Plegen, Abdrücken) anderweitig 12,00 €. Gemeinderat Kugler schlug in diesem Zusammenhang vor, die Entschädigung für den DRK-Sicherheitsdienst analog zu dem Satz der Feuerwehr auf 8,00 € anzupassen. Diesem Vorschlag sowie der Satzung im Gesamten stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Auf die Veröfentlichung an anderer Stelle im Amtsblatt wird verwiesen. TOP 7 Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Schulstraße / Josef-Kurth-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Beteiligung der Behörden und Träger öfentlicher Belange nach § 4 Abs 2 BauGB sowie Öfentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 23.03.2016 die Änderung des Bebauungsplans „Schulstraße / Josef-Kurth-Straße“ für den Bereich um die „Alte Schule“ im sogenannten beschleunigten Verfahren beschlossen, um das bisher als Sondergebiet für öfentliche Zwecke (Schule etc.) festgesetzte Gebiet künftig für eine gemischte Nutzung (Gewerbe und Wohnen) zu öfnen. Die frühzeitige Beteiligung der Öfentlichkeit sowie der Behörden und Träger öfentlicher Belange fand im Zeitraum vom 08.04.2016 bis 22.04.2016 bzw. vom 28.04.2016 bis 20.05.2016 statt. Der unter Berücksichtigung der in diesem Rahmen erfolgten Rückmeldungen erstellte Entwurf des Bebauungsplans wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 13.07.2016 gebilligt. Die Beteiligung der Öfentlichkeit sowie der Behörden und Träger öfentlicher Belange fand im Zeitraum vom 01.08.2016 bis 31.08.2016 statt. Wesentliche Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Lediglich ein Hinweis des Landesamts für Denkmalplege zum Fund von Kulturdenkmalen wurde zur Entwurfsfassung vom 01.07.2016 noch geändert. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan als Satzung. Auf die Veröfentlichung an anderer Stelle im Amtsblatt wird verwiesen. Versteigerung von Fundfahrrädern Die Gemeinde Hohentengen versteigert am Donnerstag, 27. Oktober 2016 um 17.00 Uhr im Bauhof, Mühlenweg 4 in Hohentengen Fundfahrräder. Versteigert werden: • 2 Kinderfahrräder • 1 Damenfahrrad • 6 Herrenfahrräder • 8 Mountain-Bikes Öfentliche Bekanntmachung In-Kraft-Treten der Änderung und Erweiterung des Bebauungplans „Schulstraße / Josef-Kurth-Straße“ und die Örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen hat am 05.10.2016 in öfentlicher Sitzung die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Schulstraße / Josef-Kurth-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke beinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 2001/4 (Teilläche), 2287 (Teilläche) und 2288 (Teilläche). 4 | Freitag, 21. Oktober 2016 Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen GEMEINDE HOHENTENGEN LANDKREIS SIGMARINGEN Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Hohentengen - FEUERWEHRENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG (FwES) – Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 05.10.2016 folgende Satzung beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die: - Ausweisung von gemischten Baulächen (M) zur Deckung des Wohnbedarfs sowie gewerblicher Flächen - Anpassung an angrenzende Gebiete - Berücksichtigung und Erhalt der vorhandenen Siedlungs-Struktur geschafen. Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Schulstraße / Josef-Kurth-Straße“ und die Örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt Hohentengen, Beizkofer Straße 57, 88367 Hohentengen, Zimmer 25 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Planänderung und –erweiterung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Hinweis gem. § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen, 21.10.2016 Peter Rainer Bürgermeister §1 Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle Stunde 10,00 Euro. (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet. (3) Bei Einsätzen mit einer Dauer von über 4 Stunden erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr einen angemessenen Erfrischungszuschuss auf Nachweis. (4) Für die Bereitstellung eines Traktors oder eines anderen Zugfahrzeugs erhält der Fahrzeughalter pro Betriebsstunde eine Entschädigung in Höhe des jeweils gültigen Mietsatzes für Betriebsfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräte des Kreismaschinenrings. Das gleiche gilt für den Einsatz eines Vakuumfasses. Bei Einsätzen von Zugfahrzeugen im Übungsdienst erhalten die Fahrzeughalter 10,00 Euro je Probe. (5) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). §2 Entschädigung für Feuersicherheitsdienst Für Feuersicherheitsdienst wird auf Antrag der Feuerwehr als Aufwandsentschädigung für Auslagen ein Durchschnittssatz in Höhe von 8,00 Euro je volle Stunde bezahlt. Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet. §3 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Auslagen ein Durchschnittsatz von 8,00 Euro für die ersten 3 Stunden und von 4,00 Euro je weitere angefangene 3 Stunden gewährt. Bei tatsächlichem Verdienstausfall wird ein Durchschnittsatz von 10,00 Euro je Stunde gewährt. (2) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Gemeindegebiets erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung. Bei mehreren Lehrgangsteilnehmern sind Fahrgemeinschaften zu bilden. (3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. Für Anfahrtswege über 10 km sind für die An- und Rückfahrt je eine halbe Stunde zur Aus- und Fortbildungszeit hinzuzurechnen. (4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). Auf Antrag erhält der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr anstelle des Verdienstausfalls nach Satz 1 einen Pauschalbetrag in Höhe von 80,00 Euro je Arbeitstag. Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen Freitag, 21. Oktober 2016 | 5 §4 Zusätzliche Entschädigung (1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten i.S. des § 16 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes folgende Aufwandsentschädigung: 1. Hauptkommandant der Gesamtfeuerwehr: 500,00 Euro/Jahr 2. Stellv. Kommandant der Gesamtfeuerwehr: 200,00 Euro/Jahr 3. Abteilungskommandant Hohentengen: 300,00 Euro/Jahr 4. Abteilungskommandanten der Ortschaften: 200,00 Euro/Jahr 5. Leiter der Jugendfeuerwehr: 200,00 Euro/Jahr 6. Gerätewart Hohentengen: 250,00 Euro/Jahr 7. Stv. Gerätewart Hohentengen: 200,00 Euro/Jahr 8. Gerätewart für Funk: 200,00 Euro/Jahr 9. Gerätewart für Atemschutz: 200,00 Euro/Jahr Internierter in einer gemeinsamen Erklärung bekannt gegeben. Die Koordination des Projektes auf deutscher Seite übernimmt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Kriegsgefangene und Internierte gehören laut Gräbergesetz zu Kriegstoten. Es ist wichtig, die noch verbliebenen Lücken zu schließen, um letztendlich - soweit irgend möglich - jedem Opfer seinen Namen zurück zu geben. Denn auch an diese Kriegsopfer ist das Gedenken zu bewahren. §5 Entschädigung für haushaltsführende Personen Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 FwG), erhalten für das Zeitversäumnis eine Entschädigung als Aufwandsentschädigung in entsprechender Anwendung der § 1, Abs. 1 bis 3, § 2 und § 3 Abs. 1 bis 3. Für Einsätze sowie Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden a) die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe und b) für das entstehende Zeitversäumnis eine Entschädigung in Höhe von 10,00 Euro/Stunde, höchstens 80,00 Euro/Tag gewährt. Dr. Sven von Ungern-Sternberg Vorsitzender des Bezirksverbands Südbaden-Südwürttemberg §6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde Hohentengen vom 11.03.1992 (letzte Änderung vom 19.01.2005) außer Kraft. Hinweis gem. § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Hohentengen, 06.10.2016 Peter Rainer Bürgermeister Für seine vorbildliche internationale Gedenk-, Bildungs- und Jugendarbeit wurde der Volksbund zudem in diesem Jahr mit dem „Deutschen Nationalpreis“ ausgezeichnet. Bitte helfen Sie dem Volksbund mit Ihrer Spende bei der Anlage und Plege der Kriegsgräberstätten sowie beim Ausbau der Jugendarbeit. Sie tragen mit Ihrem Beitrag zum Frieden in der Welt bei. Wasserleitung und Wasserzähler vor Frost schützen! Schäden können sehr teuer werden... Mit Beginn der kalten Jahreszeit sollten die Haus- und Gartenwasserleitungen sowie die Wasserzähler vor Frost geschützt werden. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Einwohner im eigenen Interesse, die nachfolgenden Empfehlungen zu beachten, da für Wasserverluste wegen schadhaften Wasserleitungen oder Schäden an den Wasserzählern durch Frosteinwirkung grundsätzlich die Wasserabnehmer haftbar sind. In der Nähe von Wasserzählern und Wasserleitungen - insbesondere in Kellern - sollten Türen und Fenster immer geschlossen gehalten und undichte Stellen im Mauerwerk abgedeckt werden. Gartenleitungen sowie Leitungen in unbewohnten, frostgefährdeten Räumen sind rechtzeitig abzusperren und zu entleeren. Absperrventile in Kellern und Schächten sowie Zapfventile innerhalb der Anwesen müssen auf ihre Dichtigkeit überprüft und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Wichtig ist, sich von der Dichtigkeit der Hauptsperrvorrichtung im Keller zu überzeugen, um Wasserverluste wegen Frostschäden über den Winter zu vermeiden. Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen sind mit Isolierstofen zu umhüllen. Bei Wasserzählerschächten im Freien ist ein Zwischenboden einzulegen. Bitte überprüfen Sie auch den Zählerstand Ihrer Wasseruhr von Zeit zu Zeit. Rohrbrüche, die nicht bemerkt werden, führen zu einem sehr hohen Wasserverbrauch. Die daraus resultierenden hohen Wasserkosten muss der Wasserabnehmer tragen. Veranstaltungskalender 2017 Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Aufruf zur Haus- und Straßensammlung 2016 des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge Reservistenkameradschaft Hohentengen/Mengen sammelt an Allerheiligen auf dem Friedhof in Hohentengen Für die Anlage und zur Erhaltung deutscher Kriegsgräberstätten im Ausland bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Spende. Der Volksbund arbeitet in 45 Ländern. Er baut und betreut die Ruhestätten von über 2,7 Millionen deutschen Kriegstoten. Fast 30.000 Umbettungen im Laufe des Jahres zeugen von den Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Bei fast einem Drittel der Kriegstoten kann eine Identiizierung erfolgen und so erhalten noch heute Angehörige Nachricht über den Verbleib des so lange Gesuchten. Ein weiterer Schritt zur Klärung von Schicksalen kann nun angegangen werden. Außenminister Frank-Walter Steinmeier und sein russischer Amtskollege Sergej Lawrow haben im Juni den Beschluss eines gemeinsamen Projektes zur Suche und Digitalisierung von Archivunterlagen sowjetischer und deutscher Kriegsgefangener und Die diesjährige Terminbesprechung der Vertreter von Kirche, Vereinen und Gemeinde indet am Dienstag, 25.10.2016 um 19.30 Uhr im DGH Günzkofen statt. Um einen Entwurf des Veranstaltungskalenders aufstellen zu können, bittet die Gemeinde die Termine vorab beim Bürgermeisteramt -Herr Stützle- (Tel. 760213, Fax 760235 oder Email [email protected]) einzureichen. Fundamt der Gemeinde Hohentengen Abgegeben wurden: - einzelner Schlüssel mit Anhänger - Halskette Die Fundsachen können im Rathaus, Zimmer 14 abgeholt werden (Anfragen unter Tel. 7602-14). Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen 6 | Freitag, 21. Oktober 2016 Deutsches Rotes Kreuz Katze abzugeben! Durch Blutspenden anderen Gutes tun 15.000 Blutspenden sind täglich in Deutschland für die lebenswichtige Blutversorgung der Patienten nötig. Der DRK-Blutspendedienst bittet daher um eine Blutspende am In Völlkofen wurde ein ca. 12 Wochen alter weiß/schwarzer Kater aufgefunden. Freitag, 28.10.2016 von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr Göge-Halle, Schulstraße 2 88367 HOHENTENGEN Wir feiern 50 Jahre Blutspende in Hohentengen! Zu den Menschen, die auf die Unterstützung ihrer Mitmenschen angewiesen sind, gehört auch Tomek Kaczmarek aus Stuttgart. Er ist erst 30 und dem Tod nur knapp entronnen. Tomek hat schon vier Herzoperationen überstanden. Bei der letzten OP war es aber richtig eng für ihn. Innerhalb von Sekunden wandelt sie sich zu einer Notfall-Operation. Dabei erhielt er 30 Blutkonserven. Dank der Unterstützung seiner Familie sowie der vielen Blutspender hat Tomek Kaczmarek überlebt. Nach wie vor gibt es zur Blutspende keine Alternative. Ohne Spenderblut kann auch die beste medizinische Versorgung nichts ausrichten. Tomeks Geschichte gibt es unter www.blutspende.de/tomeklebt. Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen. Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de. Um den Kater vor dem Tierheim zu bewahren wird auf diesem Wege eine Unterbringung gesucht. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter Tel. 07572/5716 oder 01703034155. GÖGE SCHULE HOHENTENGEN Flohmarkt im Hauptbau der Göge-Schule am 22.10.2016 Am Samstag, 22.10., von 9:30 Uhr bis ca. 11:30 Uhr, indet vor allem im ehemaligen Werkraum und im früheren Handarbeitsraum neben der Schulküche ein Flohmarkt statt, bei dem die Restbestände an Materialien aus der Zeit der Hauptschule verkauft werden (z.B. Werkzeuge, Werkzeugschränke, Hocker, Küchengeräte, Schulmöbel, alte Filmgeräte, Materialien aus dem ehemaligen Physikraum usw.). Alle Kaufgegenstände müssen bar bezahlt und sofort mitgenommen werden. Falls eingebaute Dinge gewünscht werden, müssten sie selbst ausbzw. abgebaut werden. Der Erlös kommt der Göge-Schule zugute (z.B. neue Bücher für die Schülerbücherei, Pausenspielgeräte ...). __________ Apfelprojekt in der Göge-Schule Schüler-Mittagessen in der Göge-Schule Speiseplan vom 24.10. – 27.10.2016 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Menü 1 Gemüsesüpple Schmorbraten Eierspätzle Karottensalat Spaghetti Bolognesesoße Kopfsalat Erdbeerjoghurt Muschelsüpple Würstchengulasch Nudeln Blattsalate Chicken Wings Kartofelschnitz Gurkensalat Früchtecocktail Menü 2 Gemüsesüpple Kartofelbratling Eierspätzle Karottensalat Spaghetti Tomatensoße Kopfsalat Erdbeerjoghurt Muschelsüpple Gemüsegulasch Nudeln Blattsalate Gemüsetaler Kartofelschnitz Gurkensalat Früchtecocktail Ein Teil der in den letzten Wochen gesammelten Äpfel der schuleigenen Streuobstwiese (siehe Bericht im Amtsblatt vom 14.10.) durften die Zweitklässler nun zu Apfelsaft verarbeiten. Auch in diesem Jahr war Herr Alfons Bleicher aus Mengen wieder bereit, unserer Schule seine mobile „Moschte“ zur Verfügung zu stellen. So war es für die Kinder möglich, neben vielen anderen Aktivitäten rund um den Apfel, die Herstellung von Apfelsaft zu erleben und kennen zu lernen. Änderungen vorbehalten! Lieferung des Essens vom Gasthof zur Sonne Anmeldung zum Essen über das Schulsekretariat SERVICE RUND UM DIE UHR Blättern Sie online Alle Amts-, Mitteilungs- und Infoblätter auch unter www.primo-stockach.de abrufen und durchblättern. Herr Hermann Bleicher aus Eichen erklärte und zeigte den Schülern letzten Freitag in je zwei Schulstunden die aufeinanderfolgenden Arbeitsschritte: Vom Äpfel waschen über das Zerkleinern und Auspressen der Apfelschnitze bis zum Trester und dem gewünschten Endprodukt, dem Apfelsaft, konnten die Kinder alles beobachten. Herr Bleicher gab den Schülern Gelegenheit, selbst Hand anzulegen. Die Kurbel zu drehen, um die Äpfel zu zerkleinern, war gar nicht so leicht. Die Schüler waren begeistert dabei, lernten, was ein Apfeltrester ist und probierten den frischen Saft anschließend ausgiebig. Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen Freitag, 21. Oktober 2016 | 7 Die Welt der Medien ganz nah Noch einmal herzlichen Dank an die Herren Alfons und Hermann Bleicher! NICHTAMTLICH LANDRATSAMT SIGMARINGEN Wie die Jahre zuvor indet auch in diesen Herbstferien die Jugendmedienakademie statt. Die Jugendmedienakademie wird vom Arbeitskreis Jugendmedienarbeit des Forums “Jugend, Soziales und Prävention” organisiert und sie wird unterstützt vom Bundesprojekt “Land(auf )Schwung” und der Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen. Das Angebot erstreckt sich von professionellem Fotograieren bis hin zum passenden Filmschnitt über „Hacken“ und richtig Programmieren ist alles dabei. Das bekannte Computerspiel „Minecraft“ wird genauer unter die Lupe genommen, es gibt ein spezielles Schauspieltraining und passend dazu Ideen und Tipps wie man ein Drehbuch schreibt. Ebenfalls kommt die Welt der Roboter nicht zu kurz: Jugendliche können lernen wie man einen Roboter mit „Lego Mindstorms“ richtig programmiert. Die Jugendmedienakademie indet von 02.-04. November an drei unterschiedlichen Standorten statt. Der größte und vielseitigste Standort ist Sigmaringen. Hier inden in den Ateliers im Alten Schlachthof ein großer Teil der Workshops statt. Die zwei weiteren Standorte sind die Jugendhäuser Bad Saulgau und Pfullendorf. Die Workshops dauern je nach Inhalt ein bis drei Tage. Täglich beginnen sie um 9 Uhr und gehen bis 16 Uhr. Eine Übersicht über alle Workshops, weitere Informationen sowie die Anmeldung inden Interessierte unter www.jugendmedienakademie-sig.de. Ein Workshoptag kostet fünf Euro. Anmeldeschluss ist der 24. Oktober 2016. Für weitere Fragen bezüglich der Angebote in den einzelnen Standorten sind wir für sie zu erreichen unter: 07581/527583 Jugendhaus Bad Saulgau, 07552/251799 Jugendhaus Pfullendorf oder 07571/102-4277 Michael Weis, Forum|Jugend|Soziales|Prävention Landkreis Sigmaringen __________ Annahme nicht verwertbarem Bauschutt auf den Recyclinghöfen im Kreisgebiet Die Kreisabfallwirtschaft möchte nochmals über die Möglichkeit der Abgabe von sogenanntem nicht verwertbarem Bauschutt auf den Recyclinghöfen im Kreisgebiet informieren. Folgende Materialien dürfen angeliefert werden: • Keramikliesen, WC und Waschbecken • Poltergeschirr, Keramik-Blumentöpfe • massive Gipsbauteile, Putze • BIMS-Steine, Gasbeton (Ytong) • Glasbausteine NICHT angenommen werden: • Dachpappe, zementgebundene Spanplatten • Holzwolle-Leichtbauplatten (Heraklith), • Mineralwolle und sonstiges Dämmmaterial • Faserzementplatten (Eternitplatten) • Asbestzement (Welleternit, Fassadenplatten, Blumenkästen) • Steine aus Nachtspeicheröfen • Schorn- und Kaminsteine • Brandschutt • Schlacke • Holz, Papier, Pappe, Kunststof, Glas, sonstiger Restmüll Die Anlieferung ist nur aus Privathaushaltungen gestattet. Hierbei dürfen lediglich Kleinstmengen bis maximal 100 Liter angeliefert werden. Größere Mengen sowie verwertbarer Bauschutt (z.B. Beton, Dachziegel) sind direkt bei der Baureststofdeponie Meßkirch-Menningen anzuliefern. Für weitere Fragen rund um den Abfall stehen Ihnen die Abfallberater gerne zur Verfügung: Nadine Steinhart, 07571 / 102 – 6607, Fax: 07571 / 102 – 6699, E-Mail: [email protected] Volker Riester, 07571 / 102 – 6608, Fax: 07571 / 102 – 6699, E-Mail: [email protected] Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter www.landkreis-sigmaringen.de oder in unserer Abfall-App. Fortbildung für landwirtschaftliche Direktvermarkter Direktvermarktung, da geht noch was – Umsatzreserven jetzt mobilisieren! Die Direktvermarktung steht trotz hoher Akzeptanz für regionale Erzeugnisse vor neuen Herausforderungen wie dem veränderten Informationsverhalten über elektronische Medien, der Zunahme regionaler Produkte im Lebensmitteleinzelhandel oder dem Kostendruck durch Mindestlöhne. In umkämpften Märkten heißt es aktuell und informiert zu bleiben. Unter dem Motto „Da geht noch was - jetzt Umsatzreserven mobilisieren!“ laden der Fachbereich Landwirtschaft und der Verein landwirtschaftlicher Regionalvermarkter die Direktvermarkter zu dieser Fachveranstaltung ein. Die Fortbildung indet am Dienstag, 8. November 2016 ab 19.30 Uhr im Brigel-Hof in Meßkirch-Langenhart, Dorfstraße 1, statt. Referentin Mechthild Högemann bringt bundesweite Erfahrungen in der Regionalvermarktung und der landwirtschaftlichen Marketingberatung mit. Die Diplom-Agraringenieurin nimmt an diesem Abend einen Marketing-Kurz-Check anhand von praktischen Beispielen aus der Direktvermarktung vor. • • • • An welchen Stellschrauben kann noch gedreht werden? Welche Trends sind für Selbstvermarkter beachtenswert? Worin liegt Gefahrenpotenzial? Wie lassen sich Neukunden gewinnen und Verbraucher binden? Um Anmeldung wird gebeten. E-Mail: [email protected], Telefon: 07571/102-8640 SERVICE RUND UM DIE UHR Online Anzeige buchen: www.primo-stockach.de Buchen Sie mit dem Online-Kalkulator bequem Ihre Anzeige. Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen 8 | Freitag, 21. Oktober 2016 18.30 18.00 18.30 KIRCHLICHE NACHRICHTEN KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE Kath. Pfarramt St. Michael, Hauptstraße 1, 88367 Hohentengen Pfarrer Jürgen Brummwinkel, Hauptstraße 1, 88367 Hohentengen, Tel. 07572-9761 Pfarrvikar Pater Faustini Assenga, Hauptstraße 5, 88518 Herbertingen, Tel. 07586-375 Pfarrvikar Pfarrer Markus Kohler, Hauptstraße 5, 88518 Herbertingen, Tel. 07586-375 Pastoralreferentin Sr. Esther, Hauptstr. 1, 88367 Hohentengen, Tel. 07572-9761 Das Pfarrbüro St. Michael Hohentengen, Tel. 9761, Fax 2996 ist zu folgenden Zeiten geöfnet: Dienstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr __________ 19.00 19.00 19.00 19.00 Rosenkranzgebet in der Marienkapelle Rosenkranzgebet in Ölkofen Messfeier in Ölkofen (+ Angelika Löler, 1. Jahrtag) (+ Elmar u. Joachim Löler) (+ Albert Brotzer) Rosenkranzgebet in Bremen Rosenkranzgebet in Eichen Rosenkranzgebet in Enzkofen Rosenkranzgebet in der alten Kapelle in Völlkofen Donnerstag, 27.10.2016 18.00 Vesper in der Marienkapelle Freitag, 28.10.2016 – Hl. Simon u. Judas Apostel 10.30 Wortgottesdienst mit Kommunionfeier im Plegeheim St. Maria 17.30 Anbetung in der Marienkapelle 18.30 Messfeier in der Marienkapelle (+ Paula u. Georg Steurer) Samstag, 29.10.2016 18.30 Messfeier (Sch) am Vorabend in Bremen Freitag, 21.10.2016 – Hl. Ursula und Gefährten 10.30 Messfeier im Plegeheim St. Maria 18.00 Vesper in der Marienkapelle Sonntag, 30.10.2016 – 31. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Messfeier (Hei) in Völlkofen als Familiengottesdienst (Gotteslob) mit Laudantes 13.00 Rosenkranzgebet in Enzkofen 17.00 Rosenkranzgebet in Günzkofen 18.30 Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in der Marienkapelle Samstag, 22.10.2016 – Hl. Papst Johannes Paul II. 19.00 Messfeier (Hei) am Vorabend in Bremen (+ Johanna Knoll, 2. Opfer) (+ Laura Brotzer) Herbertingen Samstag: Sonntag: Sonntag, 23.10.2016 – 30. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Messfeier (Rei) in Völlkofen 13.00 Rosenkranzgebet in Enzkofen 19.00 Rosenkranzgebet in Günzkofen 18.30 Messfeier (Kr) in der Marienkapelle (+ Egon Siebenrok) Hundersingen Sonntag: Marbach Sonntag: Mieterkingen Samstag: Herbertingen Samstag: Sonntag: Hundersingen Samstag: Sonntag: Marbach Sonntag: Mieterkingen Sonntag: Kollekte am 23.10.2016 für Missio. 2016 sind die Philippinen im Monat der Weltmission Beispielland. Kirchliche Nachrichten 21.10.2016 – 30.10.2016 KW 43 __________ 10.00 18.00 19.00 08.30 MessfeierinNikolauskapelle Beichtgelegenheit MessfeieramVorabend Messfeier 18.00 19.00 10.00 13.30 14.00 Beichtgelegenheit MessfeieramVorabend MessfeierinBeuren Reiterprozession AndachtinBeuren 08.30 Messfeier 10.00 Messfeier Montag, 24.10.2016 – Hl. Antonius Maria Claret 18.00 Vesper in der Marienkapelle 18.00 Rosenkranzgebet in Ursendorf 18.00 Andacht in Beizkofen Dienstag, 25.10.2016 08.00 18.00 Mittwoch, 26.10.2016 09.00 18.00 Messfeier mit den Schülern in der Marienkapelle Vesper in der Marienkapelle Messfeier in der Marienkapelle Vesper in der Marienkapelle 17.30 18.30 10.00 Beichtgelegenheit MessfeieramVorabend Messfeier(DiamanteneHochzeit) alsFamiliengottesdienst 09.30 Messfeier 08.30 Messfeier 18.30 MessfeieramVorabend Beerdigungsbereitschaft hat in der Zeit vom: 22.10.2016 – 28.10.2016 Sr. Esther, Tel. 07572 / 9761 Verstorben ist aus unserer Pfarrgemeinde Frau Klara Michelberger. Sie mögen leben in Gottes Frieden. Vorgesehene Taufsonntage Tauftermin 18.12.2016, Anmeldeschluss 11.11.2016, Vorbereitungsabend am 14.11.2016 in Hundersingen. Es gibt auch die Möglichkeit der Taufe in einem Sonntagsgottesdienst der Gemeinde. Großer Jahrtag: Am 02.11.2016 an Allerseelen begehen wir um 9.00 Uhr den großen Jahrtag in der Marienkapelle. Verstorbene, die noch nicht aufgenommen sind, können bis spätestens 26.10.2016 im Pfarrbüro angemeldet werden. Dieser Jahrtag ist ein Messbund für Verstorbene, für die jedes Jahr an/nach Allerseelen eigens die Hl. Messe gefeiert wird. Kath. Öfentliche Bücherei: sonntags von 11.00 – 12.00 Uhr und mittwochs von 17.00 – 18.00 Uhr geöfnet. Demenzgruppe Göge: Jeden Mittwoch von 14.00 – 17.00 Uhr in der Wohnanlage, Hauptstraße 8. Neuanmeldungen und Informationen unter 07572-76293 (Sozialstation St. Anna, Hohentengen – Mengen – Scheer). Fahrdienst: Sozialbus Christl. Sozialstiftung. Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen Tagesplege Göge: Jeden Montag ab 7.30 Uhr im Plegeheim St. Ulrika in Mengen. Anmeldungen und Information unter Tel. 0757276720 (Plegeheim Mengen). Fahrdienst: Sozialbus Christl. Sozialstiftung. Nachbarschaftshilfe: Wir helfen stundenweise, bei Bedarf, Tel. 07572-2130 Frau Kessler. SEINIOREN-NACHMITTAG Am Donnerstag, 03.11.2016 besucht uns wieder Herr Wax aus Ehingen mit seinem humoristischen Programm „Vom Grind bis zu da Zaia“. Herzliche Einladung. Herr Wax und das Seniorenteam freut sich auf viele Besucher. Beginn 14 Uhr. Die Schönstattfrauengruppe trift sich am 24.10.2016 um 19.30 Uhr in der Einsiedelei. Neuverpachtung von den Grundstücken der Kirchengemeinde St.Michael Hohentengen auf der Gemarkung Ursendorf. Die katholische Kirchengemeinde verpachtet nach erfolgter Flurbereinigung die Grundstücke auf der Gemarkung Ursendorf (991, 1137, 1210) neu. Bewerben können sich ausschließlich Interessenten die ihren Betrieb auf der Gemarkung Ursendorf führen und das Grundstück auch selber bewirtschaften (eine Unterverpachtung an Dritte ist gemäß des diözesanen Pachtvertrages ausgeschlossen). Der Pachtpreis richtet sich nach dem ortsüblichen Pachtzins. Bewerbungsschluss ist der 20.10.2016. Bewerber werden zu einem Gespräch eingeladen. Kleidersammlung – Aktion Hofnung Am Samstag, 29.10.2016 indet in unserem Dekanat die nächste Kleider- und Schuhsammlung der Katholischen Kirchengemeinden statt. Wir bitten Sie herzlich um eine großzügige Kleiderspende. Bitte verwenden Sie dazu die eigens hierfür beigefügten Säcke. Die gespendeten Textilien werden in der Sammelzentrale der aktion hofnung in Laupheim sortiert und anschließend an karitative Partner in Entwicklungsländer versendet. Dort werden sie in Kleiderkammern verkauft und an Bedürftige weitergegeben. Für Ihre Unterstützung sagen wir im Voraus ein herzliches Vergelt´s Gott. Anlieferung von 8.30 – 12.30 Uhr zu folgenden Sammelstellen: Hohentengen/Beizkofen Parkplatz gegenüber Friedhof Völlkofen: bei Fam. Heinz Schlewek Ölkofen: Parkplatz Fa. Osswald Eichen: DGH Eichen Günzkofen bei Fam. Fetscher Bremen: bei Fam. Karl Binder Ursendorf bei Fam. Anton Rothmund Enzkofen bei Fam. Franz Remensperger Achtung!!!! – KEINE Straßensammlung !!!! Das Sammelgut wird auf die bereitgestellten Wagen verladen und nach 12.30 Uhr zur Sammelstelle beim Friedhof gebracht und abtransportiert. Ergänzende Mitteilung des Dekanates: In diesem Jahr sind vor allem Kinder- und Babykleidung, Bettwäsche und Schuhe gefragt, sowie Männerkleidung in kleinen und mittleren Größen. Diese wird an Partner in Afrika und Südamerika sowie an Flüchtlinge in Baden-Württemberg verteilt. Außerdem wird diesen Herbst eine Lieferung an Schwester Karoline nach Santiago de Chile gehen. Je ein Container ist für die Caritas del Peru, die Caritas Paraguay und für Brasilien vorgesehen. Wenn sich die politische Lage weiter stabilisiert, wird evtl. auch ein Container nach Burundi verschickt. Ein Teil des Erlöses der Sammlungen geht für die Eine-Welt-Arbeit im Dekanat Saulgau zurück. Über die Verwendung entscheidet der Dekanatsrat. Verantwortlich: Dekanat Saulgau, Kolpingstr. 43, 88400 Biberach und Aktion Hofnung Rottenburg-Stuttgart e.V., Jahnstraße 30, 70597 Stuttgart, Fon 0711 / 97 91 – 236, [email protected], www. aktion-hofnung.org. Durch Blutspenden anderen Gutes tun - Patienten sind auf die Hilfe angewiesen Freitag, 21. Oktober 2016 | 9 15.000 Blutspenden sind täglich in Deutschland für die lebenswichtige Blutversorgung der Patienten nötig. Der DRK-Blutspendedienst bittet daher um eine Blutspende: Freitag, 28.10.2016 von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr Göge-Halle, Schulstraße 2 88367 HOHENTENGEN Wir feiern 50 Jahre Blutspende in Hohentengen! Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de SANKT MARTIN Soldat, Asket, Menschenfreund DOKU DRAMA VON FRITZ KALTEIS | BR/ORF/ARTE METAFILM/TELLUXFILM | DEUTSCHLAND 2016, 52. MIN Kinder lernen Martin von Tours oft als den heiligen St. Martin kennen – doch der Mann, der seinen Mantel teilt, vollbringt noch weit mehr Wunder. Wie kaum eine andere Persönlichkeit hat Martin von Tours das europäische Geistesleben bis heute beeinlusst. 2016 jährt sich sein Geburtstag zum 1700. Mal. Grund genug, sein Leben durch einen Film zu würdigen. Doch „Sankt Martin – Soldat, Asket, Menschenfreund “ ist keine Biograie im herkömmlichen Sinne. Der Film untersucht die Konstruktion eines Heiligen neuen Typs an einem historischen Wendepunkt: Im vierten Jahrhundert wird das Christentum von einer Splittergruppe zur Staatsreligion. Erstmals hinterfragt sich diese Religion selbst und sucht nach einer Schärfung ihres Proils. Mit Martin wird ein Mann Bischof, der dieses neue Proil in Form strenger Askese verkörpert – und das kirchliche Establishment herausfordert. Unterstützt wurde er dabei von Propagandisten, die gezielt an der Festigung von Martins Ruf als Heiliger arbeiteten. Diese frühen „SpinDoktoren“ treiben auch die Handlung der Dokumentation voran. Sendetermine • 5.11.2016 um 20:15 Uhr auf ARTE • 8.11.2016 um 22:30 Uhr auf ORF2 • 9.11.2016 um 20:15 Uhr auf ORF3 Hinweise auf auswärtige Veranstaltungen: STEFANUSKREIS HEILIGKREUZTAL Einladung zum Bibliodrama Das Bibliodrama ist eine kreativ darstellende Methode mit der man biblische Texte unter Anleitung in einer Gruppe nachspielt. Das Ziel ist, die Bibel ganzheitlich, d.h. mit Leib und Seele zu verstehen durch eine selbst ausgewählte Rolle und sich dann im Gespräch darüber auszutauschen. So kann jeder für sich und in der Gruppe wichtige Erfahrungen auf seinem geistlichen Weg machen. Albert Herrmann, Religionslehrer i.R. mit kreativen Zusatzausbildungen aus Herbertingen, wird unser Spiel anleiten. Es indet statt am Montag, 24. Oktober 2016 um 20 Uhr im Kloster Heiligkreuztal im Vortragssaal in der ehem. Apotheke. Der Eintritt ist frei. Bitte Bibel mitbringen. Abendlob in der St. Peter und Paul Kirche in Heudorf (Scheer) am Sonntag, 30.10.2016 um 18.00 Uhr mit Eucharistischer Anbetung und Taizé-Gesängen. Einsingen ab 17.30 Uhr. Kath. Erwachsenenbildung Kreis Biberach und Bad Saulgau e.V. „ Konsum – haben wollen und was dahinter steckt“ „Immer mehr haben wollen, ist Ersatz für seelischen Hunger“ Von den Eltern gesehen werden, Fortschritte bemerken und die emotionale Begleitung dieser Fortschritte, ist der „Dünger“, der Kinder und Jugendliche dazu antreibt, über Grenzen hinauszuwachsen. Notwendiges vom Überlüssigen zu unterscheiden, erfordert von den Eltern in hohem Maße Kompetenz und Klarheit. Elemente des Vortrags: - Fakten aus der Analyse des Konsumverhaltens - Was brauchen Kinder/Jugendliche wirklich? - Elterliche Präsenz als Basis für gesundes Wachstum - Das „Nein“ in der Erziehung - Impulskontrolle/Frustrationstoleranz - Autonomie als wichtiges Erziehungsziel - Umgang mit Herausforderungen des Alltags Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen 10 | Freitag, 21. Oktober 2016 Es spricht Manfred Faden, pädagogischer Berater am Freitag, 18. November 2016 um 19:30 Uhr in Bad Saulgau in der Berta-Hummel-Schule. Herzliche Einladung an alle Interessierten (Eltern (Väter und Mütter), Großeltern, Pädagogen...). Auch Geschiedene bleiben Eltern! Eintritt frei. Um eine Spende wird gebeten! Sonntag, 30.10.16 Völlkofen 10.00 Marienkapelle 18.30 A: K: A: K: Rauh J. Sugg J. Zembrod S. Bleicher M. Reck M. Rauh N. Zimmermann N. Irmler N. Zimmermann N. Sautter B. EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MENGEN Evangelische Kirchengemeinde Mengen – Hohentengen – Scheer Zeppelinstr. 30 – 88512 Mengen Bürozeiten: Di + Do 08:00 – 12:00 Uhr Pfarramt: Pfarrer Raiser Tel.: 07572/ 71091 Sie inden uns im Internet unter: www.mengen-evangelisch.de Donnerstag, 20.10.2016 19:00 - 21:00 Asylcafé im großen Jugendraum, alle sind herzlich willkommen 19:30 Selbsthilfegruppe „Emotions Anonymus“ für seelische Probleme im Andachtsraum, nähere Infos unter 07572 / 7632147 20:00 Probe des Posaunenchores im Gemeindesaal 20:00 Leitungsteam des Arbeitskreises Asyl im Andachtsraum Freitag, 21.10.2016 17:00 – 21:00 Koni XXL im Andachtsraum Sonntag, 23.10.2016 09:00 Gottesdienst in der Lorettokapelle Scheer, Pfarrer Raiser 10:00 Gottesdienst in der Pauluskirche, Pfarrer Raiser. Es singt der Kirchenchor. Montag, 24.10.2016 13:00 Klöppeln im Andachtsraum 18:00 Tanzgruppe Frau Rahm im Gemeindesaal 19:00 Selbsthilfegruppe „Sucht“ im kleinen Gruppenraum Dienstag, 25.10.2016 18:00 Frauengymnastik im Gemeindesaal 20:00 Probe des Kirchenchores im Gemeindesaal Ministrantenplan: Samstag, 22.10.16 Bremen 19.00 A: K: Brotzer D. Reck L.-M. Brotzer C. Bleicher M. A: K: A: K: Baumgärtner St. Zimmermann St. Sauter Se. ReitemannSt. Rehm A. Rösch R. Fischer P. Schindler U. Dienstag, 25.10.16 Marienkapelle 8.00 A: Engenhart K. Stützle A. Mittwoch, 26.10.16 Ölkofen 18.30 A: Schlegel L. Schlegel K. Freitag, 28.10.16 Marienkapelle 18.30 A: Gruber L. Schlegel E. Donnerstag, 27.10.2016 14:30 Seniorentref „Spätlese“, „Unser tägliches Brot“; gemeinsam mit Albertine Dehm machen wir uns Gedanken zum Erntedank. 19:00 - 21:00 Asylcafé im großen Jugendraum, alle sind herzlich willkommen 19:30 Selbsthilfegruppe „Emotions Anonymus“ für seelische Probleme im Andachtsraum, nähere Infos unter 07572 / 7632147 20:00 Probe des Posaunenchores im Gemeindesaal A: K: Lenkeit M. Hülsbusch S. Aßfalg H. Reitemann J. Sonntag, 30.10.2016 10:00 Gottesdienst in der Pauluskirche mit anschließendem Kirchenkafee, Pfarrer Schüz Sonntag, 23.10.16 Völlkofen 10.00 Marienkapelle 18.30 Samstag, 29.10.16 Bremen 18.30 Mittwoch, 26.10.2016 09:00 Tanzkreis im Gemeindesaal 14:30 - 16:00 Konirmandenunterricht im Gemeindesaal 19:00 Arbeitskreis Asyl 20:00 Bibelkreis im Andachtsraum Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen Freitag, 21. Oktober 2016 | 11 VEREINSMITTEILUNGEN HEIMATVEREIN GÖGE GILDE E.V. Die Göge-Gilde versucht nochmals die Drachen steigen zu lassen Nachdem am vergangenen Samstag der Wind erst am späten Nachmittag aufkam, konnte das Drachensteigen der Göge-Gilde nicht stattinden. Am Samstag, 28.10.2016 wird nun ein weiterer Versuch gestartet. Trefpunkt ist um 14.30 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus in Hohentengen. Eingeladen sind alle Kinder ab 6 Jahre. Anschließend sind die Kinder zu einem kleinen Imbiss ins Dorfgemeinschaftshaus eingeladen. Info unter Tel.: 3867. SPORTVEREIN HOHENTENGEN 1948 SPIELANKÜNDIGUNG Heimspiel am Sonntag, 23. Oktober 2016 im NMH Göge Stadion SV Hohentengen II – SV Herbertingen SV Hohentengen I – SV Bad Buchau (13:15 Uhr) (15:00 Uhr) Ergebnisse der letzten Spiele: SG Hochberg – SV Hohentengen II SV Sigmaringen – SV Hohentengen I 7:1 (3:0) 4:3 (0:1) Wilfried Ballarin SPORTVEREIN ÖLKOFEN LIEDERKRANZ HOHENTENGEN Sonntag, 23.10.2016 15.00 Uhr SV Ölkofen – FC Ostrach II __________ Spielergebnisse vom Wochenende Wir trauern um unseren Ehrensänger Hans Kessler sen. * 10. September 1930 † 5. Oktober 2016 und danken ihm für 57 Jahre Treue zu unserem Verein. Wir nehmen in tiefer Dankbarkeit Abschied und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Ruhe in Frieden Im Namen Deiner Sangesfreunde des Liederkranzes Hohentengen 1851 e.V. Herbert Wetzel A-Jugend SGM Krauchenwies/Sigdorf/Hausen SGM Ölkofen/Hohentengen/Hunders. 3:1 B-Jugend SGM Sigdorf/Laiz/Hausen I SGM Hohentengen/Ölkofen/Hunders. 5:3 C-Jugend 7er SGM Hunders./Hohentengen/Ölk. – SGM Ennahofen/Granheim 9er SGM Hunders./Hohentengen/Ölk. – SGM Oggelshausen/Seekirch D-Jugend 7er SGM Bad Buchau/Kanzach II SGM Hohentengen/Ölkofen/Hunders. II 9er SGM Neufra/Daugendorf SGM Hohentengen/Ölkofen/Hunders. E-Jugend SGM Ölkofen/Hohentengen/Hunders. I – SV Bad Buchau SGM Ölkofen/Hohentengen/Hunders. II – SV Bad Buchau II SGM Ölkofen/Hohentengen/Hunders. III – SGM Hohenzollern/Sig. www.primo-stockach.de Der richtige Code zum DirektwerbeErfolg für Handel, Handwerk und Gewerbe. Verlag und Anzeigen: Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11, [email protected] 1:7 4:2 4:2 2:2 3:6 1:5 6:2 12 | Freitag, 21. Oktober 2016 TENNIS-CLUB HOHENTENGEN Achtung: Arbeitseinsatz - Tennisplätze werden winterfest gemacht Am morgigen Samstag, 22.10.2016 indet um 10.00 Uhr ein Arbeitseinsatz statt. Hierbei werden die Plätze und die Anlage winterfest gemacht. Alle Jugendlichen, Mannschaftsspieler und Mitglieder sind zur Mithilfe aufgerufen. Noch ofene Arbeitsstunden können bei dieser Gelegenheit abgearbeitet werden. gez. Thomas Beck, Vorstand WISSENSWERTES WIS LANDKREIS SIGMARINGEN Land(auf)Schwung unterstützt Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung Unternehmen stehen zunehmend im Wettbewerb um geeignete Mitarbeiter. Dabei müssen sie immer mehr selbst aktiv werden, um geeignete Fachkräfte zu inden und an die Firma zu binden. Dafür Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen ist es erforderlich, die Vorteile und Alleinstellungsmerkmale eines Unternehmens stärker herauszuarbeiten und zielgruppenorientiert zu kommunizieren. Die WIS GmbH und die IHK Bodensee-Oberschwaben haben als Unterstützung ein Qualiizierungsprojekt „Online-Kommunikation und Online-Marketing für KMU“ entwickelt, welches das erforderliche Know-how vermittelt, um die Marktkommunikation über eigene Erfolgsgeschichten zu optimieren und vor allem auch den digitalen Weg einzuschlagen. Außerdem umfasst die Qualiizierung einen gewissen Anteil unternehmensindividueller Unterstützung. Teilnehmen sollten idealerweise jeweils 2 Mitarbeiter eines Unternehmens, um eine nachhaltige Verankerung des Wissens im Betrieb zu gewährleisten. Die Qualiizierungskosten können über das Modellvorhaben „Land(auf )Schwung“ mit 40% gefördert werden. Bei der Beantragung des Zuschusses unterstützt die WIS GmbH als Regionale Entwicklungsagentur. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein IHK-Weiterbildungszertiikat und das Unternehmen bekommt ein Zertiikat zur Projektbeteiligung. Start ist im November. Anmeldungen sofort online bei der IHK Bodensee-Oberschwaben unter www.train-ihk.de, Seminarnummer Z879.16.1 Eine Informationsveranstaltung am Montag, 7. November 2016 (neuer Termin!), 19:00 Uhr im Kreismedienzentrum Sigmaringen informiert über Konzept und Aufbau des Seminars. Unverbindliche. Anmeldungen hierfür bei Herrn Drackert, Tel. 07571 72890-14, [email protected] 88367 Hohentengen, Steige 4 Telefon 07572 8082 Unser Wochenangebot 21.10.2016 - 27.10.2016 Schnitzel und Cordon bleu Kassler Ripple Schweinsleberwurst im Ring Bratwürste Blacky-Nussschinken 100 g 100 g 0,99 € 0,89 € 0,79 € 0,99 € aus eigener Herstellung 100 g 1,49 € 100 g 100 g Schlemmertipp zum Wochenende Rehgulasch Rehgulasch mit Wildsoße 100 g 1 Portion 1,89 € 6,50 € fertig gekocht zum Erwärmen. Frisches Rehfleisch aus heimischen Wäldern Am Freitag 21.10.16 koin ganz’a sondern blooß an halb’a Dag zu’a (12.00) Barbier vo d’r Hauptstross,Göge. Mittwochnachmittag Hausbesuche wähle 443 i komm v’rbei. 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