STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN ~ Sft:CHsEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6534 Thema: Herrenlose Konten in Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/42-W 1260/1 /1/242016/47814 Dresden, Sehr geehrter Herr Präsident, tff. Oktober2016 den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Verband Deutscher Erbenermittler beklagt, dass Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern noch kein wirksames Meldesystem für nachrichtenlose Konten aufgebaut hat. Laut einem Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Artikel der WAZ vom 30.08.2016 verwahren die Geldinstitute mehrere Millionen Euro, die der Allgemeinheit zustehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Vorbemerkung: Umgangssprachlich sind mit herrenlosen Konten solche Konten gemeint, die Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 [email protected]* www.smf.sachsen .de den Erben nicht bekannt sind und bei denen die Banken die Kontoinhaber Verkehrsverbindung: (Erben) nicht oder mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln können. Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Dieser umgangssprachlich verwendete Begriff ist missverständlich, da die Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. Konten nicht herrenlos im Rechtssinne sind. Wenn der ursprüngliche Kontoinhaber verstorben ist, sind die Erben auch die Kontoinhaber. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN In den Fällen, in denen der Freistaat Sachsen als gesetzlicher Erbe eingesetzt wird, ist der Freistaat Sachsen Kontoinhaber. Die Kontoinhaberschaft ist insoweit nicht unklar und die Konten sind daher nicht „herrenlos". Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Erkenntnisse der Sächsischen Staatsregierung bei der Abwicklung dieser Erbschaftsangelegenheiten. Frage 1: Welche Beträge sind dem Freistaat Sachsen -als Erben von herrenlosen Konten- in den letzten vier Jahren zugeflossen? (Bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln.) Dem Freistaat Sachsen stehen nur Guthaben der Konten von Erblassern zu, die der Freistaat Sachsen beerbt hat. Diese Konten sind nicht herrenlos. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat der Freistaat darüber, wie transparent die Geldinstitute in Sachsen herrenlose Konten offen legen? (Bitte aufschlüsseln nach Geldinstitut, Zeitrahmen bis zur Mitteilung über die Herrenlosigkeit und den Umfang der Informationen.) Sächsische Geldinstitute zahlen Kontoguthaben von Erblassern, die vom sächsischen Fiskus beerbt wurden, an den Freistaat Sachsen auf Anforderung aus. Es sind keine Fälle bekannt, in denen sächsische Geldinstitute die Auszahlung an den Freistaat Sachsen als Fiskalerbe verweigert hätten. Bislang konnten sich Personen, die nach unbekannten Konten suchten, mit einem entsprechenden Nachforschungsersuchen an den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands wenden . Der Bundesverband hat im September 2016 darüber informiert, dass er dieses Verfahren ab sofort im Zuge einer Straffung seines Leistungsspektrums nicht mehr anbieten kann. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN S SJtCHsEN Frage 3: Hat sich die Mitwirkung der Geldinstitute bei der Erbenfindung bzw. der Erbeninformierung in den letzten vier Jahren verändert? (Falls ja, wie?) Die Geldinstitute geben auf Nachfrage ordnungsgemäß Auskunft über das Vorhandensein von Konten Verstorbener, wenn der Anfragende sich als Erbe ausweisen kann. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Freistaat Sachsen als Fiskalerbe bei Bankinstituten anfragt. Das Verhalten der Geldinstitute hat sich in den letzten vier Jahren insoweit nicht verändert. Es liegen keine Erkenntnisse vor, ob die Geldinstitute bei positiver Kenntnis anfrageunabhängige Recherchen zur Ermittlung von Erben verstorbener Kontoinhaber anstellen und ob sich das diesbezügliche Verhalten der Geldinstitute in den letzten vier Jahren verändert hat. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Welche Art von Maßnahmen hat die Staatsregierung bisher wie häufig veranlasst, um herrenlose Konten zu ermitteln? Der Freistaat Sachsen ermittelt nur Konten von Erblassern, deren Erbe er wurde. Insofern sind diese nicht herrenlos. Da aber aus den vorgefundenen Unterlagen oft nicht erkennbar ist, welche Konten ein Erblasser hat, werden die örtlichen Banken angeschrieben, sofern zu vermuten ist, dass dort noch ein Konto bestehen könnte. Frage 5: Wie viele anonymisierte Kontoabfragen, mit welchem Resultat, hat der Freistaat in den letzten vier Jahren veranlasst, um Informationen über ungenutzte Konten zu erlangen? Solche Kontoabfragen wurden nicht gestellt. Mit freundlichen Grüßen
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