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Ich unterstütze die Petition mit meiner Unterschrift:
Mehr Flexibilität bei der Drittmittelfinanzierung des Bundes notwendig
Von: Bernhard Chesneau aus: 01159 Dresden
An: Bundestagsabgeordnete aus Dresden + Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst in: Sachsen
Zeichnungsfrist bis: 28.11.2016
An
Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, SMWK
Andreas G. Lämmel, CDU/CSU, MdB
Katja Kipping, Die Linke, MdB
Arnold Vaatz, CDU/CSU, MdB
Stephan Kühn, Bündnis 90/Die Grünen, MdB
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das "Erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes" ist im März 2016 in Kraft getreten. Es zielt vor allem darauf ab,
unsachgemäße Kurzbefristungen im Wissenschaftsbetrieb zu unterbinden. Arbeitsverträge von nichtwissenschaftlichem Personal können
nicht mehr auf der Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes wegen Drittmittelfinanzierung befristet werden. Substantielle
Gründe für den Mangel an Planbarkeit der Beschäftigungsperspektiven an Hochschulen wurden mit dem Gesetz aber nicht behoben.
Diese liegen weniger am Wissenschaftszeitvertragsgesetz, sondern an den finanziellen Rahmenbedingungen, genauer gesagt am enorm
gewachsenen Anteil der Drittmittelfinanzierung. An der TU Dresden sind Tausende wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche
MitarbeiterInnen befristet auf Drittmittelbasis beschäftigt. Für das nichtwissenschaftliche Personal führen die FAQs des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Gesetz Folgendes aus: „Allerdings sollte eine Hochschule oder
Forschungseinrichtung auch aus Effizienzgründen ein eigenes Interesse daran haben, Dauerpersonal einzusetzen, wenn eine Aufgabe
regelmäßig anfällt... Das gilt auch dann, wenn diese regelmäßig anfallenden Aufgaben in verschiedenen Projekten finanziert werden.
Wenn beispielsweise bestimmte Laborarbeiten in verschiedenen Projekten, vielleicht auch verschiedener Professoren, immer wieder
anfallen, dann kann die Hochschule oder Forschungseinrichtung die dafür nötigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zentral auf Dauer
einstellen, auch wenn sie projektfinanziert sind.“
Der größte Drittmittelgeber der Hochschulen ist der Bund. Die Förderrichtlinien des BMBFs und anderer Ministerien schließen i.d.R.
jedoch den Einsatz und die Verrechnung von unbefristet eingestelltem Personal aus Projektfinanzierungen des Bundes aus. Wir denken,
dass eine Politik, die Gute Arbeit in Hochschule und Forschung fördern will und weiterhin auf Drittmittel- und Projektfinanzierung setzt,
wenigstens hier eine Änderung vornehmen sollte. Eine verantwortungsgerechte Personalplanung und ein adäquates
Personalmanagement der Hochschulen ist nur möglich, wenn sie auch die Möglichkeit erhalten, die Kosten für das in den Projekten
eingesetzte unbefristet beschäftigte Personal über Projektmittel des Bundes zu verrechnen. Damit entsteht auch keine Gefahr der
Doppelfinanzierung. Wir halten die Änderung der entsprechenden Richtlinien für dringend geboten und fordern Sie auf, sich dafür
einzusetzen.
Begründung:
siehe Brief
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Mehr Flexibilität bei der Drittmittelfinanzierung des Bundes notwendig
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