Sachverhalt der Hausarbeit der Übung im Bürgerlichen Recht für

Prof. Dr. Wolfgang Wurmnest, LL.M. (Berkeley)
Wintersemester 2016/17
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene
Sachverhalt der Hausarbeit
„Alpengeschichten“
Die Eheleute Annika (A) und Benedikt (B) wollen als leidenschaftliche Radler in ihren
Flitterwochen eine Radtour durch die Alpen machen und dabei oftmals im Zelt übernachten.
Mit dem Jagdhund Coco (Marktwert 500 €), den B zur Hochzeit geschenkt bekommen hat,
brechen sie von Augsburg aus auf. A soll jeden Abend das Zelt aufbauen und B die beiden
Fahrräder in technischer Hinsicht für den nächsten Reisetag kontrollieren.
Nachdem sie die Alpen erreicht haben, beschließen sie, auf einer Lichtung unweit der Straße
zu campen. B, der auch sonst manchmal etwas schusselig ist, ist am Abend so müde, dass er
bei der Durchsicht der Räder aus leichter Unachtsamkeit vergisst, die Bremsen nachzuziehen.
Am nächsten Morgen fahren sie weiter. Während sie bei bestem Wetter auf dem breiten
Radweg, der durch einen schmalen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt ist und an einen
Waldabschnitt grenzt, gegen die Steigung ankämpfen, läuft der angeleinte Coco fröhlich neben
den Rädern her.
Bei Rüdiger (R) ist die Stimmung weniger gut. Er hat die Nacht weitgehend durchgearbeitet
und möchte nun schnell mit seinem BMW nach Hause. Daher rast er mit überhöhter
Geschwindigkeit die kurvige Strecke entlang, auf deren Radweg auch A und B unterwegs sind.
Von der anderen Seite nähert sich Manfred (M) in einem Mercedes, den er sich von seinem
strengen Onkel Oliver (O) geliehen hat. Um jegliches Unfallrisiko zu vermeiden, fährt M sehr
aufmerksam und nicht schneller als die zulässigen 70 km/h. Als ihm in einer Kurve plötzlich R
entgegen kommt, der mit erhöhter Geschwindigkeit ein gefährliches Überholmanöver versucht,
reißt M sein Fahrzeug daher geistesgegenwärtig nach rechts, um einen Aufprall zu vermeiden.
Durch das Ausweichen kommt es zu einer unvermeidbaren Kollision mit Coco, der noch an der
Unfallstelle verstirbt. A kommt – auch auf Grund der unzureichend eingestellten Bremsen –
nicht rechtzeitig zum Stehen, kollidiert mit dem Mercedes und bricht sich ein Bein. Zudem
erleidet ihr Tourenrad (Marktwert 3.500 €) bei der Kollision einen Totalschaden. M selbst prallt
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auf einen Baumstamm, weil er in der Hektik nicht scharf genug bremst, wodurch der Mercedes
des O schwer beschädigt wird.
Aus Scham über seine leichte Unachtsamkeit beim Bremsen und um dem größten Zorn seines
Onkels zu entgehen, löst M seine letzten Ersparnisse auf und zahlt O marktwertgerechte
15.000 € Schadensersatz für den beschädigten Mercedes. Anschließend wenden sich allerdings
auch A und B an ihn: Neben Schadensersatz für ihr Fahrrad verlangt A von M auch ein
angemessenes Schmerzensgeld für ihre Verletzung. B möchte einen Ausgleich für den
verstorbenen Coco, der aber keinesfalls nur in Form eines Marktwertersatzes bestehen dürfe.
Vielmehr müsse darüber hinaus die besondere emotionale Verbundenheit berücksichtigt
werden, die er zu dem Tier, das ja auch ein Hochzeitsgeschenk gewesen sei, aufgebaut habe. In
der Tat hat B unter dem Verlust so sehr gelitten, dass ein Arzt zur Diagnose einer
vorübergehenden Depression gelangte.
M meint, für den Schaden der A nicht einstehen zu müssen, weil an diesem B „schuld“ sei.
Zumindest müsse dieser einen seiner Unachtsamkeit entsprechenden Anteil tragen. Bezüglich
des Hundes solle sich B gefälligst an den R halten. Auch er (M) verlange die an O gezahlten
15.000 € von R zurück, der doch den ganzen Unfall verursacht habe.
R sieht sich dagegen nicht in der Pflicht, da M mit dem schädigenden Ausweichmanöver doch
vor allem „seine eigene Haut retten“ und Haftung für einen Unfall habe vermeiden wollen.
Zudem habe er (R) das Ausweichen des M auch gar nicht gewollt. Jedenfalls sei M nach der
StVO sowieso zu einem Ausweichmanöver verpflichtet.
Welche Ansprüche hat M gegen R?
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Bearbeitungshinweise

Die Bearbeitung sollte – Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Aufgabenstellung,
Literaturverzeichnis und Abkürzungsverzeichnis ausgenommen – einen Umfang von
50.000 Zeichen nicht überschreiten, wobei eine Abweichung von bis zu 5.000 Zeichen
toleriert werden kann. Bei einem deutlichen Überschreiten dieses Zeichenumfangs
kommt es allerdings zu einem Punkteabzug. Die Fußnoten und Leerzeichen sind
miteinzuberechnen.

Es gelten die allgemeinen Hinweise für Hausarbeiten: Sie sollen insb. ihren Namen und
ihre Matrikelnummer auf das Deckblatt schreiben, einen ausreichenden Korrekturrand
lassen und eine lesbare Schriftgröße wählen. In der Sache sollen die in der Hausarbeit
aufgeworfenen Probleme gelöst werden, ggf. in einem Hilfsgutachten.

Der Text der Bearbeitung ist auf einer CD-ROM/einem USB-Stick zusammen mit der
schriftlichen Hausarbeit einzureichen. Beschriften Sie die CD-ROM/den USB-Stick mit
Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer. Bitte die CD-ROM in Hülle bzw. den USBStick mit der Hausarbeit „verbinden“ (z.B. mit Klebeband).

Die Aufgabenstellung muss nicht abgeschrieben, sondern darf in Ablichtung
vorangestellt sein.

Die Bearbeitung ist bis zum Montag, den 10.10.2016, um 12:00 Uhr, zum
Prüfungsamt der Universität (Briefkasten für Hausarbeiten im Foyer des Gebäudes der
Juristischen Fakultät; bitte ohne Umschlag) einzureichen. Sie kann auch per Post
geschickt werden (mit Umschlag). In diesem Falle muss die Sendung den Poststempel
(kein Freistempel) von spätestens dem 04.10.2016, 24:00 Uhr tragen. Die
Postanschrift lautet:
Universität Augsburg
Juristische Fakultät
Prüfungsamt
(Hausarbeit Übung Wurmnest)
86135 Augsburg

Besprechung und Rückgabe der Hausarbeit voraussichtlich am 30.11.2016 in der
Vorlesung zur Übung. Achten Sie auf Aushang und Bekanntgabe im Internet bzw.
Digicampus!

Die Ergebnisse trägt die Universität in das Datenverarbeitungssystem „STUDIS“ ein.
Die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen erfolgt gleichfalls über „STUDIS“. Die
Teilnehmenden müssen sich über „STUDIS“ anmelden. Der Anmeldezeitraum
beginnt am 01.09.2016 um 12:00 Uhr und endet am 30.09.2016 um 12:00 Uhr.
Achtung: Die letzte Anmeldemöglichkeit liegt somit zeitlich vor dem letztmöglichen
Abgabetermin der Hausarbeit.
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