EU-Solidaritätsfonds: EU-Kommission unterstützt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
EU-Solidaritätsfonds: EU-Kommission unterstützt Deutschland nach
Überschwemmungen in Bayern
Brüssel, 14. Oktober 2016
Die Europäische Kommission hat heute vorgeschlagen, nach den Überschwemmungen in
Bayern im Frühjahr 2016 Hilfsmittel in Höhe von 31,5 Mio. EUR aus dem Solidaritätsfonds
der Europäischen Union bereitzustellen.
Starke Regenfälle ließen im Mai und Juni 2016 in Niederbayern die Flüsse über die Ufer treten und
führten zur Überflutung mehrerer Dörfer. Die Folge waren Schäden an öffentlicher Infrastruktur, an
öffentlichen Gebäuden und Wohnhäusern, bei Unternehmen und in der Landwirtschaft.
Die vorgeschlagene Unterstützung aus dem EU-Solidaritätsfonds (EUSF) in Höhe von 31,5 Mio. EUR soll
für die Wiederherstellung wichtiger Infrastruktur sowie zur Deckung der Kosten für die
Hilfsmaßnahmen und einen Teil der Aufräum- und Reinigungsarbeiten verwendet werden.
Die EU-Kommissarin für Regionalpolitik, Corina Creţu, sagte hierzu: „Diese finanzielle Unterstützung
wird den Menschen in Deutschland helfen, die unter den weitläufigen Überschwemmungen in diesem
Frühjahr zu leiden hatte. Dies ist EU-Solidarität in Aktion.“
Die vorgeschlagene Unterstützung muss jetzt noch vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt
werden.
Hintergrund
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union wurde geschaffen, um Mitgliedstaaten und Beitrittsländer
nach Naturkatastrophen auf nationaler oder auf regionaler Ebene finanziell zu unterstützen.
Eingerichtet wurde der Fonds nach den schweren Überflutungen in Mitteleuropa im Sommer 2002. Die
Unterstützung aus dem EUSF ergänzt die Aufwendungen der Mitgliedstaaten für wesentliche
Hilfsmaßnahmen der Behörden wie etwa:
- Wiederherstellung wichtiger Infrastrukturen, z. B. in den Bereichen Energieversorgung, Wasser,
Verkehr, Telekommunikation, Gesundheit und Bildung;
- Bereitstellung von Notunterkünften und Finanzierung der Hilfsdienste zur Befriedigung der
unmittelbaren Bedürfnisse der Bevölkerung;
- Sicherung von Schutzeinrichtungen wie Dämmen und Deichen;
- Maßnahmen zum Schutz des Kulturerbes;
- Aufräum- und Reinigungsarbeiten.
Die jährliche Mittelzuweisung an den Solidaritätsfonds der Europäischen Union für das Jahr 2016
beträgt 552 Mio. EUR. Rechnet man die nicht in Anspruch genommenen Mittel aus dem Vorjahr hinzu,
so verfügt der Solidaritätsfonds für 2016 insgesamt über mehr als 1 Mrd. EUR.
Der finanzielle Beitrag aus dem Fonds wird auf der Grundlage des direkten Gesamtschadens berechnet,
der durch eine Katastrophe entstanden ist und hängt von der finanziellen Lage des betroffenen
Mitgliedstaats oder der betroffenen Region ab. Die finanzielle Unterstützung darf ausschließlich für
wesentliche Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen verwendet werden.
An Deutschland wurden aus dem Fonds seit seiner Einrichtung im Jahr 2002 insgesamt 971,4 Mio. EUR
ausbezahlt.
Weitere Informationen
EU-Solidaritätsfonds
EUSF-Interventionen seit 2002
Twitter: @EU_Regional @CorinaCretuEU #EUSF
IP/16/3422
Kontakt für die Medien:
Jakub ADAMOWICZ (+32 2 29 50595)
Sophie DUPIN DE SAINT-CYR (+32 2 295 61 69)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail