BESCHLUSSVORSCHLAG FÜR EINEN GLEICHLAUTENDEN

BESCHLUSSVORSCHLAG
FÜR EINEN GLEICHLAUTENDEN BESCHLUSS DER PRESBYTERIEN
DER REFORMATIONSKIRCHENGEMEINDE UND DER CHRISTUSKIRCHENGEMEINDE
1.
Grundsatzbeschluss
Die bereits eingeleitete Entwicklung und Prüfung des Rahmens und des Inhalts einer
Fusion der Reformationskirchengemeinde und der Christuskirchengemeinde wird in
dem bereits beschlossenen und nachfolgend weiter konkretisierten Umfang fortgeführt.
2.
Möglicher Fusionsstichtag
Der Entwicklungs- und Prüfprozess soll so ausgestaltet werden, dass eine eventuelle
Fusion zum 1.1.2018 wirksam werden kann. Im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen
des landeskirchlichen Genehmigungsverfahrens müssen seitens der Gemeinden die
Entwicklungs- und Prüfungshandlungen bis spätestens 30.6.2017 abgeschlossen sein.
Die Verlegung des Fusionsstichtags um ein Jahr auf den 1.1.2019 ist ohne weiteres
möglich, sollten die Vorbereitungshandlungen mehr Zeit in Anspruch nehmen.
3.
Konkrete weitere Planungsschritte
3.1
Die eingesetzte gemeindeübergreifende Planungsgruppe wird den Prozess weiter
steuern und koordinieren.
3.2
Die wesentlichen Ergebnisse des Prozesses sowie die Struktur der Fusion und deren
Inhalt sollen im Rahmen einer gemeinsamen Klausurtagung (Presbytertag) der
Presbyterien beider Gemeinden festgestellt und ggf. beschlossen werden. Der
Presbytertag findet am 14.1.2016 an einem von der Planungsgruppe noch zu
bestimmenden Ort statt.
3.3
Zur Vorbereitung des Presbytertages und der etwa dann zu fassenden Beschlüsse, soll
die Konzeption einer nach der Fusion entstehenden gemeinsamen Gemeinde durch
einzelne Arbeitsgruppen entwickelt werden, die aus den Mitgliedern der
Fachausschüsse der Gemeinden zusammengesetzt sind.
Es werden folgende Arbeitsgruppen gebildet:
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

Pfarrdienst, Theologie und Gottesdienst
Jugendarbeit
Diakonie einschließlich Seniorenarbeit
Finanzen und Bau
Kirchenmusik
Satzung, Organe, Struktur, Stiftung, Förderverein, Sondervermögen
Vorschläge für die Punkte Satzung, Organe, Struktur, Stiftung, Förderverein und
Sondervermögen werden von Herrn Goldkamp und Herrn Pathe erarbeitet. Für den
Bereich
Kirchenmusik
ist
der
bereits
bestehende
intergemeindliche
Kooperationsausschuss verantwortlich. Die Arbeitsgruppen der vier anderen
Arbeitsfelder setzen sich aus den jeweiligen Vorsitzenden der gemeindlichen
Fachausschüsse und vier weiteren Vertretern jeder Gemeinde zusammen.
Aufgabe der Arbeitsgruppen ist die Erarbeitung von Beschlussvorschlägen für den
Presbytertag bis zum 31.12.2016.
Die Vorsitzenden der gemeindlichen Ausschüsse, des Koordinationsausschusses
Kirchenmusik und die Mitglieder der Planungsgruppe legen Einzelheiten des
Arbeitsprozesses in einer gemeinsamen Sitzung am 22.9.2016, 18.00 h, in der
Versöhnungskirche fest.
4.
Transparenz des Verfahrens
Das Verfahren der Entwicklung und Prüfung eines Fusionskonzepts soll im Weiteren
möglichst transparent geführt werden, um die Mitglieder der Gemeinden und auch die
Nachbargemeinden frühzeitig in die laufenden Überlegungen und Prozesse
einzubeziehen.
Daher sollen die Gemeinden am 7.9.2016 durch die Vorsitzenden beider Presbyterien
durch geeignete Veröffentlichung in den Gemeindeblättern oder durch Aushang sowie
die breitere Öffentlichkeit durch entsprechende Pressemitteilungen wie folgt über den
Prozess informiert werden:
„Die evangelische Kirche in Neuss steht (wie alle christlichen Kirchen) vor der Aufgabe,
auf die zu erwartenden demographischen und gesellschaftlichen Veränderungen zu
reagieren. Hierzu stellen der Verband der evangelischen Kirchengemeinden in der
Stadt Neuss und die vier Mitgliedsgemeinden derzeit intensive Überlegungen für eine
engere Zusammenarbeit an, um die Kräfte und Mittel der Gemeinden besser zu
bündeln.
Unbeschadet dieser Überlegungen haben die Presbyterien der Reformationskirchengemeinde und der Christuskirchengemeinde festgestellt, dass die zahlreichen
Berührungspunkte beider Gemeinden die Entwicklung und Prüfung eines Konzepts für
eine Fusion beider Gemeinden nahelegen. Diese Planungen erfolgen vernetzt mit den
Überlegungen auf Verbandsebene. Die Gemeinden bleiben für eine größere
gesamtstädtische Lösung offen.
Beide Gemeinden verfügen als Innenstadtgemeinden über eine vergleichbare Struktur
und sind örtlich eng verzahnt. Bei jeweils zwei Pfarrstellen und bei homogenem
Gemeindeaufbau sind sie sich auch in ihrer Größe sehr ähnlich. Dies sind aus Sicht
der Presbyterien ideale äußere Voraussetzungen für einen Zusammenschluss
gleichberechtigter Partner und damit gute Ansätze für eine ausgewogene
Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Gemeinde.
Die demographische Entwicklung legt nahe, dass die gegenwärtig stabile Situation der
Gemeinden derzeit weitestgehende Gestaltungsfreiheit für eine Fusion gewährt,
während – bei einer Fortsetzung dieser Entwicklung – ein ähnlicher Schritt langfristig
vielleicht aus einer Position der Schwäche und faktischem Zwangs erforderlich werden
könnte, ohne dass dann die derzeitigen Gestaltungsmöglichkeiten noch bestehen.
Es ist dabei ein wesentliches Ziel der Fusionsüberlegungen, durch eine Bündelung der
vorhandenen Kräfte und Mittel ein langfristiges intensives ortsnahes Gemeindeleben
und umfangreiche Angebote idealerweise an allen fünf Standorten beider Gemeinden
zu ermöglichen.
Bis zum Ende dieses Jahres sollen die konzeptionellen Inhalte einer Fusion und der
fusionierten Gemeinde entwickelt und geprüft werden. Hierzu befassen sich
intergemeindliche Arbeitsgruppen mit den Bereichen Pfarrdienst/Theologie/
Gottesdienst, Diakonie/Seniorenarbeit, Jugendarbeit, Kirchenmusik, Finanzen/Bau und
rechtliche Struktur.
In einer gemeinsamen Klausurtagung der Presbyterien Mitte Januar 2017 soll über die
Ergebnisse der Planungen entschieden und dann zügig der endgültige Beschluss über
eine Fusion beider Gemeinden gefasst werden. Zuvor wird auch in
Gemeindeversammlungen der Gemeinden über das Vorhaben berichtet und die
Meinung der Gemeindemitglieder eingeholt. Selbstverständlich sind alle Mitglieder der
Kirchengemeinden herzlich eingeladen, jederzeit ihre Fragen, Anregungen und
vielleicht auch Befürchtungen zu äußern. Als Ansprechpartner stehen ihnen die
Mitglieder beider Presbyterien, insbesondere aber die Mitglieder der Steuerungsgruppe
für den Prozess, Frau Tillert, Herr Goldkamp, Herr Klüssendorff, Pfarrer Burdinski,
Pfarrerin Scholl, Herr Dr. Pathe, Herr Gravemann, Herr Görtzen, Pfarrer Dohmes und
Pfarrerin Jabs-Wohlgemuth zur Verfügung.“
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