Einwilligung Pressearbeit Kita Schwabsburg

Kindertagesstätte Schlosskinder Schwabsburg
Einwilligung
zur Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten
von Kindern der KiTa Schlosskinder Schwabsburg
für:
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[Vorname des Kindes]
[Nachname des Kindes]
Die Kindertagesstätte Schlosskinder Schwabsburg beabsichtigt Personenabbildungen
von Kindern online und in Printmedien öffentlich zugänglich zu machen. Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen,
die Menschen individuell erkennbar abbilden. Veröffentlicht werden sollen Personenabbildungen, die von Erziehern, Eltern oder beauftragten Fotografen/Kameraleuten angefertigt wurden. Im Rahmen oben genannten Zwecke ist keine Veröffentlichung personenbezogene Daten vorgesehen.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Durch die beabsichtigte Verwendung im Internet können die Personenabbildungen
weltweit abgerufen und gespeichert werden. Entsprechende Daten können damit
etwa auch über so genannte Suchmaschinen aufgefunden werden. Dabei kann
nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten des Kindes verknüpfen und damit
ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken
nutzen. Über die Archivfunktion von Suchmaschinen sind die Daten zudem häufig
auch dann noch abrufbar, wenn die ursprünglichen Daten bereits entfernt oder geändert wurden.
Hiermit willige(n) ich/wir in die Anfertigung von Personenabbildungen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kindertagesstätte Schlosskinder Schwabsburg ein:
meines Kindes / meiner Kinder
von mir (z.B. im Rahmen des Sommerfestes)
Darüber hinaus willige(n) ich/wir in die oben genannte Verwendung der Personenabbildungen ohne weitere zusätzliche Genehmigung ein. Die Rechteeinräumung an den Per-
Kindertagesstätte Schlosskinder Schwabsburg
sonenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung,
soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
Die Einwilligung der/des Unterzeichnenden ist bei Mehrpersonenabbildungen (z. B.
Gruppenabbildungen) unwiderruflich, sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig
zugunsten des abgebildeten Kindes ausfällt.
Im Falle des Widerrufs dürfen Einzelabbildungen zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwendet werden und sind unverzüglich aus den entsprechenden Internet- und Intranet-Angeboten zu löschen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird,
gilt sie zeitlich unbeschränkt.
Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf
entstehen keine Nachteile.
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[Ort, Datum]
[Unterschriften der Erziehungsberechtigten]