Kundeninformation der GVB Gruppe Nr. 2 | Oktober 2016 Wasserschäden So halten Sie Ihr Eigenheim über Wasser. Seiten 2–5 «GVB-Familie» Einmachgläser Akkus Hausexperten: Wie der Vater, so der Sohn. Seite 6 Stilvolle Deko-Ideen mit traditionellen Designklassikern. Seiten 8–9 Sicherer Umgang mit wiederaufladbaren Batterien. Seite 11 GVBINFO NR. 2 | OKTOBER 2016 Thema GVB Gruppe Bewahren Sie Ihr Eigenheim vor nassen Schäden. Grüessech Wasser – Freud und manchmal Leid. Wasser ist lebensnotwendig, hat aber auch eine zerstörerische Kraft. Wir zeigen Ihnen im Schwerpunkt, welche Wasserschäden durch die obligatorische Gebäudeversicherung und «Wasser erfordert Rundumschutz» welche durch Zusatzversicherungen gedeckt sind, wie Sie Ihr Zuhause wirkungsvoll vor Wasserschäden schützen und was in der Hochwasserprävention im Kanton Bern geschieht. Weiter finden Sie Lesenswertes zu Akkus: Unser Hausexperte erklärt Ihnen die Feuergefahren, die von Akkus ausgehen, und gibt Ihnen Tipps zum richtigen Umgang mit den Energiespeichern. Lassen Sie sich nicht zuletzt von unseren Anregungen für Deko- und Geschenkideen mit Weckgläsern inspirieren. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und einen heimeligen Herbst in den eigenen vier Wänden. Ueli Winzenried Vorsitzender der Geschäftsleitung Gebäudeversicherung Bern 2 Im vergangenen Sommer sind wir noch einmal glimpflich davongekommen, doch die Hochwasserkatastrophen der letzten fünfzehn Jahre sind uns allen noch präsent. Wer vorbeugt und sich richtig versichert, kann sich vor den schlimmsten Folgen von Überschwemmungen und Wasserschäden schützen. Ohne Wasser sind Menschen, Tiere und Pflanzen in ihrer Existenz gefährdet. Doch auch wenn zu viel Wasser vom Himmel fällt, droht Gefahr. Rinnsale werden zu Wildbächen, kleine Flüsse zu reissenden Strömen. Hochwasserkatastrophen erlebte die Schweiz etwa im Mai 1999, im August 2005 oder im August 2007. Kritisch wird es immer, wenn die Böden das Wasser nicht mehr aufnehmen können. Ein Gewitterregen kann ein Dorf unter Wasser setzen, während nebenan die Sonne scheint. Bei bestimmten Wetterlagen sind hingegen ganze Regionen oder Länder betroffen, etwa bei Starkniederschlägen und gleichzeitiger Schneeschmelze. Zuerst treten Bäche über die Ufer, dann Flüsse und zuletzt die Seen. Gefährdet ist nicht nur, wer direkt am Wasser wohnt. Auch abseits von Gewässern gibt es keine absolute Sicherheit, denn überschüssiges Wasser kann sich in Muldenlagen stauen oder auf sonst trockenen Hängen talwärts stürzen. Wasser von unten – und von oben. Nicht immer fliesse das Wasser mit Getöse ins Haus, betont Rolf Krieg, Leiter Technische Kundenbetreuung der GVB Privatversicherungen AG: «Steigendes Grundwasser dringt von unten in ein Gebäude ein und überschwemmt den Keller. Oder Starknieder- Schaden: Regen- oder Schmelzwasser, das durch das Dach, via Schaden: Schmutziges Oberflächenwasser Ablaufrohre oder durch geschlossene dringt oberirdisch durch Türen oder Fenster Türen und Fenster eindringt. ins Haus ein. Gedeckt durch: Gedeckt durch: GVB Aqua GVB Standard (Grundversicherung) Schaden: Vom Hochwasser angeschwemmter Schutt und Sand im Garten. Gedeckt durch: GVB Plus Schaden: Rückstau in der Kanalisation durch Starkregen, steigendes Grundoder Hangwasser dringt unterirdisch Schaden: Undichte Leitungen durch ins Gebäude ein und überschwemmt mechanische Beschädigung oder Frost. den Keller. Gedeckt durch: Gedeckt durch: GVB Aqua GVB Aqua schläge verursachen einen Rückstau in der überlasteten Kanalisation – mit den gleichen Folgen.» Die Liste von Ursachen für Wasserschäden ist lang. Eine verstopfte Dachrinne lässt das Wasser unbemerkt ins Haus laufen, ein verstopfter Abfluss auf dem Balkon setzt das Wohnzimmer unter Wasser. Schäden entstehen aber auch durch defekte Abwaschmaschinen oder leckende Wasserbetten. Kleine Ursache, teure Folgen. Besonders gefährdet: Keller und Erdgeschoss. Mit geeigneten Abwehrmassnahmen lässt sich das Risiko mindern. Rolf Krieg nennt einige der wichtigsten: «Man sollte sein Haus gut abdichten, vor allem tief liegende Öffnungen wie Kellerfenster oder Türen. In gefährdeten Zonen sind Sandsäcke oder mobile Barrieren hilfreich, die man rasch vor Türen und anderen Öffnungen anbringen kann.» Oft lassen sich Schäden vermeiden, wenn man Lichtschächte erhöht, Wälle aufschüttet oder Rückstauklappen in der Kanalisation installiert. Wer wertvolle Dinge auf ein Regal stellt oder gar nicht im Keller lagert, kommt bei einer Überschwemmung glimpflicher weg. Auch elektrische Anlagen und Geräte sind sicherer, wenn sie erhöht angebracht sind – Waschmaschinen etwa auf einem Sockel. Um zu verhindern, dass Wasser von oben ins Haus dringt, sollte man Dachrinnen und Abflüsse regelmässig kontrollieren und reinigen. Vorsicht vor versteckten Schäden. Bei Wasserschäden muss man rasch handeln, um Folgeschäden zu verhindern. Die ersten Massnahmen: Gegenstände ins Trockene bringen, Wasser und Schlamm beseitigen. Ist man überfordert, sollten spezialisierte Unternehmen beigezogen werden, sagt Rolf Krieg: «Die haben das gut im Griff und kennen auch die heiklen Stellen, etwa Unterlagsböden. Wenn diese nicht vollständig 3 GVBINFO NR. 2 | OKTOBER 2016 trocknen, können später Folgeschäden auftreten, etwa Schimmel oder sogar der berüchtigte Hausschwamm.» Übrigens: Wer beim Aufräumen Eigenleistungen erbringt, wird von der Gebäudeversicherung genauso entschädigt wie jener, der externe Spezialisten beauftragt. Nach den Sofortmassnahmen sollten Schäden dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden. Die Meldefrist beträgt bei der GVB zwei Jahre. Der «Wetter-Alarm» warnt neu auch bei Hochwassergefahr. Laden Sie die kostenlose App jetzt im App Store oder über Google Play herunter. Lieber nicht: Der halbe Garten und Strassenabfälle fliessen ins Wohnzimmer. Richtig versichert gegen Wasserschäden. Die GVB Gruppe bietet insbesondere bei Wasserschäden einen lückenlosen Versicherungsschutz. Während die Gebäudeversicherung Bern für Hochwasser- und Überschwemmungsschäden aufkommt, deckt die GVB Privatversicherungen AG alle übrigen Wasserschäden. Wer zahlt, wenn die Wohnung oder der Keller unter Wasser steht? Das hängt von der Ursache des Schadens ab. Grundsätzlich gilt: Wasserschäden durch ein Elementarereignis deckt die obligatorische Grundversicherung GVB Standard der Gebäudeversicherung Bern. Für alle übrigen Wasserschäden bieten die Zusatzversicherungen der GVB Privatversicherungen AG einen umfassenden Schutz. Unterschiedliche Ursachen – unterschiedliche Versicherungen. Hochwasser- und Überschwemmungsschäden liegen vor, wenn Oberflächenwasser oberirdisch durch Gebäudeöffnungen (Türen, Fenster etc.) ins Haus gelangt ist. Verursacht werden Hochwasser und Überschwemmungen immer durch erhöhte Pegelstände oder Abflussmengen als Folge von Niederschlag oder Schmelzwasser. Alle Gebäude im Kanton Bern sind gegen diese Elementarschäden versichert. Ursachen von Wasserschäden sind – Undichtigkeit (von Leitungen, Apparaten, Wasserbetten etc.); – Frost, der Leitungen beschädigt; – Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser, das durch das Dach, Ablaufrohre oder geschlossene Türen und Fenster eindringt; – Rückstau in der Kanalisation; – Grund- oder Hangwasser, das unterirdisch eindringt. Manchmal ist es schwer, die Ursache des Schadens festzustellen. Kunden, die beide Versicherungen bei der GVB Gruppe abgeschlossen haben, müssen sich nicht um die Zuständigkeiten kümmern: Die Abgrenzung wird zwischen der Gebäudeversicherung Bern und der GVB Privatversicherungen AG für sie erledigt. Extraschutz durch Zusatzversicherungen. Die Zusatzversicherung GVB Plus deckt auch Schäden in der Gebäudeumgebung – etwa wenn ein Hochwasser Schutt und Sand in den Garten schwemmt. Die Zusatzversicherung GVB Top deckt die Kosten für präventive Sofortmassnahmen zur Abwehr von Gebäudeschäden – etwa für das Aufschütten eines Erdwalls oder das Verlegen von Sandsäcken. Zudem sorgt sie für Entschädigungen zum Neuwert. Wichtig zu wissen: Regen an sich ist kein Elementarereignis und Schäden durch Schnee gelten nur bei ausserordentlichen Lagen als Elementarschäden (Schneedruck). Wasserschäden sind Schäden am Gebäude, die nicht durch Elementarereignisse verursacht wurden. Sie sind durch die obligatorische Grundversicherung nicht gedeckt! Einen umfassenden Schutz bietet hingegen die Zusatzversicherung GVB Aqua. 4 Sind Sie ausreichend geschützt? Unsere Hausexperten beraten Sie gerne in allen Fragen rund ums Thema Wasser. www.gvb.ch/expertensuche Nachgefragt « Auch wenn der Kanton den Hochwasserschutz ständig verbessert, es verbleibt immer ein Restrisiko.» Dr. Bernhard Wehren ist Fachbereichsleiter Seeregulierung im Amt für Wasser und Abfall der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern. Herr Wehren, Kanton und Bund haben zuletzt viel in den Hochwasserschutz investiert. Was haben die Entlastungsstollen von Thun und Lyss bewirkt? Die Investitionen des Kantons in den Hochwasserschutz zeigen Erfolg. Die beiden Stollen waren bereits mehrmals erfolgreich in Betrieb und haben massgebend zur Vermeidung von Hochwassern beigetragen. Gerade in diesem Sommer wurde Lyss wieder von einem starken Gewitter heimgesucht. Die Verantwortlichen in Lyss sind überzeugt, dass ohne Stollen die Stadt einmal mehr überflutet worden wäre. Hat der Thuner Stollen das Problem nicht nur flussabwärts verlagert? Im Berner Mattequartier gibt es ja immer wieder brenzlige Situationen. Nein. Für den Betrieb des Stollens gibt es ein klar definiertes Reglement, das auch den Schutz der Unterlieger berücksichtigt. Die vorgesehenen Grenzwerte für Bern konnten bei den bisherigen Einsätzen des Stollens immer eingehalten werden. Regulieren Sie die Gewässer heute anders als vor zehn Jahren? Heute wird bereits vor einem drohenden Hochwasser der Abfluss aus den Seen erhöht, um vorsorglich Rückhaltevolumen zu schaffen. Möglich wurde das auch dank verbesserten meteorologischen und hydrologischen Pro- gnosen. Doch auch heute besteht die grösste Herausforderung darin, eine Hochwasserlage rechtzeitig zu erkennen. An den Jurarandseen dauert es etwa fünf Tage, bis wir die Pegel der Seen spürbar senken und so eine wirkungsvolle Reserve schaffen können. Die Prognosen über diesen Zeitraum sind heute aber noch nicht immer zuverlässig. Überschwemmungen und Hochwasser nehmen zu – eine Folge des Klimawandels? Die Frage kann man wohl erst in einigen Jahren bis Jahrzehnten und anhand langjähriger Messreihen schlüssig beantworten. Aber unsere Beobachtungen bestätigen ein Stück weit die Szenarien der Klimaforscher. Die intensiven Niederschlagsereignisse scheinen zuzunehmen. Die hohen Pegelstände des Thuner- und des Bielersees im Mai 2014 und erneut in diesem Frühjahr waren Folgen davon. Man muss sich bewusst sein: Auch wenn der Kanton den Hochwasserschutz ständig verbessert, es verbleibt immer ein Restrisiko. Wie können Hauseigentümer das Risiko für ihre Liegenschaften abschätzen? Der Kanton publiziert auf dem Geoportal Gefahrenkarten (siehe Kasten unten). Sie zeigen die potenziellen Risiken von Wasserund anderen Elementarereignissen für fast jeden Standort im Kanton auf. Bei akuten Gefahrenlagen erlässt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zudem konkrete Warnungen – etwa bei erhöhtem Hochwasserrisiko. Ist die Veränderung auch abseits von Flüssen und Seen spürbar? Von den zunehmenden Starkregenphasen kann grundsätzlich jede Region betroffen sein, bei zusätzlicher Schneeschmelze insbesondere auch das Oberland oder die Region Bielersee. Das Unwetter von 2014 in Schangnau etwa hat gezeigt, welche verheerenden Fluten innerhalb kürzester Zeit durch Gewitter erzeugt werden können. Deshalb ist die Eigenverantwortung der Leute so wichtig wie eh und je. Vielen Dank für das interessante und aufschlussreiche Gespräch. Risikoeinschätzung und Warndienste. Elementarschadenrisiken für fast jeden Standort im Kanton Bern: www.apps.be.ch/geo Aktuelle Gefahrenmeldungen des Bundes: www.naturgefahren.ch 5 GVBINFO NR. 2 | OKTOBER 2016 Engagement GVB Gruppe «Der gute Ruf der GVB bringt uns viele Vorteile.» Markus Rychener war 15 Jahre lang Hausexperte bei der GVB, die letzten zwei gemeinsam mit seinem Sohn Mathias. Zusammen arbeiten sie auch im familieneigenen Architektur- und Immobilienbüro in Steffisburg. Als «GVB-Familie» sind sie sich einig: «Der gute Ruf der GVB bringt uns viele Vorteile.» Einmal, erzählt Markus Rychener, sei er bei einem Einsatz für die GVB mit einem kleinen Kind im Arm am Herd gestanden und habe die Bratwürste gewendet. «Die Frau des Hauses musste ihr zweites Kind dringend von der Schule abholen, da musste ich halt einspringen», erklärt er und lacht. Das sei einer der Gründe, warum ihm die Arbeit für die GVB grosse Freude bereitet habe: «Man kommt mit sehr vielen und sehr unterschiedlichen Menschen in Kontakt. Das ist sehr spannend.» Bis Ende 2015 arbeitete der 61-Jährige als Schätzungsexperte, während rund 7000 Stunden stand er im Einsatz. Besonders in Erinnerung geblieben sind ihm Schätzungen grosser Objekte wie etwa des Hotels Viktoria Jungfrau in Interlaken. Oder anspruchsvolle Schadensermittlungen nach Bränden. «Die Arbeit als Hausexperte war für mich lehrreich, weil ich viele verschiedene Liegenschaften sah und mich regelmässig mit anderen Hausexperten austauschen konnte.» Wachablösung im Familienbetrieb. Markus Rychener beschritt den für die «damalige Zeit klassischen Weg zum Architekten», 6 wie er sagt: «Hochbauzeichner, dann Weiterbildung zum Bauleiter und schliesslich berufsbegleitend das Studium zum Architekten.» 1993 gründete er seine eigene Firma. Die «rychener immobilien und bau gmbh» ist heute spezialisiert auf Sanierungen und Umbauten. Zudem verkauft das Unternehmen Immobilien. Im Betrieb arbeiten Markus Rycheners Frau und Tochter. Und Sohn Mathias ist seit diesem Sommer der neue Besitzer: eine lange geplante und absolut unproblematische Übergabe, wie beide betonen. Bei Mathias Rychener war es ähnlich: Er ging kurz vor Ende der Schulzeit mit dem Vater mit auf die Baustellen, «weil ich nicht wusste, welchen Beruf ich lernen wollte». Elektromonteur habe ihn auf Anhieb fasziniert. Erst wollte er danach Elektrotechnik studieren, was ihm aber doch zu abstrakt gewesen sei. Also stieg er beim Vater im Betrieb ein, studierte daneben an der Fachhochschule in Burgdorf Architektur mit Schwerpunkt Management und Immobilienökonomie. Mit dem klassischen Entwurfsarchitekten habe er nicht viel gemein, sagt der 32-Jährige. «GVB-Familien» sind keine Seltenheit. Die Arbeit als Hausexperte der GVB lernte Mathias Rychener auch durch seinen Vater kennen. Er begleitete ihn oft bei Einsätzen. So zögerte er nicht, als er 2014 für die Stelle angefragt wurde. Auch er schätzt die abwechslungsreichen Einsätze und die Erfahrungen, die man sammeln könne. Er mag die selbstständige Arbeit, bei komplexen Fällen fragt er auch mal den Vater um Rat. Er sagt: «Wenn wir im Auftrag der GVB arbeiten, vertrauen uns die Leute sofort. Da profitieren wir von ihrem guten Ruf – und das kommt uns sicher auch bei der Arbeit für unsere eigene Firma zugute.» Dass mehrere Familienmitglieder im Dienste der GVB stehen, ist bei Weitem keine Seltenheit. So sind zurzeit drei Väter und ihre Söhne als Schätzungsexperten angestellt. Oft liegt es auf der Hand: Der Sohn lernt einen ähnlichen Beruf wie der Vater und dadurch auch die Arbeit als Schätzungsexperte für die GVB kennen. Wenn dann auch das Familienunternehmen vom Vater an den Sohn übergeben wird, steht einer «GVB-Familie» nichts mehr im Weg. Aktuell GVB Gruppe Richtig versichert gegen Erdbebenschäden. Das zerstörerische Erdbeben von Amatrice beunruhigt Hauseigentümer auch in der Schweiz. Sind sie ausreichend geschützt? Das Erdbeben vom 24. August in Italien hatte für die Betroffenen katastrophale Folgen. Und es hat auch der Schweizer Bevölkerung die Erdbebenrisiken in Erinnerung gerufen. Das zeigen die zahlreichen Anrufe bei der GVB Gruppe. Viele Hauseigentümer erkundigten sich nach ihrem Versicherungsschutz. Kunden der Gebäudeversicherung Bern müssen wissen: Erdbebenschäden sind durch die obligatorische Grundversicherung nicht gedeckt – weder direkte Schäden an Gebäuden noch indirekte Folgen, etwa Erdrutsche oder Feuer durch beschädigte Gasleitungen. Das Risiko ist real: Auch weit schwächere Erdbeben als jenes in Amatrice können Häuser schwer beschädigen. Mit ihnen muss man auch in der Schweiz jederzeit rechnen. Das bestätigt auch Flavio Anselmetti, Professor für Quartärgeologie und Paläoklimatologie an der Universität Bern. In Kürze Ordner «Unser Zuhause» Benötigen Sie einen Ordner für die Unterlagen rund um Ihr Zuhause? Mit der beiliegenden Antwortkarte können Sie diesen kostenlos bestellen. Ein dazu passendes Inhaltsverzeichnis können Sie auf www.gvb.ch/ordner als editierbares PDF herunterladen und anschliessend individuell beschriften. Schutz vor den finanziellen Folgen eines Erdbebens bieten Zusatzversicherungen von Privatversicherungen, so zum Beispiel auch jene der GVB Privatversicherungen AG, GVB Terra. Diese deckt Erdbebenschäden am Gebäude zum Neuwert, unabhängig von der Stärke des Bebens und ohne Begrenzung. Mehr Informationen zu GVB Terra finden Sie auf www.erdbebenversichern.ch Lesen Sie auch das Interview mit Prof. Anselmetti auf www.hausinfo.ch/anselmetti Korrigendum Im GVB Info 1/2016 ist uns im Leitartikel zum Blitzschutz leider ein Fehler unterlaufen. Zur Frage der Steuerabzugsfähigkeit für Blitzschutzsysteme waren wir zu wenig präzis. Richtig ist, dass der Ersatz oder die Reparatur eines bereits installierten Blitzschutzsystems von den Steuern abgezogen werden kann. Neu installierte Blitzschutzsysteme können jedoch nicht abgezogen werden. Wir bitten Sie, dieses Versehen zu entschuldigen. © KEYSTONE / laPresse Mit den Hausexperten vor Ort Die GVB ist im Oktober und November an zwei Gewerbeschauen präsent: Besuchen Sie uns vom 19. bis 23. Oktober an der IGA in Interlaken und vom 11. bis 13. November an der Gewerbeschau in Langenthal. So schlimm wie in Italien wird die Erde in der Schweiz vermutlich nicht beben – aber auch schon leichtere Beben können teure Gebäudeschäden verursachen. «Die schönsten Seiten des Kantons Bern» Die beiliegende neue Ausgabe trägt den Titel Hotels mit Geschichte und nimmt Sie mit auf eine architektonische Reise durch den Tourismuskanton Bern. Entdecken Sie einzigartige Hotels und erfahren Sie dabei, wie unsere Brandschutzexperten den Hoteliers mit Rat und Tat zur Seite stehen. 7 GVBINFO NR. 2 | OKTOBER 2016 Haus & Garten GVB Services AG Einmachgläser zu neuen Zwecken erwecken. Ab in den Keller: Holen Sie Ihre guten alten Einmachgläser aus der dunklen Kammer und lassen Sie sie in neuem Licht erstrahlen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Designklassiker zeitgemäss umfunktionieren. Der klassische Verwendungszweck von Einmachgläsern liegt auf der Hand: Sie sind traditionelle Vorratsbehälter für den hausgemachten Geflügelfond, die Lieblingskonfi aus Gartenbeeren oder die Gemüsesuppe nach Grossmutters Art. Nach dem Einmachen ruhen die Gefässe meist für Monate im Keller oder im Chuchichäschtli. Daher haben sie auch ihren etwas verstaubten Ruf – zu Unrecht. Denn die schmucken Gläser sind äusserst wandelbar und eignen sich bestens, um stilvolle Akzente zu setzen: Sei es als originelles Geschirr, als kreative Geschenkverpackung oder als dekoratives Element in den eigenen vier Wänden. Viele weitere Deko-Tipps finden Sie auf www.hausinfo.ch Idee Nr. 1: Geschmackvoll servieren. Es muss nicht immer Eingemachtes sein: Frisch zubereitete Gerichte lassen sich in den formschönen Gläsern überraschend in Szene setzen. Funktionieren Sie kleinere, oft schön verzierte Einmachgläser zu originellen Schälchen um und servieren Sie darin Desserts, Crèmen, Müesli, Salate oder Suppen. Besonders schmackhaft kommen in Schichten angerichtete Speisen zur Geltung, wie eine Mousse oder Glacekugeln, die Sie auf frischen Fruchtstückchen anrichten und mit gerösteten Nüssen oder Schlagrahm dekorieren. Die vielseitigen Gläser sind sogar hitzebeständig: Ob Gratin oder Soufflé, backen und servieren Sie Ihre nächste Beilage in gläsernen Portionen – ein Augen- und Gaumenschmaus. 8 Idee Nr. 2: Liebevoll offerieren. Schichtweise gefüllt mit hausgemachten Genussmischungen, werden klassische Einmachgläser zur originellen Geschenkverpackung. Geben Sie die verschiedenen Kräuter, getrockneten Früchte oder Flocken Ihrer eigenen Tee- oder Müeslimischung nacheinander vorsichtig ins Glas – die entstehenden Ringe machen den Inhalt zum genussvollen Hingucker. Besonders gut funktioniert dies mit selbst gemachten Backmischungen: Dabei füllen Sie je nach Rezept die trockenen Zutaten wie Mehl, Zucker, gemahlene Nüsse und gewürfelte Schokolade geschichtet ins Glas. Vor dem Backen wird der Glasinhalt nur noch mit etwas Milch und Eiern vermischt – die Anleitung dazu vermerken Sie auf einem Kärtchen, welches mit einer dekorativen Schlaufe am Einmachglas befestigt wird. Kreative Rezeptideen finden Sie beispielsweise auf www.swissmilk.ch oder www.bettybossi.ch Idee Nr. 3: Stilvoll arrangieren. Je kürzer die Tage, desto willkommener sind gemütliche Momente bei Kerzenschein. In einem grösseren Einmachglas kommt das Kerzenlicht besonders schön zur Geltung, denn es lassen sich darum herum wunderschöne saisonale Arrangements erstellen. Dekorieren Sie das Glas mit Tannenzweigen und -zapfen, Zimtstangen, Orangenschalen, getrockneten Blüten, Schlaufen oder Seidenpapier – ganz nach Ihrem Geschmack. Wenn Sie nun die Kerze anzünden, zaubern die Dekoelemente stimmungsvolle Schatten an die Wand. Auch als Windlicht auf dem Fenstersims ist das geschmückte Glas ein Hingucker. Und wenn Sie vier Gläser kombinieren, machen Sie aus Ihrem Kerzenglas sogar einen originellen Adventskranz. Damit nur das Lichtlein brennt. Ob Kerzenlicht oder Cheminéefeuer – mit idyllischen Flammen in den eigenen vier Wänden steigt in der dunklen Jahreszeit die Brandgefahr. Schützen Sie Ihr Zuhause: Ein handlicher und formschöner Mini-Feuerlöscher findet überall im Haushalt Platz und ist bei Entstehungsbränden sofort griffbereit. Profitieren Sie jetzt von unserer Präventionsaktion und sichern Sie sich den Mini-Feuerlöscher «Kleiner Brandmeister» für nur CHF 39.– statt CHF 45.– oder den «FireEx» für nur CHF 59.– statt CHF 69.–. Bestellenn Sie Ihren Mini-Feuerlö Mini-Feuerlöscher mit der beigelegten Antwortkarte. 9 GVBINFO NR. 2 | OKTOBER 2016 Ein Fall für die GVB GVB Gruppe Auf Spurensuche in Aeschlen. Bei einem Wohnungsbrand in Aeschlen mussten die Spezialisten des Dezernats Brände und Explosionen der Kantonspolizei Bern beigezogen werden. Ihre Untersuchung ergab: Ein Blitz hatte in den Dachfirst eingeschlagen. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs herrschte kein Gewitter über Aeschlen. Ausser dem weitherum wahrgenommenen Knall und der defekten Telefonleitung wies nichts eindeutig auf die mögliche Brandursache hin. Aus diesem Grund wurden die Spezialisten des Dezernats Brände und Explosionen (BEX) beigezogen: Ausgerüstet mit Schaufeln, Kellen und Bürsten untersuchten sie das Schadensobjekt und entdeckten bald ein Loch in der Mitte des Dachfirsts, umringt von Brandspuren. Wenige Meter weiter unten fanden sie ein zweites Loch im Dach, wie sie durch austretende Blitze verursacht werden können. Nachdem die Brandermittler alle Spuren gesichert hatten, befragten sie neben Ruth von Gunten auch mehrere Nachbarn als Zeugen. Anschliessend war sich André Meyer, Gruppenchef und stv. Dezernatschef beim BEX, sicher: «Aufgrund der gesicherten Spuren und der eindeutigen und übereinstimmenden Zeugenaussagen zu dem lauten Knall kamen wir zum Schluss, dass doch ein Blitzschlag der Auslöser für diesen Brand war.» GVB-Schätzungsexperte Ueli Müller bespricht mit der Eigentümerin Ruth von Gunten die Bauarbeiten zur Wiederherstellung ihrer Dachwohnung. Am 30. Juni 2016 zog gegen 14.30 Uhr plötzlich starker Regen über Aeschlen auf. Ruth von Gunten war gerade vom Einkaufen zurück nach Hause gekommen, als sie einen ohrenbetäubenden Knall hörte. «Das muss aber ganz in der Nähe eingeschlagen haben», dachte sie sich und räumte ihre Einkäufe ein. Doch plötzlich nahm sie einen angebrannten Geruch wahr und sah kurz darauf, wie Rauch vom Dachgeschoss die Treppe herunter quoll. Schnell war ihr klar, was zu tun war: Sofort die Feuerwehr alarmieren und das Haus verlassen! Doch ihre Telefonleitung war kaputt. Also eilte sie zum Nachbarn hinüber und 10 bat ihn, die Feuerwehr zu rufen. Diese konnte den Brand glücklicherweise schnell löschen und niemand wurde verletzt. Tags darauf besuchte GVB-Schätzungsexperte Ueli Müller den Brandort, um den Schaden einzuschätzen. Ihm bot sich ein schreckliches Bild: Die drei Zimmer und das Bad im Dachgeschoss waren komplett zerstört. Das Feuer hatte durch die Holzdecke in die untere Etage gezüngelt und da die Decken und Wände von Küche und Dusche angesengt. Bei der darunterliegenden Wohnung entstanden durch Löschwasser und Rauch ebenfalls Schäden. Blitzschnell blitzsicher. Die im Frühjahr lancierte Präventionsaktion der GVB schlug ein wie der Blitz: Bereits 148 Hauseigentümer liessen bis Redaktionsschluss Ihre Liegenschaft freiwillig mit einem Blitzschutzsystem schützen und erhielten dafür Zuschüsse von je bis zu 2500 Franken. Aufgrund des grossen Erfolgs wird die Kampagne bis 2017 verlängert. www.gvb.ch/blitz Hausexperte Gebäudeversicherung Bern Energiebündel und Feuerteufel. Oliver Kiener, Elektro-Projektleiter mit eidg. Fachausweis und GVB-Akkuexperte Smartphone, Kamera, Handstaubsauger: Viele der für uns heute unverzichtbaren Geräte benötigen einen Akku. Mit der Verbreitung der wiederaufladbaren Batterien summieren sich aber auch die Brände, die durch sie ausgelöst werden. GVB-Akkuexperte Oliver Kiener erklärt, wie man sich vor unliebsamen Überraschungen schützt. Moderne Hochleistungsakkus zeichnen sich durch eine sehr hohe Energiedichte aus. Bei sachgemässer Handhabung bestehe keine grosse Brandgefahr, versichert Oliver Kiener. «Vorsicht ist aber trotzdem geboten.» Der Hausexperte vom Brandschutz-Team der GVB betont, dass bereits ein paar einfache Massnahmen genügen. Herausgeberin GVB Gruppe: – Gebäudeversicherung Bern – GVB Privatversicherungen AG – GVB Services AG © GVB 2016 Redaktion Abteilung Kommunikation Stephanie Kriesel (Leitung) Stefan Schüpbach Papiermühlestrasse 130 3063 Ittigen Telefon 0800 666 999 [email protected] www.gvb.ch In elektronischen Geräten wie Smartphones, Tablets, Fotokameras, Computer und Heimelektronik werden heute hauptsächlich Lithium-Ionen-Akkus eingebaut (Li-Ion). Diese können im Normalfall sicher verwendet werden. Bei den meisten Smartphones und auch anderen elektronischen Geräten verhindert eine Sicherheitselektronik das Überladen. Trotzdem kann es vorkommen, dass sich ein Akku am Ende seiner Lebensdauer beim Laden stark erhitzt, zu blähen beginnt und im Extremfall in Brand gerät oder explodiert. Zur Sicherheit gilt immer: Den Akku möglichst nach dem Ladevorgang vom Stromnetz trennen. Noch leistungsfähiger als Li-Ion-Akkus sind Lithium-Polymer-Akkus (LiPo). Diese sind zurzeit besonders im Modellbau sehr beliebt. Bei aller Leistung haben sie auch Nachteile: Sie sind temperaturanfällig und empfindlich gegen Überladungen und Beschädigungen. Beschädigte Akkus können beim Laden zu einer erhöhten Brandgefahr führen. Der Einsatz von Schnellladegeräten kann LiPo-Akkus zusätzlich belasten. Transportieren und aufbewahren sollte man sie zudem in feuerfesten, isolierten Behältern oder in einem LiPo-Safety-Bag. Laden nur mit dem richtigen Ladegerät. Beim Aufladen von Akkus müssen laut Kiener unbedingt die Warn- und Sicherheitsbestimmungen des Geräteherstellers befolgt werden: «Wer die Betriebsanleitung befolgt, reduziert das Risiko einer möglichen Überhitzung auf ein Minimum.» Generell sollten nur die dafür vorgesehenen Ladegeräte benutzt werden. Das gilt ganz besonders für LiPoAkkus: «Aufladen darf man diese nur unter Aufsicht an feuersicheren Orten», sagt Kiener. «Und nach der Ladedauer sind sie umgehend vom Ladegerät zu trennen.» Im Brandfall nicht mit Wasser löschen! «Wenn trotz Vorsichtsmassnahmen ein Akku in Brand gerät, löscht man durch Unterbruch der Luftzufuhr: mit dem feuerfesten Deckel des Ladebehälters, einer Löschdecke oder mit Sand», rät Kiener. Wasser und Feuerlöscher dürften keinesfalls zum Löschen eingesetzt werden, weil dies eine chemische Reaktion auslöse. Und ganz wichtig: Die aufsteigenden Dämpfe dürfen nicht eingeatmet werden – die sind nämlich giftig. 11 GVBINFO NR. 2 | OKTOBER 2016 Service Gebäudeversicherung Bern Leserwettbewerb 25 Genuss -Sets im Wert von je CHF 80.– zu gewinne Was darf bei einem Akkubrand auf keinen Fall zum Löschen eingesetzt werden? A Sand B Wasser C Löschdecke Teilnahme Kreuzen Sie auf der beiliegenden Antwortkarte die richtige Lösung an. Alternativ können Sie die Lösung per E-Mail an [email protected] senden oder auf www.gvb.ch/wettbewerb eingeben. Teilnahmeschluss ist der 30. November 2016. n Mit etwas Glück ist das Ihr Gewinn: Die Genuss-Sets bestehen jeweils aus 4 × 4 formschönen Einmachgläsern von Weck und dem Kochbuch «Food & Glas» mit 100 raffinierten Rezeptideen für Köstlichkeiten aus dem Glas. Zusammengestellt wurden die Genuss-Sets von www.genussglas.ch Unter allen Einsendungen werden 25 Genuss-Sets von GenussGlas Frischknecht im Wert von je CHF 80.– verlost. Die Gewinner des Wettbewerbs werden schriftlich benachrichtigt und erklären sich mit einer namentlichen Nennung einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Die Preise können nicht bar ausbezahlt werden. Mitarbeitende der GVB Gruppe sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Die Adressdaten können den GVB-Gruppengesellschaften für Marketingzwecke zur Verfügung gestellt werden. Unser Kundencenter – immer für Sie da. Antworten auf häufige Kundenfragen. Kontakt Gratisnummer: E-Mail: 0800 666 999 [email protected] Öffnungszeiten Bei Notfällen ist das Kundencenter rund um die Uhr erreichbar. Für Beratungen, Adressänderungen und sonstige Anfragen sind wir während unserer Bürozeiten für Sie da. Montag–Freitag: 07.30–12.15 Uhr und 13.15 –17.30 Uhr Tipp Bitte geben Sie uns bei der Kontaktaufnahme Ihre Vertragsnummer an. So können wir Ihr Anliegen schneller beantworten. www.gvb.ch/kundencenter 12 Ich möchte einen Blitzableiter installieren lassen. Können Sie mir einen Installateur empfehlen? Ich muss einen Schaden anmelden. Wie muss ich vorgehen? Kann ich Sofortmassnahmen treffen? Blitzschutzsysteme werden von vielen Dachdeckern, Elektrikern, Sanitärfachleuten oder Spenglern montiert. Wir können keine Empfehlungen aussprechen, da wir niemanden begünstigen wollen. Am besten schauen Sie im Telefonbuch nach, recherchieren im Internet oder fragen bei Berufsverbänden an. Die besten Leistungen dürfen Sie von Firmen erwarten, deren Mitarbeitende den Fachausweis «Äusserer Blitzschutz VKF» besitzen. Wichtig ist es, den Schaden sofort bei der GVB anzumelden. Sie können das im Internet, telefonisch unter der Gratisnummer 0800 666 999 oder schriftlich mit einem Schadensformular tun. Sobald der Schaden bei uns registriert ist, wird er schriftlich bestätigt und wir informieren Sie über das weitere Vorgehen. Damit der Schaden nicht grösser wird, sind Sofortmassnahmen erlaubt und erwünscht. Je nach Art des Schadens sehen die Sofortmassnahmen anders aus. Bei einem Wasserschaden steht zum Beispiel die Gebäudetrocknung an erster Stelle, bei einem Sturmschaden die provisorische Abdichtung der Gebäudehülle. Weitere Infos dazu erhalten Sie auf www.gvb.ch/blitz Weitere Infos erhalten Sie auf www.gvb.ch/soforthilfe
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