Prof. Dr. Wolfgang Wurmnest, LL.M. (Berkeley) Wintersemester 2016/17 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sachverhalt der Hausarbeit „Alpengeschichten“ Die Eheleute Annika (A) und Benedikt (B) wollen als leidenschaftliche Radler in ihren Flitterwochen eine Radtour durch die Alpen machen und dabei oftmals im Zelt übernachten. Mit dem Jagdhund Coco (Marktwert 500 €), den B zur Hochzeit geschenkt bekommen hat, brechen sie von Augsburg aus auf. A soll jeden Abend das Zelt aufbauen und B die beiden Fahrräder in technischer Hinsicht für den nächsten Reisetag kontrollieren. Nachdem sie die Alpen erreicht haben, beschließen sie, auf einer Lichtung unweit der Straße zu campen. B, der auch sonst manchmal etwas schusselig ist, ist am Abend so müde, dass er bei der Durchsicht der Räder aus leichter Unachtsamkeit vergisst, die Bremsen nachzuziehen. Am nächsten Morgen fahren sie weiter. Während sie bei bestem Wetter auf dem breiten Radweg, der durch einen schmalen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt ist und an einen Waldabschnitt grenzt, gegen die Steigung ankämpfen, läuft der angeleinte Coco fröhlich neben den Rädern her. Bei Rüdiger (R) ist die Stimmung weniger gut. Er hat die Nacht weitgehend durchgearbeitet und möchte nun schnell mit seinem BMW nach Hause. Daher rast er mit überhöhter Geschwindigkeit die kurvige Strecke entlang, auf deren Radweg auch A und B unterwegs sind. Von der anderen Seite nähert sich Manfred (M) in einem Mercedes, den er sich von seinem strengen Onkel Oliver (O) geliehen hat. Um jegliches Unfallrisiko zu vermeiden, fährt M sehr aufmerksam und nicht schneller als die zulässigen 70 km/h. Als ihm in einer Kurve plötzlich R entgegen kommt, der mit erhöhter Geschwindigkeit ein gefährliches Überholmanöver versucht, reißt M sein Fahrzeug daher geistesgegenwärtig nach rechts, um einen Aufprall zu vermeiden. Durch das Ausweichen kommt es zu einer unvermeidbaren Kollision mit Coco, der noch an der Unfallstelle verstirbt. A kommt – auch auf Grund der unzureichend eingestellten Bremsen – nicht rechtzeitig zum Stehen, kollidiert mit dem Mercedes und bricht sich ein Bein. Zudem erleidet ihr Tourenrad (Marktwert 3.500 €) bei der Kollision einen Totalschaden. M selbst prallt 1 auf einen Baumstamm, weil er in der Hektik nicht scharf genug bremst, wodurch der Mercedes des O schwer beschädigt wird. Aus Scham über seine leichte Unachtsamkeit beim Bremsen und um dem größten Zorn seines Onkels zu entgehen, löst M seine letzten Ersparnisse auf und zahlt O marktwertgerechte 15.000 € Schadensersatz für den beschädigten Mercedes. Anschließend wenden sich allerdings auch A und B an ihn: Neben Schadensersatz für ihr Fahrrad verlangt A von M auch ein angemessenes Schmerzensgeld für ihre Verletzung. B möchte einen Ausgleich für den verstorbenen Coco, der aber keinesfalls nur in Form eines Marktwertersatzes bestehen dürfe. Vielmehr müsse darüber hinaus die besondere emotionale Verbundenheit berücksichtigt werden, die er zu dem Tier, das ja auch ein Hochzeitsgeschenk gewesen sei, aufgebaut habe. In der Tat hat B unter dem Verlust so sehr gelitten, dass ein Arzt zur Diagnose einer vorübergehenden Depression gelangte. M meint, für den Schaden der A nicht einstehen zu müssen, weil an diesem B „schuld“ sei. Zumindest müsse dieser einen seiner Unachtsamkeit entsprechenden Anteil tragen. Bezüglich des Hundes solle sich B gefälligst an den R halten. Auch er (M) verlange die an O gezahlten 15.000 € von R zurück, der doch den ganzen Unfall verursacht habe. R sieht sich dagegen nicht in der Pflicht, da M mit dem schädigenden Ausweichmanöver doch vor allem „seine eigene Haut retten“ und Haftung für einen Unfall habe vermeiden wollen. Zudem habe er (R) das Ausweichen des M auch gar nicht gewollt. Jedenfalls sei M nach der StVO sowieso zu einem Ausweichmanöver verpflichtet. Welche Ansprüche hat M gegen R? 2 Bearbeitungshinweise Die Bearbeitung sollte – Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Aufgabenstellung, Literaturverzeichnis und Abkürzungsverzeichnis ausgenommen – einen Umfang von 50.000 Zeichen nicht überschreiten, wobei eine Abweichung von bis zu 5.000 Zeichen toleriert werden kann. Bei einem deutlichen Überschreiten dieses Zeichenumfangs kommt es allerdings zu einem Punkteabzug. Die Fußnoten und Leerzeichen sind miteinzuberechnen. Es gelten die allgemeinen Hinweise für Hausarbeiten: Sie sollen insb. ihren Namen und ihre Matrikelnummer auf das Deckblatt schreiben, einen ausreichenden Korrekturrand lassen und eine lesbare Schriftgröße wählen. In der Sache sollen die in der Hausarbeit aufgeworfenen Probleme gelöst werden, ggf. in einem Hilfsgutachten. Der Text der Bearbeitung ist auf einer CD-ROM/einem USB-Stick zusammen mit der schriftlichen Hausarbeit einzureichen. Beschriften Sie die CD-ROM/den USB-Stick mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer. Bitte die CD-ROM in Hülle bzw. den USBStick mit der Hausarbeit „verbinden“ (z.B. mit Klebeband). Die Aufgabenstellung muss nicht abgeschrieben, sondern darf in Ablichtung vorangestellt sein. Die Bearbeitung ist bis zum Montag, den 10.10.2016, um 12:00 Uhr, zum Prüfungsamt der Universität (Briefkasten für Hausarbeiten im Foyer des Gebäudes der Juristischen Fakultät; bitte ohne Umschlag) einzureichen. Sie kann auch per Post geschickt werden (mit Umschlag). In diesem Falle muss die Sendung den Poststempel (kein Freistempel) von spätestens dem 04.10.2016, 24:00 Uhr tragen. Die Postanschrift lautet: Universität Augsburg Juristische Fakultät Prüfungsamt (Hausarbeit Übung Wurmnest) 86135 Augsburg Besprechung und Rückgabe der Hausarbeit voraussichtlich am 30.11.2016 in der Vorlesung zur Übung. Achten Sie auf Aushang und Bekanntgabe im Internet bzw. Digicampus! Die Ergebnisse trägt die Universität in das Datenverarbeitungssystem „STUDIS“ ein. Die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen erfolgt gleichfalls über „STUDIS“. Die Teilnehmenden müssen sich über „STUDIS“ anmelden. Der Anmeldezeitraum beginnt am 01.09.2016 um 12:00 Uhr und endet am 30.09.2016 um 12:00 Uhr. Achtung: Die letzte Anmeldemöglichkeit liegt somit zeitlich vor dem letztmöglichen Abgabetermin der Hausarbeit. 3
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