Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Eppichmauergasse 1, 55116 Mainz Tel. 06131-232009, Fax. 06131-225706, E-Mail: [email protected] Homepage: www.bzkr.de Achtung: Themen, die ausschließlich für den Arbeitgeber von Bedeutung sind, erscheinen im Hauptteil unseres Rundschreibens. Inhaltsverzeichnis: Rubrik ZFA-Ausbildung 1. Prüfungstermine 2016 / 2017 2. Freisprechungsfeier 2016 3. Arbeitsunfähigkeit – Meldung bei der Schule 4. Zahnsteinentfernen durch Auszubildende nicht erlaubt 5. Telefonische Erreichbarkeit der Auszubildenden während des Berufsschulunterrichts 6. ABC der ZFA-Ausbildung 1. Prüfungstermine 2016 / 2017 Abschlussprüfung Sommer 2016 Schriftliche Abschlussprüfung ZFA 02. + 03. Mai 2016 ab 08:00 Uhr BBS III Wirtschaft und Verwaltung, Am Judensand 8, 55122 Mainz bzw. Berufsbildende Schule III Wirtschaft, Von-Steuben-Straße 31, 67549 Worms Die praktisch/mündlichen Abschlussprüfungen ZFA finden in der Zeit vom 15.06.2016 bis 18.06.2016 statt. Abschlussprüfung Winter 2016/2017 Schriftliche Abschlussprüfung ZFA 22. + 23. November 2016 ab 08:00 Uhr BBS III Wirtschaft und Verwaltung, Am Judensand 8, 55122 Mainz Die Termine für die praktisch/mündlichen Abschlussprüfungen ZFA werden noch bekannt gegeben. Anmeldefrist: 11.10.2016 Hinweis: Gem. § 10 (1) der ZFA-Prüfungsordnung ist der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung durch die Auszubildenden oder die Umschulenden schriftlich nach den von der zuständigen Bezirkszahnärztekammer vorgegebenen Fristen und Formularen zu stellen. Die Auszubildenden bzw. Umschulenden haben die Ausbildenden über die Antragstellung zu unterrichten. Einladungen und Anmeldeunterlagen zu den Prüfungen werden im Falle der Erstprüfung rechtzeitig von der BZK Rheinhessen verschickt. Bewerber für Wiederholungsprüfungen müssen sich frühzeitig vor Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist bei der BZK Rheinhessen für die Wiederholungsprüfung vormerken lassen! 2. Freisprechungsfeier 2016 Die diesjährige Freisprechungsfeier findet am Mittwoch, dem 29. Juni um 17.00 Uhr im PROVIANT-MAGAZIN in der Schillerstraße in Mainz statt. An diesem Tag werden wir den Absolventinnen und Absolventen die ZFA-Briefe überreichen und den Abschluss ihrer Ausbildung feierlich begehen. Wir bitten alle Auszubildenden, die in diesem Jahr eine Abschlussprüfung ablegen, sich diesen Termin vorzumerken. Einladungen werden rechtzeitig verschickt. 3. Arbeitsunfähigkeit – Meldung bei der Schule Auszubildende (bzw. bei Minderjährigen deren Eltern) sind bei Krankheit verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit (bzw. die des Kindes) dem Ausbilder umgehend zu melden und ihm innerhalb von 3 Tagen eine Krankmeldung vorzulegen. Der Arbeitgeber darf hierzu jedoch anderweitige Auflagen machen. Entschuldigungen für Tage, die den Schulunterricht betreffen, müssen auch der Berufsschule zur Kenntnis vorgelegt werden. Dies hat besonders große Bedeutung, wenn Klassenarbeiten geschrieben werden, denn eine Arbeit kann nur dann nachgeholt werden, wenn für die Abwesenheit ein ärztliches Attest vorliegt. In der Regel wird von den Auszubildenden eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei der Schule eingereicht, die aber von dem Ausbilder gegengezeichnet werden sollte. Leider sind die Kopien der Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen oftmals nicht lesbar. Die Schule bittet daher, in solchen Fällen statt einer Kopie der AU eine unterschriebene Bestätigung des Ausbilders einzureichen. Ein Muster einer entsprechenden Mitteilung an die Berufsschule befindet sich auf dem Stick unter „Allgemeine Informationen Mitteilung an BBS Versäumnis vom Schulunterricht“ und auf unserer Homepage (www.bzkr.de PRAXISTEAM ZFA – AUSBILDUNG BERUFSSCHULEN). 4. Zahnsteinentfernen durch Auszubildende nicht erlaubt Während der gesamten Ausbildungsdauer dürfen die Auszubildenden am Patienten keine Zahnsteinentfernung vornehmen. Diese Aufgabe darf der Zahnarzt nur an befähigtes Fachpersonal delegieren und zwar unter der Voraussetzung, dass er selbst in der Praxis anwesend ist und die Arbeit überprüft. -2- BZKR: ZFA-aktuell Anlage zum RS 01/2016 5. Telefonische Erreichbarkeit der Auszubildenden während des Berufsschulunterrichts Die Auszubildenden müssen für den Ausbildungsbetrieb während des Schulunterrichts telefonisch nicht erreichbar sein. Der/die Auszubildende ist somit weder berechtigt noch verpflichtet, ein Mobiltelefon während des Berufsschulunterrichts in Betrieb zu halten. Dies lässt sich aus § 15 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes herleiten. Danach hat der Ausbildende den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. 6. „ABC der ZFA-Ausbildung“ Das „ABC der ZFA-Ausbildung“ beantwortet viele Fragen, mit denen Sie an Ihre Lehrer, Ausbilder und die Kammer herantreten. Hier finden Sie u.a. Informationen zu folgenden Themen: Arbeitszeiten, Beschäftigungsverbote, Freistellung für den Berufsschulunterricht, Ruhepausen, Kündigung bzw. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses und vieles mehr… Besuchen Sie unsere Homepage und informieren Sie sich entsprechend. Das „ABC der ZFA-Ausbildung“ finden Sie auf www.bzkr.de hier unter PRAXISTEAM ZFA – AUSBILDUNG ). Inhaltsverzeichnis: Rubrik ZFA-Praxispersonal 1. Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung für ZFA / BBA-Z: Zertifikate für die absolvierten Bausteinkurse und Termine 2. Fortbildungsangebote für ZFA / Teamfortbildung 3 Strahlenschutz: Aktualisierungskurse für Zahnmedizinische Fachangestellte 1. Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung für ZFA / BBA-Z Zertifikate für die absolvierten Bausteinkurse Wir sind dem vielfachen Wunsch der Absolventen/innen unserer Bausteinkurse nachgekommen und stellen seit Sommer 2015 für die ab diesem Zeitpunkt absolvierten Bausteinkurse Zertifikate aus. Aus den Zertifikaten geht hervor, zur Verrichtung welcher Aufgaben der jeweilige Lehrgang im Rahmen der Delegation befähigt. Für Absolventen und Absolventinnen von Kursen, die vor Juli 2015 durchgeführt wurden, werden nachträglich keine Zertifikate ausgestellt. Wir haben allerdings auf unserer Homepage im Bereich FORT- UND WEITERBILDUNG ZFA – BAUSTEINKURSE BBA-Z die nachfolgende Übersicht eingestellt, die dem Prüfungszeugnis beigelegt werden kann. -3- BZKR: ZFA-aktuell Anlage zum RS 01/2016 Baustein Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteines 1 Karies- und Parodontalprophylaxe wird eine Befähigung erlangt, im Rahmen der Delegation - Karies- und Parodontalprophylaxe inklusive der - PAR-Vorbehandlung, - professionelle Zahnreinigung sowie - das Entfernen harter und weicher Zahnbeläge durchzuführen. Baustein Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteines 2 Abformung, Provisorien & Praxishygiene wird die - Freigabeberechtigung zur Aufbereitung von Medizinprodukten erteilt, sowie eine Befähigung erlangt, im Rahmen der Delegation - Modelle herzustellen und - provisorische Kronen und Brücken anzufertigen. Baustein Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteines 3 Füllungsmaterialien, Kofferdam, Röntgen wird eine Befähigung erlangt, im Rahmen der Delegation - Füllungen zu polieren und - Kofferdam zu legen. Der Kurs beinhaltet die „Aktualisierung der Kenntnisse im Röntgen- und Strahlenschutz“ gem. der jeweils gültigen Röntgenverordnung (RöV). Baustein Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteines 4 Zahnarztlabor wird eine Befähigung erlangt, im Rahmen der Delegation - Modelle herzustellen und - Zahnersatz notfallmäßig wiederherzustellen. Baustein Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteines 5 Praxisorganisation und Verwaltung wird eine Befähigung erlangt, im Rahmen der Delegation - rechtssichere Krankenblattdokumentationen zu erstellen und - Praxisabläufe mitzugestalten sowie - BuS-Dienst und ZQMS zu organisieren. Baustein Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteines 6 Abrechnung wird eine Befähigung erlangt, im Rahmen der Delegation verantwortlich im konservierenden/chirurgischen und prothetischen Bereich Abrechnungen nach dem BEMA und Berechnungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vorzunehmen. -4- BZKR: ZFA-aktuell Anlage zum RS 01/2016 In diesem Jahr sind noch Plätze in folgenden Bausteinkursen frei: Bausteinkurs 4 Nr. 16.168804 Zahnarztlabor Teilnahmegebühr: 300,- € (ca. 30 U-Std.) Kursbeginn: 17.06.2016 Prüfung: voraussichtl. 30.06.2016 schriftlich 07.07.2016 mündlich Bausteinkurs 6 Nr. 16.168806 Abrechnung Teilnahmegebühr: 600,- € (ca. 60 U-Std.) Kursbeginn: 02.09.2016 Prüfung: voraussichtl. 29.09.2016 schriftlich 06.10.2016 mündlich Bausteinkurs 1 Nr. 16.168801 Karies- und Parodontalprophylaxe Teilnahmegebühr: 800,- € (ca. 82 U-Std.) Kursbeginn: 28.10.2016 Prüfung: voraussichtl. 09.12.2016 schriftlich 15.12.2016 mündlich Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Saller 06131 / 8927-209 Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage unter www.bzkr.de FORT- UND WEITERBILDUNG ZFA – INFORMATIONEN ZUR FORT- UND WEITERBILDUNG / BBAZ - dort den jeweiligen Baustein anklicken. Die Kursteilnahme ist vom rechtzeitigen Zahlungseingang abhängig. Achtung: Grundsätzlich ist die Teilnahme der Praxisinhaber am Einführungsseminar der Berufsbegleitenden Fortbildung (BBA-Z) eine Voraussetzung für die Weiterbildung im Rahmen der Bausteinkurse. Weitere Informationen für die Arbeitgeber befinden sich im Hauptteil des Rundschreibens. Der Bausteinkurs 7 findet generell bei der LZK Rheinland-Pfalz statt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der LZK RLP ( 06131-9613660). 2. Aktuelle Fortbildungsangebote für ZFA / Teamfortbildung Wir haben einen neuen Kurs im Kursbuchungssystem auf unserer Homepage eingestellt und freuen uns, Sie zu dieser Fortbildung aus der Reihe der Pauschalfortbildungen einladen zu dürfen. Gemeinsame Praxisteam Fortbildungen für Zahnärzte/Innen Kurs-Nr.: 16807771 09. Juli 2016 Ab jetzt ohne Papier? Referentin: Christine Baumeister-Henning, Haltern am See Hörsaal Am Pulverturm 13, Gebäude 906 H, 55131 Mainz 09.00 Uhr - 12.30 Uhr Fortbildungspunkte: 4 (vier) Anmeldeschluss: und das 02. Juli 2016 Die Einzelheiten können Sie dem beiliegenden Flyer entnehmen oder auf unserer Homepage nachlesen. -5- BZKR: ZFA-aktuell Anlage zum RS 01/2016 Anmeldung per Kursbuchungssystem unter www.bzkr.de unter FORT- UND WEITERBILDUNG KURSBUCHUNGSSYSTEM (KBS) Als Ansprechpartner für die zahnärztliche Fortbildung steht Ihnen Frau Eminovic ( 06131-8927-208) gerne zur Verfügung. 3. Strahlenschutz - Kursangebote Aktualisierungskurse für ZFA Zahnmedizinische Fachangestellte müssen einen Aktualisierungskurs innerhalb von 5 Jahren nach der letzten Aktualisierung besuchen. Die Aktualisierung hat individuell spätestens taggenau innerhalb von 5 Jahren zu erfolgen. Entscheidend ist hierbei das Datum der Teilnahmebescheinigung. Zahnmedizinische Fachangestellte, die nach dem Schulabschluss noch keinen Aktualisierungskurs besuchten, müssen eine Aktualisierung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Kenntnisse durchgeführt haben. Es gilt das Datum der bestandenen Röntgenprüfung, das von dem Datum der Abschlussprüfung abweichen kann. Sollten Sie als ZFA die termingerechte Aktualisierung versäumen, dürfen Sie von diesem Tag an bis zur nächsten erfolgreichen Aktualisierung keine Röntgengeräte bedienen! 2017 werden von der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen mehrere Kurse für die ZFA angeboten. Der erste Kurs wird am 25.01.2017 (Mittwoch) stattfinden. Weitere Kurse (davon einer in Worms) werden Anfang Juni 2016 auf unserer Homepage ausgeschrieben und im nächsten Rundschreiben veröffentlicht. Sollten Sie Ihre Aktualisierung noch vor dem 25.01.2017 erlangen müssen, bitten wir Sie, sich bei der Verwaltung zu melden und in eine Warteliste eintragen zu lassen. Bei genügender Anzahl an Anmeldungen werden wir noch einen Kurs im November 2016 anbieten. Termine 2017 – aktuell buchbare Kurse Kurs-Nr. 17 8810 00 am 25.01.2017 (15.00 – 18.00 Uhr) Ort: voraussichtlich Erbacher Hof, 55116 Mainz Gebühr: 60,00 € pro Person (inkl. Skript und Verpflegung) Vor Kursbeginn erhält jeder Teilnehmer ein Skript zum Selbststudium. Die Prüfung (Multiple Choice) findet im Anschluss an den Kurs statt. Nach bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Aktualisierungskurs. Anmeldung per Kursbuchungssystem unter www.bzkr.de unter FORT- UND WEITERBILDUNG KURSBUCHUNGSSYSTEM (KBS) oder Sie nutzen die Anmeldeformulare, die Ihnen auf unserer Homepage im Bereich PRAXISTEAMFACHPERSONAL STRAHLENSCHUTZ zum Ausdruck zur Verfügung stehen. Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Saller 06131 / 8927-209 -6- BZKR: ZFA-aktuell Anlage zum RS 01/2016 Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz Die Bezirkszahnärztekammer Pfalz plant im nächsten Jahr einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnheilkunde für Zahnmedizinische Fachangestellte. Sollte eine ausreichende Anzahl von Anmeldungen vorliegen, wird der Kurs am Freitag, 28.10.2016, 13.00 – 18.00 Uhr und Samstag, 29.10.2016, 9.00 – 15.00 Uhr stattfinden. Der Kurs besteht aus einem theoretischen Teil mit vorherigem Selbststudium, einem praktischen Teil in der eigenen und fremden Zahnarztpraxis (gesonderter Termin) sowie einer Abschlussprüfung. Teilnehmer: Zahnarzthelferinnen, Zahnmedizinische Fachangestellte und weitere dem medizinischen Bereich zugeordnete Berufe Kursgebühr: 290,- € Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Bezirkszahnärztekammer Pfalz: Frau Kudoke 0621/5969-211. Unsere Praxis-/Stellenbörse erfreut sich eines guten Zuspruchs. Die hier eingestellten Anzeigen erscheinen anonym, es sei denn, Sie geben im Text der Anzeige Ihre Kontaktdaten an. Der erste Kontakt mit dem Stellenanbieter bzw. -suchenden erfolgt über unsere Homepage. Beantwortet ein Interessent die bei uns geschaltete Anzeige, wird seine Nachricht an den Inserenten per E-Mail weitergeleitet. Die E-Mail-Adresse des Absenders ist für den Empfänger in diesem Fall sichtbar. Die Anzeigen werden im Rahmen der Praxis-/Stellenbörse von den Nutzern selbst verwaltet. Da auf unserer Homepage eine Praxis-/Stellenbörse für Zahnärzte, Assistenten, ZFA, Auszubildende, den Notdiensttausch, die zahnärztliche Vertretungen und Famulatur zur Verfügung steht, werden von der Verwaltung keine Listen für Stellengesuche und –angebote mehr geführt. Wir wünschen allen Inserenten viel Erfolg bei ihrer Suche! Ihre Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Dr. Klaus Volker Bernauer Vorsitzender Dr. Andrea Habig-Mika stellv. 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