ANMELDUNG FACHTAG Fachtag „Jugendschutz“ am 11.10.2016 Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz greift dort ein, wo die Gefahr besteht, dass Gefährdungen aus der Lebenswelt die Entwicklung junger Menschen gefährden könnten. Insbesondere wenn die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen kommerziellen Interessen untergeordnet werden, sind Kontrollen vor allem von Gewerbetreibenden und Veranstaltern sinnvoll. Das Jugendschutzgesetz und entsprechende Verordnungen bieten die Grundlagen für entsprechende Maßnahmen. Neben Alkohol, Tabak, Discos und Clubs sind auch immer neue Formate von Angeboten und Veranstaltungen relevant für den Jugendschutz (z.B. Paintball, Laser-Tag, Großveranstaltungen). bitte bis zum 4.10.2016 Online: auf der Website www.jugendschutz-brandenburg.de per Brief oder Fax: AKJS Brandenburg Breite Str.7A 14467 Potsdam 0331 – 6207538 Hiermit melde ich mich verbindlich für o.g. Veranstaltung an: Telefon: _____________________________ Die Veranstaltung soll Aufgaben, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, und neue Herausforderungen thematisieren. Im Sinne einer nachhaltigen Prävention möchten wir Möglichkeiten ansprechen, wie Vernetzung zwischen den Schnittstellen Jugendamt, Polizei und Ordnungsamt in der kommunalen Praxis gut funktionieren kann und welche Möglichkeiten der Prävention im erzieherischen Jugendschutz bestehen. Mail:____________________________ Veranstalter: Mittagessen gewünscht (Selbstzahler/in ca. 4,- bis 6,- €) Ja: O Nein: O Aktion Kinder und Jugendschutz Brandenburg e.V. (AKJS) Breite Str. 7a – 14467 Potsdam Tel.: 0331 - 9513170 mailto : [email protected] Datum, Unterschrift: In Kooperation mit: Name: _____________________________ Adresse: ____________________________ ____________________________________ • _____________________________ • • Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Landespräventionsrat Brandenburg Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) Fachtag Jugendschutz als kommunale Aufgabe 11.10.2016 von 10.00 bis 16.30 Uhr Treffpunkt Freizeit, Am Neuen Garten 64,14469 Potsdam für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Mitarbeiter/innen der Ordnungsbehörden und Polizei Programm 10.00 Uhr Begrüßung Melanie Ebell (Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V.) 10.10 Uhr Grußwort Staatssekretär Dr. Thomas Drescher (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) 10.20 Uhr Grußwort Kay Kasüschke (Landespräventionsrat Brandenburg) 10.30 Uhr Vortrag: Was bringen neue gesetzliche Bestimmungen? E- Zigaretten, Laser-Tagger, Shishas & Co Sebastian Gutknecht (AJS Landesstelle NRW) 11.30 Uhr Kaffeepause 11.45 Uhr Vortrag: Jugendschutz als Aufgabe der kommunalen Ordnungsbehörden – Problemskizzen und Erfahrungen aus Sicht der Ordnungsbehörden 12.00 Uhr Vortrag: Jugendschutz im Land Brandenburg – zum Verhältnis von erzieherischen und gesetzlichen Aufgaben Klaus Hinze (AKJS) 12.30 Uhr Mittagspause Im Bistro besteht die Möglichkeit zum Mittagessen für Selbstzahler/innen 13.30 Uhr Workshops: 1. Jugendschutzparcours - ein Projekt zum erzieherischen Jugendschutz Claudia Hoffmann (AKJS) 2. Umsetzung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) Kooperation zwischen Jugendamt, Ordnungsbehörden, Gewerbeaufsicht und Polizei Gerd Engels (BAJ) 3. Herausforderungen des Jugendschutzes in den Medien Klaus Hinze (AKJS) 4. Suchtmittel im Alltag - Aufgabe des gesetzlichen Jugendschutzes oder Lösungen für den Alltag? Sebastian Gutknecht (AJS NRW), Anne Dick (OA Senftenberg) 15.00 Uhr Kaffeepause 15.15 Uhr Impulsreferat: Ideen einer kommunalen Verwaltung für einen präventiven Jugendschutz 15.30 Uhr Podiumsdiskussion: Kooperation und Vernetzung – Schlagworte oder ein Beitrag zu einem gelingenden Jugendschutz? mit Sebastian Gutknecht (Jurist, AJS-NRW), Klaus Hinze (AKJS Brandenburg e.V.), Anne Dick (Ordnungsamt Senftenberg), Peter Haberdank (Polizei), Pascal Ludwig (Jugendamt Prignitz) 16.30 Uhr Ende der Veranstaltung Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) nicht (Dieses Gesetz gilt nicht für Kinder Jugendliche verheiratete Jugendliche) erlaubt unter unter unter Eltern müssen nicht alles erlauben, was das Gesetz ge- 14 18 16 stattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. Jahre Jahre Jahre erlaubt §4 §5 bis 24 Uhr Aufenthalt in Gaststätten Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, u. a. Disco bis 24 Uhr (Ausnahmegenehmigung durch zuständige Behörde möglich) Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe. Bei künstl. Betätigung o. zur Brauchtumspflege Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen. § 6 Teiln. an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten Anwesenheit bei jugendgefährdenden § 7 Veranstaltungen und in Betrieben bis 22 Uhr bis bis 24 Uhr 24 Uhr bis 20 Uhr bis bis 22 Uhr 24 Uhr (Die zuständige Behörde kann Alters- und Zeitbegrenzungen sowie andere Auflagen anordnen.) an jugendgefährdenden Orten § 8 Aufenthalt (Die zuständige Behörde kann Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen.) Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken u. Lebensmitteln § 9 Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke; z. B. Wein, Bier o. ä. (Ausnahme: Erlaubt bei 14- u. 15-Jährigen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person [Eltern]) Abgabe / Konsum von Tabakwaren, § 10 E-Zigaretten / E-Shishas (auch nikotinfrei) Kinobesuche Nur bei Freigabe des Films und Vorspanns: „ohne Altersbeschr. / ab 6 / 12 / 16 Jahren” § 11 (Kinder unter 6 Jahren nur mit einer erziehungsbeauftragten Person. Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe gebunden! Ausnahme: „Filme ab 12 Jahren“: Anwesenheit ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person [Eltern] gestattet.) Abgabe von Filmen o. Spielen (auf DVD, Video usw.) § 12 nur entsprechend der Freigabekennzeichen: „ohne Altersbeschr. / ab 6 / 12 / 16 Jahren” Spielen an elektron. Bildschirmspielgeräten § 13 ohne Gewinnmögl. nur nach den Freigabekennzeichen: „ohne Altersbeschr./ ab 6 / 12 / 16 Jahren” = Beschränkungen Zeitliche Begrenzungen } werden durch die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person aufgehoben. © DREI-W-VERLAG, Essen 9.30 Uhr Ankommen, Anmeldung der Teilnehmenden Hinweis zum Datenschutz: Mit der Teilnahme an der Fachtagung bestätigen Sie, dass wir Ihre Daten (Name, Institution, Email) für die Erstellung und Verteilung einer Teilnahmeliste zu Zwecken der Vernetzung verwenden dürfen. Die Veranstaltung wird fotografisch dokumentiert. Mit der Teilnahme geben Sie Ihr Einverständnis für Aufnahmen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte im Vorfeld mit.
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