Erzieher/in bzw. Kinderpfleger/in im Anerkennungsjahr Aufgaben und Tätigkeiten Die Stadtverwaltung Balingen ist Träger von neun Kindergärten. In diesen sind sowohl Erzieherinnen als auch Kinderpflegerinnen tätig. Erzieherinnen sind überwiegend als Gruppenleiterinnen beschäftigt. Dazu gehört insbesondere die Führung der Kindergartengruppe im Rahmen der Gesamtkonzeption des Kindergartens. Sie ist für pädagogische und organisatorische Arbeit in der Gruppe verantwortlich. In der Wahrnehmung der Aufgaben ist die Gruppenleiterin weisungs-– und delegierungsbefugt. Auch die Funktion der Kindergartenleiterin üben Erzieherinnen aus. Sie ist in Zusammenarbeit mit dem Träger des Kindergartens (der Stadtverwaltung Balingen) für die Gesamtkonzeption und die Organisation der Einrichtung zuständig. Kinderpflegerinnen werden innerhalb einer Kindergartengruppe als sogenannte Zweitkräfte beschäftigt. In dieser Gruppe unterstützen sie die Gruppenleiterin, der sie jeweils zugeordnet sind, in allen Aufgaben, insbesondere bei der pädagogischen Arbeit. In der Funktion als Zweitkraft können auch des öfteren Erzieherinnen beschäftigt sein. Die Erzieherin unterstützen die Erziehung der Kindes in der Familie. Ihre Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes zur Förderung seiner Gesamtentwicklung. Das Angebot der Kindergärten wird verstärkt auf die Bedürfnisse der Eltern ausgerichtet. Daher verändert sich die Konzeption der Kindergärten, um den Bedürfnissen der Eltern und Kinder gerecht zu werden. Die Ausbildung als Erzieherin erfolgt an Fachhochschulen mit einem anschließenden Praktikum (sog. Anerkennungsjahr). Ausbildung als Erzieherin Voraussetzung Einstellungsvoraussetzung ist die Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Abschluss. Schulische Ausbildung Die schulische Ausbildung (Vollzeitschule) dauert insgesamt drei Jahre. Diese findet an einer sozialpädagogischen Fachschule statt. Die nächstgelegene Schule befindet sich in Albstadt. Weiter Schulen gibt es u.a. in Rottweil und Tübingen. Das erste Lehrjahr ist ein 1-jähriges Berufskolleg, das anstelle des Vorpraktikums bereits pädagogische, psychologische und sozialpädagogische Grundlagen vermitteln soll. Das neu konzipierte Berufskolleg sieht im Durchschnitt 3 Tage Unterricht und 2 Tage pro Woche schulisch betreute Praxis der Schülerinnen in den Einrichtungen vor. Der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen/Praktikanten ist neben dem Realschulabschluss Vorraussetzung zur Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik. Zum Abschluss der Schule wird eine Prüfung durchgeführt, welche bei Bestehen die Schülerin berechtigt, das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) aufzunehmen. Darüber hinaus hat die Schülerin Stadtverwaltung Balingen - Haupt- und Personalamt, Postfach 10 10 61, 72310 Balingen Tel.: 0 74 33 / 17 02 54 – e-mail: [email protected] - Fax: 0 74 33 / 9 15 89 wöchentlich an einem Tag in einem Kindergarten ein Praktikum zu absolvieren. Am Ende der Schulzeit wird in diesem Kindergarten eine praktische Prüfung abgelegt. Anerkennungsjahr Das Berufspraktikum kann wiederum in einem städtischen Kindergarten abgeleistet werden. Allerdings muss sich auch hier wieder jede Schülerin um einen entsprechenden Platz bewerben. Das Anerkennungsjahr dient im Anschluss an die bestandene Schulprüfung dem sachgerechten Einarbeiten in die selbstständige Tätigkeit einer Erzieherin. Erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten sollen dabei zunehmend selbstständig angewandt werden. Am Ende des Praktikums, welches von der Schule begleitet wird, findet ein Kolloquium (Abschluss-/ Prüfungsgespräch) statt. Mit Bestehen wird die staatliche Anerkennung als Erzieherin erworben. Ausbildung als Kinderpflegerin Auch die Ausbildung als Kinderpflegerin findet an Fachschulen mit anschließendem Anerkennungsjahr statt. entsprechenden Voraussetzungen Einstellungsvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Schulische Ausbildung Der zweijährige Unterricht findet an einer Berufsfachschule für Kinderpflege statt, wobei die nächstgelegene die Hauswirtschaftliche Schule in Albstadt ist. Wie bei den Erzieherinnen wird auch hier zum Abschluss der Schulausbildung eine Prüfung abgelegt, welche zur Aufnahme des Berufspraktikum berechtigt. Anerkennungsjahr Auch für Kinderpflegerinnen im Anerkennungsjahr bietet die Stadtverwaltung jährlich Ausbildungsplätze an. Das Anerkennungsjahr dient den Kinderpflegerinnen ebenfalls dazu, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden und zunehmend das selbstständige Arbeiten zu erlernen. Der Abschluss ist nach dem Kolloquium die staatliche Anerkennung als Kinderpflegerin. Vergütung Bezüglich der Vergütung besteht ein gesonderter Tarifvertrag. Demnach erhalten die angehenden Erzieherinnen/Kinderpflegerinnen ca. 1200,00 € monatlich (Stand 2004). Die Beträge werden i.d.R. jährlich im Rahmen der Tarifverhandlungen angepasst. Stadtverwaltung Balingen - Haupt- und Personalamt, Postfach 10 10 61, 72310 Balingen Tel.: 0 74 33 / 17 02 54 – e-mail: [email protected] - Fax: 0 74 33 / 9 15 89
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