Bundesministerium des Innern Pressemitteilung Berlin, 12. Oktober 2016 462.314 Entscheidungen von Januar bis September 2016 - 76.400 Asylanträge im Monat September Entschieden hat das Bundesamt von Januar bis September 2016 über die Anträge von 462.314 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 164,9 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2015 (174.545 Entscheidungen). 196.862 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (42,6 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 89.325 Personen (19,3 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EURichtlinie 2011/95/EU. Bei 7.144 Personen (1,5 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Der Zugang von neu eingereisten Asylsuchenden war in den ersten neun Monaten 2016 stark rückläufig: Die konsolidierte Zahl der im Kerndatensystem als Schutzsuchende registrierten liegt wegen der bekannten Eigenschaften des Easy-Systems niedriger: Sie liegt bei gut 213.000 Zugängen für die ersten drei Quartale. In den ersten neun Monaten 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 657.855 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg um 116,8 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Anstieg der Asylantragszahlen trotz deutlich weniger ankommender Schutzsuchender im Vergleich zum Vorjahr liegt darin begründet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vermehrt förmliche Asylanträge von Asylsuchenden angenommen hat, die bereits vor 2016 eingereist sind. Diese Nachmeldungen sollen im Oktober 2016 im Wesentlichen abgearbeitet sein. Verantwortlich: Dr. Johannes Dimroth Redaktion: Lisa Häger; Dr. Sonja Kock, Annegret Korff; Dr. Harald Neymanns, Dr. Tobias Plate Pressereferat im Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin E-Mail: [email protected] www.bmi.bund.de, Telefon: 030/18681-11022/11023/11089 Fax: + 49 30/1868111083/11084 Die Zahlen im Einzelnen: I. Januar bis September 2016 In der Zeit von Januar bis September 2016 haben insgesamt 657.855 Personen in Deutschland Asyl beantragt, davon 643.211 als Erstanträge und 14.644 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (303.443 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 116,8 Prozent. Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis September 2016 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren: Jan-Sep 2016 Jan-Sept 2015 1. Syrien 73.615 250.554 2. Afghanistan 16.360 115.708 3. Irak 16.566 88.910 4. Iran 3.167 23.086 5. Ungeklärt 4.898 15.338 6. Albanien 45.125 14.402 7. Pakistan 5.290 13.672 8. Eritrea 7.403 13.468 9. Nigeria 4.517 10.266 10. Russische Föderation 4.564 10.225 Die Erst- und Folgeanträge verteilten sich bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis September 2016 wie folgt: Gesamt davon: Asylanträge davon: Erstanträge Folgeanträge 657.855 643.211 14.644 Syrien 250.554 249.166 1.388 Afghanistan 115.708 115.342 366 Irak 88.910 88.275 635 Iran 23.086 22.851 235 Ungeklärt 15.338 15.169 169 Albanien 14.402 12.800 1.602 Pakistan 13.672 13.373 299 Eritrea 13.468 13.314 154 Nigeria 10.266 10.144 122 Russische Föderation 10.225 9.461 764 Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2016 (643.211) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (274.923) um 134,0 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak. Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2016 (14.644) sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (28.520) um 48,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Albanien und Mazedonien. Insgesamt 196.862 Personen (42,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.341 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 195.521 Personen (42,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Weitere 89.325 Personen (19,3 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt in den ersten neun Monaten 2016 bei 7.144 Personen (1,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von 110.440 Personen (23,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 58.543 Personen (12,7 Prozent). II. Aktueller Monat Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben 76.400 Personen im September 2016 einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 74.782 als Erstanträge und 1.618 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegen- über dem Vorjahresmonat um 33.329 Personen (+77,4 Prozent) gestiegen. Der Vergleich mit dem Vormonat jedoch zeigt, dass die monatlichen Antragszahlen jetzt erstmals zurückzugehen beginnen (Rückgang um 14.931 Personen (-16,4 Prozent)), da jetzt nahezu alle im Jahr 2015 angekommenen Schutzsuchenden ihren Antrag gestellt haben. Insgesamt 5.530 (Vormonat: 4.837) Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 7,2 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge. Hauptherkunftsländer im September 2016 (auch im Vergleich zu den zwei vorangegangenen Monaten): Zum Vergleich Juli 2016 August 2016 September 2016 1. Syrien 22.574 26.281 22.628 2. Afghanistan 16.229 19.880 14.483 3. Irak 9.175 11.639 9.315 4. Iran 3.640 3.829 3.374 8. Albanien 1.599 1.845 2.465 5. Pakistan 1.913 2.341 2.056 7. Eritrea 1.819 2.065 1.908 6. Nigeria 1.515 2.246 1.642 9. Somalia 1.207 1.304 1.266 10. Ungeklärt 1.292 1.687 1.252 Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im September 2016: Asylanträge davon: Erstanträge Folgeanträge Gesamt davon: 76.400 74.782 1.618 Syrien 22.628 22.543 85 Afghanistan 14.483 14.434 49 Irak 9.315 9.245 70 Iran 3.374 3.351 23 Albanien 2.465 2.250 215 Pakistan 2.056 2.031 25 Eritrea 1.908 1.897 11 Nigeria 1.642 1.632 10 Somalia 1.266 1.249 17 Ungeklärt 1.252 1.235 17 Die Zahl der Asylerstanträge im September 2016 (74.782) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (40.487) um 84,7 Prozent. Gegenüber dem Vormonat (89.703) sank die Zahl der Asylerstanträge um 16,6 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak. Die Zahl der Asylfolgeanträge im September 2016 (1.618) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (2.584) um -37,4 Prozent und gegenüber dem Vormonat (1.628) um -0,6 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Albanien. Im September 2016 hat das Bundesamt über die Anträge von 69.874 Personen (Vorjahresmonat: 22.983, Vormonat: 57.058) entschieden. Damit hat das Bundesamt den bislang höchsten Monatswert an Entscheidungen in seiner Geschichte aus dem Vormonat nochmals übertroffen. 17.070 Personen (24,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 130 Personen (0,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 16.940 Personen (24,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Im September 2016 erhielten 28.370 Personen (40,6 Prozent) nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im September 2016 bei 2.692 Personen (3,9 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von 14.807 Personen (21,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 6.935 Personen (9,9 Prozent). Ende September 2016 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 579.314, davon 563.309 als Erstanträge und 16.005 als Folgeanträge (Vormonat 567.479 anhängige Verfahren; zum 30. September 2015: 300.531 anhängige Verfahren). Auch in diesem Punkt zeichnet sich jetzt aber eine Trendwende ab: In der letzten Septemberwoche hat das Bundesamt erstmals seit langem wieder mehr Entscheidungen getroffen als Anträge gestellt worden sind. III. Registrierte Zugänge im EASY-System EASY-Zahlen weisen bekanntlich eine gewisse Überhöhung auf, da Fehl- und Mehrfacherfassungen nicht auszuschließen sind, weil keine persönlichen Daten erfasst werden. Dies vorweggeschickt, wurden im Monat September 2016 im EASY-System 15.618 Zugänge von Asylsuchenden registriert (August: 18.143, Juli 16.160, Juni: 16.335, Mai: 16.281, April: 15.941, März: 20.608, Februar 2016: 61.428, Januar 2016: 91.671). Die Hauptherkunftsländer waren: September 2016 Insgesamt 15.618 1. Syrien 2.190 2. Irak 1.413 3. Afghanistan 1.371 4. Eritrea 1.111 5. Nigeria 675 Von Januar bis September 2016 wurden im EASY-System 272.1854 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Die Hauptherkunftsländer waren: Januar bis September 2016 Insgesamt 272.185 1. Syrien 81.547 2. Afghanistan 44.444 3. Irak 41.980 4. Iran 11.083 5. Eritrea 7.737 Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.
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