Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
Am
Freitag, den 21.10.2016 um 19:30 Uhr
findet die ordentliche Mitgliederversammlung des Lugauer SC e.V. für das Jahr 2016 im
Sportlerheim, Sallauminer Straße 73 in 09385 Lugau / Erzgebirge statt. Alle Mitglieder des
Vereins sind recht herzlich dazu eingeladen.
Tagesordnung
1.
2.
3.
4.
5.
Begrüßung
Bekanntgabe des Versammlungsleiters und des Protokollführers
Sportlicher Rechenschaftsbericht
Finanzieller Rechenschaftsbericht
Änderung der Satzung
Die Satzung vom 28. September 2014, welche unter http://www.lugauersc.de/wpcontent/uploads/2014/08/Satzung-Lugau.pdf oder im Sportler-/Vereinsheim
eingesehen werden kann, soll wie nachfolgend ersichtlich geändert werden:
In § 12 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort "Gesamtvorstand“ durch das Wort "Vorstand“
ersetzt.
§ 12 Absatz 4 Satz 2 wird neugefasst und zwar: "Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie § 9 Absätze
4 bis 8 finden entsprechende Anwendung.“
In § 20 Absatz 2 wird folgender Unterpunkt ersatzlos gestrichen:
 die Aufstellung des Haushaltsentwurfes und eventueller Nachträge
In § 20 Absatz 2 wird der Unterpunkt "die Aufstellung der Spielordnung“ neu gefasst und
durch "die Aufstellung der Sportplatzordnung zur Regelung des Platz- und Hausrechtes"
ersetzt.
§ 20 Absatz 3 Satz 3 wird ersatzlos gestrichen. § 20 Absatz 3 Satz 4 wird Satz 3.
In § 26 wird der Unterpunkt "Spielordnung“ durch "Sportplatzordnung“ ersetzt.
Beqründung:
Die Änderung in § 12 Absatz 4 Satz 1 ist erforderlich, weil die aktuelle
Zuständigkeitsregelung
im Widerspruch
zur
Geschäftsführungsaufgabe
des
geschäftsführenden Vorstandes steht. Diesem obliegt die Geltendmachung der
Ersatzansprüche nach anderen Rechtsvorschriften im Sinne des § 12 Absatz 4 Satz 3,
weshalb ihm auch die Festsetzung des Ersatzanspruches unter dem Gesichtspunkt der
Billigkeit obliegen soll.
Das Festsetzungsverfahren bestimmt sich ohne inhaltliche Änderung zukünftig nach den
Verfahrensvorschriften für den Vorstand über die förmliche Ermahnung, weshalb § 12 Abs.
4 Satz 2 entsprechend neu zu fassen ist.
Die Streichung in § 20 Absatz 2 folgt der Erkenntnis, dass die Haushaltsplanung des
Vereins effizient allein durch den geschäftsführenden Vorstand wahrgenommen wird. Eine
Befassung des Gesamtvorstandes dazu ist nicht erforderlich. Dies gilt ungeachtet der
fortbestehenden Richtlinienkompetenz des Gesamtvorstandes für die Vereinstätigkeit. Der
gegebenenfalls zu fertigende Haushaltsentwurf und die Nachträge haben entsprechende
Beschlüsse des Gesamtvorstandes zu berücksichtigen.
Eine zeitliche Mindestvorgabe für die Einberufung des Gesamtvorstandes ist entbehrlich.
Die Notwendigkeit der Zusammenkunft richtet sich zukünftig allein nach dem Bedarf. § 20
Absatz 3 Satz 3 der Satzung ist daher zu streichen.
Die Änderungen in den Unterpunkten der §§ 20 Absatz 2, 26 der Satzung dienen der
Klarstellung. Für den Erlass einer „Spielordnung" im Sinne der Begrifflichkeit der
Dachverbände besteht kein Bedarf. Vielmehr sind vorrangig das Haus- und Platzrecht auf
dem Sportgelände und die Verteilung der Trainings- sowie Spielzeiten zu regeln. Für eine
Regelung des Haus- und Platzrechts ist die Zuständigkeit des Gesamtvorstandes geboten.
Im Übrigen kann es jedoch bei der Regelungsberechtigung des geschäftsführenden
Vorstandes bleiben, zumal Bedarf an Flexibilität bei der Platzzuweisung der einzelnen
Mannschaften besteht. Eine Regelung der Spiel- und Trainingszeiten im Rahmen einer
Vereinsordnung ist nicht erforderlich, da es sich um Angelegenheiten der laufenden
Geschäftsführung handelt.
6.
Diskussion
7.
Verabschiedung
- Vorsitzender-