STAND 11.10.2016 INFORMATIONSBROSCHÜRE DÜRNKRUTERSTRASSE 12 2225 ZISTERSDORF 16.1 1. LIEGENSCHAFTSDATEN ADRESSE: DÜRNKRUTERSTRASSE 12 2225 ZISTERSDORF BEZIRKSGERICHT: GRUNDBUCH: EINLAGEZAHL: GRUNDSTÜCK-NR: GÄNSERNDORF 06128 3601 4637/2 EIGENTUMSVERHÄLTNIS BILD EIGENTÜMER ANTEILE: LAND NIEDERÖSTERREICH ADRESSE: Amt der NÖ Landesregierung Landhausplatz 1 3109 St. Pölten 1/1 LIEGENSCHAFTSWERTE FLÄCHE LIEGENSCHAFT: 2.103 m² (laut Grundbuch) ANGEBOTSFRIST 20.12.2016, 12:00 Uhr (einlangend) LAGEPLAN LUFTBILD FLÄCHENWIDMUNGS- UND BEBAUUNGSPLAN STAND 11.10.2016 INFORMATIONSBROSCHÜRE DÜRNKRUTERSTRASSE 12 2225 ZISTERSDORF 16.2 2. LAGEBESCHREIBUNG Das Grundstück befindet sich in der Dürnkruterstrasse 12 in 2225 Zistersdorf. Es weist eine leichte Hanglage auf. 3. FLÄCHENWIDMUNG UND BEBAUBARKEIT Laut rechtsgültigem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Zistersdorf liegt das Grundstück im BaulandWohngebiet. Bebauungsbestimmungen: offene / gekuppelte Bauweise Bauklasse: I, II 4. VER- UND ENTSORGUNG Das Grundstück weist folgende Anschlüsse auf: Kanal Wasser Strom Heizung öffentliches Kanalnetz öffentliches Wassernetz öffentliches Netz Gas 5. GRUNDSTÜCKSDATEN BZW. –BESCHREIBUNG Beim Kaufgegenstand handelt es sich um ein ehemaliges Wohn- und Betriebsgebäude der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde. Die Liegenschaft bestehend aus dem Grundstück Nr 4637/2 hat eine unverbürgte bücherliche Größe von 2.103 m². Es sind auf der Liegenschaft zwei jeweils eingeschossige Gebäude errichtet, ein Wohn- und ein Betriebsgebäude. Das Wohngebäude hat eine Bruttonutzfläche von 140 m², das Betriebsgebäude eine Bruttonutzfläche von 510 m². Der spezifische Heizwärmebedarf des Bürogebäudes beläuft sich auf 179 kWh/m²a und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist mit 1,62 ausgewiesen. Das Wohngebäude ist als abbruchreif anzusehen. 6. BELASTUNGEN UND ÜBERGABE Die Liegenschaft ist bestandsfrei und frei von bücherlichen Lasten. Bezüglich Kontaminierung erscheint die Liegenschaft nicht als Verdachtsfläche auf und liegt nicht im HQ100 Gebiet. 7. UMSATZSTEUER Der Verkäufer erklärt, von der Option nach § 6 Abs 2 UStG keinen Gebrauch zu machen und die Liegenschaft umsatzsteuerfrei zu verkaufen 8. VERKAUFSPROZESS Der beabsichtigte Verkauf der Liegenschaft erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Verkaufsausschreibung nach dem Bestbieterprinzip. Die rechtliche Betreuung des Verkaufsverfahrens erfolgt durch Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Fleischmarkt 1. Anfragen während des Verkaufsverfahrens sind ausschließlich schriftlich zu richten an: Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH Ansprechpartner: RA Dr. Christian Marth Tel: 01 / 512 03 53 E-Mail: [email protected] oder postalisch: 1010 Wien, Fleischmarkt 1 Eine direkte Kontaktaufnahme mit Vertretern, Organen oder Mitarbeitern des Verkäufers ist untersagt. STAND 11.10.2016 INFORMATIONSBROSCHÜRE DÜRNKRUTERSTRASSE 12 2225 ZISTERSDORF 16.3 Kaufinteressenten werden ersucht, bis spätestens 20.12.2016, 12:00 Uhr (einlangend) ein verbindliches, unbedingtes und schriftliches Angebot per Post an Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Fleischmarkt 1 zu übermitteln oder persönlich in der Kanzlei (Adresse wie vorstehend, 5. Stock) abzugeben. Das Kuvert ist verschlossen mit dem Vermerk „Kaufanbot: Bebaute Liegenschaft, Grundstück Nr. 4637/2, Zistersdorf, DAS KUVERT NICHT ÖFFNEN!“ zu versehen und hat folgenden Mindestinhalt aufzuweisen: a) b) c) d) e) f) g) Angabe der Höhe des angebotenen Kaufpreises Erklärung über die Übernahme folgender Kosten • Grunderwerbsteuer (derzeit 3,5% des Kaufpreises), • gerichtliche Eintragungsgebühr (derzeit 1,1% des Kaufpreises), • Kosten für die Errichtung, treuhändige Abwicklung und grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages entsprechend Notartarifgesetz (zzgl USt und Barauslagen) • Notarkosten für die Beglaubigung der Urkunden bzw Unterschriften entsprechend Notartarifgesetz Namen bzw. Firma des potentiellen Käufers, kurze Angaben zur Geschäftstätigkeit Information dahingehend, ob der Kaufinteressent beabsichtigt, die Liegenschaft selbst zu kaufen oder ob diese von einer mit dem Kaufinteressenten gemäß § 189a Z 8 UGB verbundenen Projektgesellschaft erworben werden soll. Bei einer Käufergesellschaft: Bestätigung, dass der Kaufinteressent gesellschaftsrechtlich zum Abschluss des Ankaufes berechtigt ist und diesbezüglich alle allfällig erforderlichen germinalen Zustimmungen vorliegen Verbindlichkeit des Angebots bis 3 Monate nach Abgabetermin, sohin mindestens bis 20.03.2017 Allfällige Anmerkungen zum Kaufvertragsentwurf (Anlage 1 zu dieser Informationsbroschüre) Sollten mehrere fristgerecht eingelangte sowie im Sinne der Ausschreibungsunterlagen vollständige und richtige (dh verbindliche und unbedingte) Angebote vorliegen, werden der Höchstbieter und jene/r Bieter, dessen/deren Angebot bis zu höchstens 10 % vom höchsten Kaufpreisangebot abweicht, schriftlich zur Kaufpreisbesserung eingeladen. Zum Zweck der Ermittlung des Bestbieters (Meistbieter) werden diese Bieter eingeladen, ihre Angebote binnen 14 Tagen, schriftlich mit verschlossenem Brief an Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Fleischmarkt 1 nachzubessern und ihr höchstmögliches Kaufpreisangebot abzugeben. Die Bieter sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihre Angebote nachzubessern und einen neuen (erhöhten) Kaufpreis auszuweisen. Diese neuen Angebote sind sodann für den jeweiligen Bieter für eine Zeitdauer von weiteren 3 (drei) Monaten verbindlich und unwiderruflich. Klarstellend wird festgehalten, dass eine Verpflichtung zur Nachbesserung nicht besteht und im Falle der Nichtbesserung der bisher angebotene Kaufpreis bei der Bestpreisermittlung herangezogen wird. Angebote, welche nicht den Kriterien dieser Informationsbroschüre entsprechen, insbesondere solche die bedingt abgegeben werden, werden vom Verkäufer ausgeschieden. Dem Bestbieter (Meistbieter) ist sodann unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die NÖ Landesregierung (innerhalb von 2 Monaten ab Angebotstermin) der Zuschlag zu erteilen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach Ermittlung des Bestbieters die Beibringung einer Kaufpreissicherstellung in Form einer Bankgarantie durch den Bestbieter zu verlangen. Der Verkäufer behält sich das ausdrückliche Recht vor, den vorstehend skizzierten Verkaufsprozess abzuändern, zu adaptieren oder zu beenden. Weiters ist der Verkäufer berechtigt, Gespräche mit einem, mehreren oder allen Kaufinteressent(en) zu beenden. Ansprüche der Kaufinteressenten gegen den Verkäufer aus dem Grund der Abänderung, Adaptierung oder (vorzeitigen) Beendigung des Verkaufsprozesses sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die vorliegende Informationsbroschüre soll potentiellen Kaufinteressenten einen Überblick über die gegenständliche Liegenschaft verschaffen und als Entscheidungsgrundlage für eine nähere Prüfung des Erwerbes der dargestellten Liegenschaft dienen. STAND 11.10.2016 INFORMATIONSBROSCHÜRE DÜRNKRUTERSTRASSE 12 2225 ZISTERSDORF 16.4 9. INHALT DER INFORMATIONSBROSCHÜRE – HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die in dieser Informationsbroschüre enthaltenen Angaben sind selektiv und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Änderungen und Anpassungen können jederzeit durchgeführt werden und es besteht keine Verpflichtung, allfällige Unrichtigkeiten, die erst nach Erstellung dieser Informationsbroschüre offenkundig werden zu korrigieren. Kaufinteressenten wird daher geraten, professionellen Rat über die rechtlichen, finanziellen, steuerlichen und sonstigen Konsequenzen eines Liegenschaftserwerbes einzuholen und eine eigene Überprüfung und Analyse der kaufgegenständlichen Liegenschaft (z.B. die Einsichtnahme in Grundbuch, Flächenwidmungsplan, Bauakte, etc.) durchzuführen. Diese Informationsbroschüre ist eine unverbindliche und freibleibende Einladung zur Anbotslegung. Es beinhaltet keine verbindliche Verpflichtung des Verkäufers zur Veräußerung der Liegenschaft. Diese Informationsbroschüre ist nicht als Zusicherung (Gewährleistung) eines später allfällig abzuschließenden Kaufvertrages zu verstehen. Diese Informationsbroschüre wurde nach bestem Wissen erstellt. Für Druckfehler, Irrtümer und Unvollständigkeiten oder allfällige Unrichtigkeiten wird keine Haftung oder Gewährleistung übernommen. Haftungen der Verkäufer für die in dieser Informationsbroschüre dargestellten Informationen sind somit unwiderruflich ausgeschlossen. Die dargestellten Informationen verstehen sich nicht als Gewährleistungszusage des Verkäufers. Die Verkäufer behält sich das Recht vor, den Verkaufsprozess jederzeit unter Beachtung des Transparenzund Gleichbehandlungsgebotes einseitig abzuändern, den Verkaufsprozess zu unterbrechen oder zu beenden bzw. keinen Kaufvertrag – insbesondere wenn die Genehmigung durch die NÖ Landesregierung nicht erlangt werden kann – zu schließen. Alle Änderungen des Verkaufsprozesses und/oder des Bestbieterverfahrens sowie Entscheidungen, das Bestbieterverfahren zu unterbrechen oder zu beenden, werden in geeigneter Form bekanntgegeben. Allfällige im Zusammenhang mit der Teilnahme am gegenständlichen Verkaufsprozess entstehenden Kosten, Aufwendungen oder Gebühren sind ausschließlich von den Kaufinteressenten selbst zu tragen. Der Verkäufer haftet gegenüber Kaufinteressenten nicht für allfällige im Zusammenhang mit der Prüfung der Liegenschaft entstehende Kosten oder Gebühren. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer sich entscheiden sollte, den Verkaufsprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen. Durch ihre Teilnahme an diesem Verkaufsprozess oder durch die Abgabe eines verbindlichen Angebots verzichten die Kaufinteressenten ausdrücklich auf die Geltendmachung von jeglichen Ansprüchen (insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes oder der Gewährleistung sowie auf den Ersatz frustrierter Aufwendungen). Immobilienmakler, Berater oder sonstige im Auftrag Dritter handelnde Parteien können an diesem Verkaufsprozess nur teilnehmen, wenn sie den Namen ihres Auftraggebers bekanntgeben und das Auftragsverhältnis nachweisen. Klarstellend wird an dieser Stelle festgehalten, dass eine Abgeberprovision der Verkäuferseite ausdrücklich ausgeschlossen ist. 10. ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND Das Verkaufsverfahren wie auch ein allfällig abzuschließender Kaufvertrag unterliegen den Bestimmungen des Österreichischen Rechts. Der Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten. ********* ANLAGEN: ./1 KAUFVERTRAGSMUSTER ./2 ENERGIEAUSWEIS STAND 11.10.2016 INFORMATIONSBROSCHÜRE DÜRNKRUTERSTRASSE 12 2225 ZISTERSDORF KATASTRALGEMEINDE 06128 Zistersdorf EINLAGEZAHL 3601 BEZIRKSGERICHT Gänserndorf ******************************************************************************* Letzte TZ 3577/2000 Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am 07.05.2012 ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 4637/2 GST-Fläche 2103 Bauf.(10) 631 Bauf.(20) 438 Gärten(10) 1034 Dürnkruterstraße 12 Legende: Bauf.(10): Bauflächen (Gebäude) Bauf.(20): Bauflächen (Gebäudenebenflächen) Gärten(10): Gärten (Gärten) ************************************* A2 ************************************** ************************************* B *************************************** 1 ANTEIL: 1/1 Land Niederösterreich ADR: Amt der NÖ Landesregierung, NÖ Agrarbezirksbehörde, Landhauspl. 1, St. Pölten 3109 c 54/1992 Urkunde 1991-05-31 Eigentumsrecht vorgemerkt d 338/1992 Rechtfertigung e 3577/2000 Anschrift ************************************* C *************************************** ******************************************************************************* 16.5
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