Aktenlauf des Aktes: Betreff: BMI-RS1400/0967-IV/3/a/2016 LPD Wien, Interessentensuche für Polizeiinspektion, Polizeikommissariat, Stadtpolizeikommando Favoriten und Landeskriminalamt Außenstelle Süd, Übermittlung des Ausschreibungstextes an die LPD Wien Das Bundesministerium für Inneres sucht ein bestehendes oder bereits projektiertes und nach Planung ausführungsreifes Gebäude (Baubewilligung) zur Anmietung mit Standardanforderungen hinsichtlich benötigter Nutzflächen entsprechend beiliegender Aufstellung. Für den Erfolg des Angebotes sind der Preis, die Lage sowie der Innenbereich (siehe unten) ausschlaggebend. Aus der Anbotslegung entsteht kein Recht auf Abschluss eines Vertrages. Sämtliche Kosten für die Anbotserstellung und allfällige Kosten aus nachfolgenden Verhandlungen trägt ausschließlich der Interessent. Aus dieser Interessentensuche entsteht für das BM.I keinerlei Pflicht einen Vertrag abzuschließen. Das BM.I kann in jeder Lage der Interessentensuche (sowie auch währende der Vertragsverhandlungen) von einem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen Abstand nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die gegenständliche Anmietung nicht unter die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 fällt, zumal die Anmietung eines vorhandenen Gebäudes im Sinne der Ausnahmebestimmung des § 10 Z 8 Bundesvergabegesetz vertragsgegenständlich sein wird. Des Weiteren wird gebeten, für das angebotene Gebäude Bau- und Vermessungspläne mitzusenden. Interessierte Personen, die eine Immobilie, die dem Anforderungsprofil entspricht, zur Verfügung stellen können, werden eingeladen, sich mit dem Bundesministerium für Inneres, Referat IV/3/a, Herrengasse 7, 1014 Wien, E-Mail: [email protected] in Verbindung zu setzen. Das BM.I geht davon aus, dass bei Planung und Umsetzung der Maßnahme die einschlägigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Ö-Normen) beachtet wurden. Die Bestimmungen des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes samt den hierzu ergangenen Verordnungen sind einzuhalten. Der Verantwortliche gemäß § 3 Abs 5 B-BSG ist einzubeziehen. Die einschlägigen Vorschriften und ÖNORMEN zur barrierefreien Gestaltung von Dienststellen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz BGBl. 82/2005 idgF sind zu berücksichtigen. Örtlichkeit: Stadtgebiet Wien Favoriten – bevorzugt sind Objekte mit guter öffentlicher Anbindung, witterungsunabhängiger Erreichbarkeit und zusätzlich ausreichend Fahrzeugabstellplatz für mind. 30 KFZ (3 Stellplätze vor dem Unterkunftsobjekt, Stellplatz in Eingangsnähe). Raumautaufteilung: Lt. Beilage Raum-und Funktionsprogramm inklusive einem Behinderten-
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