41 Newsletter 13.10.2016 Daten | Fakten | Argumente THEMA DER WOCHE Hindernisse im europäischen Binnenmarkt beseitigen, Wettbewerbsfähigkeit sichern! Haupthindernis im Warenverkehr: steuerliche Regelungen Für einige Waren existieren beim Verkauf an Privatpersonen sogenannte „Lieferschwellen“, bis zu denen die umsatzsteuerlichen Regelungen des Herkunftslandes gelten. Sind diese Schwellen überschritten, muss sich der Händler im Empfangsland umsatzsteuerlich registrieren. Das vereinfacht den Handel bis zur Schwelle erheblich. Ist die Schwelle erreicht, lehnen viele Händler allerdings lieber Aufträge ab, als die bürokratische Registrierung in Kauf zu nehmen. Nicht besser sind die Erfahrungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie etwa Schaumwein oder Bier: Es existiert zwar ein sogenanntes „vereinfachtes Begleitdokument“ für Warenlieferungen in die EU-Mitgliedstaaten, allerdings wird dieses von den Behörden so unterschiedlich ausgelegt, dass es sogar zur Doppelbesteuerung kommen kann. Weniger bürokratische Ver fahren und ein einheitliches Verwaltungshandeln würden Unternehmen das Leben erleichtern. Hauptkritikpunkt bei den Dienstleistungen: Entsendebürokratie Im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung werden zudem die Regeln für die Entsendung von Mitarbeitern immer bürokratischer. In Finnland und Frankreich fordern die Behörden von den Unternehmen, während der gesamten Entsendung zahlreiche – zum Teil datenschutzrelevante – Informationen über die Mitarbeiter sowie das Unternehmen vor Ort vorzuhalten. Da die Unternehmen keine Niederlassung haben, müssen sie extra dafür einen Dienstleister beauftragen und die Kosten tragen. Insbesondere im Grenzgebiet FrankreichDeutschland, wo deutsche Entsandtkräfte morgens über die Grenze zum Einsatzort und abends nach Hause zurückfahren, wirkt dieses Erfordernis nicht zeitgemäß. Luxemburg bietet hingegen ein gutes Beispiel: Seit Einführung der elektronischen Entsendemitteilung ist die Pflicht zur Benennung einer Kontaktperson vor Ort entfallen. Vollendung des Binnenmarkts muss Priorität haben Aus DIHK-Sicht ist es wichtig, dass die Vollendung des Binnenmarkts in der Europäischen Kommission wie auch in den Mitgliedstaaten höchste Priorität erhält. Die weitere Öffnung der Märkte durch die Beseitigung bürokratischer Hürden und bestehender Handelshemmnisse trägt zu mehr Handel und Wohlstand bei. Gut ist daher, dass sich die Kommission mit ihrer sogenannten „Binnenmarktstrategie“ die Verbesserung des grenzüberschreitenden Handels mit Waren und Dienstleistungen auf die Fahnen geschrieben hat. Sie sollte sich zugleich mit neuem Bürokratieaufbau für Unternehmen zurückhalten. Denn nur durch einen funktionierenden Markt werden die Vorteile der EU für Unternehmen und Bürger spürbar. Ein weitestgehend hindernisfreier Binnenmarkt sichert darüber hinaus die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und erleichtert neue Investitionen. Hier finden Sie die Umfrage. Ansprechpartnerin: Dr. Bettina Wurster, LL.M., DIHK Brüssel, Telefon +32-2-286-1663 Mehr als 21 Millionen Unternehmen, rund 500 Millionen Verbraucher, ein Markt: der europäische Binnenmarkt, das Herzstück der Europäischen Union. Sämtliche EU-Unternehmen können ihre Waren und Dienstleistungen diskriminierungsfrei über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg vertreiben. Jedoch ist der Binnenmarkt noch nicht vollendet. In mehreren Umfragen hat der DIHK in den Jahren 2014 bis 2016 die Industrie- und Handelskammern sowie die Auslandshandels kammern in der EU nach Binnenmarkthindernissen gefragt. Das Ergebnis: Die Hindernisse nehmen eher zu als ab! Dabei ist der Zugang zum Binnenmarkt für Unternehmen besonders wertvoll. Das macht auch die Diskussion um mögliche Brexit-Folgen aktuell deutlich.
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