Leitfaden für die Referate

PD Dr. Markus Schott
Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht I“
HS 2016
Leitfaden für die Referate
Disposition und Thesenpapier
Es wird erwartet, dass Sie zunächst in einer Disposition (ca. 1-2 Seiten) in gedrängter Form die wichtigsten Punkte des Referats (in der Art eines Inhaltsverzeichnisses mit Titeln verschiedener Hierarchiestufen) darlegen und Literatur/Materialien/Rechtsprechung, die Sie berücksichtigen, nennen (ca. 1 Seite), damit wir uns wenn nötig einschalten können, um mittels Rückmeldung/allfälliger Besprechung ein
ungenügendes Referat nach Möglichkeit zu verhindern. Die Disposition ist bis spätestens drei Wochen
vor Ihrem Referatstermin beim Lehrstuhl Biaggini ([email protected]) einzureichen (Wichtiger
Hinweis: Falls wir uns nicht einschalten, heisst das nicht, dass die Disposition perfekt ist).
Spätestens eine Woche vor Ihrem Referat ist ein Thesenpapier (Umfang max. 1 Seite) wiederum beim
Lehrstuhl Biaggini ([email protected]) einzureichen. Thesen sind kurze, prägnant formulierte
Aussagen, die Ihre Auffassung zu zentralen Fragen Ihres Themas auf den Punkt bringen und eine spätere Diskussion anregen sollen. Ausserdem hat das Thesenpapier einen ausformulierten Vorschlag für
eine neue/revidierte Regelung zu Ihrem Thema in der Bundesverfassung zu enthalten. Das Thesenpapier
wird von uns an die übrigen Teilnehmer weitergeleitet.
Inhalt, Aufbau und Schwerpunkte des Referats
Für das Referat stehen 20-30 Minuten zur Verfügung. Zu jedem Thema sind in der Themenliste einige
Fragen und Bemerkungen angegeben. Diese verstehen sich als Anregungen bzw. Beispiele und können
für die Festlegung von Inhalt, Aufbau und Schwerpunkten des Referats dienlich sein. Sie sind aber nicht
abschliessend und sollen keine fixe Vorgabe sein. Die untenstehende Auflistung gibt weitere generelle
Anhaltspunkte für die Struktur und relevante Fragen. Im Referat soll zunächst kurz das geltende Verfassungsrecht im betreffenden Bereich dargestellt werden (höchstens 5 Minuten), bevor zu einer Problemanalyse geschritten wird. Diese endet mit einer persönlichen Einschätzung zu den Defiziten der geltenden Regelung auf Verfassungsstufe. Das Referat schliesst mit einem eigenen Vorschlag für eine
neue/modifizierte Regelung, die wiederum zu begründen ist.
Nicht erwünscht sind Ausführungen allgemeiner Natur. Diese Kenntnisse werden vorausgesetzt und bei
Bedarf in der Veranstaltung vom 11. Oktober 2016 besprochen.
Zur Analyse gehören etwa Ausführungen zu folgenden Punkten (nicht zwingend in dieser Reihenfolge):
- Wie ist die geltende Regelung entstanden, welche Probleme wurden damit gelöst, welche Fragen wurden offen gelassen? Welche Regelung(en) bestand(en) früher?
- Einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichts
- Kritik in der Lehre
- Weitere Einflüsse (ausländische Lösungsansätze, Politik, Ökonomie, etc.)
- Inhaltliche Probleme der Regelung: Lücken, "tote Buchstaben", Widersprüche und Ziel- bzw.
Interessenkonflikte, Wertungsverschiebungen, Probleme in der Rechtsanwendung und Rechtsprechung, Verhältnis zu Grundrechten, sachgerechte Rolle des Staates bzw. des Bundes
- Formale Probleme der Regelung: Systematische Einordnung und Bezüge zu anderen Bestimmungen, mangelnde Klarheit, Komplexität, Handhabbarkeit
- Eigener Formulierungsvorschlag: Begründung, Vor- und Nachteile, Konsequenzen, politische
Machbarkeit