- Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und

Geboren am 10. Okto- Geboren am 16. Au-
der Standes– und Personalvertretung
RUNDSCHREIBEN
Wachablöse beim 17. GÖD Bundeskongress 2016
ber 1944 als Sohn
einer Schneiderin und
eines ÖBB-Beamten in
Wien. Mit seiner Frau
Eva hat er zwei Söhne.
Nach dem Besuch der
Volksschule und des
Humanistischen Gymnasiums in Wien schloss
Neugebauer die Lehrerbildungsanstalt in Wien – Innere Stadt
mit den Lehramtsprüfungen für Volksschulen sowie Hauptschulen und Polytechnische Lehrgänge (Deutsch, Geschichte/Sozialkunde, Geographie/Wirtschaftskunde) ab und war bis
1997 Lehrer an Volksschulen,
Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen in Wien.
1971 wurde er in den Zentralausschuss
der Personalvertretung der Wiener Landeslehrer gewählt, dem er bis 1979 angehörte, von 1975 bis 1989 war er Vorsitzender der Bundessektion
Pflichtschullehrer. 1989 w urde
Neugebauer stellv. Vorsitzender in der
GÖD, von 1991 bis 2003 war er zudem
Vizepräsident des ÖGB und Vorsitzender
der FCG. Seit 1997 war Fritz Neugebauer Vorsitzender der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.
Auf europäischer Ebene ist Neugebauer
in der Interessenvertretung als Präsident
von CESI-Eurofedop tätig.
In den Jahren 1996, 1999 und 2002
wurde Fritz Neugebauer als Abgeordneter zum Nationalrat gewählt. 2008 wurde er zum Zweiten Nationalratspräsidenten gewählt. Von 2003 bis 2009 war
Neugebauer Bundesobmann des ÖAAB.
Er ist Mitglied im Bundesparteivorstand
der ÖVP und 1. Vizepräsident der Europäischen Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA).
Schließlich ist er Präsident der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
(BVA).
gust 1960 in W ien
Erlernter Beruf: Gendarmeriebeamter, Studium der Publizistik,
Politikwissenschaft und
Soziologie
Ausbildung:
Zahlreiche Exekutivausbildungen
1989 - 1995 Studium im zweiten Bildungsweg - Abschluss mit Auszeichnung
1995 - 2000 Doktoratsstudium
1997 Verwaltungsakademie, Dienstprüfung für den akademischen Dienst
1999 Abschluss der Führungskräfteausbildung an der Verwaltungsakademie
Berufliche Laufbahn:
1979 - 1996 Gendarmeriebeamter zuletzt bei der Kriminalabteilung Niederösterreich
seit 1990 M itarbeit und Ausübung
verschiedener Gewerkschafts- und Personalvertretungsfunktionen im Bereich
des damaligen Landesgendarmeriekommandos für NÖ
Gewerkschaftliche Funktionen:
1996 - 2000 Bundeskanzleramt
(Dienstrechtssektion für Verwaltungsreform) und Finanzministerium
ab 2000 Vorsitzender des Dienststellenausschusses im Bundesministerium für Finanzen und im Bundesministerium für Öffentliche Leistung und Sport
seit 2001 Bereichsleiter für Dienstrecht und Vorstandsmitglied in der GÖD
seit 2007 Bundesvorsitzender der
Fraktion Christlicher Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter (FCG) im ÖGB
seit 2007 M itglied des ÖGBVorstands
seit 2007 Vizepräsident des ÖGB
seit 2016 Vorsitzender der Gew erkschaft Öffentlicher Dienst
INHALT:
Personalvertretung: Ausschreibung Schulleitungen S 3 / Ausführungserlass zur Umsetzung der Grundschulreform S 4 / Keine Registrierkassenpflicht für Schulen S 5 / Lehrerchöre in Tirol - Gemeinsam singen - Freude
teilen S 7 / Flüchtlingskinder und -jugendliche an österreichischen Schulen – Neuauflage: Rundschreiben Nr. 15/
2016 S 7 / Einkaufsaktion steirischer Bienenhonig S 7 / Dienstrecht neu: Fächerzulage und Mehrdienstleistungen S 8 / Neue Mitarbeiterinnen im Büro S 8
Gewerkschaft: Wachablöse beim 17. GÖD Bundeskongress 2016 S 1 / 17. Bundeskongress 2016 S 2 / Groteske Debatte schafft Klima des Misstrauens S 6 / Taschenalarme - Alarm Ei —> derzeit leider ausverkauft! S 6
Wiener Städtische: 2 Monatsprämien gratis! S 6
Rundschreiben 12 - 2016 vom 21. Oktober 2016
RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016
Seite 2
17. Bundeskongress 2016
Beim 17. Bundeskongress vom 10. bis 13. Oktober gab es neben den personellen Weichenstellungen einen mehr als 30-seitigen Leitantrag und knapp 500 weitere Anträge aus den verschiedensten Bereichen
zu beschließen.
Personelles:
619 Delegierte aus ganz Österreich gaben bei den Wahlen ihre Stimme ab. Dr. Norbert Schnedl wurde mit
überwältigender Mehrheit von 96,6 Prozent zum neuen Vorsitzenden der GÖD gewählt und tritt damit die
Nachfolge von Fritz Neugebauer an. Er steht somit an der Spitze eine Bewegung mit mehr als 240.000
Mitgliedern!!!
Zu Vorsitzenden-Stellvertreter/innen der GÖD wurden gewählt:
Dr. Hans Freiler (97,4 Prozent), Hannes Gruber (97,6 Prozent), Monika Gabriel (93,7 Prozent), Mag. Romana Deckenbacher, BEd, (98,9 Prozent) und Stefan Seebauer, MA (96,1 Prozent).
In den Bundesvorstand der GÖD wurden gewählt:
Otto Aiglsperger, Daniela Eysn, Franz Gruber, Mag. Ursula Hafner, Mag. Heinrich Himmer, Markus Larndorfer, Stephan Maresch BEd, Peter Maschat, Hermine Müller, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Eckehard Quin,
Korinna Schuhmann, Mag. Reinhart Sellner, Hannes Taborsky, Wilhelm Waldner, Patricia Zangerl und
Gerhard Zauner.
Die Wahlergebnisse zeigen, dass die Delegierten zum GÖD Bundeskongress, quer über alle Fraktionen
hinweg, ein starkes Zeichen der Geschlossenheit gesetzt haben.
Für unseren Pflichtschullehrer/inenn Bereich wichtig ist die Tatsache, dass mit Romana Deckenbacher im
Präsidium und Stephan Maresch im Vorstand nicht nur zwei neue und junge Funktionäre gewählt wurden,
sondern dass die Pflichschullehrer/innen als die größte Vertretung im Aktivbereich auch in den Spitzengremien der GÖD auf Bundesebene entsprechend vertreten sind.
Inhaltliches:
Der Leitantrag behandelt folgende Themen:
•
Europa
•
Sozialpartnerschaft
•
Vorausschauende Personal– und
Ressourcenplanung
•
Schutz der Rechtsstaatlichkeit—
Sicherheit
•
Frauen und Familie
•
Neues Dienstrecht
•
Soziale Sicherungssysteme—
Gesundheit und Pensionen
•
Bildung
•
Kollektivvertragspolitik
•
Digitalisierung
•
Verwaltungsreform
Die nach speziellen Themenbereichen gegliederten Anträge wurden - mit nur
ganz wenigen Ausnahmen und Gegenstimmen - fast durchwegs einstimmig
angenommen. Ein weiteres Zeichen der
Geschlossenheit in der GÖD!
Vier Tiroler in Wien: Dass am Bundeskongress nicht nur im
Plenarsaal gearbeitet wurde, zeigt dieses Bild: Die Tiroler
Pflichtschullehrervertreter trafen sich mit „ihrer“ Landesrätin
Dr. Beate Palfrader - sie ist ja GÖD-Mitglied und war jahrelang im Landesvorstand Tirol vertreten - und konnten einige
Themen aus dem Tiroler Bereich im fernen Wien besprechen.
Alle Anträge sind auf unserer Homepage www.aps-tirol.at zu finden und nachzulesen.
240.140 GÖD-Mitglieder sind ein eindeutiges Signal - Danke für die Solidarität!
RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016
Seite 3
Ausschreibung Schulleitungen
GZ: IVa-2016/1879
Innsbruck, am 04. 10. 2016
Ausschreibung
von Leiterstellen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen
Die Landesregierung schreibt nach § 26 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes
– LDG 1984 die Leiterstellen an den nachstehend angeführten öffentlichen allgemein
bildenden Pflichtschulen aus:
Volksschule Innsbruck-Arzl (8 Klassen, 143 Schüler/ innen)
Neue Mittelschule Pembaurstraße (12 K lassen, 261 Schüler/ innen)
Volksschule Tarrenz (8 K lassen, 140 Schüler/ innen)
Volksschule Am Kirchplatz Wattens mit angeschlossenen Sonderschulklassen
(8 Klassen, 143 Schüler/innen)
Zulässig sind Bewerbungen von Lehrpersonen mit aufrechtem Dienstverhältnis zum Land Tirol, die die Ernennungserfordernisse für die betreffende Stelle (entsprechende Lehramtsprüfung) erfüllen. Mit Leiterstellen sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden:
Schulleitung und -management, Qualitätsmanagement, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Führung und
Personalentwicklung sowie Außenbeziehungen und Öffnung der Schule.
Von den Bewerber/innen werden folgende fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet:
- pädagogisch- fachliche Kompetenz
- Führungskompetenz
- Organisationsfähigkeit
- soziale Kompetenz / Persönlichkeitsmerkmale
Für die Volksschule Am Kirchplatz wird zusätzlich folgendes standortbezogenes Kriterium erwartet:
- Lehramtsprüfung Volksschule und Sonderschule / Erfahrungen im Bereich der Sonderpädagogik
Verwiesen wird auf die Richtlinien des Landesschulrates für Tirol für die Erstellung von Besetzungsvorschlägen, kundgemacht im Verordnungsblatt des Landesschulrates (http://www.lsr-t.gv.at/de/content/
verordnungsblatt ), Stück IV, Nr. 18 vom 18.04.2014.
Nach § 26a Abs. 2 LDG 1984 sind Ernennungen zu Schulleiter/innen zunächst auf einen Zeitraum von vier
Jahren wirksam.
Voraussetzung für den Entfall dieser zeitlichen Begrenzung ist die Bewährung als Schulleiter/in und die
erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs - berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang.
Die Bewerbungen sind mit dem dafür vorgesehenen Formular „Bewerbung um eine Leiterstelle an allgemeinbildenden Pflichtschulen“ im Dienstweg über die Schulleitung an die Landesregierung zu richten. Das
Formular steht auf der Homepage der Abteilung Bildung zum Download zur Verfügung
(https://www.tirol.gv.at/bildung/formulare/).
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Auf Grund der Bestimmung des § 26 Abs. 3 des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966 sind auch Bewerbungen von Landesvertragslehrpersonen zulässig.
Als Ausschreibungstag gilt der 12. Oktober 2016.
Die Bewerbungsfrist endet am 09. November 2016.
Für die Landesregierung: Dr. Gappmaier
mit www.aps-tirol.at einfach besser informiert
RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016
Seite 4
Ausführungserlass zur Umsetzung der Grundschulreform
Aus dem Ausführungserlass zur Umsetzung der Grundschulreform ab dem Schuljahr
2016/17 dürfen wir Ihnen zwei Punkte zur Kenntnis bringen:
Ziffernbenotung oder alternative Leistungsbeschreibung
Am Schulstandort wird zukünftig für den gesamten Schulstandort oder für einzelne Klassen
entschieden, ob bis einschließlich der dritten Schulstufe die Ziffernbenotung durch eine alternative Leistungsbeschreibung ersetzt wird. Unter Wahrung der Rechte der Eltern erfolgt im Klassenforum, nach eingehender Beratung, eine Meinungsbildung für den Klassenverband. Im Schulforum wird die endgültige
Entscheidung zur Form der Beurteilung bzw. Bewertung klassenweise bzw. für den ganzen Schulstandort
getroffen. Die Festlegung der Beurteilungs-/Bewertungsform ist innerhalb der ersten neun Schulwochen
zu treffen. Falls eine Entscheidung im Schulforum nicht erfolgt, hat die Schulleitung eine Entscheidung zu treffen.
Neu sind zweimal jährlich vom Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin abzuhaltende Bewertungsgespräche, zu denen die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen bzw. Schüler einzuladen sind (KindErziehungsberechtigte-Lehrende-Gespräche). I n den Gesprächen sind die Ausgangssituation,
festgestellte Lernfortschritte sowie zu erreichende Lernziele hinsichtlich der Selbständigkeit der Arbeit, des
Erfassens und Anwendens des Lehrstoffes, der Durchführung der Aufgaben und der Eigenständigkeit sowie die Persönlichkeitsentwicklung und das Verhalten in der Gemeinschaft zu erörtern und zu dokumentieren. Diese Gespräche werden durch eine schriftliche Semester- bzw. Jahresinformation ergänzt.
Im Rahmen dieser Gespräche sind Vereinbarungen zur Erreichung der festgesetzten Lernziele mit allen
Beteiligten zu treffen. Dieser Bereich wird durch eine entsprechende Verordnung im Detail definiert.
Durch die neue Lernkultur (Individualisierung des Unterrichts, differenzierte Lehrmethoden unter Berücksichtigung individueller Lernprozesse des Kindes) und das neue System der Lern- und Entwicklungsbeschreibung wird ein höchstmögliches Maß an Individualisierung und individueller Förderung in einer Weise
ermöglicht, die ein Wiederholen einer Schulstufe nur noch auf freiwilliger Basis vorsieht. Ebenso ist ein
Wechsel von Schulstufen während des Unterrichtsjahres nur in dem M aß zulässig, als für den
erstmaligen Abschluss der 3. Klasse nicht weniger als zwei und nicht mehr als vier Schuljahre benötigt
werden. Bei altershomogenen Klassenverbänden ist bei einer Umstufung während des Schuljahres der
Verbleib des Kindes im gewohnten Klassenverband für das laufende Schuljahr anzustreben. Sowohl beim
freiwilligen Wiederholen einer Schulstufe als auch im Falle einer Umstufung müssen alle am Schulstandort
zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen ausgeschöpft sowie eine Beratung der Erziehungsberechtigten vorangegangen sein.
Auch beim Überspringen von Schulstufen im Sinne der Begabungsförderung hat eine Information und Beratung der Erziehungsberechtigten stattzufinden.
Gemeinsame Führung von Schulstufen in einem Klassenverband
Ab dem Schuljahr 2017/18 wird es Schulstandorten durch eine entsprechende Landesgesetzgebung in
Abstimmung mit der Schulaufsicht im Rahmen der Schulautonomie ermöglicht, Klassen schulstufenübergreifend zu führen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Schulforum oder der Schulleitung nach Anhörung des Schulforums in vorheriger Abstimmung mit der Schulbehörde und dem Schulerhalter. Damit entfällt hinkünftig in der Grundstufe II die jährlich notwendige Beantragung und Bewilligung eines entsprechenden Schulversuches.
Mit altersheterogenen Lernformen werden die Standortautonomie bei der Entwicklung moderner Formen
der Leistungsdifferenzierung und -feststellung gestärkt, sowie die Voraussetzungen für ein höheres Maß
an Individualisierung geschaffen.
Der gesamte Ausführungserlass ist auf unserer Homepage (www.aps-tirol.at) unter „Aktuelles“ zu finden.
mit www.aps-tirol.at einfach besser informiert
RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016
Seite 5
Keine Registrierkassenpflicht für Schulen
Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor!
In jüngster Zeit sind in den Medien Diskussionen rund um das Thema "Schulkosten" laut geworden. In dieser Woche hat den Landesschulrat für Tirol auch eine Anfrage der Tiroler Tageszeitung erreicht, in der es darum ging, warum Eltern von den Schulen keine Rechnungen
erhalten, wenn für bestimmte Dinge Beiträge abgesammelt werden. Die anfragende Journalistin hat am 28. September 2016 per E-Mail eine Stellungnahme des Landesschulrates erhalten,
die in der heutigen Ausgabe der TT nur zum Teil wiedergegeben worden ist. Insbesondere
sind jene Hinweise nicht vorgekommen, die in den zwei letzten Absätzen der Stellungnahme gemacht
wurden und die aus Sicht des Landesschulrates von größter Wichtigkeit sind.
Damit Sie und die Lehrerinnen und Lehrer Ihrer Schule sich ein direktes Bild von der Antwort des Landesschulrates machen können, übermittle ich Ihnen im Auftrag der Amtsführenden Präsidentin, Frau LR Dr.
Beate Palfrader, die Stellungnahme in ihrem vollständigen Wortlaut und bitte Sie, den Text auch an die
Lehrerinnen und Lehrer Ihrer Schule weiterzuleiten:
"Für die Schulen existiert keine Registrierkassenpflicht. Sie sind keine Unternehmen, die mit Waren handeln oder Dienstleistungen anbieten. Deshalb können sie natürlich auch keine Rechnungen ausstellen.
Wenn Schulveranstaltungen organisiert oder Sammelbestellungen aufgegeben werden, die mit Kosten für
die Schüler/innen bzw. Eltern verbunden sind, haben diese aber selbstverständlich ein Anrecht darauf zu
erfahren, wie hoch die Kosten waren und wie die eingehobenen Beträge pro Schüler/in errechnet worden
sind. Dafür gilt, dass die Beiträge höchstens kostendeckend sein dürfen.
Es werden z. B. oft Sammelbestellungen – zum Beispiel für die gemeinsame Anschaffung von Heften –
über die Schulen abgewickelt mit dem Ziel, den Eltern Kosten sparen zu helfen, weil bei größeren Bestellungen natürlich günstigere Preise zu erzielen sind. Wenn Eltern sich daran, aus welchen Gründen auch
immer, nicht beteiligen wollen, können sie dazu nicht gezwungen werden.
Die Behauptung von Ing. Peter Retter (TT vom 28. September 2016, im Artikel unter der Überschrift
„Zahlen ohne Rechnung: An den Schulen ist das Usus“), er kenne „viele Fälle, wo Lehrern das nötige Feingefühl fehle, die Schulleitungen und der Landesschulrat eingeschaltet worden seien“, wird – was den Landesschulrat für Tirol betrifft – auf das Entschiedenste zurückgewiesen. Die diesbezügliche Nachfrage in
allen für die einzelnen Schularten zuständigen pädagogischen und Rechtsabteilungen hat ergeben, dass
es lediglich zwei Fälle gegeben hat, in denen in diesem Zusammenhang Beschwerden eingelangt sind. Auf
diese ist umgehend reagiert worden, und beide Fälle sind umfassend aufgeklärt bzw. bereinigt worden.
Im Übrigen hat es auch einige Anfragen durch Eltern im Landesschulrat gegeben, auf die sie jeweils entsprechende Auskünfte erhalten haben.
Der Landesschulrat kann nur Fällen nachgehen und etwaiges Fehlverhalten abstellen, wenn ihm diese Fälle konkret bekanntgemacht werden. Gegen Pauschalverdächtigungen, mögen sie von Herrn Retter kommen oder von einer „anonym bleiben wollenden Mutter“ verwehrt sich der Landesschulrat daher ebenfalls
nachdrücklich. Wenn dem Landesschulrat nicht mitgeteilt wird, um welche Schule es sich handelt und worin ein behaupteter Missstand gesehen wird, sind dem Landesschulrat die Hände gebunden, weil ohne
diese Angaben eine konkrete Überprüfung und Aufklärung nicht möglich sind.
In diesem Zusammenhang muss vor allem auch gesehen werden, dass die Schulen und einzelne Lehrpersonen, wenn sie Schulveranstaltungen organisieren oder Sammeleinkäufe im Sinne möglichst geringer
Kosten für Schüler/innen und Eltern vornehmen, einen zum Teil erheblichen Aufwand auf sich nehmen. Es
ist kontraproduktiv, wenn sie durch unberechtigte, pauschale Kritik demotiviert werden. Die erbrachten
Leistungen sollten vielmehr anerkannt und wertgeschätzt werden."
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Deflorian
Wir bedanken uns für diese Klarstellung in einer unangenehmen Angelegenheit. Sollte hier keine Lösung
gefunden werden, müssen wir den Kolleg/innen empfehlen, einfach keine Aufgaben der Eltern oder des
Schulerhalters mehr zu übernehmen. Dass dann vieles nicht mehr möglich sein wird müssen dann einfach
alle in Kauf nehmen!
Achtung: Vom Angebot der Banken, dass Lehrer/innen private (Schul)Konten einrichten könnten, raten wir dringend ab!
unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service durch www.aps-tirol.at
RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016
Seite 6
Groteske Debatte schafft Klima des Misstrauens
Nach Rücksprache mit dem Verfasser dürfen wir Ihnen den durchaus positiven Leserbrief - erschienen in
der Tiroler Tageszeitung - zur Kenntnis bringen!
Thema: Diskussion über die Rechnungslegungspflicht an Schulen.
Die laufende Diskussion über eine „Rechnungslegungspflicht“ der Schulen für den Sammeleinkauf von
Lernhilfen ist aus meiner Sicht völlig entbehrlich und aus Sicht der Schulen und Lehrer in größtem Maße
ärgerlich. Lassen wir doch die „Kirche im Dorf“ und betrachten die Sachlage objektiv und mit Hausverstand.
Als Elternteil, dessen zwei Kinder nun bald die Schule abschließen werden, weiß ich, wovon ich spreche,
und bin sehr froh und dankbar, dass die Organisation und der Einkauf von Lernhilfen durch die Schule
bzw. den Lehrer erfolgt und ich mich nicht um diese Dinge kümmern muss.
Im Lichte der momentanen Diskussionen würde ich mich als Lehrer und Schule wieder meinen eigentlichen pädagogischen Aufgaben widmen und diese organisatorischen Dinge in die Hände jener Eltern verlagern, die sich offensichtlich so gerne mit Rechnungslegung, Belegsammlung, Kostennachweisen, Einzahlungsbestätigungen und ähnlichen Dingen beschäftigen. Jeder, der einmal über vier Jahre eine Klassenkassa geführt hat, weiß, wovon ich spreche!
Ich finde es abschließend einfach nur schade, dass bei vielen Menschen im Moment offensichtlich der
„Blick für das Ganze“ verlorenzugehen scheint. Durch die überzogene Kritik Einzelner wird ein Klima des
Misstrauens geschaffen, das die von der überwiegenden Mehrheit der Eltern „geübte Praxis“ beenden
könnte.
Ich würde sehr hoffen, dass bald wieder Vernunft in die Diskussion einkehrt und einzelne Querulanten
von der Mehrheit der Eltern in die Schranken gewiesen werden.
Hermann Pertl 6020 Innsbruck tt-Leserbriefe
Taschenalarme - Alarm Ei —> derzeit leider ausverkauft!
Weit mehr als 1000 Stück der Taschenalarme wurden allein im Bereich der Tiroler Pflichtschullehrer/innen
in den letzten Tagen verschickt bzw. zugestellt. Die hohe Nachfrage ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass
diese Aktion seitens der Kollegenschaft - trotz Unkenrufen aus einer bestimmten Richtung - voll angenommen wurde und der Wunsch nach kleinen Hilfestellungen im Bereich der Sicherheit groß ist!
Durch dieses unerwartet große Echo auf die von der GÖD Tirol initiierte Aktion waren die vorhandenen
Vorräte schnell aufgebraucht. Wir werden uns bemühen, weitere Taschenalarme zu organisieren und
dann sofort informieren.
Alle eingelangten und noch nicht erledigten Bestellungen halten wir evident und bitten inzwischen um
Verständnis. Bei allfälligen Neubestellungen müssen wir eine Beschränkung von maximal zwei Alarmen
pro Mitglied bzw . ein Alarmei pro Nicht-Mitglied einführen!
2 Monatsprämien gratis !
Gruppenversicherung für Landeslehrer/innen:
AKTION in der Lehrer/ innen Zusatzversicherung:
2 Monatsprämien gratis bei Abschluss bis 31.12.2016
Ihre Vorteile: - Freie Arzt- und Krankenhauswahl - flexible OP-Termine - Zwei-BettZimmer - Behandlung als Privatpatient - u.v.m.
Neuabschluss der Gruppenversicherung der Landeslehrer/innen:
Prämienbeispiele z.B. 30 Jahre jung um € 40,79 oder 40 Jahre jung um
€ 52,77 im M onat (Tarif m it Selbstbehalt und KUF - Pflichtversicherung).
Gerne informieren wir Sie im Detail über die Vorteile der Zusatzversicherung.
Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Ihren Schulbetreuer oder Hr. Mag. (FH)
Donald Kosso unter 050350 46150 oder [email protected].
Wir sind Ihre verlässlichen Partner www.aps-tirol.at
RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016
Seite 7
Lehrerchöre in Tirol - Gemeinsam singen - Freude teilen
Das Musikschulwesen in Tirol ist nicht nur ausgezeichnet organisiert und ausgebaut, es wird in diesen
Musikschulen auch hervorragend gearbeitet. Etwas anders stellt sich die Situation beim Gesang dar. Landesweit kämpfen Chöre mit Personalsorgen - vor allem singende Männer werden immer mehr zur Mangelware. Dennoch sind wir sicher, dass es viele Interessentinnen und Interessenten gäbe, oft wissen diese
Personen aber nicht, wohin sie sich wenden können. Wir möchten daher hier einmal alle - weil es eben
unsere Berufsgruppe speziell betrifft - Kontaktdaten der Tiroler Lehrerchöre veröffentlichen. Vielleicht
können wir damit dazu beitragen, dass nicht nur die Zahl der Sänger/innen steigt, sondern auch Kolleginnen und Kollegen eine sinnvolle und gemeinschaftsfördernde Freizeitbeschäftigung bekommen. Schule ist
zweifellos wichtig, Schule ist aber bei weitem nicht alles!
Bezirkslehrerchor Kitzbühel
Probe: Dienstag, 17:00 Uhr; HAK Kitzbühel
Kontakt: Dipl.-Päd. Anna-Maria Unterrainer (Obfrau)
Telefon: 0664 1769556
E-Mail: [email protected]
Bezirkslehrerchor Kufstein
Probe: Dienstag, 17:00 Uhr; NMS Langkampfen
Kontakt: Dipl.-Päd. Waltraud Strubreither (Obfrau)
Telefon: 0676 5294980 E-Mail: [email protected]
Chordae vocales - Bezirkslehrerchor Landeck
Erweiterter Lehrersingkreis Außerfern
Probe: Dienstag, 18:00 Uhr; NMS Zams-Schönwies
Kontakt: Dipl.-Päd. Monika Stotter (Obfrau)
Telefon: 0650 5556123
E-Mail: [email protected]
Proben: Montag, 18:00 Uhr; VS Archbach, Reutte
Montag, 20:15 Uhr; NMS Lechtal, Elbigenalp
Kontakt: OSRin Barbara Lang (Obfrau)
Telefon: 0664 9408219
E-Mail: [email protected]
Osttiroler Lehrerchor
Probe: Mittwoch, 16:30 Uhr; Kolpingsaal Lienz
Kontakt: OSRin Sigrid Troger (Obfrau)
Telefon: 0676 3284451
E-Mail: [email protected]
http://www.osttirolerlehrerchor.at/
Zillertaler Lehrerchor
Probe: Mittwoch, 18:30 Uhr; NMS Zell am Ziller
Kontakt: Dipl.-Päd. Ulrike Haas (Obfrau)
Telefon: 0699 10025991
E-Mail: [email protected]
Flüchtlingskinder und -jugendliche an österreichischen Schulen – Neuauflage: Rundschreiben Nr. 15/2016
Vom Zuzug asylsuchender Menschen ist auch das österreichische Schulwesen betroffen, da sich unter den
Flüchtlingen zahlreiche schulpflichtige Kinder sowie (teilweise unbegleitete) minderjährige Jugendliche befinden.
Im vergangenen Schuljahr haben sich Schulen und Lehrkräfte den neuen Herausforderungen kompetent
und professionell gestellt. Die mit dem Rundschreiben 21/2015 versendete Broschüre
„Flüchtlingskinder und -jugendliche an österreichischen Schulen“ des Bildungsministeriums, die
alle wesentlichen Informationen zu dieser Thematik in kompakter Form darstellte, war dabei eine willkommene Unterstützung.
Angesichts aktueller Gesetzesnovellen und Initiativen des Bildungsministeriums wurden alle relevanten
Neuerungen in die Publikation aufgenommen, sodass nunmehr die 2. überarbeitete Auflage vorliegt. Die
Broschüre wird auf der Website www.schule-mehrsprachig.at in der Rubrik Aktuelles —> Flucht/Asyl als
pdf-Download zur Verfügung stehen. Bei Bedarf kann die Publikation – auch in größerer Stückzahl – bei
der Arbeitsstelle für Migration und Schule ([email protected]) kostenlos angefordert werden.
Die Broschüre bzw. den Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.aps-tirol.at
Einkaufsaktion steirischer Bienenhonig
Wir dürfen daran erinnern, dass die Einkaufsaktion für steirischen Bienenhonig noch bis zum 29. Oktober
2016 läuft. Es können allerdings nur Bestellungen ab 5 kg berücksichtigt werden und es wird nur an Schulen geliefert. Durch diese Sammelbestellungen sind natürlich auch kleinere Menge für Kolleg/innen möglich!
Bitte Bestellungen telefonisch (0512/560 110-403) oder per Mail an [email protected] oder
[email protected] mit Angabe von Name, Schule und Menge!
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RS 12 - 2016 / 21. Oktober 2016
Seite 8
Dienstrecht neu: Fächerzulage und Mehrdienstleistungen
Das neue Dienstrecht sieht eine monatliche Vergütung vor, wenn im Rahmen der Lehrfächerverteilung in
der Sekundarstufe 1 (5. Bis 8. Schulstufe) oder in der Polytechnischen Schule Unterricht in den Fächern
Deutsch, Mathematik oder Lebende Fremdsprache erteilt wird.
Die Fächervergütung gebührt ausschließlich dann, wenn der Unterricht in Deutsch, Mathematik oder
Fremdsprache im Rahmen eines Pflichtgegenstandes erteilt w ird (z. B. P flichtgegenstand
„Deutsch“, Pflichtgegenstand „Mathematik“ oder Alternativer Pflichtgegenstand „Zweite Lebende Fremdsprache Italienisch“).
Die Fächervergütung gebührt monatlich, ist aber nicht Bestandteil des Monatsentgeltes und daher auch
nicht sonderzahlungsfähig.
Der Anspruch auf Fächervergütung beginnt, sobald in der Lehrfächerteilung entsprechende Stunden zugewiesen werden und endet, sobald die Zuweisung in der Lehrfächerverteilung aufgehoben wird.
Wenn eine Landesvertragslehrperson länger als zwei Wochen vom Dienst abwesend ist, gelten hinsichtlich
der Fortzahlung und des Ruhens der Fächervergütung die Bestimmungen betreffend die pauschalierten
Nebengebühren der pragmatisierten Lehrpersonen (§ 15 Abs. 5 des Gehaltsgesetzes 1956 - GehG).
Dies mit dem Unterschied, dass an die Stelle der Monatsfrist im § 15 Abs. 5 GehG ein Zeitraum von zwei
Wochen tritt.
Für die Zeit der Hauptferien gebührt die Vergütung in dem Ausmaß, das dem Durchschnitt der im Unterrichtsjahr zustehenden Vergütung entspricht.
Vergütung für dauernde Mehrdienstleistung
Anspruch auf Vergütung
Wird die Unterrichtsverpflichtung durch
•
dauernde Unterrichtserteilung oder
•
Tätigkeiten in den Bereichen gegenstandsbezogene/individuelle Lernzeit oder Freizeit der schulischen Tagesbetreuung
überschritten, so gebührt für jede Unterrichts- oder Betreuungsstunde, mit der das Ausmaß von 24 Wochenstunden in der betreffenden Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) überschritten wird, eine Vergütung.
Im Vertretungsfall ist die Lehrfächerverteilung entsprechend abzuändern, sobald feststeht, dass die Vertretungsdauer zwei Wochen übersteigen wird.
Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben aus besonderen Tätigkeitsbereichen oder qualifizierten Beratungstätigkeiten (Unterrichtsverpflichtung/Aufgabenbereich B) kann kein Anspruch auf eine
besondere Vergütung erwachsen.
Einstellung der Vergütung
Die Mehrdienstleistungsvergütung gebührt während des gesamten Unterrichtsjahres. Allerdings ist sie für
bestimmte Zeiten bzw. Tage einzustellen.
(Quelle: Erlass 104 der Abteilung Bildung - auszugsweise)
Neue Mitarbeiterinnen im Büro
Seit Anfang Juni dieses Jahres haben wir zwei neue Mitarbeiterinnen in unserem Büro. Nach dem Wechsel
von Lisa Außerladscheider - sie ist ins Landhaus gewechselt -- teilen sich Carmen Flunger und Alexandra Grünfelder die Arbeit in unserem Sekretariat. Beide haben sich in kürzester Zeit ausgezeichnet eingearbeitet und verstärken unser Team auf angenehme Art und Weise. Im Regelfall ist Carmen
Flunger Montag und Dienstag im Büro, Alexandra Grünfelder Mittwoch und Donnerstag. Am Freitagvormittag wechseln sie sich ab.
Telefonisch können beide nach wie vor unter
0512/560 110 — 403 erreicht werden.
Die Mailadressen lauten:
[email protected]
oder
[email protected]
Mit kollegialen Grüßen
Gerhard Schatz
Walter Meixner
Vorsitzender
Peter Spanblöchl MSc