Wasserschäden

Kundeninformation der GVB Gruppe Nr. 2 | Oktober 2016
Wasserschäden
So halten Sie Ihr Eigenheim über Wasser. Seiten 2–5
«GVB-Familie»
Einmachgläser
Akkus
Hausexperten: Wie der Vater,
so der Sohn. Seite 6
Stilvolle Deko-Ideen mit traditionellen Designklassikern. Seiten 8–9
Sicherer Umgang mit wiederaufladbaren Batterien. Seite 11
GVBINFO NR. 2 | OKTOBER 2016
Thema
GVB Gruppe
Bewahren Sie Ihr
Eigenheim vor
nassen Schäden.
Grüessech
Wasser – Freud und
manchmal Leid.
Wasser ist lebensnotwendig, hat aber auch
eine zerstörerische Kraft. Wir zeigen Ihnen im
Schwerpunkt, welche Wasserschäden durch
die obligatorische Gebäudeversicherung und
«Wasser erfordert
Rundumschutz»
welche durch Zusatzversicherungen gedeckt
sind, wie Sie Ihr Zuhause wirkungsvoll vor
Wasserschäden schützen und was in der Hochwasserprävention im Kanton Bern geschieht.
Weiter finden Sie Lesenswertes zu Akkus:
Unser Hausexperte erklärt Ihnen die Feuergefahren, die von Akkus ausgehen, und gibt
Ihnen Tipps zum richtigen Umgang mit den
Energiespeichern. Lassen Sie sich nicht zuletzt von unseren Anregungen für Deko- und
Geschenkideen mit Weckgläsern inspirieren.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre
und einen heimeligen Herbst in den eigenen
vier Wänden.
Ueli Winzenried
Vorsitzender der Geschäftsleitung
Gebäudeversicherung Bern
2
Im vergangenen Sommer sind wir noch einmal glimpflich
davongekommen, doch die Hochwasserkatastrophen
der letzten fünfzehn Jahre sind uns allen noch präsent.
Wer vorbeugt und sich richtig versichert, kann sich
vor den schlimmsten Folgen von Überschwemmungen
und Wasserschäden schützen.
Ohne Wasser sind Menschen, Tiere und
Pflanzen in ihrer Existenz gefährdet. Doch
auch wenn zu viel Wasser vom Himmel fällt,
droht Gefahr. Rinnsale werden zu Wildbächen, kleine Flüsse zu reissenden Strömen.
Hochwasserkatastrophen erlebte die Schweiz
etwa im Mai 1999, im August 2005 oder im
August 2007.
Kritisch wird es immer, wenn die Böden das
Wasser nicht mehr aufnehmen können. Ein
Gewitterregen kann ein Dorf unter Wasser
setzen, während nebenan die Sonne scheint.
Bei bestimmten Wetterlagen sind hingegen
ganze Regionen oder Länder betroffen, etwa
bei Starkniederschlägen und gleichzeitiger
Schneeschmelze. Zuerst treten Bäche über die
Ufer, dann Flüsse und zuletzt die Seen. Gefährdet ist nicht nur, wer direkt am Wasser
wohnt. Auch abseits von Gewässern gibt es
keine absolute Sicherheit, denn überschüssiges
Wasser kann sich in Muldenlagen stauen oder
auf sonst trockenen Hängen talwärts stürzen.
Wasser von unten –
und von oben.
Nicht immer fliesse das Wasser mit Getöse
ins Haus, betont Rolf Krieg, Leiter Technische
Kundenbetreuung der GVB Privatversicherungen AG: «Steigendes Grundwasser dringt
von unten in ein Gebäude ein und überschwemmt den Keller. Oder Starknieder-
Schaden: Regen- oder Schmelzwasser, das durch das Dach, via
Schaden: Schmutziges Oberflächenwasser
Ablaufrohre oder durch geschlossene
dringt oberirdisch durch Türen oder Fenster
Türen und Fenster eindringt.
ins Haus ein.
Gedeckt durch:
Gedeckt durch:
GVB Aqua
GVB Standard (Grundversicherung)
Schaden: Vom Hochwasser
angeschwemmter Schutt
und Sand im Garten.
Gedeckt durch:
GVB Plus
Schaden: Rückstau in der Kanalisation
durch Starkregen, steigendes Grundoder Hangwasser dringt unterirdisch
Schaden: Undichte Leitungen durch
ins Gebäude ein und überschwemmt
mechanische Beschädigung oder Frost.
den Keller.
Gedeckt durch:
Gedeckt durch:
GVB Aqua
GVB Aqua
schläge verursachen einen Rückstau in der
überlasteten Kanalisation – mit den gleichen
Folgen.» Die Liste von Ursachen für Wasserschäden ist lang. Eine verstopfte Dachrinne
lässt das Wasser unbemerkt ins Haus laufen,
ein verstopfter Abfluss auf dem Balkon setzt
das Wohnzimmer unter Wasser. Schäden
entstehen aber auch durch defekte Abwaschmaschinen oder leckende Wasserbetten. Kleine Ursache, teure Folgen.
Besonders gefährdet:
Keller und Erdgeschoss.
Mit geeigneten Abwehrmassnahmen lässt
sich das Risiko mindern. Rolf Krieg nennt
einige der wichtigsten: «Man sollte sein
Haus gut abdichten, vor allem tief liegende
Öffnungen wie Kellerfenster oder Türen. In
gefährdeten Zonen sind Sandsäcke oder
mobile Barrieren hilfreich, die man rasch vor
Türen und anderen Öffnungen anbringen
kann.» Oft lassen sich Schäden vermeiden,
wenn man Lichtschächte erhöht, Wälle aufschüttet oder Rückstauklappen in der Kanalisation installiert.
Wer wertvolle Dinge auf ein Regal stellt oder
gar nicht im Keller lagert, kommt bei einer
Überschwemmung glimpflicher weg. Auch
elektrische Anlagen und Geräte sind sicherer,
wenn sie erhöht angebracht sind – Waschmaschinen etwa auf einem Sockel. Um zu
verhindern, dass Wasser von oben ins Haus
dringt, sollte man Dachrinnen und Abflüsse
regelmässig kontrollieren und reinigen.
Vorsicht vor versteckten
Schäden.
Bei Wasserschäden muss man rasch handeln,
um Folgeschäden zu verhindern. Die ersten
Massnahmen: Gegenstände ins Trockene
bringen, Wasser und Schlamm beseitigen.
Ist man überfordert, sollten spezialisierte
Unternehmen beigezogen werden, sagt
Rolf Krieg: «Die haben das gut im Griff und
kennen auch die heiklen Stellen, etwa Unterlagsböden. Wenn diese nicht vollständig
3
GVBINFO NR. 2 | OKTOBER 2016
trocknen, können später Folgeschäden
auftreten, etwa Schimmel oder sogar der
berüchtigte Hausschwamm.» Übrigens: Wer
beim Aufräumen Eigenleistungen erbringt,
wird von der Gebäudeversicherung genauso
entschädigt wie jener, der externe Spezialisten beauftragt.
Nach den Sofortmassnahmen sollten Schäden
dokumentiert und der Versicherung gemeldet
werden. Die Meldefrist beträgt bei der GVB
zwei Jahre.
Der «Wetter-Alarm» warnt neu auch
bei Hochwassergefahr. Laden Sie
die kostenlose App jetzt im App Store
oder über Google Play herunter.
Lieber nicht: Der halbe Garten und Strassenabfälle fliessen ins Wohnzimmer.
Richtig versichert gegen Wasserschäden.
Die GVB Gruppe bietet insbesondere bei Wasserschäden
einen lückenlosen Versicherungsschutz. Während die
Gebäudeversicherung Bern für Hochwasser- und Überschwemmungsschäden aufkommt, deckt die GVB Privatversicherungen
AG alle übrigen Wasserschäden.
Wer zahlt, wenn die Wohnung oder der Keller unter Wasser steht?
Das hängt von der Ursache des Schadens ab. Grundsätzlich gilt:
Wasserschäden durch ein Elementarereignis deckt die obligatorische
Grundversicherung GVB Standard der Gebäudeversicherung Bern.
Für alle übrigen Wasserschäden bieten die Zusatzversicherungen der
GVB Privatversicherungen AG einen umfassenden Schutz.
Unterschiedliche Ursachen –
unterschiedliche Versicherungen.
Hochwasser- und Überschwemmungsschäden liegen vor,
wenn Oberflächenwasser oberirdisch durch Gebäudeöffnungen
(Türen, Fenster etc.) ins Haus gelangt ist. Verursacht werden Hochwasser und Überschwemmungen immer durch erhöhte Pegelstände
oder Abflussmengen als Folge von Niederschlag oder Schmelzwasser.
Alle Gebäude im Kanton Bern sind gegen diese Elementarschäden
versichert.
Ursachen von Wasserschäden sind
– Undichtigkeit (von Leitungen, Apparaten, Wasserbetten etc.);
– Frost, der Leitungen beschädigt;
– Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser, das durch das Dach,
Ablaufrohre oder geschlossene Türen und Fenster eindringt;
– Rückstau in der Kanalisation;
– Grund- oder Hangwasser, das unterirdisch eindringt.
Manchmal ist es schwer, die Ursache des Schadens festzustellen.
Kunden, die beide Versicherungen bei der GVB Gruppe abgeschlossen
haben, müssen sich nicht um die Zuständigkeiten kümmern:
Die Abgrenzung wird zwischen der Gebäudeversicherung Bern und
der GVB Privatversicherungen AG für sie erledigt.
Extraschutz durch Zusatzversicherungen.
Die Zusatzversicherung GVB Plus deckt auch Schäden in der
Gebäudeumgebung – etwa wenn ein Hochwasser Schutt und Sand
in den Garten schwemmt.
Die Zusatzversicherung GVB Top deckt die Kosten für präventive
Sofortmassnahmen zur Abwehr von Gebäudeschäden – etwa für
das Aufschütten eines Erdwalls oder das Verlegen von Sandsäcken.
Zudem sorgt sie für Entschädigungen zum Neuwert.
Wichtig zu wissen: Regen an sich ist kein Elementarereignis und
Schäden durch Schnee gelten nur bei ausserordentlichen Lagen als
Elementarschäden (Schneedruck).
Wasserschäden sind Schäden am Gebäude, die nicht durch Elementarereignisse verursacht wurden. Sie sind durch die obligatorische
Grundversicherung nicht gedeckt! Einen umfassenden Schutz bietet
hingegen die Zusatzversicherung GVB Aqua.
4
Sind Sie ausreichend geschützt?
Unsere Hausexperten beraten Sie gerne
in allen Fragen rund ums Thema Wasser.
www.gvb.ch/expertensuche
Nachgefragt
« Auch wenn der Kanton den Hochwasserschutz ständig verbessert,
es verbleibt immer ein Restrisiko.»
Dr. Bernhard Wehren ist Fachbereichsleiter Seeregulierung
im Amt für Wasser und Abfall der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
des Kantons Bern.
Herr Wehren, Kanton und Bund haben
zuletzt viel in den Hochwasserschutz
investiert. Was haben die Entlastungsstollen von Thun und Lyss bewirkt?
Die Investitionen des Kantons in den Hochwasserschutz zeigen Erfolg. Die beiden Stollen
waren bereits mehrmals erfolgreich in Betrieb
und haben massgebend zur Vermeidung von
Hochwassern beigetragen. Gerade in diesem
Sommer wurde Lyss wieder von einem starken
Gewitter heimgesucht. Die Verantwortlichen
in Lyss sind überzeugt, dass ohne Stollen die
Stadt einmal mehr überflutet worden wäre.
Hat der Thuner Stollen das Problem nicht
nur flussabwärts verlagert? Im Berner
Mattequartier gibt es ja immer wieder
brenzlige Situationen.
Nein. Für den Betrieb des Stollens gibt es
ein klar definiertes Reglement, das auch den
Schutz der Unterlieger berücksichtigt. Die
vorgesehenen Grenzwerte für Bern konnten
bei den bisherigen Einsätzen des Stollens
immer eingehalten werden.
Regulieren Sie die Gewässer heute anders
als vor zehn Jahren?
Heute wird bereits vor einem drohenden
Hochwasser der Abfluss aus den Seen erhöht,
um vorsorglich Rückhaltevolumen zu schaffen.
Möglich wurde das auch dank verbesserten
meteorologischen und hydrologischen Pro-
gnosen. Doch auch heute besteht die grösste
Herausforderung darin, eine Hochwasserlage
rechtzeitig zu erkennen. An den Jurarandseen
dauert es etwa fünf Tage, bis wir die Pegel
der Seen spürbar senken und so eine wirkungsvolle Reserve schaffen können. Die Prognosen
über diesen Zeitraum sind heute aber noch
nicht immer zuverlässig.
Überschwemmungen und Hochwasser
nehmen zu – eine Folge des Klimawandels?
Die Frage kann man wohl erst in einigen Jahren
bis Jahrzehnten und anhand langjähriger
Messreihen schlüssig beantworten. Aber unsere
Beobachtungen bestätigen ein Stück weit
die Szenarien der Klimaforscher. Die intensiven
Niederschlagsereignisse scheinen zuzunehmen.
Die hohen Pegelstände des Thuner- und des
Bielersees im Mai 2014 und erneut in diesem
Frühjahr waren Folgen davon. Man muss sich
bewusst sein: Auch wenn der Kanton den
Hochwasserschutz ständig verbessert, es verbleibt immer ein Restrisiko.
Wie können Hauseigentümer das Risiko
für ihre Liegenschaften abschätzen?
Der Kanton publiziert auf dem Geoportal
Gefahrenkarten (siehe Kasten unten). Sie
zeigen die potenziellen Risiken von Wasserund anderen Elementarereignissen für fast
jeden Standort im Kanton auf. Bei akuten
Gefahrenlagen erlässt das Bundesamt für
Umwelt (BAFU) zudem konkrete Warnungen –
etwa bei erhöhtem Hochwasserrisiko.
Ist die Veränderung auch abseits von
Flüssen und Seen spürbar?
Von den zunehmenden Starkregenphasen kann
grundsätzlich jede Region betroffen sein,
bei zusätzlicher Schneeschmelze insbesondere
auch das Oberland oder die Region Bielersee. Das Unwetter von 2014 in Schangnau
etwa hat gezeigt, welche verheerenden Fluten
innerhalb kürzester Zeit durch Gewitter erzeugt
werden können. Deshalb ist die Eigenverantwortung der Leute so wichtig wie eh und je.
Vielen Dank für das interessante und
aufschlussreiche Gespräch.
Risikoeinschätzung
und Warndienste.
Elementarschadenrisiken für fast jeden
Standort im Kanton Bern:
www.apps.be.ch/geo
Aktuelle Gefahrenmeldungen des Bundes:
www.naturgefahren.ch
5
GVBINFO NR. 2 | OKTOBER 2016
Engagement
GVB Gruppe
«Der gute Ruf der GVB bringt uns
viele Vorteile.»
Markus Rychener war 15 Jahre
lang Hausexperte bei der GVB,
die letzten zwei gemeinsam mit
seinem Sohn Mathias. Zusammen
arbeiten sie auch im familieneigenen Architektur- und
Immobilienbüro in Steffisburg.
Als «GVB-Familie» sind sie
sich einig: «Der gute Ruf der
GVB bringt uns viele Vorteile.»
Einmal, erzählt Markus Rychener, sei er bei einem Einsatz für die GVB mit einem kleinen Kind
im Arm am Herd gestanden und habe die Bratwürste gewendet. «Die Frau des Hauses musste ihr zweites Kind dringend von der Schule
abholen, da musste ich halt einspringen», erklärt er und lacht. Das sei einer der Gründe,
warum ihm die Arbeit für die GVB grosse Freude bereitet habe: «Man kommt mit sehr vielen
und sehr unterschiedlichen Menschen in Kontakt. Das ist sehr spannend.» Bis Ende 2015
arbeitete der 61-Jährige als Schätzungsexperte, während rund 7000 Stunden stand er im
Einsatz. Besonders in Erinnerung geblieben
sind ihm Schätzungen grosser Objekte wie
etwa des Hotels Viktoria Jungfrau in Interlaken.
Oder anspruchsvolle Schadensermittlungen
nach Bränden. «Die Arbeit als Hausexperte war
für mich lehrreich, weil ich viele verschiedene
Liegenschaften sah und mich regelmässig mit
anderen Hausexperten austauschen konnte.»
Wachablösung
im Familienbetrieb.
Markus Rychener beschritt den für die «damalige Zeit klassischen Weg zum Architekten»,
6
wie er sagt: «Hochbauzeichner, dann Weiterbildung zum Bauleiter und schliesslich berufsbegleitend das Studium zum Architekten.»
1993 gründete er seine eigene Firma. Die «rychener immobilien und bau gmbh» ist heute
spezialisiert auf Sanierungen und Umbauten.
Zudem verkauft das Unternehmen Immobilien. Im Betrieb arbeiten Markus Rycheners
Frau und Tochter. Und Sohn Mathias ist seit
diesem Sommer der neue Besitzer: eine lange
geplante und absolut unproblematische
Übergabe, wie beide betonen.
Bei Mathias Rychener war es ähnlich: Er ging
kurz vor Ende der Schulzeit mit dem Vater mit
auf die Baustellen, «weil ich nicht wusste,
welchen Beruf ich lernen wollte». Elektromonteur habe ihn auf Anhieb fasziniert. Erst
wollte er danach Elektrotechnik studieren,
was ihm aber doch zu abstrakt gewesen sei.
Also stieg er beim Vater im Betrieb ein, studierte daneben an der Fachhochschule in
Burgdorf Architektur mit Schwerpunkt Management und Immobilienökonomie. Mit
dem klassischen Entwurfsarchitekten habe
er nicht viel gemein, sagt der 32-Jährige.
«GVB-Familien» sind keine
Seltenheit.
Die Arbeit als Hausexperte der GVB lernte
Mathias Rychener auch durch seinen Vater
kennen. Er begleitete ihn oft bei Einsätzen.
So zögerte er nicht, als er 2014 für die Stelle
angefragt wurde. Auch er schätzt die abwechslungsreichen Einsätze und die Erfahrungen, die man sammeln könne. Er mag die
selbstständige Arbeit, bei komplexen Fällen
fragt er auch mal den Vater um Rat. Er sagt:
«Wenn wir im Auftrag der GVB arbeiten,
vertrauen uns die Leute sofort. Da profitieren
wir von ihrem guten Ruf – und das kommt
uns sicher auch bei der Arbeit für unsere eigene Firma zugute.»
Dass mehrere Familienmitglieder im Dienste
der GVB stehen, ist bei Weitem keine Seltenheit. So sind zurzeit drei Väter und ihre Söhne als Schätzungsexperten angestellt. Oft
liegt es auf der Hand: Der Sohn lernt einen
ähnlichen Beruf wie der Vater und dadurch
auch die Arbeit als Schätzungsexperte für die
GVB kennen. Wenn dann auch das Familienunternehmen vom Vater an den Sohn übergeben wird, steht einer «GVB-Familie» nichts
mehr im Weg.
Aktuell
GVB Gruppe
Richtig versichert gegen
Erdbebenschäden.
Das zerstörerische Erdbeben
von Amatrice beunruhigt
Hauseigentümer auch in
der Schweiz. Sind sie ausreichend geschützt?
Das Erdbeben vom 24. August in Italien hatte
für die Betroffenen katastrophale Folgen. Und
es hat auch der Schweizer Bevölkerung die
Erdbebenrisiken in Erinnerung gerufen. Das
zeigen die zahlreichen Anrufe bei der GVB
Gruppe. Viele Hauseigentümer erkundigten
sich nach ihrem Versicherungsschutz.
Kunden der Gebäudeversicherung Bern müssen wissen: Erdbebenschäden sind durch die
obligatorische Grundversicherung nicht gedeckt – weder direkte Schäden an Gebäuden
noch indirekte Folgen, etwa Erdrutsche oder
Feuer durch beschädigte Gasleitungen. Das
Risiko ist real: Auch weit schwächere Erdbeben als jenes in Amatrice können Häuser
schwer beschädigen. Mit ihnen muss man
auch in der Schweiz jederzeit rechnen. Das
bestätigt auch Flavio Anselmetti, Professor für
Quartärgeologie und Paläoklimatologie an
der Universität Bern.
In Kürze
Ordner «Unser Zuhause»
Benötigen Sie einen Ordner für die Unterlagen
rund um Ihr Zuhause? Mit der beiliegenden
Antwortkarte können Sie diesen kostenlos
bestellen.
Ein dazu passendes Inhaltsverzeichnis können
Sie auf www.gvb.ch/ordner als editierbares
PDF herunterladen und anschliessend individuell
beschriften.
Schutz vor den finanziellen Folgen eines Erdbebens bieten Zusatzversicherungen von Privatversicherungen, so zum Beispiel auch jene
der GVB Privatversicherungen AG, GVB Terra.
Diese deckt Erdbebenschäden am Gebäude
zum Neuwert, unabhängig von der Stärke des
Bebens und ohne Begrenzung.
Mehr Informationen zu GVB Terra
finden Sie auf
www.erdbebenversichern.ch
Lesen Sie auch das Interview mit
Prof. Anselmetti auf
www.hausinfo.ch/anselmetti
Korrigendum
Im GVB Info 1/2016 ist uns im Leitartikel zum
Blitzschutz leider ein Fehler unterlaufen. Zur
Frage der Steuerabzugsfähigkeit für Blitzschutzsysteme waren wir zu wenig präzis. Richtig
ist, dass der Ersatz oder die Reparatur eines
bereits installierten Blitzschutzsystems von
den Steuern abgezogen werden kann. Neu
installierte Blitzschutzsysteme können jedoch
nicht abgezogen werden. Wir bitten Sie, dieses
Versehen zu entschuldigen.
© KEYSTONE / laPresse
Mit den Hausexperten vor Ort
Die GVB ist im Oktober und November an
zwei Gewerbeschauen präsent: Besuchen Sie
uns vom 19. bis 23. Oktober an der IGA in
Interlaken und vom 11. bis 13. November
an der Gewerbeschau in Langenthal.
So schlimm wie in Italien wird die Erde in der Schweiz vermutlich nicht beben – aber auch schon
leichtere Beben können teure Gebäudeschäden verursachen.
«Die schönsten Seiten des Kantons Bern»
Die beiliegende neue Ausgabe trägt den
Titel Hotels mit Geschichte und nimmt Sie
mit auf eine architektonische Reise durch den
Tourismuskanton Bern. Entdecken Sie einzigartige Hotels und erfahren Sie dabei, wie
unsere Brandschutzexperten den Hoteliers mit
Rat und Tat zur Seite stehen.
7
GVBINFO NR. 2 | OKTOBER 2016
Haus & Garten
GVB Services AG
Einmachgläser zu neuen
Zwecken erwecken.
Ab in den Keller: Holen Sie
Ihre guten alten Einmachgläser aus der dunklen Kammer und lassen Sie sie in
neuem Licht erstrahlen. Wir
zeigen Ihnen, wie Sie die
Designklassiker zeitgemäss
umfunktionieren.
Der klassische Verwendungszweck von Einmachgläsern liegt auf der Hand: Sie sind
traditionelle Vorratsbehälter für den hausgemachten Geflügelfond, die Lieblingskonfi
aus Gartenbeeren oder die Gemüsesuppe
nach Grossmutters Art. Nach dem Einmachen ruhen die Gefässe meist für Monate im
Keller oder im Chuchichäschtli. Daher haben
sie auch ihren etwas verstaubten Ruf – zu
Unrecht. Denn die schmucken Gläser sind
äusserst wandelbar und eignen sich bestens,
um stilvolle Akzente zu setzen: Sei es als
originelles Geschirr, als kreative Geschenkverpackung oder als dekoratives Element in
den eigenen vier Wänden.
Viele weitere Deko-Tipps
finden Sie auf
www.hausinfo.ch
Idee Nr. 1:
Geschmackvoll
servieren.
Es muss nicht immer Eingemachtes sein:
Frisch zubereitete Gerichte lassen sich in den
formschönen Gläsern überraschend in Szene
setzen. Funktionieren Sie kleinere, oft schön
verzierte Einmachgläser zu originellen Schälchen um und servieren Sie darin Desserts,
Crèmen, Müesli, Salate oder Suppen. Besonders schmackhaft kommen in Schichten
angerichtete Speisen zur Geltung, wie eine
Mousse oder Glacekugeln, die Sie auf frischen Fruchtstückchen anrichten und mit
gerösteten Nüssen oder Schlagrahm dekorieren. Die vielseitigen Gläser sind sogar hitzebeständig: Ob Gratin oder Soufflé, backen
und servieren Sie Ihre nächste Beilage in gläsernen Portionen – ein Augen- und Gaumenschmaus.
8
Idee Nr. 2:
Liebevoll offerieren.
Schichtweise gefüllt mit hausgemachten Genussmischungen, werden klassische Einmachgläser zur originellen Geschenkverpackung.
Geben Sie die verschiedenen Kräuter, getrockneten Früchte oder
Flocken Ihrer eigenen Tee- oder Müeslimischung nacheinander vorsichtig ins Glas – die entstehenden Ringe machen den Inhalt zum
genussvollen Hingucker. Besonders gut funktioniert dies mit selbst
gemachten Backmischungen: Dabei füllen Sie je nach Rezept die
trockenen Zutaten wie Mehl, Zucker, gemahlene Nüsse und gewürfelte Schokolade geschichtet ins Glas. Vor dem Backen wird der Glasinhalt nur noch mit etwas Milch und Eiern vermischt – die Anleitung
dazu vermerken Sie auf einem Kärtchen, welches mit einer dekorativen Schlaufe am Einmachglas befestigt wird.
Kreative Rezeptideen finden Sie beispielsweise auf www.swissmilk.ch
oder www.bettybossi.ch
Idee Nr. 3:
Stilvoll arrangieren.
Je kürzer die Tage, desto willkommener sind gemütliche Momente bei
Kerzenschein. In einem grösseren Einmachglas kommt das Kerzenlicht
besonders schön zur Geltung, denn es lassen sich darum herum wunderschöne saisonale Arrangements erstellen. Dekorieren Sie das Glas
mit Tannenzweigen und -zapfen, Zimtstangen, Orangenschalen, getrockneten Blüten, Schlaufen oder Seidenpapier – ganz nach Ihrem
Geschmack. Wenn Sie nun die Kerze anzünden, zaubern die Dekoelemente stimmungsvolle Schatten an die Wand. Auch als Windlicht
auf dem Fenstersims ist das geschmückte Glas ein Hingucker. Und
wenn Sie vier Gläser kombinieren, machen Sie aus Ihrem Kerzenglas
sogar einen originellen Adventskranz.
Damit nur das Lichtlein brennt.
Ob Kerzenlicht oder Cheminéefeuer – mit
idyllischen Flammen in den eigenen vier
Wänden steigt in der dunklen Jahreszeit die
Brandgefahr. Schützen Sie Ihr Zuhause:
Ein handlicher und formschöner Mini-Feuerlöscher findet überall im Haushalt Platz und
ist bei Entstehungsbränden sofort griffbereit.
Profitieren Sie jetzt von unserer Präventionsaktion und sichern Sie sich den Mini-Feuerlöscher «Kleiner Brandmeister» für nur
CHF 39.– statt CHF 45.– oder den «FireEx»
für nur CHF 59.– statt CHF 69.–.
Bestellenn Sie Ihren Mini-Feuerlö
Mini-Feuerlöscher
mit der beigelegten Antwortkarte.
9
GVBINFO NR. 2 | OKTOBER 2016
Ein Fall für die GVB
GVB Gruppe
Auf Spurensuche in Aeschlen.
Bei einem Wohnungsbrand in Aeschlen mussten
die Spezialisten des Dezernats Brände und Explosionen
der Kantonspolizei Bern beigezogen werden. Ihre
Untersuchung ergab: Ein Blitz hatte in den Dachfirst
eingeschlagen.
Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs herrschte
kein Gewitter über Aeschlen. Ausser dem
weitherum wahrgenommenen Knall und der
defekten Telefonleitung wies nichts eindeutig auf die mögliche Brandursache hin.
Aus diesem Grund wurden die Spezialisten
des Dezernats Brände und Explosionen (BEX)
beigezogen: Ausgerüstet mit Schaufeln,
Kellen und Bürsten untersuchten sie das
Schadensobjekt und entdeckten bald ein
Loch in der Mitte des Dachfirsts, umringt von
Brandspuren. Wenige Meter weiter unten
fanden sie ein zweites Loch im Dach, wie sie
durch austretende Blitze verursacht werden
können.
Nachdem die Brandermittler alle Spuren gesichert hatten, befragten sie neben Ruth von
Gunten auch mehrere Nachbarn als Zeugen.
Anschliessend war sich André Meyer, Gruppenchef und stv. Dezernatschef beim BEX,
sicher: «Aufgrund der gesicherten Spuren
und der eindeutigen und übereinstimmenden Zeugenaussagen zu dem lauten Knall
kamen wir zum Schluss, dass doch ein Blitzschlag der Auslöser für diesen Brand war.»
GVB-Schätzungsexperte Ueli Müller bespricht mit der Eigentümerin Ruth von Gunten die Bauarbeiten
zur Wiederherstellung ihrer Dachwohnung.
Am 30. Juni 2016 zog gegen 14.30 Uhr
plötzlich starker Regen über Aeschlen auf.
Ruth von Gunten war gerade vom Einkaufen zurück nach Hause gekommen, als
sie einen ohrenbetäubenden Knall hörte.
«Das muss aber ganz in der Nähe eingeschlagen haben», dachte sie sich und
räumte ihre Einkäufe ein. Doch plötzlich
nahm sie einen angebrannten Geruch wahr
und sah kurz darauf, wie Rauch vom Dachgeschoss die Treppe herunter quoll. Schnell
war ihr klar, was zu tun war: Sofort die
Feuerwehr alarmieren und das Haus verlassen! Doch ihre Telefonleitung war kaputt.
Also eilte sie zum Nachbarn hinüber und
10
bat ihn, die Feuerwehr zu rufen. Diese
konnte den Brand glücklicherweise schnell
löschen und niemand wurde verletzt.
Tags darauf besuchte GVB-Schätzungsexperte Ueli Müller den Brandort, um den
Schaden einzuschätzen. Ihm bot sich ein
schreckliches Bild: Die drei Zimmer und das
Bad im Dachgeschoss waren komplett zerstört. Das Feuer hatte durch die Holzdecke
in die untere Etage gezüngelt und da die
Decken und Wände von Küche und Dusche
angesengt. Bei der darunterliegenden Wohnung entstanden durch Löschwasser und
Rauch ebenfalls Schäden.
Blitzschnell blitzsicher.
Die im Frühjahr lancierte Präventionsaktion
der GVB schlug ein wie der Blitz: Bereits
148 Hauseigentümer liessen bis Redaktionsschluss Ihre Liegenschaft freiwillig mit einem
Blitzschutzsystem schützen und erhielten
dafür Zuschüsse von je bis zu 2500 Franken.
Aufgrund des grossen Erfolgs wird die
Kampagne bis 2017 verlängert.
www.gvb.ch/blitz
Hausexperte
Gebäudeversicherung Bern
Energiebündel
und Feuerteufel.
Oliver Kiener, Elektro-Projektleiter mit
eidg. Fachausweis und GVB-Akkuexperte
Smartphone, Kamera, Handstaubsauger: Viele der für
uns heute unverzichtbaren Geräte benötigen einen Akku.
Mit der Verbreitung der wiederaufladbaren Batterien
summieren sich aber auch die Brände, die durch sie ausgelöst werden. GVB-Akkuexperte Oliver Kiener erklärt,
wie man sich vor unliebsamen Überraschungen schützt.
Moderne Hochleistungsakkus zeichnen sich
durch eine sehr hohe Energiedichte aus. Bei
sachgemässer Handhabung bestehe keine
grosse Brandgefahr, versichert Oliver Kiener.
«Vorsicht ist aber trotzdem geboten.» Der
Hausexperte vom Brandschutz-Team der GVB
betont, dass bereits ein paar einfache Massnahmen genügen.
Herausgeberin
GVB Gruppe:
– Gebäudeversicherung Bern
– GVB Privatversicherungen AG
– GVB Services AG
© GVB 2016
Redaktion
Abteilung Kommunikation
Stephanie Kriesel (Leitung)
Stefan Schüpbach
Papiermühlestrasse 130
3063 Ittigen
Telefon 0800 666 999
[email protected]
www.gvb.ch
In elektronischen Geräten wie Smartphones,
Tablets, Fotokameras, Computer und Heimelektronik werden heute hauptsächlich
Lithium-Ionen-Akkus eingebaut (Li-Ion).
Diese können im Normalfall sicher verwendet werden. Bei den meisten Smartphones
und auch anderen elektronischen Geräten
verhindert eine Sicherheitselektronik das
Überladen. Trotzdem kann es vorkommen,
dass sich ein Akku am Ende seiner Lebensdauer beim Laden stark erhitzt, zu blähen
beginnt und im Extremfall in Brand gerät
oder explodiert. Zur Sicherheit gilt immer:
Den Akku möglichst nach dem Ladevorgang
vom Stromnetz trennen.
Noch leistungsfähiger als Li-Ion-Akkus sind
Lithium-Polymer-Akkus (LiPo). Diese sind
zurzeit besonders im Modellbau sehr beliebt.
Bei aller Leistung haben sie auch Nachteile:
Sie sind temperaturanfällig und empfindlich
gegen Überladungen und Beschädigungen.
Beschädigte Akkus können beim Laden zu
einer erhöhten Brandgefahr führen.
Der Einsatz von Schnellladegeräten kann LiPo-Akkus zusätzlich belasten. Transportieren
und aufbewahren sollte man sie zudem in
feuerfesten, isolierten Behältern oder in einem
LiPo-Safety-Bag.
Laden nur mit
dem richtigen Ladegerät.
Beim Aufladen von Akkus müssen laut Kiener
unbedingt die Warn- und Sicherheitsbestimmungen des Geräteherstellers befolgt werden: «Wer die Betriebsanleitung befolgt,
reduziert das Risiko einer möglichen Überhitzung auf ein Minimum.» Generell sollten nur
die dafür vorgesehenen Ladegeräte benutzt
werden. Das gilt ganz besonders für LiPoAkkus: «Aufladen darf man diese nur unter
Aufsicht an feuersicheren Orten», sagt
Kiener. «Und nach der Ladedauer sind sie
umgehend vom Ladegerät zu trennen.»
Im Brandfall nicht
mit Wasser löschen!
«Wenn trotz Vorsichtsmassnahmen ein Akku
in Brand gerät, löscht man durch Unterbruch
der Luftzufuhr: mit dem feuerfesten Deckel
des Ladebehälters, einer Löschdecke oder
mit Sand», rät Kiener. Wasser und Feuerlöscher dürften keinesfalls zum Löschen eingesetzt werden, weil dies eine chemische
Reaktion auslöse. Und ganz wichtig: Die aufsteigenden Dämpfe dürfen nicht eingeatmet
werden – die sind nämlich giftig.
11
GVBINFO NR. 2 | OKTOBER 2016
Service
Gebäudeversicherung Bern
Leserwettbewerb
25 Genuss
-Sets
im
Wert von je
CHF 80.–
zu gewinne
Was darf bei einem Akkubrand auf keinen
Fall zum Löschen eingesetzt werden?
A
Sand
B
Wasser
C
Löschdecke
Teilnahme
Kreuzen Sie auf der beiliegenden Antwortkarte die richtige
Lösung an. Alternativ können Sie die Lösung per E-Mail an
[email protected] senden oder auf www.gvb.ch/wettbewerb
eingeben. Teilnahmeschluss ist der 30. November 2016.
n
Mit etwas Glück ist das Ihr Gewinn: Die Genuss-Sets bestehen
jeweils aus 4 × 4 formschönen Einmachgläsern von Weck
und dem Kochbuch «Food & Glas» mit 100 raffinierten Rezeptideen für Köstlichkeiten aus dem Glas. Zusammengestellt
wurden die Genuss-Sets von www.genussglas.ch
Unter allen Einsendungen werden 25 Genuss-Sets von GenussGlas Frischknecht im Wert von je CHF 80.– verlost. Die Gewinner des Wettbewerbs werden schriftlich benachrichtigt
und erklären sich mit einer namentlichen Nennung einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Die Preise können
nicht bar ausbezahlt werden. Mitarbeitende der GVB Gruppe sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Die Adressdaten können den GVB-Gruppengesellschaften
für Marketingzwecke zur Verfügung gestellt werden.
Unser Kundencenter –
immer für Sie da.
Antworten auf
häufige Kundenfragen.
Kontakt
Gratisnummer:
E-Mail:
0800 666 999
[email protected]
Öffnungszeiten
Bei Notfällen ist das Kundencenter rund
um die Uhr erreichbar.
Für Beratungen, Adressänderungen und
sonstige Anfragen sind wir während unserer Bürozeiten für Sie da.
Montag–Freitag: 07.30–12.15 Uhr und
13.15 –17.30 Uhr
Tipp
Bitte geben Sie uns bei der Kontaktaufnahme Ihre Vertragsnummer an. So können
wir Ihr Anliegen schneller beantworten.
www.gvb.ch/kundencenter
12
Ich möchte einen Blitzableiter
installieren lassen. Können Sie mir
einen Installateur empfehlen?
Ich muss einen Schaden anmelden.
Wie muss ich vorgehen? Kann ich
Sofortmassnahmen treffen?
Blitzschutzsysteme werden von vielen Dachdeckern, Elektrikern, Sanitärfachleuten oder
Spenglern montiert. Wir können keine Empfehlungen aussprechen, da wir niemanden
begünstigen wollen. Am besten schauen Sie
im Telefonbuch nach, recherchieren im Internet oder fragen bei Berufsverbänden an. Die
besten Leistungen dürfen Sie von Firmen
erwarten, deren Mitarbeitende den Fachausweis «Äusserer Blitzschutz VKF» besitzen.
Wichtig ist es, den Schaden sofort bei der
GVB anzumelden. Sie können das im Internet, telefonisch unter der Gratisnummer
0800 666 999 oder schriftlich mit einem
Schadensformular tun. Sobald der Schaden
bei uns registriert ist, wird er schriftlich
bestätigt und wir informieren Sie über das
weitere Vorgehen. Damit der Schaden nicht
grösser wird, sind Sofortmassnahmen erlaubt und erwünscht. Je nach Art des Schadens sehen die Sofortmassnahmen anders
aus. Bei einem Wasserschaden steht zum Beispiel die Gebäudetrocknung an erster Stelle,
bei einem Sturmschaden die provisorische
Abdichtung der Gebäudehülle.
Weitere Infos dazu erhalten Sie auf
www.gvb.ch/blitz
Weitere Infos erhalten Sie auf
www.gvb.ch/soforthilfe