Erzieher/in bzw. Kinderpfleger/in im Anerkennungsjahr

Erzieher/in bzw. Kinderpfleger/in
im Anerkennungsjahr
Aufgaben und Tätigkeiten
Die Stadtverwaltung Balingen ist Träger von neun Kindergärten. In diesen sind
sowohl Erzieherinnen als auch Kinderpflegerinnen tätig.
Erzieherinnen sind überwiegend als Gruppenleiterinnen beschäftigt. Dazu
gehört insbesondere die Führung der Kindergartengruppe im Rahmen der
Gesamtkonzeption des Kindergartens. Sie ist für pädagogische und
organisatorische Arbeit in der Gruppe verantwortlich. In der Wahrnehmung der
Aufgaben ist die Gruppenleiterin weisungs-– und delegierungsbefugt.
Auch die Funktion der Kindergartenleiterin üben Erzieherinnen aus. Sie ist in
Zusammenarbeit mit dem Träger des Kindergartens (der Stadtverwaltung
Balingen) für die Gesamtkonzeption und die Organisation der Einrichtung
zuständig.
Kinderpflegerinnen werden innerhalb einer Kindergartengruppe als
sogenannte Zweitkräfte beschäftigt. In dieser Gruppe unterstützen sie die
Gruppenleiterin, der sie jeweils zugeordnet sind, in allen Aufgaben,
insbesondere bei der pädagogischen Arbeit. In der Funktion als Zweitkraft
können auch des öfteren Erzieherinnen beschäftigt sein.
Die Erzieherin unterstützen die Erziehung der Kindes in der Familie. Ihre
Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes zur
Förderung seiner Gesamtentwicklung.
Das Angebot der Kindergärten wird verstärkt auf die Bedürfnisse der Eltern
ausgerichtet. Daher verändert sich die Konzeption der Kindergärten, um den
Bedürfnissen der Eltern und Kinder gerecht zu werden.
Die Ausbildung als Erzieherin erfolgt an Fachhochschulen mit einem
anschließenden Praktikum (sog. Anerkennungsjahr).
Ausbildung als Erzieherin
Voraussetzung
Einstellungsvoraussetzung ist die Mittlere Reife oder ein gleichwertiger
Abschluss.
Schulische Ausbildung
Die schulische Ausbildung (Vollzeitschule) dauert insgesamt drei Jahre. Diese
findet an einer sozialpädagogischen Fachschule statt. Die nächstgelegene
Schule befindet sich in Albstadt. Weiter Schulen gibt es u.a. in Rottweil und
Tübingen. Das erste Lehrjahr ist ein 1-jähriges Berufskolleg, das anstelle des
Vorpraktikums bereits pädagogische, psychologische und sozialpädagogische Grundlagen vermitteln soll. Das neu konzipierte Berufskolleg
sieht im Durchschnitt 3 Tage Unterricht und 2 Tage pro Woche schulisch
betreute Praxis der Schülerinnen in den Einrichtungen vor. Der erfolgreiche
Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen/Praktikanten ist neben dem
Realschulabschluss Vorraussetzung zur Aufnahme in die Fachschule für
Sozialpädagogik. Zum Abschluss der Schule wird eine Prüfung durchgeführt,
welche bei Bestehen die Schülerin berechtigt, das Berufspraktikum
(Anerkennungsjahr) aufzunehmen. Darüber hinaus hat die Schülerin
Stadtverwaltung Balingen - Haupt- und Personalamt,
Postfach 10 10 61, 72310 Balingen
Tel.: 0 74 33 / 17 02 54 – e-mail: [email protected] - Fax: 0 74 33 / 9 15 89
wöchentlich an einem Tag in einem Kindergarten ein Praktikum zu
absolvieren. Am Ende der Schulzeit wird in diesem Kindergarten eine
praktische Prüfung abgelegt.
Anerkennungsjahr
Das Berufspraktikum kann wiederum in einem städtischen Kindergarten
abgeleistet werden. Allerdings muss sich auch hier wieder jede Schülerin um
einen entsprechenden Platz bewerben. Das Anerkennungsjahr dient im
Anschluss an die bestandene Schulprüfung dem sachgerechten Einarbeiten in
die selbstständige Tätigkeit einer Erzieherin. Erworbene Kenntnisse und
Fertigkeiten sollen dabei zunehmend selbstständig angewandt werden. Am
Ende des Praktikums, welches von der Schule begleitet wird, findet ein
Kolloquium (Abschluss-/ Prüfungsgespräch) statt. Mit Bestehen wird die
staatliche Anerkennung als Erzieherin erworben.
Ausbildung als Kinderpflegerin
Auch die Ausbildung als Kinderpflegerin findet an
Fachschulen mit anschließendem Anerkennungsjahr statt.
entsprechenden
Voraussetzungen
Einstellungsvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss.
Schulische Ausbildung
Der zweijährige Unterricht findet an einer Berufsfachschule für Kinderpflege
statt, wobei die nächstgelegene die Hauswirtschaftliche Schule in Albstadt ist.
Wie bei den Erzieherinnen wird auch hier zum Abschluss der Schulausbildung
eine Prüfung abgelegt, welche zur Aufnahme des Berufspraktikum berechtigt.
Anerkennungsjahr
Auch für Kinderpflegerinnen im Anerkennungsjahr bietet die Stadtverwaltung
jährlich Ausbildungsplätze an.
Das Anerkennungsjahr dient den Kinderpflegerinnen ebenfalls dazu, die
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden und
zunehmend das selbstständige Arbeiten zu erlernen. Der Abschluss ist nach
dem Kolloquium die staatliche Anerkennung als Kinderpflegerin.
Vergütung
Bezüglich der Vergütung besteht ein gesonderter Tarifvertrag. Demnach
erhalten die angehenden Erzieherinnen/Kinderpflegerinnen ca. 1200,00 €
monatlich (Stand 2004). Die Beträge werden i.d.R. jährlich im Rahmen der
Tarifverhandlungen angepasst.
Stadtverwaltung Balingen - Haupt- und Personalamt,
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