Aktiv gegen dAs besoldungsdiktAt

Aktiv gegen das Besoldungsdiktat: Wir bleiben dran!
Um deutlich zu machen, dass eine große Zahl der Kolleginnen und Kollegen mit der Abwertung unserer
Profession durch Arbeitszeitverlängerungen (dazu gehört auch die „Koch-Stunde“ 2003) nicht einverstanden und nicht bereit ist, das Besoldungsdiktat der Landesregierung hinzunehmen, werden die Kopien der
Anträge am Nikolaustag in Wiesbaden öffentlichkeitswirksam übergeben.
Zur Sache: Arbeitszeit der Lehrkräfte in Hessen
Im Rahmen der „Operation düstere Zukunft“ der Regierung von Roland Koch war die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten 2004 von damals 38,5 Stunden in Abhängigkeit vom Lebensalter auf
bis zu 42 Stunden erhöht worden. Die 42-Stundenwoche gilt bis heute für Beamtinnen und Beamte und
für angestellte Lehrkräfte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs. Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs
beträgt die Wochenarbeitszeit 41 und danach 40 Stunden.
Versuche, diese Arbeitszeitregelung auch auf die Angestellten im Bereich Verwaltung des Landes zu
übertragen, scheiterten. Seit 2009 gilt in Hessen eine tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 40 Stunden. Für Lehrkräfte, die nie in den Genuss der früheren Absenkung der Wochenarbeitszeit von 40 auf
38,5 Stunden gekommen waren, wurde die Pflichtstundenverordnung 2004 in der Form geändert, dass
Lehrkräfte bis 50 eine ganze Stunde und bis 60 eine halbe „Koch-Stunde“ zusätzlich zu erbringen hatten.
Nach den Ankündigungen der schwarz-grünen Koalition soll die Arbeitszeit ab dem 1.8.2017 auf 41 Stunden reduziert werden. Damit würde die Arbeitszeit der Lehrkräfte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr
um eine halbe Pflichtstunde reduziert.
Aktionen im Herbst 2016
Aktiv gegen
das Besoldungsdiktat
Tarifergebnis vollständig auf die Besoldung übertragen
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen
Zimmerweg 12 | 60325 Frankfurt
Telefon 069–971293-0
Fax 069–971293-93
Pflichtstundenreduzierung um 1 Stunde
Abwertung stoppen | Arbeitsbedingungen verbessern
www.gew-hessen.de | [email protected]
Wir bleiben dran!
Wir bleiben dran!
Hessen
Aktiv gegen das Besoldungsdiktat: Wir bleiben dran!
Aktiv gegen das Besoldungsdiktat: Wir bleiben dran!
GEW-Aktions- und Protestkonferenz der schulischen Vertrauensleute
am 21. November 2016
Die hessische Landesregierung setzt ihre Politik der „schwarzen Null“ auf Kosten der hessischen Beamtinnen und Beamten fort. Die Besoldungserhöhung um 1% bleibt weit hinter den Gehaltserhöhungen für
die Tarifbeschäftigten zurück. Und das trotz sprudelnder Steuereinnahmen. Nach der Nullrunde im vergangenen Jahr bedeutet dies auch einen Reallohnverlust.
Aktive Gegenwehr zahlt sich aus
Im Kampf gegen die schwarz-grüne Kürzungspolitik konnten wir durchaus auch kleinere Erfolge verzeichnen: den Stopp der Disziplinarverfahren, den Stellenausbau im Schuldienst, die nun auch für die Lehrkräfte in Hessen angekündigte Reduktion der Arbeitszeit und das Versprechen, die erforderlichen Stellen
dafür zu schaffen.
Diese sind aber noch weit von der die Umsetzung der GEW-Forderung nach der vollständigen Übertragung der Tarifergebnisse für die Jahre 2015 und 2016 (2,0% und 2,4% lineare Entgelterhöhung und die
Übertragung der 2010 festgelegten tariflichen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden) entfernt. Zusammen
mit anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wird die GEW Hessen dafür weiter gewerkschaftlich aktiv sein.
Im Frühjahr 2017 finden erneut Tarifverhandlungen im Rahmen des Tarifvertrages Hessen (TV-H) statt. Es
wird auch wieder darum gehen, dass das Tarifergebnis 2017 und die tarifliche Arbeitszeit auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Im Zentrum der Aktivitäten der GEW steht weiterhin der aktive
öffentliche Protest gegen die Politik der Landesregierung. Zur Beratung über einen auch die Landtagswahl 2018 in den Blick nehmenden Aktionsplan für das Jahr 2017 führt die GEW Hessen am 21. November 2016 in Frankfurt am Main eine landesweite Vertrauensleuteversammlung durch.
GEW Aktions- und Protestkonferenz
der schulischen Vertrauensleute
• Tarifergebnis vollständig auf die Besoldung übertragen
• Pflichtstundenreduzierung um 1 Stunde
• Abwertung stoppen / Arbeitsbedingungen verbessern
Montag, 21. November 2016 | 10.30 bis 16.30 Uhr
DGB-Haus Frankfurt, Wilhelm-Leuschner-Straße 69–77
Dienstbefreiung für die Vertrauensleutekonferenz
Dienstbefreiung kann nach § 69 HBG („Ausübung einer ehrenamtlichen gewerkschaftlichen Betätigung“) und § 16 Urlaubsverordnung („Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen, die gewerkschaftlichen Interessen dienen“) beantragt werden.
Auf dem Dienstweg Anträge auf amtsangemessene Besoldung stellen
Kopie an die GEW schicken
Wir fordern die Kolleginnen und Kollegen auf, Anträge auf amtsangemessene Besoldung bei der Bezügestelle zu stellen. Diese sollen politisch deutlich machen, dass die Kolleginnen und Kollegen sich mit
der 1%-Besoldungserhöhung und der darin enthaltenen Abwertung ihres Berufes nicht abfinden werden
und weiterhin aktiv für eine Veränderung eintreten. Die GEW stellt ihren Mitgliedern hierfür Antragsformulare zur Verfügung, um gegenüber der Bezügestelle fristwahrend den begründeten Anspruch auf eine
Besoldungserhöhung nach den „Grundsätzen auf amtsangemessene Besoldung“ zu erheben.
Diese Anträge sind Voraussetzung, um für das Jahr 2016 mögliche Ansprüche zu wahren. Ob und mit
welcher Begründung eine Klage erfolgsversprechend sein kann, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht
abschließend beantwortet werden, weil entscheidende Parameter wie etwa die Nominallohnentwicklung im laufenden Jahr noch nicht vorliegen. Das Thema „Klagen gegen die zu niedrige Besoldungsanpassung“ wird auch Teil der Debatte auf der Vertrauensleutekonferenz sein. Es kann aber heute schon
gesagt werden, dass die GEW nur für einzelne Verfahren Rechtsschutz gewähren kann.
Die Antragsflut soll von den politisch Verantwortlichen als gemeinsame Aktion der GEW-Kolleginnen und
GEW-Kollegen verstanden werden. Die GEW Hessen bittet deshalb eindringlich darum, eine als KOPIE gekennzeichnete Zweitfassung der Anträge bis Anfang Dezember bei den GEW-Vertrauensleuten abzugeben oder direkt
an die GEW Hessen zu senden (Fax: 069–971293 -93).
Antragsformulare bei GEW-Vertrauensleuten
Ab Anfang November stellt die GEW Hessen den GEW-Vertrauensleuten in den Schulen entsprechende
Antragsformulare zur Verfügung.
Zusätzlich finden GEW-Mitglieder das Antragsformular auf der Homepage der GEW Hessen als Download im Mitgliederbereich: www.gew-hessen.de/recht/mitgliederbereich
Übergabe-Aktion am Nikolaustag in Wiesbaden
Die GEW Hessen plant am „Nikolaustag“, Dienstag, den 6. Dezember 2016, eine Aktion in Wiesbaden,
um die gesammelten Kopien der individuellen Anträge öffentlichkeitswirksam zu übergeben. Die Vertrauensleute sind aufgefordert, der GEW Hessen bis dahin die gesammelten Anträge zukommen zu lassen. Die genauen Informationen zur Nikolausaktion erhalten die Schulvertrauensleute mit den Anträgen
im November. Am 6. Dezember 2016 jährt sich zum 22. Mal die Ankündigung einer Erhöhung der Pflichtstundenzahl im „Nikolauspapier“ durch den damaligen Kultusminister Holzapfel (SPD).
Nikolausaktion:
Übergabe der kopierten Anträge
Dienstag, 6. Dezember 2016 | 10.30 bis 13.30 Uhr
Roncalli-Haus, Wiesbaden, Friedrichstraße 26–28