Hausordnung und Hinweise Kinder-Spiel-Land im Rosenhof Die Nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns als Betreiber und unseren Kunden/Besuchern. Mit Eintritt in die Räumlichkeiten des Betreibers erkennt der Besucher die unten genannten Nutzungsbedingungen des Betreibers vorbehaltslos an. Die nachstehenden Vorschriften dieser Haus- und Benutzungsordnung dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Kinder-Spiel-Land. 1. Kindern ist der Besuch des Spielplatzes nur in Begleitung Erwachsener bzw. aufsichtsberechtigter Personen gestattet. Der Zutritt zur Halle kann wegen Überfüllung oder aus anderen Gründen eingeschränkt werden. 2. Verlässt die Aufsichtsperson zeitweilig die Halle ohne Ihre Kinder, so geschieht dies auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Ab 6 Jahren können Kinder mit einer schriftlichen Vollmacht der Erziehungsberechtigten auch allein bei uns spielen. 3. Die Halle darf nicht mit Schuhen betreten werden. Aus Hygienegründen besteht in der ganzen Halle Sockenpflicht. Bitte stellen Sie Ihre Schuhe in den dafür vorgesehenen Regalen ab. 4. Brillen, Ketten, Gürtel, etc. sind aus Sicherheitsgründen abzulegen. 5. Die Benutzung der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Die Benutzer haften für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage und Einrichtungen erleiden und stellen den Betreiber von derartigen Ersatzansprüchen frei. Das Spielen geschieht auf eigene Gefahr, wobei Eltern oder mit der Begleitung der Kinder beauftragte Erwachsene ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen haben. 6. Im gesamten Spielbereich (Auslegeware) sind Essen und Trinken verboten. 7. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Kleidung, Wertsachen oder sonstige mitgebrachte Gegenstände. Dies gilt auch für abgestellte Fahrräder oder Kinderwagen. Für Ihre Wertgegenstände nutzen Sie bitte einen Safe. 8. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen besteht das Recht zur Erteilung eines Hallenverweises. 9. Alle Spielgeräte und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Die Anlage wird sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Besucher dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so ist der Schaden vor Verlassen der Anlage an der Kasse zu melden. Ein Schadensanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt. 10. Die Besucher erklären sich bei Eintritt damit einverstanden, dass Fotos und Videos zur Veröffentlichung in den Medien oder im Rahmen der Werbung eingesetzt werden, auf denen auch sie abgebildet sein können. Sind Besucher damit nicht einverstanden, ist dies vorab beim Personal zu melden. 11. Die Halle wird videoüberwacht. Eine entsprechende Kennzeichnung befindet sich an der Eingangstür. 12. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Ausgenommen davon ist Babykost. 13. Toiletten und Wickelmöglichkeiten befinden sich außerhalb der Halle und sind ausgeschildert. 14. Gutscheine gelten immer pro Person und dürfen nicht mehrfach eingelöst werden 15. In der gesamten Anlage besteht absolutes Rauchverbot. Offenes Feuer (z.B. Kerzen) ist strengstens untersagt. 16. Fahrchips sind vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. Wir wünschen allen Gästen viel Spaß und schöne Stunden in unserem Kinder-Spiel-Land.
© Copyright 2024 ExpyDoc