Recht Arbeit Betrieb 2017 25 Jahre Seminare für Betriebsräte 1 Seminarkalender 2017 Termin Seminartitel Sem.-Nr. Ort Seite JANUAR 23.01. – 27.01.17 Betriebsverfassungsrecht II 901 Bremen ............. 9 06.02. – 10.02.17 Betriebsverfassungsrecht I 902 Bremen ............. 8 21.02. – 24.02.17 Erfolgreich verhandeln 903 Bremen .......... 35 27.02. – 03.03.17 Arbeitsrecht I 904 Bremen ........... 12 06.03. – 08.03.17 Datenmissbrauch/Datenschutz 905 Bremen ........... 24 15.03. – 17.03.17 Was darf ich als Betriebsratsmitglied? 906 Bremen ........... 30 20.03. – 22.03.17 Aktuelle Rechtsprechung 907 Bremen ........... 18 23.03. – 24.03.17 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat 908 Bremen ........... 28 27.03. – 31.03.17 Betriebsverfassungsrecht III 909 Bremen ........... 10 03.04. – 05.04.17 Arbeits- und Gesundheitsschutz I 910 Bremen ........... 15 24.04. – 28.04.17 Arbeitsrecht II 911 Bremen ........... 13 03.05. – 05.05.17 Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung 912 Bremen ........... 21 08.05. – 09.05.17 Behinderung der Betriebsratsarbeit 913 Bremen ........... 29 10.05. – 12.05.17 Mitbestimmung des Betriebsrats bei Lohn und Gehalt 914 Bremen ........... 31 15.05. – 19.05.17 Betriebsverfassungsrecht IV 915 Bremen ............ 11 29.05. – 31.05.17 Der Wirtschaftsausschuss 916 Bremen ........... 33 30.05. – 31.05.17 Die erfolgreiche Betriebsversammlung 917 Bremen ........... 25 12.06. – 16.06.17 Arbeitsrecht III 918 Bremen ........... 14 19.06.17 Fresh up im Arbeitsrecht mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler 919 Bremen ........... 19 FEBRUAR MÄRZ APRIL MAI JUNI Die Termine 2017 werden auf unserer Homepage www.rabe-seminare.de laufend aktualisiert. 2 Maximal 15 Teilnehmer/innen Termin Die Seminare sind gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich für Betriebsräte bzw. spezielle Betriebsratsaufgaben. Genaue Informationen dazu sind per Tel. 0421 / 247 8030 oder E-Mail [email protected] erhältlich. Seminartitel Sem.-Nr. Ort Seite AUGUST 14.08. – 18.08.17 Betriebsverfassungsrecht I 920 Bremen ............. 8 21.08. – 25.08.17 Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung 921 Bremen ........... 26 28.08. – 01.09.17 Arbeitsrecht I 922 Bremen ........... 12 04.09. – 06.09.17 Arbeits- und Gesundheitsschutz II 923 Bremen ........... 16 11.09. – 15.09.17 Betriebsverfassungsrecht II 924 Bremen ............. 9 18.09. – 20.09.17 Leiharbeit, Werkvertrag und Rechte des Betriebsrats 925 Bremen ........... 32 25.09. – 29.09.17 Arbeitsrecht II 926 Bremen ........... 13 Im Oktober BAG – hautnah 927 Erfurt ............ 20 23.10. – 27.10.17 Betriebsverfassungsrecht III 928 Bremen ........... 10 01.11. – 03.11.17 Zuständigkeiten BR / GBR / KBR 929 Bremen ........... 27 06.11. – 10.11.17 Arbeitsrecht III 930 Bremen ........... 14 06.11. – 07.11.17 Wahlvorstandsschulung 931 Bremen ........... 37 13.11. – 14.11.17 BEM 932 Bremen ........... 17 15.11. – 17.11.17 Mobbing, Diskriminierung und Burn-out 933 Bremen ........... 36 20.11. – 24.11.17 Betriebsverfassungsrecht IV 934 Bremen ............ 11 27.11. – 28.11.17 Wahlvorstandsschulung 935 Bremen ........... 37 28.11. – 30.11.17 Datenmissbrauch/Datenschutz 936 Bremen ........... 24 04.12. – 05.12.17 Wahlvorstandsschulung 937 Bremen ........... 37 05.12. – 07.12.17 Aktuelle Rechtsprechung 938 Bremen ........... 18 13.12. – 14.12.17 Wahlvorstandsschulung 939 Bremen ........... 37 18.12. – 19.12.17 Gerechtigkeit im Betrieb 940 Bremen ........... 34 GANZJÄHRIG Inhouse-Schulungen & RABe-Seminarcoaching ............................................................... 22/23 SEPTEMBER OKTOBER NOVEMBER DEZEMBER Unverbindliche Reservierungen sind jederzeit möglich unter: www.rabe-seminare.de 3 Thematische Seminarübersicht Grundlagenschulungen Betriebsverfassungsrecht ..................................... 8 - 11 Betriebsverfassungsrecht I .................................................................................... 8 Betriebsverfassungsrecht II ................................................................................... 9 Betriebsverfassungsrecht III .................................................................................. 10 Betriebsverfassungsrecht IV .................................................................................. 11 Grundlagenschulungen Arbeitsrecht .......................................................... 12 - 14 Arbeitsrecht I ..................................................................................................... 12 Arbeitsrecht II Arbeitsrecht III ..................................................................................................... 13 ..................................................................................................... 14 Grundlagenschulungen Arbeits- und Gesundheitsschutz ......................... 15 - 17 Arbeits- & Gesundheitsschutz I .............................................................................. 15 Arbeits- & Gesundheitsschutz II ............................................................................. 16 Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM .................................................. 17 Arbeitsrecht aktuell ......................................................................................... 18/19 Aktuelle Rechtsprechung ....................................................................................... 18 Fresh up im Arbeitsrecht mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler ...................................... 19 Neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG hautnah ..................................................................................................... 20 Besondere Schulungen Betriebsverfassungsrecht .................................. 21 - 32 Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung .................................................................... 21 Datenmissbrauch / Datenschutz ............................................................................ 24 Die erfolgreiche Betriebsversammlung - Vorbereitung, Aufbau und Ablauf ........... 25 Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung .................................................................. 26 Zuständigkeiten des BR / GBR und KBR ............................................................. 27 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat .......................................................... 28 Behinderung der Betriebsratsarbeit ....................................................................... 29 Was darf ich als Betriebsratsmitglied? .................................................................... 30 NEU: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Lohn und Gehalt ................................. 31 NEU: Leiharbeit, Werkvertrag und Rechte des Betriebsrats .................................. 32 4 Maximal 15 Teilnehmer/innen Unsere Seminare werden von uns so konzipiert, dass sie nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist daher nach ordnungsgemäßer Beschlussfassung des Betriebsrats verpflichtet, sämtliche Kosten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu übernehmen. Je nach der betrieblichen Situation – insbesondere bei spezielleren Themen – ist die Erforderlichkeit nicht immer gegeben. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Der Wirtschaftsausschuss ..................................................................................... 33 Besondere Schulungen Arbeitsrecht Gerechtigkeit im Betrieb ......................................................................................... 34 Soziale Kompetenz Erfolgreich verhandeln ............................................................................................ 35 Psychische Belastung Mobbing, Diskriminierung und Burn-out .................................................................. 36 Betriebsratswahlen 2018 Wahlvorstandsschulung .......................................................................................... 37 RABe Service: Inhouse-Schulungen & RABe-Seminarcoaching ......................................... 22/23 Wichtige Hinweise und Geschäftsbedingungen ..................................................... Anmeldung ............................................................................................................. Mitteilung an die Geschäftsleitung ......................................................................... Kostenübernahmeerklärung ................................................................................... 38 39 40 41 Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG: Bestehen Zweifel, ob die Schulung erforderlich ist? Genaue Informationen sind per Tel. 0421 / 247 8030 oder E-Mail [email protected] erhältlich. Jedes unserer angebotenen Seminare wird laufend aktualisiert, sowohl nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen als auch nach anwaltlicher Praxis und jüngsten Entscheidungen der Arbeitsgerichte. 5 Referentinnen und Referenten Referenten/innen zur fachwissenschaftlichen Begleitung der Seminare: Bernhard Docke Fachanwalt für Strafrecht Dr. Klaus Meyer-Degenhardt Diplom-Wirtschaftsinformatiker Dieter Dette Prof. Dr. Désirée Kamm Fachanwalt für Arbeitsrecht Hochschullehrerin für Arbeits- und Gesellschaftsrecht Johannes Henn Kommunikationstrainer Anke Naujok Kommunikationstrainerin Referenten/innen für die Seminare zur aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte: Arbeitsrichter/innen Tilo Winter Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Wolfgang Däubler Professor für Arbeitsund Wirtschaftsrecht Referenten für die Seminare zum Wirtschaftsausschuss Dr. Pelin Ögüt Fachanwältin für Arbeitsrecht Peter Brückner-Bozetti Diplom-Betriebswirt, Diplom-Handelslehrer Michael Grauvogel Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Bremen a.D. Markus Lubkowitz Diplom-Soziologe 6 Karin Jürgen Diplom-Soziologin Simon Wionski Fachanwalt für Arbeitsrecht Vorwort Liebe Betriebsrätinnen, liebe Betriebsräte, Michael Nacken Fachanwalt für Arbeitsrecht Sonja Litzig Fachanwältin für Arbeitsrecht Dilek Ergün Fachanwältin für Arbeitsrecht 2017 ist das letzte Jahr der aktuellen Wahlperiode. Selbstverständlich wird man trotzdem mit der Betriebsratstätigkeit aktiv fortfahren, da mit Sicherheit viele ungelöste Probleme vor den Gremien und Belegschaften stehen. Dazu müssen sich die Betriebsräte wie immer auf den neuesten Stand der Rechtsprechung bringen. Vom 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts wurde noch einmal unterstrichen: Auch im letzten Jahr der Betriebsratstätigkeit ist der Besuch von Betriebsratsseminaren erforderlich und der Arbeitgeber ist nicht berechtigt im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen sein Einverständnis zu einem Seminar zu verweigern. Entscheidend ist: Braucht das Gremium dieses Wissen, um die Belegschaft auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes vertreten zu können? In diesem Programm haben wir zwei neue Themen, nämlich „MITBESTIMMUNG DES BETRIEBSRATS BEI LOHN UND GEHALT“ und „LEIHARBEIT UND WERKVERTRAG“. Das Thema „Datenmissbrauch/Datenschutz“ wurde überarbeitet und den neuen Entwicklungen auf diesem Gebiet angepasst. Auch dieses Jahr wird wieder ein „Fresh up“ mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler stattfinden. Sein Seminar ist immer eine Bereicherung und auch aktuell notwendig. Für das Seminar „Mobbing, Diskriminierung und Burn-out“ konnten wir eine neue Referentin gewinnen, die sich seit vielen Jahren mit der psychologischen Seite dieser Themen beschäftigt. Ergänzend referiert einer unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Entwicklung vor den Arbeitsgerichten. Wir freuen uns auch in diesem Jahr auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Euch. Mit ganz herzlichen Grüßen Michael Nacken als RABe-Geschäftsführer Claudia Buckermann und Dieter Gautier Markus Barton Rechtsanwalt Claudia Buckermann Seminarorganisation Dieter Gautier Akquisition Kommunikation 7 Wesentliche Seminarinhalte Allgemeine Grundlagen Betriebsverfassungsrecht I Rechte und Pflichten der einzelnen Betriebsratsmitglieder • GRUNDLAGENSCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • • Verbot der Benachteiligung aufgrund der Betriebsratstätigkeit Dieses Seminar ist das erste von vier Grundseminaren, die erforderlich sind, um das nötige Handwerkszeug eines gut funktionierenden Betriebsrats zu erlernen. Dabei ist es nicht nur Ziel, den Betriebsräten die rechtlichen Hintergründe ihrer Aufgaben und Pflichten näher zu bringen, sondern auch, einen Raum zu schaffen, um das eigene Selbstverständnis und die eigene Rolle im Betrieb als Interessenvertretung der Belegschaft zu diskutieren und zu hinterfragen. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben sind natürlich auch rechtliche Grundlagen, etwa der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung für die erforderliche Betriebsratsarbeit bis hin zur Geschäftsführung des Betriebsratsgremiums. All dies soll zum Fundament der Betriebsratstätigkeit und Inhalt dieses Seminars werden, so dass in den Folgeseminaren ein solides Bauwerk errichtet werden kann. Dieses Grundlagenseminar ist für den Einstieg in eine erfolgreiche und effektive Betriebsratstätigkeit unerlässlich. Auch für langjährige Betriebsratsmitglieder ist das Seminar als kompakte Auffrischung ihrer Kenntnisse zu empfehlen. Mo 06.02. - Fr 10.02.17 Mo 14.08. - Fr 18.08.17 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 20.01.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 902 28.07.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 920 Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 8 • Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung • Anspruch auf Schulungen etc. Grundzüge der Organisation der Betriebsratsarbeit • Aufgaben des/der Betriebsratsvorsitzenden • die Geschäftsordnung des Betriebsrats • die Betriebsratssitzung • Ausschüsse und Arbeitsgruppen • die Betriebsversammlung • Sprechstunden des Betriebsrats • Kosten und Sachmittel des Betriebsrats • Anspruch auf Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG Grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers/Betriebsrats Überblick über die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte, insbesondere über die Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen Wesentliche Seminarinhalte Mitbestimmung des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG bei Fragen: • der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb Betriebsverfassungsrecht II • der allgemeinen Arbeitszeitfragen • der Modalitäten der Auszahlung der Vergütung • der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze Das Seminar richtet sich an alle, die bereits einen ersten Überblick über Betriebsratsarbeit haben. Behandelt werden die zwingenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesondere in sozialen Angelegenheiten. Es werden Kenntnisse vermittelt, wie die Mitwirkungsrechte praktisch durchgesetzt werden können. • der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen In diesem Seminar sollen aber auch die Betriebsvereinbarung sowie die Einigungsstelle behandelt werden. • des Gesundheitsschutzes Ein weiterer Schwerpunkt ist das Kommunikations- und Verhandlungstraining mit einem erfahrenen Trainer für die Bereiche Konflikt- und Veränderungsmanagement, Teamentwicklung und Coaching. In diesem Teil des Seminars wird es darum gehen, Gesprächskompetenz, Einfühlungsvermögen und Sicherheit im Umgang mit „schwierigen“ Verhandlungspartnern zu entwickeln, um stressbedingten und konfliktträchtigen Gesprächs- oder Verhandlungssituationen sicher entgegentreten zu können. • der sozialen Einrichtungen • der betrieblichen Lohngestaltung • der Festsetzung von leistungsbezogenen Entgelten • des betrieblichen Vorschlagswesens • der Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit Die Betriebsvereinbarung und ihre Bedeutung im Betrieb sowie für einzelne ArbeitnehmerInnen • GRUNDLAGENSCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • • der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit Nach dem Besuch dieses Seminars werden Sie wissen, wie weit die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats reichen und welche Regeln beachtet werden müssen. Die Einigungsstelle • Einsetzung der Einigungsstelle • Kompetenzen der Einigungsstelle • Spruch der Einigungsstelle Kommunikations- und Verhandlungstraining • Erkennen der eigenen Gesprächsmuster in Stresssituationen • Umgang mit Macht und Abhängigkeit in Gesprächsverläufen • Entwicklung alternativer Kommunikationskreisläufe • Entwicklung von Möglichkeiten wirklicher Teamarbeit im Betriebsrat Mo 23.01. - Fr 27.01.17 Mo 11.09. - Fr 15.09.17 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 10.01.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 901 25.08.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 924 Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 9 Wesentliche Seminarinhalte Personelle Einzelmaßnahmen, insbesondere Betriebsverfassungsrecht III • Einstellungen • Eingruppierungen • Umgruppierungen • GRUNDLAGENSCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • • Versetzungen Dieses Seminar bietet die Möglichkeit, gemeinsam die gesetzlichen Grundlagen und betrieblichen Handlungsmöglichkeiten zu erkennen, um durch frühzeitiges Tätigwerden eine vernünftige Personalpolitik mit zu beeinflussen und dadurch unter Umständen bestimmten personellen Maßnahmen, wie etwa betriebsbedingten Kündigungen, vorbeugen zu können. In dieser Betriebsratsschulung werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Rahmen von personellen Einzelmaßnahmen sowie die Möglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung, bei Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen und der beruflichen Bildung behandelt. Neben den rechtlichen Grundlagen liegt ein Schwerpunkt des Seminars auch in der praktischen Umsetzung der Mitbestimmungsund Beteiligungsrechte. Insbesondere wird die Erstellung eines ordnungsgemäßen Widerspruchs zu einer Kündigung bzw. einer Zustimmungsverweigerung zu Einstellungen, Versetzungen und Eingruppierungen an konkreten Beispielen geübt. • Die Informationsansprüche des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG • Die Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen • Zustimmungsverweigerungsgründe • Die vorläufige personelle Einzelmaßnahme gem. § 100 BetrVG • Das gerichtliche Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG Mitbestimmung bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG • Das Anhörungsverfahren, die Bedenken und Widersprüche des Betriebsrats • Die Folgen eines Widerspruchs Die Personalplanung gem. § 92 BetrVG Beschäftigungssicherung gem. § 92 a BetrVG Berufliche Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gem. §§ 96 ff. BetrVG Mo 27.03 - Fr 31.03.17 Mo 23.10. - Fr 27.10.17 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 10.03.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 909 06.10.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 928 Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 10 Wesentliche Seminarinhalte Die Betriebsänderung • der Begriff der Betriebsänderung • Betriebsspaltung/Teilbetriebsübergang Betriebsverfassungsrecht IV • der Interessenausgleich und der Sozialplan • die Einigungsstelle Grundzüge des Wirtschaftsausschusses • Bildung eines Wirtschaftsausschusses • Zusammensetzung und Bedeutung des Wirtschaftsausschusses • Informationsansprüche des Wirtschaftsausschusses • Durchsetzung der Ansprüche des Wirtschaftsausschusses Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats Der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht • Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen Dieses Seminar widmet sich dem letzten Abschnitt des Betriebsverfassungsgesetzes, und zwar der Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Eine genaue Kenntnis der Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten ist von besonderer Bedeutung. Dabei wird das Thema der Betriebsänderung behandelt, da dies notwendige Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan auslöst. Es wird u.a. besprochen werden, welchen Inhalt und Zweck der Interessenausgleich hat, welchen Inhalt ein Sozialplan haben kann und welche Bedeutung die Einigungsstelle im Zusammenhang mit diesen Verhandlungen hat. Schließlich werden Fragen zu der Funktion des Wirtschaftsausschusses in einem Überblick behandelt sowie die Möglichkeiten, auch in Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss die erforderlichen Informationen zu erlangen. Im Rahmen dieses Seminars werden die Teilnehmer eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven besuchen und die Gelegenheit haben, mit einer Arbeitsrichterin bzw. einem Arbeitsrichter zu diskutieren. Mo 15.05. - Fr 19.05.17 Mo 20.11. - Fr 24.11.17 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 28.04.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 915 03.11.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 934 Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 11 • GRUNDLAGENSCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • • Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte sowie der Interessen der Beschäftigten im Rahmen einer Betriebsänderung Wesentliche Seminarinhalte Arbeitsrecht I Begründung des Arbeitsverhältnisses Grundbegriffe des Arbeitsrechts • Was ist Arbeitsrecht? • Rechtsquellen und Rangordnung im Arbeitsrecht Rechte und Pflichten im Bewerbungsverfahren • GRUNDLAGENSCHULUNGEN ARBEITSRECHT • Zu den Aufgaben der Betriebsratsgremien gehört es – neben einem kompetenten Wissen im Betriebsverfassungsrecht –, die Einhaltung der zugunsten der ArbeitnehmerInnen geltenden Gesetze zu überwachen. Auch sind Betriebsratsmitglieder für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Betrieb häufig die erste Adresse, wenn es um Fragen und Ansprüche rund um das Arbeitsverhältnis geht. Um diesen Aufgabenstellungen nachkommen zu können, sind grundlegende Kenntnisse dieser Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung für alle Mitglieder der Interessenvertretungen erforderlich. Dieses erste von insgesamt drei Grundlagenseminaren beinhaltet die Vermittlung von Basiswissen über die Strukturen und Grundbegriffe unseres Arbeitsrechtssystems. Anschließend werden häufig auftretende rechtliche Probleme behandelt, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses ergeben können, referiert von erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht. Mo 27.02. - Fr 03.03.17 Mo 28.08. - Fr 01.09.17 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 10.02.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 904 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 922 11.08.17 Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 12 • Worauf muss der Betriebsrat beim Einstellungsverfahren achten? • Was darf der Arbeitgeber - ggf. im Personalfragebogen - fragen? • Diskriminierungsverbote bei Einstellungen Die Grundlage des Arbeitsverhältnisses: der Arbeitsvertrag • Welche vertraglichen Regelungen sind zulässig (Allgemeine Geschäftsbedingungen)? • Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis • Vergütung • Weisungsrecht des Arbeitgebers • Besondere Vertragsgestaltungen Arbeiten mit arbeitsrechtlichen Gesetzen und Kommentaren Wesentliche Seminarinhalte Befristung von Arbeitsverträgen Wann sind befristete Verträge zulässig? Wie kann der Betriebsrat reagieren? Arbeitsrecht II Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung Wer hat Kündigungsschutz? Beteiligungsverfahren des Betriebsrats Verhaltensbedingte, krankheitsbedingte und betriebsbedingte Kündigungen Wann sind Änderungskündigungen zulässig? Was ist bei Abmahnungen zu beachten? Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen • GRUNDLAGENSCHULUNGEN ARBEITSRECHT • Außerordentliche Kündigung Es gibt verschiedene Arten, wie das Arbeitsverhältnis beendet werden kann. In allen Fällen sind die Interessenvertretungen aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Dabei sind natürlich im Falle von Kündigungen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten und taktisch gut zu nutzen. In der Praxis spielen jedoch auch Aufhebungsverträge eine große Rolle. Grundfragen des Kündigungsschutzes werden ausführlich verhandelt. Ergänzend werden Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstages bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Der Aufhebungsvertrag Arbeitspapiere, Zeugnisse Mo 24.04. - Fr 28.04.17 Mo 25.09. - Fr 29.09.17 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 06.04.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 911 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 926 08.09.17 Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 13 Wesentliche Seminarinhalte Arbeitsrecht III Besondere Arbeitnehmerschutzrechte • Der Schutz von Menschen mit Schwerbehinderung nach dem SGB IX • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) • GRUNDLAGENSCHULUNGEN ARBEITSRECHT • • Mutterschutz und Elternzeit In diesem Seminar werden rechtliche Kenntnisse in den Bereichen besondere Arbeitnehmerschutzrechte, dem Teilzeitrecht, Rechte und Pflichten bei Urlaub und Erkrankung, sowie zu allen Fragen rund um die Freistellung vermittelt. Abgerundet wird das Seminar durch eine Darstellung der wichtigsten aktuellen Entwicklungen im Bereich des Arbeitsrechtes. Besondere Arbeitsschutzrechte, wie beispielsweise der Schutz von Menschen mit Schwerbehinderung oder der Schutz vor Diskriminierung nach dem AGG, spielen in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Dasselbe gilt für Teilzeitbeschäftigte. Im Falle einer Erkrankung oder bei Urlaub stehen den ArbeitnehmerInnen Ansprüche auf Entgeltfortzahlung bzw. Urlaubsentgelt zu. Wir erklären, wie sich diese bemessen und welche Rechte und Pflichten ArbeitnehmerInnen im Falle einer Erkrankung oder bei der Urlaubsgewährung haben. Bei langfristigen Erkrankungen ist der Betriebsrat gefragt, um den Betroffenen eine erfolgreiche Rückkehr in den Betrieb zu erleichtern. Darüber hinaus werden alle Fragen rund um eine Freistellung, mit und ohne Lohnanspruch, dargestellt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Anspruch auf Verzugslohn. Aber auch besondere Ansprüche auf Freistellung – etwa nach dem Pflegezeitgesetz – werden erörtert. Es wird ein kurzer Überblick über Leiharbeits- und Werkvertragskräfte gegeben, deren Einsatz den Betriebsrat in der Praxis vor nicht unerhebliche Probleme stellt. Beispielsweise bei der Frage, wie weit die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in diesen Fällen gehen. Abschließend gibt das Seminar einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Arbeitsrechts. Schwerpunkt hier ist das seit dem 01.01.2015 in Kraft getretene Gesetz über den gesetzlichen Mindestlohn. Mo 12.06. - Fr 16.06.17 Mo 06.11. - Fr 10.11.17 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 24.05.17 20.10.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 918 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 930 Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 14 Teilzeitrecht • Diskriminierungsverbot • Reduzierung der Arbeitszeit • Erhöhung der Arbeitszeit Urlaub und Erkrankung • Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Erkrankung • Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Urlaubsgewährung • Rechte und Interventionsmöglichkeiten des Betriebsrats Freistellung und Lohnanspruch • Der Anspruch auf Verzugslohn • Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz Leiharbeit und Werkverträge (Grundzüge) • Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) • Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitskräften • Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Werkvertragskräften Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Arbeitsrechts • Das Mindestlohngesetz • Aktuelle Rechtsprechung des BAG Wesentliche Seminarinhalte Wandel der Belastungen am Arbeitsplatz • Veränderungen der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds sowie die Auswirkungen auf die Beschäftigten Arbeits- und Gesundheitsschutz I allgemeine Grundlagen • die Entwicklung von Fehlzeiten und arbeitsbedingten Erkrankungen Eines der wichtigsten Handlungsfelder des Betriebsrats bezieht sich auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Die betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben des Betriebsrats Innerbetriebliche und außerbetriebliche erstrecken sich dabei von der Überwachung der Einhaltung der Gesundheitsschutzorganisationen rechtlichen Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz aus • Personen und Institutionen wie z. B. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bis hin zur erzwingbaren Mitbestimmung Fachkraft für Arbeitssicherheit, aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Betriebsärzte • die Grundpflichten des Arbeitgebers • Aufgaben und Kooperationen im Betrieb • gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen Arbeitsschutzexperten • Einrichtung und Organisation sowie die Besetzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) Dieses Seminar dient als Einstieg in die Grundlagen der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es soll dem Betriebsrat helfen, einen ersten Überblick über die Gesetzeslage und seine Handlungsmöglichkeiten zu erlangen. Rechtliche Grundlagen des Arbeitsund Gesundheitsschutzes • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) • Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSiG) • DGUV Vorschrift 2 (Festlegung des inhaltlichen Umfangs und der Einsatzzeiten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit) Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats • betriebliche und rechtliche Handlungsmöglichkeiten • Unterstützung durch Sachverständige • Eckpunkte möglicher Betriebsvereinbarungen Mo 03.04. - Mi 05.04.17 Anmeldeschluss 17.03.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 910 Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 15 • GRUNDLAGENSCHULUNGEN ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ • • Zunahme an zeitlichen und örtlichen Flexibilitätsanforderungen an die Beschäftigten Arbeits- und Gesundheitsschutz II allgemeine Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Wesentliche Seminarinhalte Allgemeine rechtliche Grundlagen • Das Arbeitsschutzgesetz • Die Bildschirmarbeitsverordnung • GRUNDLAGENSCHULUNGEN ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ • • Die Arbeitsstättenverordnung In diesem Seminar soll der Bedeutung der am Arbeitsplatz auftretenden Belastungen nachgegangen werden. Durch die Veränderungen in der Arbeitswelt und insbesondere auch die Verschiebung von körperlichen Belastungen hin zu psychischen Anforderungen und Stresssituationen am Arbeitsplatz beschränkt sich die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht nur auf die Überprüfung, ob Arbeitssicherheitsstandards eingehalten werden. Vielmehr hat der Betriebsrat auch Mitbestimmungsrechte bei der Ermittlung von Belastungen am Arbeitsplatz sowie der Entwicklung von Maßnahmen zur Abwendung von gesundheitlichen Belastungen. Das Seminar dient dem Betriebsratsgremium als Einstieg in die Grundlagen der Mitbestimmung bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb • Die physische und die psychische Gefährdungsbeurteilung • Ermittlung von Gefährdungen und Belastungsfaktoren • Instrumente und Methoden der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung • Der für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verant wortliche Personenkreis • Ableitung von Maßnahmen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung Rechtliche Vorgaben zur Unterweisung der Beschäftigten Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats • bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen • bei der Durchführung der Unterweisung der Beschäftigten Mo 04.09. - Mi 06.09.17 Anmeldeschluss 18.08.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 923 Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 16 Wesentliche Seminarinhalte Allgemeine Grundlagen • Sinn und Zweck des BEM • Definition der Arbeitsunfähigkeit Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements BEM • Zustimmungserfordernis des Arbeitnehmers • Auswirkungen des BEM-Verfahrens sowie eines fehlenden BEM-Verfahrens • BEM und Kündigungsschutz • Beteiligung des Betriebsrats sowie der Schwerbehindertenvertretung • die Rechte und Pflichten nach § 84 Abs. 2 SGB IX • Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist auch das so genannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), welches im SGB IX gesetzlich fundiert ist. Dieses Seminar dient dem Einstieg in dieses Thema. Dabei werden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen des BEM sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates dargestellt, sondern insbesondere auch Handlungsmöglichkeiten mit praktischem Bezug. Das BEM-Verfahren ist zu Wiederherstellung, Erhalt und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorgeschrieben und stellt somit auch eines der wichtigsten Mitbestimmungsfelder zum Schutz der Beschäftigten dar. Mo 13.11. - Di 14.11.17 Anmeldeschluss 27.10.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 932 Seminargebühr: 390,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 17 • GRUNDLAGENSCHULUNGEN ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ • • die am BEM-Verfahren beteiligten Stellen Wesentliche Seminarinhalte Aktuelle Rechtsprechung im Bereich des Kündigungsschutzrechts wie Aktuelle Rechtsprechung • das Recht der fristlosen Kündigung bei Vermögensdelikten • ARBEITSRECHT AKTUELL • • neue Entscheidungen zur krankheitsbedingten Kündigung Dieses Seminar dient dazu, Betriebsräten einen Überblick zu verschaffen, was sich in den jeweiligen arbeitsrechtlichen Themengebieten aufgrund von Gerichtsentscheidungen geändert bzw. weiter entwickelt hat. Das Seminar wird vorzugsweise von Richterinnen und Richtern durchgeführt. Sie geben einen Überblick über ihre eigene Rechtsprechung und die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte. Hierbei werden insbesondere entscheidende Weichenstellungen des Bundesarbeitsgerichtes beleuchtet. Diese erstrecken sich auf alle wesentlichen Bereiche, die für Betriebsräte erforderliches Wissen nach § 37 Abs. 6 BetrVG beinhalten. Dieses Seminar ist daher für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich und kann somit jährlich oder zumindest alle zwei Jahre besucht werden. • neue Entscheidungen zur betriebsbedingten Kündigung • neue Entscheidungen zur verhaltensbedingten Kündigung • neue Entscheidungen zu Abmahnungsfragen • Entscheidungen zu Fragen der Arbeitszeit, wie Zeiten des Umkleidens als vergütungspflichtige Arbeitszeit • neue Entscheidungen zur so genannten AGB-Vertragskontrolle • neue Grundlagenentscheidungen zum Betriebsverfassungsrecht • Entscheidungen zu EDV- und Videoüberwachung und Datenschutz • Entscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierung) Weitere Seminarinhalte können sich aufgrund von aktuellen Entscheidungen ergeben. Der exakte Seminarplan wird rechtzeitig vor Beginn des Seminars mitgeteilt. Mo 20.03. - Mi 22.03.17 Di 05.12. - Do 07.12.17 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 03.03.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 907 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 938 20.11.17 Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 18 Wesentliche Seminarinhalte könnten sein: Neue Diskussionen im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes Diskussion der höchstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere Fresh up im Arbeitsrecht mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler • Auswirkungen auf die Vertretungsmöglichkeiten von Betriebsräten • Datenschutz • Arbeitsschutz • Tarifrecht • AGG • Kündigungsschutz • Arbeitszeitrecht oder Arbeitsvertragsrecht Ausblick auf neue Themen und Problemstellungen für Betriebsräte Der genaue Themenplan wird mit der Einzelausschreibung mitgeteilt. • ARBEITSRECHT AKTUELL • Veränderungen bei wesentlichen arbeitsrechtlichen Gesetzen durch neue Impulse der Rechtsprechung beim In keinem anderen Rechtsgebiet sind die Dinge so im Fluss und ändern sich so schnell wie im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Ursachen sind zum einen veränderte Gesetze und zum anderen eine umfangreiche, differenzierte und für die Praxis höchst bedeutsame Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Betriebsräte müssen mit diesen Entwicklungen vertraut sein, obwohl es nahezu unmöglich ist, hier den Überblick zu behalten. Diesem Problem begegnen wir durch unsere Seminarveranstaltung mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler. Es gibt wohl kaum einen Arbeitsrechtler in der Bundesrepublik Deutschland, der sich Arbeitnehmerinteressen so sehr verpflichtet fühlt wie er. Prof. Dr. Däubler hat sozusagen die Hand direkt am Puls der arbeitsrechtlichen Diskussion. Und er selbst trägt kräftig dazu bei, diese Diskussion zu befördern. Zudem zählt er zu den einflussreichsten Kommentatoren des Arbeitsrechts (z. B. Betriebsverfassungsgesetz, AGG, Tarifvertragsgesetz oder Arbeitskampfrecht). Prof. Dr. Däubler verfügt über tiefgreifende Kenntnisse der unübersichtlichen Materie und zeigt immer wieder die neuesten Entwicklungen auf. Jedes Betriebsratsmitglied sollte die Chance nutzen, davon in der eintägigen Veranstaltung zu profitieren. Die Veranstaltung ist in jedem Fall für jedes Mitglied erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Die wesentlichen Seminarinhalte werden rechtzeitig mitgeteilt. Sie hängen von der jeweils aktuellen Entwicklung im Bereich der Gesetzgebung und Rechtsprechung ab. Mo 19.06.17 Anmeldeschluss 01.06.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 919 Seminargebühr: 290,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 19 Wesentliche Seminarinhalte BAG hautnah Die wesentlichen Seminarinhalte hängen entscheidend davon ab, welcher Senat mit welchen Sitzungsthemen besucht wird. • NEUESTE RECHTSPRECHUNG DES BUNDESARBEITSGERICHTS • Dies wird rechtzeitig mitgeteilt. Eine unserer spannendsten Veranstaltungen ist dieses Seminar, das in Erfurt stattfindet. Es ist mit einem Besuch beim höchsten Gericht für Arbeitsrechtsangelegenheiten, beim Bundesarbeitsgericht (BAG), verbunden. Das Bundesarbeitsgericht bestimmt im großen Umfang die gesamte arbeitsrechtliche Diskussion und letztlich auch die Interessenvertretung der Betriebsräte. Ziel des Besuches des BAG ist insbesondere das Kennenlernen eines der beiden Senate des BAG, die zu betriebsverfassungsrechtlichen Grundsatzfragen entscheiden. Dies wird entweder der 1. Senat oder aber der 7. Senat des BAG sein. Wir bieten mit diesem Seminar die einmalige Chance, eine Gerichtsverhandlung in Erfurt zu besuchen und mit einem Richter des Bundesarbeitsgerichts Grundfragen des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts zu besprechen, um einen Einblick in die aktuellen Entscheidungen des BAG zu erhalten. Den Rechtsstreitigkeiten, die vom BAG entschieden werden, liegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zugrunde. Auch diese werden übersandt, so dass man sich exakt auf den Sitzungstag des BAG vorbereiten kann. Als Referent wird eine Fachanwältin/ ein Fachanwalt für Arbeitsrecht mitfahren. Während des 4-tägigen Seminars wird auch ein Richter des BAG als Referent auftreten. Mindestens sechs Wochen vorher werden die genauen Themenbereiche mitgeteilt. Das Seminar richtet sich an Betriebsräte, die bereits über Grundkenntnisse des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts verfügen. Bitte das Seminar jetzt vormerken und frühzeitig anmelden. Im Oktober Anmeldeschluss Anfang September Seminarort Erfurt Seminar-Nr. 927 Seminargebühr: 895,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 20 Der genaue Termin des Seminars wird Anfang Juni 2017 mitgeteilt. Er ist abhängig von den Sitzungstagen des BAG und von den Rechtsstreitigkeiten, die an diesen Sitzungstagen zur Entscheidung anstehen. Wesentliche Seminarinhalte Arbeitszeit allgemein • gesetzliche Vorgaben • Verhältnis der Arbeitszeitregelungen im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung und im Tarifvertrag Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung Mitbestimmung und Gestaltung Was ist Arbeitszeit? • Ruhepausen, Ruhezeiten und Arbeitsunterbrechungen • Überstunden und Mehrarbeit • Wegezeiten und Dienstreisen • Verschiedene Arbeitszeitmodelle Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit • Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage • Dauer und Lage der Pausen Arbeitszeitregelungen sind auch Gesundheitsschutzregelungen. Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Betriebsrat daher erzwingbare Mitbestimmung und viele Möglichkeiten der Mitgestaltung. Dies betrifft beispielsweise die Frage, nach was für einem Arbeitszeitmodell überhaupt gearbeitet werden soll, ebenso wie die Frage, ob Überstunden geleistet werden, und falls ja, wer Überstunden ableisten darf. Damit der Betriebsrat seine Mitbestimmung und seine Gestaltungsmöglichkeiten effektiv wahrnehmen kann, muss er diese kennen und auch wissen, wie sie im Streitfall durchgesetzt werden können. In diesem Seminar werden daher neben den rechtlichen Grundlagen insbesondere auch praktische Tipps für die Umsetzung gegeben und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats erörtert. • Ableistung oder Duldung von Mehrarbeit • Anordnung von Kurzarbeit • Veränderung des Arbeitszeitmodells • Einführung/Abschaffung von Arbeitszeitkonten Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats • Betriebs- und unternehmensinterne Handlungsmöglichkeiten • Gerichtliche Durchsetzung der Mitbestimmung • Durchführung von Einigungsstellenverfahren Entwurf von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit Mi 03.05. - Fr 05.05.17 Anmeldeschluss 13.04.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 912 Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 21 • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • • Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst RABe-Inhouse-Schulungen • INHOUSE-SEMINARE • RABE SERVICE TEL. 0421 / 247 8030 • Serv Sie suchen ein maßgeschneidertes Seminar für Ihren Betriebsrat? Wie lange dauert eine Inhouse-Schulung? Wo finden diese Schulungen statt? Von wem wird das Seminar durchgeführt? Kein Problem: Alle in unserem Programm aufgeführten Seminare führen wir auch als Inhouse-Schulung durch. Wir erarbeiten aber auch spezielle Seminare, die auf Ihre betrieblichen Probleme zugeschnitten sind. info@rabe Tel. 04 Beispiele für Inhouse-Themen: Arbeits- und Gesundheitsschutz Leiharbeit und Werkverträge Je nach Anzahl der gewünschten Themen kann sich eine Seminardauer von einem bis zu fünf Tagen ergeben. Vergütung und Leistung Zum einen besteht die Möglichkeit, sie in von Ihnen gestellten Räumen (z.B. im Betrieb) durchzuführen. Gerne stellen auch wir einen Raum zur Verfügung oder suchen ein geeignetes, kostengünstiges Hotel für Sie. Arbeitszeit Wir arbeiten auch bei firmeninternen Seminaren mit unseren Referenten zusammen. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Mitbestimmung trotz Globalisierung Betriebsübergang Betriebsvereinbarung Personelle Einzelmaßnahme Strategische Betriebsratsarbeit Sie haben Interesse? Dann sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne und machen Ihnen unverbindlich Angebote. Sie können uns auch direkt eine Anfrage schicken: http://www.rabe-seminare.de/angebote/seminarcoaching/ 22 Telefonisch erreichen Sie uns: Mo / Mi / Do 9 Uhr - 17 Uhr Di / Fr 9Uhr - 13 Uhr RABe-Seminarcoaching vice Bei der Planung und kontinuierlichen Fortführung Ihrer individu- • SEMINARCOACHING: RABE SERVICE TEL. 0421 / 247 8030 • e-seminare.de 421 / 247 8030 Sie wissen nicht, ob der Besuch eines angebotenen Seminars in Ihrer betrieblichen Situation umsetzbar ist? Ist das Seminar z.B. rechtlich durchsetzbar (erforderlich)? ellen betrieblichen Weiterbildung berät und unterstützt Sie unser RABe-Seminarcoach. Sie möchten mehr Kontinuität bei Ihrer betrieblichen Weiterbildung? Sie wünschen sich ein Seminar, das auf die speziellen Bedürfnisse ihres Betriebes ausgerichtet ist? Sie benötigen punktgenaue Informationen und Lösungsansätze zu einem akuten betrieblichen Problem? Der RABe-Seminarcoach berät Betriebsräte bei der Planung von Seminarbesuchen und erstellt individuelle Inhouse-Konzepte. Dabei werden die verschiedenen Bedürfnisse aller Teilnehmer unter Berücksichtigung unterschiedlicher Vorkenntnisse koordiniert. Seminarinhalte werden perfekt auf die jeweilige Betriebssituation abgestimmt und die kontinuierliche Weiterbildung aller Betriebsratsmitglieder wird von Wahl zu Wahl gesichert und ausgebaut. Der RABe-Seminarcoach kommt zu Ihnen! Seine Aufgaben: Individuelle Betreuung und Koordination aller Weiterbildungsmaßnahmen aus einer Hand. 23 Wesentliche Seminarinhalte • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Datenmissbrauch Datenschutz Mit zunehmender Digitalisierung gewinnt der Beschäftigtendatenschutz immer mehr an Bedeutung. Transnationale Probleme stellen sich im Rahmen der Verhandlungen über das TTIP-Abkommen insbesondere unter Berücksichtigung der vom EuGH gekippten “Safe-Harbour Regelung“. Aber auch innerhalb der EU hat eine neue Zeitrechnung im Arbeitnehmerdatenschutz durch die verabschiedete EU-Datenschutz Grundverordnung begonnen. Sie soll ab 2018 gelten. Entwicklungen wesentlicher IT-Anwendungen in Unternehmen aus Sicht des Beschäftigtendatenschutzes: (SAP-)ERP-Systeme, elektronische Personalakte, Business-WarehouseSysteme, Unified Messaging, Projektmanagement-Anwendungen, IT-Servicelevel-Management, ACDSysteme etc. Überblick über die Grundzüge des BDSG, insbesondere die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (§ 4 BDSG) sowie der Verwendung personenbezogener Daten (§§ 4, 28 BDSG) § 32 BDSG als Schutzvorschrift für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Inwieweit in diesem Zusammenhang die Fortexistenz des § 32 BDSG Kontrollrechte des Betriebsrats nach als datenschutzrechtlicher Mindeststandard für die Erhebung von § 80 BetrVG, insbesondere in Bezug Arbeitnehmerdaten gesichert ist, steht in den Sternen. auf die Einhaltung von IT-Betriebsvereinbarungen In vielen Unternehmen und Betrieben entwickelt sich der Begriff „Compliance“ zu einem umfangreichen mitbestimmungsrechtlichen Mitbestimmungsrecht nach Problembereich. Neben der Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr.1 § 87 Abs. 1 Nr. 6, 7 BetrVG u.a.: BetrVG (Ordnung des Betriebes) stellen sich auch in diesem • Was ist eine technische Zusammenhang neue Fragen der Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Einrichtung? Nr. 6 und Nr. 7 BetrVG. • Wann beginnt das MitbestimmungsIm Rahmen des Datentransfers an Dritte – auch innerhalb eines recht? Konzerns – stellen sich weitere mitbestimmungsrechtliche Fragen • Welche Daten sind geschützt? wie die nach der Auftragsdatenverarbeitung und der Funktionsüber• Grundsätze zur Personaltragung mit den jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen. datenverarbeitung Eine Einführung in technische Zusammenhänge gibt Dr. Klaus Meyer-Degenhardt, der als Informatiker und Sachverständiger für Betriebs- und Personalräte bundesweit tätig ist. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erörtert die Grundlagen und Rechtsfolgen des BDSG und der Mitbestimmungsregelungen des Betriebsverfassungsgesetzes mit praktischen Beispielen. • E-Mail/Intranet- und Internetnutzung • Datenverarbeitung durch Dritte (Auftragsverarbeitung/Funktionsübertragung) • Erörterung eines Audit • Checkliste für das interne Datenschutzmanagement Erste Bewertung der EU-Datenschutzgrundverordnung Mo 06.03. - Mi 08.03.17 Di 28.11. - Do 30.11.17 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 17.02.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 905 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 936 13.11.17 Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 24 Wesentliche Seminarinhalte Vorbereitung, Aufbau, Inhalt und Ablauf • Rechtliche Grundlagen • Ablaufplanung, Organisation, Checklisten • Welche Medien kann/soll ich wann verwenden? Vorbereitung, Aufbau und Ablauf • Mögliche Behinderungen der Betriebsversammlung durch den Arbeitgeber Betriebsversammlungen sind der Ort der Kommunikation zwischen Betriebsrat und Belegschaft. Die Belegschaft bekommt Informationen über die Arbeit des Betriebsrats und dieser hat die Möglichkeit, Meinungen, Beschwerden und Anregungen der Beschäftigten aufzunehmen. Damit dieser Kommunikationsprozess auch tatsächlich in Gang kommt, ist eine gute inhaltliche und technische Vorbereitung nötig, aber auch ein sicheres Auftreten und eine gelungene Präsentation. • Wer muss zu Betriebsversammlungen eingeladen werden? Mit professioneller Vorbereitung zur gelungenen Veranstaltung: • Präsentation des Tätigkeitsberichts • Rhetorische Fähigkeiten beleuchten • Umgang mit Störungen • Wer hat Hausrecht? • Betriebsversammlung und Teilbetriebsversammlung • Übungen zur Präsentation • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • • Tagesordnung und Einladung attraktiv gestalten Die erfolgreiche Betriebsversammlung Anhand von Praxisbeispielen, Checklisten und den gesetzlichen Grundlagen wird sich mit der Ablaufplanung einer Betriebsversammlung und den Gestaltungsmöglichkeiten auseinander gesetzt. Ziel ist es, dass Kommunikationshindernisse in den Versammlungen erkannt und diese mit Hilfe von kommunikativen, technischen und gestalterischen Mitteln vermieden werden. Di 30.05. - Mi 31.05.17 Anmeldeschluss 12.05.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 917 Seminargebühr: 390,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 25 Wesentliche Seminarinhalte Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung Rechtliche Stellung des Vorsitzenden und seiner Stellvertretung • Wahl, Abberufung und Rücktritt • Verbot der Benachteiligung und Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • • Stellung des BR-Vorsitzenden als Vertreter des Betriebsrats nach außen Dieses Seminar behandelt die Besonderheiten, die mit dem Amt des Betriebsratsvorsitzenden bzw. dem Amt des Stellvertretenden einhergehen. Insbesondere ist der Betriebsratsvorsitzende gefragt, wenn es darum geht, die betrieblichen Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und durch frühzeitiges Tätigwerden die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, um die anfallenden Aufgaben korrekt und wirkungsvoll zu erfüllen. Da diese speziellen Aufgaben nicht nur für den Betriebsratsvorsitzenden, sondern auch bei dessen Abwesenheit für den Stellvertreter anfallen, eignet sich dieses Seminar besonders für beide Amtsinhaber. In diesem Seminar werden Kenntnisse über die effiziente Planung, Organisation und Koordination der Arbeit des Betriebsrats vermittelt. Es wird auch die richtige Formulierung von Beschlüssen und Schriftverkehr des Betriebsrats an konkreten Beispielen geübt. • Handeln mit und ohne Betriebsratsbeschluss Geschäftsführung des Betriebsrats • Einberufung und Leitung der Sitzungen, Tagesordnung, Ladung der Ersatzmitglieder • Beschlussfassung, Anträge und Abstimmungen • Protokoll und Geschäftsordnung • Formvorschriften, Fristen • Arbeitsgericht und Einigungsstelle, Rechtsberatung und Sachverständige Organisationsaufgaben bei der Betriebsratsarbeit • Führung der laufenden Geschäfte Die Teilnehmer werden über die vielfältigen Aufgaben, Rechte und Pflichten, die das Gesetz mit ihrem Amt verbindet, sowie die relevanten Rechtsvorschriften informiert. Wichtige Grundlagen zur rechtssicheren Leitung und Organisation des Betriebsrats werden vermittelt. Fragen zu den Themen Verschwiegenheitspflicht, Vertraulichkeit, Informationspflicht und Haftung des Betriebsrats werden beantwortet. • Sachmittel und Personal Teil dieses Seminars ist außerdem ein Besuch des Arbeitsgerichts sowie ein Tag Kommunikationstraining zur Vermittlung der wesentlichen Grundsätze der Rhetorik bei Gesprächen, Verhandlungen und Konflikten. • Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Verhandlungen • Sprechstunden des Betriebsrats • Aufgabenverteilung im Gremium • Bildung von Ausschüssen, Delegieren von Aufgaben an Ausschüsse • Ablage und Organisation im Betriebsratsbüro Beschlüsse und Schriftverkehr • Kommunikation im Schriftverkehr • Bedeutung und Formulierung rechtssicherer Beschlüsse Pflichtverletzung im Amt Mo 21.08. - Fr 25.08.17 Anmeldeschluss 04.08.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 921 Seminargebühr: 890,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale • Geheimhaltungspflicht allgemein § 79 BetrVG • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse • Vertraulichkeit von Erörterungen und Abstimmungen im Betriebsrat • Vertraulichkeit von Daten (Lohn/Gehalt/Personen) • Informationspflichten und -rechte 26 Kommunikationstraining Wesentliche Seminarinhalte Abgrenzung zwischen Betrieb und Unternehmen • Der gemeinsame Betrieb mehrerer Unternehmen Zuständigkeiten BR / GBR / KBR Was ist ein Konzern • Unterordnungs- u. Gleichordnungskonzern, Klärung der Begriffe • In welchen Fällen ist eine originäre Zuständigkeit des Betriebsrats und in welchen Fällen die originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats anzunehmen? • Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung der Zuständigkeiten • Wann liegt ein Fall vor, dass eine Angelegenheit mehrere Betriebe im Unternehmen betrifft, die gleichzeitig nicht durch einzelne Betriebsräte geregelt werden kann? (Erläuterung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Problemkomplex) Betriebsräte, die in einem größeren Unternehmen eingebunden sind bzw. in einem Konzernunternehmen arbeiten, müssen in der Lage sein, Fragen der Zuständigkeiten zwischen Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat exakt abzugrenzen. Wird zum Beispiel ein Gesamtbetriebsrat tätig in einem Aufgabenfeld, das dem einzelnen Betriebsrat zusteht, wird die gesamte Tätigkeit unwirksam. Dies betrifft sowohl die Beschlüsse als auch eine eventuell abgeschlossene Gesamtbetriebsvereinbarung. Das Bundesarbeitsgericht prüft sehr genau, ob der örtliche Betriebsrat zuständig ist oder ob eine originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates gegeben ist. Diese Zuständigkeitsfragen stellen sich auch zwischen Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat. Betriebspolitische Überlegungen zu der Zusammenarbeit von Betriebsräten und Gesamtbetriebsrat • Die Sinnhaftigkeit von Delegationsbeschlüssen gemäß § 50 Abs. 2 BetrVG Die Abgrenzung der Zuständigkeit von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat, wenn von einer Maßnahme Arbeitnehmer des Betriebes und des Konzerns betroffen sind. Die Zuordnung des Wirtschaftsausschusses zum Gesamtbetriebsrat Einzelfragen der Organisation der Geschäftsführungstätigkeit bezogen auf Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat Mi 01.11. - Fr 03.11.17 Anmeldeschluss 18.10.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 929 Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 27 • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Die Fragen der Zuständigkeit des Betriebsrats und des Gesamtbetriebsrats Wesentliche Seminarinhalte Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat Beschlussfassung Aufgaben des Schriftführers: • Ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung • Berücksichtigung von Ersatzmitgliedern • Die wirksame Beschlussfassung • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Das Sitzungsprotokoll Die Betriebsratsarbeit verlangt nicht nur inhaltliche Kenntnisse des BetrVG, die Arbeit des Betriebsrats muss auch organisatorisch strukturiert und dokumentiert werden. Dabei spielen Protokolle und Niederschriften eine große Rolle! Nur durch eine gute Protokollführung wird die Betriebsratsarbeit transparent, nachvollziehbar und vor allem rechtssicher. Fehler in der Schriftführung können dabei zu großen Nachteilen führen – auch der Datenschutz muss beachtet werden. In diesem Seminar vermitteln wir die rechtlichen Kenntnisse für die Schriftführertätigkeit, erläutern die Anforderungen an ein rechtssicheres Protokoll und lernen, Stolperfallen zu erkennen und natürlich zu vermeiden. Anhand von praktischen Beispielen üben wir das Abfassen von Beschlüssen und Niederschriften und lernen alles, was zu einer ordnungsgemäßen Dokumentation gehört. Abhängig davon, wer im Betriebsrat für die Protokoll- und Schriftführung zuständig ist, richtet sich das Seminar an die Schriftführer, die Betriebsratsvorsitzenden sowie deren Stellvertreter, gegebenenfalls aber auch an das Büropersonal des Betriebsrats. Do 23.03. - Fr 24.03.17 Anmeldeschluss 07.03.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 908 Seminargebühr: 390,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 28 • Anforderungen an die Niederschrift • Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen • Aufbewahrung von und Umgang mit Dokumenten Praxistraining Wesentliche Seminarinhalte Gesetzliche Grundlagen • Einhaltung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit Behinderung der Betriebsratsarbeit • Rechte und Pflichten des Betriebsrats Behinderung der Betriebsratsarbeit • Grobe Pflichtverstöße im Sinne des Betriebsverfassungsrechts • Missachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats • Behinderung des Gremiums • Behinderung einzelner Betriebsratsmitglieder • Grenzen öffentlicher Auseinandersetzungen Dass es zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auch zu Unstimmigkeiten kommen kann, liegt unweigerlich in der Natur der Sache. Die Frage lautet daher: was kann unternommen werden, wenn die Konfliktsituation ausweglos erscheint bzw. sogar geworden ist? Es kann passieren, dass dadurch die Betriebsratsarbeit merklich erschwert wird, bis hin zu dem Szenario, dass der Betriebsrat geradezu in seiner Betriebsratsarbeit behindert wird. Solche Konflikte bleiben manchmal ungelöst und können sich zermürbend auf einzelne Betriebsratsmitglieder oder das ganze Gremium auswirken. Reaktionsmöglichkeiten und Folgen bei Damit der Betriebsrat sich in einer solchen Sachlage richtig verhalten kann, wird Ihnen in diesem Seminar aufgezeigt, welche InstruBehinderung der Betriebsratsarbeit mente und Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. • Versuch der innerbetrieblichen Schlichtung Im Mittelpunkt steht, ob eine Behinderung durch den Arbeitgeber • Gerichtlicher Unterlassungsanspruch vorliegt, welche rechtlichen und methodischen Gegenmaßnahmen ergriffen und wie diese wirksam geltend gemacht werden können. • Die Behinderung des Betriebsrats als Nach dem Besuch dieses Seminars werden Sie mit KonfliktsituaStraftat oder Ordnungswidrigkeit tionen sicherer umgehen können und diese richtig einzuordnen • Durchsetzung von wissen. Betriebsratsrechten • Mögliche Folgen des Tätigwerdens des Betriebsrats für die Zukunft Reaktionsmöglichkeiten und Folgen bei Behinderung eines einzelnen Mitglieds • Abmahnungs- und Kündigungssachverhalte • Strafanzeige gegen das Betriebsratsmitglied • Schadensersatzforderungen • Amtenthebungsverfahren Mo 08.05. - Di 09.05.17 Anmeldeschluss 24.04.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 913 Seminargebühr: 390,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 29 • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • • Abgrenzung zwischen Behinderung und hinzunehmender Störung Wesentliche Seminarinhalte Was darf ich als Betriebsratsmitglied? Geheimhaltungspflicht allgemein § 79 BetrVG Wofür haftet der Betriebsrat? Lohn- und Gehaltsdaten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Personendaten Pflichtverletzung im Amt: Viele Betriebsräte stellen sich die Frage, welche Grenzen sie bei der Ausübung der Betriebsratstätigkeit einhalten müssen. Dies betrifft in etlichen Fällen die Verschwiegenheitspflicht. Weitergabe von Informationen an den Betriebsrat Die Arbeitgeberseite bittet häufig um „absolute Vertraulichkeit“ oder es wird nur unter dem „Siegel der Verschwiegenheit“ eine betriebliche Information weitergegeben. Deshalb zweifeln häufig einzelne Mitglieder, wie auch das Betriebsratsgremium, ob und inwieweit sie die Belegschaft informieren dürfen und wie es mit der Weitergabe von Informationen an außenstehende Dritte bestellt ist. Vertraulichkeit von Erörterungen und Abstimmungen im Betriebsrat Ebenfalls problematisch ist, ob und inwieweit die Themen, die in der Betriebsratssitzung erörtert wurden, an die Belegschaft weitergegeben werden dürfen. Zusätzlich stellt sich für viele Betriebsratsmitglieder die Frage, welche weitergehenden Pflichten bei der Amtsausübung bestehen. Welche Regeln sind bei der Abmeldung vom Arbeitsplatz einzuhalten, um auswärtige und interne Termine als Betriebsrat wahrzunehmen? Welche Anforderungen werden an das korrekte Sitzungsprotokoll gestellt und was versteht man unter pflichtwidriger Amtsführung? Mi 15.03. - Fr 17.03.17 Anmeldeschluss 27.02.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 906 Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 30 Weitergabe von Informationen an die Belegschaft und an Dritte Informationen an die Gewerkschaft und an Sachverständige Abmeldung vom Arbeitsplatz um Termine des Betriebsrats wahrzunehmen Sitzungsprotokolle des Betriebsrats und deren Richtigkeit Pflichtwidrige Amtsführung des Betriebsrats in der Rechtsprechung Wesentliche Seminarinhalte Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts Tarifsperre betriebliche Lohngestaltung/kollektive Regelungen Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen Mitbestimmung des Betriebsrats bei Lohn und Gehalt Der Betriebsrat hat im Vergütungsbereich gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 (betriebliche Lohngestaltung) und Nr. 11 (leistungsbezogene Entgelte) BetrVG ein obligatorisches Mitbestimmungsrecht, was auch ein entsprechendes Initiativrecht umfasst. Zielvereinbarungssysteme, Ergebnisbeteiligung, Leistungsprämien, Diese Rechte sind nach § 87 Abs. 1 nur dann ausgeschlossen, soweit eine tarifliche Regelung besteht. Eine tarifliche Regelung Gratifikationen setzt jedoch die Tarifbindung voraus, diese wiederum die MitgliedHöhe des Arbeitsentgelts schaft im entsprechenden Arbeitgeberverband bzw. den unmittelbaren Abschluss eines Haus-bzw. Firmentarifvertrages. freiwillige Leistungen des Arbeitgebers Sonderboni und sonstige Jahressonderzahlungen Zuschüsse zu Essenmarken oder Fahrgeld AT Vergütungssysteme Akkord- und Prämiensätze und vergleichbare leistungsbezogene Entgelte Durchführung des Mitbestimmungsrechts und Hinzuziehung externer Sachverständiger In allen Fällen, in denen diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, unterliegen die im Betrieb verwendeten Vergütungssysteme der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats und zwar auch dann, wenn das Unternehmen sich an tariflichen Entgeltgruppen orientiert und dies in den einzelnen Arbeitsverträgen auch so vereinbart hat. Dies betrifft nicht nur die sogenannten AT-Vergütungen sondern den gesamten Vergütungsbereich. Dabei erfasst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats Entlohnungsgrundsätze und Entlohnungsmethoden und zwar sowohl die Grundentscheidung über ein bestimmtes Entgeltsystem als auch die nähere Ausgestaltung. Dasselbe gilt für erfolgsabhängige Vergütungsteile sowie Gewinn- und Ergebnisbeteiligungssysteme. Dem Mitbestimmungsrecht entzogen ist lediglich der finanzielle Gesamtaufwand des Arbeitgebers. Das gilt auch für sonstige freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Mi 10.05. - Fr 12.05.17 Anmeldeschluss 24.04.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 914 Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 31 • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • verschiedene Entgeltsysteme/ Transparenzgrundsatz Neu Wesentliche Seminarinhalte • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Neu Leiharbeit, Werkvertrag und Rechte des Betriebsrats Leiharbeitnehmer fallen als einzige Arbeitnehmergruppe in den mitbestimmungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich zweier Betriebsräte, dem des Verleihers und dem des Entleihers. Dementsprechend berücksichtigt die Rechtsprechung des BAG nicht nur kurzfristig beschäftigte Leiharbeitnehmer bei verschiedenen Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes (z. B. Größe des Betriebsrats). Im Vordergrund des Seminars stehen Mitbestimmungsrechte des Entleiherbetriebsrats, die sich auf alle normativen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses beziehen (z.B. Lage der Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, Mehrarbeit, Arbeitssicherheit etc.). Der Einsatz von Leiharbeitnehmern erfolgt nach § 1 AÜG vorübergehend. Ein Verstoß des Entleihers gegen dieses Merkmal begründet ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG hinsichtlich der Einstellung eines Leiharbeitnehmers. Im Seminar werden Grundzüge einer Betriebsvereinbarung „Leiharbeit“ erörtert. Durch die Fortschritte, die im Zusammenhang mit Equal-pay zu Gunsten der Leiharbeitnehmer im Vergütungsbereich erzielt worden sind, und durch den Wegfall diskriminierender Tarifverträge durch die Rechtsprechung des BAG greifen Unternehmen mehr und mehr auf Werkverträge als Beschäftigungsinstrumente zurück. Diese dienen – nicht nur, aber häufig – der Umgehung einer in Wirklichkeit vorliegenden Arbeitnehmerüberlassung. Bei echten Werkverträgen fallen die Beschäftigten nicht in die Zuständigkeit des Betriebsrats. Deshalb ist eine genaue Abgrenzung im Einzelfall zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag vorzunehmen, um daraus die mitbestimmungsrechtlichen Konsequenzen ziehen zu können. Ein Schwerpunkt des Seminars wird diese Abgrenzung auch anhand praktikabler Checklisten sein. Mo 18.09. - Mi 20.09.17 Anmeldeschluss 01.09.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 925 Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 32 Rechtsprechung des BAG zur zahlenmäßigen Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb Mitbestimmung des Betriebsrats des Entleiherbetriebes bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern (§ 99 BetrVG) Mitbestimmungsrechte des Entleiherbetriebsrats bezüglich der beschäftigten Leiharbeitnehmer, z.B. • Lage der Arbeitszeit • Ordnung des Betriebes • Urlaubsregelungen • Mehrarbeit • Datenschutz • Arbeitssicherheit • Gesundheitsschutz Grundzüge einer Betriebsvereinbarung “Leiharbeitnehmereinsatz“ Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag, Informationsrechte des Betriebsrats Wesentliche Seminarinhalte Die Rechtsgrundlagen der Tätigkeit des Wirtschaftsausschusses gemäß §§ 106 bis 110 BetrVG „Wrtschaftliche Angelegenheiten“ im Sinne des § 106 BetrVG sowie die Tätigkeit des Wirtschaftsausschusses Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer Beratung des Wirtschaftsausschusses mit dem Unternehmer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Schweigepflicht der Wirtschaftsausschussmitglieder Bericht des Wirtschaftsausschusses an den Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat Durchsetzung der Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG und das Verhältnis zwischen diesen Durchsetzungsformen Grundlagen der externen Rechnungslegung (Bilanz, GuV) Bewertung der ökonomischen Situation des Unternehmens und Schlussfolgerungen Basiswissen für WA-Mitglieder Die Arbeit des Wirtschaftsausschusses gewinnt zunehmend an Bedeutung: Im Zuge vielfältiger Standortdiskussionen und Investitionsentscheidungen benötigt die betriebliche Interessenvertretung ein hohes Maß an betriebswirtschaftlicher und unternehmerischer Kompetenz, um die Lage und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens qualifiziert bewerten zu können. • MITBESTIMMUNG IN WIRTSCHAFTLICHEN ANGELEGENHEITEN • Die Bedeutung wirtschaftlicher Informationen für die Betriebsratsarbeit Der Wirtschaftsausschuss Betriebsräte, die Wirtschaftsausschussmitglieder sind, bringen nicht von vornherein die Kenntnisse mit, Unterlagen, die dem Wirtschaftsausschuss vom Unternehmer vorgelegt und erläutert werden, eigenständig nachvollziehen oder beurteilen zu können. Dies betrifft beispielsweise die Jahresbilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers (falls gesetzlich vorgeschrieben) und andere betriebswirtschaftliche Unterlagen. Dieses Seminar legt besonderen Wert darauf, den Betriebsräten im Wirtschaftsausschuss die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln, damit sie eigenständig in der Lage sind, die Unterlagen, die der Unternehmer dem Wirtschaftsausschuss vorlegen muss, zu bewerten. Das Seminar für Wirtschaftsausschuss- und Betriebsratsmitglieder verschafft einen Überblick über die Arbeit und die notwendigen Kompetenzen des Wirtschaftsausschusses. Die Arbeit wird praxisnah im Plenum und in Kleingruppen anhand von Fällen und Beispielen gestaltet. Mo 29.05. - Mi 31.05.17 Anmeldeschluss 12.05.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 916 Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 33 Wesentliche Seminarinhalte Gerechtigkeit im Betrieb Individuelle Gerechtigkeit nach § 75 BetrVG – Der Grundsatz von „Recht und Billigkeit“ im kollektiven und individuellem Arbeitsrecht. • BESONDERE SCHULUNGEN ARBEITSRECHT • Aktuelle Rechtsprechung zum Grundsatz von Recht und Billigkeit Die Frage der gerechten gesellschaftlichen Verteilung – wie beispielsweise der angemessenen Vergütung von Managern – ist ein aktuelles gesellschaftspolitisches Thema. Im Betrieb ist diese Frage ebenfalls von großer Bedeutung. Der Betriebsrat hat die Aufgabe für individuelle, kollektive und soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Dies kommt in § 75 BetrVG zum Ausdruck, wonach der Betriebsrat die Aufgabe hat, darauf zu achten, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von „Recht und Billigkeit“ behandelt werden. Diese Aufgabe bezieht sich nicht nur auf die Arbeitnehmer des Betriebs, sondern auch auf die Leiharbeitnehmer und die Werkvertragsbeschäftigten. Ebenso muss der Betriebsrat die freie Entfaltung der Arbeitnehmer im Betrieb, sowie deren Eigeninitiative und Selbständigkeit fördern (§ 75 Abs.2 BetrVG). Bei einzelpersonellen Maßnahmen nach § 99 BetrVG muss der Betriebsrat die individuellen Interessen der beschäftigten Arbeitnehmer bewerten und kann bei zu befürchtenden Nachteilen für einzelne Arbeitnehmer seine Zustimmung verweigern. Ebenfalls muss der Betriebsrat auf die kollektive Gerechtigkeit achten und nach § 75 BetrVG Diskriminierungen wegen der Zugehörigkeit zu einer Gruppe ahnden und aktiv nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz den Schutz vor diskriminierenden Benachteiligungen betreiben. Dazu zählt auch seine Aufgabe Gestaltungsvorschläge zur Integration von ausländischen Beschäftigten, sowie der Förderung von Älteren und schwerbehinderten Arbeitnehmern und der Gleichstellung von Mann und Frau zu erarbeiten. Ebenfalls muss er auf die Verteilungsgerechtigkeit durch gerechte Entlohnungsmethoden hinwirken. Mo 18.12. - Di 19.12.17 Anmeldeschluss 01.12.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 940 Seminargebühr: 390,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 34 Nachteile für einzelne Beschäftigte als Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs.2 BetrVG Diskriminierungsverbote für Beschäftigte und Beschäftigtengruppen nach § 75 BetrVG und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Fördermaßnahmen für Beschäftigtengruppen nach § 80 BetrVG Fördermaßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Verteilungsgerechtigkeit nach § 87 Abs.1 Nr.10,11 BetrVG Wesentliche Seminarinhalte • Positionen, Standpunkte, Interessen Erfolgreich verhandeln • Menschen, Beziehungen, Vertrauen Rhetorik für Betriebs- und Personalräte Verhandlungskonzepte • Merkmale fairer Verhandlungen • Vorbereitung einer Verhandlung • Organisatorischer Rahmen • Maximal- und Minimalziele • Argumente und Gegenargumente • Druckmittel • Gesprächsstrategie festlegen • Koordination innerhalb der Verhandlungsdelegation Durchführung einer Verhandlung • zwölf Grundsätze der Gesprächsund Diskussionsführung • Verhandlungstricks und Verhandlungsjudo Nachbereitung einer Verhandlung Störungen und Konflikte Um in betrieblichen Verhandlungen die Interessen der Belegschaft durchzusetzen, bedarf es mehr als nur guter Argumente. Mit Hilfe sorgfältiger Planung und ganzheitlicher Kommunikation ist es jedoch möglich, diese Ziele besser durchzusetzen und Fehler zu vermeiden. Ziel des Seminars ist es, Kommunikationskompetenz wie Rhetorik der Betriebsräte so zu schulen, dass sie auch auf unerwartete Situationen sicherer und souveräner reagieren können. Der 7. Senat des BAG (24.05.95, 7 ABR 54/94) hat es für Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter als erforderlich angesehen, Schulungen u. a. für Rhetorik bzw. für Verhandlungstraining zu besuchen. Alle Arbeitgeber schicken ihre Manager auf solche Schulungen - Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter sollten ihre Rechte wahrnehmen und solche Schulungen ebenfalls besuchen! • Umgang mit Konflikten • Persönliche Angriffe • Killerphrasen • Verhandlungsabbruch Wesentliche Grundsätze der Rhetorik, Darstellung von Grundelementen und entsprechende Einübung Di 19.04. 21.02. - Fr 22.04.16 24.02.17 Anmeldeschluss 04.04.16 03.02.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 811 903 Seminargebühr: 790,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 35 • SOZIALE KOMPETENZ • • Klärung der Verhandlungsinteressen Mobbing, Diskriminierung und Burn-out • PSYCHISCHE BELASTUNG • - Betriebsvereinbarungen - Jedem Betriebsrat ist geläufig, dass die psychischen Stressfaktoren in der Arbeitswelt zunehmen. Betriebsräte sind dennoch häufig ohne Vorbereitung mit Arbeitnehmern konfrontiert, die über psychische Belastungen klagen und auch krank werden. Vielfach wird die Erkrankung mit dem Begriff „Burn-out“ bezeichnet. Eine Ursache kann dabei im Problem Mobbing liegen. Mittlerweile haben auch Arbeitsgerichte sich zunehmend diesem Problem zugewandt. Es ist erforderlich, dass Betriebsräte kompetent mit psychischen Konflikten, insbesondere mit Mobbing-Situationen umgehen. Dieses Seminar dient dem wirklichen Verständnis von psychischen Konflikten im Betrieb und dem Phänomen Mobbing. Es wird sich ausführlich mit den rechtlichen Grundlagen und den Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung beschäftigen. Wir nehmen auch zum Thema Burn-out Stellung. Auch im Anhörungsverfahren zu Kündigungen (§ 102 BetrVG) werden die Betriebsräte sich mit diskriminierungsrechtlichen Problemen zu beschäftigen haben (z. B. Altersdiskriminierung, Diskriminierung Behinderter etc.). Dieses Seminar vermittelt wichtige psychologische Erkenntnisse und gibt Verhaltenstipps für Betriebsräte in Mobbingfällen. Aus diesen Gründen wird das Seminar nicht nur von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, sondern auch von einer psychologischen Psychotherapeutin durchgeführt. Unser Mobbing-Seminar stellt ein wesentliches Grundlagenseminar dar, das neue Erkenntnisse zum Thema Mobbing, Diskriminierung und Burn-out vermittelt. Wesentliche Seminarinhalte Welche Ursachen gibt es für psychische Belastung im Arbeitsprozess? Was versteht man unter Burn-out? Welche kollektiven und individuellen arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es als Antwort? Begriffsbestimmung und Abgrenzung von betrieblichen Alltagskonflikten • Phasen des Mobbings und Folgen, Ursachen, Ausmaß • Betriebliche Ursachen: Organisation der Arbeit/Aufgabengestaltung/ Leitung der Arbeit/Kommunikationsstruktur • Individualrechtliche und kollektivrechtliche Implikationen Neueste sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema Mobbing • Darstellung der gesamten Rechtsprechung zum Thema Mobbing • Zweitinstanzliche Entscheidungen zum Thema Mobbing und die sehr kontroverse Diskussion • Die Rechtsprechung des BAG und das Anknüpfen am AGG im Zusammenhang mit der Definition Belästigung und Mobbing • Erfolgreiche Mobbing-Klagen • Mobbing und Schadensersatz Die Rolle des Betriebsrats im Zusammenhang mit Mobbing und der betriebsverfassungsrechtliche Hintergrund Probleme des Mobbing und der krankheitsbedingten Kündigung • Präventionsmaßnahmen Mi 15.11. - Fr 17.11.17 Anmeldeschluss 30.10.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 933 Seminargebühr: 590,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 36 • Die Betriebsvereinbarung zum Thema Diskriminierung und Mobbing Wesentliche Seminarinhalte Übersicht über das Wahlverfahren Wo sind Betriebsräte zu wählen? Betriebsratswahlen 2018 Wahlvorstandsschulung Vereinfachtes und normales Wahlverfahren Wer organisiert und leitet die Wahlen? Wie leitet der Wahlvorstand die Wahl? Personenwahl / Listenwahl Wie wird das Wahlergebnis festgestellt? Wie ist die Wahl geschützt und wer trägt die Kosten? Es ist wieder soweit: Die Betriebsratswahlen 2018 stehen vor der Tür. Deshalb ist es nun erforderlich, Betriebsräte und Wahlvorstandsmitglieder so zu schulen, dass die Betriebsratswahl korrekt und sauber durchgeführt wird. In diesem Seminar wird der Ablauf der Wahl erläutert und der komplizierte Wahlvorgang in sachgerechte überschaubare Schritte zerlegt. Die Wahlvorschriften sowie die Wahlordnung werden eingehend besprochen. Besondere Berücksichtigung findet die Unterscheidung zwischen dem vereinfachten und dem normalen Wahlverfahren. Praxisbezogene Hilfe leistet daneben die Erörterung der neusten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratswahl. Weitere Wahlvorstandsschulungen werden wir zu Beginn des Jahres 2018 anbieten! Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben, z.B. auf www.rabe-seminare.de. Mo 06.11. - Di 07.11.17 Mo 27.11. - Di 28.11.17 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 20.10.17 10.11.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 931 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 935 Mo 04.12. - Di 05.12.17 Mi 13.12. - Do 14.12.17 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 17.11.17 27.11.17 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 937 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 939 Seminargebühr: 390,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 37 • BETRIEBSRATSWAHLEN 2018 • Bestellung und Wahl des Wahlvorstandes Wichtige Hinweise und Geschäftsbedingungen Freistellung Die RABe-Seminare erfüllen die Voraussetzungen für eine Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Betriebsrat hat über die Freistellung eines oder mehrerer Betriebsratsmitglieder einen Beschluss zu fassen und dem Arbeitgeber rechtzeitig vor Seminarbeginn schriftlich mitzuteilen. Die zeitliche Lage und der Themenplan des Seminars sind dem Arbeitgeber ebenfalls auszuhändigen. Seminarkosten Der Arbeitgeber hat nach Beschluss des Betriebsrats und nach Vorlage der Einladung und des Themenplanes sämtliche Seminar- und Reisekosten zu übernehmen. Anmeldung Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgemerkt. Reservierungen können telefonisch oder per Fax bzw. E-Mail erfolgen. Für jedes Seminar bitte ein gesondertes Blatt verwenden. Bestätigung Die Anmeldung wird in der Regel 2 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich bestätigt. Sollte RABe einen Seminartermin absagen müssen, unterrichten wir Sie hiervon spätestens 1 Woche vor Beginn des Seminars. Zahlungsbedingungen Die Seminargebühr ist mit Erhalt der Rechnung fällig und spätestens zu Beginn des Seminars durch Überweisung auf das RABe-Konto zu entrichten: IBAN DE27 2902 0000 0000 0264 85. Ausfallgebühr Bei Widerruf der Teilnahme nach Anmeldeschluss erhebt RABe eine Ausfallgebühr von 50 % der Seminargebühr. Bei Absagen, die weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn bei RABe eingehen, müssen 100 % der Seminargebühr in Rechnung gestellt werden. Hotelkosten RABe bucht in Ihrem Auftrag die Einzelzimmer im Hotel. Die anfallenden Kosten für Übernachtung und Verpflegung rechnet das Hotel direkt mit den Teilnehmern ab. Von RABe werden keine Hotel- und Verpflegungskosten übernommen. Dies gilt auch für eventuelle Ausfallkosten des Hotels. Der Anmeldeschluss ist auch die letzte Möglichkeit der kostenfreien Hotelstornierung. Tagungspauschale Die Tagessätze und Übernachtungspreise finden Sie auf Seite 42. In den Seminareinladungen werden wir Ihnen die endgültigen Preise angeben. Sie variieren nach Tagungsorten und können auch telefonisch bzw. auf der Homepage abgefragt werden. Die Tagungspauschale kann nicht erlassen werden, auch wenn die Verpflegungsangebote des Hotels nicht in Anspruch genommen werden. 38 Maximal 15 Teilnehmer/innen Allgemeines Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms können von RABe unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. RABe behält sich vor, aus wichtigen Gründen - insbesondere bei Erkrankung eines Referenten/einer Referentin oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl ein Seminar abzusagen. RABe hat das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Für alle RABe-Seminare gelten ausschließlich die vorgenannten Teilnahmebedingungen, Gerichtsstand ist Bremen. Sie erreichen uns unter Tel. 0421 / 247 8030 Mo / Mi / Do 9 Uhr - 17 Uhr Di / Fr 9 Uhr - 13 Uhr oder jederzeit per E-Mail [email protected] Auch als Download auf www.rabe-seminare.de erhältlich. ANMELDUNG Hiermit melden wir für das folgende Seminar in Kenntnis der Teilnahmebedingungen die genannten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer verbindlich an. Der Betriebsrat hat den erforderlichen Beschluss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst und den Arbeitgeber informiert. Seminartitel Seminar-Nr. vom bis Ort Teilnehmerinnen / Teilnehmer Frau / Herr E-Mail: Tel.: Übernachtung im Hotel: Ja wenn ja, Anreisetag: Nein Frau / Herr E-Mail: Tel.: Übernachtung im Hotel: Ja wenn ja, Anreisetag: Nein Frau / Herr E-Mail: Tel.: Übernachtung im Hotel: Ja wenn ja, Anreisetag: Nein Betriebsadresse (bitte vollständig angeben) Betriebsrat E-Mail: Tel.: Fax: Wie viele Mitglieder hat der Betriebsrat insgesamt: Datum: Unterschrift: Zahlungsbedingungen: Die Seminargebühr ist mit Erhalt der Rechnung fällig und spätestens zu Beginn des Seminars durch Überweisung auf das RABe-Konto (IBAN: DE27 2902 0000 0000 0264 85) beim Bankhaus Neelmeyer zu entrichten. Ausfallgebühr: Bei Widerruf nach Anmeldeschluss erhebt RABe eine Ausfallgebühr von 50 % der Seminargebühr. Bei Absagen, die weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn bei RABe eingehen, müssen 100 % der Seminargebühr in Rechnung gestellt werden. Hotelkosten: RABe bucht in Ihrem Auftrag die Einzelzimmer im Hotel. Die anfallenden Kosten für Übernachtung und Verpflegung rechnet das Hotel direkt mit den Teilnehmern ab. Von RABe werden keine Hotel- und Verpflegungskosten übernommen. Dies gilt auch für eventuelle Ausfallkosten des Hotels. Der jeweils genannte Anmeldeschluss ist auch die letzte Möglichkeit der kostenfreien Hotelstornierung. 39 Auch als Download auf www.rabe-seminare.de erhältlich. MITTEILUNG an die GESCHÄFTSLEITUNG Betriebsratsbeschluss zum Besuch einer Schulung gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am ....................................................... beschlossen, das/die Betriebsrats-Mitglied/er ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. zu dem Seminar ................................................................................................ vom ..................... bis ..................... in ................................. zu entsenden. Das Programm des Seminars ist beigefügt. Für die Teilnahme im Falle der Verhinderung wurde/n benannt ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. Die Seminargebühr beträgt pro Person E .............. zzgl. MwSt. E .............. zzgl. Tagungspauschale E .............. Die Veranstaltung wird von der Seminargesellschaft RABe ( Am Wall 190, 28195 Bremen) durchgeführt. Die im oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für eine sachund fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Die betrieblichen Notwendigkeiten hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsveranstaltung wurden berücksichtigt. Eine Kostenübernahmeerklärung ist erforderlich. Wir bitten um Bestätigung bis zum ................................... .......................................... Ort, Datum 40 ..................................................................... Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r Auch als Download auf www.rabe-seminare.de erhältlich. KOSTENÜBERNAHMEERKLÄRUNG Bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und unterschrieben zum Seminar mitbringen, sofern kein Kostenvorschuss gewährt wird! Für die TeilnehmerInnen ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. des RABe-Seminars Thema/Titel ............................................................................................... vom ..................... bis ..................... in ................................. erklären wir für nachfolgende Leistungen die Kostenübernahme (bitte ankreuzen): O O O O O Tagungspauschale ............................................................ Tagungspauschale mit Übernachtung/Frühstück .............. Tagungspauschale mit Übernachtung/Abendessen .......... Garage ............................................................................. Extras (Getränke, Telefon, etc.) E/Person EPerson E/Person E/Tag Rechnungsanschrift: Firmenname: z.Hd.: Kostenstelle/Betreff: Straße: PLZ Ort: Unterschrift/Stempel: Bitte beachten Sie: Die Zusendung der Rechnung des Hotels ohne vorliegende, gegengezeichnete Kostenübernahmeerklärung ist nicht möglich! Die Gäste zahlen dann selbst vor Ort! 41 Seminar-Hotels Hotel zur Post Bahnhofsplatz 11 28195 Bremen Am Weser-Terminal 6 28217 Bremen Für unsere Bremer Hotels liegt der Tagessatz je nach Hotel zwischen 50,- und 59,- Euro ohne Übernachtung und bei ca. 100,- bis 130,Euro inkl. Übernachtung, ohne Abendessen. Auf Wunsch buchen wir für Sie auch Vollpension zu einem entsprechenden Aufpreis. Alle Preisangaben sind inkl. Mehrwertsteuer. Preisabweichungen aufgrund saisonaler Unterschiede sind möglich. Die Tagungspauschale kann nicht erlassen werden, auch wenn die Verpflegungsangebote des Hotels nicht in Anspruch genommen werden. Theodor-Heuss-Allee 2 28215 Bremen Böttcherstraße 2 28195 Bremen Verbindliche Preisangaben und weitere Seminarinformationen werden in der Seminareinladung frühzeitig mitgeteilt. 25 Jahre RABe-Seminare Wir bedanken uns ganz herzlich für das Vertrauen, für die Anregungen, für die Teilnahme! Das gesamte Team der RABe-Seminare 42 43 Service [email protected] Tel. 0421 / 247 8030 Fax 0421 / 247 8031 Seminargesellschaft RABe 2017 Am Wall 190 28195 Bremen www.rabe-seminare.de 44
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