Bekanntmachung: technische Notdienstbetreuung von 3 Parkierungsanlagen des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ Der Eigenbetrieb „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen schreibt ab 01.01.2017 die technische Notdienstbetreuung von den drei eigenen Parkierungsanlagen aus. Die Durchführung der Notdienstbetreuung erfolgt ganztägig und ganzjährig in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr. Dienstleistungsumfang: - technische Betreuung der 3 Parkierungsanlagensysteme mit Einfahrtkontrollgeräten, Einfahrtschranken, Ausfahrtkontrollgeräten, Ausfahrtschranken und Kassenautomaten - dies unter Berücksichtigung von Beschädigungen durch Dritte und systembedingter Ausfälle, die durch den Dienstleister zu beheben sind - Auffüllen der Magnetspurtickets, Quittungsrollen, Farbbänder etc. - umgehende Bearbeitung eingehender Notrufe inklusive nachgelagerter Instandsetzungen oder manuelle Betreibung der Parkierungsanlagen - Verbrauchsmaterialien werden durch die Kurverwaltung gestellt Angebotsumfang: - Einsatzpauschale pro Monat mit Ausweisung des Stundensatzes - mögliche Zusatzkosten je Einsatz Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Unterlagen zum Nachweis der Eignung abzugeben: - Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt - Gewerbeanmeldung - Erklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns Angebotsabgabe unter Angabe eines in einem verschlossenen Umschlag bis zum: 28. Oktober 2016 / 14:00 Uhr bei der Kurverwaltung, Ostseeallee 4, 23946 Ostseebad Boltenhagen ein. Der Briefumschlag darf nur die Angabe Ihres Namens (Firma) sowie den Vermerk „Nicht öffnen – Dienstleistungsangebot technische Notdienstbetreuung von Parkierungsanlagen“ tragen. gez. Claudia Hörl Kurdirektorin
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