Geboren am 10. Okto- Geboren am 16. Au- der Standes– und Personalvertretung RUNDSCHREIBEN Wachablöse beim 17. GÖD Bundeskongress 2016 ber 1944 als Sohn einer Schneiderin und eines ÖBB-Beamten in Wien. Mit seiner Frau Eva hat er zwei Söhne. Nach dem Besuch der Volksschule und des Humanistischen Gymnasiums in Wien schloss Neugebauer die Lehrerbildungsanstalt in Wien – Innere Stadt mit den Lehramtsprüfungen für Volksschulen sowie Hauptschulen und Polytechnische Lehrgänge (Deutsch, Geschichte/Sozialkunde, Geographie/Wirtschaftskunde) ab und war bis 1997 Lehrer an Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen in Wien. 1971 wurde er in den Zentralausschuss der Personalvertretung der Wiener Landeslehrer gewählt, dem er bis 1979 angehörte, von 1975 bis 1989 war er Vorsitzender der Bundessektion Pflichtschullehrer. 1989 w urde Neugebauer stellv. Vorsitzender in der GÖD, von 1991 bis 2003 war er zudem Vizepräsident des ÖGB und Vorsitzender der FCG. Seit 1997 war Fritz Neugebauer Vorsitzender der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Auf europäischer Ebene ist Neugebauer in der Interessenvertretung als Präsident von CESI-Eurofedop tätig. In den Jahren 1996, 1999 und 2002 wurde Fritz Neugebauer als Abgeordneter zum Nationalrat gewählt. 2008 wurde er zum Zweiten Nationalratspräsidenten gewählt. Von 2003 bis 2009 war Neugebauer Bundesobmann des ÖAAB. Er ist Mitglied im Bundesparteivorstand der ÖVP und 1. Vizepräsident der Europäischen Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA). Schließlich ist er Präsident der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA). gust 1960 in W ien Erlernter Beruf: Gendarmeriebeamter, Studium der Publizistik, Politikwissenschaft und Soziologie Ausbildung: Zahlreiche Exekutivausbildungen 1989 - 1995 Studium im zweiten Bildungsweg - Abschluss mit Auszeichnung 1995 - 2000 Doktoratsstudium 1997 Verwaltungsakademie, Dienstprüfung für den akademischen Dienst 1999 Abschluss der Führungskräfteausbildung an der Verwaltungsakademie Berufliche Laufbahn: 1979 - 1996 Gendarmeriebeamter zuletzt bei der Kriminalabteilung Niederösterreich seit 1990 M itarbeit und Ausübung verschiedener Gewerkschafts- und Personalvertretungsfunktionen im Bereich des damaligen Landesgendarmeriekommandos für NÖ Gewerkschaftliche Funktionen: 1996 - 2000 Bundeskanzleramt (Dienstrechtssektion für Verwaltungsreform) und Finanzministerium ab 2000 Vorsitzender des Dienststellenausschusses im Bundesministerium für Finanzen und im Bundesministerium für Öffentliche Leistung und Sport seit 2001 Bereichsleiter für Dienstrecht und Vorstandsmitglied in der GÖD seit 2007 Bundesvorsitzender der Fraktion Christlicher Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter (FCG) im ÖGB seit 2007 M itglied des ÖGBVorstands seit 2007 Vizepräsident des ÖGB seit 2016 Vorsitzender der Gew erkschaft Öffentlicher Dienst INHALT: Personalvertretung: Ausschreibung Schulleitungen S 3 / Ausführungserlass zur Umsetzung der Grundschulreform S 4 / Keine Registrierkassenpflicht für Schulen S 5 / Lehrerchöre in Tirol - Gemeinsam singen - Freude teilen S 7 / Flüchtlingskinder und -jugendliche an österreichischen Schulen – Neuauflage: Rundschreiben Nr. 15/ 2016 S 7 / Einkaufsaktion steirischer Bienenhonig S 7 / Dienstrecht neu: Fächerzulage und Mehrdienstleistungen S 8 / Neue Mitarbeiterinnen im Büro S 8 Gewerkschaft: Wachablöse beim 17. GÖD Bundeskongress 2016 S 1 / 17. Bundeskongress 2016 S 2 / Groteske Debatte schafft Klima des Misstrauens S 6 / Taschenalarme - Alarm Ei —> derzeit leider ausverkauft! S 6 Wiener Städtische: 2 Monatsprämien gratis! S 6 Rundschreiben 12 - 2016 vom 21. Oktober 2016 RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016 Seite 2 17. Bundeskongress 2016 Beim 17. Bundeskongress vom 10. bis 13. Oktober gab es neben den personellen Weichenstellungen einen mehr als 30-seitigen Leitantrag und knapp 500 weitere Anträge aus den verschiedensten Bereichen zu beschließen. Personelles: 619 Delegierte aus ganz Österreich gaben bei den Wahlen ihre Stimme ab. Dr. Norbert Schnedl wurde mit überwältigender Mehrheit von 96,6 Prozent zum neuen Vorsitzenden der GÖD gewählt und tritt damit die Nachfolge von Fritz Neugebauer an. Er steht somit an der Spitze eine Bewegung mit mehr als 240.000 Mitgliedern!!! Zu Vorsitzenden-Stellvertreter/innen der GÖD wurden gewählt: Dr. Hans Freiler (97,4 Prozent), Hannes Gruber (97,6 Prozent), Monika Gabriel (93,7 Prozent), Mag. Romana Deckenbacher, BEd, (98,9 Prozent) und Stefan Seebauer, MA (96,1 Prozent). In den Bundesvorstand der GÖD wurden gewählt: Otto Aiglsperger, Daniela Eysn, Franz Gruber, Mag. Ursula Hafner, Mag. Heinrich Himmer, Markus Larndorfer, Stephan Maresch BEd, Peter Maschat, Hermine Müller, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Eckehard Quin, Korinna Schuhmann, Mag. Reinhart Sellner, Hannes Taborsky, Wilhelm Waldner, Patricia Zangerl und Gerhard Zauner. Die Wahlergebnisse zeigen, dass die Delegierten zum GÖD Bundeskongress, quer über alle Fraktionen hinweg, ein starkes Zeichen der Geschlossenheit gesetzt haben. Für unseren Pflichtschullehrer/inenn Bereich wichtig ist die Tatsache, dass mit Romana Deckenbacher im Präsidium und Stephan Maresch im Vorstand nicht nur zwei neue und junge Funktionäre gewählt wurden, sondern dass die Pflichschullehrer/innen als die größte Vertretung im Aktivbereich auch in den Spitzengremien der GÖD auf Bundesebene entsprechend vertreten sind. Inhaltliches: Der Leitantrag behandelt folgende Themen: • Europa • Sozialpartnerschaft • Vorausschauende Personal– und Ressourcenplanung • Schutz der Rechtsstaatlichkeit— Sicherheit • Frauen und Familie • Neues Dienstrecht • Soziale Sicherungssysteme— Gesundheit und Pensionen • Bildung • Kollektivvertragspolitik • Digitalisierung • Verwaltungsreform Die nach speziellen Themenbereichen gegliederten Anträge wurden - mit nur ganz wenigen Ausnahmen und Gegenstimmen - fast durchwegs einstimmig angenommen. Ein weiteres Zeichen der Geschlossenheit in der GÖD! Vier Tiroler in Wien: Dass am Bundeskongress nicht nur im Plenarsaal gearbeitet wurde, zeigt dieses Bild: Die Tiroler Pflichtschullehrervertreter trafen sich mit „ihrer“ Landesrätin Dr. Beate Palfrader - sie ist ja GÖD-Mitglied und war jahrelang im Landesvorstand Tirol vertreten - und konnten einige Themen aus dem Tiroler Bereich im fernen Wien besprechen. Alle Anträge sind auf unserer Homepage www.aps-tirol.at zu finden und nachzulesen. 240.140 GÖD-Mitglieder sind ein eindeutiges Signal - Danke für die Solidarität! RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016 Seite 3 Ausschreibung Schulleitungen GZ: IVa-2016/1879 Innsbruck, am 04. 10. 2016 Ausschreibung von Leiterstellen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen Die Landesregierung schreibt nach § 26 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes – LDG 1984 die Leiterstellen an den nachstehend angeführten öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen aus: Volksschule Innsbruck-Arzl (8 Klassen, 143 Schüler/ innen) Neue Mittelschule Pembaurstraße (12 K lassen, 261 Schüler/ innen) Volksschule Tarrenz (8 K lassen, 140 Schüler/ innen) Volksschule Am Kirchplatz Wattens mit angeschlossenen Sonderschulklassen (8 Klassen, 143 Schüler/innen) Zulässig sind Bewerbungen von Lehrpersonen mit aufrechtem Dienstverhältnis zum Land Tirol, die die Ernennungserfordernisse für die betreffende Stelle (entsprechende Lehramtsprüfung) erfüllen. Mit Leiterstellen sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden: Schulleitung und -management, Qualitätsmanagement, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Führung und Personalentwicklung sowie Außenbeziehungen und Öffnung der Schule. Von den Bewerber/innen werden folgende fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet: - pädagogisch- fachliche Kompetenz - Führungskompetenz - Organisationsfähigkeit - soziale Kompetenz / Persönlichkeitsmerkmale Für die Volksschule Am Kirchplatz wird zusätzlich folgendes standortbezogenes Kriterium erwartet: - Lehramtsprüfung Volksschule und Sonderschule / Erfahrungen im Bereich der Sonderpädagogik Verwiesen wird auf die Richtlinien des Landesschulrates für Tirol für die Erstellung von Besetzungsvorschlägen, kundgemacht im Verordnungsblatt des Landesschulrates (http://www.lsr-t.gv.at/de/content/ verordnungsblatt ), Stück IV, Nr. 18 vom 18.04.2014. Nach § 26a Abs. 2 LDG 1984 sind Ernennungen zu Schulleiter/innen zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam. Voraussetzung für den Entfall dieser zeitlichen Begrenzung ist die Bewährung als Schulleiter/in und die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs - berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang. Die Bewerbungen sind mit dem dafür vorgesehenen Formular „Bewerbung um eine Leiterstelle an allgemeinbildenden Pflichtschulen“ im Dienstweg über die Schulleitung an die Landesregierung zu richten. Das Formular steht auf der Homepage der Abteilung Bildung zum Download zur Verfügung (https://www.tirol.gv.at/bildung/formulare/). Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Auf Grund der Bestimmung des § 26 Abs. 3 des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966 sind auch Bewerbungen von Landesvertragslehrpersonen zulässig. Als Ausschreibungstag gilt der 12. Oktober 2016. Die Bewerbungsfrist endet am 09. November 2016. Für die Landesregierung: Dr. Gappmaier mit www.aps-tirol.at einfach besser informiert RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016 Seite 4 Ausführungserlass zur Umsetzung der Grundschulreform Aus dem Ausführungserlass zur Umsetzung der Grundschulreform ab dem Schuljahr 2016/17 dürfen wir Ihnen zwei Punkte zur Kenntnis bringen: Ziffernbenotung oder alternative Leistungsbeschreibung Am Schulstandort wird zukünftig für den gesamten Schulstandort oder für einzelne Klassen entschieden, ob bis einschließlich der dritten Schulstufe die Ziffernbenotung durch eine alternative Leistungsbeschreibung ersetzt wird. Unter Wahrung der Rechte der Eltern erfolgt im Klassenforum, nach eingehender Beratung, eine Meinungsbildung für den Klassenverband. Im Schulforum wird die endgültige Entscheidung zur Form der Beurteilung bzw. Bewertung klassenweise bzw. für den ganzen Schulstandort getroffen. Die Festlegung der Beurteilungs-/Bewertungsform ist innerhalb der ersten neun Schulwochen zu treffen. Falls eine Entscheidung im Schulforum nicht erfolgt, hat die Schulleitung eine Entscheidung zu treffen. Neu sind zweimal jährlich vom Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin abzuhaltende Bewertungsgespräche, zu denen die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen bzw. Schüler einzuladen sind (KindErziehungsberechtigte-Lehrende-Gespräche). I n den Gesprächen sind die Ausgangssituation, festgestellte Lernfortschritte sowie zu erreichende Lernziele hinsichtlich der Selbständigkeit der Arbeit, des Erfassens und Anwendens des Lehrstoffes, der Durchführung der Aufgaben und der Eigenständigkeit sowie die Persönlichkeitsentwicklung und das Verhalten in der Gemeinschaft zu erörtern und zu dokumentieren. Diese Gespräche werden durch eine schriftliche Semester- bzw. Jahresinformation ergänzt. Im Rahmen dieser Gespräche sind Vereinbarungen zur Erreichung der festgesetzten Lernziele mit allen Beteiligten zu treffen. Dieser Bereich wird durch eine entsprechende Verordnung im Detail definiert. Durch die neue Lernkultur (Individualisierung des Unterrichts, differenzierte Lehrmethoden unter Berücksichtigung individueller Lernprozesse des Kindes) und das neue System der Lern- und Entwicklungsbeschreibung wird ein höchstmögliches Maß an Individualisierung und individueller Förderung in einer Weise ermöglicht, die ein Wiederholen einer Schulstufe nur noch auf freiwilliger Basis vorsieht. Ebenso ist ein Wechsel von Schulstufen während des Unterrichtsjahres nur in dem M aß zulässig, als für den erstmaligen Abschluss der 3. Klasse nicht weniger als zwei und nicht mehr als vier Schuljahre benötigt werden. Bei altershomogenen Klassenverbänden ist bei einer Umstufung während des Schuljahres der Verbleib des Kindes im gewohnten Klassenverband für das laufende Schuljahr anzustreben. Sowohl beim freiwilligen Wiederholen einer Schulstufe als auch im Falle einer Umstufung müssen alle am Schulstandort zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen ausgeschöpft sowie eine Beratung der Erziehungsberechtigten vorangegangen sein. Auch beim Überspringen von Schulstufen im Sinne der Begabungsförderung hat eine Information und Beratung der Erziehungsberechtigten stattzufinden. Gemeinsame Führung von Schulstufen in einem Klassenverband Ab dem Schuljahr 2017/18 wird es Schulstandorten durch eine entsprechende Landesgesetzgebung in Abstimmung mit der Schulaufsicht im Rahmen der Schulautonomie ermöglicht, Klassen schulstufenübergreifend zu führen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Schulforum oder der Schulleitung nach Anhörung des Schulforums in vorheriger Abstimmung mit der Schulbehörde und dem Schulerhalter. Damit entfällt hinkünftig in der Grundstufe II die jährlich notwendige Beantragung und Bewilligung eines entsprechenden Schulversuches. Mit altersheterogenen Lernformen werden die Standortautonomie bei der Entwicklung moderner Formen der Leistungsdifferenzierung und -feststellung gestärkt, sowie die Voraussetzungen für ein höheres Maß an Individualisierung geschaffen. Der gesamte Ausführungserlass ist auf unserer Homepage (www.aps-tirol.at) unter „Aktuelles“ zu finden. mit www.aps-tirol.at einfach besser informiert RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016 Seite 5 Keine Registrierkassenpflicht für Schulen Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor! In jüngster Zeit sind in den Medien Diskussionen rund um das Thema "Schulkosten" laut geworden. In dieser Woche hat den Landesschulrat für Tirol auch eine Anfrage der Tiroler Tageszeitung erreicht, in der es darum ging, warum Eltern von den Schulen keine Rechnungen erhalten, wenn für bestimmte Dinge Beiträge abgesammelt werden. Die anfragende Journalistin hat am 28. September 2016 per E-Mail eine Stellungnahme des Landesschulrates erhalten, die in der heutigen Ausgabe der TT nur zum Teil wiedergegeben worden ist. Insbesondere sind jene Hinweise nicht vorgekommen, die in den zwei letzten Absätzen der Stellungnahme gemacht wurden und die aus Sicht des Landesschulrates von größter Wichtigkeit sind. Damit Sie und die Lehrerinnen und Lehrer Ihrer Schule sich ein direktes Bild von der Antwort des Landesschulrates machen können, übermittle ich Ihnen im Auftrag der Amtsführenden Präsidentin, Frau LR Dr. Beate Palfrader, die Stellungnahme in ihrem vollständigen Wortlaut und bitte Sie, den Text auch an die Lehrerinnen und Lehrer Ihrer Schule weiterzuleiten: "Für die Schulen existiert keine Registrierkassenpflicht. Sie sind keine Unternehmen, die mit Waren handeln oder Dienstleistungen anbieten. Deshalb können sie natürlich auch keine Rechnungen ausstellen. Wenn Schulveranstaltungen organisiert oder Sammelbestellungen aufgegeben werden, die mit Kosten für die Schüler/innen bzw. Eltern verbunden sind, haben diese aber selbstverständlich ein Anrecht darauf zu erfahren, wie hoch die Kosten waren und wie die eingehobenen Beträge pro Schüler/in errechnet worden sind. Dafür gilt, dass die Beiträge höchstens kostendeckend sein dürfen. Es werden z. B. oft Sammelbestellungen – zum Beispiel für die gemeinsame Anschaffung von Heften – über die Schulen abgewickelt mit dem Ziel, den Eltern Kosten sparen zu helfen, weil bei größeren Bestellungen natürlich günstigere Preise zu erzielen sind. Wenn Eltern sich daran, aus welchen Gründen auch immer, nicht beteiligen wollen, können sie dazu nicht gezwungen werden. Die Behauptung von Ing. Peter Retter (TT vom 28. September 2016, im Artikel unter der Überschrift „Zahlen ohne Rechnung: An den Schulen ist das Usus“), er kenne „viele Fälle, wo Lehrern das nötige Feingefühl fehle, die Schulleitungen und der Landesschulrat eingeschaltet worden seien“, wird – was den Landesschulrat für Tirol betrifft – auf das Entschiedenste zurückgewiesen. Die diesbezügliche Nachfrage in allen für die einzelnen Schularten zuständigen pädagogischen und Rechtsabteilungen hat ergeben, dass es lediglich zwei Fälle gegeben hat, in denen in diesem Zusammenhang Beschwerden eingelangt sind. Auf diese ist umgehend reagiert worden, und beide Fälle sind umfassend aufgeklärt bzw. bereinigt worden. Im Übrigen hat es auch einige Anfragen durch Eltern im Landesschulrat gegeben, auf die sie jeweils entsprechende Auskünfte erhalten haben. Der Landesschulrat kann nur Fällen nachgehen und etwaiges Fehlverhalten abstellen, wenn ihm diese Fälle konkret bekanntgemacht werden. Gegen Pauschalverdächtigungen, mögen sie von Herrn Retter kommen oder von einer „anonym bleiben wollenden Mutter“ verwehrt sich der Landesschulrat daher ebenfalls nachdrücklich. Wenn dem Landesschulrat nicht mitgeteilt wird, um welche Schule es sich handelt und worin ein behaupteter Missstand gesehen wird, sind dem Landesschulrat die Hände gebunden, weil ohne diese Angaben eine konkrete Überprüfung und Aufklärung nicht möglich sind. In diesem Zusammenhang muss vor allem auch gesehen werden, dass die Schulen und einzelne Lehrpersonen, wenn sie Schulveranstaltungen organisieren oder Sammeleinkäufe im Sinne möglichst geringer Kosten für Schüler/innen und Eltern vornehmen, einen zum Teil erheblichen Aufwand auf sich nehmen. Es ist kontraproduktiv, wenn sie durch unberechtigte, pauschale Kritik demotiviert werden. Die erbrachten Leistungen sollten vielmehr anerkannt und wertgeschätzt werden." Mit freundlichen Grüßen Bernhard Deflorian Wir bedanken uns für diese Klarstellung in einer unangenehmen Angelegenheit. Sollte hier keine Lösung gefunden werden, müssen wir den Kolleg/innen empfehlen, einfach keine Aufgaben der Eltern oder des Schulerhalters mehr zu übernehmen. Dass dann vieles nicht mehr möglich sein wird müssen dann einfach alle in Kauf nehmen! Achtung: Vom Angebot der Banken, dass Lehrer/innen private (Schul)Konten einrichten könnten, raten wir dringend ab! unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service durch www.aps-tirol.at RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016 Seite 6 Groteske Debatte schafft Klima des Misstrauens Nach Rücksprache mit dem Verfasser dürfen wir Ihnen den durchaus positiven Leserbrief - erschienen in der Tiroler Tageszeitung - zur Kenntnis bringen! Thema: Diskussion über die Rechnungslegungspflicht an Schulen. Die laufende Diskussion über eine „Rechnungslegungspflicht“ der Schulen für den Sammeleinkauf von Lernhilfen ist aus meiner Sicht völlig entbehrlich und aus Sicht der Schulen und Lehrer in größtem Maße ärgerlich. Lassen wir doch die „Kirche im Dorf“ und betrachten die Sachlage objektiv und mit Hausverstand. Als Elternteil, dessen zwei Kinder nun bald die Schule abschließen werden, weiß ich, wovon ich spreche, und bin sehr froh und dankbar, dass die Organisation und der Einkauf von Lernhilfen durch die Schule bzw. den Lehrer erfolgt und ich mich nicht um diese Dinge kümmern muss. Im Lichte der momentanen Diskussionen würde ich mich als Lehrer und Schule wieder meinen eigentlichen pädagogischen Aufgaben widmen und diese organisatorischen Dinge in die Hände jener Eltern verlagern, die sich offensichtlich so gerne mit Rechnungslegung, Belegsammlung, Kostennachweisen, Einzahlungsbestätigungen und ähnlichen Dingen beschäftigen. Jeder, der einmal über vier Jahre eine Klassenkassa geführt hat, weiß, wovon ich spreche! Ich finde es abschließend einfach nur schade, dass bei vielen Menschen im Moment offensichtlich der „Blick für das Ganze“ verlorenzugehen scheint. Durch die überzogene Kritik Einzelner wird ein Klima des Misstrauens geschaffen, das die von der überwiegenden Mehrheit der Eltern „geübte Praxis“ beenden könnte. Ich würde sehr hoffen, dass bald wieder Vernunft in die Diskussion einkehrt und einzelne Querulanten von der Mehrheit der Eltern in die Schranken gewiesen werden. Hermann Pertl 6020 Innsbruck tt-Leserbriefe Taschenalarme - Alarm Ei —> derzeit leider ausverkauft! Weit mehr als 1000 Stück der Taschenalarme wurden allein im Bereich der Tiroler Pflichtschullehrer/innen in den letzten Tagen verschickt bzw. zugestellt. Die hohe Nachfrage ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass diese Aktion seitens der Kollegenschaft - trotz Unkenrufen aus einer bestimmten Richtung - voll angenommen wurde und der Wunsch nach kleinen Hilfestellungen im Bereich der Sicherheit groß ist! Durch dieses unerwartet große Echo auf die von der GÖD Tirol initiierte Aktion waren die vorhandenen Vorräte schnell aufgebraucht. Wir werden uns bemühen, weitere Taschenalarme zu organisieren und dann sofort informieren. Alle eingelangten und noch nicht erledigten Bestellungen halten wir evident und bitten inzwischen um Verständnis. Bei allfälligen Neubestellungen müssen wir eine Beschränkung von maximal zwei Alarmen pro Mitglied bzw . ein Alarmei pro Nicht-Mitglied einführen! 2 Monatsprämien gratis ! Gruppenversicherung für Landeslehrer/innen: AKTION in der Lehrer/ innen Zusatzversicherung: 2 Monatsprämien gratis bei Abschluss bis 31.12.2016 Ihre Vorteile: - Freie Arzt- und Krankenhauswahl - flexible OP-Termine - Zwei-BettZimmer - Behandlung als Privatpatient - u.v.m. Neuabschluss der Gruppenversicherung der Landeslehrer/innen: Prämienbeispiele z.B. 30 Jahre jung um € 40,79 oder 40 Jahre jung um € 52,77 im M onat (Tarif m it Selbstbehalt und KUF - Pflichtversicherung). Gerne informieren wir Sie im Detail über die Vorteile der Zusatzversicherung. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Ihren Schulbetreuer oder Hr. Mag. (FH) Donald Kosso unter 050350 46150 oder [email protected]. Wir sind Ihre verlässlichen Partner www.aps-tirol.at RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016 Seite 7 Lehrerchöre in Tirol - Gemeinsam singen - Freude teilen Das Musikschulwesen in Tirol ist nicht nur ausgezeichnet organisiert und ausgebaut, es wird in diesen Musikschulen auch hervorragend gearbeitet. Etwas anders stellt sich die Situation beim Gesang dar. Landesweit kämpfen Chöre mit Personalsorgen - vor allem singende Männer werden immer mehr zur Mangelware. Dennoch sind wir sicher, dass es viele Interessentinnen und Interessenten gäbe, oft wissen diese Personen aber nicht, wohin sie sich wenden können. Wir möchten daher hier einmal alle - weil es eben unsere Berufsgruppe speziell betrifft - Kontaktdaten der Tiroler Lehrerchöre veröffentlichen. Vielleicht können wir damit dazu beitragen, dass nicht nur die Zahl der Sänger/innen steigt, sondern auch Kolleginnen und Kollegen eine sinnvolle und gemeinschaftsfördernde Freizeitbeschäftigung bekommen. Schule ist zweifellos wichtig, Schule ist aber bei weitem nicht alles! Bezirkslehrerchor Kitzbühel Probe: Dienstag, 17:00 Uhr; HAK Kitzbühel Kontakt: Dipl.-Päd. Anna-Maria Unterrainer (Obfrau) Telefon: 0664 1769556 E-Mail: [email protected] Bezirkslehrerchor Kufstein Probe: Dienstag, 17:00 Uhr; NMS Langkampfen Kontakt: Dipl.-Päd. Waltraud Strubreither (Obfrau) Telefon: 0676 5294980 E-Mail: [email protected] Chordae vocales - Bezirkslehrerchor Landeck Erweiterter Lehrersingkreis Außerfern Probe: Dienstag, 18:00 Uhr; NMS Zams-Schönwies Kontakt: Dipl.-Päd. Monika Stotter (Obfrau) Telefon: 0650 5556123 E-Mail: [email protected] Proben: Montag, 18:00 Uhr; VS Archbach, Reutte Montag, 20:15 Uhr; NMS Lechtal, Elbigenalp Kontakt: OSRin Barbara Lang (Obfrau) Telefon: 0664 9408219 E-Mail: [email protected] Osttiroler Lehrerchor Probe: Mittwoch, 16:30 Uhr; Kolpingsaal Lienz Kontakt: OSRin Sigrid Troger (Obfrau) Telefon: 0676 3284451 E-Mail: [email protected] http://www.osttirolerlehrerchor.at/ Zillertaler Lehrerchor Probe: Mittwoch, 18:30 Uhr; NMS Zell am Ziller Kontakt: Dipl.-Päd. Ulrike Haas (Obfrau) Telefon: 0699 10025991 E-Mail: [email protected] Flüchtlingskinder und -jugendliche an österreichischen Schulen – Neuauflage: Rundschreiben Nr. 15/2016 Vom Zuzug asylsuchender Menschen ist auch das österreichische Schulwesen betroffen, da sich unter den Flüchtlingen zahlreiche schulpflichtige Kinder sowie (teilweise unbegleitete) minderjährige Jugendliche befinden. Im vergangenen Schuljahr haben sich Schulen und Lehrkräfte den neuen Herausforderungen kompetent und professionell gestellt. Die mit dem Rundschreiben 21/2015 versendete Broschüre „Flüchtlingskinder und -jugendliche an österreichischen Schulen“ des Bildungsministeriums, die alle wesentlichen Informationen zu dieser Thematik in kompakter Form darstellte, war dabei eine willkommene Unterstützung. Angesichts aktueller Gesetzesnovellen und Initiativen des Bildungsministeriums wurden alle relevanten Neuerungen in die Publikation aufgenommen, sodass nunmehr die 2. überarbeitete Auflage vorliegt. Die Broschüre wird auf der Website www.schule-mehrsprachig.at in der Rubrik Aktuelles —> Flucht/Asyl als pdf-Download zur Verfügung stehen. Bei Bedarf kann die Publikation – auch in größerer Stückzahl – bei der Arbeitsstelle für Migration und Schule ([email protected]) kostenlos angefordert werden. Die Broschüre bzw. den Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.aps-tirol.at Einkaufsaktion steirischer Bienenhonig Wir dürfen daran erinnern, dass die Einkaufsaktion für steirischen Bienenhonig noch bis zum 29. Oktober 2016 läuft. Es können allerdings nur Bestellungen ab 5 kg berücksichtigt werden und es wird nur an Schulen geliefert. Durch diese Sammelbestellungen sind natürlich auch kleinere Menge für Kolleg/innen möglich! Bitte Bestellungen telefonisch (0512/560 110-403) oder per Mail an [email protected] oder [email protected] mit Angabe von Name, Schule und Menge! unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service durch www.aps-tirol.at RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016 Seite 8 Dienstrecht neu: Fächerzulage und Mehrdienstleistungen Das neue Dienstrecht sieht eine monatliche Vergütung vor, wenn im Rahmen der Lehrfächerverteilung in der Sekundarstufe 1 (5. Bis 8. Schulstufe) oder in der Polytechnischen Schule Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Lebende Fremdsprache erteilt wird. Die Fächervergütung gebührt ausschließlich dann, wenn der Unterricht in Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache im Rahmen eines Pflichtgegenstandes erteilt w ird (z. B. P flichtgegenstand „Deutsch“, Pflichtgegenstand „Mathematik“ oder Alternativer Pflichtgegenstand „Zweite Lebende Fremdsprache Italienisch“). Die Fächervergütung gebührt monatlich, ist aber nicht Bestandteil des Monatsentgeltes und daher auch nicht sonderzahlungsfähig. Der Anspruch auf Fächervergütung beginnt, sobald in der Lehrfächerteilung entsprechende Stunden zugewiesen werden und endet, sobald die Zuweisung in der Lehrfächerverteilung aufgehoben wird. Wenn eine Landesvertragslehrperson länger als zwei Wochen vom Dienst abwesend ist, gelten hinsichtlich der Fortzahlung und des Ruhens der Fächervergütung die Bestimmungen betreffend die pauschalierten Nebengebühren der pragmatisierten Lehrpersonen (§ 15 Abs. 5 des Gehaltsgesetzes 1956 - GehG). Dies mit dem Unterschied, dass an die Stelle der Monatsfrist im § 15 Abs. 5 GehG ein Zeitraum von zwei Wochen tritt. Für die Zeit der Hauptferien gebührt die Vergütung in dem Ausmaß, das dem Durchschnitt der im Unterrichtsjahr zustehenden Vergütung entspricht. Vergütung für dauernde Mehrdienstleistung Anspruch auf Vergütung Wird die Unterrichtsverpflichtung durch • dauernde Unterrichtserteilung oder • Tätigkeiten in den Bereichen gegenstandsbezogene/individuelle Lernzeit oder Freizeit der schulischen Tagesbetreuung überschritten, so gebührt für jede Unterrichts- oder Betreuungsstunde, mit der das Ausmaß von 24 Wochenstunden in der betreffenden Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) überschritten wird, eine Vergütung. Im Vertretungsfall ist die Lehrfächerverteilung entsprechend abzuändern, sobald feststeht, dass die Vertretungsdauer zwei Wochen übersteigen wird. Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben aus besonderen Tätigkeitsbereichen oder qualifizierten Beratungstätigkeiten (Unterrichtsverpflichtung/Aufgabenbereich B) kann kein Anspruch auf eine besondere Vergütung erwachsen. Einstellung der Vergütung Die Mehrdienstleistungsvergütung gebührt während des gesamten Unterrichtsjahres. Allerdings ist sie für bestimmte Zeiten bzw. Tage einzustellen. (Quelle: Erlass 104 der Abteilung Bildung - auszugsweise) Neue Mitarbeiterinnen im Büro Seit Anfang Juni dieses Jahres haben wir zwei neue Mitarbeiterinnen in unserem Büro. Nach dem Wechsel von Lisa Außerladscheider - sie ist ins Landhaus gewechselt -- teilen sich Carmen Flunger und Alexandra Grünfelder die Arbeit in unserem Sekretariat. Beide haben sich in kürzester Zeit ausgezeichnet eingearbeitet und verstärken unser Team auf angenehme Art und Weise. Im Regelfall ist Carmen Flunger Montag und Dienstag im Büro, Alexandra Grünfelder Mittwoch und Donnerstag. Am Freitagvormittag wechseln sie sich ab. Telefonisch können beide nach wie vor unter 0512/560 110 — 403 erreicht werden. Die Mailadressen lauten: [email protected] oder [email protected] Mit kollegialen Grüßen Gerhard Schatz Walter Meixner Vorsitzender Peter Spanblöchl MSc
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