BESCHLUSSVORSCHLAG FÜR EINEN GLEICHLAUTENDEN BESCHLUSS DER PRESBYTERIEN DER REFORMATIONSKIRCHENGEMEINDE UND DER CHRISTUSKIRCHENGEMEINDE 1. Grundsatzbeschluss Die bereits eingeleitete Entwicklung und Prüfung des Rahmens und des Inhalts einer Fusion der Reformationskirchengemeinde und der Christuskirchengemeinde wird in dem bereits beschlossenen und nachfolgend weiter konkretisierten Umfang fortgeführt. 2. Möglicher Fusionsstichtag Der Entwicklungs- und Prüfprozess soll so ausgestaltet werden, dass eine eventuelle Fusion zum 1.1.2018 wirksam werden kann. Im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen des landeskirchlichen Genehmigungsverfahrens müssen seitens der Gemeinden die Entwicklungs- und Prüfungshandlungen bis spätestens 30.6.2017 abgeschlossen sein. Die Verlegung des Fusionsstichtags um ein Jahr auf den 1.1.2019 ist ohne weiteres möglich, sollten die Vorbereitungshandlungen mehr Zeit in Anspruch nehmen. 3. Konkrete weitere Planungsschritte 3.1 Die eingesetzte gemeindeübergreifende Planungsgruppe wird den Prozess weiter steuern und koordinieren. 3.2 Die wesentlichen Ergebnisse des Prozesses sowie die Struktur der Fusion und deren Inhalt sollen im Rahmen einer gemeinsamen Klausurtagung (Presbytertag) der Presbyterien beider Gemeinden festgestellt und ggf. beschlossen werden. Der Presbytertag findet am 14.1.2016 an einem von der Planungsgruppe noch zu bestimmenden Ort statt. 3.3 Zur Vorbereitung des Presbytertages und der etwa dann zu fassenden Beschlüsse, soll die Konzeption einer nach der Fusion entstehenden gemeinsamen Gemeinde durch einzelne Arbeitsgruppen entwickelt werden, die aus den Mitgliedern der Fachausschüsse der Gemeinden zusammengesetzt sind. Es werden folgende Arbeitsgruppen gebildet: Pfarrdienst, Theologie und Gottesdienst Jugendarbeit Diakonie einschließlich Seniorenarbeit Finanzen und Bau Kirchenmusik Satzung, Organe, Struktur, Stiftung, Förderverein, Sondervermögen Vorschläge für die Punkte Satzung, Organe, Struktur, Stiftung, Förderverein und Sondervermögen werden von Herrn Goldkamp und Herrn Pathe erarbeitet. Für den Bereich Kirchenmusik ist der bereits bestehende intergemeindliche Kooperationsausschuss verantwortlich. Die Arbeitsgruppen der vier anderen Arbeitsfelder setzen sich aus den jeweiligen Vorsitzenden der gemeindlichen Fachausschüsse und vier weiteren Vertretern jeder Gemeinde zusammen. Aufgabe der Arbeitsgruppen ist die Erarbeitung von Beschlussvorschlägen für den Presbytertag bis zum 31.12.2016. Die Vorsitzenden der gemeindlichen Ausschüsse, des Koordinationsausschusses Kirchenmusik und die Mitglieder der Planungsgruppe legen Einzelheiten des Arbeitsprozesses in einer gemeinsamen Sitzung am 22.9.2016, 18.00 h, in der Versöhnungskirche fest. 4. Transparenz des Verfahrens Das Verfahren der Entwicklung und Prüfung eines Fusionskonzepts soll im Weiteren möglichst transparent geführt werden, um die Mitglieder der Gemeinden und auch die Nachbargemeinden frühzeitig in die laufenden Überlegungen und Prozesse einzubeziehen. Daher sollen die Gemeinden am 7.9.2016 durch die Vorsitzenden beider Presbyterien durch geeignete Veröffentlichung in den Gemeindeblättern oder durch Aushang sowie die breitere Öffentlichkeit durch entsprechende Pressemitteilungen wie folgt über den Prozess informiert werden: „Die evangelische Kirche in Neuss steht (wie alle christlichen Kirchen) vor der Aufgabe, auf die zu erwartenden demographischen und gesellschaftlichen Veränderungen zu reagieren. Hierzu stellen der Verband der evangelischen Kirchengemeinden in der Stadt Neuss und die vier Mitgliedsgemeinden derzeit intensive Überlegungen für eine engere Zusammenarbeit an, um die Kräfte und Mittel der Gemeinden besser zu bündeln. Unbeschadet dieser Überlegungen haben die Presbyterien der Reformationskirchengemeinde und der Christuskirchengemeinde festgestellt, dass die zahlreichen Berührungspunkte beider Gemeinden die Entwicklung und Prüfung eines Konzepts für eine Fusion beider Gemeinden nahelegen. Diese Planungen erfolgen vernetzt mit den Überlegungen auf Verbandsebene. Die Gemeinden bleiben für eine größere gesamtstädtische Lösung offen. Beide Gemeinden verfügen als Innenstadtgemeinden über eine vergleichbare Struktur und sind örtlich eng verzahnt. Bei jeweils zwei Pfarrstellen und bei homogenem Gemeindeaufbau sind sie sich auch in ihrer Größe sehr ähnlich. Dies sind aus Sicht der Presbyterien ideale äußere Voraussetzungen für einen Zusammenschluss gleichberechtigter Partner und damit gute Ansätze für eine ausgewogene Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Gemeinde. Die demographische Entwicklung legt nahe, dass die gegenwärtig stabile Situation der Gemeinden derzeit weitestgehende Gestaltungsfreiheit für eine Fusion gewährt, während – bei einer Fortsetzung dieser Entwicklung – ein ähnlicher Schritt langfristig vielleicht aus einer Position der Schwäche und faktischem Zwangs erforderlich werden könnte, ohne dass dann die derzeitigen Gestaltungsmöglichkeiten noch bestehen. Es ist dabei ein wesentliches Ziel der Fusionsüberlegungen, durch eine Bündelung der vorhandenen Kräfte und Mittel ein langfristiges intensives ortsnahes Gemeindeleben und umfangreiche Angebote idealerweise an allen fünf Standorten beider Gemeinden zu ermöglichen. Bis zum Ende dieses Jahres sollen die konzeptionellen Inhalte einer Fusion und der fusionierten Gemeinde entwickelt und geprüft werden. Hierzu befassen sich intergemeindliche Arbeitsgruppen mit den Bereichen Pfarrdienst/Theologie/ Gottesdienst, Diakonie/Seniorenarbeit, Jugendarbeit, Kirchenmusik, Finanzen/Bau und rechtliche Struktur. In einer gemeinsamen Klausurtagung der Presbyterien Mitte Januar 2017 soll über die Ergebnisse der Planungen entschieden und dann zügig der endgültige Beschluss über eine Fusion beider Gemeinden gefasst werden. Zuvor wird auch in Gemeindeversammlungen der Gemeinden über das Vorhaben berichtet und die Meinung der Gemeindemitglieder eingeholt. Selbstverständlich sind alle Mitglieder der Kirchengemeinden herzlich eingeladen, jederzeit ihre Fragen, Anregungen und vielleicht auch Befürchtungen zu äußern. Als Ansprechpartner stehen ihnen die Mitglieder beider Presbyterien, insbesondere aber die Mitglieder der Steuerungsgruppe für den Prozess, Frau Tillert, Herr Goldkamp, Herr Klüssendorff, Pfarrer Burdinski, Pfarrerin Scholl, Herr Dr. Pathe, Herr Gravemann, Herr Görtzen, Pfarrer Dohmes und Pfarrerin Jabs-Wohlgemuth zur Verfügung.“ .
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