Jugendschutz als kommunale Aufgabe - Aktion Kinder

ANMELDUNG
FACHTAG
Fachtag „Jugendschutz“
am 11.10.2016
Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz greift dort
ein, wo die Gefahr besteht, dass Gefährdungen aus der
Lebenswelt die Entwicklung junger Menschen gefährden könnten. Insbesondere wenn die Bedürfnisse von
Kindern und Jugendlichen kommerziellen Interessen
untergeordnet werden, sind Kontrollen vor allem von
Gewerbetreibenden und Veranstaltern sinnvoll. Das
Jugendschutzgesetz und entsprechende Verordnungen bieten die Grundlagen für entsprechende Maßnahmen. Neben Alkohol, Tabak, Discos und Clubs sind
auch immer neue Formate von Angeboten und Veranstaltungen relevant für den Jugendschutz (z.B. Paintball, Laser-Tag, Großveranstaltungen).
bitte bis zum 4.10.2016
Online:
auf der Website www.jugendschutz-brandenburg.de
per Brief oder Fax:
AKJS Brandenburg
Breite Str.7A
14467 Potsdam
0331 – 6207538
Hiermit melde ich mich verbindlich für o.g. Veranstaltung an:
Telefon: _____________________________
Die Veranstaltung soll Aufgaben, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, und neue Herausforderungen thematisieren. Im Sinne einer nachhaltigen
Prävention möchten wir Möglichkeiten ansprechen, wie
Vernetzung zwischen den Schnittstellen Jugendamt,
Polizei und Ordnungsamt in der kommunalen Praxis
gut funktionieren kann und welche Möglichkeiten der
Prävention im erzieherischen Jugendschutz bestehen.
Mail:____________________________
Veranstalter:
Mittagessen gewünscht
(Selbstzahler/in ca. 4,- bis 6,- €)
Ja: O
Nein: O
Aktion Kinder und Jugendschutz
Brandenburg e.V. (AKJS)
Breite Str. 7a – 14467 Potsdam
Tel.: 0331 - 9513170
mailto : [email protected]
Datum, Unterschrift:
In Kooperation mit:
Name: _____________________________
Adresse: ____________________________
____________________________________
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_____________________________
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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des
Landes Brandenburg
Landespräventionsrat Brandenburg
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
Fachtag
Jugendschutz
als kommunale Aufgabe
11.10.2016
von 10.00 bis 16.30 Uhr
Treffpunkt Freizeit,
Am Neuen Garten 64,14469 Potsdam
für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe,
Mitarbeiter/innen der Ordnungsbehörden und Polizei
Programm
10.00 Uhr
Begrüßung Melanie Ebell
(Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V.)
10.10 Uhr
Grußwort Staatssekretär Dr. Thomas Drescher
(Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)
10.20 Uhr Grußwort
Kay Kasüschke (Landespräventionsrat Brandenburg)
10.30 Uhr Vortrag:
Was bringen neue gesetzliche Bestimmungen?
E- Zigaretten, Laser-Tagger, Shishas & Co
Sebastian Gutknecht (AJS Landesstelle NRW)
11.30 Uhr Kaffeepause
11.45 Uhr Vortrag:
Jugendschutz als Aufgabe der kommunalen Ordnungsbehörden – Problemskizzen und Erfahrungen
aus Sicht der Ordnungsbehörden
12.00 Uhr Vortrag:
Jugendschutz im Land Brandenburg – zum Verhältnis
von erzieherischen und gesetzlichen Aufgaben
Klaus Hinze (AKJS)
12.30 Uhr Mittagspause
Im Bistro besteht die Möglichkeit zum Mittagessen
für Selbstzahler/innen
13.30 Uhr Workshops:
1. Jugendschutzparcours - ein Projekt zum erzieherischen Jugendschutz
Claudia Hoffmann (AKJS)
2. Umsetzung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) Kooperation zwischen Jugendamt, Ordnungsbehörden, Gewerbeaufsicht und Polizei
Gerd Engels (BAJ)
3. Herausforderungen des Jugendschutzes in den Medien
Klaus Hinze (AKJS)
4. Suchtmittel im Alltag - Aufgabe des gesetzlichen
Jugendschutzes oder Lösungen für den Alltag?
Sebastian Gutknecht (AJS NRW), Anne Dick (OA
Senftenberg)
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr Impulsreferat:
Ideen einer kommunalen Verwaltung für einen präventiven Jugendschutz
15.30 Uhr Podiumsdiskussion:
Kooperation und Vernetzung – Schlagworte oder ein
Beitrag zu einem gelingenden Jugendschutz?
mit Sebastian Gutknecht (Jurist, AJS-NRW), Klaus Hinze
(AKJS Brandenburg e.V.), Anne Dick (Ordnungsamt
Senftenberg), Peter Haberdank (Polizei), Pascal Ludwig
(Jugendamt Prignitz)
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
nicht
(Dieses Gesetz gilt nicht für
Kinder Jugendliche
verheiratete Jugendliche)
erlaubt
unter unter unter
Eltern müssen nicht alles erlauben, was das Gesetz ge- 14
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stattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. Jahre Jahre Jahre
erlaubt
§4
§5
bis
24 Uhr
Aufenthalt in Gaststätten
Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder
vergleichbaren Vergnügungsbetrieben
Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, u. a. Disco
bis
24 Uhr
(Ausnahmegenehmigung durch zuständige Behörde möglich)
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen
von anerkannten Trägern der Jugendhilfe.
Bei künstl. Betätigung o. zur Brauchtumspflege
Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen.
§ 6 Teiln. an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten
Anwesenheit bei jugendgefährdenden
§ 7 Veranstaltungen und in Betrieben
bis
22 Uhr
bis
bis
24 Uhr 24 Uhr
bis
20 Uhr
bis
bis
22 Uhr 24 Uhr
(Die zuständige Behörde kann Alters- und Zeitbegrenzungen
sowie andere Auflagen anordnen.)
an jugendgefährdenden Orten
§ 8 Aufenthalt
(Die zuständige Behörde kann Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen.)
Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken u. Lebensmitteln
§ 9 Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer
Getränke; z. B. Wein, Bier o. ä.
(Ausnahme: Erlaubt bei 14- u. 15-Jährigen in Begleitung einer
personensorgeberechtigten Person [Eltern])
Abgabe / Konsum von Tabakwaren,
§ 10 E-Zigaretten / E-Shishas (auch nikotinfrei)
Kinobesuche
Nur bei Freigabe des Films und Vorspanns:
„ohne
Altersbeschr. / ab 6 / 12 / 16 Jahren”
§ 11 (Kinder unter
6 Jahren nur mit einer erziehungsbeauftragten Person.
Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe gebunden!
Ausnahme: „Filme ab 12 Jahren“: Anwesenheit ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person [Eltern] gestattet.)
Abgabe von Filmen o. Spielen (auf DVD, Video usw.)
§ 12 nur entsprechend der Freigabekennzeichen:
„ohne Altersbeschr. / ab 6 / 12 / 16 Jahren”
Spielen an elektron. Bildschirmspielgeräten
§ 13 ohne Gewinnmögl. nur nach den Freigabekennzeichen: „ohne Altersbeschr./ ab 6 / 12 / 16 Jahren”
= Beschränkungen
Zeitliche Begrenzungen
} werden durch die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person aufgehoben.
© DREI-W-VERLAG, Essen
9.30 Uhr Ankommen, Anmeldung der Teilnehmenden
Hinweis zum Datenschutz:
Mit der Teilnahme an der Fachtagung bestätigen Sie, dass
wir Ihre Daten (Name, Institution, Email) für die Erstellung
und Verteilung einer Teilnahmeliste zu Zwecken der Vernetzung verwenden dürfen. Die Veranstaltung wird fotografisch dokumentiert. Mit der Teilnahme geben Sie Ihr Einverständnis für Aufnahmen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte im Vorfeld mit.