Aktiv gegen das Besoldungsdiktat: Wir bleiben dran! Um deutlich zu machen, dass eine große Zahl der Kolleginnen und Kollegen mit der Abwertung unserer Profession durch Arbeitszeitverlängerungen (dazu gehört auch die „Koch-Stunde“ 2003) nicht einverstanden und nicht bereit ist, das Besoldungsdiktat der Landesregierung hinzunehmen, werden die Kopien der Anträge am Nikolaustag in Wiesbaden öffentlichkeitswirksam übergeben. Zur Sache: Arbeitszeit der Lehrkräfte in Hessen Im Rahmen der „Operation düstere Zukunft“ der Regierung von Roland Koch war die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten 2004 von damals 38,5 Stunden in Abhängigkeit vom Lebensalter auf bis zu 42 Stunden erhöht worden. Die 42-Stundenwoche gilt bis heute für Beamtinnen und Beamte und für angestellte Lehrkräfte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs. Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs beträgt die Wochenarbeitszeit 41 und danach 40 Stunden. Versuche, diese Arbeitszeitregelung auch auf die Angestellten im Bereich Verwaltung des Landes zu übertragen, scheiterten. Seit 2009 gilt in Hessen eine tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 40 Stunden. Für Lehrkräfte, die nie in den Genuss der früheren Absenkung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden gekommen waren, wurde die Pflichtstundenverordnung 2004 in der Form geändert, dass Lehrkräfte bis 50 eine ganze Stunde und bis 60 eine halbe „Koch-Stunde“ zusätzlich zu erbringen hatten. Nach den Ankündigungen der schwarz-grünen Koalition soll die Arbeitszeit ab dem 1.8.2017 auf 41 Stunden reduziert werden. Damit würde die Arbeitszeit der Lehrkräfte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr um eine halbe Pflichtstunde reduziert. Aktionen im Herbst 2016 Aktiv gegen das Besoldungsdiktat Tarifergebnis vollständig auf die Besoldung übertragen Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen Zimmerweg 12 | 60325 Frankfurt Telefon 069–971293-0 Fax 069–971293-93 Pflichtstundenreduzierung um 1 Stunde Abwertung stoppen | Arbeitsbedingungen verbessern www.gew-hessen.de | [email protected] Wir bleiben dran! Wir bleiben dran! Hessen Aktiv gegen das Besoldungsdiktat: Wir bleiben dran! Aktiv gegen das Besoldungsdiktat: Wir bleiben dran! GEW-Aktions- und Protestkonferenz der schulischen Vertrauensleute am 21. November 2016 Die hessische Landesregierung setzt ihre Politik der „schwarzen Null“ auf Kosten der hessischen Beamtinnen und Beamten fort. Die Besoldungserhöhung um 1% bleibt weit hinter den Gehaltserhöhungen für die Tarifbeschäftigten zurück. Und das trotz sprudelnder Steuereinnahmen. Nach der Nullrunde im vergangenen Jahr bedeutet dies auch einen Reallohnverlust. Aktive Gegenwehr zahlt sich aus Im Kampf gegen die schwarz-grüne Kürzungspolitik konnten wir durchaus auch kleinere Erfolge verzeichnen: den Stopp der Disziplinarverfahren, den Stellenausbau im Schuldienst, die nun auch für die Lehrkräfte in Hessen angekündigte Reduktion der Arbeitszeit und das Versprechen, die erforderlichen Stellen dafür zu schaffen. Diese sind aber noch weit von der die Umsetzung der GEW-Forderung nach der vollständigen Übertragung der Tarifergebnisse für die Jahre 2015 und 2016 (2,0% und 2,4% lineare Entgelterhöhung und die Übertragung der 2010 festgelegten tariflichen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden) entfernt. Zusammen mit anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wird die GEW Hessen dafür weiter gewerkschaftlich aktiv sein. Im Frühjahr 2017 finden erneut Tarifverhandlungen im Rahmen des Tarifvertrages Hessen (TV-H) statt. Es wird auch wieder darum gehen, dass das Tarifergebnis 2017 und die tarifliche Arbeitszeit auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Im Zentrum der Aktivitäten der GEW steht weiterhin der aktive öffentliche Protest gegen die Politik der Landesregierung. Zur Beratung über einen auch die Landtagswahl 2018 in den Blick nehmenden Aktionsplan für das Jahr 2017 führt die GEW Hessen am 21. November 2016 in Frankfurt am Main eine landesweite Vertrauensleuteversammlung durch. GEW Aktions- und Protestkonferenz der schulischen Vertrauensleute • Tarifergebnis vollständig auf die Besoldung übertragen • Pflichtstundenreduzierung um 1 Stunde • Abwertung stoppen / Arbeitsbedingungen verbessern Montag, 21. November 2016 | 10.30 bis 16.30 Uhr DGB-Haus Frankfurt, Wilhelm-Leuschner-Straße 69–77 Dienstbefreiung für die Vertrauensleutekonferenz Dienstbefreiung kann nach § 69 HBG („Ausübung einer ehrenamtlichen gewerkschaftlichen Betätigung“) und § 16 Urlaubsverordnung („Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen, die gewerkschaftlichen Interessen dienen“) beantragt werden. Auf dem Dienstweg Anträge auf amtsangemessene Besoldung stellen Kopie an die GEW schicken Wir fordern die Kolleginnen und Kollegen auf, Anträge auf amtsangemessene Besoldung bei der Bezügestelle zu stellen. Diese sollen politisch deutlich machen, dass die Kolleginnen und Kollegen sich mit der 1%-Besoldungserhöhung und der darin enthaltenen Abwertung ihres Berufes nicht abfinden werden und weiterhin aktiv für eine Veränderung eintreten. Die GEW stellt ihren Mitgliedern hierfür Antragsformulare zur Verfügung, um gegenüber der Bezügestelle fristwahrend den begründeten Anspruch auf eine Besoldungserhöhung nach den „Grundsätzen auf amtsangemessene Besoldung“ zu erheben. Diese Anträge sind Voraussetzung, um für das Jahr 2016 mögliche Ansprüche zu wahren. Ob und mit welcher Begründung eine Klage erfolgsversprechend sein kann, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden, weil entscheidende Parameter wie etwa die Nominallohnentwicklung im laufenden Jahr noch nicht vorliegen. Das Thema „Klagen gegen die zu niedrige Besoldungsanpassung“ wird auch Teil der Debatte auf der Vertrauensleutekonferenz sein. Es kann aber heute schon gesagt werden, dass die GEW nur für einzelne Verfahren Rechtsschutz gewähren kann. Die Antragsflut soll von den politisch Verantwortlichen als gemeinsame Aktion der GEW-Kolleginnen und GEW-Kollegen verstanden werden. Die GEW Hessen bittet deshalb eindringlich darum, eine als KOPIE gekennzeichnete Zweitfassung der Anträge bis Anfang Dezember bei den GEW-Vertrauensleuten abzugeben oder direkt an die GEW Hessen zu senden (Fax: 069–971293 -93). Antragsformulare bei GEW-Vertrauensleuten Ab Anfang November stellt die GEW Hessen den GEW-Vertrauensleuten in den Schulen entsprechende Antragsformulare zur Verfügung. Zusätzlich finden GEW-Mitglieder das Antragsformular auf der Homepage der GEW Hessen als Download im Mitgliederbereich: www.gew-hessen.de/recht/mitgliederbereich Übergabe-Aktion am Nikolaustag in Wiesbaden Die GEW Hessen plant am „Nikolaustag“, Dienstag, den 6. Dezember 2016, eine Aktion in Wiesbaden, um die gesammelten Kopien der individuellen Anträge öffentlichkeitswirksam zu übergeben. Die Vertrauensleute sind aufgefordert, der GEW Hessen bis dahin die gesammelten Anträge zukommen zu lassen. Die genauen Informationen zur Nikolausaktion erhalten die Schulvertrauensleute mit den Anträgen im November. Am 6. Dezember 2016 jährt sich zum 22. Mal die Ankündigung einer Erhöhung der Pflichtstundenzahl im „Nikolauspapier“ durch den damaligen Kultusminister Holzapfel (SPD). Nikolausaktion: Übergabe der kopierten Anträge Dienstag, 6. Dezember 2016 | 10.30 bis 13.30 Uhr Roncalli-Haus, Wiesbaden, Friedrichstraße 26–28
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