Stellenbeschreibung/Anforderungsprofil für die Stelle der stellvertretenden Geschäftsleiterin/des stellvertretenden Geschäftsleiters bei dem Sozialgericht Duisburg Anforderung Neben dem Nachweis des Bestehens der Rechtspflegerprüfung oder der Prüfung für den allgemeinen gehobenen Verwaltungsdienst werden insbesondere erwartet: FACHKOMPETENZ Verfügt über gründliche allgemeine Rechtskenntnisse und – abhängig vom Einsatzgebiet – gründliche Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht sowie Beamtenund Tarifrecht; hat Grundkenntnisse im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie grundlegende Kenntnisse im Kostenrecht, Verfahrensrecht und Recht der Prozesskostenhilfe; hat Kenntnisse im Justizverwaltungsrecht und in der Organisationsentwicklung sowie im Projektmanagement; drückt sich klar und verständlich aus (schriftlich wie mündlich); bildet sich fachlich fort; verfügt über eine gute Allgemeinbildung. METHODENKOMPETENZ Arbeitet eigenständig; weiß, wann die Geschäftsleitung zu beteiligen ist; ist entschluss- und entscheidungsfreudig; entwickelt neue Ideen und Lösungen; arbeitet strukturiert und konzeptionell; optimiert kontinuierlich Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe; ist initiativ, veränderungsbereit und flexibel; moderiert; stellt sich schwierigen Anforderungen; begründet angemessen; ist vor Ort präsent. PERSONALE KOMPETENZ Erledigt Aufgaben sorgfältig, ökonomisch und zeitgerecht; erkennt Dringlichkeit und entwickelt Prioritäten; verfügt über soziales Verständnis; ist belastbar und erkennt die eigene Belastungsgrenze; ist vertrauenswürdig und verhält sich loyal; ermittelt Konfliktgründe und strebt eine zukunftsorientierte Lösung an; verhält sich fair und kollegial; weicht notwendigen Entscheidungen nicht aus; spricht heikle Themen an; kann auf Kritik sachlich reagieren; streitet und kritisiert konstruktiv und lösungsorientiert. 2 SOZIALE KOMPETENZ Ist Ansprechpartnerin/Ansprechpartner und sucht das Gespräch; hört zu; argumentiert sachlich; gibt Informationen frühzeitig weiter; nimmt sich Zeit; wird den besonderen Anforderungen an die telefonische Kommunikation gerecht; bezieht andere in Entscheidungsprozesse ein; erkennt gute Leistungen an; gibt Rückmeldung über Arbeitsergebnisse; sucht und fördert Interessenausgleiche; vermeidet Polarisierungen; fordert Kollegialität und Fairness ein; kann Teambildungsprozesse und Stimmungen positiv beeinflussen; vertritt gemeinsam erarbeitete Ergebnisse; stellt eigene Interessen zurück; zeigt Sensibilität und hat Verständnis; wahrt Vertraulichkeit; übt die gebotene Distanz; ist auch nach Konflikten wieder in der Lage, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen zu begegnen. FÜHRUNGSKOMPETENZ Verteilt Aufgaben; wirbt um Akzeptanz und weckt Interesse; kann andere gewinnen; greift neue Entwicklungen und konstruktive Ideen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf und setzt sie ggf. um; erhöht die Verantwortung der Einzelnen (Eigeninitiative); kann Vertrauensvorschuss gewähren; kann Freiräume lassen; vermittelt das Gefühl, gebraucht zu werden; fordert Pflichten ein und sorgt für die Einhaltung; ist in der Lage, angemessen zu delegieren. Entscheidet und übernimmt Verantwortung; macht Bewertungen und Entscheidungen transparent; führt Entscheidungsprozesse voran; bezieht Position; äußert klar eigene Erwartungen und Vorstellungen; gibt klare Anweisungen; verlangt Rückmeldung; führt Erfolgskontrollen durch; setzt Fristen und erinnert ggf. an deren Einhaltung. Integriert; nimmt die berechtigten Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst; fragt nach Zufriedenheit und nimmt Anregungen auf; verschafft sich kontinuierlich einen Überblick über die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in seinem Arbeitsbereich und zieht Konsequenzen daraus; bietet Hilfestellung an. Sagt Klärung zu und hält Zusagen ein; erarbeitet sich Vertrauen; trennt zwischen dienstlichen Aufgaben und eigenen privaten Belangen; ist authentisch und sich der Vorbildfunktion bewusst. 3 Aufgabenbereich Stellvertretende/r Vorgesetzte/r des nichtrichterlichen Personals mit sachlicher und personeller Weisungsbefugnis Unterstützung des Geschäftsleiters bei aktivierender Führung der unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vertretung des Geschäftsleiters in der Bearbeitung von Personalangelegenheiten einschließlich der eigenständigen Einstellung von Tarifbeschäftigten und die Verwaltung des Personals Unterstützung/Vertretung des Geschäftsleiters bei der Geschäftsverteilung für die Serviceabteilungen den Gerichts Unterstützung/Vertretung des Geschäftsleiters bei der Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsabläufen, Optimierung der Zusammenarbeit Unterstützung/Vertretung des Geschäftsleiters bei der Gestaltung und Weiterentwicklung von strukturellen Veränderungen Unterstützung/Vertretung des Geschäftsleiters bei der Durchführung von Dienstbesprechungen Erledigung sonstiger Verwaltungsangelegenheiten Erledigung der Aufgaben des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im gehobenen Dienstes nach der OrgO-SGB Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Gleiches gilt für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX sind erwünscht. Die Stelle ist in der Bandbreite der Besoldungsgruppe A 10 bis A 11 LBesG NRW zuzuordnen. Eine Beförderung nach A 11 ist aus Stellenführungsgründen erst in 3 Jahren möglich.
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