Detaillierte Stellenbeschreibung nebst - NRW

Stellenbeschreibung/Anforderungsprofil
für die Stelle
der stellvertretenden Geschäftsleiterin/des stellvertretenden Geschäftsleiters
bei dem Sozialgericht Duisburg
Anforderung
Neben dem Nachweis des Bestehens der Rechtspflegerprüfung oder der Prüfung für
den allgemeinen gehobenen Verwaltungsdienst werden insbesondere erwartet:
FACHKOMPETENZ
Verfügt über gründliche allgemeine Rechtskenntnisse und – abhängig vom
Einsatzgebiet – gründliche Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht sowie Beamtenund Tarifrecht; hat Grundkenntnisse im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
sowie grundlegende Kenntnisse im Kostenrecht, Verfahrensrecht und Recht der
Prozesskostenhilfe; hat Kenntnisse im Justizverwaltungsrecht und in der
Organisationsentwicklung sowie im Projektmanagement; drückt sich klar und
verständlich aus (schriftlich wie mündlich); bildet sich fachlich fort; verfügt über eine
gute Allgemeinbildung.
METHODENKOMPETENZ
Arbeitet eigenständig; weiß, wann die Geschäftsleitung zu beteiligen ist; ist
entschluss- und entscheidungsfreudig; entwickelt neue Ideen und Lösungen; arbeitet
strukturiert und konzeptionell; optimiert kontinuierlich Organisationsstrukturen und
Arbeitsabläufe; ist initiativ, veränderungsbereit und flexibel; moderiert; stellt sich
schwierigen Anforderungen; begründet angemessen; ist vor Ort präsent.
PERSONALE KOMPETENZ
Erledigt Aufgaben sorgfältig, ökonomisch und zeitgerecht; erkennt Dringlichkeit und
entwickelt Prioritäten; verfügt über soziales Verständnis; ist belastbar und erkennt die
eigene Belastungsgrenze; ist vertrauenswürdig und verhält sich loyal; ermittelt
Konfliktgründe und strebt eine zukunftsorientierte Lösung an; verhält sich fair und
kollegial; weicht notwendigen Entscheidungen nicht aus; spricht heikle Themen an;
kann auf Kritik sachlich reagieren; streitet und kritisiert konstruktiv und
lösungsorientiert.
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SOZIALE KOMPETENZ
Ist Ansprechpartnerin/Ansprechpartner und sucht das Gespräch; hört zu;
argumentiert sachlich; gibt Informationen frühzeitig weiter; nimmt sich Zeit; wird den
besonderen Anforderungen an die telefonische Kommunikation gerecht; bezieht
andere in Entscheidungsprozesse ein; erkennt gute Leistungen an; gibt
Rückmeldung über Arbeitsergebnisse; sucht und fördert Interessenausgleiche;
vermeidet Polarisierungen; fordert Kollegialität und Fairness ein; kann
Teambildungsprozesse und Stimmungen positiv beeinflussen; vertritt gemeinsam
erarbeitete Ergebnisse; stellt eigene Interessen zurück; zeigt Sensibilität und hat
Verständnis; wahrt Vertraulichkeit; übt die gebotene Distanz; ist auch nach Konflikten
wieder in der Lage, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen zu begegnen.
FÜHRUNGSKOMPETENZ
Verteilt Aufgaben; wirbt um Akzeptanz und weckt Interesse; kann andere gewinnen;
greift neue Entwicklungen und konstruktive Ideen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter auf und setzt sie ggf. um; erhöht die Verantwortung der Einzelnen
(Eigeninitiative); kann Vertrauensvorschuss gewähren; kann Freiräume lassen;
vermittelt das Gefühl, gebraucht zu werden; fordert Pflichten ein und sorgt für die
Einhaltung; ist in der Lage, angemessen zu delegieren. Entscheidet und übernimmt
Verantwortung; macht Bewertungen und Entscheidungen transparent; führt
Entscheidungsprozesse voran; bezieht Position; äußert klar eigene Erwartungen und
Vorstellungen; gibt klare Anweisungen; verlangt Rückmeldung; führt Erfolgskontrollen
durch; setzt Fristen und erinnert ggf. an deren Einhaltung. Integriert; nimmt die
berechtigten Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst; fragt nach
Zufriedenheit und nimmt Anregungen auf; verschafft sich kontinuierlich einen
Überblick über die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in seinem
Arbeitsbereich und zieht Konsequenzen daraus; bietet Hilfestellung an. Sagt Klärung
zu und hält Zusagen ein; erarbeitet sich Vertrauen; trennt zwischen dienstlichen
Aufgaben und eigenen privaten Belangen; ist authentisch und sich der
Vorbildfunktion bewusst.
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Aufgabenbereich
 Stellvertretende/r Vorgesetzte/r des nichtrichterlichen Personals mit
sachlicher und personeller Weisungsbefugnis
 Unterstützung des Geschäftsleiters bei aktivierender Führung der
unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 Vertretung des Geschäftsleiters in der Bearbeitung von
Personalangelegenheiten
einschließlich
der
eigenständigen
Einstellung von Tarifbeschäftigten und die Verwaltung des Personals
 Unterstützung/Vertretung
des
Geschäftsleiters
bei
der
Geschäftsverteilung für die Serviceabteilungen den Gerichts
 Unterstützung/Vertretung des Geschäftsleiters bei der Gestaltung
von Arbeits- und Geschäftsabläufen, Optimierung der Zusammenarbeit
 Unterstützung/Vertretung des Geschäftsleiters bei der Gestaltung
und Weiterentwicklung von strukturellen Veränderungen
 Unterstützung/Vertretung des Geschäftsleiters bei der Durchführung
von Dienstbesprechungen
 Erledigung sonstiger Verwaltungsangelegenheiten
 Erledigung der Aufgaben des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
im gehobenen Dienstes nach der OrgO-SGB
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen
Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt
berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe
überwiegen. Gleiches gilt für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen
im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX sind erwünscht.
Die Stelle ist in der Bandbreite der Besoldungsgruppe A 10 bis A 11 LBesG NRW
zuzuordnen. Eine Beförderung nach A 11 ist aus Stellenführungsgründen erst in
3 Jahren möglich.