Familienzentrum ELFE Bodenackerstrasse 5 4334 Sisseln 062 562 99 63 [email protected] www.faz-elfe.ch Mietvertrag Räumlichkeiten Familienzentrum ELFE Vermieter: Familienzentrum ELFE Bodenackerstrasse 5 4334 Sisseln Kontakt: 061 / 562 99 63 [email protected] Mieter: Gebühren: Name, Vorname: ………………………….…………………………….. Strasse, Nr.: ………………………………………………………... PLZ, Ort: ………………………………………………………... Tel.: ………………………………………………………... Mietdatum …………………………………... Miete Räumlichkeiten Depotgebühren Zeit: ………..... CHF 50.00 CHF 20.00 Einrichtung: Raum links, inkl. Geschirr und Besteck Küche mit Herd, Backofen, Geschirrspülmaschine, Kaffeemaschine Kühlschrank im Eingangsbereich WC, Garderobe Aussenanlage, inkl. Sandkasten und das dazugehörige Spielzeug. Der Mieter: Familienzentrum ELFE …………………………………………………………………………………….…………….. (Datum / Unterschrift) (Datum /Unterschrift) Familienzentrum ELFE Bodenackerstrasse 5 4334 Sisseln 062 562 99 63 [email protected] www.faz-elfe.ch Ergänzende Nutzungsbedingungen Räume sind gereinigt zu übergeben (Staubsaugen, feucht wischen) Genutztes Geschirr muss abgewaschen und am entsprechenden Ort versorgt sein Für Unfälle und Schäden an Mobiliar und Einrichtungsgegenständen haftet der Mieter Die Gebühren sind vor Mietantritt bei Schlüsselübergabe zu entrichten Vermietung erfolgt nur an Personen über 18 Jahre Entsorgung von Abfall ist Angelegenheit der Mieter Staubsauger, Besen, Eimer, Wischmopp (inkl. Lappen) und Reinigungsmittel werden vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Waschbare Textilien wie Küchentuch oder Handtuch müssen vom Mieter mitgebracht werden. Beim Verlassen des Familienzentrums ist zu prüfen, dass alle Türen und Fenster geschlossen und verriegelt sowie alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind. Essen und Getränke müssen von Mieter mitgebracht werden. Kaffee oder Tee kann beim Vermieter gekauft werden. Allgemeine Bedingungen Die Nutzung und Gebühren beschränken sich auf einen einmaligen Anlass Alle Benutzer sind gehalten zum Familienzentrum und dessen Einrichtung Sorge zu tragen (Beschädigungen werden auf Kosten der Verursacher behoben, fehlendes oder zerbrochenes wird in Rechnung gestellt) Es ist untersagt das Mobiliar aus den Innenräumen im Aussenbereich aufzustellen und zu nutzen Bei abendlichen Anlässen sind die Räume bis 10.00 Uhr des Folgetages dem Familienzentrum in gereinigten Zustand zu übergeben. Zudem ist ab 22.00 Uhr die ordentliche Nachtruhe einzuhalten, so dass keine Reklamationen seitens der Anwohner erfolgen. Im Falle von Beschwerden kommt der Mieter für die Kosten auf Bei starker Verschmutzung oder ungenügender Reinigung darf das Familienzentrum die Mehraufwendungen entsprechend verrechnen. Bei Verlust des Schlüssels hat der Vermieter die Ersatzkosten zu tragen Bei Verlust von persönlichen Gegenständen haftet in keinem Fall der Vermieter Bei Streitigkeiten kommen die Bestimmungen gemäss OR Art. 253 ff. über die Miete zur Anwendung. Der Gerichtsstand ist Laufenburg. Mit der Unterschrift dieses Mietvertrages anerkennt der Mieter diese Bedingungen vollumfänglich.
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