tfA-Transitforum Austria

tfA-Transitforum Austria-Tirol
Ihre alpine Bürgerrechtsorganisation
UVP-G-2000 Organisation
6134 Vomp, Josef Heiss-Straße 74
[email protected]
www.transitforum.at
ZVR:584188474
Thema: BBT – FINANZIERUNGSSTOPP IM „ÖFFENTLICHEN INTERESSE“
Herrn Bundeskanzler Mag. Christian Kern
Herrn Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner
Herrn Finanzminister Dr. Hansjörg Schelling
Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2
1010 W I E N
Vomp, Wien, 14. Oktober 2016
Finanzierungsstopp des Gemeinschaftsprojektes Brenner Basis Tunnel im „Öffentlichen Interesse“
wegen notorischer Verletzung der Vorgaben der Bundesverfassung, des Bundesfinanzierungs- und
des Bundeshaushaltsgesetzes in Bezug auf die Verwendung österreichischer Steuergelder durch
den Baupartner Republik Italien bzw. der Länder Südtirol und Trentino in Bezug auf fehlende
verkehrs- und finanzrechtliche Rahmenbedingungen zur Reduktion der Transitbelastungen bzw. zur
Verlagerung eines Teiles des hohen Lkw-Transitverkehrs auf die Eisenbahn oder auch andere,
kürzere alpine Transitrouten (vgl. beiliegende Entschließungen der Tiroler Landtage).
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Vizekanzler,
sehr geehrter Herr Finanzminister,
es ist an der Zeit, Fakten zu sehen, zu erkennen und danach zu handeln. Wir erwähnen in Bezug auf die
Finanzierung des Projektes Brenner Basis Tunnel (nachfolgend kurz BBT) – zusammen mit der Republik
Italien sowie der Europäischen Union – die Vorgaben der Bundesverfassung nach „Wirtschaftlichkeit,
Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit“, verbunden nach Möglichkeit mit einer „hohen
regionalen Beschäftigungswirksamkeit und daraus resultierenden ebenso hohen Rückflüssen an
Steuern und Abgaben zur Finanzierung des Gemeinwohls“.
Die Brennerstrecke im Anwendungsbereich des Rahmengebietes der Alpenkonvention von
Rosenheim bis Verona mit dem italienischen Teil Brennerpass bis Verona.
Es geht in diesem Schreiben um die Gesamtsicht der Brennerstrecke und die Wirksamkeit sämtlicher
von den Bau“partnern“ des BBT getroffener Maßnahmen in den letzten 30 Jahren, die zum Ziel der
„Verlagerung eines Teils des Lkw-Transitverkehrs auf die Brennereisenbahn“ führen sollten.
1
Die Eisenbahnumfahrung Innsbruck
Die österr. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben den Bau der Eisenbahnumfahrung Innsbruck mit
der Zielsetzung, nach Inbetriebnahme „tgl. 1300 bis 1600 Lkw-Einheiten von der Straße auf die
Schiene zu verlagern“ finanziert (Inbetriebnahme war im Mai 1994, die angestrebte Verlagerung hat es
wegen der Erleichterungen für den Lkw-Transit durch die Mitgliedschaft in der EG mit 1. Jänner 1995 nie
gegeben). Das setzen wir als bekannt voraus. Falls gewünscht, liefern wir gerne die entsprechenden
Unterlagen. In Erinnerung geblieben sind die Kostenüberschreitungen des Projekts um rund 70 %.
Parallel dazu wurden die Terminals in Wörgl und am Brennersee für die RoLa errichtet, die Tunnelprofile
aufgeweitet und eine Reihe weiterer Verbesserungen getätigt, die allesamt von den Steuerzahlerinnen und
Steuerzahlern finanziert werden mussten, aber zu keiner nennenswerten Verlagerung geführt haben.
Die Neue Unterinntalbahn – auch „Unterinntaltrasse“ genannt.
Die österr. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben in Folge den Bau der Neuen Unterinntalbahn
finanziert, von der Zielsetzung, „Lkw-Transit auf die Eisenbahn zu verlagern“, ist ebenso nichts
geblieben. Das Projekt wurde mit einer Kostenüberschreitung von mehr als 100 % abgeschlossen.
Dazu drei Sachbefunde:
● „Verlagert wurden und werden Steuergelder in Milliardenhöhe in nationale und internationale
Tunnelbaukonzerne im Umweg über die ÖBB, der Lkw-Transit bleibt auf der Straße, der betroffenen
Bevölkerung und Wirtschaft bleiben Verluste an Gesundheits-, Lebens- und Wirtschaftsqualität“.
● Was vor Jahren heftigst bestritten wurde, ist nun schwarz auf weiß an der Eisenbahnumfahrung
Innsbruck und Neuen Unterinntalbahn belegt: „Bau, Modernisierung samt Subvention (!) des
Eisenbahngüterverkehrs allein verlagern keinen einzigen Lkw von der Straße auf die Schiene“ –
ohne „fairen Wettbewerb Straße/Schiene durch verkehrs- und finanzrechtliche Rahmenbedingungen“ ist keine Verlagerung und auch keine Entlastung der Straße möglich. Diese Sachbefunde
bilden die verfassungskonforme BBT-Finanzierungs-Grundvoraussetzung; sie brauchen den Blick
auf die gesamte Brennerstrecke und nicht den „isolierten Tunnelblick“ auf Kufstein – Brennerpass.
● Ebenso liegt damit schwarz auf weiß vor, dass die politisch gesteuerten medialen Diskussion in
Bayern, Nord- und Südtirol über Zulaufstrecken nur davon ablenken sollen, dass die gleichen
Politiker, die das ständig zur Diskussion stellen, die gleichen sind, die kein Interesse an verkehrsund finanzrechtlichen Änderungen mit dem Ziel der „Verlagerung auf die Eisenbahn“ haben. Es
geht nur darum, den „Verlagerungsfluss von Steuergeld in Baukonzerne“ aufrecht zu halten.
Maßnahmenbündel an A12 Inntalautobahn und A13 Brennerautobahn.
Parallel zum Bau von Eisenbahnumfahrung Innsbruck und Neue Unterinntalbahn wurde seit 1989 an der
Strecke Kufstein – Brenner mit einer Reihe von verkehrs- und finanzrechtlichen Maßnahmen versucht,
mehr Güter auf die Eisenbahn zu verlagern und damit gleichzeitig die weit überhöhten Lärm- und
Abgasbelastungen zu reduzieren (bspw. das erste Lkw-Nachtfahrverbot; die Ökopunkteregelung; die LkwFahrverbote für Euro 0, 1, 2; das sektorale Lkw-Fahrverbot; die Einrichtung von Lkw-Kontrollstellen in
Kundl, Radfeld und Brennersee samt entsprechender Kontrollen; Tempolimits für Lkw, Busse, Pkw etc.).
2
Beide Projekte haben wegen des Fehlens entsprechender Maßnahmen auf der südlichen Seite des
Brennerpasses drei wesentliche Vorgaben der Bundesverfassung nicht erreicht: Die Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit – die Rechtmäßigkeit wird mit entsprechenden politischen
Beschlüssen irgendwie argumentierbar sein – mit der „Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns“
allerdings nicht (die gilt allerdings nicht für die Politik).
Der Brenner Basis Tunnel und die Finanzierung mit Italien und der EU.
Nun zum Brenner Basis Tunnel (0,25 % Anteil der 2200 km langen Eisenbahnhochgeschwindigkeitsstrecke Berlin – Palermo), der nicht von Österreich allein, sondern zu einem gleichen Teil von der
Republik Italien und einem noch nicht rechtsverbindlich festgelegten Anteil von der EU finanziert wird.
Wir fordern im „Öffentlichen Interesse“ einen Finanzierungsstopp der Republik Österreich für den
Brenner Basis Tunnel samt allfälliger Rückzahlungen bisher geleisteter österreichischer Zahlungen
deshalb, weil der Bau“partner“ Italien seit Jahrzehnten dafür verantwortlich ist, dass das
Verlagerungsziel bewusst und willkürlich außer Kraft gesetzt und die Mitfinanziers brüskiert werden.
Verkehrs- und finanzrechtliche Mängel vom Brennerpass bis Verona.
Auf zwei Drittel der genannten Brennerstrecke fehlen die auf Seite 2 angeführten finanz- und verkehrsrechtlichen Maßnahmen. So gibt es auf der Strecke Brennerpass bis Verona bis heute kein LkwNachtfahrverbot zum Schutz der Anrainer und Berufskraftfahrer (in der Schweiz seit 1934, in Österreich
seit 1989), kein Lkw-Fahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0, 1, 2 etc. und gilt ein LkwKilometertarif von rund 15 Cent (238 km). Dem gegenüber auf der Strecke Kufstein-Brenner (112 km)
ebenso knapp 70 Cent wie in der Schweiz und daher ergibt sich für die Brennerstrecke Rosenheim Verona
ein durchschnittlicher Lkw-km-Tarif von lediglich 30 Cent. Dazu ein Satz, der sich intensiv bei allen
einprägen soll, die so gerne alles „auf Brüssel“ abschieben:
Trotz intensiver Nachforschung konnte bis heute weder eine EU-Richtlinie oder ein EuGH-Urteil gefunden
werden, womit der Republik Italien seit Jahrzehnten untersagt wird, in ihrem Bereich der hochsensiblen
Brennerstrecke vom Brennerpass bis Verona Schutzmaßnahmen wie im österr. Anteil zu verordnen, den
heutigen „Lkw-Sozial-km-Tarif“ auf Höhe der Wegekostenrichtlinie anzuheben und mit den Einnahmen
Maßnahmen wir Lärmschutz oder Einhausungen an besonders sensiblen Stellen zu finanzieren.
All dies führt dazu, dass
a) der internationale Lkw-Transit vorrangig seit Jahrzehnten BEWUSST und WILLKÜRLICH durch
Nichtsetzen finanz- und verkehrspolitisch notwendiger Maßnahmen auf dem südlichen Teil der
Brennerstrecke vom Brennerpass bis Verona durch die Republik Italien auf den Brenner gelockt
wird. Derzeit bereits rund 2 Millionen Transit-Lkw, davon mehr als die Hälfte nicht nach dem
„Prinzip des kürzesten Weges“ (©Amt der Tiroler Landesregierung),
b) sämtliche verkehrs- und finanzrechtlichen Maßnahmen in Bezug auf das „Verlagerungsziel“ der
Republik Österreich und der EU auf dem österreichischen Teil der Brennerstrecke durch das Fehlen
auf dem italienischen Teil ad absurdum geführt werden,
3
c) sämtliche Milliardeninvestitionen in die Eisenbahnstrecke von Kufstein bis Brenner mit dem Ziel der
Verlagerung dadurch ad absurdum geführt werden,
d) der größte Teil des Tiroler Zentralraumes seit 1. Oktober 2002 als „belastetes Gebiet (Luft)“ wegen
weit überhöhter JahresMITTELwerte im Bereich Stickstoffdioxid (schweres Atemwegsgift)
ausgewiesen ist. Dies führt zu erheblichen Gesundheitsbelastungen ebenso wie zu
Wettbewerbsverzerrungen bei Betriebsansiedelungen bzw. –erweiterungen mit dem Verlust von
Arbeitsplätzen in allen Branchen und
e) eine Reihe von Investitionen in Lärmschutz an Autobahnen durch den ständig steigenden LkwTransitverkehr ebenso unwirksam werden wie sündteure Investitionen in Filteranlagen vor allem der
Produktionsbetriebe im Nordtiroler Zentralraum durch die nach wie vor weit überhöhten Stickstoffdioxidwerte an den Tiroler Luftgütemessstellen der A12 Inntal- und der A13 Brenner-autobahn,
insbesondere durch „mit südlicher Gewalt nie verlagerten Transit-Güterverkehr“.
Dass nun dem Präsidenten der Südtiroler Handelskammer, dem ehemaligen SVP-EU-Parlamentarier Dr.
Michael Ebner, nichts Besseres einfällt, als sich in Brüssel über das angekündigte „sektorale LkwFahrverbot“ (Transport von Schrott, Müll, Abfällen etc.) zu „beschweren“, während die gleiche Südtiroler
Handelskammer schamlos nach Milliarde um Milliarde für den BBT aus dem österr. Bundesbudget schreit,
schlägt dem Fass den Boden aus und beweist einmal mehr und deutlich den
Sachbefund:
● Die Bau „Partner“ südlich des Brennerpasses (Republik Italien, Südtirol, Trentino bis hin zur
Handelskammer etc.) haben kein Interesse an einer Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene.
Es geht ihnen seit Jahren ausschließlich darum, die österreichische Staatskasse für den BBT zu
plündern, unser hart erwirtschaftetes Steuergeld in dieses „amici-investment“ zu verlagern und
gleichzeitig mit allen Mitteln jede „Verlagerung von Lkw-Transit auf die Brennereisenbahn“ zu
verhindern und zu blockieren. Damit werden alle „verbalen“ Verlagerungsziele genauso wie alle
völkerrechtlichen Vorgaben von der Alpenregion bis in die Brüsseler Zentralen missachtet, ignoriert
und der betroffenen Bevölkerung „Tunnelsand in die Augen gestreut“ – ein unhaltbarer Zustand.
Schlussbemerkungen:
Die Forderung nach einem Finanzierungs-Stopp für den BBT und damit für ein Ende der „Verlagerung von
hart erwirtschaftetem Steuergeld über den Brenner in die BBT SE“ fußt nicht in einer „Anti-BBTHaltung“, wie sehr oft unterstellt wird. Es war die Tiroler Zivilgesellschaft, die zusammen mit BM Dr.
Rudolf Streicher Ende der 80-er Jahre die Brennereisenbahn aus ihrem Schlaf erweckt und dafür
gesorgt hat, dass sie so zeitgemäß erneuert und modernisiert wurde, wie sie heute samt Lärmschutz und
entsprechenden Verlagerungskapazitäten zur Verfügung steht. Mit dieser und für diese Tiroler
Zivilgesellschaft fordern wir nun auch Klarheit: Entweder wird ein Teil des Lkw-Transitverkehrs
tatsächlich „verlagert“ oder aber die Republik Italien und die EU sollen sich den BBT selbst
finanzieren. Aber nicht in 10 oder 20 Jahren, sondern unverzüglich durch Nutzen der geschaffenen
Kapazitäten. „Facta, non verba – Taten, keine Worte“: Geredet, geschrieben und versprochen wurde
lange genug – jetzt zählen angesichts immer leerer Staatskassen die Taten.
4
Notorische Missachtung von Grundrechten.
Durch die Nichtverlagerung von Lkw-Transit auf die Brennereisenbahn durch fehlende verkehrs- und
finanzrechtliche Maßnahmen an der gesamten Brennerstrecke werden Bürgerinnen und Bürgern,
Einheimischen und Gästen, Jung und Alt, selbständig oder unselbständig, eine Reihe von Rechten versagt;
unter anderem das Grundrecht auf Gesundheit, festgeschrieben in der EMRK wie in der EUGrundrechtscharta, werden die Vorgaben des Durchführungsprotokolls Verkehr der Alpenkonvention
missachtet und wird damit der gesamten Brennerregion bewusst und willkürlich ein Teil der
Gesundheits-, Lebens- und Wirtschaftsqualität entzogen.
Notorische Missachtung der österreichischen Bundesverfassung.
Der geforderte BBT-Finanzierungsstopp steht in direktem Bezug dazu, dass österreichisches Steuergeld,
welches Ihnen anvertraut wurde bzw. was sie sich von uns allen monatlich als Lohnsteuer, Umsatzsteuer
oder sonstigen Steuern aller Art „nicht zu knapp“ holen, nach den Vorgaben der Bundesverfassung, des
Bundeshaushalts- und Bundesfinanzierungsgesetzes investiert wird. Durchaus auch in Infrastrukturmaßnahmen, wenn sie ihren ZWECK erfüllen, WIRTSCHAFTLICH geführt werden können und vor allem
das Kriterium der SPARSAMKEIT erfüllen. Dazu nur die Randbemerkung, dass es schon eigenartig ist,
wenn allein bei den Probestollen ein „Rechenfehler“ von 1,3 Milliarden Euro ohne jedwede
Konsequenzen zu Buche schlägt (Aussage der ehemaligen Verkehrsministerin und heutige Parlamentspräsidentin
Doris Bures am 19. Jänner 2011 in Anwesenheit von Generalsekretär Herbert Kasser in ihrem Büro am Stubenring).
Bei einem „Gemeinschaftsprojekt“ in Milliardenhöhe muss strikt darauf geachtet werden, dass alle
verfassungsgemäßen Vorgaben, die auch den Prüfleitlinien des nationalen wie des europäischen
Rechnungshofes entsprechen, umgesetzt und eingehalten werden; dies gilt selbstverständlich auch für
alle Kostenbeiträge aus der EU, die ohnedies nur eigenes Steuergeld sind. Das gleiche Anliegen werden
wir daher auch bei den zuständigen EU-Stellen vorbringen.
In einer Zeit, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Vizekanzler und sehr geehrter Herr
Finanzminister, in welcher die öffentlichen Ausgaben ständig durch immer neue Herausforderungen
steigen, in der der Herr Finanzminister in seiner Budgetrede vom 12. Oktober 2016 "Runter mit den
Schulden, runter mit den Ausgaben, runter mit den Steuern" als Ziel vorgibt, ist es umso wichtiger,
dass Steuergeld sorgsam und verfassungsgemäß ausgegeben wird.
Forderung von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.
Das fordern wir als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Ihnen – ob in unselbständiger oder
selbständiger Beschäftigung – mit Nachdruck ein. In jedem Fall so lange, bis auch der Bau“partner“ all die
notwendigen verkehrs- und finanzrechtlichen Maßnahmen an der Brennerstrecke vom Brennerpass bis
Verona setzt, damit tatsächlich ein Teil des lebensraumbelastenden Lkw-Gütertransitverkehrs die
schon heute bestehenden Eisenbahnkapazitäten im gesamten Alpenbogen von Nizza bis Wien (!)
nützen kann und in Zukunft nützen wird. Das ist uns wichtig, denn derzeit wird nur von BBT-Baukosten in
Höhe von rund 10 Milliarden Euro gesprochen – die Betriebs- und Folgekosten bleiben vollkommen
außer Acht und würden letztlich als „immerwährender Staatszuschuss“ bei uns in Österreich bleiben.
5
Seit mehr als 20 Jahren notorische Missachtung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes.
Da reicht es auch nicht, wenn der österreichische Bundesrechnungshof seit Jahrzehnten (!) in Berichten
zur Eisenbahnumfahrung Innsbruck, zur Neuen Unterinntalbahn und zum BBT all diese „notwendigen
verkehrs- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen empfiehlt“, die bisher zwar ansatzweise, aber
dennoch unzureichend an der Strecke Kufstein – Brenner umgesetzt, an der Strecke Brennerpass bis
Verona aber mit „brutaler politischer Gewalt blockiert und verhindert wurden“. Im Grunde eine
Desavouierung der Arbeit des Bundesrechnungshofes mit finanziellen Dimensionen in Milliardenhöhe.
Nicht umsonst hat der mit 30. Juni 2016 in Pension gegangene Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser
seiner Nachfolgerin, Frau Dr. Margit Kraker, rund 1700 von der Politik nie umgesetzte Empfehlungen (!)
des Rechnungshofes als schwere Erbpacht hinterlassen (ZiB2 vom 10. Oktober 2016).
In diesem speziellen Fall muss auch der österreichische Bundesrechnungshof vermutlich „Neuland“
betreten, denn bei einem „Gemeinschaftsprojekt“ wäre es ein kapitaler und unumkehrbarer Fehler,
wenn nur der österreichischen Politik „verkehrs- und finanzrechtliche Empfehlungen“ im Zuge der
gerade laufenden Prüfung des „Bahnprojekts Brenner Basis Tunnel“ mitgegeben würden. Es sind genau
die von uns genannten bisher fehlenden Maßnahmen auch im südlichen Teil der Brennerstrecke
„umfassend zu prüfen“; ganz abgesehen von der Hauptaufgabe der „verfassungskonformen
Verwendung“ österreichischen Steuergeldes nach Italien in die BBT SE.
Die Baugesellschaft BBT SE, die für die Abwicklung des UVP-Verfahrens in Innsbruck ihren Standort hatte,
ist für die gesamte Bau-, Planungs-, Vergabe- und Finanzierungsphase, dem Vernehmen nach gar aus
„steuerrechtlichen Gründen“ (!) nach Bozen übersiedelt und würde in der Betriebsphase wieder nach
Innsbruck übersiedeln – damit die Republik Österreich dann versuchen kann, das tägliche, wöchentliche,
monatliche und jährliche Minus aus dem „unwirtschaftlichen Betrieb“ (Aussagen der Betreiber)
abzudecken. Aus „immerwährenden verlorenen Zuschüssen“. Auch das ist ein Punkt, der unverzüglich
zu klären ist, bevor weitere Milliarden verfassungswidrig über den Brenner „verlagert“ werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben in Erwartung Ihrer raschen Antwort und
entsprechendem Handeln im „verfassungskonformen Öffentlichen Interesse“
mit freundlichen Grüßen für den Vorstand
Ihr Fritz Gurgiser
Anhang:
Entschließungen der Tiroler Landtage in Innsbruck und Bozen
6
Entschließung vom 6. November 2011 des Nordtiroler Landtages:
„Die Tiroler Landesregierung wird aufgefordert, umgehend mit den Nachbarländern Bayern, Südtirol und
Trentino sowie den Ländern BRD und Italien in Verhandlung zu treten, um erstmals gemeinsame
Maßnahmen (tariflich, verkehrsbegrenzend etc.) entlang der Brennerstrecke im Anwendungsbereich der
Alpenkonvention von Rosenheim bis Verona zu verordnen, um gegenüber den anderen Alpentransitrouten
durch Frankreich und Italien gleiche Bedingungen herzustellen und dem alpenquerenden Gütertransit das
„Prinzip des kürzesten Weges“ Straße/Schiene anzubieten.“
Entschließung vom 6. Februar 2013 des Südtiroler Landtages:
„Es bedarf daher dringend aufeinander abgestimmte Maßnahmen, um gegenüber den anderen
Alpentransitrouten gleiche Bedingungen herzustellen und dem alpenquerenden Gütertransit das „Prinzip
des kürzesten Weges" Straße/Schiene anzubieten.“
Anmerkung:
Die 100 %-ige Missachtung beider Entschließungen bestätigt in seltener Klarheit, dass nicht einmal in der
direkt betroffenen Region (!) nördlich und südlich des Brennerpasses REAL daran gedacht wird, an der
„gesundheits-, bürger- und wirtschaftsfeindlichen IST-Situation“ der hohen Belastungen aus dem LkwTransit etwas zu ändern. Ein Grund mehr, die Finanzierung dieses Gemeinschaftsprojektes zu stoppen
bzw. mindestens so lange auszusetzen, bis den seit Jahrzehnten verbal und schriftlich angekündigten
„Verlagerungsversprechen“ auch die entsprechenden Taten folgen – FACTA, NON VERBA.
7