Familienzentrum mieten - 062 562 99 63 | kontakt@faz

Familienzentrum ELFE
Bodenackerstrasse 5
4334 Sisseln
062 562 99 63
[email protected]
www.faz-elfe.ch
Mietvertrag Räumlichkeiten Familienzentrum ELFE
Vermieter:
Familienzentrum ELFE
Bodenackerstrasse 5
4334 Sisseln
Kontakt:
061 / 562 99 63
[email protected]
Mieter:
Gebühren:
Name, Vorname:
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Strasse, Nr.:
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PLZ, Ort:
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Tel.:
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Mietdatum
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Miete Räumlichkeiten
Depotgebühren
Zeit: ……….....
CHF 50.00
CHF 20.00
Einrichtung: Raum links, inkl. Geschirr und Besteck
Küche mit Herd, Backofen, Geschirrspülmaschine, Kaffeemaschine
Kühlschrank im Eingangsbereich
WC, Garderobe
Aussenanlage, inkl. Sandkasten und das dazugehörige Spielzeug.
Der Mieter:
Familienzentrum ELFE
…………………………………………………………………………………….……………..
(Datum / Unterschrift)
(Datum /Unterschrift)
Familienzentrum ELFE
Bodenackerstrasse 5
4334 Sisseln
062 562 99 63
[email protected]
www.faz-elfe.ch
Ergänzende Nutzungsbedingungen
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Räume sind gereinigt zu übergeben (Staubsaugen, feucht wischen)
Genutztes Geschirr muss abgewaschen und am entsprechenden Ort versorgt sein
Für Unfälle und Schäden an Mobiliar und Einrichtungsgegenständen haftet der Mieter
Die Gebühren sind vor Mietantritt bei Schlüsselübergabe zu entrichten
Vermietung erfolgt nur an Personen über 18 Jahre
Entsorgung von Abfall ist Angelegenheit der Mieter
Staubsauger, Besen, Eimer, Wischmopp (inkl. Lappen) und Reinigungsmittel werden
vom Vermieter zur Verfügung gestellt.
 Waschbare Textilien wie Küchentuch oder Handtuch müssen vom Mieter mitgebracht
werden.
 Beim Verlassen des Familienzentrums ist zu prüfen, dass alle Türen und Fenster
geschlossen und verriegelt sowie alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind.
 Essen und Getränke müssen von Mieter mitgebracht werden. Kaffee oder Tee kann
beim Vermieter gekauft werden.
Allgemeine Bedingungen
 Die Nutzung und Gebühren beschränken sich auf einen einmaligen Anlass
 Alle Benutzer sind gehalten zum Familienzentrum und dessen Einrichtung Sorge zu
tragen (Beschädigungen werden auf Kosten der Verursacher behoben, fehlendes oder
zerbrochenes wird in Rechnung gestellt)
 Es ist untersagt das Mobiliar aus den Innenräumen im Aussenbereich aufzustellen und
zu nutzen
 Bei abendlichen Anlässen sind die Räume bis 10.00 Uhr des Folgetages dem
Familienzentrum in gereinigten Zustand zu übergeben. Zudem ist ab 22.00 Uhr die
ordentliche Nachtruhe einzuhalten, so dass keine Reklamationen seitens der
Anwohner erfolgen. Im Falle von Beschwerden kommt der Mieter für die Kosten auf
 Bei starker Verschmutzung oder ungenügender Reinigung darf das Familienzentrum
die Mehraufwendungen entsprechend verrechnen.
 Bei Verlust des Schlüssels hat der Vermieter die Ersatzkosten zu tragen
 Bei Verlust von persönlichen Gegenständen haftet in keinem Fall der Vermieter
Bei Streitigkeiten kommen die Bestimmungen gemäss OR Art. 253 ff. über die Miete zur
Anwendung. Der Gerichtsstand ist Laufenburg.
Mit der Unterschrift dieses Mietvertrages anerkennt der Mieter diese Bedingungen
vollumfänglich.