24-Stunden-Betreuung und Beihilfen

Mag.AndreaHölzl
Fachabteilung
fürSozialentschädigungsleistungen
undPflegeangelegenheiten
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ZuwendungenfürpflegendeAngehörige
Zuschüssezur24-Stunden-Betreuung
außerdemimSozialministeriumService:
Pflegekarenzgeld
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Zuwendungenfür
pflegendeAngehörige
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Ideedahinter:
Zuschuss zu jenen Kosten, die im Falle der
Verhinderung der Hauptpflegeperson anfallen,
um eine professionelle oder private Ersatzpflege
organisierenzukönnen.
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Grundvoraussetzungen:
•  ÜberwiegendePflegeseitmindestens
einemJahrdurcheinennahenAngehörigen:
•  VerwandteingeraderLinie(Kinder,Eltern,Enkel,
Großelternetc.)
•  EhegaTen;Lebensgefährten
•  Wahl-,SXef-,undPflegekinder
•  Geschwister
•  Nichte/Neffe
•  Schwager/Schwägerinnen;
•  SchwiegerkinderundSchwiegereltern
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•  VerhinderungderHauptpflegeperson
wegen
•  Krankheit
•  Urlaub
•  sonsXgemwichXgemGrund
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•  VorliegeneinersozialenHärte
(Einkommensgrenzen/Hauptpflegeperson)
•  Pflegestufe1–5:€2000,00neTo
•  Pflegestufe6und7:€2500,00neTo
•  Erhöhung(beiUnterhaltsverpflichtung)
um€400,00/€600,00möglich
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•  Pflegegeld
•  zumZeitpunktderVerhinderungander
PflegeseitmindestenseinemJahrBezugeines
PflegegeldeszumindestderStufe3bzw.
•  zumindestderStufe1einesnachweislich
demenziellerkranktenMenschenodereines
Minderjährigen
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NachweisderdemenziellenErkrankung:
BestäRgungderBehandlung(Befundbericht)durch
•  eineneurologischeoderpsychiatrische
FachabteilungeinesKrankenhausesoder
•  einegerontopsychiatrischeTagesklinikbzw.
Ambulanz
•  eingerontopsychiatrischesZentrum
•  einenFacharztfürPsychiatrieund/oder
Neurologie
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•  Frist
DerAntragistspätestensbinnen6Monaten
nachderVerhinderungzustellen
•  Kosten
•  nurnachgewieseneKosten
•  KostentragungdurchdieHauptpflegeperson
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•  HöhederZuwendung:
•  GestaffeltnachPflegegeldstufe
• 
• 
• 
• 
• 
beiPGStufe1-3 ð€1.200,00
beiPGStufe4 ð€1.400,00
beiPGStufe5 ð€1.600,00
beiPGStufe6 ð€2.000,00
beiPGStufe7 ð€2.200,00
(Beträge=Höchstausmaß)
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•  MindestdauerderErsatzpflege
•  7Tagebzw.
•  4TagebeiPflegeeinernachweislichdemenziell
erkranktenpflegebedüriigenPersonodereiner
pflegebedüriigenminderjährigenPerson
•  MaximaleFörderungsdauer
•  28Tage(einheitlich)
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Zuschusszur
24-Stunden-Betreuung
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Voraussetzungen
•  PflegegeldgeldbezugzumindestderStufe3
•  Notwendigkeitder24-Stunden-Betreuung
•  NeVoeinkommenunter€2500,00
(ErhöhungsbeträgewgunterhaltsberechXgten
Angehörigen€400,00bzw.Angehörigenmit
Behinderung€600,-)
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Achtung:
BestehtfüreinFamilienmitgliedeine
begünsRgteSelbst-oderWeiterversicherung
alspflegende/rAngehörige/rkannnureine
Betreuungskra\gefördertwerden.
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•  MöglichkeitenderBeschä\igung:
•  DieBetreuungskraikannArbeitnehmerInim
HaushaltdergepflegtenPersonsein…
•  bei einem gemeinnützigen Träger
beschäiigt,oder…
•  selbständig erwerbstäRge Betreuungskra\sein.
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•  HöhederBeihilfe:
•  €275,-monatlichfüreineselbständige
Betreuungskrai
• 
€ 550,- für eine unselbständige
Betreuungskrai
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•  VoraussetzungenseitensderPflegekra\:
I
I
•  Gewerbeschein(Personenbetreuung)
•  Pflicht- oder Vollversicherung (SVA der
gewerblichenWirtschaiodervorübergehend
A1Formular)
•  Polizeiliche Meldung im Haushalt der
gepflegtenPerson
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•  Ausbildung:
•  Ausbildung(mindestens200Stunden)…
•  oderfachspezifischeErmächRgung…
•  oderÜberprüfungdesPflegeplatzesdurch
das Qualitätsmanagement der SV der
Bauern (Beihilfe ist bis dahin ein
Vorschuss).
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Achtung:
füreinunddieselbePersonenbetreuungskraiwird
innerhalb desselben Förderzeitraumes nur eine
Förderung ausbezahlt, auch wenn sie an
verschiedenenStandortentäXgist.
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•  Fristen:
• 
Anträge sind in zeitlicher Nähe zum Beginn
einesBetreuungsverhältnisseszustellen.
èeinAntragmussdaherspätestensbiszum
Ende des auf den Betreuungsbeginn
folgendenMonatsgestelltwerden.
Dies gilt auch für Anträge, die sich auf den
WechselvonBetreuungspersonenbeziehen
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Babenbergerstraße35
8021Graz
Tel.:059988
Fax:059988-6899
Mailto:[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo-Do7.30Uhrbis15.30Uhr
Fr7.30Uhrbis15.00Uhr
KundInnendienst/Parteienverkehr:
Mo-Fr8.00Uhrbis12.00Uhr
NachmiTagsnachVereinbarung
§ www.sozialministeriumservice.at
§ www.bmask.gv.at
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HerzlichenDankfürIhre
Aufmerksamkeit!
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