Pressemitteilung: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

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Pressemitteilung
Berlin, 12.10.2016
Nr. 50
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Hochwertige, innovative und
finanzierbare Arzneimittelversorgung auch für die Zukunft sichern“
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der
Arzneimittelversorgung in der GKV“ (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG)
beschlossen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Die Patientinnen und Patienten
sollen sich darauf verlassen können, dass sie auch in Zukunft mit hochwertigen und innovativen
Arzneimitteln versorgt werden. Zugleich müssen wir die langfristige Finanzierbarkeit unseres
Gesundheitswesens im Blick haben. Um unsere gute Arzneimittelversorgung zu sichern und
weiterzuentwickeln, haben wir ein ausgewogenes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Mit
der Einführung einer Umsatzschwelle sorgen wir dafür, dass die Patienten weiterhin möglichst
schnell mit neuen Arzneimitteln versorgt werden, die Ausgaben für besonders hochpreisige neue
Arzneimittel aber begrenzt sind. Wir stärken die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch
Apotheken sowie die Qualität und Sicherheit bei der Versorgung mit Arzneimitteln zur
Krebsbehandlung. Leitschnur für den Gesetzentwurf ist der Nutzen für die Patientinnen und
Patienten.“
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Die Entwicklung innovativer Arzneimittel und neuer Wirkstoffe trägt wesentlich zu einer
besseren Gesundheitsversorgung in Deutschland bei. Damit der Standort Deutschland für
Forschung und Produktion für die pharmazeutische Industrie weiterhin stark bleibt, haben das
Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Vertretern der pharmazeutischen Verbände,
der Wissenschaft und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie im Zeitraum von
2014 bis 2016 einen Dialog geführt.
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf greift zum einen wichtige
Anregungen aus diesem „Pharmadialog“ auf und beinhaltet zum anderen weitere Maßnahmen
zur Stärkung und Erhaltung des hochwertigen Versorgungsniveaus mit Arzneimitteln in der
Gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig tragen die Maßnahmen zur finanziellen
Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung bei.
Zur Weiterentwicklung des mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) im Jahr
2011 eingeführten und inzwischen bewährten Verfahrens zur Nutzenbewertung und
Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen enthält der Gesetzentwurf folgende
Regelungen:

Die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln sollen bei der Nutzenbewertung noch
besser berücksichtigt werden können. Bei Antibiotika wird die Resistenzsituation bei der
Nutzenbewertung (und bei der Festbetragsgruppenbildung) künftig einbezogen.

Die freie Preisbildung für ein Arzneimittel im ersten Jahr nach Markteinführung gilt
künftig nur bis zum Erreichen eines Schwellenwerts in Höhe von 250 Mio. Euro.

Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre Praxissoftware besser über die Ergebnisse
der Nutzenbewertung informiert werden.

Auf eine öffentliche Listung der vereinbarten Erstattungsbeträge für Arzneimittel wird
verzichtet. Mit einer Verordnung wird diese Regelung ausgestaltet, die den
Pharmastandort Deutschland stärkt und Spielraum für die Preisvereinbarung schafft.

In begründeten Einzelfällen – wenn es für den Patienten eine wichtige Therapieoption
bedeuten kann – wird es möglich sein, bei der Vereinbarung von Erstattungsbeträgen bei
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nicht belegtem Zusatznutzen von der Vorgabe abzuweichen, dass der Erstattungsbetrag
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nicht zu höheren Jahrestherapiekosten führen darf als die wirtschaftlichste
Vergleichstherapie.

Die Wartefrist für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens auf Grund neuer
wissenschaftlicher Erkenntnisse wird verkürzt.
Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere Maßnahmen:

Das geltende Preismoratorium für Arzneimittel ohne Preisregulierung wird bis zum Ende
des Jahres 2022 verlängert. Ab 2018 wird eine Preisanpassung entsprechend der
Inflationsrate eingeführt.

Zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken wird
die Vergütung bei Standard-Rezepturarzneimitteln und Betäubungsmitteln erhöht.

Um die Qualität und Sicherheit in der Versorgung mit Arzneimitteln zur
Krebsbehandlung (Zytostatika) sicherzustellen und zugleich Wirtschaftlichkeitsreserven
zu erschließen, werden Rabattverträge zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen
Herstellern ermöglicht und die Verhandlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung über
die Vergütung der Apotheker erweitert (Hilfstaxe). Die bisherige
Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen mit Apotheken über Zytostatika entfällt.

Um den zielgenauen Einsatz von Antibiotika zu fördern, werden die Regelungen zur
Erstattung von diagnostischen Verfahren verbessert.

Das Arzneimittelgesetz wird an europarechtliche Vorgaben bezüglich der Anerkennung
der Tätigkeit als sachkundige Person in pharmazeutischen Betrieben mit
Herstellungserlaubnis angepasst.

Um die Akutversorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern, werden
Vorratsbestellungen von Importarzneimitteln durch Krankenhausapotheken begrenzt
ermöglicht.

Um Lieferengpässe bei der Arzneimittelversorgung zu vermeiden, erhalten die
zuständigen Bundesoberbehörden durch Änderungen des Arzneimittelgesetzes die
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Möglichkeit, von den Herstellern Informationen zu Absatzmenge und
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Verschreibungsvolumen des betroffenen Arzneimittels zu fordern.
Die Regelungen sollen 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des
Bundesrates.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bundesgesundheitsministerium.de
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