Usinger Anzeigenblatt 13. Oktober 2016 9 KRAFTFAHRZEUGE . NEU // GEBRAUCHT // ZUBEHÖR -Servicepartner Autohaus Becker Ihr Partner in Sachen Neu- und Gebrauchtwagen Service, Unfallreparatur Weilstraße 50 35789 Weilmünster Tel. 0 64 72/91650 S & B Automobile Frankfurter Str. 16 Usingen Tel. 0 60 81 - 966 75 97 Winterreifen mit Einlagerung ohne Terminvergabe beim Kauf von 4 Winterreifen keine Montagekosten gültig bis Ende Oktober Motorschaden-Instandsetzung Getriebeschaden-Instandsetzung Unfallreparaturen Inspektionen auto Werden nur wenige Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gehalten und mit Lichthupe über eine längere Strecke hinweg der andere Fahrer gezwungen, unverzüglich die linke Spur zu räumen, wird strafrechtlich ermittelt. Foto: adac Dichtes Auffahren kommt teuer zu stehen ADAC: Im Einzelfall droht ein Fahrverbot Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 400 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich ziehen kann. Zu geringer Sicherheitsabstand ist einer der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen. Daher überwacht die Polizei den richtigen Abstand mit Videoaufzeichnungen. Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass Autofahrer auch dann halten können, wenn der Vordermann plötzlich bremst. Dies ist nach der Rechtsprechung dann eingehalten, wenn der halbe Tachowert als Abstand nicht unterschritten wird. Der ADAC empfiehlt folgende Faustformel für die eigene Abstandsmessung: Ist der Vordermann an einem Leitpfosten vorbeigefahren, zählt man zwei Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug diesen Leitpfosten danach erreicht, ist der Abstand korrekt. Nur ein gefährdender Abstand wird verfolgt. Das ist nicht der Fall, wenn der Abstand nur kurzzeitig vorübergehend unterschritten wird – wenn beispielsweise Vorausfahrende abbremsen oder einscheren und nicht die Möglichkeit besteht, zum Beispiel durch vorsichtiges Abbremsen, den Abstand wieder herzustellen. Fährt jemand extrem dicht auf, kommt eine Ahndung als Straftat – als Nötigung – in Betracht. Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nur wenige Meter und wird dessen Fahrer mit Lichthupe über eine längere Strecke hinweg bedrängt, ermitteln die Behörden strafrechtlich gegen den Drängler. Neben einer hohen Geldstrafe hat er ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu erwarten. ADAC Bei Polizeikontrollen die Ruhe bewahren ADAC informiert über Rechte und Pflichten der Autofahrer Autofahrer müssen nicht jeder Aufforderung von Polizeibeamten bei Verkehrskontrollen nachkommen. Grundsätzlich gilt, Ruhe zu bewahren, bei der nächstmöglichen Gelegenheit anzuhalten und der Polizei dies durch Blinken oder langsameres Fahren anzuzeigen. Der Aufforderung, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, müssen Autofahrer unbedingt folgen. Bei Missachtung des Anhaltezeichens drohen laut ADAC 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Bei der Kontrolle sollten sich Autofahrer immer so verhalten, dass sich die Polizisten nicht bedroht fühlen. Nachts sollte der Fahrer bei eingeschalteter Innenbeleuchtung im Auto warten, bis ihn der Beamte anspricht. Auf informative Fragen, etwa wo der Fahrer herkomme, muss er nicht antworten. Personalien müssen jedoch bekanntgegeben, Fahrzeugpapiere und Führerschein ausgehändigt werden. Bei Verdacht auf eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit muss sich der Autofahrer nicht zum Vorwurf äußern. Bleibt die Belehrung durch die Polizei hierüber aus, kann die Aussage des Fahrers später nicht oder nur sehr eingeschränkt gegen ihn verwendet werden. In jedem Fall sollte sich jeder überlegen, ob und wie er sich zu einem Vorwurf äußert. Oft empfiehlt es sich darauf hinzuweisen, dass man erst juristischen Rat einholen möchte. Der Fahrer muss nicht mitwirken, wenn die Polizei das Fahrzeug technisch oder nach mitgeführten Gegenständen untersucht. Bei Polizeikontrollen ist Ruhe zu bewahren. Im Auto verbotene Gegenstände, etwa Radarwarner, dürfen die Beamten sofort sicherstellen. Niemand ist verpflichtet, einer Atemalkoholmessung (Blasen ins Messgerät) oder einem Drogenschnelltest (Urincheck mittels Teststreifen) zuzustimmen. Verweigert dies der Fahrer, wird ihn die Polizei allerdings zur Blutabnahme zur nächsten Wache mitnehmen. Wer weder Alkohol noch Drogen konsumiert hat, sollte dem Test zustimmen, um so schnell wie möglich weiterfahren zu können. Niemand ist gezwungen, an Ort und Stelle ein Verwarnungsgeld zu zahlen. Bei einem Bußgeld ab 60 Euro – zum Beispiel für einen Rotlichtverstoß – muss die Polizei ein Bußgeldverfahren einleiten. Der Bescheid wird dann zugeschickt. ADAC Foto: ADAC Markloff KFZ-Meisterbetrieb Ihre Werkstatt für alle Marken. • Reparaturen & Unfallinstandsetzungen • TÜV* + AU täglich im Haus • Inspektionen nach Herstellervorgaben • Reifenservice & Einlagerung * TÜV wird durch eine amtlich anerkannte, externe Prüforganisation durchgeführt. 61267 Neu-Anspach Kurt-Schumacher-Str. 1 0 60 81 - 96 09 41 www.markloff.de
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