Unser neuer Katalog 2017 zum als PDF

Recht Arbeit Betrieb
2017
25 Jahre Seminare für Betriebsräte
1
Seminarkalender 2017
Termin
Seminartitel
Sem.-Nr.
Ort
Seite
JANUAR
23.01. – 27.01.17
Betriebsverfassungsrecht II
901
Bremen ............. 9
06.02. – 10.02.17
Betriebsverfassungsrecht I
902
Bremen ............. 8
21.02. – 24.02.17
Erfolgreich verhandeln
903
Bremen .......... 35
27.02. – 03.03.17
Arbeitsrecht I
904
Bremen ........... 12
06.03. – 08.03.17
Datenmissbrauch/Datenschutz
905
Bremen ........... 24
15.03. – 17.03.17
Was darf ich als Betriebsratsmitglied?
906
Bremen ........... 30
20.03. – 22.03.17
Aktuelle Rechtsprechung
907
Bremen ........... 18
23.03. – 24.03.17
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat
908
Bremen ........... 28
27.03. – 31.03.17
Betriebsverfassungsrecht III
909
Bremen ........... 10
03.04. – 05.04.17
Arbeits- und Gesundheitsschutz I
910
Bremen ........... 15
24.04. – 28.04.17
Arbeitsrecht II
911
Bremen ........... 13
03.05. – 05.05.17
Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung
912
Bremen ........... 21
08.05. – 09.05.17
Behinderung der Betriebsratsarbeit
913
Bremen ........... 29
10.05. – 12.05.17
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Lohn und Gehalt
914
Bremen ........... 31
15.05. – 19.05.17
Betriebsverfassungsrecht IV
915
Bremen ............ 11
29.05. – 31.05.17
Der Wirtschaftsausschuss
916
Bremen ........... 33
30.05. – 31.05.17
Die erfolgreiche Betriebsversammlung
917
Bremen ........... 25
12.06. – 16.06.17
Arbeitsrecht III
918
Bremen ........... 14
19.06.17
Fresh up im Arbeitsrecht mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler
919
Bremen ........... 19
FEBRUAR
MÄRZ
APRIL
MAI
JUNI
Die Termine 2017 werden auf unserer Homepage www.rabe-seminare.de laufend aktualisiert.
2
Maximal
15
Teilnehmer/innen
Termin
Die Seminare sind gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich
für Betriebsräte bzw. spezielle Betriebsratsaufgaben.
Genaue Informationen dazu sind per Tel. 0421 / 247 8030
oder E-Mail [email protected] erhältlich.
Seminartitel
Sem.-Nr.
Ort
Seite
AUGUST
14.08. – 18.08.17
Betriebsverfassungsrecht I
920
Bremen ............. 8
21.08. – 25.08.17
Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung
921
Bremen ........... 26
28.08. – 01.09.17
Arbeitsrecht I
922
Bremen ........... 12
04.09. – 06.09.17
Arbeits- und Gesundheitsschutz II
923
Bremen ........... 16
11.09. – 15.09.17
Betriebsverfassungsrecht II
924
Bremen ............. 9
18.09. – 20.09.17
Leiharbeit, Werkvertrag und Rechte des Betriebsrats
925
Bremen ........... 32
25.09. – 29.09.17
Arbeitsrecht II
926
Bremen ........... 13
Im Oktober
BAG – hautnah
927
Erfurt ............ 20
23.10. – 27.10.17
Betriebsverfassungsrecht III
928
Bremen ........... 10
01.11. – 03.11.17
Zuständigkeiten BR / GBR / KBR
929
Bremen ........... 27
06.11. – 10.11.17
Arbeitsrecht III
930
Bremen ........... 14
06.11. – 07.11.17
Wahlvorstandsschulung
931
Bremen ........... 37
13.11. – 14.11.17
BEM
932
Bremen ........... 17
15.11. – 17.11.17
Mobbing, Diskriminierung und Burn-out
933
Bremen ........... 36
20.11. – 24.11.17
Betriebsverfassungsrecht IV
934
Bremen ............ 11
27.11. – 28.11.17
Wahlvorstandsschulung
935
Bremen ........... 37
28.11. – 30.11.17
Datenmissbrauch/Datenschutz
936
Bremen ........... 24
04.12. – 05.12.17
Wahlvorstandsschulung
937
Bremen ........... 37
05.12. – 07.12.17
Aktuelle Rechtsprechung
938
Bremen ........... 18
13.12. – 14.12.17
Wahlvorstandsschulung
939
Bremen ........... 37
18.12. – 19.12.17
Gerechtigkeit im Betrieb
940
Bremen ........... 34
GANZJÄHRIG
Inhouse-Schulungen & RABe-Seminarcoaching ............................................................... 22/23
SEPTEMBER
OKTOBER
NOVEMBER
DEZEMBER
Unverbindliche Reservierungen sind jederzeit möglich unter: www.rabe-seminare.de
3
Thematische Seminarübersicht
Grundlagenschulungen Betriebsverfassungsrecht ..................................... 8 - 11
Betriebsverfassungsrecht I .................................................................................... 8
Betriebsverfassungsrecht II ................................................................................... 9
Betriebsverfassungsrecht III .................................................................................. 10
Betriebsverfassungsrecht IV .................................................................................. 11
Grundlagenschulungen Arbeitsrecht .......................................................... 12 - 14
Arbeitsrecht I
..................................................................................................... 12
Arbeitsrecht II
Arbeitsrecht III
..................................................................................................... 13
..................................................................................................... 14
Grundlagenschulungen Arbeits- und Gesundheitsschutz ......................... 15 - 17
Arbeits- & Gesundheitsschutz I .............................................................................. 15
Arbeits- & Gesundheitsschutz II ............................................................................. 16
Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM .................................................. 17
Arbeitsrecht aktuell ......................................................................................... 18/19
Aktuelle Rechtsprechung ....................................................................................... 18
Fresh up im Arbeitsrecht mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler ...................................... 19
Neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
BAG hautnah ..................................................................................................... 20
Besondere Schulungen Betriebsverfassungsrecht .................................. 21 - 32
Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung .................................................................... 21
Datenmissbrauch / Datenschutz ............................................................................ 24
Die erfolgreiche Betriebsversammlung - Vorbereitung, Aufbau und Ablauf ........... 25
Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung .................................................................. 26
Zuständigkeiten des BR / GBR und KBR ............................................................. 27
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat .......................................................... 28
Behinderung der Betriebsratsarbeit ....................................................................... 29
Was darf ich als Betriebsratsmitglied? .................................................................... 30
NEU: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Lohn und Gehalt ................................. 31
NEU: Leiharbeit, Werkvertrag und Rechte des Betriebsrats .................................. 32
4
Maximal
15
Teilnehmer/innen
Unsere Seminare werden von uns so konzipiert, dass sie
nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist
daher nach ordnungsgemäßer Beschlussfassung des
Betriebsrats verpflichtet, sämtliche Kosten unter Fortzahlung
des Arbeitsentgelts zu übernehmen. Je nach der betrieblichen
Situation – insbesondere bei spezielleren Themen –
ist die Erforderlichkeit nicht immer gegeben.
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Der Wirtschaftsausschuss ..................................................................................... 33
Besondere Schulungen Arbeitsrecht
Gerechtigkeit im Betrieb ......................................................................................... 34
Soziale Kompetenz
Erfolgreich verhandeln ............................................................................................ 35
Psychische Belastung
Mobbing, Diskriminierung und Burn-out .................................................................. 36
Betriebsratswahlen 2018
Wahlvorstandsschulung .......................................................................................... 37
RABe Service:
Inhouse-Schulungen & RABe-Seminarcoaching ......................................... 22/23
Wichtige Hinweise und Geschäftsbedingungen .....................................................
Anmeldung .............................................................................................................
Mitteilung an die Geschäftsleitung .........................................................................
Kostenübernahmeerklärung ...................................................................................
38
39
40
41
Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG:
Bestehen Zweifel, ob die Schulung erforderlich ist?
Genaue Informationen sind
per Tel. 0421 / 247 8030 oder E-Mail [email protected] erhältlich.
Jedes unserer angebotenen Seminare wird laufend aktualisiert,
sowohl nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen
als auch nach anwaltlicher Praxis und
jüngsten Entscheidungen
der Arbeitsgerichte.
5
Referentinnen
und Referenten
Referenten/innen zur
fachwissenschaftlichen
Begleitung der Seminare:
Bernhard Docke
Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Klaus Meyer-Degenhardt
Diplom-Wirtschaftsinformatiker
Dieter Dette
Prof. Dr.
Désirée Kamm
Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Hochschullehrerin
für Arbeits- und
Gesellschaftsrecht
Johannes Henn
Kommunikationstrainer
Anke Naujok
Kommunikationstrainerin
Referenten/innen
für die Seminare zur
aktuellen Rechtsprechung
der Arbeitsgerichte:
Arbeitsrichter/innen
Tilo Winter
Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Prof. Dr.
Wolfgang Däubler
Professor für Arbeitsund Wirtschaftsrecht
Referenten für
die Seminare
zum Wirtschaftsausschuss
Dr. Pelin Ögüt
Fachanwältin für
Arbeitsrecht
Peter Brückner-Bozetti
Diplom-Betriebswirt,
Diplom-Handelslehrer
Michael Grauvogel
Vizepräsident des
Landesarbeitsgerichts
Bremen a.D.
Markus Lubkowitz
Diplom-Soziologe
6
Karin Jürgen
Diplom-Soziologin
Simon Wionski
Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Vorwort
Liebe Betriebsrätinnen, liebe Betriebsräte,
Michael Nacken
Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Sonja Litzig
Fachanwältin für
Arbeitsrecht
Dilek Ergün
Fachanwältin für
Arbeitsrecht
2017 ist das letzte Jahr der aktuellen Wahlperiode. Selbstverständlich
wird man trotzdem mit der Betriebsratstätigkeit aktiv fortfahren, da mit
Sicherheit viele ungelöste Probleme vor den Gremien und Belegschaften stehen. Dazu müssen sich die Betriebsräte wie immer auf den
neuesten Stand der Rechtsprechung bringen. Vom 7. Senat des
Bundesarbeitsgerichts wurde noch einmal unterstrichen: Auch im
letzten Jahr der Betriebsratstätigkeit ist der Besuch von Betriebsratsseminaren erforderlich und der Arbeitgeber ist nicht berechtigt im
Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen sein Einverständnis zu einem
Seminar zu verweigern. Entscheidend ist: Braucht das Gremium
dieses Wissen, um die Belegschaft auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes vertreten zu können?
In diesem Programm haben wir zwei neue Themen, nämlich „MITBESTIMMUNG DES BETRIEBSRATS BEI LOHN UND GEHALT“ und „LEIHARBEIT UND
WERKVERTRAG“. Das Thema „Datenmissbrauch/Datenschutz“ wurde
überarbeitet und den neuen Entwicklungen auf diesem Gebiet
angepasst. Auch dieses Jahr wird wieder ein „Fresh up“ mit Prof. Dr.
Wolfgang Däubler stattfinden. Sein Seminar ist immer eine
Bereicherung und auch aktuell notwendig.
Für das Seminar „Mobbing, Diskriminierung und Burn-out“
konnten wir eine neue Referentin gewinnen, die sich seit vielen Jahren
mit der psychologischen Seite dieser Themen beschäftigt. Ergänzend
referiert einer unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht die rechtlichen
Grundlagen und die aktuelle Entwicklung vor den Arbeitsgerichten.
Wir freuen uns auch in diesem Jahr auf eine gute und erfolgreiche
Zusammenarbeit mit Euch.
Mit ganz herzlichen Grüßen
Michael Nacken als RABe-Geschäftsführer
Claudia Buckermann und Dieter Gautier
Markus Barton
Rechtsanwalt
Claudia Buckermann
Seminarorganisation
Dieter Gautier
Akquisition
Kommunikation
7
Wesentliche Seminarinhalte
Allgemeine Grundlagen
Betriebsverfassungsrecht I
Rechte und Pflichten der einzelnen
Betriebsratsmitglieder
• GRUNDLAGENSCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
• Verbot der Benachteiligung aufgrund der Betriebsratstätigkeit
Dieses Seminar ist das erste von vier Grundseminaren, die
erforderlich sind, um das nötige Handwerkszeug eines gut
funktionierenden Betriebsrats zu erlernen.
Dabei ist es nicht nur Ziel, den Betriebsräten die rechtlichen
Hintergründe ihrer Aufgaben und Pflichten näher zu bringen,
sondern auch, einen Raum zu schaffen, um das eigene Selbstverständnis und die eigene Rolle im Betrieb als Interessenvertretung der Belegschaft zu diskutieren und zu hinterfragen.
Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der
Betriebsratsaufgaben sind natürlich auch rechtliche Grundlagen,
etwa der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung für
die erforderliche Betriebsratsarbeit bis hin zur Geschäftsführung
des Betriebsratsgremiums. All dies soll zum Fundament der
Betriebsratstätigkeit und Inhalt dieses Seminars werden, so
dass in den Folgeseminaren ein solides Bauwerk errichtet
werden kann.
Dieses Grundlagenseminar ist für den Einstieg in eine
erfolgreiche und effektive Betriebsratstätigkeit unerlässlich.
Auch für langjährige Betriebsratsmitglieder ist das Seminar als
kompakte Auffrischung ihrer Kenntnisse zu empfehlen.
Mo 06.02. - Fr 10.02.17
Mo 14.08. - Fr 18.08.17
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss
20.01.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 902
28.07.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 920
Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
8
• Anspruch auf Freistellung von der
Arbeitsleistung
• Anspruch auf Schulungen etc.
Grundzüge der Organisation der
Betriebsratsarbeit
• Aufgaben des/der
Betriebsratsvorsitzenden
• die Geschäftsordnung des
Betriebsrats
• die Betriebsratssitzung
• Ausschüsse und Arbeitsgruppen
• die Betriebsversammlung
• Sprechstunden des Betriebsrats
• Kosten und Sachmittel des
Betriebsrats
• Anspruch auf Sachverständige
nach § 80 Abs. 3 BetrVG
Grobe Pflichtverletzung des
Arbeitgebers/Betriebsrats
Überblick über die Beteiligungs- und
Mitbestimmungsrechte, insbesondere
über die Beteiligung bei personellen
Einzelmaßnahmen
Wesentliche Seminarinhalte
Mitbestimmung des Betriebsrats bei
sozialen Angelegenheiten nach
§ 87 BetrVG bei Fragen:
• der Ordnung des Betriebes und
des Verhaltens der Arbeitnehmer
im Betrieb
Betriebsverfassungsrecht II
• der allgemeinen Arbeitszeitfragen
• der Modalitäten der Auszahlung der
Vergütung
• der Aufstellung allgemeiner
Urlaubsgrundsätze
Das Seminar richtet sich an alle, die bereits einen ersten Überblick über Betriebsratsarbeit haben. Behandelt werden
die zwingenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats,
insbesondere in sozialen Angelegenheiten. Es werden
Kenntnisse vermittelt, wie die Mitwirkungsrechte praktisch
durchgesetzt werden können.
• der Einführung und Anwendung von
technischen Einrichtungen
In diesem Seminar sollen aber auch die Betriebsvereinbarung
sowie die Einigungsstelle behandelt werden.
• des Gesundheitsschutzes
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Kommunikations- und
Verhandlungstraining mit einem erfahrenen Trainer für die
Bereiche Konflikt- und Veränderungsmanagement, Teamentwicklung und Coaching. In diesem Teil des Seminars wird es
darum gehen, Gesprächskompetenz, Einfühlungsvermögen und
Sicherheit im Umgang mit „schwierigen“ Verhandlungspartnern
zu entwickeln, um stressbedingten und konfliktträchtigen
Gesprächs- oder Verhandlungssituationen sicher
entgegentreten zu können.
• der sozialen Einrichtungen
• der betrieblichen Lohngestaltung
• der Festsetzung von
leistungsbezogenen Entgelten
• des betrieblichen
Vorschlagswesens
• der Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit
Die Betriebsvereinbarung und ihre
Bedeutung im Betrieb sowie für
einzelne ArbeitnehmerInnen
• GRUNDLAGENSCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
• der vorübergehenden Verkürzung
oder Verlängerung der betrieblichen
Arbeitszeit
Nach dem Besuch dieses Seminars werden Sie wissen, wie
weit die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats reichen und
welche Regeln beachtet werden müssen.
Die Einigungsstelle
• Einsetzung der Einigungsstelle
• Kompetenzen der Einigungsstelle
• Spruch der Einigungsstelle
Kommunikations- und
Verhandlungstraining
• Erkennen der eigenen
Gesprächsmuster in Stresssituationen
• Umgang mit Macht und
Abhängigkeit in Gesprächsverläufen
• Entwicklung alternativer
Kommunikationskreisläufe
• Entwicklung von Möglichkeiten
wirklicher Teamarbeit im Betriebsrat
Mo 23.01. - Fr 27.01.17
Mo 11.09. - Fr 15.09.17
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss
10.01.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 901
25.08.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 924
Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
9
Wesentliche Seminarinhalte
Personelle Einzelmaßnahmen,
insbesondere
Betriebsverfassungsrecht III
• Einstellungen
• Eingruppierungen
• Umgruppierungen
• GRUNDLAGENSCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
• Versetzungen
Dieses Seminar bietet die Möglichkeit, gemeinsam die gesetzlichen
Grundlagen und betrieblichen Handlungsmöglichkeiten zu erkennen, um durch frühzeitiges Tätigwerden eine vernünftige Personalpolitik mit zu beeinflussen und dadurch unter Umständen bestimmten personellen Maßnahmen, wie etwa betriebsbedingten Kündigungen, vorbeugen zu können.
In dieser Betriebsratsschulung werden die Beteiligungsrechte des
Betriebsrats im Rahmen von personellen Einzelmaßnahmen sowie
die Möglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung, bei
Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen und der beruflichen Bildung behandelt.
Neben den rechtlichen Grundlagen liegt ein Schwerpunkt des
Seminars auch in der praktischen Umsetzung der Mitbestimmungsund Beteiligungsrechte.
Insbesondere wird die Erstellung eines ordnungsgemäßen Widerspruchs zu einer Kündigung bzw. einer Zustimmungsverweigerung
zu Einstellungen, Versetzungen und Eingruppierungen an konkreten Beispielen geübt.
• Die Informationsansprüche des
Betriebsrats nach § 99
Abs. 1 BetrVG
• Die Beteiligung des Betriebsrats bei
personellen Einzelmaßnahmen
• Zustimmungsverweigerungsgründe
• Die vorläufige personelle Einzelmaßnahme gem. § 100 BetrVG
• Das gerichtliche Verfahren nach
§ 99 Abs. 4 BetrVG
Mitbestimmung bei Kündigungen
gem. § 102 BetrVG
• Das Anhörungsverfahren, die
Bedenken und Widersprüche des
Betriebsrats
• Die Folgen eines Widerspruchs
Die Personalplanung
gem. § 92 BetrVG
Beschäftigungssicherung
gem. § 92 a BetrVG
Berufliche Bildungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen
gem. §§ 96 ff. BetrVG
Mo 27.03 - Fr 31.03.17
Mo 23.10. - Fr 27.10.17
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss
10.03.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 909
06.10.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 928
Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
10
Wesentliche Seminarinhalte
Die Betriebsänderung
• der Begriff der Betriebsänderung
• Betriebsspaltung/Teilbetriebsübergang
Betriebsverfassungsrecht IV
• der Interessenausgleich und der
Sozialplan
• die Einigungsstelle
Grundzüge des
Wirtschaftsausschusses
• Bildung eines
Wirtschaftsausschusses
• Zusammensetzung und
Bedeutung des
Wirtschaftsausschusses
• Informationsansprüche des
Wirtschaftsausschusses
• Durchsetzung der Ansprüche des
Wirtschaftsausschusses
Verfahren zur Durchsetzung von
Mitbestimmungsrechten des
Betriebsrats
Der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht
• Besuch einer Verhandlung vor dem
Arbeitsgericht Bremen
Dieses Seminar widmet sich dem letzten Abschnitt des Betriebsverfassungsgesetzes, und zwar der Beteiligung des Betriebsrats in
wirtschaftlichen Angelegenheiten. Eine genaue Kenntnis der
Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des
Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten ist von besonderer
Bedeutung.
Dabei wird das Thema der Betriebsänderung behandelt, da dies
notwendige Verhandlungen über einen Interessenausgleich und
Sozialplan auslöst.
Es wird u.a. besprochen werden, welchen Inhalt und Zweck der
Interessenausgleich hat, welchen Inhalt ein Sozialplan haben kann
und welche Bedeutung die Einigungsstelle im Zusammenhang mit
diesen Verhandlungen hat.
Schließlich werden Fragen zu der Funktion des Wirtschaftsausschusses in einem Überblick behandelt sowie die Möglichkeiten,
auch in Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss die erforderlichen
Informationen zu erlangen.
Im Rahmen dieses Seminars werden die Teilnehmer eine
Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven
besuchen und die Gelegenheit haben, mit einer Arbeitsrichterin
bzw. einem Arbeitsrichter zu diskutieren.
Mo 15.05. - Fr 19.05.17
Mo 20.11. - Fr 24.11.17
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss
28.04.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 915
03.11.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 934
Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
11
• GRUNDLAGENSCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
• Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte sowie der Interessen
der Beschäftigten im Rahmen
einer Betriebsänderung
Wesentliche Seminarinhalte
Arbeitsrecht I
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Grundbegriffe des Arbeitsrechts
• Was ist Arbeitsrecht?
• Rechtsquellen und Rangordnung
im Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten im
Bewerbungsverfahren
• GRUNDLAGENSCHULUNGEN ARBEITSRECHT •
Zu den Aufgaben der Betriebsratsgremien gehört es – neben
einem kompetenten Wissen im Betriebsverfassungsrecht –, die
Einhaltung der zugunsten der ArbeitnehmerInnen geltenden
Gesetze zu überwachen. Auch sind Betriebsratsmitglieder für die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Betrieb häufig die erste
Adresse, wenn es um Fragen und Ansprüche rund um das
Arbeitsverhältnis geht.
Um diesen Aufgabenstellungen nachkommen zu können, sind
grundlegende Kenntnisse dieser Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung für alle Mitglieder der Interessenvertretungen erforderlich. Dieses erste von insgesamt drei
Grundlagenseminaren beinhaltet die Vermittlung von Basiswissen über die Strukturen und Grundbegriffe unseres
Arbeitsrechtssystems.
Anschließend werden häufig auftretende rechtliche Probleme
behandelt, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung und
Begründung des Arbeitsverhältnisses ergeben können, referiert
von erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Mo 27.02. - Fr 03.03.17
Mo 28.08. - Fr 01.09.17
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss
10.02.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 904
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 922
11.08.17
Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
12
• Worauf muss der Betriebsrat beim
Einstellungsverfahren achten?
• Was darf der Arbeitgeber - ggf. im
Personalfragebogen - fragen?
• Diskriminierungsverbote bei
Einstellungen
Die Grundlage des Arbeitsverhältnisses: der Arbeitsvertrag
• Welche vertraglichen Regelungen
sind zulässig (Allgemeine
Geschäftsbedingungen)?
• Haupt- und Nebenpflichten aus dem
Arbeitsverhältnis
• Vergütung
• Weisungsrecht des Arbeitgebers
• Besondere Vertragsgestaltungen
Arbeiten mit arbeitsrechtlichen
Gesetzen und Kommentaren
Wesentliche Seminarinhalte
Befristung von Arbeitsverträgen
Wann sind befristete Verträge
zulässig?
Wie kann der Betriebsrat reagieren?
Arbeitsrecht II
Beendigung und Abwicklung
des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
durch Kündigung
Wer hat Kündigungsschutz?
Beteiligungsverfahren des
Betriebsrats
Verhaltensbedingte,
krankheitsbedingte und
betriebsbedingte Kündigungen
Wann sind Änderungskündigungen
zulässig?
Was ist bei Abmahnungen zu
beachten?
Schutz besonderer
Arbeitnehmergruppen
• GRUNDLAGENSCHULUNGEN ARBEITSRECHT •
Außerordentliche Kündigung
Es gibt verschiedene Arten, wie das Arbeitsverhältnis beendet
werden kann. In allen Fällen sind die Interessenvertretungen
aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen
zugeht.
Dabei sind natürlich im Falle von Kündigungen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten und taktisch gut zu nutzen.
In der Praxis spielen jedoch auch Aufhebungsverträge eine
große Rolle. Grundfragen des Kündigungsschutzes werden
ausführlich verhandelt.
Ergänzend werden Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines
Verhandlungstages bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden.
Der Aufhebungsvertrag
Arbeitspapiere, Zeugnisse
Mo 24.04. - Fr 28.04.17
Mo 25.09. - Fr 29.09.17
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss
06.04.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 911
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 926
08.09.17
Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
13
Wesentliche Seminarinhalte
Arbeitsrecht III
Besondere Arbeitnehmerschutzrechte
• Der Schutz von Menschen mit
Schwerbehinderung nach dem
SGB IX
• Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
• GRUNDLAGENSCHULUNGEN ARBEITSRECHT •
• Mutterschutz und Elternzeit
In diesem Seminar werden rechtliche Kenntnisse in den Bereichen
besondere Arbeitnehmerschutzrechte, dem Teilzeitrecht, Rechte und
Pflichten bei Urlaub und Erkrankung, sowie zu allen Fragen rund um
die Freistellung vermittelt. Abgerundet wird das Seminar durch eine
Darstellung der wichtigsten aktuellen Entwicklungen im Bereich des
Arbeitsrechtes.
Besondere Arbeitsschutzrechte, wie beispielsweise der Schutz von
Menschen mit Schwerbehinderung oder der Schutz vor Diskriminierung nach dem AGG, spielen in der betrieblichen Praxis eine große
Rolle. Dasselbe gilt für Teilzeitbeschäftigte.
Im Falle einer Erkrankung oder bei Urlaub stehen den ArbeitnehmerInnen Ansprüche auf Entgeltfortzahlung bzw. Urlaubsentgelt zu.
Wir erklären, wie sich diese bemessen und welche Rechte und
Pflichten ArbeitnehmerInnen im Falle einer Erkrankung oder bei der
Urlaubsgewährung haben. Bei langfristigen Erkrankungen ist der
Betriebsrat gefragt, um den Betroffenen eine erfolgreiche Rückkehr
in den Betrieb zu erleichtern.
Darüber hinaus werden alle Fragen rund um eine Freistellung, mit
und ohne Lohnanspruch, dargestellt. Besonderes Augenmerk liegt
dabei auf dem Anspruch auf Verzugslohn. Aber auch besondere
Ansprüche auf Freistellung – etwa nach dem Pflegezeitgesetz –
werden erörtert.
Es wird ein kurzer Überblick über Leiharbeits- und Werkvertragskräfte gegeben, deren Einsatz den Betriebsrat in der Praxis vor nicht
unerhebliche Probleme stellt. Beispielsweise bei der Frage, wie weit
die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in
diesen Fällen gehen.
Abschließend gibt das Seminar einen Überblick über aktuelle
Entwicklungen im Bereich des Arbeitsrechts. Schwerpunkt hier ist
das seit dem 01.01.2015 in Kraft getretene Gesetz über den
gesetzlichen Mindestlohn.
Mo 12.06. - Fr 16.06.17
Mo 06.11. - Fr 10.11.17
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss
24.05.17
20.10.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 918
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 930
Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
14
Teilzeitrecht
• Diskriminierungsverbot
• Reduzierung der Arbeitszeit
• Erhöhung der Arbeitszeit
Urlaub und Erkrankung
• Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei
Erkrankung
• Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der
Urlaubsgewährung
• Rechte und Interventionsmöglichkeiten des Betriebsrats
Freistellung und Lohnanspruch
• Der Anspruch auf Verzugslohn
• Freistellung nach dem
Pflegezeitgesetz
Leiharbeit und Werkverträge
(Grundzüge)
• Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
• Rechte des Betriebsrats beim
Einsatz von Leiharbeitskräften
• Rechte des Betriebsrats beim
Einsatz von Werkvertragskräften
Aktuelle Entwicklungen im Bereich des
Arbeitsrechts
• Das Mindestlohngesetz
• Aktuelle Rechtsprechung des BAG
Wesentliche Seminarinhalte
Wandel der Belastungen am
Arbeitsplatz
• Veränderungen der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds
sowie die Auswirkungen auf die
Beschäftigten
Arbeits- und
Gesundheitsschutz I
allgemeine Grundlagen
• die Entwicklung von Fehlzeiten und
arbeitsbedingten Erkrankungen
Eines der wichtigsten Handlungsfelder des Betriebsrats bezieht sich
auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb.
Die betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben des Betriebsrats
Innerbetriebliche und außerbetriebliche
erstrecken sich dabei von der Überwachung der Einhaltung der
Gesundheitsschutzorganisationen
rechtlichen Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz aus
• Personen und Institutionen wie z. B.
§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bis hin zur erzwingbaren Mitbestimmung
Fachkraft für Arbeitssicherheit,
aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.
Betriebsärzte
• die Grundpflichten des Arbeitgebers
• Aufgaben und Kooperationen im
Betrieb
• gesetzlicher Handlungsrahmen der
betrieblichen Arbeitsschutzexperten
• Einrichtung und Organisation sowie
die Besetzung des
Arbeitsschutzausschusses (ASA)
Dieses Seminar dient als Einstieg in die Grundlagen der
Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der
Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Es soll dem Betriebsrat helfen, einen ersten Überblick über die
Gesetzeslage und seine Handlungsmöglichkeiten zu erlangen.
Rechtliche Grundlagen des Arbeitsund Gesundheitsschutzes
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
• Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSiG)
• DGUV Vorschrift 2 (Festlegung des
inhaltlichen Umfangs und der Einsatzzeiten von Betriebsärzten und
Fachkräften für Arbeitssicherheit)
Handlungsmöglichkeiten des
Betriebsrats
• betriebliche und rechtliche
Handlungsmöglichkeiten
• Unterstützung durch
Sachverständige
• Eckpunkte möglicher
Betriebsvereinbarungen
Mo 03.04. - Mi 05.04.17
Anmeldeschluss
17.03.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 910
Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
15
• GRUNDLAGENSCHULUNGEN ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ •
• Zunahme an zeitlichen und örtlichen
Flexibilitätsanforderungen an die
Beschäftigten
Arbeits- und
Gesundheitsschutz II
allgemeine Grundlagen der
Gefährdungsbeurteilung
Wesentliche Seminarinhalte
Allgemeine rechtliche Grundlagen
• Das Arbeitsschutzgesetz
• Die Bildschirmarbeitsverordnung
• GRUNDLAGENSCHULUNGEN ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ •
• Die Arbeitsstättenverordnung
In diesem Seminar soll der Bedeutung der am Arbeitsplatz auftretenden Belastungen nachgegangen werden.
Durch die Veränderungen in der Arbeitswelt und insbesondere
auch die Verschiebung von körperlichen Belastungen hin zu psychischen Anforderungen und Stresssituationen am Arbeitsplatz
beschränkt sich die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht nur auf
die Überprüfung, ob Arbeitssicherheitsstandards eingehalten
werden.
Vielmehr hat der Betriebsrat auch Mitbestimmungsrechte bei der
Ermittlung von Belastungen am Arbeitsplatz sowie der Entwicklung
von Maßnahmen zur Abwendung von gesundheitlichen Belastungen.
Das Seminar dient dem Betriebsratsgremium als Einstieg in die
Grundlagen der Mitbestimmung bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb
• Die physische und die psychische
Gefährdungsbeurteilung
• Ermittlung von Gefährdungen und
Belastungsfaktoren
• Instrumente und Methoden der
Gefährdungs- und
Belastungsbeurteilung
• Der für die Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung verant wortliche Personenkreis
• Ableitung von Maßnahmen aus den
Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung
• Eckpunkte einer
Betriebsvereinbarung
Rechtliche Vorgaben zur Unterweisung
der Beschäftigten
Handlungsmöglichkeiten
des Betriebsrats
• bei der Durchführung von
Gefährdungsbeurteilungen
• bei der Durchführung der
Unterweisung der Beschäftigten
Mo 04.09. - Mi 06.09.17
Anmeldeschluss
18.08.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 923
Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
16
Wesentliche Seminarinhalte
Allgemeine Grundlagen
• Sinn und Zweck des BEM
• Definition der Arbeitsunfähigkeit
Grundlagen des betrieblichen
Eingliederungsmanagements BEM
• Zustimmungserfordernis des
Arbeitnehmers
• Auswirkungen des BEM-Verfahrens
sowie eines fehlenden
BEM-Verfahrens
• BEM und Kündigungsschutz
• Beteiligung des Betriebsrats sowie
der Schwerbehindertenvertretung
• die Rechte und Pflichten nach
§ 84 Abs. 2 SGB IX
• Mitbestimmung des Betriebsrats
nach § 87 Abs. 1 BetrVG
Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist auch das so
genannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM),
welches im SGB IX gesetzlich fundiert ist.
Dieses Seminar dient dem Einstieg in dieses Thema. Dabei
werden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen des BEM sowie
die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates dargestellt, sondern
insbesondere auch Handlungsmöglichkeiten mit praktischem
Bezug.
Das BEM-Verfahren ist zu Wiederherstellung, Erhalt und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von erkrankten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorgeschrieben und stellt
somit auch eines der wichtigsten Mitbestimmungsfelder zum
Schutz der Beschäftigten dar.
Mo 13.11. - Di 14.11.17
Anmeldeschluss
27.10.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 932
Seminargebühr: 390,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
17
• GRUNDLAGENSCHULUNGEN ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ •
• die am BEM-Verfahren beteiligten
Stellen
Wesentliche Seminarinhalte
Aktuelle Rechtsprechung im Bereich
des Kündigungsschutzrechts wie
Aktuelle Rechtsprechung
• das Recht der fristlosen
Kündigung bei Vermögensdelikten
• ARBEITSRECHT AKTUELL •
• neue Entscheidungen zur
krankheitsbedingten Kündigung
Dieses Seminar dient dazu, Betriebsräten einen Überblick zu
verschaffen, was sich in den jeweiligen arbeitsrechtlichen
Themengebieten aufgrund von Gerichtsentscheidungen geändert
bzw. weiter entwickelt hat.
Das Seminar wird vorzugsweise von Richterinnen und Richtern
durchgeführt. Sie geben einen Überblick über ihre eigene Rechtsprechung und die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte.
Hierbei werden insbesondere entscheidende Weichenstellungen
des Bundesarbeitsgerichtes beleuchtet. Diese erstrecken sich auf
alle wesentlichen Bereiche, die für Betriebsräte erforderliches
Wissen nach § 37 Abs. 6 BetrVG beinhalten.
Dieses Seminar ist daher für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich und kann somit jährlich oder zumindest alle zwei Jahre
besucht werden.
• neue Entscheidungen zur
betriebsbedingten Kündigung
• neue Entscheidungen zur
verhaltensbedingten Kündigung
• neue Entscheidungen zu
Abmahnungsfragen
• Entscheidungen zu Fragen der
Arbeitszeit, wie Zeiten des
Umkleidens als vergütungspflichtige
Arbeitszeit
• neue Entscheidungen zur so
genannten AGB-Vertragskontrolle
• neue Grundlagenentscheidungen
zum Betriebsverfassungsrecht
• Entscheidungen zu EDV- und
Videoüberwachung und Datenschutz
• Entscheidungen zum Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz
(Antidiskriminierung)
Weitere Seminarinhalte können sich
aufgrund von aktuellen Entscheidungen
ergeben. Der exakte Seminarplan wird
rechtzeitig vor Beginn des Seminars
mitgeteilt.
Mo 20.03. - Mi 22.03.17
Di 05.12. - Do 07.12.17
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss
03.03.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 907
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 938
20.11.17
Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
18
Wesentliche Seminarinhalte
könnten sein:
Neue Diskussionen im Bereich des
Betriebsverfassungsgesetzes
Diskussion der höchstrichterlichen
Rechtsprechung insbesondere
Fresh up im Arbeitsrecht mit
Prof. Dr. Wolfgang Däubler
• Auswirkungen auf die Vertretungsmöglichkeiten von Betriebsräten
• Datenschutz
• Arbeitsschutz
• Tarifrecht
• AGG
• Kündigungsschutz
• Arbeitszeitrecht oder
Arbeitsvertragsrecht
Ausblick auf neue Themen und
Problemstellungen für Betriebsräte
Der genaue Themenplan wird mit der
Einzelausschreibung mitgeteilt.
• ARBEITSRECHT AKTUELL •
Veränderungen bei wesentlichen arbeitsrechtlichen Gesetzen durch neue
Impulse der Rechtsprechung beim
In keinem anderen Rechtsgebiet sind die Dinge so im Fluss und
ändern sich so schnell wie im individuellen und kollektiven
Arbeitsrecht. Ursachen sind zum einen veränderte Gesetze und
zum anderen eine umfangreiche, differenzierte und für die Praxis
höchst bedeutsame Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Betriebsräte müssen mit diesen Entwicklungen vertraut sein,
obwohl es nahezu unmöglich ist, hier den Überblick zu behalten.
Diesem Problem begegnen wir durch unsere Seminarveranstaltung mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler. Es gibt wohl kaum einen
Arbeitsrechtler in der Bundesrepublik Deutschland, der sich
Arbeitnehmerinteressen so sehr verpflichtet fühlt wie er.
Prof. Dr. Däubler hat sozusagen die Hand direkt am Puls der
arbeitsrechtlichen Diskussion. Und er selbst trägt kräftig dazu
bei, diese Diskussion zu befördern.
Zudem zählt er zu den einflussreichsten Kommentatoren des
Arbeitsrechts (z. B. Betriebsverfassungsgesetz, AGG, Tarifvertragsgesetz oder Arbeitskampfrecht).
Prof. Dr. Däubler verfügt über tiefgreifende Kenntnisse der
unübersichtlichen Materie und zeigt immer wieder die neuesten
Entwicklungen auf. Jedes Betriebsratsmitglied sollte die Chance
nutzen, davon in der eintägigen Veranstaltung zu profitieren.
Die Veranstaltung ist in jedem Fall für jedes Mitglied erforderlich
im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die wesentlichen Seminarinhalte werden rechtzeitig mitgeteilt.
Sie hängen von der jeweils aktuellen Entwicklung im Bereich der
Gesetzgebung und Rechtsprechung ab.
Mo 19.06.17
Anmeldeschluss
01.06.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 919
Seminargebühr: 290,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
19
Wesentliche Seminarinhalte
BAG
hautnah
Die wesentlichen Seminarinhalte
hängen entscheidend davon ab,
welcher Senat mit welchen Sitzungsthemen besucht wird.
• NEUESTE RECHTSPRECHUNG DES BUNDESARBEITSGERICHTS •
Dies wird rechtzeitig mitgeteilt.
Eine unserer spannendsten Veranstaltungen ist dieses Seminar,
das in Erfurt stattfindet. Es ist mit einem Besuch beim höchsten
Gericht für Arbeitsrechtsangelegenheiten, beim Bundesarbeitsgericht (BAG), verbunden.
Das Bundesarbeitsgericht bestimmt im großen Umfang die
gesamte arbeitsrechtliche Diskussion und letztlich auch die
Interessenvertretung der Betriebsräte.
Ziel des Besuches des BAG ist insbesondere das Kennenlernen
eines der beiden Senate des BAG, die zu betriebsverfassungsrechtlichen Grundsatzfragen entscheiden. Dies wird entweder
der 1. Senat oder aber der 7. Senat des BAG sein. Wir bieten
mit diesem Seminar die einmalige Chance, eine Gerichtsverhandlung in Erfurt zu besuchen und mit einem Richter des
Bundesarbeitsgerichts Grundfragen des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts zu besprechen, um einen
Einblick in die aktuellen Entscheidungen des BAG zu erhalten.
Den Rechtsstreitigkeiten, die vom
BAG entschieden werden, liegen
Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zugrunde. Auch diese werden übersandt, so dass man sich
exakt auf den Sitzungstag des BAG
vorbereiten kann.
Als Referent wird eine Fachanwältin/
ein Fachanwalt für Arbeitsrecht
mitfahren.
Während des 4-tägigen Seminars
wird auch ein Richter des BAG
als Referent auftreten.
Mindestens sechs Wochen vorher
werden die genauen Themenbereiche
mitgeteilt.
Das Seminar richtet sich an Betriebsräte, die bereits über
Grundkenntnisse des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
verfügen.
Bitte das Seminar jetzt vormerken und frühzeitig anmelden.
Im Oktober
Anmeldeschluss Anfang
September
Seminarort Erfurt
Seminar-Nr. 927
Seminargebühr: 895,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
20
Der genaue Termin des Seminars wird
Anfang Juni 2017 mitgeteilt. Er ist
abhängig von den Sitzungstagen des
BAG und von den Rechtsstreitigkeiten,
die an diesen Sitzungstagen zur
Entscheidung anstehen.
Wesentliche Seminarinhalte
Arbeitszeit allgemein
• gesetzliche Vorgaben
• Verhältnis der Arbeitszeitregelungen
im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung und im Tarifvertrag
Arbeitszeit und
Betriebsvereinbarung
Mitbestimmung und Gestaltung
Was ist Arbeitszeit?
• Ruhepausen, Ruhezeiten und
Arbeitsunterbrechungen
• Überstunden und Mehrarbeit
• Wegezeiten und Dienstreisen
• Verschiedene Arbeitszeitmodelle
Mitbestimmung und
Gestaltungsmöglichkeiten
des Betriebsrats bei
• Beginn und Ende der täglichen
Arbeitszeit
• Verteilung der Arbeitszeit auf die
einzelnen Wochentage
• Dauer und Lage der Pausen
Arbeitszeitregelungen sind auch Gesundheitsschutzregelungen.
Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Betriebsrat daher erzwingbare Mitbestimmung und viele Möglichkeiten der Mitgestaltung. Dies
betrifft beispielsweise die Frage, nach was für einem Arbeitszeitmodell überhaupt gearbeitet werden soll, ebenso wie die Frage, ob
Überstunden geleistet werden, und falls ja, wer Überstunden
ableisten darf.
Damit der Betriebsrat seine Mitbestimmung und seine Gestaltungsmöglichkeiten effektiv wahrnehmen kann, muss er diese kennen und
auch wissen, wie sie im Streitfall durchgesetzt werden können.
In diesem Seminar werden daher neben den rechtlichen Grundlagen
insbesondere auch praktische Tipps für die Umsetzung gegeben
und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats erörtert.
• Ableistung oder Duldung von
Mehrarbeit
• Anordnung von Kurzarbeit
• Veränderung des Arbeitszeitmodells
• Einführung/Abschaffung von
Arbeitszeitkonten
Handlungsmöglichkeiten
des Betriebsrats
• Betriebs- und unternehmensinterne
Handlungsmöglichkeiten
• Gerichtliche Durchsetzung der
Mitbestimmung
• Durchführung von
Einigungsstellenverfahren
Entwurf von Betriebsvereinbarungen
zur Arbeitszeit
Mi 03.05. - Fr 05.05.17
Anmeldeschluss
13.04.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 912
Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
21
• BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
• Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
RABe-Inhouse-Schulungen
• INHOUSE-SEMINARE • RABE SERVICE TEL. 0421 / 247 8030 •
Serv
Sie suchen
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Seminar für Ihren Betriebsrat?
Wie lange dauert
eine Inhouse-Schulung?
Wo finden
diese Schulungen statt?
Von wem wird
das Seminar durchgeführt?
Kein Problem: Alle in unserem
Programm aufgeführten Seminare führen wir auch als
Inhouse-Schulung durch.
Wir erarbeiten aber auch
spezielle Seminare, die auf
Ihre betrieblichen Probleme
zugeschnitten sind.
info@rabe
Tel. 04
Beispiele für Inhouse-Themen:
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Leiharbeit und Werkverträge
Je nach Anzahl der gewünschten Themen kann sich eine
Seminardauer von einem
bis zu fünf Tagen ergeben.
Vergütung und Leistung
Zum einen besteht die Möglichkeit, sie in von Ihnen gestellten
Räumen (z.B. im Betrieb)
durchzuführen. Gerne stellen
auch wir einen Raum zur
Verfügung oder suchen ein
geeignetes, kostengünstiges
Hotel für Sie.
Arbeitszeit
Wir arbeiten auch bei firmeninternen Seminaren mit unseren
Referenten zusammen.
Arbeitnehmervertreter
im Aufsichtsrat
Mitbestimmung
trotz Globalisierung
Betriebsübergang
Betriebsvereinbarung
Personelle Einzelmaßnahme
Strategische Betriebsratsarbeit
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und machen Ihnen unverbindlich Angebote.
Sie können uns auch direkt eine Anfrage schicken:
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22
Telefonisch erreichen Sie uns:
Mo / Mi / Do
9 Uhr - 17 Uhr
Di / Fr
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Bei der Planung und kontinuierlichen Fortführung Ihrer individu-
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Seminar z.B. rechtlich durchsetzbar
(erforderlich)?
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betrieblichen Weiterbildung?
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die speziellen Bedürfnisse ihres Betriebes
ausgerichtet ist?
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und Lösungsansätze zu einem akuten
betrieblichen Problem?
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Planung von Seminarbesuchen und erstellt individuelle
Inhouse-Konzepte. Dabei werden die verschiedenen
Bedürfnisse aller Teilnehmer unter Berücksichtigung
unterschiedlicher Vorkenntnisse koordiniert.
Seminarinhalte werden perfekt auf die jeweilige
Betriebssituation abgestimmt und die kontinuierliche
Weiterbildung aller Betriebsratsmitglieder wird von Wahl
zu Wahl gesichert und ausgebaut.
Der RABe-Seminarcoach kommt zu Ihnen!
Seine Aufgaben: Individuelle Betreuung und
Koordination aller Weiterbildungsmaßnahmen
aus einer Hand.
23
Wesentliche Seminarinhalte
• BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
Datenmissbrauch
Datenschutz
Mit zunehmender Digitalisierung gewinnt der Beschäftigtendatenschutz immer mehr an Bedeutung.
Transnationale Probleme stellen sich im Rahmen der Verhandlungen
über das TTIP-Abkommen insbesondere unter Berücksichtigung der
vom EuGH gekippten “Safe-Harbour Regelung“.
Aber auch innerhalb der EU hat eine neue Zeitrechnung im Arbeitnehmerdatenschutz durch die verabschiedete EU-Datenschutz Grundverordnung begonnen. Sie soll ab 2018 gelten.
Entwicklungen wesentlicher IT-Anwendungen in Unternehmen aus Sicht des
Beschäftigtendatenschutzes:
(SAP-)ERP-Systeme, elektronische
Personalakte, Business-WarehouseSysteme, Unified Messaging, Projektmanagement-Anwendungen,
IT-Servicelevel-Management, ACDSysteme etc.
Überblick über die Grundzüge des
BDSG, insbesondere die Zulässigkeit
der Datenerhebung, -verarbeitung und
-nutzung (§ 4 BDSG) sowie der Verwendung personenbezogener Daten
(§§ 4, 28 BDSG)
§ 32 BDSG als Schutzvorschrift für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Inwieweit in diesem Zusammenhang die Fortexistenz des § 32 BDSG Kontrollrechte des Betriebsrats nach
als datenschutzrechtlicher Mindeststandard für die Erhebung von
§ 80 BetrVG, insbesondere in Bezug
Arbeitnehmerdaten gesichert ist, steht in den Sternen.
auf die Einhaltung von IT-Betriebsvereinbarungen
In vielen Unternehmen und Betrieben entwickelt sich der Begriff
„Compliance“ zu einem umfangreichen mitbestimmungsrechtlichen
Mitbestimmungsrecht nach
Problembereich. Neben der Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr.1
§ 87 Abs. 1 Nr. 6, 7 BetrVG u.a.:
BetrVG (Ordnung des Betriebes) stellen sich auch in diesem
• Was ist eine technische
Zusammenhang neue Fragen der Mitbestimmung nach § 87 Abs.1
Einrichtung?
Nr. 6 und Nr. 7 BetrVG.
• Wann beginnt das MitbestimmungsIm Rahmen des Datentransfers an Dritte – auch innerhalb eines
recht?
Konzerns – stellen sich weitere mitbestimmungsrechtliche Fragen
• Welche Daten sind geschützt?
wie die nach der Auftragsdatenverarbeitung und der Funktionsüber• Grundsätze zur Personaltragung mit den jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen.
datenverarbeitung
Eine Einführung in technische Zusammenhänge gibt Dr. Klaus
Meyer-Degenhardt, der als Informatiker und Sachverständiger für
Betriebs- und Personalräte bundesweit tätig ist. Ein Fachanwalt für
Arbeitsrecht erörtert die Grundlagen und Rechtsfolgen des BDSG
und der Mitbestimmungsregelungen des Betriebsverfassungsgesetzes mit praktischen Beispielen.
• E-Mail/Intranet- und Internetnutzung
• Datenverarbeitung durch Dritte
(Auftragsverarbeitung/Funktionsübertragung)
• Erörterung eines Audit
• Checkliste für das interne
Datenschutzmanagement
Erste Bewertung der
EU-Datenschutzgrundverordnung
Mo 06.03. - Mi 08.03.17
Di 28.11. - Do 30.11.17
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss
17.02.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 905
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 936
13.11.17
Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
24
Wesentliche Seminarinhalte
Vorbereitung, Aufbau, Inhalt und Ablauf
• Rechtliche Grundlagen
• Ablaufplanung, Organisation,
Checklisten
• Welche Medien kann/soll ich wann
verwenden?
Vorbereitung, Aufbau und Ablauf
• Mögliche Behinderungen der
Betriebsversammlung durch den
Arbeitgeber
Betriebsversammlungen sind der Ort der Kommunikation
zwischen Betriebsrat und Belegschaft. Die Belegschaft
bekommt Informationen über die Arbeit des Betriebsrats und
dieser hat die Möglichkeit, Meinungen, Beschwerden und
Anregungen der Beschäftigten aufzunehmen. Damit dieser
Kommunikationsprozess auch tatsächlich in Gang kommt, ist
eine gute inhaltliche und technische Vorbereitung nötig, aber
auch ein sicheres Auftreten und eine gelungene Präsentation.
• Wer muss zu Betriebsversammlungen eingeladen werden?
Mit professioneller Vorbereitung zur gelungenen Veranstaltung:
• Präsentation des Tätigkeitsberichts
• Rhetorische Fähigkeiten beleuchten
• Umgang mit Störungen
• Wer hat Hausrecht?
• Betriebsversammlung und
Teilbetriebsversammlung
• Übungen zur Präsentation
• BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
• Tagesordnung und Einladung
attraktiv gestalten
Die erfolgreiche
Betriebsversammlung
Anhand von Praxisbeispielen, Checklisten und den gesetzlichen Grundlagen wird sich mit der Ablaufplanung einer
Betriebsversammlung und den Gestaltungsmöglichkeiten
auseinander gesetzt. Ziel ist es, dass Kommunikationshindernisse in den Versammlungen erkannt und diese mit Hilfe von
kommunikativen, technischen und gestalterischen Mitteln
vermieden werden.
Di 30.05. - Mi 31.05.17
Anmeldeschluss
12.05.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 917
Seminargebühr: 390,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
25
Wesentliche Seminarinhalte
Betriebsratsvorsitz
und Stellvertretung
Rechtliche Stellung des Vorsitzenden
und seiner Stellvertretung
• Wahl, Abberufung und Rücktritt
• Verbot der Benachteiligung und
Begünstigung von
Betriebsratsmitgliedern
• BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
• Stellung des BR-Vorsitzenden als
Vertreter des Betriebsrats nach außen
Dieses Seminar behandelt die Besonderheiten, die mit dem Amt des
Betriebsratsvorsitzenden bzw. dem Amt des Stellvertretenden einhergehen. Insbesondere ist der Betriebsratsvorsitzende gefragt,
wenn es darum geht, die betrieblichen Handlungsmöglichkeiten zu
erkennen und durch frühzeitiges Tätigwerden die Interessen der
Belegschaft zu vertreten. Sie erhalten einen Überblick über die
rechtlichen Grundlagen, um die anfallenden Aufgaben korrekt und
wirkungsvoll zu erfüllen. Da diese speziellen Aufgaben nicht nur für
den Betriebsratsvorsitzenden, sondern auch bei dessen Abwesenheit für den Stellvertreter anfallen, eignet sich dieses Seminar
besonders für beide Amtsinhaber.
In diesem Seminar werden Kenntnisse über die effiziente Planung,
Organisation und Koordination der Arbeit des Betriebsrats vermittelt.
Es wird auch die richtige Formulierung von Beschlüssen und Schriftverkehr des Betriebsrats an konkreten Beispielen geübt.
• Handeln mit und ohne Betriebsratsbeschluss
Geschäftsführung des Betriebsrats
• Einberufung und Leitung der Sitzungen, Tagesordnung, Ladung der
Ersatzmitglieder
• Beschlussfassung, Anträge und
Abstimmungen
• Protokoll und Geschäftsordnung
• Formvorschriften, Fristen
• Arbeitsgericht und Einigungsstelle,
Rechtsberatung und
Sachverständige
Organisationsaufgaben bei der
Betriebsratsarbeit
• Führung der laufenden Geschäfte
Die Teilnehmer werden über die vielfältigen Aufgaben, Rechte und
Pflichten, die das Gesetz mit ihrem Amt verbindet, sowie die relevanten Rechtsvorschriften informiert. Wichtige Grundlagen zur
rechtssicheren Leitung und Organisation des Betriebsrats werden
vermittelt. Fragen zu den Themen Verschwiegenheitspflicht,
Vertraulichkeit, Informationspflicht und Haftung des Betriebsrats
werden beantwortet.
• Sachmittel und Personal
Teil dieses Seminars ist außerdem ein Besuch des Arbeitsgerichts
sowie ein Tag Kommunikationstraining zur Vermittlung der wesentlichen Grundsätze der Rhetorik bei Gesprächen, Verhandlungen
und Konflikten.
• Vor- und Nachbereitung von
Sitzungen und Verhandlungen
• Sprechstunden des Betriebsrats
• Aufgabenverteilung im Gremium
• Bildung von Ausschüssen,
Delegieren von Aufgaben an
Ausschüsse
• Ablage und Organisation im
Betriebsratsbüro
Beschlüsse und Schriftverkehr
• Kommunikation im Schriftverkehr
• Bedeutung und Formulierung
rechtssicherer Beschlüsse
Pflichtverletzung im Amt
Mo 21.08. - Fr 25.08.17
Anmeldeschluss
04.08.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 921
Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
• Geheimhaltungspflicht allgemein
§ 79 BetrVG
• Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
• Vertraulichkeit von Erörterungen und
Abstimmungen im Betriebsrat
• Vertraulichkeit von Daten
(Lohn/Gehalt/Personen)
• Informationspflichten und -rechte
26
Kommunikationstraining
Wesentliche Seminarinhalte
Abgrenzung zwischen Betrieb und
Unternehmen
• Der gemeinsame Betrieb mehrerer
Unternehmen
Zuständigkeiten
BR / GBR / KBR
Was ist ein Konzern
• Unterordnungs- u. Gleichordnungskonzern, Klärung der Begriffe
• In welchen Fällen ist eine originäre
Zuständigkeit des Betriebsrats und
in welchen Fällen die originäre
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats anzunehmen?
• Rechtsprechung, insbesondere des
Bundesarbeitsgerichts zur
Abgrenzung der Zuständigkeiten
• Wann liegt ein Fall vor, dass eine
Angelegenheit mehrere Betriebe im
Unternehmen betrifft, die gleichzeitig
nicht durch einzelne Betriebsräte
geregelt werden kann? (Erläuterung
der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Problemkomplex)
Betriebsräte, die in einem größeren Unternehmen eingebunden sind
bzw. in einem Konzernunternehmen arbeiten, müssen in der Lage
sein, Fragen der Zuständigkeiten zwischen Betriebsrat,
Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat exakt abzugrenzen.
Wird zum Beispiel ein Gesamtbetriebsrat tätig in einem Aufgabenfeld, das dem einzelnen Betriebsrat zusteht, wird die gesamte Tätigkeit unwirksam. Dies betrifft sowohl die Beschlüsse als auch eine
eventuell abgeschlossene Gesamtbetriebsvereinbarung.
Das Bundesarbeitsgericht prüft sehr genau, ob der örtliche Betriebsrat zuständig ist oder ob eine originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates gegeben ist.
Diese Zuständigkeitsfragen stellen sich auch zwischen Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat.
Betriebspolitische Überlegungen zu
der Zusammenarbeit von Betriebsräten
und Gesamtbetriebsrat
• Die Sinnhaftigkeit von Delegationsbeschlüssen gemäß
§ 50 Abs. 2 BetrVG
Die Abgrenzung der Zuständigkeit von
Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und
Konzernbetriebsrat, wenn von einer
Maßnahme Arbeitnehmer des Betriebes und des Konzerns betroffen sind.
Die Zuordnung des
Wirtschaftsausschusses zum
Gesamtbetriebsrat
Einzelfragen der Organisation der
Geschäftsführungstätigkeit bezogen
auf Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und
Konzernbetriebsrat
Mi 01.11. - Fr 03.11.17
Anmeldeschluss
18.10.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 929
Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
27
• BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
Die Fragen der Zuständigkeit
des Betriebsrats und
des Gesamtbetriebsrats
Wesentliche Seminarinhalte
Protokoll- und Schriftführung
im Betriebsrat
Beschlussfassung
Aufgaben des Schriftführers:
• Ordnungsgemäße Ladung zur
Sitzung
• Berücksichtigung von
Ersatzmitgliedern
• Die wirksame Beschlussfassung
• BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
Das Sitzungsprotokoll
Die Betriebsratsarbeit verlangt nicht nur inhaltliche Kenntnisse des
BetrVG, die Arbeit des Betriebsrats muss auch organisatorisch
strukturiert und dokumentiert werden. Dabei spielen Protokolle und
Niederschriften eine große Rolle! Nur durch eine gute Protokollführung wird die Betriebsratsarbeit transparent, nachvollziehbar und vor
allem rechtssicher. Fehler in der Schriftführung können dabei zu
großen Nachteilen führen – auch der Datenschutz muss beachtet
werden.
In diesem Seminar vermitteln wir die rechtlichen Kenntnisse für die
Schriftführertätigkeit, erläutern die Anforderungen an ein rechtssicheres Protokoll und lernen, Stolperfallen zu erkennen und natürlich zu vermeiden. Anhand von praktischen Beispielen üben wir das
Abfassen von Beschlüssen und Niederschriften und lernen alles,
was zu einer ordnungsgemäßen Dokumentation gehört.
Abhängig davon, wer im Betriebsrat für die Protokoll- und Schriftführung zuständig ist, richtet sich das Seminar an die Schriftführer, die
Betriebsratsvorsitzenden sowie deren Stellvertreter, gegebenenfalls
aber auch an das Büropersonal des Betriebsrats.
Do 23.03. - Fr 24.03.17
Anmeldeschluss
07.03.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 908
Seminargebühr: 390,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
28
• Anforderungen an die Niederschrift
• Beachtung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen
• Aufbewahrung von und Umgang mit
Dokumenten
Praxistraining
Wesentliche Seminarinhalte
Gesetzliche Grundlagen
• Einhaltung des Gebots der
vertrauensvollen Zusammenarbeit
Behinderung
der Betriebsratsarbeit
• Rechte und Pflichten des
Betriebsrats
Behinderung der Betriebsratsarbeit
• Grobe Pflichtverstöße im Sinne des
Betriebsverfassungsrechts
• Missachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
• Behinderung des Gremiums
• Behinderung einzelner
Betriebsratsmitglieder
• Grenzen öffentlicher
Auseinandersetzungen
Dass es zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auch zu Unstimmigkeiten kommen kann, liegt unweigerlich in der Natur der Sache. Die
Frage lautet daher: was kann unternommen werden, wenn die Konfliktsituation ausweglos erscheint bzw. sogar geworden ist?
Es kann passieren, dass dadurch die Betriebsratsarbeit merklich
erschwert wird, bis hin zu dem Szenario, dass der Betriebsrat
geradezu in seiner Betriebsratsarbeit behindert wird.
Solche Konflikte bleiben manchmal ungelöst und können sich
zermürbend auf einzelne Betriebsratsmitglieder oder das ganze
Gremium auswirken.
Reaktionsmöglichkeiten und Folgen bei Damit der Betriebsrat sich in einer solchen Sachlage richtig verhalten kann, wird Ihnen in diesem Seminar aufgezeigt, welche InstruBehinderung der Betriebsratsarbeit
mente und Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
• Versuch der innerbetrieblichen
Schlichtung
Im Mittelpunkt steht, ob eine Behinderung durch den Arbeitgeber
• Gerichtlicher Unterlassungsanspruch vorliegt, welche rechtlichen und methodischen Gegenmaßnahmen
ergriffen und wie diese wirksam geltend gemacht werden können.
• Die Behinderung des Betriebsrats als
Nach dem Besuch dieses Seminars werden Sie mit KonfliktsituaStraftat oder Ordnungswidrigkeit
tionen sicherer umgehen können und diese richtig einzuordnen
• Durchsetzung von
wissen.
Betriebsratsrechten
• Mögliche Folgen des Tätigwerdens
des Betriebsrats für die Zukunft
Reaktionsmöglichkeiten und Folgen bei
Behinderung eines einzelnen Mitglieds
• Abmahnungs- und
Kündigungssachverhalte
• Strafanzeige gegen das
Betriebsratsmitglied
• Schadensersatzforderungen
• Amtenthebungsverfahren
Mo 08.05. - Di 09.05.17
Anmeldeschluss
24.04.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 913
Seminargebühr: 390,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
29
• BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
• Abgrenzung zwischen Behinderung
und hinzunehmender Störung
Wesentliche Seminarinhalte
Was darf ich als
Betriebsratsmitglied?
Geheimhaltungspflicht allgemein
§ 79 BetrVG
Wofür haftet der Betriebsrat?
Lohn- und Gehaltsdaten
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
• BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
Personendaten
Pflichtverletzung im Amt: Viele Betriebsräte stellen sich die Frage,
welche Grenzen sie bei der Ausübung der Betriebsratstätigkeit
einhalten müssen. Dies betrifft in etlichen Fällen die Verschwiegenheitspflicht.
Weitergabe von Informationen an den
Betriebsrat
Die Arbeitgeberseite bittet häufig um „absolute Vertraulichkeit“ oder
es wird nur unter dem „Siegel der Verschwiegenheit“ eine betriebliche Information weitergegeben. Deshalb zweifeln häufig einzelne
Mitglieder, wie auch das Betriebsratsgremium, ob und inwieweit sie
die Belegschaft informieren dürfen und wie es mit der Weitergabe
von Informationen an außenstehende Dritte bestellt ist.
Vertraulichkeit von Erörterungen und
Abstimmungen im Betriebsrat
Ebenfalls problematisch ist, ob und inwieweit die Themen, die in der
Betriebsratssitzung erörtert wurden, an die Belegschaft weitergegeben werden dürfen.
Zusätzlich stellt sich für viele Betriebsratsmitglieder die Frage,
welche weitergehenden Pflichten bei der Amtsausübung bestehen.
Welche Regeln sind bei der Abmeldung vom Arbeitsplatz einzuhalten, um auswärtige und interne Termine als Betriebsrat wahrzunehmen? Welche Anforderungen werden an das korrekte
Sitzungsprotokoll gestellt und was versteht man unter pflichtwidriger
Amtsführung?
Mi 15.03. - Fr 17.03.17
Anmeldeschluss
27.02.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 906
Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
30
Weitergabe von Informationen an die
Belegschaft und an Dritte
Informationen an die Gewerkschaft
und an Sachverständige
Abmeldung vom Arbeitsplatz um
Termine des Betriebsrats
wahrzunehmen
Sitzungsprotokolle des Betriebsrats
und deren Richtigkeit
Pflichtwidrige Amtsführung des
Betriebsrats in der Rechtsprechung
Wesentliche Seminarinhalte
Voraussetzungen des
Mitbestimmungsrechts
Tarifsperre
betriebliche Lohngestaltung/kollektive
Regelungen
Mitbestimmung bei übertariflichen
Zulagen
Mitbestimmung
des Betriebsrats
bei Lohn und Gehalt
Der Betriebsrat hat im Vergütungsbereich gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10
(betriebliche Lohngestaltung) und Nr. 11 (leistungsbezogene Entgelte) BetrVG ein obligatorisches Mitbestimmungsrecht, was auch
ein entsprechendes Initiativrecht umfasst.
Zielvereinbarungssysteme,
Ergebnisbeteiligung, Leistungsprämien, Diese Rechte sind nach § 87 Abs. 1 nur dann ausgeschlossen,
soweit eine tarifliche Regelung besteht. Eine tarifliche Regelung
Gratifikationen
setzt jedoch die Tarifbindung voraus, diese wiederum die MitgliedHöhe des Arbeitsentgelts
schaft im entsprechenden Arbeitgeberverband bzw. den unmittelbaren Abschluss eines Haus-bzw. Firmentarifvertrages.
freiwillige Leistungen des Arbeitgebers
Sonderboni und sonstige
Jahressonderzahlungen
Zuschüsse zu Essenmarken oder
Fahrgeld
AT Vergütungssysteme
Akkord- und Prämiensätze und
vergleichbare leistungsbezogene
Entgelte
Durchführung des
Mitbestimmungsrechts und
Hinzuziehung externer
Sachverständiger
In allen Fällen, in denen diese Voraussetzungen nicht gegeben sind,
unterliegen die im Betrieb verwendeten Vergütungssysteme der
zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats und zwar auch dann,
wenn das Unternehmen sich an tariflichen Entgeltgruppen orientiert
und dies in den einzelnen Arbeitsverträgen auch so vereinbart hat.
Dies betrifft nicht nur die sogenannten AT-Vergütungen sondern den
gesamten Vergütungsbereich.
Dabei erfasst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats Entlohnungsgrundsätze und Entlohnungsmethoden und zwar sowohl die
Grundentscheidung über ein bestimmtes Entgeltsystem als auch die
nähere Ausgestaltung. Dasselbe gilt für erfolgsabhängige Vergütungsteile sowie Gewinn- und Ergebnisbeteiligungssysteme.
Dem Mitbestimmungsrecht entzogen ist lediglich der finanzielle
Gesamtaufwand des Arbeitgebers. Das gilt auch für sonstige
freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.
Mi 10.05. - Fr 12.05.17
Anmeldeschluss
24.04.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 914
Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
31
• BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
verschiedene Entgeltsysteme/
Transparenzgrundsatz
Neu
Wesentliche Seminarinhalte
• BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT •
Neu
Leiharbeit, Werkvertrag
und Rechte
des Betriebsrats
Leiharbeitnehmer fallen als einzige Arbeitnehmergruppe in den
mitbestimmungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich zweier Betriebsräte, dem des Verleihers und dem des Entleihers.
Dementsprechend berücksichtigt die Rechtsprechung des BAG
nicht nur kurzfristig beschäftigte Leiharbeitnehmer bei verschiedenen Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes (z. B.
Größe des Betriebsrats).
Im Vordergrund des Seminars stehen Mitbestimmungsrechte des
Entleiherbetriebsrats, die sich auf alle normativen Bedingungen des
Arbeitsverhältnisses beziehen (z.B. Lage der Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, Mehrarbeit, Arbeitssicherheit etc.).
Der Einsatz von Leiharbeitnehmern erfolgt nach § 1 AÜG vorübergehend. Ein Verstoß des Entleihers gegen dieses Merkmal begründet ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats gemäß
§ 99 BetrVG hinsichtlich der Einstellung eines Leiharbeitnehmers.
Im Seminar werden Grundzüge einer Betriebsvereinbarung
„Leiharbeit“ erörtert.
Durch die Fortschritte, die im Zusammenhang mit Equal-pay zu
Gunsten der Leiharbeitnehmer im Vergütungsbereich erzielt worden
sind, und durch den Wegfall diskriminierender Tarifverträge durch
die Rechtsprechung des BAG greifen Unternehmen mehr und mehr
auf Werkverträge als Beschäftigungsinstrumente zurück. Diese
dienen – nicht nur, aber häufig – der Umgehung einer in Wirklichkeit
vorliegenden Arbeitnehmerüberlassung.
Bei echten Werkverträgen fallen die Beschäftigten nicht in die
Zuständigkeit des Betriebsrats. Deshalb ist eine genaue
Abgrenzung im Einzelfall zwischen Arbeitnehmerüberlassung und
Werkvertrag vorzunehmen, um daraus die mitbestimmungsrechtlichen Konsequenzen ziehen zu können. Ein Schwerpunkt des
Seminars wird diese Abgrenzung auch anhand praktikabler
Checklisten sein.
Mo 18.09. - Mi 20.09.17
Anmeldeschluss
01.09.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 925
Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
32
Rechtsprechung des BAG zur
zahlenmäßigen Berücksichtigung von
Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb
Mitbestimmung des Betriebsrats des
Entleiherbetriebes bei der Einstellung
von Leiharbeitnehmern (§ 99 BetrVG)
Mitbestimmungsrechte des
Entleiherbetriebsrats bezüglich der
beschäftigten Leiharbeitnehmer, z.B.
• Lage der Arbeitszeit
• Ordnung des Betriebes
• Urlaubsregelungen
• Mehrarbeit
• Datenschutz
• Arbeitssicherheit
• Gesundheitsschutz
Grundzüge einer Betriebsvereinbarung
“Leiharbeitnehmereinsatz“
Abgrenzung zwischen
Arbeitnehmerüberlassung und
Werkvertrag, Informationsrechte des
Betriebsrats
Wesentliche Seminarinhalte
Die Rechtsgrundlagen der Tätigkeit
des Wirtschaftsausschusses gemäß
§§ 106 bis 110 BetrVG
„Wrtschaftliche Angelegenheiten“ im
Sinne des § 106 BetrVG sowie die
Tätigkeit des Wirtschaftsausschusses
Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer
Beratung des Wirtschaftsausschusses
mit dem Unternehmer
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
und Schweigepflicht der
Wirtschaftsausschussmitglieder
Bericht des Wirtschaftsausschusses
an den Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat
Durchsetzung der Unterrichtungs- und
Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses
Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, die Einigungsstelle nach
§ 109 BetrVG und das Verhältnis
zwischen diesen Durchsetzungsformen
Grundlagen der externen Rechnungslegung (Bilanz, GuV)
Bewertung der ökonomischen
Situation des Unternehmens und
Schlussfolgerungen
Basiswissen für WA-Mitglieder
Die Arbeit des Wirtschaftsausschusses gewinnt zunehmend an
Bedeutung: Im Zuge vielfältiger Standortdiskussionen und
Investitionsentscheidungen benötigt die betriebliche Interessenvertretung ein hohes Maß an betriebswirtschaftlicher und unternehmerischer Kompetenz, um die Lage und Zukunftsfähigkeit
des Unternehmens qualifiziert bewerten zu können.
• MITBESTIMMUNG IN WIRTSCHAFTLICHEN ANGELEGENHEITEN •
Die Bedeutung wirtschaftlicher Informationen für die Betriebsratsarbeit
Der Wirtschaftsausschuss
Betriebsräte, die Wirtschaftsausschussmitglieder sind, bringen
nicht von vornherein die Kenntnisse mit, Unterlagen, die dem
Wirtschaftsausschuss vom Unternehmer vorgelegt und erläutert
werden, eigenständig nachvollziehen oder beurteilen zu können.
Dies betrifft beispielsweise die Jahresbilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung, den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers (falls
gesetzlich vorgeschrieben) und andere betriebswirtschaftliche
Unterlagen.
Dieses Seminar legt besonderen Wert darauf, den Betriebsräten
im Wirtschaftsausschuss die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln, damit sie eigenständig in der Lage sind, die Unterlagen,
die der Unternehmer dem Wirtschaftsausschuss vorlegen muss,
zu bewerten.
Das Seminar für Wirtschaftsausschuss- und Betriebsratsmitglieder verschafft einen Überblick über die Arbeit und die notwendigen Kompetenzen des Wirtschaftsausschusses. Die Arbeit wird
praxisnah im Plenum und in Kleingruppen anhand von Fällen und
Beispielen gestaltet.
Mo 29.05. - Mi 31.05.17
Anmeldeschluss
12.05.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 916
Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
33
Wesentliche Seminarinhalte
Gerechtigkeit im Betrieb
Individuelle Gerechtigkeit nach § 75
BetrVG – Der Grundsatz von „Recht
und Billigkeit“ im kollektiven und
individuellem Arbeitsrecht.
• BESONDERE SCHULUNGEN ARBEITSRECHT •
Aktuelle Rechtsprechung zum
Grundsatz von Recht und Billigkeit
Die Frage der gerechten gesellschaftlichen Verteilung – wie beispielsweise der angemessenen Vergütung von Managern – ist ein
aktuelles gesellschaftspolitisches Thema.
Im Betrieb ist diese Frage ebenfalls von großer Bedeutung.
Der Betriebsrat hat die Aufgabe für individuelle, kollektive und
soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Dies kommt in § 75 BetrVG zum
Ausdruck, wonach der Betriebsrat die Aufgabe hat, darauf zu
achten, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von „Recht und Billigkeit“ behandelt werden. Diese Aufgabe
bezieht sich nicht nur auf die Arbeitnehmer des Betriebs, sondern
auch auf die Leiharbeitnehmer und die Werkvertragsbeschäftigten.
Ebenso muss der Betriebsrat die freie Entfaltung der Arbeitnehmer
im Betrieb, sowie deren Eigeninitiative und Selbständigkeit fördern
(§ 75 Abs.2 BetrVG).
Bei einzelpersonellen Maßnahmen nach § 99 BetrVG muss der
Betriebsrat die individuellen Interessen der beschäftigten Arbeitnehmer bewerten und kann bei zu befürchtenden Nachteilen für
einzelne Arbeitnehmer seine Zustimmung verweigern.
Ebenfalls muss der Betriebsrat auf die kollektive Gerechtigkeit
achten und nach § 75 BetrVG Diskriminierungen wegen der Zugehörigkeit zu einer Gruppe ahnden und aktiv nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz den Schutz vor diskriminierenden
Benachteiligungen betreiben. Dazu zählt auch seine Aufgabe
Gestaltungsvorschläge zur Integration von ausländischen Beschäftigten, sowie der Förderung von Älteren und schwerbehinderten
Arbeitnehmern und der Gleichstellung von Mann und Frau zu
erarbeiten. Ebenfalls muss er auf die Verteilungsgerechtigkeit durch
gerechte Entlohnungsmethoden hinwirken.
Mo 18.12. - Di 19.12.17
Anmeldeschluss
01.12.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 940
Seminargebühr: 390,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
34
Nachteile für einzelne Beschäftigte
als Zustimmungsverweigerungsgrund
nach § 99 Abs.2 BetrVG
Diskriminierungsverbote für
Beschäftigte und Beschäftigtengruppen
nach § 75 BetrVG und dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Fördermaßnahmen für
Beschäftigtengruppen nach
§ 80 BetrVG
Fördermaßnahmen zur Vereinbarkeit
von Beruf und Familie
Verteilungsgerechtigkeit nach
§ 87 Abs.1 Nr.10,11 BetrVG
Wesentliche Seminarinhalte
• Positionen, Standpunkte, Interessen
Erfolgreich verhandeln
• Menschen, Beziehungen, Vertrauen
Rhetorik für Betriebs- und Personalräte
Verhandlungskonzepte
• Merkmale fairer Verhandlungen
• Vorbereitung einer Verhandlung
• Organisatorischer Rahmen
• Maximal- und Minimalziele
• Argumente und Gegenargumente
• Druckmittel
• Gesprächsstrategie festlegen
• Koordination innerhalb der
Verhandlungsdelegation
Durchführung einer Verhandlung
• zwölf Grundsätze der Gesprächsund Diskussionsführung
• Verhandlungstricks und
Verhandlungsjudo
Nachbereitung einer Verhandlung
Störungen und Konflikte
Um in betrieblichen Verhandlungen die Interessen der Belegschaft
durchzusetzen, bedarf es mehr als nur guter Argumente. Mit Hilfe
sorgfältiger Planung und ganzheitlicher Kommunikation ist es jedoch möglich, diese Ziele besser durchzusetzen und Fehler zu vermeiden.
Ziel des Seminars ist es, Kommunikationskompetenz wie Rhetorik
der Betriebsräte so zu schulen, dass sie auch auf unerwartete Situationen sicherer und souveräner reagieren können.
Der 7. Senat des BAG (24.05.95, 7 ABR 54/94) hat es für Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter als erforderlich angesehen,
Schulungen u. a. für Rhetorik bzw. für Verhandlungstraining zu besuchen. Alle Arbeitgeber schicken ihre Manager auf solche Schulungen - Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter sollten ihre
Rechte wahrnehmen und solche Schulungen ebenfalls besuchen!
• Umgang mit Konflikten
• Persönliche Angriffe
• Killerphrasen
• Verhandlungsabbruch
Wesentliche Grundsätze der Rhetorik,
Darstellung von Grundelementen und
entsprechende Einübung
Di 19.04.
21.02. - Fr 22.04.16
24.02.17
Anmeldeschluss
04.04.16
03.02.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 811
903
Seminargebühr: 790,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
35
• SOZIALE KOMPETENZ •
• Klärung der Verhandlungsinteressen
Mobbing,
Diskriminierung und Burn-out
• PSYCHISCHE BELASTUNG •
- Betriebsvereinbarungen -
Jedem Betriebsrat ist geläufig, dass die psychischen Stressfaktoren
in der Arbeitswelt zunehmen. Betriebsräte sind dennoch häufig ohne
Vorbereitung mit Arbeitnehmern konfrontiert, die über psychische
Belastungen klagen und auch krank werden. Vielfach wird die
Erkrankung mit dem Begriff „Burn-out“ bezeichnet. Eine Ursache
kann dabei im Problem Mobbing liegen.
Mittlerweile haben auch Arbeitsgerichte sich zunehmend diesem
Problem zugewandt. Es ist erforderlich, dass Betriebsräte kompetent mit psychischen Konflikten, insbesondere mit Mobbing-Situationen umgehen. Dieses Seminar dient dem wirklichen Verständnis
von psychischen Konflikten im Betrieb und dem Phänomen
Mobbing. Es wird sich ausführlich mit den rechtlichen Grundlagen
und den Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung beschäftigen.
Wir nehmen auch zum Thema Burn-out Stellung.
Auch im Anhörungsverfahren zu Kündigungen (§ 102 BetrVG)
werden die Betriebsräte sich mit diskriminierungsrechtlichen Problemen zu beschäftigen haben (z. B. Altersdiskriminierung, Diskriminierung Behinderter etc.).
Dieses Seminar vermittelt wichtige psychologische Erkenntnisse
und gibt Verhaltenstipps für Betriebsräte in Mobbingfällen. Aus
diesen Gründen wird das Seminar nicht nur von einem Fachanwalt
für Arbeitsrecht, sondern auch von einer psychologischen Psychotherapeutin durchgeführt.
Unser Mobbing-Seminar stellt ein wesentliches Grundlagenseminar
dar, das neue Erkenntnisse zum Thema Mobbing, Diskriminierung
und Burn-out vermittelt.
Wesentliche Seminarinhalte
Welche Ursachen gibt es für
psychische Belastung im
Arbeitsprozess?
Was versteht man unter Burn-out?
Welche kollektiven und individuellen
arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es
als Antwort?
Begriffsbestimmung und Abgrenzung
von betrieblichen Alltagskonflikten
• Phasen des Mobbings und Folgen,
Ursachen, Ausmaß
• Betriebliche Ursachen: Organisation
der Arbeit/Aufgabengestaltung/
Leitung der Arbeit/Kommunikationsstruktur
• Individualrechtliche und kollektivrechtliche Implikationen
Neueste sozialwissenschaftliche
Erkenntnisse zum Thema Mobbing
• Darstellung der gesamten Rechtsprechung zum Thema Mobbing
• Zweitinstanzliche Entscheidungen
zum Thema Mobbing und die sehr
kontroverse Diskussion
• Die Rechtsprechung des BAG und
das Anknüpfen am AGG im Zusammenhang mit der Definition
Belästigung und Mobbing
• Erfolgreiche Mobbing-Klagen
• Mobbing und Schadensersatz
Die Rolle des Betriebsrats im Zusammenhang mit Mobbing und der
betriebsverfassungsrechtliche
Hintergrund
Probleme des Mobbing und der
krankheitsbedingten Kündigung
• Präventionsmaßnahmen
Mi 15.11. - Fr 17.11.17
Anmeldeschluss
30.10.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 933
Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
36
• Die Betriebsvereinbarung zum
Thema Diskriminierung und
Mobbing
Wesentliche Seminarinhalte
Übersicht über das Wahlverfahren
Wo sind Betriebsräte zu wählen?
Betriebsratswahlen 2018
Wahlvorstandsschulung
Vereinfachtes und normales
Wahlverfahren
Wer organisiert und leitet die Wahlen?
Wie leitet der Wahlvorstand die Wahl?
Personenwahl / Listenwahl
Wie wird das Wahlergebnis
festgestellt?
Wie ist die Wahl geschützt und wer
trägt die Kosten?
Es ist wieder soweit: Die Betriebsratswahlen 2018 stehen vor der
Tür. Deshalb ist es nun erforderlich, Betriebsräte und Wahlvorstandsmitglieder so zu schulen, dass die Betriebsratswahl korrekt
und sauber durchgeführt wird.
In diesem Seminar wird der Ablauf der Wahl erläutert und der komplizierte Wahlvorgang in sachgerechte überschaubare Schritte
zerlegt. Die Wahlvorschriften sowie die Wahlordnung werden eingehend besprochen.
Besondere Berücksichtigung findet die Unterscheidung zwischen
dem vereinfachten und dem normalen Wahlverfahren.
Praxisbezogene Hilfe leistet daneben die Erörterung der neusten
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratswahl.
Weitere Wahlvorstandsschulungen werden wir zu Beginn des
Jahres 2018 anbieten!
Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben, z.B. auf
www.rabe-seminare.de.
Mo 06.11. - Di 07.11.17
Mo 27.11. - Di 28.11.17
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss
20.10.17
10.11.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 931
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 935
Mo 04.12. - Di 05.12.17
Mi 13.12. - Do 14.12.17
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss
17.11.17
27.11.17
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 937
Seminarort Bremen
Seminar-Nr. 939
Seminargebühr: 390,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale
37
• BETRIEBSRATSWAHLEN 2018 •
Bestellung und Wahl des
Wahlvorstandes
Wichtige Hinweise
und Geschäftsbedingungen
Freistellung
Die RABe-Seminare erfüllen die Voraussetzungen für eine Freistellung
nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Betriebsrat hat über die Freistellung eines
oder mehrerer Betriebsratsmitglieder einen Beschluss zu fassen und
dem Arbeitgeber rechtzeitig vor Seminarbeginn schriftlich mitzuteilen.
Die zeitliche Lage und der Themenplan des Seminars sind dem Arbeitgeber ebenfalls auszuhändigen.
Seminarkosten
Der Arbeitgeber hat nach Beschluss des Betriebsrats und nach Vorlage
der Einladung und des Themenplanes sämtliche Seminar- und Reisekosten zu übernehmen.
Anmeldung
Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgemerkt. Reservierungen können telefonisch
oder per Fax bzw. E-Mail erfolgen. Für jedes Seminar bitte ein gesondertes Blatt verwenden.
Bestätigung
Die Anmeldung wird in der Regel 2 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich bestätigt. Sollte RABe einen Seminartermin absagen müssen, unterrichten wir Sie hiervon spätestens 1 Woche vor Beginn des Seminars.
Zahlungsbedingungen
Die Seminargebühr ist mit Erhalt der Rechnung fällig und spätestens zu
Beginn des Seminars durch Überweisung auf das RABe-Konto zu
entrichten: IBAN DE27 2902 0000 0000 0264 85.
Ausfallgebühr
Bei Widerruf der Teilnahme nach Anmeldeschluss erhebt RABe eine
Ausfallgebühr von 50 % der Seminargebühr. Bei Absagen, die weniger
als 8 Tage vor Seminarbeginn bei RABe eingehen, müssen 100 % der
Seminargebühr in Rechnung gestellt werden.
Hotelkosten
RABe bucht in Ihrem Auftrag die Einzelzimmer im Hotel. Die anfallenden Kosten für Übernachtung und Verpflegung rechnet das Hotel direkt
mit den Teilnehmern ab. Von RABe werden keine Hotel- und
Verpflegungskosten übernommen. Dies gilt auch für eventuelle Ausfallkosten des Hotels. Der Anmeldeschluss ist auch die letzte Möglichkeit
der kostenfreien Hotelstornierung.
Tagungspauschale
Die Tagessätze und Übernachtungspreise finden Sie auf Seite 42. In
den Seminareinladungen werden wir Ihnen die endgültigen Preise
angeben. Sie variieren nach Tagungsorten und können auch telefonisch
bzw. auf der Homepage abgefragt werden.
Die Tagungspauschale kann nicht erlassen werden, auch wenn die
Verpflegungsangebote des Hotels nicht in Anspruch genommen werden.
38
Maximal
15
Teilnehmer/innen
Allgemeines
Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms können von RABe unter
Wahrung des Gesamtcharakters der
Veranstaltung geändert werden. RABe
behält sich vor, aus wichtigen Gründen
- insbesondere bei Erkrankung eines
Referenten/einer Referentin oder
aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl ein Seminar abzusagen. RABe hat das
Recht, den Vertrag ganz oder teilweise
auf Dritte zu übertragen. Für alle
RABe-Seminare gelten ausschließlich
die vorgenannten Teilnahmebedingungen, Gerichtsstand ist Bremen.
Sie erreichen uns unter
Tel. 0421 / 247 8030
Mo / Mi / Do 9 Uhr - 17 Uhr
Di / Fr
9 Uhr - 13 Uhr
oder jederzeit per E-Mail
[email protected]
Auch als Download auf www.rabe-seminare.de erhältlich.
ANMELDUNG
Hiermit melden wir für das folgende Seminar in Kenntnis der Teilnahmebedingungen die genannten
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer verbindlich an. Der Betriebsrat hat den erforderlichen Beschluss
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst und den Arbeitgeber informiert.
Seminartitel
Seminar-Nr.
vom
bis
Ort
Teilnehmerinnen / Teilnehmer
Frau / Herr
E-Mail:
Tel.:
Übernachtung im Hotel: Ja 
wenn ja, Anreisetag:
Nein 
Frau / Herr
E-Mail:
Tel.:
Übernachtung im Hotel: Ja 
wenn ja, Anreisetag:
Nein 
Frau / Herr
E-Mail:
Tel.:
Übernachtung im Hotel: Ja 
wenn ja, Anreisetag:
Nein 
Betriebsadresse (bitte vollständig angeben)
Betriebsrat
E-Mail:
Tel.:
Fax:
Wie viele Mitglieder hat der
Betriebsrat insgesamt:
Datum:
Unterschrift:
Zahlungsbedingungen: Die Seminargebühr ist mit Erhalt der Rechnung fällig und spätestens zu Beginn des
Seminars durch Überweisung auf das RABe-Konto (IBAN: DE27 2902 0000 0000 0264 85) beim Bankhaus
Neelmeyer zu entrichten.
Ausfallgebühr: Bei Widerruf nach Anmeldeschluss erhebt RABe eine Ausfallgebühr von 50 % der
Seminargebühr. Bei Absagen, die weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn bei RABe eingehen, müssen 100 % der
Seminargebühr in Rechnung gestellt werden.
Hotelkosten: RABe bucht in Ihrem Auftrag die Einzelzimmer im Hotel. Die anfallenden Kosten für Übernachtung
und Verpflegung rechnet das Hotel direkt mit den Teilnehmern ab. Von RABe werden keine Hotel- und
Verpflegungskosten übernommen. Dies gilt auch für eventuelle Ausfallkosten des Hotels. Der jeweils genannte
Anmeldeschluss ist auch die letzte Möglichkeit der kostenfreien Hotelstornierung.
39
Auch als Download auf www.rabe-seminare.de erhältlich.
MITTEILUNG an die GESCHÄFTSLEITUNG
Betriebsratsbeschluss
zum Besuch einer Schulung gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am .......................................................
beschlossen, das/die Betriebsrats-Mitglied/er
.............................................................................................................................
.............................................................................................................................
.............................................................................................................................
zu dem Seminar ................................................................................................
vom ..................... bis ..................... in .................................
zu entsenden. Das Programm des Seminars ist beigefügt.
Für die Teilnahme im Falle der Verhinderung wurde/n benannt
.............................................................................................................................
.............................................................................................................................
Die Seminargebühr beträgt pro Person
E ..............
zzgl. MwSt.
E ..............
zzgl. Tagungspauschale
E ..............
Die Veranstaltung wird von der Seminargesellschaft RABe ( Am Wall 190, 28195 Bremen)
durchgeführt. Die im oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für eine sachund fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Die betrieblichen Notwendigkeiten hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsveranstaltung wurden berücksichtigt.
Eine Kostenübernahmeerklärung ist erforderlich.
Wir bitten um Bestätigung bis zum
...................................
..........................................
Ort, Datum
40
.....................................................................
Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r
Auch als Download auf www.rabe-seminare.de erhältlich.
KOSTENÜBERNAHMEERKLÄRUNG
Bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und unterschrieben zum
Seminar mitbringen, sofern kein Kostenvorschuss gewährt wird!
Für die TeilnehmerInnen
.............................................................................................................................
.............................................................................................................................
.............................................................................................................................
des RABe-Seminars
Thema/Titel ...............................................................................................
vom ..................... bis ..................... in .................................
erklären wir für nachfolgende Leistungen die Kostenübernahme (bitte ankreuzen):
O
O
O
O
O
Tagungspauschale ............................................................
Tagungspauschale mit Übernachtung/Frühstück ..............
Tagungspauschale mit Übernachtung/Abendessen ..........
Garage .............................................................................
Extras (Getränke, Telefon, etc.)
E/Person
EPerson
E/Person
E/Tag
Rechnungsanschrift:
Firmenname:
z.Hd.:
Kostenstelle/Betreff:
Straße:
PLZ Ort:
Unterschrift/Stempel:
Bitte beachten Sie: Die Zusendung der Rechnung des Hotels ohne vorliegende, gegengezeichnete Kostenübernahmeerklärung ist nicht möglich!
Die Gäste zahlen dann selbst vor Ort!
41
Seminar-Hotels
Hotel zur Post
Bahnhofsplatz 11
28195 Bremen
Am Weser-Terminal 6
28217 Bremen
Für unsere Bremer Hotels liegt der
Tagessatz je nach Hotel zwischen
50,- und 59,- Euro ohne Übernachtung und bei ca. 100,- bis 130,Euro inkl. Übernachtung, ohne
Abendessen.
Auf Wunsch buchen wir für Sie
auch Vollpension zu einem
entsprechenden Aufpreis.
Alle Preisangaben sind inkl.
Mehrwertsteuer. Preisabweichungen aufgrund saisonaler
Unterschiede sind möglich.
Die Tagungspauschale kann nicht
erlassen werden, auch wenn die
Verpflegungsangebote des Hotels
nicht in Anspruch genommen
werden.
Theodor-Heuss-Allee 2
28215 Bremen
Böttcherstraße 2
28195 Bremen
Verbindliche Preisangaben und
weitere Seminarinformationen
werden in der Seminareinladung
frühzeitig mitgeteilt.
25 Jahre RABe-Seminare
Wir bedanken uns ganz herzlich
für das Vertrauen,
für die Anregungen,
für die Teilnahme!
Das gesamte Team der RABe-Seminare
42
43
Service
[email protected]
Tel. 0421 / 247 8030
Fax 0421 / 247 8031
Seminargesellschaft RABe 2017
Am Wall 190
28195 Bremen
www.rabe-seminare.de
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