Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr Zu

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 682
16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr
Zu
a) der Mitteilung der Landesregierung vom 28. Juli 2016
– Neigetechnikzüge im Fernverkehr auf der Relation Zürich–
Stuttgart–Nürnberg – Drucksache 16/367
b) dem Antrag der Abg. Martin Rivoir u. a. SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr – Drucksache 16/30
– Fernverkehr auf der Gäubahn Stuttgart–Zürich ab 2017
Beschlussempfehlung
Der Landtag wolle beschließen,
von der Mitteilung der Landesregierung vom 28. Juli 2016 – Drucksache 16/367
– Kenntnis zu nehmen und den Antrag der Abg. Martin Rivoir u. a. SPD – Drucksache 16/30 – für erledigt zu erklären.
28. 09. 2016
Der Berichterstatter:
Der Vorsitzende:
Jochen Haußmann
Karl Rombach
Bericht
Der Ausschuss für Verkehr beriet die Mitteilung der Landesregierung vom 28. Juli
2016, Drucksache 16/367, sowie den Antrag Drucksache 16/30 in seiner 2. Sitzung
am 28. September 2016.
Ein Vertreter des Verkehrsministeriums trug vor, bedauerlicherweise habe sich die
Deutsche Bahn von der Neigetechnik verabschiedet. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, Neigetechnikzüge aus der Schweiz, die durch einen Modellwechsel im
Zuge der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels freigesetzt würden, in BadenWürttemberg und anderen deutschen Ländern einzusetzen. Hierzu liefen Gespräche mit den Schweizerischen Bundesbahnen und dem zuständigen Ministerium in
der Schweiz, in die auch die Deutsche Bahn einbezogen werde.
Die Deutsche Bahn stehe dem Einsatz der schweizerischen Züge im Fernverkehr
noch reserviert gegenüber. Das Ministerium sei jedoch optimistisch, dass hier ein
Kompromiss erreicht werden könne. Das zu der Gäubahn in Auftrag gegebene
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Ausgegeben: 11. 10. 2016
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Drucksache 16 / 682
Gutachten habe gezeigt, dass die Zielsetzung nur unter der Voraussetzung erreicht
werde, dass Neigetechnikzüge zum Einsatz kämen. Deren Einsatz werde möglicherweise auch über die Gäubahnstrecke hinausreichen.
Der Erstunterzeichner des Antrags Drucksache 16/30 bat das Ministerium, den
konkreten Stand der Gespräche mit dem Bund zum Ausbau der Gäubahn und einer
möglichen Aufnahme des Projekts in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans darzulegen.
Der bereits genannte Vertreter des Verkehrsministeriums führte aus, das Land habe
das Gutachten zur Gäubahn und alle weiteren relevanten Informationen an den
Bund weitergegeben.
Dem Ministerium sei auch nicht mehr bekannt, als dass der Bundesverkehrsminister sowie Abgeordnete des Bundestags angedeutet hätten, eine Ergänzung des
Bundesverkehrswegeplans bezüglich der Gäubahn vorzunehmen.
Ein weiterer Vertreter des Verkehrsministeriums teilte mit, es sei zu erwarten
gewesen, dass bei der Streckenbewertung des Bundes, bei der nicht von einem
Einsatz von Neigetechnikzügen ausgegangen werde, ein Kosten-Nutzen-Indikator
von weniger als 1 herausgekommen wäre, sodass der Ausbau der Gäubahnstrecke
keine Realisierungschance gehabt hätte. Daraufhin habe das Land, obwohl es hier
keine Zuständigkeit habe, das erwähnte Gutachten in Auftrag gegeben, welches
aufgrund der bekannten Abläufe leider erst etwas später vorgelegen habe.
Der Bund bewerte derzeit auf der Basis der Ergebnisse des Gutachtens den volkswirtschaftlichen Nutzen der Maßnahme. Es gebe Signale aus dem Bundesministerium, dass die Bewertung vor der Beschlussfassung des Deutschen Bundestags
über das Schienenwegeausbaugesetz fertig werde. Die Signale auf Verwaltungsebene aus dem Bundesministerium stimmten das Landesverkehrsministerium positiv.
Ein Abgeordneter der CDU hob hervor, der Bundesverkehrsminister habe eine sehr
deutliche Aussage zum Stellenwert der Gäubahn im Bundesverkehrswegeplan getroffen. Dies könne seines Erachtens als Zusage aus Berlin gewertet werden. Nun
gelte es noch die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag abzuwarten.
Ein Abgeordneter der FDP/DVP äußerte, zu dem angesprochenen Thema gebe es
noch einen hohen Gesprächsbedarf zwischen den Schweizerischen Bundesbahnen
und der Deutschen Bahn.
Er sei sich nicht sicher, ob es sinnvoll sei, frei werdendes Zugmaterial aus der
Schweiz für die Gäubahn einzusetzen. Denn er vermute, dass auch in der Schweiz
ebenso wie in Deutschland und Italien zukünftig keine Neigetechnikfahrzeuge
mehr angeschafft würden. Er wisse nicht, wie alt die schweizerischen Züge seien,
deren Beschaffung angedacht sei. In jedem Fall stehe zu befürchten, dass auf der
Gäubahnstrecke dann kein neues Zugmaterial zum Einsatz komme.
Wichtiger als die in dem Vertrag von Lugano vorgesehene Verkürzung der Reisezeit von Stuttgart nach Zürich auf zwei Stunden und 15 Minuten sei seines Erachtens der Einsatz von modernem Zugmaterial und die Modernisierung wichtiger
Bahnhöfe an der Strecke. Statt durch den Einsatz einer Neigetechnik, die sonst
niemand mehr verwenden wolle, „auf Biegen und Brechen“ eine Verkürzung der
Fahrzeit um etwa eine Viertelstunde herausholen zu wollen, sollte vielmehr darauf
geachtet werden, dass die Zugfahrt bequem sei und pünktlich vonstattengehe. Darauf geachtet werden müsse, dass die Gäubahn nicht von Alternativrouten von Süd
nach Nord abgehängt werde.
Der zuvor genannte Vertreter des Verkehrsministeriums erwiderte, mit den vorgeschlagenen Konzepten könne ohnehin noch nicht die im Vertrag von Lugano
vorgesehene Reisezeit von zwei Stunden und 15 Minuten erreicht werden, sondern
in einer ersten Stufe erst eine Reisezeit von zwei Stunden und 35 Minuten. Dies
reiche aber aus, um die Anschlussknoten in Stuttgart und Zürich so zu verbinden,
dass insgesamt eine Beschleunigung um eine halbe Stunde im Gesamtsystem erreicht werde. Um eine Reisezeit von zwei Stunden und 15 Minuten Stunden zu
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erreichen, wären die Kosten noch viel höher. Daher hätten sich alle Beteiligten,
auch der Interessenverband Gäubahn, im Interesse der Realisierbarkeit auf die erste Stufe konzentriert.
Weder in der Schweiz noch in Italien sei die Neigetechnik ein Auslaufmodell. Gerade auch in Italien würden nach wie vor neue Neigetechnikzüge beschafft. Die
zur Freisetzung anstehenden schweizerischen Neigetechnikzüge seien noch relativ
neu.
Einvernehmlich verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an das
Plenum, von der Mitteilung Drucksache 16/367 Kenntnis zu nehmen sowie den
Antrag Drucksache 16/30 für erledigt zu erklären.
11. 10. 2016
Jochen Haußmann
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