INTERDISZIPLINÄRES BLOCKSEMINAR FS2017 „Corporate Governance: Ausgewählte Themen aus aktueller Sicht“ vom 22. / 23. Mai 2017 in Stans/NW mit Gastreferent(en) (Namen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben) HINWEISE ZUM VERFASSEN DER SEMINARARBEIT I. Abstract und Disposition Nach der Literatursuche, jedoch bevor mit dem Schreiben der Arbeit begonnen wird, ist es empfehlenswert, Prof. Hofstetter bzw. seiner Assistenz, Frau lic.iur. Renate Lang ([email protected]) ein Abstract (kurze Zusammenfassung) und eine Disposition zu mailen. II. Formelle Anforderungen an die Bachelor- und Masterarbeit Die Arbeit muss alleine verfasst werden; das Verfassen einer Arbeit zu zweit ist nicht erlaubt. 1. Bachelorarbeiten: Umfang und Abgabetermin Die Bachelorarbeiten sind bis spätestens 18. April 2017 einzureichen. Die Arbeit sollte ungefähr 20 Seiten umfassen (exkl. Deckblatt und Verzeichnisse; Schriftgrösse 12; Zeilenabstand 1.5; Korrekturrand rechts rund 3cm; Blocksatz). Die korrigierten Bachelorarbeiten werden am Ende des Seminars zurückgegeben. 2. Masterarbeiten: Umfang und Abgabetermin Es ist eine Masterarbeit für mind. 12 Credits zu verfassen. Dies entspricht einem Umfang von rund 40 Seiten netto (ohne Deckblatt und Verzeichnisse; Schriftgrösse 12; Zeilenabstand 1.5; Korrekturrand rechts rund 3cm; Blocksatz). Es gilt die Faustregel: Pro 6 Credits sind rund 20 Seiten netto zu verfassen. Der Abgabetermin für Masterarbeiten wird individuell in der entsprechenden Mastervereinbarung festgelegt. Bitte beachten Sie Folgendes: Wer die Credits bzw. die Note für das FS2017 benötigt, muss die Masterarbeit bis spätestens 22. Mai 2017 einreichen. Grund dafür ist, dass die Noten dieser Arbeiten bis am 30. Juni 2017 dem Dekanat der Juristischen Fakultät mitgeteilt werden müssen. Und da Prof. Hofstetter rund einen Monat für die Korrektur benötigt, sind die Arbeiten bis zu Seminarbeginn abzugeben. 3. Abgabeform und einzureichende Adresse der Bachelor-/Masterarbeiten Die Bachelor- bzw. Masterarbeiten sind fristgemäss in elektronischer Form und in Papierform an die Assistenz von Prof. Hofstetter einzureichen (Frau lic.iur. Renate Lang, Schindler Management AG, Seestrasse 55, 6052 Hergiswil, [email protected]). 4. Fristerstreckung für Abgabetermin Eine Fristerstreckung für den Abgabetermin der Arbeit ist nur bei Vorliegen zwingender, unvorhersehbarer und unabwendbarer Gründe gemäss §28 der Rahmenverordnung über den Bachelorund Masterstudiengang an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RO; RS 4.1.1; Seite 1/2 LS 415.415.1) möglich. Ein entsprechendes Gesuch (ggf. inkl. ärztlichem Zeugnis) ist bei Frau lic. iur. Renate Lang, Schindler Management AG, Seestrasse 55, 6052 Hergiswil, ([email protected]) einzureichen. Sollte Prof. Hofstetter die Arbeit formell oder materiell als ungenügend bewerten, so kann die Arbeit nachträglich einmal überarbeitet und max. die Note 4 erreicht werden. Eine unvollständige, verspätete oder nicht eingereichte Bachelor- bzw. Masterarbeit wird als Fehlversuch bzw. als ungenügend bewertet. Im Übrigen gelten das Merkblatt zu den Masterarbeiten (RS 4.3.1.3), die anwendbaren Bestimmungen der Rahmenverordnung sowie das Merkblatt zum richtigen Zitieren und zur Vermeidung von Plagiaten (RS 4.1.4). III. Zitierweise Es gelten die Regeln gemäss Forstmoser/Ogorek/Schindler, Juristisches Arbeiten: eine Anleitung für Studierende, 5. Aufl., Zürich 2014. Aktuelle Literatur zitieren; bei Büchern immer aktuellste Auflage verwenden. Fremde Gedanken, Ansichten und Argumente mit Quellenangabe belegen. In der Regel keine wörtlichen, sondern sinngemässe Zitate; wörtliche Zitate in Anführungs- und Schlusszeichen. Richtlinien des Bundesgerichts zur Zitierweise seiner Urteile. Zitate aus dem Internet sind nur angebracht, wenn das Dokument nicht in gedruckter Form publiziert wurde. In diesen Fall ist die genaue Adresse und das Datum des letzten Aufrufs anzugeben. IV. Fussnoten Jede Fussnote beginnt mit einem Grossbuchstaben und endet mit einem Punkt. Der Verfasser muss aus der Fussnote ersichtlich sein. o Verfasser hervorheben durch Schriftart (z.B: KAPITÄLCHEN oder kursiv). o Verfasser klarstellen: Die Person angeben, die den betreffenden Text verfasst hat. Bei Festschriftbeiträgen: Es ist sowohl die Person anzugeben, welche den entsprechenden Beitrag verfasst hat, als auch der Herausgeber der Festschrift. Bei Kommentaren: Es ist sowohl die Person anzugeben, welche den betreffenden Artikel kommentiert hat, als auch der Herausgeber des Kommentars. Literatur: Kurzzitate verwenden (Autor und ev. Stichwort zum Titel [wenn mehrere Werke desselben Autors], hingegen gehören Auflage, Erscheinungsjahr etc. nicht in die Fussnote, sondern ins Literaturverzeichnis). Aufsätze: Erwähnung der Anfangsseite (mit „ff.“) und dann die einschlägige Seite. Wird eine Meinung als herrschende Meinung dargestellt, sind mind. zwei Fundstellen anzugeben (die Angabe nur einer Fundstelle in der Fussnote genügt nicht). Wenn möglich ist die Primärquelle anzugeben; Sekundärzitate sind die Ausnahme und sollten nur dann erfolgen, wenn die Primärquelle nicht erhältlich ist. *** Seite 2/2
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