- Gemeinde Globasnitz

Jahrgang 2016, Ausgabe 3/2016
Zugestellt durch Post.at
T: 04230 / 310, F. 04230 / 630, E: [email protected], www.globasnitz.at, facebook/Gemeinde Globasnitz
Malwettbewerb der Volksschulen / risalni natečaj ljudskih šol
Zum dritten Mal fand im Vorfeld der europäischen Mobilitätswoche
(16. bis 22. September) im Bezirk Völkermarkt ein Malwettbewerb für
Volksschulkinder zum Thema Mobilität statt. Die drei besten Bilder werden in den nächsten Monaten je einen Bus der Verkehrsbetriebe Globasnitz, Kärnten Bus und Postbus zieren.
Gewonnen hat unter anderem Leonie Greiner, Volksschule Globasnitz/Globasnica. Herzliche Gratulation!!
Leonie Greiner iz ljudske šole Globasnica je letos zmagala pri tekmovanju
društva za regionalni razvoj Južne Koroške. Öestitamo.
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Landwirtschaftskammerwahl /
Kmetijsko zborske volitve 2016
Vorwahltag:
Freitag/petek,
28. Oktober 2016,
10–12 Uhr
Wahllokal:
Pilgermuseum
Globasnitz/Globanica
Am Freitag, den 28.10.2016 haben Wahlberechtigte die Möglichkeit „vorzeitig“
ihre Stimme zur Landwirtschaftskammerwahl, die am 6. November stattfindet, abzugeben. In der Zeit von 10.00–12.00 Uhr
ist das Wahllokal im Pilgermusum Globasnitz/Globasnica geöffnet.
Wahltag:
Sonntag/nedelja,
6. November 2016, 08–14 Uhr
Wahllokal:
Pilgermuseum Globasnitz/Globasnica
Bundespräsidentenwahl
Volitev zveznega predsednika
Wahlwiederholung
der Stichwahl am 4. Dezember 2016
Die Wahlwiederholung der Stichwahl zum Bundespräsidenten wurde
auf den 4. Dezember 2016 verschoben. Als Stichtag wurde der 27.
September 2016 festgesetzt.
Wahlrecht: Wahlberechtigt sind am 4. Dezember jene Personen, die
spätestens am Wahltag (4.12.2016) das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wahlkarten: Wahlkarten können ab sofort schriftlich bei der Gemeinde Globasnitz/Globasnica beantragt werden. Nutzen Sie auch das
Onlineservice www.wahlkartenantrag.at
Die bereits für den 2. Okt. gestellten Wahlkartenanträge haben keine
Gültigkeit mehr, es muss ein neuerlicher Antrag gestellt werden!!
Wahllokale und Öffnungszeiten:
Wahlsprengel 1 – Globasnitz/Globasnica:
Pilgermuseum Globasnitz/Globasnica, 08–16 Uhr
Wahlsprengel 2 – Traundorf/Strpna vas:
Clubhaus Traundorf/Strpna vas, 08–16 Uhr
Weitere Informationen zur Bundespräsidentenwahl erhalten Sie gesondert mittels amtlicher Wählerinformation.
Heizkostenzuschuss / podpora
k stroškom gretja 2016/2017
Auch für die Heizperiode 2016/2017 wird auf Antrag ein Heizkostenzuschuss gewährt.
Netto-Einkommensgrenzen:
Die Einkommensgrenzen (incl. Pensionsanpassung im Jänner 2017) für den Heizzuschuss
in Höhe von € 180,00 betragen:
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern
€ 838,00
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
€ 1.257,00
(z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften….)
Zuschlag für jede weitere Person (auch Minderjährige)
€ 129,30
Die Einkommensgrenzen (incl. Pensionsanpassung im Jänner 2017) für den Heizzuschuss
in Höhe von € 110,00 betragen:
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern
€ 1.040,00
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
€ 1.430,00
(z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften….)
Zuschlag für jede weitere Person (auch Minderjährige)
€ 129,30
Als Einkommen gelten daher alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen,
Einkommen nach dem Opferfürsorgegesetz, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung,
Geldleistungen aus dem K-MSG (Mindestsicherung), ferner auch Familienzuschüsse, Unterhaltszahlungen jeglicher
Art, Lehrlingsentschädigungen sowie Stipendien und Kinderbetreuungsgeld.
Bei Lehrlingen, die eine Lehrlingsentschädigung beziehen, und im gemeinsamen Haushalt mit einem Elternteil leben,
ist von einer Haushaltsgemeinschaft von
zwei Personen auszugehen.
Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen
(incl. Erhöhungsbetrag), Naturalbezüge,
Kriegsopferentschädigung, Pflegegelder und
die Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungsgesetz.
Sämtliche Einkommensnachweise
sind zur Antragstellung mitzubringen!
Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können vom 12. September
2016 bis 27. Februar 2017 gestellt
werden. Die Anträge sind ausschließlich
bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde
zu stellen.
Izkoristite možnost podpore za gretje do
27. februarja 2017.
Fahrtkostenzuschuss
der Arbeiterkammer
Podpora Delavske zbornica za vožnje
Einreichfrist läuft
am 31. Oktober 2016 aus
Anträge auf Fahrt- und Mautkostenersatz rückwirkend für das Jahr 2015
können bei der Arbeiterkammer
. . gestellt .
Kärnten noch bis 31. Oktober
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werden. Anspruchsberechtigt sind
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ArbeitnehmerInnen,
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wohnsitz
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Wohnsitz
zum Arbeitsplatz
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Das+ Jahreseinkommen
darf
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€ 24.000,00
nicht
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Infos
und Formulare:
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Cwww.arbeitnehmerförderung.at
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oder
telefonisch
unter
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050 477 4003
+
Der Vermesser als+ Problemlöser
Bürgerinformation/Sprechtag
IM GEMEINDEAMT GLOBASNITZ
Donnerstag, 27. Oktober 2016
von 9.00 bis 12.00 Uhr
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Die Gemeindebürger
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Grundstücksprobleme
informieren.
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Kastration für Katzen
ist gesetzlich verpflichtend!!
Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe
bis zu € 3.750,00 bestraft werden
Seit dem heurigen
Jahr sind Katzen,
auch jene die auf
Bauernhöfen gehalten werden, von
einem Tierarzt kastrieren zu lassen.
Ausnahmen bestehen nur für jene Tiere, die zur Zucht verwendet werden.
Am 24. März des heurigen Jahres erließ das Gesundheitsministerium eine Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung,
die auch für bäuerliche Katzenhalter massive Änderungen
bringt: Schon bisher gab es eine allgemeine Kastrationspflicht für Katzen, die mit regelmäßigem Zugang ins Freie
gehalten werden. Ausgenommen davon waren bisher Katzen, die zur kontrollierten Zucht verwendet wurden oder
in bäuerlicher Haltung lebten. Nunmehr lautet die einschlägige Bestimmung: „Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang
ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu
lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.“
Diese Änderung führt dazu, dass grundsätzlich auch die Halter von Katzen auf Bauernhöfen verpflichtet sind, ihre Tiere
kastrieren zu lassen.
Ein Nichtbeachten dieser neuen Verpflichtungen ist im
Tierschutzgesetz mit einer Geldstrafe bis zu 3.750
Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro bedroht.
Hunde bitte an die Leine!
Privežite pse na obmoöju oböine
Das es in letzter Zeit des öfteren zu Beschwerden über freilaufende und nicht an der Leine geführte Hunde kommt,
wird darauf hingewiesen, dass Hunde an öffentlichen Orten,
an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von
Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden
muss, entweder mit einem um den Fang geschlossenen
Maulkorb versehen sein (Maulkorbzwang) oder so an der
Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung
des Hundes gewährleistet ist (Leinenzwang).
Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen
und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen,
Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in
denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.
Prosimo vse
posestnike
psov, da upoütevate predpise v lastnem
in tudi v interesu sooböanov!!
Blutspendedienst
des Roten Kreuzes
Donnerstag/četrtek,
3. Nov. 2016, 15.30–20 Uhr
beim Rüsthaus
Globasnitz/Globasnica
Die Bevölkerung wird gebeten, sich recht zahlreich an
der Blutspendeaktion zu beteiligen!
Vsi oböani ste prisröno vabljeni k sodelovanju akcije
Rdeöega križa!
Caritas
24-Stunden-Betreuung
24-urna oskrba
Pflegebedürftigkeit ist für Betroffene und ihre Angehörige
eine große Herausforderung. Die Caritas versucht Sie
mit individuellen Lösungen zu unterstützen.Viele betroffene Menschen möchten zu Hause leben, selbst wenn
Betreuung rund um die Uhr notwendig ist. Die Caritas
hilft und berät sie gerne!
Auskünfte: Frau Eva-Maria Wernig, Tel. 0463/5556017
Leistungen: Haushalt, Lebensführung, Pflege
PersonenbetreuerInnen dürfen folgende Tätigkeiten für
die zu betreuende Person durchführen:
1. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z. B.:
Zubereitung von Mahlzeiten, Erledigung von Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten und Botengänge,
auf ein gesundes Raumklima achten, Betreuung von Tieren und Pflanzen, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln,
Ausbessern).
2. Unterstützung bei der Lebensführung, wie z. B.:
Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen
Verrichtungen, Gesellschafterfunktion (wie z.B.: Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Begleitung bei
diversen Aktivitäten), Unterstützung bei Ortswechsel
oder bei der Organisation der Personenbetreuung (z. B.
Termine vereinbaren).
3. Pflege und Delegation von Tätigkeiten
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
(GuKG § 3b (1) sind PersonenbetreuerInnen befugt, im
Einzelfall einzelne pflegerische Tätigkeiten an der betreuten Person auszuüben, wenn aus medizinischer / pflegerischer Sicht keine Gründe dagegen sprechen (d. h. wenn
die Gesundheit der betreuten Person durch die Durchführung der Tätigkeit nicht gefährdet ist).
Sobald Umstände vorliegen, die aus medizinischer/pflegerischer Sicht eine Delegation / Subdelegation dieser
Tätigkeiten erfordern, dürfen diese Tätigkeiten nur nach
einer Delegation/Anweisung durch einen Arzt / eine Ärztin, oder durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson durchgeführt werden.
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Förderung für Studenten und Studentinnen
Podpora za študentke in študente
Alle Studenten bzw. Studentinnen mit Hauptwohnsitz in Globasnitz/Globasnica, die ein Studium an einer österreichischen
Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen
Hochschule absolvieren, können ab dem heurigen Jahr eine
Förderung der Gemeinde zu
den Kosten für die Benützung
von Verkehrsmitteln am Studienort (Semesterticket) in Höhe
von € 75,00 pro Semester ansuchen.
Ein entsprechender Antrag ist
am Gemeindeamt Globasnitz/
Globasnica einzubringen. Für
die Auszahlung der Förderung
ist die Vorlage des Semestertickets erforderlich.
Eine Förderung zu den Kosten
für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein
wichtiger Anreiz für Studentinnen und Studenten der Verlegung des Hauptwohnsitzes in
die jeweiligen Studienorte und
somit einer Abwanderung entgegenzuwirken. Dies umso
mehr, da fast an allen größeren
Studienorten Studentinnen und
Studenten mit attraktiven Förderungen und Angeboten für
die Verlegung des Hauptwohnsitzes umworben werden.
Semesterticket
Semestrska
vozovnica
Oböina podpira nakup semesterske vozovnice.
Prosim, da posredujete prošnjo za podporo
oböinskemu uradu. Obvezno je potrebno
predložiti semestersko vozovnico. Podpora naj
soprispeva k ustavitvi odseljevanja študentk in
študentov.
DORFGEMEINSCHAFT
TRAUNDORF - STRPNA VAS
ladet ein zum | vabi na
Oktoberfest
oktobersko veselico
am Dienstag,
25. 10. 2016
Caritas Werkstätte Florian / Delavnica Florijan
Lauf ohne Grenzen in Globasnitz
Tek brez meja v Globasnici
170 teilnehmerinnen aus Kärnten und slowenien starteten beim lauf ohne Grenzen, den die CudV Črna
na Koroškem und die werkstatt/delavnica Florian
in Globasnitz/Globasnica organisierten.
Herzliche Gratulation allen Teilnehmern/innen
und den Organisatoren!
Iskrene čestitke vsem sodelujočim in organizatorjem!
lädt zum/vabi na
Saisonausklang
sezonski zaključek
Samstag/sobota, 19. 11. 2016 ab 20.00
ab
18.00 Uhr
mit
Oktoberbier
Selchwurst
Gebratene Stelzen
Kastanien
Auch zum Mitnehmen!
Tudi za seboj vzeti!
10
JAHRE
LET
25. 10. 2016
Für Essen und Getränke ist gesorgt!
Za jed in pijaöo je poskrbljeno!
Dorfgemeinschaft Traundorf/Strpna vas
Kinder malen mit Künstler Stanko Sadjak
Gratulation den jungen
Künstlern von Traundorf/Strpna vas und
Stanko Sadjak für die
Einführung in die
Malkunst!
Hvala mladim umetnikom
iz Strpne vasi, ki so pod
vodstvom umetnika
Stanka Sadjaka dokazali
izredne sposobnosti.
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Gemeindeamt Globasnitz/Globasnica, Schriftleitung: Bgm./župan Bernhard Sadovnik,
9142 Globasnitz/Globasnica 111. Druck/tisk: Gographic, Jaunstein/Podjuna.