Rundschreiben Änderungen UPC (Cablecom

An unsere
GenossenschafterInnen
in
Schwamendingen
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Zürich, 7. Oktober 2016
Änderungen UPC (Cablecom) Kabelanschluss
Sehr geehrte Damen und Herren
Vielleicht haben Sie schon aus der Zeitung oder von UPC (die frühere Cablecom) erfahren, dass
diese per 1.01.17 eine Preiserhöhung vornimmt und es auch sonst Änderungen gibt. Gerne informieren wir Sie mit diesem Rundschreiben näher über die Konsequenzen für unsere Baugenossenschaft.
Historisch haben wir wie, viele andere Liegenschaftenvermieter, unsere Liegenschaften mit einem Kabelfernsehanschluss ausgestattet. Die Gebühren für den Empfang waren bei den Altbauten immer im Grundmietzins enthalten, bei den Neubauten werden diese separat ausgewiesen.
Eine Plombierung des Anschlusses unter Erlass dieser Gebühren war immer möglich, war bis
vor wenigen Jahren aber die Ausnahme. Im Zuge der Marktliberalisierung wechselten aber viele
Mieter in den letzten Jahren zu anderen Anbietern. Dies ist jedem völlig freigestellt.
Nun kommt UPC mit zwei Dingen:
Erstens mit einer Erhöhung der Kabelfernsehgebühr von Fr. 33.95 auf 36.90 per 1.01.17. Sofern
Sie den Anschluss nicht haben plombieren lassen, werden Ihnen zur Zeit in der Miete dafür nur
30 Franken verrechnet (wir haben die Beträge jeweils auf 5 Franken abgerundet und die Aufschläge verzögert weitergegeben). Wir werden nun den Ihnen verrechneten Betrag in diesem Sinne per 1. April 2017 von 30 auf 35 Franken erhöhen, d.h. in den anfangs März 2017
per 1.04.17 zu verteilenden Einzahlungsscheinen wird ein allfälliger UPC-Anschluss mit 5
Franken mehr zu Buche schlagen. Wie gesagt können Sie den Anschluss aber jederzeit plombieren lassen, d.h. ein Telefon auf die Verwaltung bis 10 Tage vor Monatsende genügt für eine
Plombierung auf den nächsten Monat. Beachten Sie dabei aber bitte, dass Sie den UPC-Grundanschluss bei uns nur kündigen können, wenn Sie keine UPC-Zusatzprodukte bei UPC direkt
abonniert haben respektive erst auf den Termin, auf welchen diese gekündigt wurden (UPC hat
normalerweise für diese Zusatzprodukte eine Kündigungsfrist von 2 Monaten). Dies, weil der
Grundanschluss beim Vermieter bisher (siehe nachstehend) Vor-aussetzung war für Zusatzprodukte.
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Zweitens bringt UPC neu ein Angebot direkt an die Mieter, das neben den Fernsehkanälen
bereits einen Internetanschluss mit einer schon recht ansprechenden Datengeschwindigkeit von
40 Megabit pro Sekunde für Fr. 49.- enthält (der bisherige Grundanschluss beinhaltete bereits
einen Internetzugang, aber nur mit einer Datengeschwindigkeit von 2 Megabit pro Sekunde, was
recht langsam ist). Falls Sie dieses Angebot interessiert, können Sie sich direkt an UPC wenden
und bei Abschluss wie gesagt bei uns aufs Monatsende den Grundanschluss kündigen (der in
diesem Fall neu nicht mehr benötigt wird), worauf auf den nächsten Monat die 30 Franken
respektive neu dann 35 Franken entfallen.
Wir hoffen, Sie hiermit etwas informiert zu haben.
Freundliche Grüsse
Baugenossenschaft VITASANA
R. Lütolf
Geschäftsführer