Umfrage des Zi Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wenden un

KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt
An alle
ärztlichen Mitglieder der KV Hessen
Wunscheinweisungen – Umfrage des Zi
05.10.2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Vorstand
wir wenden uns heute mit einer großen Bitte an Sie. Haben Sie das auch
schon erlebt: Ein Patient, der ambulant oder stationär im Krankenhaus war,
kommt zu Ihnen und bittet Sie um eine rückwirkende oder eine zweite Einweisung, weil das Krankenhaus ihn dazu aufgefordert hat.
Sie verstehen das nicht, da Sie der Auffassung sind, dass die erbrachte
oder geplante Leistung eigentlich prä- oder poststationär zu erbringen ist,
für die beabsichtigte ambulante Leistung das Krankenhaus eigentlich keine
Ermächtigung besitzt, weil es genug niedergelassene Kolleginnen und Kollegen gibt, die diese erbringen könnten oder die Weiterbehandlung durch
Sie sogar problemlos möglich wäre.
Wir Niedergelassenen fühlen uns hierdurch zum Teil erheblich unter Druck
gesetzt. Patienten fühlen sich günstigsten Falls verunsichert, häufig werden
sie aber ebenfalls unter massiven Druck gesetzt, bis hin zur Androhung, sie
müssten andernfalls die Leistung privat bezahlen.
Kommen Sie dem Patientenwunsch nach, riskieren Sie womöglich, in Wirtschaftlichkeitsprüfungen auffällig zu werden. Eine Krankenhauseinweisung
für eine reine ambulante Leistung ohne jeden prä- oder poststationären
Zusammenhang wäre auch noch unzulässig.
Um diesem Trend endlich wirksam etwas entgegen setzen zu können,
braucht es konkrete Daten. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) greift daher aktuell das Thema „Wunscheinweisungen“ auf und
führt im vierten Quartal 2016 eine entsprechende Umfrage durch. Ziel ist es,
den Umfang der nicht gerechtfertigten Anforderungen durch Krankenhäuser
in Deutschland flächendeckend zu erheben. Dabei soll eine Bestandsaufnahme erstellt werden, in welchem Maße ungerechtfertigte Anforderungen
von Krankenhäusern den Versorgungsalltag von Vertragsärzten belasten.
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Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europa-Allee 90 l 60486 Frankfurt
Postfach 15 02 04 l 60062 Frankfurt
www.kvhessen.de
Wir wissen, dass Sie in Ihren Praxen nun schon mehr als genug Bürokratie
haben und dass sich niemand von Ihnen um solch eine Erhebung reißt.
Wir würden uns daher auch nie mit dieser Bitte an Sie wenden, wenn wir
nicht von der Notwendigkeit wirklich überzeugt wären.
Daher würden wir uns nicht nur sehr freuen, sondern glauben, dass es in
unser aller Interesse ist, wenn möglichst viele von Ihnen an der Umfrage
teilnehmen.
Anbei erhalten Sie dazu
1. ein Infoblatt,
2. den Rückmeldebogen sowie
3. eine Ausfüllhilfe.
Wir hoffen sehr auf Ihre Unterstützung, bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe und verbleiben
mit freundlichen kollegialen Grüßen
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
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Dr. Günter Haas
stv. Vorstandsvorsitzender
Ausfüllhilfe zum Fragebogen zu ungerechtfertigten Anforderungen durch Krankenhäuser
Strichliste November
Wie viele Ihrer Patienten waren Ihres Wissens im Zeitraum
November 2016 – Januar 2017 stationärer Behandlung?
Für wie viele Ihrer Patienten haben Sie im Zeitraum November
2016 – Januar 2017 mind. eine KH-Einweisung ausgestellt?
Bei wie vielen Patienten wurde die Bitte nach einer Einweisung
an Sie durch Krankenhäuser herangetragen?
Bei wie vielen Patienten sind Sie der Bitte nachgekommen?
Wie häufig sollten Sie auf Wunsch von Krankenhäusern eine
Einweisung für eine Behandlung ausstellen, die eigentlich
ambulant bzw. vertragsärztlich hätte durchgeführt werden
können?
Wie häufig wurden Sie von Krankenhäusern gebeten, eine
Überweisung zu einem ermächtigten Arzt in eine Einweisung
umzuwandeln?
Wie häufig sollten Sie auf Wunsch von Krankenhäusern gleich
mehrere Einweisungen für einen Patienten ausstellen?
Wie häufig wurden Sie durch Krankenhäuser um eine
rückwirkende Einweisung gebeten?
Wie häufig sollten Sie auf Wunsch von Krankenhäusern sowohl
eine Überweisung als auch eine Einweisung ausstellen?
Bei wie vielen Patienten wurden Sie durch ein Krankenhaus um
medizinische Behandlungen gebeten, die aus Ihrer Sicht im
Rahmen des Klinikaufenthaltes hätten erfolgen müssen?
Bei wie vielen Patienten haben Sie dann dem Krankenhaus eine
GOÄ-Rechnung gestellt?
Denken Sie an den letzten Patienten, für den Sie solche
Leistungen durchgeführt haben. Wie hoch ist bzw. wäre die
Rechnung nach GOÄ ausgefallen (Angabe bitte in €)?
Summe
November
Strichliste für den Dezember
Summe
Dezember
Strichliste Januar
Summe
Januar
Gesamtsumme
(Übertragung in
Fragebogen)
Zi-Studie zu ungerechtfertigten Anforderungen von Krankenhäusern
Infoblatt
Was ist das Problem?
Einzelne Studien und regionale Erhebungen haben gezeigt, dass viele Krankenhäuser Patienten z.B. nach einem
Besuch der Ambulanz oder nach einer stationären Behandlung zur Wiedervorstellung auffordern und ihnen
auftragen, zu diesem Zweck etwa eine ärztliche Einweisung vorzulegen, obwohl die Weiterbehandlung durch
einen Vertragsarzt problemlos möglich wäre. Viele niedergelassene Ärzte fühlen sich hierdurch unter Druck
gesetzt, Patienten fühlen sich verunsichert. Wird dem Patientenwunsch Folge geleistet, setzt sich der Arzt
zudem einer erhöhten Gefahr aus, in Wirtschaftlichkeitsprüfungen auffällig zu werden.
Ziel dieser Studie
Mit dieser Studie soll der Umfang nicht gerechtfertigter Anforderungen durch Krankenhäuser in Deutschland
flächendeckend erhoben werden. Ziel ist eine Bestandsaufnahme, in welchem Maße ungerechtfertigte
Anforderungen von Krankenhäusern den Versorgungsalltag von Vertragsärzten belasten, und eine Analyse
regionaler Verteilungsmuster, z.B. Prüfung des Zusammenhangs mit der regionalen Krankenhausdichte.
Ablauf dieser Studie
Die Studie wird für den Zeitraum 1. November 2016 – 31. Januar 2017 durchgeführt. Dazu erhalten alle Praxen
Anfang Oktober dieses Informationsblatt, den Fragebogen sowie eine Ausfüllhilfe für den Fragebogen.
Zum Jahresbeginn 2017 erhalten Sie dann zur Sicherheit noch einmal eine Erinnerung und einen frankierten
Briefumschlag, mit dem der ausgefüllte Fragebogen bis zum 7. Februar 2017 an das Zi zurückgeschickt werden
soll. Das Zi wertet alle eingegangenen Fragebögen aus und bereitet die Ergebnisse bis Mai 2017 auf. Die
Ergebnisse werden danach bundesweit und regionsbezogen zur Verfügung gestellt.
Alle Teilnehmer bleiben anonym
Weder einzelne Praxen noch einzelne Krankenhäuser werden identifiziert. Die Angabe der letzten zwei Stellen
Ihrer LANR (Fachgruppencode) wird benötigt, um Unterschiede der Betroffenheit nach Fachgruppen darstellen
zu können. Die ersten drei Stellen Ihrer Postleitzahl werden für die Analyse regionaler Besonderheiten
benötigt. Die Erhebung des Praxistyps erfolgt um die Frage zu beantworten, ob bestimmte
Organisationsformen besonders von ungerechtfertigten Anforderungen durch Krankenhäuser betroffen sind.
Bei der Darstellung der Ergebnisse wird sichergestellt, dass keine Teilnehmer identifiziert werden können.
Ungerechtfertigte Anforderungen durch Krankenhäuser
Bitte tragen Sie alle Beobachtungen im Zeitraum November 2016 bis Januar 2017. Ihre Angaben dienen dazu,
den Umfang ungerechtfertigter Anforderungen ins Verhältnis zu allen im gleichen Zeitraum stationär
behandelten Patienten zu setzen. Die Fragen beziehen sich auf Sachverhalte, die bereits aus Vorerhebungen
bekannt sind. Hierzu zählt z.B. die nachträgliche Anforderung von Einweisungsscheinen oder die Aufforderung
Überweisungs- in Einweisungsscheine umzuwandeln.
Zudem wollen wir das Finanzvolumen von Leistungen schätzen, die auf Anforderung von Krankenhäusern in der
vertragsärztlichen Versorgung erbracht werden. Dazu bitten wir Sie, den Behandlungsaufwand für den letzten
beobachteten Fall als Rechnungssumme auf Basis der GOÄ in den Fragebogen einzutragen.
Bitte nutzen Sie das Freitextfeld, wenn Sie weitere Aspekte im Zusammenhang mit der Fragestellung für wichtig
erachten, diese aber nicht im Fragebogen unterbringen können.
Fragen zur Studie werden gerne schriftlich beantwortet. Bitte senden Sie dazu eine Mail an [email protected]
Erhebung zu nicht
gerechtfertigten Anforderungen
von Krankenhäusern
Rückmeldebogen
!!! Hinweise zur Studie entnehmen Sie bitte dem beigefügten Infoblatt und der Ausfüllhilfe!!!
Angaben zum Absender/ zur Absenderin:
Fachgruppe (letzte zwei Stellen der LANR):
Tätigkeitsstandort (erste drei Stellen der Postleitzahl):
Praxisform (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, MVZ, andere):
Erhebungsfragen:
Wie viele Ihrer Patienten waren Ihres Wissens im 4. Quartal 2016 in
stationärer Behandlung?
Für wie viele Ihrer Patienten haben Sie im 4. Quartal 2016 mind. eine
Krankenhaus-Einweisung ausgestellt?
Bei wie vielen Patienten wurde die Bitte nach einer Einweisung an Sie
durch Krankenhäuser herangetragen?
Bei wie vielen Patienten sind Sie der Bitte nachgekommen?
Wie häufig sollten Sie auf Wunsch von Krankenhäusern eine
Einweisung für eine Behandlung ausstellen, die eigentlich ambulant
bzw. vertragsärztlich hätte durchgeführt werden können?
Wie häufig wurden Sie von Krankenhäusern gebeten, eine Überweisung
zu einem ermächtigten Arzt in eine Einweisung umzuwandeln?
Wie häufig sollten Sie auf Wunsch von Krankenhäusern gleich mehrere
Einweisungen für einen Patienten ausstellen?
Wie häufig wurden Sie durch Krankenhäuser um eine rückwirkende
Einweisung gebeten?
Wie häufig sollten Sie auf Wunsch von Krankenhäusern sowohl eine
Überweisung als auch eine Einweisung ausstellen?
Bei wie vielen Patienten wurden Sie durch ein Krankenhaus um
medizinische Behandlungen gebeten, die aus Ihrer Sicht im Rahmen
des Klinikaufenthaltes hätten erfolgen müssen?
Bei wie vielen Patienten haben Sie dann dem Krankenhaus eine GOÄRechnung gestellt?
Denken Sie an den letzten Patienten, für den Sie solche Leistungen
durchgeführt haben. Wie hoch ist bzw. wäre die Rechnung nach GOÄ
ausgefallen (Angabe bitte in €)?
Welche weiteren Aspekte sind Ihnen im Zusammenhang von ggf. nicht gerechtfertigten
Anforderungen von Krankenhäusern wichtig?
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Rückmeldung an das Zentralinstitut bitte bis zum 28. Januar 2017.
Sie erhalten dazu im Januar einen frankierten Briefumschlag des Zi durch Ihre KV zugesandt.