Hausordnung und Hinweise
Kinder-Spiel-Land im Rosenhof
Die Nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns als Betreiber und
unseren Kunden/Besuchern. Mit Eintritt in die Räumlichkeiten des Betreibers erkennt der Besucher
die unten genannten Nutzungsbedingungen des Betreibers vorbehaltslos an. Die nachstehenden
Vorschriften dieser Haus- und Benutzungsordnung dienen der Sicherheit, Ordnung und
Sauberkeit des Kinder-Spiel-Land.
1. Kindern ist der Besuch des Spielplatzes nur in Begleitung Erwachsener bzw. aufsichtsberechtigter Personen gestattet. Der Zutritt zur Halle kann wegen Überfüllung oder aus
anderen Gründen eingeschränkt werden.
2. Verlässt die Aufsichtsperson zeitweilig die Halle ohne Ihre Kinder, so geschieht dies auf
eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Ab 6 Jahren können Kinder mit einer
schriftlichen Vollmacht der Erziehungsberechtigten auch allein bei uns spielen.
3. Die Halle darf nicht mit Schuhen betreten werden. Aus Hygienegründen besteht in der ganzen
Halle Sockenpflicht. Bitte stellen Sie Ihre Schuhe in den dafür vorgesehenen Regalen ab.
4. Brillen, Ketten, Gürtel, etc. sind aus Sicherheitsgründen abzulegen.
5. Die Benutzung der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Die Benutzer haften für alle
Schäden, die sie im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage und Einrichtungen
erleiden und stellen den Betreiber von derartigen Ersatzansprüchen frei. Das Spielen
geschieht auf eigene Gefahr, wobei Eltern oder mit der Begleitung der Kinder beauftragte
Erwachsene ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen haben.
6. Im gesamten Spielbereich (Auslegeware) sind Essen und Trinken verboten.
7. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Kleidung, Wertsachen oder
sonstige mitgebrachte Gegenstände. Dies gilt auch für abgestellte Fahrräder oder
Kinderwagen. Für Ihre Wertgegenstände nutzen Sie bitte einen Safe.
8. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen besteht das Recht
zur Erteilung eines Hallenverweises.
9. Alle Spielgeräte und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Die Anlage wird sorgfältig
gepflegt und überwacht. Sollten Besucher dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden
kommen, so ist der Schaden vor Verlassen der Anlage an der Kasse zu melden. Ein
Schadensanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach Verlassen des
Parkgeländes erfolgt.
10. Die Besucher erklären sich bei Eintritt damit einverstanden, dass Fotos und Videos zur
Veröffentlichung in den Medien oder im Rahmen der Werbung eingesetzt werden, auf denen
auch sie abgebildet sein können. Sind Besucher damit nicht einverstanden, ist dies vorab
beim Personal zu melden.
11. Die Halle wird videoüberwacht. Eine entsprechende Kennzeichnung befindet sich an der
Eingangstür.
12. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Ausgenommen
davon ist Babykost.
13. Toiletten und Wickelmöglichkeiten befinden sich außerhalb der Halle und sind ausgeschildert.
14. Gutscheine gelten immer pro Person und dürfen nicht mehrfach eingelöst werden
15. In der gesamten Anlage besteht absolutes Rauchverbot. Offenes Feuer (z.B. Kerzen) ist
strengstens untersagt.
16. Fahrchips sind vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
Wir wünschen allen Gästen viel Spaß und schöne Stunden in
unserem Kinder-Spiel-Land.