- EW Medien

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
Informationstag Energie
Anforderungen an die Transparenz
der Netzbetreiber
13. Dezember 2016, Berlin
Themen
• Neue Vorgaben der ARegV zur Veröffentlichung von Daten
• Diskussionspapier und Leitfaden der BNetzA zur Transparenz
• Bedeutung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
• Herausforderungen in der Praxis
• Nutzen für Verbraucher?
Moderation
RA Dr. Michael Koch | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
Referenten
RA Thomas Burmeister | White & Case LLP, Düsseldorf
Jan Kiskemper | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
RA Dr. Michael Koch | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
Dr. Chris Mögelin | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen, Bonn
Dr. Sebastian Goes | E.ON SE, Essen
In Zusammenarbeit mit:
Besuchen Sie uns unter www.bdew.de
Programm
Dienstag, 13. Dezember 2016
9.00 Uhr
Check-in mit Begrüßungskaffee
9.30 Uhr
Begrüßung durch den Tagungsleiter
RA Dr. Michael Koch, Geschäftsbereich Recht und Betriebswirtschaft,
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
9.45 Uhr
Vorgaben der ARegV zur Veröffentlichung von Daten
• Neuerungen durch die ARegV-Novelle
• Bedeutung für die Netzbetreiber
• Position des BDEW
Jan Kiskemper, Geschäftsbereich Energienetze und Regulierung, BDEW
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
10.30 Uhr
Fragen und Diskussion, anschließend Kaffeepause
11.00 Uhr
Diskussionspapier und der Leitfaden der BNetzA
• Zukünftige Praxis bei der Veröffentlichung von Entscheidungen
• der BNetzA
• Bedeutung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
• Schwärzungsfähige und nicht schwärzungsfähige Daten
• Hinweise zum Verfahren
Dr. Chris Mögelin, Leiter Justiziariat und Prozessführung,
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen, Bonn
12.00 Uhr
Rechtliche Grundlagen und Grenzen der Transparenz
• Rechtsgrundlagen: Europarecht, Verfassungsrecht und EnWG
• Rechtsprechung zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
- Energierechtliche Rechtsprechung von BGH und OLG Düsseldorf
• Besonderheiten in der Energiewirtschaft: der Netzbetreiber zwischen
„gläsern“ und Blackbox
RA Thomas Burmeister, Partner, White & Case LLP, Düsseldorf
12.45 Uhr
Fragen und Diskussion
13.15 Uhr
Gemeinsames Mittagessen
14.15 Uhr
Transparenzanforderungen aus Unternehmenssicht
• Übersicht über den aktuellen Umfang der Datenerhebungen
• Drohende Nachteile im Wettbewerb?
• Aufwand und Nutzen von mehr Transparenz
Dr. Sebastian Goes, E.ON SE, E.ON Deutschland, Essen
15.00 Uhr
Die Rolle der Verbraucher
• Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes
• Nutzen veröffentlichter Daten
• Bessere Kontrollmöglichkeiten?
RA Dr. Michael Koch, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
15.45 Uhr
Abschlussdiskussion
16.15 Uhr
Ende der Veranstaltung
Kurzbeschreibung
Hintergrund
Wie transparent müssen die Daten der Netzbetreiber gemäß den aktuellen rechtlichen Maßgaben sein? Muss jedermann Entscheidungen der Regulierungsbehörden nachvollziehen
können? Kann ein Unternehmen trotz aller Transparenzanforderungen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geltend machen?
Mit der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers hat die Bundesnetzagentur im Sommer dieses
Jahres eine erneute Debatte um diese Fragen eröffnet. Darin stellt die Regulierungsbehörde ihre
bisherige und vor allem künftige Praxis bei der Veröffentlichung ihrer Entscheidungen in den
Bereichen Elektrizität und Gas dar. Im Fokus steht insbesondere, in welchen Fällen die von den
Unternehmen vorgenommenen Schwärzungen tatsächlich gerechtfertigt sind. Bei der Beantwortung dieser Frage kann es nicht nur darum gehen, allein dem Transparenzgebot gerecht zu
werden. Zu berücksichtigen ist auch der gebotene Schutz sensibler Daten. Das gilt sowohl mit
Blick auf den spezifischen Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern als auch hinsichtlich der
Einordnung von Netzen als kritische Infrastruktur.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind entsprechend der geltenden Gesetzeslage zu schützen. Das gilt auch in Anbetracht der neuen rechtlichen Vorgaben, die künftig bezüglich der Veröffentlichung von Daten gelten. Zu nennen ist hier vor allem der neue § 31 ARegV, wonach in Zukunft von den Regulierungsbehörden deutlich mehr netzbetreiberbezogene Daten veröffentlicht
werden können, wie beispielsweise die Erlösobergrenze, die Effizienzwerte oder der Kapitalkostenaufschlag.
Mit der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Fragestellungen und Lösungen
rund um die geltenden Transparenzanforderungen. Diskutieren Sie mit Experten aus Recht und
Wirtschaft und nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch mit Kollegen.
Zielgruppe
Der Informationstag richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Energierecht,
Regulierung und Netz.
Weitere Veranstaltungen
BDEW-Informationstag
ARegV-Novelle
25. Oktober 2016, Fulda
BDEW-Informationstag
Netzentgelte Gas - Aktuelle Umsetzungsfragen im Vorfeld der 3. Regulierungsperiode
3. November 2016, Düsseldorf
BDEW-Veranstaltung
Regulierungstag
23. November 2016, Köln
Ausstellung/Sponsoring
Bei Interesse an einem Ausstellungsstand oder einem Sponsoring, schreiben Sie uns eine Mail an
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Möglichkeiten. Oder besuchen Sie uns auf unserer Internetseite
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Anforderungen an die Transparenz der Netzbetreiber
13. Dezember 2016, Berlin
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Termin und Ort
Veranstaltungstermin
Dienstag, 13. Dezember 2016
9.30 - 16.15 Uhr
Veranstaltungsort
Adina Apartment Hotel Checkpoint Charlie
Krausenstraße 35-36
10117 Berlin
Tel.: 0 30.2 00 76 70 Fax: 0 30.76 75 99
www.adina.de.com
www.ew-online.de
In Kooperation mit
BDEW Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e.V., Reinhardtstraße 32,
10117 Berlin
Ansprechpartner: RA Dr. Michael Koch
Telefon 0 30.30 01 99-15 30
[email protected]
Anreise
Für Ihre Anreise können Sie das kostengünstige Veranstaltungsticket der DB nutzen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie
auf unserer Homepage unter der Rubrik „Veranstaltungen“. Buchbar ist das Angebot ab
sofort unter der Hotline 0 18 06.31 11 53 mit
dem Stichwort: EW Medien (Telefonkosten
aus dem Netz der Deutschen Telekom AG betragen 20ct/Anruf. Die Hotline ist Montag bis
Samstag von 7.00–22.00 Uhr erreichbar.)
In Kooperation mit
Konditionen
Teilnehmerbeitrag
€870,- für BDEW-Mitglieder
€ 1.250,- für Nicht-Mitglieder
(einschließlich Online-Tagungsunterlagen,
Mittagessen, Pausengetränken, zzgl. MwSt.).
Bei Absagen ab dem 13. Kalendertag vor
Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50 %, bei
Absagen ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmebeitrags.
Veranstalter
EW Medien und Kongresse GmbH
Kleyerstraße 88
60326 Frankfurt am Main
www.ew-online.de
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EW Medien und Kongresse
GmbH, die auf Anfrage erhältlich sind.
Abweichende Rechnungsanschrift
Datum
Fragen zur Anmeldung?
Telefon 0 69.7 10 46 87-552
Ihre Ansprechpartner
Projektleitung: Gerit Liebmann
Projektkoordination: Ines Kaltwasser
Telefon 0 30.28 44 94-183
[email protected]
Abteilung
BDEW-Mitglied
Fax 0 69.7 10 46 87-95 52
[email protected]
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