KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt An alle ärztlichen Mitglieder der KV Hessen Wunscheinweisungen – Umfrage des Zi 05.10.2016 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Vorstand wir wenden uns heute mit einer großen Bitte an Sie. Haben Sie das auch schon erlebt: Ein Patient, der ambulant oder stationär im Krankenhaus war, kommt zu Ihnen und bittet Sie um eine rückwirkende oder eine zweite Einweisung, weil das Krankenhaus ihn dazu aufgefordert hat. Sie verstehen das nicht, da Sie der Auffassung sind, dass die erbrachte oder geplante Leistung eigentlich prä- oder poststationär zu erbringen ist, für die beabsichtigte ambulante Leistung das Krankenhaus eigentlich keine Ermächtigung besitzt, weil es genug niedergelassene Kolleginnen und Kollegen gibt, die diese erbringen könnten oder die Weiterbehandlung durch Sie sogar problemlos möglich wäre. Wir Niedergelassenen fühlen uns hierdurch zum Teil erheblich unter Druck gesetzt. Patienten fühlen sich günstigsten Falls verunsichert, häufig werden sie aber ebenfalls unter massiven Druck gesetzt, bis hin zur Androhung, sie müssten andernfalls die Leistung privat bezahlen. Kommen Sie dem Patientenwunsch nach, riskieren Sie womöglich, in Wirtschaftlichkeitsprüfungen auffällig zu werden. Eine Krankenhauseinweisung für eine reine ambulante Leistung ohne jeden prä- oder poststationären Zusammenhang wäre auch noch unzulässig. Um diesem Trend endlich wirksam etwas entgegen setzen zu können, braucht es konkrete Daten. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) greift daher aktuell das Thema „Wunscheinweisungen“ auf und führt im vierten Quartal 2016 eine entsprechende Umfrage durch. Ziel ist es, den Umfang der nicht gerechtfertigten Anforderungen durch Krankenhäuser in Deutschland flächendeckend zu erheben. Dabei soll eine Bestandsaufnahme erstellt werden, in welchem Maße ungerechtfertigte Anforderungen von Krankenhäusern den Versorgungsalltag von Vertragsärzten belasten. Seite 1 von 2 Tel 069 24741-7777 Fax 069 24741-68826 Kassenärztliche Vereinigung Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Europa-Allee 90 l 60486 Frankfurt Postfach 15 02 04 l 60062 Frankfurt www.kvhessen.de Wir wissen, dass Sie in Ihren Praxen nun schon mehr als genug Bürokratie haben und dass sich niemand von Ihnen um solch eine Erhebung reißt. Wir würden uns daher auch nie mit dieser Bitte an Sie wenden, wenn wir nicht von der Notwendigkeit wirklich überzeugt wären. Daher würden wir uns nicht nur sehr freuen, sondern glauben, dass es in unser aller Interesse ist, wenn möglichst viele von Ihnen an der Umfrage teilnehmen. Anbei erhalten Sie dazu 1. ein Infoblatt, 2. den Rückmeldebogen sowie 3. eine Ausfüllhilfe. Wir hoffen sehr auf Ihre Unterstützung, bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe und verbleiben mit freundlichen kollegialen Grüßen Frank Dastych Vorstandsvorsitzender Seite 2 von 2 Dr. Günter Haas stv. Vorstandsvorsitzender Ausfüllhilfe zum Fragebogen zu ungerechtfertigten Anforderungen durch Krankenhäuser Strichliste November Wie viele Ihrer Patienten waren Ihres Wissens im Zeitraum November 2016 – Januar 2017 stationärer Behandlung? Für wie viele Ihrer Patienten haben Sie im Zeitraum November 2016 – Januar 2017 mind. eine KH-Einweisung ausgestellt? Bei wie vielen Patienten wurde die Bitte nach einer Einweisung an Sie durch Krankenhäuser herangetragen? Bei wie vielen Patienten sind Sie der Bitte nachgekommen? Wie häufig sollten Sie auf Wunsch von Krankenhäusern eine Einweisung für eine Behandlung ausstellen, die eigentlich ambulant bzw. vertragsärztlich hätte durchgeführt werden können? Wie häufig wurden Sie von Krankenhäusern gebeten, eine Überweisung zu einem ermächtigten Arzt in eine Einweisung umzuwandeln? Wie häufig sollten Sie auf Wunsch von Krankenhäusern gleich mehrere Einweisungen für einen Patienten ausstellen? Wie häufig wurden Sie durch Krankenhäuser um eine rückwirkende Einweisung gebeten? Wie häufig sollten Sie auf Wunsch von Krankenhäusern sowohl eine Überweisung als auch eine Einweisung ausstellen? Bei wie vielen Patienten wurden Sie durch ein Krankenhaus um medizinische Behandlungen gebeten, die aus Ihrer Sicht im Rahmen des Klinikaufenthaltes hätten erfolgen müssen? Bei wie vielen Patienten haben Sie dann dem Krankenhaus eine GOÄ-Rechnung gestellt? Denken Sie an den letzten Patienten, für den Sie solche Leistungen durchgeführt haben. Wie hoch ist bzw. wäre die Rechnung nach GOÄ ausgefallen (Angabe bitte in €)? Summe November Strichliste für den Dezember Summe Dezember Strichliste Januar Summe Januar Gesamtsumme (Übertragung in Fragebogen) Zi-Studie zu ungerechtfertigten Anforderungen von Krankenhäusern Infoblatt Was ist das Problem? Einzelne Studien und regionale Erhebungen haben gezeigt, dass viele Krankenhäuser Patienten z.B. nach einem Besuch der Ambulanz oder nach einer stationären Behandlung zur Wiedervorstellung auffordern und ihnen auftragen, zu diesem Zweck etwa eine ärztliche Einweisung vorzulegen, obwohl die Weiterbehandlung durch einen Vertragsarzt problemlos möglich wäre. Viele niedergelassene Ärzte fühlen sich hierdurch unter Druck gesetzt, Patienten fühlen sich verunsichert. Wird dem Patientenwunsch Folge geleistet, setzt sich der Arzt zudem einer erhöhten Gefahr aus, in Wirtschaftlichkeitsprüfungen auffällig zu werden. Ziel dieser Studie Mit dieser Studie soll der Umfang nicht gerechtfertigter Anforderungen durch Krankenhäuser in Deutschland flächendeckend erhoben werden. Ziel ist eine Bestandsaufnahme, in welchem Maße ungerechtfertigte Anforderungen von Krankenhäusern den Versorgungsalltag von Vertragsärzten belasten, und eine Analyse regionaler Verteilungsmuster, z.B. Prüfung des Zusammenhangs mit der regionalen Krankenhausdichte. Ablauf dieser Studie Die Studie wird für den Zeitraum 1. November 2016 – 31. Januar 2017 durchgeführt. Dazu erhalten alle Praxen Anfang Oktober dieses Informationsblatt, den Fragebogen sowie eine Ausfüllhilfe für den Fragebogen. Zum Jahresbeginn 2017 erhalten Sie dann zur Sicherheit noch einmal eine Erinnerung und einen frankierten Briefumschlag, mit dem der ausgefüllte Fragebogen bis zum 7. Februar 2017 an das Zi zurückgeschickt werden soll. Das Zi wertet alle eingegangenen Fragebögen aus und bereitet die Ergebnisse bis Mai 2017 auf. Die Ergebnisse werden danach bundesweit und regionsbezogen zur Verfügung gestellt. Alle Teilnehmer bleiben anonym Weder einzelne Praxen noch einzelne Krankenhäuser werden identifiziert. Die Angabe der letzten zwei Stellen Ihrer LANR (Fachgruppencode) wird benötigt, um Unterschiede der Betroffenheit nach Fachgruppen darstellen zu können. Die ersten drei Stellen Ihrer Postleitzahl werden für die Analyse regionaler Besonderheiten benötigt. Die Erhebung des Praxistyps erfolgt um die Frage zu beantworten, ob bestimmte Organisationsformen besonders von ungerechtfertigten Anforderungen durch Krankenhäuser betroffen sind. Bei der Darstellung der Ergebnisse wird sichergestellt, dass keine Teilnehmer identifiziert werden können. Ungerechtfertigte Anforderungen durch Krankenhäuser Bitte tragen Sie alle Beobachtungen im Zeitraum November 2016 bis Januar 2017. Ihre Angaben dienen dazu, den Umfang ungerechtfertigter Anforderungen ins Verhältnis zu allen im gleichen Zeitraum stationär behandelten Patienten zu setzen. Die Fragen beziehen sich auf Sachverhalte, die bereits aus Vorerhebungen bekannt sind. Hierzu zählt z.B. die nachträgliche Anforderung von Einweisungsscheinen oder die Aufforderung Überweisungs- in Einweisungsscheine umzuwandeln. Zudem wollen wir das Finanzvolumen von Leistungen schätzen, die auf Anforderung von Krankenhäusern in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht werden. Dazu bitten wir Sie, den Behandlungsaufwand für den letzten beobachteten Fall als Rechnungssumme auf Basis der GOÄ in den Fragebogen einzutragen. Bitte nutzen Sie das Freitextfeld, wenn Sie weitere Aspekte im Zusammenhang mit der Fragestellung für wichtig erachten, diese aber nicht im Fragebogen unterbringen können. Fragen zur Studie werden gerne schriftlich beantwortet. Bitte senden Sie dazu eine Mail an [email protected] Erhebung zu nicht gerechtfertigten Anforderungen von Krankenhäusern Rückmeldebogen !!! Hinweise zur Studie entnehmen Sie bitte dem beigefügten Infoblatt und der Ausfüllhilfe!!! Angaben zum Absender/ zur Absenderin: Fachgruppe (letzte zwei Stellen der LANR): Tätigkeitsstandort (erste drei Stellen der Postleitzahl): Praxisform (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, MVZ, andere): Erhebungsfragen: Wie viele Ihrer Patienten waren Ihres Wissens im 4. Quartal 2016 in stationärer Behandlung? Für wie viele Ihrer Patienten haben Sie im 4. Quartal 2016 mind. eine Krankenhaus-Einweisung ausgestellt? Bei wie vielen Patienten wurde die Bitte nach einer Einweisung an Sie durch Krankenhäuser herangetragen? Bei wie vielen Patienten sind Sie der Bitte nachgekommen? Wie häufig sollten Sie auf Wunsch von Krankenhäusern eine Einweisung für eine Behandlung ausstellen, die eigentlich ambulant bzw. vertragsärztlich hätte durchgeführt werden können? Wie häufig wurden Sie von Krankenhäusern gebeten, eine Überweisung zu einem ermächtigten Arzt in eine Einweisung umzuwandeln? Wie häufig sollten Sie auf Wunsch von Krankenhäusern gleich mehrere Einweisungen für einen Patienten ausstellen? Wie häufig wurden Sie durch Krankenhäuser um eine rückwirkende Einweisung gebeten? Wie häufig sollten Sie auf Wunsch von Krankenhäusern sowohl eine Überweisung als auch eine Einweisung ausstellen? Bei wie vielen Patienten wurden Sie durch ein Krankenhaus um medizinische Behandlungen gebeten, die aus Ihrer Sicht im Rahmen des Klinikaufenthaltes hätten erfolgen müssen? Bei wie vielen Patienten haben Sie dann dem Krankenhaus eine GOÄRechnung gestellt? Denken Sie an den letzten Patienten, für den Sie solche Leistungen durchgeführt haben. Wie hoch ist bzw. wäre die Rechnung nach GOÄ ausgefallen (Angabe bitte in €)? Welche weiteren Aspekte sind Ihnen im Zusammenhang von ggf. nicht gerechtfertigten Anforderungen von Krankenhäusern wichtig? __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Rückmeldung an das Zentralinstitut bitte bis zum 28. Januar 2017. Sie erhalten dazu im Januar einen frankierten Briefumschlag des Zi durch Ihre KV zugesandt.
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