Angebotsfrist 20.12.2016 - Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte

STAND
11.10.2016
INFORMATIONSBROSCHÜRE
DÜRNKRUTERSTRASSE 12
2225 ZISTERSDORF
16.1
1. LIEGENSCHAFTSDATEN
ADRESSE:
DÜRNKRUTERSTRASSE 12
2225 ZISTERSDORF
BEZIRKSGERICHT:
GRUNDBUCH:
EINLAGEZAHL:
GRUNDSTÜCK-NR:
GÄNSERNDORF
06128
3601
4637/2
EIGENTUMSVERHÄLTNIS
BILD
EIGENTÜMER
ANTEILE:
LAND
NIEDERÖSTERREICH
ADRESSE:
Amt der NÖ Landesregierung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
1/1
LIEGENSCHAFTSWERTE
FLÄCHE
LIEGENSCHAFT:
2.103 m² (laut Grundbuch)
ANGEBOTSFRIST
20.12.2016, 12:00 Uhr (einlangend)
LAGEPLAN
LUFTBILD
FLÄCHENWIDMUNGS- UND BEBAUUNGSPLAN
STAND
11.10.2016
INFORMATIONSBROSCHÜRE
DÜRNKRUTERSTRASSE 12
2225 ZISTERSDORF
16.2
2. LAGEBESCHREIBUNG
Das Grundstück befindet sich in der Dürnkruterstrasse 12 in 2225 Zistersdorf. Es weist eine leichte
Hanglage auf.
3. FLÄCHENWIDMUNG UND BEBAUBARKEIT
Laut rechtsgültigem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Zistersdorf liegt das Grundstück im BaulandWohngebiet.
Bebauungsbestimmungen:
 offene / gekuppelte Bauweise
 Bauklasse: I, II
4. VER- UND ENTSORGUNG
Das Grundstück weist folgende Anschlüsse auf:




Kanal
Wasser
Strom
Heizung
öffentliches Kanalnetz
öffentliches Wassernetz
öffentliches Netz
Gas
5. GRUNDSTÜCKSDATEN BZW. –BESCHREIBUNG
Beim Kaufgegenstand handelt es sich um ein ehemaliges Wohn- und Betriebsgebäude der
Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde. Die Liegenschaft bestehend aus dem Grundstück Nr 4637/2
hat eine unverbürgte bücherliche Größe von 2.103 m². Es sind auf der Liegenschaft zwei jeweils
eingeschossige Gebäude errichtet, ein Wohn- und ein Betriebsgebäude. Das Wohngebäude hat eine
Bruttonutzfläche von 140 m², das Betriebsgebäude eine Bruttonutzfläche von 510 m².
Der spezifische Heizwärmebedarf des Bürogebäudes beläuft sich auf 179 kWh/m²a und der
Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist mit 1,62 ausgewiesen. Das Wohngebäude ist als abbruchreif anzusehen.
6. BELASTUNGEN UND ÜBERGABE
Die Liegenschaft ist bestandsfrei und frei von bücherlichen Lasten. Bezüglich Kontaminierung erscheint die
Liegenschaft nicht als Verdachtsfläche auf und liegt nicht im HQ100 Gebiet.
7. UMSATZSTEUER
Der Verkäufer erklärt, von der Option nach § 6 Abs 2 UStG keinen Gebrauch zu machen und die Liegenschaft umsatzsteuerfrei zu verkaufen
8. VERKAUFSPROZESS
Der beabsichtigte Verkauf der Liegenschaft erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Verkaufsausschreibung
nach dem Bestbieterprinzip. Die rechtliche Betreuung des Verkaufsverfahrens erfolgt durch Vavrovsky
Heine Marth Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Fleischmarkt 1. Anfragen während des Verkaufsverfahrens
sind ausschließlich schriftlich zu richten an:
Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH
Ansprechpartner: RA Dr. Christian Marth
Tel: 01 / 512 03 53
E-Mail: [email protected]
oder postalisch: 1010 Wien, Fleischmarkt 1
Eine direkte Kontaktaufnahme mit Vertretern, Organen oder Mitarbeitern des Verkäufers ist untersagt.
STAND
11.10.2016
INFORMATIONSBROSCHÜRE
DÜRNKRUTERSTRASSE 12
2225 ZISTERSDORF
16.3
Kaufinteressenten werden ersucht, bis spätestens 20.12.2016, 12:00 Uhr (einlangend) ein verbindliches,
unbedingtes und schriftliches Angebot per Post an
Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH
1010 Wien, Fleischmarkt 1
zu übermitteln oder persönlich
in der Kanzlei (Adresse wie vorstehend, 5. Stock)
abzugeben.
Das Kuvert ist verschlossen mit dem Vermerk „Kaufanbot: Bebaute Liegenschaft, Grundstück Nr.
4637/2, Zistersdorf, DAS KUVERT NICHT ÖFFNEN!“ zu versehen und hat folgenden Mindestinhalt
aufzuweisen:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
Angabe der Höhe des angebotenen Kaufpreises
Erklärung über die Übernahme folgender Kosten
• Grunderwerbsteuer (derzeit 3,5% des Kaufpreises),
• gerichtliche Eintragungsgebühr (derzeit 1,1% des Kaufpreises),
• Kosten für die Errichtung, treuhändige Abwicklung und grundbücherliche Durchführung des
Kaufvertrages entsprechend Notartarifgesetz (zzgl USt und Barauslagen)
• Notarkosten für die Beglaubigung der Urkunden bzw Unterschriften entsprechend Notartarifgesetz
Namen bzw. Firma des potentiellen Käufers, kurze Angaben zur Geschäftstätigkeit
Information dahingehend, ob der Kaufinteressent beabsichtigt, die Liegenschaft selbst zu kaufen oder
ob diese von einer mit dem Kaufinteressenten gemäß § 189a Z 8 UGB verbundenen
Projektgesellschaft erworben werden soll.
Bei einer Käufergesellschaft: Bestätigung, dass der Kaufinteressent gesellschaftsrechtlich zum
Abschluss des Ankaufes berechtigt ist und diesbezüglich alle allfällig erforderlichen germinalen
Zustimmungen vorliegen
Verbindlichkeit des Angebots bis 3 Monate nach Abgabetermin, sohin mindestens bis 20.03.2017
Allfällige Anmerkungen zum Kaufvertragsentwurf (Anlage 1 zu dieser Informationsbroschüre)
Sollten mehrere fristgerecht eingelangte sowie im Sinne der Ausschreibungsunterlagen vollständige und
richtige (dh verbindliche und unbedingte) Angebote vorliegen, werden der Höchstbieter und jene/r Bieter,
dessen/deren Angebot bis zu höchstens 10 % vom höchsten Kaufpreisangebot abweicht, schriftlich zur
Kaufpreisbesserung eingeladen. Zum Zweck der Ermittlung des Bestbieters (Meistbieter) werden diese
Bieter eingeladen, ihre Angebote binnen 14 Tagen, schriftlich mit verschlossenem Brief an
Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH
1010 Wien, Fleischmarkt 1
nachzubessern und ihr höchstmögliches Kaufpreisangebot abzugeben. Die Bieter sind berechtigt, aber
nicht verpflichtet, ihre Angebote nachzubessern und einen neuen (erhöhten) Kaufpreis auszuweisen. Diese
neuen Angebote sind sodann für den jeweiligen Bieter für eine Zeitdauer von weiteren 3 (drei) Monaten
verbindlich und unwiderruflich. Klarstellend wird festgehalten, dass eine Verpflichtung zur Nachbesserung
nicht besteht und im Falle der Nichtbesserung der bisher angebotene Kaufpreis bei der Bestpreisermittlung
herangezogen wird.
Angebote, welche nicht den Kriterien dieser Informationsbroschüre entsprechen, insbesondere solche die
bedingt abgegeben werden, werden vom Verkäufer ausgeschieden.
Dem Bestbieter (Meistbieter) ist sodann unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die NÖ
Landesregierung (innerhalb von 2 Monaten ab Angebotstermin) der Zuschlag zu erteilen. Der Verkäufer
behält sich das Recht vor, nach Ermittlung des Bestbieters die Beibringung einer Kaufpreissicherstellung in
Form einer Bankgarantie durch den Bestbieter zu verlangen.
Der Verkäufer behält sich das ausdrückliche Recht vor, den vorstehend skizzierten Verkaufsprozess
abzuändern, zu adaptieren oder zu beenden. Weiters ist der Verkäufer berechtigt, Gespräche mit einem,
mehreren oder allen Kaufinteressent(en) zu beenden.
Ansprüche der Kaufinteressenten gegen den Verkäufer aus dem Grund der Abänderung, Adaptierung oder
(vorzeitigen) Beendigung des Verkaufsprozesses sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die vorliegende Informationsbroschüre soll potentiellen Kaufinteressenten einen Überblick über die
gegenständliche Liegenschaft verschaffen und als Entscheidungsgrundlage für eine nähere Prüfung des
Erwerbes der dargestellten Liegenschaft dienen.
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9. INHALT DER INFORMATIONSBROSCHÜRE – HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die in dieser Informationsbroschüre enthaltenen Angaben sind selektiv und erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und Richtigkeit. Änderungen und Anpassungen können jederzeit durchgeführt werden und
es besteht keine Verpflichtung, allfällige Unrichtigkeiten, die erst nach Erstellung dieser
Informationsbroschüre offenkundig werden zu korrigieren. Kaufinteressenten wird daher geraten,
professionellen Rat über die rechtlichen, finanziellen, steuerlichen und sonstigen Konsequenzen eines
Liegenschaftserwerbes einzuholen und eine eigene Überprüfung und Analyse der kaufgegenständlichen
Liegenschaft (z.B. die Einsichtnahme in Grundbuch, Flächenwidmungsplan, Bauakte, etc.) durchzuführen.
Diese Informationsbroschüre ist eine unverbindliche und freibleibende Einladung zur Anbotslegung. Es
beinhaltet keine verbindliche Verpflichtung des Verkäufers zur Veräußerung der Liegenschaft. Diese
Informationsbroschüre ist nicht als Zusicherung (Gewährleistung) eines später allfällig abzuschließenden
Kaufvertrages zu verstehen.
Diese Informationsbroschüre wurde nach bestem Wissen erstellt. Für Druckfehler, Irrtümer und
Unvollständigkeiten oder allfällige Unrichtigkeiten wird keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.
Haftungen der Verkäufer für die in dieser Informationsbroschüre dargestellten Informationen sind somit
unwiderruflich ausgeschlossen. Die dargestellten Informationen verstehen sich nicht als
Gewährleistungszusage des Verkäufers.
Die Verkäufer behält sich das Recht vor, den Verkaufsprozess jederzeit unter Beachtung des Transparenzund Gleichbehandlungsgebotes einseitig abzuändern, den Verkaufsprozess zu unterbrechen oder zu
beenden bzw. keinen Kaufvertrag – insbesondere wenn die Genehmigung durch die NÖ Landesregierung
nicht erlangt werden kann – zu schließen. Alle Änderungen des Verkaufsprozesses und/oder des
Bestbieterverfahrens sowie Entscheidungen, das Bestbieterverfahren zu unterbrechen oder zu beenden,
werden in geeigneter Form bekanntgegeben.
Allfällige im Zusammenhang mit der Teilnahme am gegenständlichen Verkaufsprozess entstehenden
Kosten, Aufwendungen oder Gebühren sind ausschließlich von den Kaufinteressenten selbst zu tragen.
Der Verkäufer haftet gegenüber Kaufinteressenten nicht für allfällige im Zusammenhang mit der Prüfung
der Liegenschaft entstehende Kosten oder Gebühren. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer sich
entscheiden sollte, den Verkaufsprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen. Durch
ihre Teilnahme an diesem Verkaufsprozess oder durch die Abgabe eines verbindlichen Angebots verzichten
die Kaufinteressenten ausdrücklich auf die Geltendmachung von jeglichen Ansprüchen (insbesondere aus
dem Titel des Schadenersatzes oder der Gewährleistung sowie auf den Ersatz frustrierter Aufwendungen).
Immobilienmakler, Berater oder sonstige im Auftrag Dritter handelnde Parteien können an diesem
Verkaufsprozess nur teilnehmen, wenn sie den Namen ihres Auftraggebers bekanntgeben und das
Auftragsverhältnis nachweisen. Klarstellend wird an dieser Stelle festgehalten, dass eine Abgeberprovision
der Verkäuferseite ausdrücklich ausgeschlossen ist.
10. ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Das Verkaufsverfahren wie auch ein allfällig abzuschließender Kaufvertrag unterliegen den Bestimmungen
des Österreichischen Rechts. Der Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten.
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ANLAGEN:
./1 KAUFVERTRAGSMUSTER
./2 ENERGIEAUSWEIS
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2225 ZISTERSDORF
KATASTRALGEMEINDE 06128 Zistersdorf
EINLAGEZAHL 3601
BEZIRKSGERICHT Gänserndorf
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Letzte TZ 3577/2000
Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am 07.05.2012
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GST-NR G BA (NUTZUNG)
FLÄCHE GST-ADRESSE
4637/2
GST-Fläche
2103
Bauf.(10)
631
Bauf.(20)
438
Gärten(10)
1034 Dürnkruterstraße 12
Legende:
Bauf.(10): Bauflächen (Gebäude)
Bauf.(20): Bauflächen (Gebäudenebenflächen)
Gärten(10): Gärten (Gärten)
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************************************* B ***************************************
1 ANTEIL: 1/1
Land Niederösterreich
ADR: Amt der NÖ Landesregierung, NÖ Agrarbezirksbehörde, Landhauspl. 1,
St. Pölten
3109
c 54/1992 Urkunde 1991-05-31 Eigentumsrecht vorgemerkt
d 338/1992 Rechtfertigung
e 3577/2000 Anschrift
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16.5