Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) Q ue lle : La nd k r e is W ür z b ur g erlaubt nicht erlaubt Diese Vorschriften gelten nicht für verheiratete Jugendliche Aufenthalt in Gaststätten §4 Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen z. B. Disco §6 §7 Tanzveranstaltunge n anerkannter Träger der Jugendhilf e. - Bei künstlerischer Bet ätigung oder zur Brauchtumspf lege Anwesenheit in Spielhallen; Teilnahme an Glücksspielen A nwesenheit bei jugendgefährdenden Veranstaltungen und in Betrieben § 8 A ufenthalt an jugendgefährdenden Orten A bgabe/Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken u. Lebensmitteln §9 A bgabe/Verzehr anderer alkoholischer Getränke ( z .B. Bi er , W ei n ) § 10 Abgabe und Konsum von Tabakwaren Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen § 11 ohne in Begleitung Begleitung einer einer erziehungs - erziehungs beauftragten beauftragten P ers on P ers on Jugendliche unter 16 Jahre unter 18 Jahre ohne Begleitung einer erziehungs beauftragten P ers on in Begleitung einer erziehungs beauftragten P ers on ohne Begleitung einer erziehungs beauftragten P ers on in Begleitung einer erziehungs beauftragten P ers on bis 2 4 U hr Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs §5 Kinder unter 14 Jahre nur nach Freigabe: ohne Alters bes chränkung/ab 6/12/16 J. (Filme ab 12 Jahren auch s chon ab 6 Jahren in Begleitung der Eltern) Abgabe von Datenträgern mit Filmen § 12 oder Spielen bis 2 2 U hr bis 2 4 U hr ab 14 J. in Begl der Eltern bis 2 4 U hr bis 2 4 U hr ab 14 J. in Begl der Eltern ab 14 J. in Begl der Eltern ab 6 J ahre bis 2 0 U hr bis 2 2 U hr bis 2 4 Uhr nur nach Freigabe: ohne Alters bes chränkung./ab 6/12/16 Jahren Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne § 13 Gewinnmöglichkeit nur nach Freigabe: ohne Alters bes chränkung/ab 6/12/16 Jahren Eine erziehungsbeauftragte Person nimmt bestimmte Erziehungsaufgaben aufgrund einer Verein barung mit den Eltern (Personensorgeberechtigten) wahr, z. B. die Begleitung eines Jugendlichen zu einer Tanzveranstaltung. Das kann jede Person über 18 Jahre sein, die geeignet ist, die vereinbarten Erziehungsaufgaben zu erfüllen. Ein Erziehungs /Autoritätsverhältnis muss gegeben sein. Stand: 09/2012 H err T hill N iederhofener Straße 3 9 1781 Weißenburg i. Bay. Jugend & Familie Tel. 09141/902-470 Fax. 09141/923956 [email protected] www.Landkreis-wug.de
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