technische Notdienstbetreuung von 3

Bekanntmachung:
technische Notdienstbetreuung von 3 Parkierungsanlagen
des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“
Der Eigenbetrieb „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ der Gemeinde Ostseebad
Boltenhagen schreibt ab 01.01.2017 die technische Notdienstbetreuung von den drei
eigenen Parkierungsanlagen aus. Die Durchführung der Notdienstbetreuung erfolgt
ganztägig und ganzjährig in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr.
Dienstleistungsumfang:
- technische Betreuung der 3 Parkierungsanlagensysteme mit
Einfahrtkontrollgeräten, Einfahrtschranken, Ausfahrtkontrollgeräten,
Ausfahrtschranken und Kassenautomaten
- dies unter Berücksichtigung von Beschädigungen durch Dritte und systembedingter
Ausfälle, die durch den Dienstleister zu beheben sind
- Auffüllen der Magnetspurtickets, Quittungsrollen, Farbbänder etc.
- umgehende Bearbeitung eingehender Notrufe inklusive nachgelagerter
Instandsetzungen oder manuelle Betreibung der Parkierungsanlagen
- Verbrauchsmaterialien werden durch die Kurverwaltung gestellt
Angebotsumfang:
- Einsatzpauschale pro Monat mit Ausweisung des Stundensatzes
- mögliche Zusatzkosten je Einsatz
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Unterlagen zum Nachweis der Eignung
abzugeben:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Gewerbeanmeldung
- Erklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
Angebotsabgabe unter Angabe eines in einem verschlossenen Umschlag bis zum:
28. Oktober 2016 / 14:00 Uhr
bei der Kurverwaltung, Ostseeallee 4, 23946 Ostseebad Boltenhagen ein. Der
Briefumschlag darf nur die Angabe Ihres Namens (Firma) sowie den Vermerk „Nicht
öffnen – Dienstleistungsangebot technische Notdienstbetreuung von
Parkierungsanlagen“ tragen.
gez.
Claudia Hörl
Kurdirektorin