Interessentensuche - Polizei © Polizei

Aktenlauf des Aktes:
Betreff:
BMI-RS1400/0967-IV/3/a/2016
LPD Wien, Interessentensuche für Polizeiinspektion, Polizeikommissariat,
Stadtpolizeikommando Favoriten und Landeskriminalamt Außenstelle Süd,
Übermittlung des Ausschreibungstextes an die LPD Wien
Das Bundesministerium für Inneres sucht ein bestehendes oder bereits projektiertes und
nach
Planung
ausführungsreifes
Gebäude
(Baubewilligung)
zur
Anmietung
mit
Standardanforderungen hinsichtlich benötigter Nutzflächen entsprechend beiliegender
Aufstellung.
Für den Erfolg des Angebotes sind der Preis, die Lage sowie der Innenbereich (siehe unten)
ausschlaggebend. Aus der Anbotslegung entsteht kein Recht auf Abschluss eines Vertrages.
Sämtliche Kosten für die Anbotserstellung und allfällige Kosten aus nachfolgenden
Verhandlungen trägt ausschließlich der Interessent.
Aus dieser Interessentensuche entsteht für das BM.I keinerlei Pflicht einen Vertrag
abzuschließen. Das BM.I kann in jeder Lage der Interessentensuche (sowie auch währende
der Vertragsverhandlungen) von einem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen
Abstand nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gegenständliche Anmietung nicht unter die
Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 fällt, zumal die Anmietung eines
vorhandenen
Gebäudes
im
Sinne
der
Ausnahmebestimmung
des
§
10
Z
8
Bundesvergabegesetz vertragsgegenständlich sein wird.
Des Weiteren wird gebeten, für das angebotene Gebäude Bau- und Vermessungspläne
mitzusenden.
Interessierte Personen, die eine Immobilie, die dem Anforderungsprofil entspricht, zur
Verfügung stellen können, werden eingeladen, sich mit dem Bundesministerium für Inneres,
Referat IV/3/a, Herrengasse 7, 1014 Wien, E-Mail: [email protected] in Verbindung zu
setzen.
Das BM.I geht davon aus, dass bei Planung und Umsetzung der Maßnahme die
einschlägigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Ö-Normen) beachtet wurden.
Die Bestimmungen des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes samt den hierzu ergangenen
Verordnungen sind einzuhalten. Der Verantwortliche gemäß § 3 Abs 5 B-BSG ist
einzubeziehen.
Die einschlägigen Vorschriften und ÖNORMEN zur barrierefreien Gestaltung von
Dienststellen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz BGBl. 82/2005 idgF sind
zu berücksichtigen.
Örtlichkeit:
Stadtgebiet Wien Favoriten – bevorzugt sind Objekte mit guter öffentlicher Anbindung,
witterungsunabhängiger Erreichbarkeit und zusätzlich ausreichend Fahrzeugabstellplatz für
mind. 30 KFZ (3 Stellplätze vor dem Unterkunftsobjekt,
Stellplatz in Eingangsnähe).
Raumautaufteilung:
Lt. Beilage Raum-und Funktionsprogramm
inklusive einem Behinderten-