drucksache 6/6534_a - AfD Fraktion Sachsen

STAATSM1N1STER1UM
DER FINANZEN
~ Sft:CHsEN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN
Postfach 100 948 101076 Dresden
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion
Drs.-Nr.: 6/6534
Thema: Herrenlose Konten in Sachsen
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
UK/42-W 1260/1 /1/242016/47814
Dresden,
Sehr geehrter Herr Präsident,
tff. Oktober2016
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:
„Der Verband Deutscher Erbenermittler beklagt, dass Deutschland im
Gegensatz zu anderen europäischen Ländern noch kein wirksames
Meldesystem für nachrichtenlose Konten aufgebaut hat. Laut einem
Zertifikat seit 2013
audit berufundfamilie
Artikel der WAZ vom 30.08.2016 verwahren die Geldinstitute mehrere
Millionen Euro, die der Allgemeinheit zustehen."
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
der Finanzen
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Vorbemerkung:
Umgangssprachlich sind mit herrenlosen Konten solche Konten gemeint, die
Telefon +49 351 564 4000
Telefax +49 351 564 4009
[email protected]*
www.smf.sachsen .de
den Erben nicht bekannt sind und bei denen die Banken die Kontoinhaber
Verkehrsverbindung:
(Erben) nicht oder mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln können.
Zu erreichen mit den
Straßenbahnlinien 3, 7, 8
Haltestelle Carolaplatz
Dieser umgangssprachlich verwendete Begriff ist missverständlich, da die
Für Besucher mit Behinderungen
befinden sich Parkplätze im
Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden.
Konten nicht herrenlos im Rechtssinne sind. Wenn der ursprüngliche Kontoinhaber verstorben ist, sind die Erben auch die Kontoinhaber.
*Kein Zugang für verschlüsselte
elektronische Dokumente. Zugang für
qualifiziert elektronisch signierte
Dokumente nur unter den auf
www.smf.sachsen.de/eSignatur.html
vermerkten Voraussetzunoen.
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S SACHsEN
In den Fällen, in denen der Freistaat Sachsen als gesetzlicher Erbe eingesetzt wird, ist
der Freistaat Sachsen Kontoinhaber. Die Kontoinhaberschaft ist insoweit nicht unklar
und die Konten sind daher nicht „herrenlos".
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Erkenntnisse der Sächsischen
Staatsregierung bei der Abwicklung dieser Erbschaftsangelegenheiten.
Frage 1: Welche Beträge sind dem Freistaat Sachsen -als Erben von herrenlosen
Konten- in den letzten vier Jahren zugeflossen? (Bitte nach einzelnen
Jahren aufschlüsseln.)
Dem Freistaat Sachsen stehen nur Guthaben der Konten von Erblassern zu, die der
Freistaat Sachsen beerbt hat. Diese Konten sind nicht herrenlos.
Frage 2: Welche Erkenntnisse hat der Freistaat darüber, wie transparent die
Geldinstitute in Sachsen herrenlose Konten offen legen? (Bitte aufschlüsseln nach Geldinstitut, Zeitrahmen bis zur Mitteilung über die
Herrenlosigkeit und den Umfang der Informationen.)
Sächsische Geldinstitute zahlen Kontoguthaben von Erblassern, die vom sächsischen
Fiskus beerbt wurden, an den Freistaat Sachsen auf Anforderung aus. Es sind keine
Fälle bekannt, in denen sächsische Geldinstitute die Auszahlung an den Freistaat
Sachsen als Fiskalerbe verweigert hätten.
Bislang konnten sich Personen, die nach unbekannten Konten suchten, mit einem entsprechenden Nachforschungsersuchen an den Bundesverband Öffentlicher Banken
Deutschlands wenden . Der Bundesverband hat im September 2016 darüber informiert,
dass er dieses Verfahren ab sofort im Zuge einer Straffung seines Leistungsspektrums
nicht mehr anbieten kann.
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Frage 3: Hat sich die Mitwirkung der Geldinstitute bei der Erbenfindung bzw. der
Erbeninformierung in den letzten vier Jahren verändert? (Falls ja, wie?)
Die Geldinstitute geben auf Nachfrage ordnungsgemäß Auskunft über das Vorhandensein von Konten Verstorbener, wenn der Anfragende sich als Erbe ausweisen kann.
Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Freistaat Sachsen als Fiskalerbe bei Bankinstituten anfragt. Das Verhalten der Geldinstitute hat sich in den letzten vier Jahren insoweit nicht verändert.
Es liegen keine Erkenntnisse vor, ob die Geldinstitute bei positiver Kenntnis anfrageunabhängige Recherchen zur Ermittlung von Erben verstorbener Kontoinhaber anstellen
und ob sich das diesbezügliche Verhalten der Geldinstitute in den letzten vier Jahren
verändert hat.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Frage 4: Welche Art von Maßnahmen hat die Staatsregierung bisher wie häufig
veranlasst, um herrenlose Konten zu ermitteln?
Der Freistaat Sachsen ermittelt nur Konten von Erblassern, deren Erbe er wurde. Insofern sind diese nicht herrenlos. Da aber aus den vorgefundenen Unterlagen oft nicht
erkennbar ist, welche Konten ein Erblasser hat, werden die örtlichen Banken angeschrieben, sofern zu vermuten ist, dass dort noch ein Konto bestehen könnte.
Frage 5: Wie viele anonymisierte Kontoabfragen, mit welchem Resultat, hat der
Freistaat in den letzten vier Jahren veranlasst, um Informationen über
ungenutzte Konten zu erlangen?
Solche Kontoabfragen wurden nicht gestellt.
Mit freundlichen Grüßen