PDF - SCHMIDT Gruppe

Jugendschutz steht in SPIELSTATIONEN und SPIELSTUBEN ganz oben auf der
Agenda – Keine Vorfälle trotz umfangreicher Kontrollen
„Entschuldigung, dürfte ich Ihren Ausweis einmal sehen?“ – Auf diese Frage müssen
Spielgäste in den SPIELSTATIONEN und SPIELSTUBEN immer gefasst sein. „Es ist uns
sehr wichtig, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht in unseren Spielstätten verweilen. Das
hat nicht nur etwas mit dem Jugendschutzgesetz zu tun, sondern ist unsere feste
Überzeugung und selbstverständlich“, erläutert Robert Hess, Geschäftsführer der in Zossen
ansässigen SFW Organisations- und Unternehmensberatungs-GmbH. Das Unternehmen
betreibt bundesweit 170 moderne Spielstätten.
Laut Gesetz haben Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt zu Spielstätten. Für die
Kontrolle und Einhaltung des Jugendschutzes sind der Betreiber und damit die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort zuständig. „Bereits im Eingangsbereich findet sich
ein Plakat zum Jugendschutz an jedem Standort und an den Eingangstüren der Spielhalle
findet sich ein Hinweis. Im Zweifelsfall müssen unsere Mitarbeiter die jungen Gäste bitten,
sich auszuweisen, um das Alter zu kontrollieren. Spielgäste, die jünger als 25 Jahre
aussehen, werden nach Vorgabe des Unternehmens generell überprüft“, erklärt Robert
Hess. Personen unter 18 Jahre müssen ausnahmslos das Gebäude unmittelbar verlassen.
„Sie dürfen sich auch nicht außerhalb der Spielbereiche, z.B. im Empfangsbereich,
aufhalten.“
Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dieses sensible Thema richtig reagieren, sei
der Jugendschutz regelmäßig Thema der internen Aus- und Weiterbildungen. Zudem werde
auch bei den Qualitätssicherungsmaßnahmen regelmäßig kontrolliert, ob vor Ort im
Zweifelsfall richtig reagiert werde. „Mit sogenannten Mystery-Besuchen testen wir, ob jung
aussehende Besucher nach einem amtlichen Altersnachweis gefragt werden“, erläutert Hess
weiter. . „Weder bei diesen internen Prüfungen, noch bei den knapp 100 offiziellen Kontrollen
des Ordnungsamtes zum Jugendschutz und allgemeinen Kontrollen des Ordnungsamtes
und der Polizei im ersten Halbjahr 2016 gab es Verstöße.“
„Jugendliche sehen manchmal älter aus und nicht selten kann man den jungen Frauen und
Männern ihr Alter nicht mehr wirklich ansehen. Deswegen fragen wir lieber einmal zu viel als
einmal zu wenig nach dem Ausweis. Dieses Verfahren hat sich bewährt und zeigt, wie
wichtig uns das Thema Jugendschutz ist“, schließt Robert Hess.
Kommunikation SCHMIDT Gruppe
Coesfeld, 24. August 2016
Übertriebenes Spiel kann zum ernsten Problem werden.
Information und Beratung: 01801 – 37 27 00 City-Tarif. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung