ZFA-aktuell 01-16

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen
Eppichmauergasse 1, 55116 Mainz
Tel. 06131-232009, Fax. 06131-225706,
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.bzkr.de
Achtung:
Themen, die ausschließlich für den Arbeitgeber von Bedeutung sind, erscheinen im
Hauptteil unseres Rundschreibens.
Inhaltsverzeichnis: Rubrik ZFA-Ausbildung
1.
Prüfungstermine 2016 / 2017
2.
Freisprechungsfeier 2016
3.
Arbeitsunfähigkeit – Meldung bei der Schule
4.
Zahnsteinentfernen durch Auszubildende nicht erlaubt
5.
Telefonische Erreichbarkeit der Auszubildenden während des Berufsschulunterrichts
6.
ABC der ZFA-Ausbildung
1. Prüfungstermine 2016 / 2017
Abschlussprüfung Sommer 2016
Schriftliche Abschlussprüfung ZFA
02. + 03. Mai 2016 ab 08:00 Uhr
BBS III Wirtschaft und Verwaltung, Am Judensand 8, 55122 Mainz
bzw.
Berufsbildende Schule III Wirtschaft, Von-Steuben-Straße 31,
67549 Worms
Die praktisch/mündlichen Abschlussprüfungen ZFA finden in der
Zeit vom 15.06.2016 bis 18.06.2016 statt.
Abschlussprüfung Winter 2016/2017
Schriftliche Abschlussprüfung ZFA
22. + 23. November 2016 ab 08:00 Uhr
BBS III Wirtschaft und Verwaltung, Am Judensand 8, 55122 Mainz
Die Termine für die praktisch/mündlichen Abschlussprüfungen ZFA werden noch
bekannt gegeben.
Anmeldefrist:
11.10.2016
Hinweis:
Gem. § 10 (1) der ZFA-Prüfungsordnung ist der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung durch
die Auszubildenden oder die Umschulenden schriftlich nach den von der zuständigen Bezirkszahnärztekammer vorgegebenen Fristen und Formularen zu stellen. Die Auszubildenden bzw.
Umschulenden haben die Ausbildenden über die Antragstellung zu unterrichten.
Einladungen und Anmeldeunterlagen zu den Prüfungen werden im Falle der Erstprüfung rechtzeitig
von der BZK Rheinhessen verschickt.
Bewerber für Wiederholungsprüfungen müssen sich frühzeitig vor Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist
bei der BZK Rheinhessen für die Wiederholungsprüfung vormerken lassen!
2.
Freisprechungsfeier 2016
Die diesjährige Freisprechungsfeier findet am
Mittwoch, dem 29. Juni um 17.00 Uhr
im PROVIANT-MAGAZIN in der Schillerstraße in Mainz statt. An diesem Tag werden wir
den Absolventinnen und Absolventen die ZFA-Briefe überreichen und den Abschluss ihrer
Ausbildung feierlich begehen.
Wir bitten alle Auszubildenden, die in diesem Jahr eine Abschlussprüfung ablegen, sich
diesen Termin vorzumerken. Einladungen werden rechtzeitig verschickt.
3.
Arbeitsunfähigkeit – Meldung bei der Schule
Auszubildende (bzw. bei Minderjährigen deren Eltern) sind bei Krankheit verpflichtet, ihre
Arbeitsunfähigkeit (bzw. die des Kindes) dem Ausbilder umgehend zu melden und ihm
innerhalb von 3 Tagen eine Krankmeldung vorzulegen. Der Arbeitgeber darf hierzu jedoch
anderweitige Auflagen machen.
Entschuldigungen für Tage, die den Schulunterricht betreffen, müssen auch der Berufsschule zur Kenntnis vorgelegt werden. Dies hat besonders große Bedeutung, wenn Klassenarbeiten geschrieben werden, denn eine Arbeit kann nur dann nachgeholt werden, wenn für
die Abwesenheit ein ärztliches Attest vorliegt.
In der Regel wird von den Auszubildenden eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
(AU) bei der Schule eingereicht, die aber von dem Ausbilder gegengezeichnet werden sollte.
Leider sind die Kopien der Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen oftmals nicht lesbar. Die
Schule bittet daher, in solchen Fällen statt einer Kopie der AU eine unterschriebene
Bestätigung des Ausbilders einzureichen. Ein Muster einer entsprechenden Mitteilung an die
Berufsschule befindet sich auf dem Stick unter „Allgemeine Informationen  Mitteilung an
BBS Versäumnis vom Schulunterricht“ und auf unserer Homepage (www.bzkr.de PRAXISTEAM
 ZFA – AUSBILDUNG  BERUFSSCHULEN).
4.
Zahnsteinentfernen durch Auszubildende nicht erlaubt
Während der gesamten Ausbildungsdauer dürfen die Auszubildenden am Patienten keine
Zahnsteinentfernung vornehmen. Diese Aufgabe darf der Zahnarzt nur an befähigtes
Fachpersonal delegieren und zwar unter der Voraussetzung, dass er selbst in der Praxis
anwesend ist und die Arbeit überprüft.
-2-
BZKR: ZFA-aktuell
Anlage zum RS 01/2016
5.
Telefonische Erreichbarkeit der Auszubildenden während
des Berufsschulunterrichts
Die Auszubildenden müssen für den Ausbildungsbetrieb während des Schulunterrichts
telefonisch nicht erreichbar sein. Der/die Auszubildende ist somit weder berechtigt noch
verpflichtet, ein Mobiltelefon während des Berufsschulunterrichts in Betrieb zu halten. Dies
lässt sich aus § 15 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes herleiten. Danach hat der
Ausbildende den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an
Prüfungen freizustellen.
6.
„ABC der ZFA-Ausbildung“
Das „ABC der ZFA-Ausbildung“ beantwortet viele Fragen,
mit denen Sie an Ihre Lehrer, Ausbilder und die Kammer
herantreten. Hier finden Sie u.a. Informationen zu folgenden
Themen:
 Arbeitszeiten,
 Beschäftigungsverbote,
 Freistellung für den Berufsschulunterricht,
 Ruhepausen,
 Kündigung bzw. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
 und vieles mehr…
Besuchen Sie unsere Homepage und informieren Sie sich entsprechend. Das „ABC der
ZFA-Ausbildung“ finden Sie auf www.bzkr.de hier unter PRAXISTEAM  ZFA – AUSBILDUNG ).
Inhaltsverzeichnis: Rubrik ZFA-Praxispersonal
1.
Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung für ZFA / BBA-Z:
Zertifikate für die absolvierten Bausteinkurse und Termine
2.
Fortbildungsangebote für ZFA / Teamfortbildung
3
Strahlenschutz: Aktualisierungskurse für Zahnmedizinische Fachangestellte
1. Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung für ZFA / BBA-Z
Zertifikate für die absolvierten Bausteinkurse
Wir sind dem vielfachen Wunsch der Absolventen/innen unserer Bausteinkurse nachgekommen und stellen seit Sommer 2015 für die ab diesem Zeitpunkt absolvierten
Bausteinkurse Zertifikate aus. Aus den Zertifikaten geht hervor, zur Verrichtung welcher
Aufgaben der jeweilige Lehrgang im Rahmen der Delegation befähigt.
Für Absolventen und Absolventinnen von Kursen, die vor Juli 2015 durchgeführt wurden,
werden nachträglich keine Zertifikate ausgestellt. Wir haben allerdings auf unserer
Homepage im Bereich FORT- UND WEITERBILDUNG  ZFA – BAUSTEINKURSE BBA-Z die nachfolgende
Übersicht eingestellt, die dem Prüfungszeugnis beigelegt werden kann.
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BZKR: ZFA-aktuell
Anlage zum RS 01/2016
Baustein
Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteines 1 Karies- und Parodontalprophylaxe wird eine Befähigung erlangt, im Rahmen der Delegation
- Karies- und Parodontalprophylaxe inklusive der
- PAR-Vorbehandlung,
- professionelle Zahnreinigung sowie
- das Entfernen harter und weicher Zahnbeläge
durchzuführen.
Baustein
Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteines 2 Abformung, Provisorien
& Praxishygiene wird die
- Freigabeberechtigung zur Aufbereitung von Medizinprodukten erteilt,
sowie eine Befähigung erlangt, im Rahmen der Delegation
- Modelle herzustellen und
- provisorische Kronen und Brücken anzufertigen.
Baustein
Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteines 3 Füllungsmaterialien,
Kofferdam, Röntgen wird eine Befähigung erlangt, im Rahmen der
Delegation
- Füllungen zu polieren und
- Kofferdam zu legen.
Der Kurs beinhaltet die „Aktualisierung der Kenntnisse im Röntgen- und Strahlenschutz“
gem. der jeweils gültigen Röntgenverordnung (RöV).
Baustein
Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteines 4 Zahnarztlabor wird eine
Befähigung erlangt, im Rahmen der Delegation
- Modelle herzustellen und
- Zahnersatz notfallmäßig wiederherzustellen.
Baustein
Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteines 5 Praxisorganisation und
Verwaltung wird eine Befähigung erlangt, im Rahmen der Delegation
- rechtssichere Krankenblattdokumentationen zu erstellen und
- Praxisabläufe mitzugestalten sowie
- BuS-Dienst und ZQMS zu organisieren.
Baustein
Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteines 6 Abrechnung wird eine
Befähigung erlangt, im Rahmen der Delegation
verantwortlich im konservierenden/chirurgischen und prothetischen
Bereich Abrechnungen nach dem BEMA und Berechnungen nach
der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vorzunehmen.
-4-
BZKR: ZFA-aktuell
Anlage zum RS 01/2016
In diesem Jahr sind noch Plätze
in folgenden Bausteinkursen frei:
Bausteinkurs 4
Nr. 16.168804
Zahnarztlabor
Teilnahmegebühr:
300,- € (ca. 30 U-Std.)
Kursbeginn:
17.06.2016
Prüfung: voraussichtl. 30.06.2016 schriftlich
07.07.2016 mündlich
Bausteinkurs 6
Nr. 16.168806
Abrechnung
Teilnahmegebühr:
600,- € (ca. 60 U-Std.)
Kursbeginn:
02.09.2016
Prüfung: voraussichtl. 29.09.2016 schriftlich
06.10.2016 mündlich
Bausteinkurs 1
Nr. 16.168801
Karies- und Parodontalprophylaxe
Teilnahmegebühr:
800,- € (ca. 82 U-Std.)
Kursbeginn:
28.10.2016
Prüfung: voraussichtl. 09.12.2016 schriftlich
15.12.2016 mündlich
Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Saller  06131 / 8927-209
Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage unter www.bzkr.de
FORT- UND WEITERBILDUNG  ZFA – INFORMATIONEN ZUR FORT- UND WEITERBILDUNG / BBAZ
- dort den jeweiligen Baustein anklicken.
Die Kursteilnahme ist vom rechtzeitigen Zahlungseingang abhängig.
Achtung: Grundsätzlich ist die Teilnahme der Praxisinhaber am Einführungsseminar der
Berufsbegleitenden Fortbildung (BBA-Z) eine Voraussetzung für die Weiterbildung im
Rahmen der Bausteinkurse. Weitere Informationen für die Arbeitgeber befinden sich im
Hauptteil des Rundschreibens.
Der Bausteinkurs 7 findet generell bei der LZK Rheinland-Pfalz statt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der LZK RLP ( 06131-9613660).
2. Aktuelle Fortbildungsangebote für ZFA / Teamfortbildung
Wir haben einen neuen Kurs im Kursbuchungssystem auf unserer Homepage eingestellt und
freuen uns, Sie zu dieser Fortbildung aus der Reihe der Pauschalfortbildungen einladen zu
dürfen.
Gemeinsame
Praxisteam
Fortbildungen
für
Zahnärzte/Innen
Kurs-Nr.: 16807771
09. Juli 2016
Ab jetzt ohne Papier?
Referentin: Christine Baumeister-Henning, Haltern am See
Hörsaal Am Pulverturm 13, Gebäude 906 H, 55131 Mainz
09.00 Uhr - 12.30 Uhr
Fortbildungspunkte: 4 (vier)
Anmeldeschluss:
und
das
02. Juli 2016
Die Einzelheiten können Sie dem beiliegenden Flyer entnehmen oder auf unserer
Homepage nachlesen.
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BZKR: ZFA-aktuell
Anlage zum RS 01/2016
Anmeldung per Kursbuchungssystem unter www.bzkr.de
unter FORT- UND WEITERBILDUNG  KURSBUCHUNGSSYSTEM (KBS)
Als Ansprechpartner für die zahnärztliche Fortbildung steht Ihnen Frau
Eminovic ( 06131-8927-208) gerne zur Verfügung.
3. Strahlenschutz - Kursangebote
Aktualisierungskurse für ZFA
Zahnmedizinische Fachangestellte müssen einen Aktualisierungskurs innerhalb von 5 Jahren nach der letzten Aktualisierung besuchen. Die Aktualisierung
hat individuell spätestens taggenau innerhalb von 5 Jahren zu erfolgen.
Entscheidend ist hierbei das Datum der Teilnahmebescheinigung.
Zahnmedizinische Fachangestellte, die nach dem Schulabschluss noch keinen Aktualisierungskurs besuchten, müssen eine Aktualisierung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb
der Kenntnisse durchgeführt haben. Es gilt das Datum der bestandenen Röntgenprüfung,
das von dem Datum der Abschlussprüfung abweichen kann.
Sollten Sie als ZFA die termingerechte Aktualisierung versäumen, dürfen Sie von diesem
Tag an bis zur nächsten erfolgreichen Aktualisierung keine Röntgengeräte bedienen!
2017 werden von der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen mehrere Kurse für die ZFA
angeboten. Der erste Kurs wird am 25.01.2017 (Mittwoch) stattfinden. Weitere Kurse (davon
einer in Worms) werden Anfang Juni 2016 auf unserer Homepage ausgeschrieben und im
nächsten Rundschreiben veröffentlicht.
Sollten Sie Ihre Aktualisierung noch vor dem 25.01.2017 erlangen müssen, bitten wir Sie, sich
bei der Verwaltung zu melden und in eine Warteliste eintragen zu lassen. Bei genügender
Anzahl an Anmeldungen werden wir noch einen Kurs im November 2016 anbieten.
Termine 2017 – aktuell buchbare Kurse
Kurs-Nr. 17 8810 00
am 25.01.2017
(15.00 – 18.00 Uhr)
Ort:
voraussichtlich Erbacher Hof, 55116 Mainz
Gebühr:
60,00 € pro Person (inkl. Skript und Verpflegung)
Vor Kursbeginn erhält jeder Teilnehmer ein Skript zum Selbststudium. Die Prüfung (Multiple
Choice) findet im Anschluss an den Kurs statt. Nach bestandener Prüfung erhält jeder
Teilnehmer das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Aktualisierungskurs.
Anmeldung per Kursbuchungssystem unter www.bzkr.de unter FORT- UND
WEITERBILDUNG  KURSBUCHUNGSSYSTEM (KBS) oder Sie nutzen die Anmeldeformulare,
die Ihnen auf unserer Homepage im Bereich PRAXISTEAMFACHPERSONAL
STRAHLENSCHUTZ zum Ausdruck zur Verfügung stehen.
Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Saller  06131 / 8927-209
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BZKR: ZFA-aktuell
Anlage zum RS 01/2016
Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz
Die Bezirkszahnärztekammer Pfalz plant im nächsten Jahr einen Kurs zum Erwerb der
erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen in der
Zahnheilkunde für Zahnmedizinische Fachangestellte.
Sollte eine ausreichende Anzahl von Anmeldungen vorliegen, wird der Kurs am
Freitag, 28.10.2016, 13.00 – 18.00 Uhr und
Samstag, 29.10.2016, 9.00 – 15.00 Uhr stattfinden.
Der Kurs besteht aus einem theoretischen Teil mit vorherigem Selbststudium, einem
praktischen Teil in der eigenen und fremden Zahnarztpraxis (gesonderter Termin) sowie
einer Abschlussprüfung.
Teilnehmer: Zahnarzthelferinnen, Zahnmedizinische Fachangestellte und weitere dem
medizinischen Bereich zugeordnete Berufe
Kursgebühr: 290,- €
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Bezirkszahnärztekammer Pfalz:
Frau Kudoke  0621/5969-211.
Unsere Praxis-/Stellenbörse erfreut sich eines guten Zuspruchs. Die hier eingestellten
Anzeigen erscheinen anonym, es sei denn, Sie geben im Text der Anzeige Ihre
Kontaktdaten an. Der erste Kontakt mit dem Stellenanbieter bzw. -suchenden erfolgt über
unsere Homepage. Beantwortet ein Interessent die bei uns geschaltete Anzeige, wird seine
Nachricht an den Inserenten per E-Mail weitergeleitet. Die E-Mail-Adresse des Absenders ist
für den Empfänger in diesem Fall sichtbar.
Die Anzeigen werden im Rahmen der Praxis-/Stellenbörse von den Nutzern selbst verwaltet.
Da auf unserer Homepage eine Praxis-/Stellenbörse für Zahnärzte, Assistenten, ZFA,
Auszubildende, den Notdiensttausch, die zahnärztliche Vertretungen und Famulatur zur
Verfügung steht, werden von der Verwaltung keine Listen für Stellengesuche und –angebote
mehr geführt.
Wir wünschen allen Inserenten viel Erfolg bei ihrer Suche!
Ihre
Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen
Dr. Klaus Volker Bernauer
Vorsitzender
Dr. Andrea Habig-Mika
stellv. Vorsitzende
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BZKR: ZFA-aktuell
Anlage zum RS 01/2016