Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 682 16. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr Zu a) der Mitteilung der Landesregierung vom 28. Juli 2016 – Neigetechnikzüge im Fernverkehr auf der Relation Zürich– Stuttgart–Nürnberg – Drucksache 16/367 b) dem Antrag der Abg. Martin Rivoir u. a. SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr – Drucksache 16/30 – Fernverkehr auf der Gäubahn Stuttgart–Zürich ab 2017 Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, von der Mitteilung der Landesregierung vom 28. Juli 2016 – Drucksache 16/367 – Kenntnis zu nehmen und den Antrag der Abg. Martin Rivoir u. a. SPD – Drucksache 16/30 – für erledigt zu erklären. 28. 09. 2016 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Jochen Haußmann Karl Rombach Bericht Der Ausschuss für Verkehr beriet die Mitteilung der Landesregierung vom 28. Juli 2016, Drucksache 16/367, sowie den Antrag Drucksache 16/30 in seiner 2. Sitzung am 28. September 2016. Ein Vertreter des Verkehrsministeriums trug vor, bedauerlicherweise habe sich die Deutsche Bahn von der Neigetechnik verabschiedet. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, Neigetechnikzüge aus der Schweiz, die durch einen Modellwechsel im Zuge der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels freigesetzt würden, in BadenWürttemberg und anderen deutschen Ländern einzusetzen. Hierzu liefen Gespräche mit den Schweizerischen Bundesbahnen und dem zuständigen Ministerium in der Schweiz, in die auch die Deutsche Bahn einbezogen werde. Die Deutsche Bahn stehe dem Einsatz der schweizerischen Züge im Fernverkehr noch reserviert gegenüber. Das Ministerium sei jedoch optimistisch, dass hier ein Kompromiss erreicht werden könne. Das zu der Gäubahn in Auftrag gegebene 1 Ausgegeben: 11. 10. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 682 Gutachten habe gezeigt, dass die Zielsetzung nur unter der Voraussetzung erreicht werde, dass Neigetechnikzüge zum Einsatz kämen. Deren Einsatz werde möglicherweise auch über die Gäubahnstrecke hinausreichen. Der Erstunterzeichner des Antrags Drucksache 16/30 bat das Ministerium, den konkreten Stand der Gespräche mit dem Bund zum Ausbau der Gäubahn und einer möglichen Aufnahme des Projekts in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans darzulegen. Der bereits genannte Vertreter des Verkehrsministeriums führte aus, das Land habe das Gutachten zur Gäubahn und alle weiteren relevanten Informationen an den Bund weitergegeben. Dem Ministerium sei auch nicht mehr bekannt, als dass der Bundesverkehrsminister sowie Abgeordnete des Bundestags angedeutet hätten, eine Ergänzung des Bundesverkehrswegeplans bezüglich der Gäubahn vorzunehmen. Ein weiterer Vertreter des Verkehrsministeriums teilte mit, es sei zu erwarten gewesen, dass bei der Streckenbewertung des Bundes, bei der nicht von einem Einsatz von Neigetechnikzügen ausgegangen werde, ein Kosten-Nutzen-Indikator von weniger als 1 herausgekommen wäre, sodass der Ausbau der Gäubahnstrecke keine Realisierungschance gehabt hätte. Daraufhin habe das Land, obwohl es hier keine Zuständigkeit habe, das erwähnte Gutachten in Auftrag gegeben, welches aufgrund der bekannten Abläufe leider erst etwas später vorgelegen habe. Der Bund bewerte derzeit auf der Basis der Ergebnisse des Gutachtens den volkswirtschaftlichen Nutzen der Maßnahme. Es gebe Signale aus dem Bundesministerium, dass die Bewertung vor der Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über das Schienenwegeausbaugesetz fertig werde. Die Signale auf Verwaltungsebene aus dem Bundesministerium stimmten das Landesverkehrsministerium positiv. Ein Abgeordneter der CDU hob hervor, der Bundesverkehrsminister habe eine sehr deutliche Aussage zum Stellenwert der Gäubahn im Bundesverkehrswegeplan getroffen. Dies könne seines Erachtens als Zusage aus Berlin gewertet werden. Nun gelte es noch die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag abzuwarten. Ein Abgeordneter der FDP/DVP äußerte, zu dem angesprochenen Thema gebe es noch einen hohen Gesprächsbedarf zwischen den Schweizerischen Bundesbahnen und der Deutschen Bahn. Er sei sich nicht sicher, ob es sinnvoll sei, frei werdendes Zugmaterial aus der Schweiz für die Gäubahn einzusetzen. Denn er vermute, dass auch in der Schweiz ebenso wie in Deutschland und Italien zukünftig keine Neigetechnikfahrzeuge mehr angeschafft würden. Er wisse nicht, wie alt die schweizerischen Züge seien, deren Beschaffung angedacht sei. In jedem Fall stehe zu befürchten, dass auf der Gäubahnstrecke dann kein neues Zugmaterial zum Einsatz komme. Wichtiger als die in dem Vertrag von Lugano vorgesehene Verkürzung der Reisezeit von Stuttgart nach Zürich auf zwei Stunden und 15 Minuten sei seines Erachtens der Einsatz von modernem Zugmaterial und die Modernisierung wichtiger Bahnhöfe an der Strecke. Statt durch den Einsatz einer Neigetechnik, die sonst niemand mehr verwenden wolle, „auf Biegen und Brechen“ eine Verkürzung der Fahrzeit um etwa eine Viertelstunde herausholen zu wollen, sollte vielmehr darauf geachtet werden, dass die Zugfahrt bequem sei und pünktlich vonstattengehe. Darauf geachtet werden müsse, dass die Gäubahn nicht von Alternativrouten von Süd nach Nord abgehängt werde. Der zuvor genannte Vertreter des Verkehrsministeriums erwiderte, mit den vorgeschlagenen Konzepten könne ohnehin noch nicht die im Vertrag von Lugano vorgesehene Reisezeit von zwei Stunden und 15 Minuten erreicht werden, sondern in einer ersten Stufe erst eine Reisezeit von zwei Stunden und 35 Minuten. Dies reiche aber aus, um die Anschlussknoten in Stuttgart und Zürich so zu verbinden, dass insgesamt eine Beschleunigung um eine halbe Stunde im Gesamtsystem erreicht werde. Um eine Reisezeit von zwei Stunden und 15 Minuten Stunden zu 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 682 erreichen, wären die Kosten noch viel höher. Daher hätten sich alle Beteiligten, auch der Interessenverband Gäubahn, im Interesse der Realisierbarkeit auf die erste Stufe konzentriert. Weder in der Schweiz noch in Italien sei die Neigetechnik ein Auslaufmodell. Gerade auch in Italien würden nach wie vor neue Neigetechnikzüge beschafft. Die zur Freisetzung anstehenden schweizerischen Neigetechnikzüge seien noch relativ neu. Einvernehmlich verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an das Plenum, von der Mitteilung Drucksache 16/367 Kenntnis zu nehmen sowie den Antrag Drucksache 16/30 für erledigt zu erklären. 11. 10. 2016 Jochen Haußmann 3
© Copyright 2024 ExpyDoc