Modul 1 - Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Analyse der Einkommenssituation der
Vertragsärzte und der vertragsärztlichen
Vergütung in Bayern
Gutachten für die
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
– Modul 1 –
Univ.-Prof. Dr. G. Neubauer
Dr. C. Minartz
Dipl.-Volksw. A. Gmeiner
INSTITUT FÜR GESUNDHEITSÖKONOMIK
München
September 2015
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................ 5
Tabellenverzeichnis ................................................................................................. 6
1
Ausgangslage und Zielsetzung ........................................................................ 7
2
Analytische Ableitung eines angemessenen Arzteinkommens .................... 9
3
2.1
Kalkulatorischer Arztlohn in der EBM-Kalkulation ........................................ 9
2.2
Oberarztgehalt im Krankenhaus ................................................................. 11
2.3
Angestelltengehalt versus Unternehmereinkommen .................................. 16
2.4
Einkünfte von Freiberuflern ........................................................................ 22
2.5
Stundenverdienst von Honorarärzten ......................................................... 24
2.6
Zusammenfassung und Zwischenfazit ....................................................... 27
Ermittlung der Kosten für den technischen Leistungsanteil ....................... 30
3.1
Kostenarten einer synthetischen Musterpraxis ........................................... 30
3.1.1
Umfang der nicht-ärztlichen Personalausstattung ............................... 30
3.1.2
Praxisgröße und -lage ......................................................................... 31
3.1.3
Apparative Ausstattung ....................................................................... 32
3.1.4
Berechnung der Finanzierungskosten ................................................. 34
3.1.5
Material und Laborbedarf .................................................................... 36
3.1.6
Versicherungen, Beiträge und Gebühren ............................................ 37
3.1.7
Fortbildungen ...................................................................................... 37
3.1.8
Sonstige Kosten .................................................................................. 37
3.2
Datenquellen und -auswahl ........................................................................ 38
3.3
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Allgemeinmedizin 41
3.3.1
Personalkosten ................................................................................... 41
3.3.2
Miete für Praxisräume ......................................................................... 44
3.3.3
Kosten
für
die
apparative
Ausstattung
(inkl.
Wartung)
und
Praxisausstattung .............................................................................................. 45
3.3.4
Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............... 47
3.3.5
Material- und Laborkosten .................................................................. 47
3.3.6
Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................... 48
3.3.7
Fortbildungskosten .............................................................................. 49
3.3.8
Sonstige Kosten .................................................................................. 49
1
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.3.9
Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Allgemeinmedizin ............................................. 50
3.4
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Hals-Nasen-Ohren-
Heilkunde .............................................................................................................. 53
3.4.1
Personalkosten ................................................................................... 53
3.4.2
Miete für Praxisräume ......................................................................... 55
3.4.3
Kosten
für
die
apparative
Ausstattung
(inkl.
Wartung)
und
Praxisausstattung .............................................................................................. 56
3.4.4
Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............... 59
3.4.5
Material- und Laborkosten .................................................................. 59
3.4.6
Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................... 60
3.4.7
Fortbildungskosten .............................................................................. 60
3.4.8
Sonstige Kosten .................................................................................. 60
3.4.9
Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde .......................... 61
3.5
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Frauenheilkunde . 63
3.5.1
Personalkosten ................................................................................... 63
3.5.2
Miete für Praxisräume ......................................................................... 66
3.5.3
Kosten
für
die
apparative
Ausstattung
(inkl.
Wartung)
und
Praxisausstattung .............................................................................................. 67
3.5.4
Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............... 68
3.5.5
Material- und Laborkosten .................................................................. 69
3.5.6
Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................... 70
3.5.7
Fortbildungskosten .............................................................................. 71
3.5.8
Sonstige Kosten .................................................................................. 71
3.5.9
Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Frauenheilkunde .............................................. 72
3.6
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Dermatologie ...... 74
3.6.1
Personalkosten ................................................................................... 74
3.6.2
Miete für Praxisräume ......................................................................... 77
3.6.3
Kosten
für
die
apparative
Ausstattung
(inkl.
Wartung)
und
Praxisausstattung .............................................................................................. 78
3.6.4
Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............... 80
2
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.6.5
Material- und Laborkosten .................................................................. 80
3.6.6
Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................... 81
3.6.7
Fortbildungskosten .............................................................................. 82
3.6.8
Sonstige Kosten .................................................................................. 82
3.6.9
Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Dermatologie.................................................... 82
3.7
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Urologie .............. 85
3.7.1
Personalkosten ................................................................................... 85
3.7.2
Miete für Praxisräume ......................................................................... 88
3.7.3
Kosten
für
die
apparative
Ausstattung
(inkl.
Wartung)
und
Praxisausstattung .............................................................................................. 89
3.7.4
Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............... 91
3.7.5
Material- und Laborkosten .................................................................. 91
3.7.6
Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................... 92
3.7.7
Fortbildungskosten .............................................................................. 93
3.7.8
Sonstige Kosten .................................................................................. 93
3.7.9
Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Urologie............................................................ 94
3.8
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Augenheilkunde.. 97
3.8.1
Personalkosten ................................................................................... 97
3.8.2
Miete für Praxisräume ....................................................................... 100
3.8.3
Kosten
für
die
apparative
Ausstattung
(inkl.
Wartung)
und
Praxisausstattung ............................................................................................ 101
3.8.4
Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............. 103
3.8.5
Material- und Laborkosten ................................................................ 103
3.8.6
Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................. 104
3.8.7
Fortbildungskosten ............................................................................ 105
3.8.8
Sonstige Kosten ................................................................................ 105
3.8.9
Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Augenheilkunde ............................................. 106
3.9
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Orthopädie........ 109
3.9.1
Personalkosten ................................................................................. 109
3.9.2
Miete für Praxisräume ....................................................................... 112
3
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.9.3
Kosten
für
die
apparative
Ausstattung
(inkl.
Wartung)
und
Praxisausstattung ............................................................................................ 113
3.9.4
Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............. 115
3.9.5
Material- und Laborkosten ................................................................ 116
3.9.6
Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................. 117
3.9.7
Fortbildungskosten ............................................................................ 118
3.9.8
Sonstige Kosten ................................................................................ 118
3.9.9
Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Orthopädie ..................................................... 119
4
Folgerungen für ein angemessenes ärztliches Honorarvolumen in Bayern ..
........................................................................................................................ 121
Literaturverzeichnis ............................................................................................. 125
4
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Betriebswirtschaftliche Kalkulation im Rahmen des EBM ................ 10
Abbildung 2:
Verbraucherpreisindex für Deutschland (2008 bis 2013) ................. 15
Abbildung 3:
Aufwand versus Kosten ................................................................... 18
Abbildung 4:
Komponenten
des
„Unternehmereinkommens“
eines
niedergelassenen Arztes ................................................................................... 20
Abbildung 5:
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit in ausgewählten freien
Berufen (2007) .................................................................................................. 23
Abbildung 6: Übersicht zu den Ergebnissen der verschiedenen Ansätze zur
analytischen Ableitung des kalkulatorischen Arzteinkommens.......................... 28
5
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Zusammensetzung
des
Bruttoeinkommens
angestellter
Krankenhausärzte ............................................................................................. 13
Tabelle 2:
Jährliches Einkommen auf Grundlage von Stundensätzen eines
Honorararztes .................................................................................................... 26
Tabelle 3:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Allgemeinmedizin .................................................................... 51
Tabelle 4:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde ................................................. 62
Tabelle 5:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Frauenheilkunde ..................................................................... 72
Tabelle 6:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Dermatologie .......................................................................... 83
Tabelle 7:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Urologie .................................................................................. 95
Tabelle 8:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Augenheilkunde .................................................................... 107
Tabelle 9:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Orthopädie ............................................................................ 119
Tabelle 10:
Kalkulation
des
SOLL-Honorarvolumens
für
die
untersuchten
Fachrichtungen ................................................................................................ 123
6
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
1 Ausgangslage und Zielsetzung
Die Honorarsituation der niedergelassenen Ärzte wird insbesondere thematisiert,
wenn Vergütungsverhandlungen geführt werden, die Gebührenordnungen reformiert
werden sollen oder aber auch wenn neue Statistiken zu den Ärzteeinkommen
veröffentlicht werden. Oftmals werden im Rahmen dieser Diskussionen die
relevanten Begriffe vermengt, was zu inadäquaten Schlussfolgerungen führen kann.
Zur Verwirrung trägt oftmals auch bei, dass niedergelassene Ärzte nicht nur
Einkommen aus der Versorgung gesetzlich Versicherter und damit der Honorierung
nach dem EBM erzielen können, sondern auch aus Privateinnahmen, die nach der
GOÄ vergütet werden.
Grundsätzlich ist es geboten, dass die Bemessung des vertragsärztlichen Honorars
eine kostendeckende Praxisführung für einen Vertragsarzt gewährleistet, der seine
Tätigkeit
in
Vollzeit
(mit
vollem
Versorgungsauftrag)
ausübt.
In
der
Versorgungsrealität sind jedoch häufig die Honorare aus der Behandlung von
Privatpatienten zusätzlich notwendig, damit manche Arztpraxen überhaupt noch
kostendeckend arbeiten können. Unterschiedliche Untersuchungen konnten zeigen,
dass die Honorierung nach der GOÄ regelmäßig höher als die Vergütung von
vergleichbaren
Leistungen
nach
dem
EBM
ausfällt.
Damit
liefern
die
Privateinnahmen einen wichtigen Deckungsbeitrag im Rahmen des Betriebs von
niedergelassenen Arztpraxen. Dennoch darf dies nicht bedeuten, dass eine
Vertragsarztpraxis nur dann betriebswirtschaftlich tragfähig sein kann, wenn ein
ausreichender Anteil an Privateinnahmen erzielt wird. Dies sollte bei der Analyse von
Honorarkalkulationen und
-statistiken
sowie
bei der Weiterentwicklung der
vertragsärztlichen Vergütung stets berücksichtigt werden.
Darüber hinaus können sich niedergelassene Ärzte als Reaktion auf den
zunehmenden Kostendruck zusammenschließen und größere Praxiseinheiten bilden,
um
ihre
Kostenstrukturen
zu
verbessern.
Diese
Entwicklung
ist
in
der
Versorgungslandschaft zu beobachten, allerdings geraten auch diese Maßnahmen
an ihre Grenzen, wenn die Effizienzpotentiale ausgeschöpft sind und keine weiteren
Kostensenkungen durch Konsolidierungsprozesse möglich sind. Zum einen werden
in
bevölkerungsschwachen
Gebieten
7
kleine
Betriebseinheiten
für
die
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
flächendeckende
Versorgung
benötigt.
Zum
anderen
wächst
durch
die
Zusammenschlüsse in urbanen Gegenden die Gefahr, dass sich in einzelnen
Fachrichtungen Großpraxen entwickeln, die sich nachteilig auf die flächendeckende
Versorgung auswirken können und in denen die Freiberuflichkeit in die Nähe der
Gewerbetätigkeit rückt.
Deshalb
wird
in
vertragsärztliche
der
vorliegenden
Vergütung
eine
Analyse
untersucht,
kostendeckende
ob
die
Praxisführung
derzeitige
und
ein
angemessenes ärztliches Einkommen zulässt bzw. wie hoch das erforderliche
Honorar sein müsste, damit die bayerischen Vertragsärzte ein angemessenes
ärztliches Einkommen erzielen können. Hierzu wird zunächst analytisch abgeleitet,
was quantitativ unter einem angemessenen Arzteinkommen verstanden werden
kann.
In einem nächsten Schritt wird anhand von synthetischen Musterpraxen analysiert,
wie hoch die Kosten von solchen Einzelpraxen sind, die die medizinische
Grundversorgung der Patienten im ländlichen Raum in Bayern sicherstellen sollen.
Hierzu werden die Kosten für die folgenden Fachrichtungen analysiert:

Allgemeinmedizin (Hausärzte),

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO),

Gynäkologie,

Dermatologie,

Urologie,

Augenheilkunde und

Orthopädie.
Ziel ist es hierbei zu ermitteln, wie hoch jeweils das SOLL-Honorarvolumen für eine
ländliche Einzelpraxis der genannten Fachrichtungen in Bayern sein muss, damit die
Kosten gedeckt werden und ein angemessenes Arzteinkommen erzielt werden kann.
8
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
2 Analytische Ableitung eines angemessenen Arzteinkommens
Um die Honorarsituation der bayerischen Vertragsärzte beurteilen zu können, muss
zunächst untersucht werden, wie ein angemessenes Arzteinkommen definiert
werden kann. Hierzu werden im Folgenden unterschiedliche Ansätze verfolgt, wobei
eine kurze Auseinandersetzung mit der EBM-Kalkulation den Anfang bildet. Zudem
muss auch berücksichtigt werden, dass die Einkommen von freiberuflichen Ärzten
nicht ohne weiteres mit dem Gehalt von angestellten Ärzten verglichen werden
können. Deshalb wird in diesem Kapitel das Angestelltengehalt von einem
Unternehmereinkommen abgegrenzt.
2.1
Kalkulatorischer Arztlohn in der EBM-Kalkulation
Die EBM-Kalkulation wurde kostenorientiert durchgeführt, so dass das relative
Gefüge bezüglich der Vergütungshöhe der einzelnen medizinischen Leistungen
objektiv dargestellt werden kann. Das Standardbewertungssystem (STABS) des
EBM beruht auf einer Vollkostenkalkulation, wobei die Bewertung einer jeden
Leistung im EBM sich aus der Bewertung des ärztlichen Leistungsanteils (AL) und
des technischen Leistungsanteils (TL) zusammensetzt. Die Bewertung folgt dabei
dem Prinzip des Zeitbedarfs in Minuten multipliziert mit einem Kostensatz je Minute.
Anhand einer Kostenträgerrechnung werden unter der Festlegung von bestimmten
Annahmen die Kosten für die einzelnen Leistungen ermittelt. In der folgenden
Abbildung wird das Kalkulationsprinzip zur Ermittlung des Wertes der einzelnen
EBM-Leistungen (Gebührenpositionen) auf Basis einer Kostenträgerrechnung
veranschaulicht.
9
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Abbildung 1:
Betriebswirtschaftliche Kalkulation im Rahmen des EBM
Kalkulatorischer Wert einer EBM-Leistung
Kalkulatorischer Wert des
ärztlichen Leistungsanteils
(AL)
Kalkulatorischer Wert des
technischen Leistungsanteils
(TL)
Kostenträgerrechnung:
- Zeitbedarf in Minuten
- Kostensatz pro Minute
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Köhler, Hess (2007), S. 2.
Der EBM ist so kalkuliert, „(…) dass die Modellpraxis aus den Erlösen ihre Kosten
vollständig deckt und einen Überschuss in Höhe des Kalkulatorischen Arztlohnes
erzielt.“1 Die EBM-Leistungen sind so berechnet, dass ein vollzeittätiger Vertragsarzt,
der in einer Modellpraxis bei einer Arbeitszeit von 51 Wochenstunden und
Produktivität in Höhe von 87,5% ausschließlich GKV-Patienten versorgt, ein
kalkulatorischer Arztlohn in Höhe von 105.572 Euro erzielen soll. Ursprünglich lag
der kalkulatorische Arztlohn bei 95.553 Euro.2
Hierbei wurde der kalkulatorische Arztlohn normativ in Anlehnung an das Gehalt
eines im Krankenhaus tätigen Oberarztes festgelegt. Er stellt eine Kalkulationsgröße
dar, mit der eine kalkulatorische Bewertung des ärztlichen Leistungsanteils (AL)
ermöglicht wird. Der ärztliche Leistungsanteil entspricht damit einem nach einer
1
Bewertungsausschuss (2012), S. 3.
2
Vgl. Köhler, Hess (2007), S. 6.
10
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Opportunitätskostenüberlegung festgelegten Arztlohn, der sich ausschließlich auf die
ärztliche Tätigkeit bezieht. Das Opportunitätskostenkalkül beruht auf dem Ansatz,
welches Einkommen ein Vertragsarzt erzielen könnte, wenn er seine Zeit und
Arbeitskraft anderweitig zum Einsatz bringen würde. Um diesen Ansatz aufzugreifen,
werden neben dem Gehalt eines im Krankenhaus tätigen Oberarztes auch
Einkommen in konkurrierenden Berufen berücksichtigt, die Ärzte wählen könnten,
wenn sie sich gegen eine ärztliche Tätigkeit am Patienten entscheiden. Diese
Betrachtung hat vor dem Hintergrund der Abwanderung von Ärzten in andere
Berufsfelder besondere Bedeutung.
2.2
Oberarztgehalt im Krankenhaus
Der in der EBM-Kalkulation ausgewiesene kalkulatorische Arztlohn beruht auf einer
Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, wonach das Arztgehalt
gemäß der Stufe Ia des früheren Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) auf eine
Wochenarbeitszeit von 51 Stunden hochgerechnet wird und um die entsprechenden
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung erweitert wird.3 Zum einen wurde der
BAT zum 1. November 2006 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der
Länder (TV-L) ersetzt und zum anderen herrscht in den deutschen Krankenhäusern
eine heterogene Tariflandschaft vor, was dazu führt, dass eine alleinige Orientierung
am Oberarztgehalt gemäß BAT für die Bestimmung eines angemessenen
Einkommens für einen Vertragsarzt zu kurz greift.
Deshalb wird an dieser Stelle die Gehaltssituation deutscher Krankenhausärzte – im
Speziellen von Oberärzten – in den Fokus gesetzt. Das Deutsche Krankenhaus
Institut (DKI) hat hierzu im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) im
Jahr 2011 ein entsprechendes Gutachten erstellt. Grundlage der Gehaltsanalysen
des DKI bilden verschiedene Tarifverträge unterschiedlicher Krankenhausträger,
welche die Vergütungssituation der Krankenhausärzteschaft in Deutschland
weitgehend abbilden.4 U. a. wurden folgende Tarifverträge berücksichtigt:
3
Vgl. Köhler, Hess (2007), S. 6, IGES Institut GmbH (2010), S. 26f.
4
Vgl. Blum, Offermanns (2011), S. 4.
11
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern

Tarifvertrag für Ärzte und Ärztinnen an kommunalen Krankenhäusern im
Bereich
der
Vereinigung
der
kommunalen
Arbeitgeberverbände
(TV-
Ärzte/VKA)

Tarifvertrag für Ärzte und Ärztinnen an Universitätskliniken (TV-Ärzte)

Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas)

Entgelttarifvertrag / Manteltarifvertrag für Ärzte und Ärztinnen in Einrichtungen
der Asklepios Verwaltungsgesellschaft mbH (TV-Ärzte Asklepios).
In der Analyse sind alle relevanten Trägergruppen, d. h. sowohl öffentlich,
freigemeinnützige als auch private Krankenhausträger, berücksichtigt und damit die
Krankenhausärzteschaft weitestgehend erfasst. Entsprechend kann die Analyse des
DKI ein realistisches Bild zur Gehaltssituation deutscher Krankenhausärzte liefern,
dass jedoch nicht auf den aktuellen Tarif basiert. Da für unsere Herleitung eines
angemessenen Arzteinkommens möglichst aktuelle Zahlen herangezogen werden
sollen, wurden die Fixeinkommen aus den aktuellen Tarifverträgen verwendet.
Variable und zusätzliche Einkommensbestandteile wurden aus dem DKI-Gutachten
übernommen.
Um aus diesen Daten für einen Vertragsarzt ein angemessenes Einkommen
abzuleiten, wird wie beim DKI die Gehaltsstufe 4 „Arzt mit 8-12 Jahren
Berufserfahrung mit teilweiser Leitungsfunktion = Oberarzt (verheiratet, 2
Kinder)“
herangezogen.
„Neben
dem
Festgehalt
werden
als
variable
Gehaltsbestandteile jeweils Bereitschafts- und Rufdienste in unterschiedlichen
Varianten berücksichtigt, die sich an den „typischen“ Diensten in den einzelnen
Stufen orientieren. Daneben sind etwaige Kinderzuschläge und die betriebliche
Altersvorsorge jeweils zusätzlich erfasst. Letztere wird pauschal und einheitlich über
alle Gehaltsstufen und Tarifwerke auf 4% des zusatzversorgungspflichtigen
Einkommens festgesetzt; diesbezügliche betriebliche, tarifliche oder regionale
Varianzen finden somit keine Beachtung. (…) Zulagen und Zuschläge (z. B. für
Feiertags- oder Sonntagsarbeit) sind wegen zahlreicher arzt- und tarifspezifischer
12
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Besonderheiten in den Gehaltsanalysen nicht berücksichtigt. Daraus resultiert ggf.
eine leichte Untererfassung der Ärztegehälter in den einzelnen Stufen.“5
Darüber hinaus sind die durchgeführten Berechnungen auf eine wöchentliche
Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden begrenzt und damit um drei
Wochenstunden geringer als in der EBM-Kalkulation angesetzt. Insgesamt kommt es
zu einer Unterschätzung der Einkommen insbesondere von Oberärzten, da die
Arbeitszeiten und die damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten in der Regel höher
ausfallen und zudem etwaige private Liquidationen oder Poolbeteiligungen außer
Acht gelassen werden.6
Tabelle 1:
Zusammensetzung
des
Bruttoeinkommens
angestellter
Krankenhausärzte
Fixeinkommen
Variables
Zusätzliches
Bruttoeinkommen (mit
(Tarifverträge 2014)
Einkommen (Blum,
Einkommen (Blum,
Arbeitgeberbeiträgen)
Offermanns (2011))
Offermanns (2011))
von
94.041 €
bis
98.053 €
von
bis
0€
von
29.060 €
5.404 €
bis
7.117 €
von
110.489€
bis
146.233 €
Quelle: Eigene Darstellung
Das Bruttoeinkommen inkl. Arbeitgeberbeiträgen von Oberärzten liegt mit den
getroffenen Annahmen in einer Spanne von 110.489,- Euro bis 146.233,- Euro,
wobei die Schwankungsbreite in erster Linie darauf beruht, wie hoch die variablen
Gehaltsbestandteile (0,- Euro bis 29.060,- Euro), d. h. die Vergütungen für die
Bereitschafts- und Rufdienste, ausfielen. Bei Ärzten mit Bereitschafts- und
Rufdiensten, was bei einer angenommen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden in der
Regel der Fall ist, ist davon auszugehen, dass die Bruttoeinkommen überwiegend
dem Maximalwert der genannten Spanne entsprechen. Zudem besteht die
Möglichkeit
individueller
Arbeitszeitverlängerungen
5
Blum, Offermanns (2011), S. 7ff.
6
Vgl. Blum, Offermanns (2011), S. 9.
13
über
eine
wöchentliche
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinaus, die in der Untersuchung nicht
berücksichtigt wurde, weshalb die Einkommen tendenziell unterschätzt wurden.7
Um
die
ermittelten
Bruttoeinkommen
von
Oberärzten
gemäß
der
EBM-
Kalkulationslogik heranziehen zu können bzw. mit dem im EBM verwendeten Wert in
Höhe von 105.572 Euro vergleichbar machen zu können, wurden die ausgewiesenen
Einkommen
auf
51
Wochenarbeitsstunden
hochgerechnet
und
um
den
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ergänzt. Eine zusätzliche Arbeitszeit von
drei Stunden pro Woche bedeutet bei linearer Hochrechnung einen Aufschlag in
Höhe von 6,25%. Addiert wurde auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung8,
der bei 11.044,- Euro bzw. 12.003,- Euro liegt. Der ungewichtete Mittelwert zwischen
oberer und unterer Grenze der Bruttoeinkommen inkl. Arbeitgeberanteil ist 128.361
Euro.
Im Vergleich zum in der EBM-Kalkulation herangezogenen kalkulatorischen Arztlohn
in Höhe von 105.572 Euro liegt die Differenz zum entsprechenden Einkommen eines
im Krankenhaus tätigen Oberarztes in einer Spanne von 4.917,- Euro (+4,7%) bis 40.661,- Euro (+38,5%). Da wie oben dargestellt die Einkommen von Oberärzten im
Krankenhaus zumeist dem Maximalwert der genannten Spanne entsprechen, wird
deutlich, dass der in der EBM-Kalkulation herangezogene kalkulatorische Arztlohn,
das entsprechende Gehalt eines Oberarztes um bis zu 28% unterschreitet. Damit
liegt das angemessene Einkommen eines Vertragsarztes in Anlehnung an das
Tarifgehalt eines Oberarztes deutlich höher als dies in der EBM-Kalkulation
vorgesehen ist.
Tariflohnsteigerungen kommen insbesondere zu Stande, weil von Seiten der
Arbeitnehmer
im
Rahmen
der
Tarifverhandlungen
Zuschläge
für
Produktivitätssteigerungen und ein Ausgleich für den Anstieg der Verbraucherpreise
eingefordert werden. Produktivitätssteigerungen drücken sich z. B. dadurch aus,
dass der Schweregrad der Patienten zunimmt und letztlich mehr erwirtschaftet wird.
7
Vgl. Blum, Offermanns (2011), S. 12f.
8
Stand: 2014.
14
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Der Anstieg der Verbraucherpreise wird im Folgenden für den Zeitraum seit dem
Jahr 2007, in dem der Erweiterte Bewertungsausschuss den kalkulatorischen
Arztlohn für den EBM 2008 neu festgelegt hat, als Erklärung für die gestiegenen
Tariflöhne dargestellt. In der folgenden Abbildung wird der Verbraucherpreisindex
(Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %) für Deutschland im Zeitraum von 2008
bis 2013 veranschaulicht.
Abbildung 2:
Verbraucherpreisindex für Deutschland (2008 bis 2013)
3,0%
112
2,6%
2,5%
110
2,1%
2,0%
2,0%
108
1,5%
1,5%
106
1,1%
1,0%
104
0,5%
102
0,3%
0,0%
100
2008
2009
2010
2011
Veränderung gegenüber dem Vorjahr
2012
2013
Index (Basis 2007=100)
Quelle: Eigene Darstellung. Datenquelle: Statistisches Bundesamt (2014).
In dem genannten Zeitraum sind die Verbraucherpreise gegenüber dem Basisjahr
2007 um ca. 10% gestiegen. In dem personalintensiven Dienstleistungsbereich sind
die Preise zudem noch stärker gestiegen.
Hintergrund für die starken Preissteigerungen im Dienstleistungsbereich ist, dass die
Angestellten (z. B. auch Angestellte einer Praxis) ebenfalls einen Anteil der
Produktivitätssteigerung einfordern. Bei der vertragsärztlichen Vergütung hat
hingegen keine entsprechende Kompensation der Produktivitätssteigerung und der
15
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Inflation
stattgefunden.
Die
Vertragsärzte
nehmen
dadurch
an
der
Wohlstandentwicklung Deutschlands nicht mehr teil.
2.3
Angestelltengehalt versus Unternehmereinkommen
Bei einem Vergleich des Einkommens von angestellten Krankenhausärzten und
freiberuflichen
Vertragsärzten
muss
nicht
nur
berücksichtigt
werden,
dass
Freiberufler den gesamten Anteil der Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberanteil) übernehmen müssen, sondern zudem ein unternehmerisches
Risiko tragen, welches nicht in dem kalkulatorischen Arztlohn enthalten ist.
Das Einkommen, über welches ein Vertragsarzt (vor Steuern) verfügen kann, wird
determiniert durch den (Jahres-)Überschuss seiner Arztpraxis. Der (Jahres-)
Überschuss setzt sich zusammen aus der Differenz von Gesamterlösen und
Aufwendungen für den Praxisbetrieb. Dennoch ist der (Jahres-)Überschuss einer
Arztpraxis nicht direkt mit dem Gehalt eines angestellten Arztes vergleichbar. Zum
einen kann es sein, dass manche Aufwendungen, wie z. B. für die Praxisübernahme
nicht berücksichtigt sind oder sich im Sonderbetriebsvermögen9 befinden, und
deshalb der (Jahres-)Überschuss überschätzt wird. Zum anderen sind beim (Jahres-)
Überschuss noch keine Aufwendungen für die Alters-, Berufsunfähigkeits-, und
Krankenversicherung bzw. Beiträge des Vertragsarztes zu Versorgungseinrichtungen
berücksichtigt.
Bei
einem
Angestelltengehalt
werden
die
Beiträge
zur
Sozialversicherung direkt vom Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger
abgeführt, aber anteilig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Der
Arbeitnehmeranteil
wird
vom
Bruttogehalt
abgezogen,
während
der
Arbeitgeberanteil, der etwas mehr als die Hälfte beträgt, vom Arbeitgeber neben dem
Bruttolohn
zusätzlich
gezahlt
wird.
Damit
der
(Jahres-)Überschuss
einer
Vertragsarztpraxis (je Arzt) besser vergleichbar mit dem Bruttogehalt eines
angestellten
Arztes
ist,
muss
der
Arbeitgeberanteil
zur
Sozialversicherung
entsprechend dem Bruttogehalt eines Angestellten hinzugerechnet werden.
9
Siehe S. 18.
16
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Darüber hinaus muss bedacht werden, dass der (Jahres-)Überschuss im Rahmen
der Finanzbuchhaltung ermittelt wird, bei welcher Aufwendungen, nicht aber Kosten
im Vordergrund stehen. Als Aufwand wird der gesamte – in Geld ausgedrückte –
Werteverbrauch einer Periode bezeichnet, soweit er zur Verringerung des
Reinvermögens führt. Eine einzige Ausnahme bilden hierbei Privatentnahmen durch
den Betriebseigentümer, da diese zwar das Reinvermögen mindern, aber dennoch
keinen Aufwand darstellen. Als Kosten bezeichnet man hingegen den – in Geld
ausgerückten
–
sachzielbezogenen
Werteverbrauch,
der
im
Rahmen
des
betrieblichen Leistungsprozesses einer Periode üblicherweise anfällt.10 Bei den
Kosten handelt es sich also um den Wert des Ressourcenverbrauchs für die
Erstellung der „eigentlichen“ betrieblichen Leistung.11
Aufwendungen können häufig zugleich Kosten sein und umgekehrt, was bedeutet,
dass das Datenmaterial aus der Finanzbuchhaltung dann unverändert in die
Kostenrechnung übernommen werden kann. Allerdings gibt es regelmäßig auch
Fälle, bei denen dies nicht zutrifft. So stellt beispielsweise eine karitative Spende
einen Aufwand dar, da das Reinvermögen des Betriebseigentümers gemindert wird,
allerdings
keine
Kosten,
weil
die
Spende
nicht
mit
der
betrieblichen
Leistungserstellung im Zusammenhang steht. Man spricht in diesem Fall auch von
einem neutralen Aufwand.12 Auf der anderen Seite gibt es auch Kosten, denen kein
Aufwand gegenübersteht. In einem solchen Fall spricht man von kalkulatorischen
Kosten, da sie explizit für kostenrechnerische Zwecke kalkuliert werden.13 Zu den
kalkulatorischen Kosten gehören neben dem bereits genannten kalkulatorischen
Arbeitslohn des Unternehmers insbesondere
10
11

kalkulatorische Zinsen

kalkulatorische Wagnisse

kalkulatorische Abschreibungen sowie

kalkulatorische Mieten.
Vgl. Schmalenbach (1963),S. 6f., Schmalen (1999), S. 646f.
Vgl. Haberstock (1997), S. 17.
12
Vgl. Schmalen (1999), S. 646f.
13
Vgl. Kosiol (1964), S. 34, Haberstock (1997), S. 22.
17
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Kalkulatorische Kosten können zudem nach Zusatz- und Anderskosten differenziert
werden. Unter Zusatzkosten versteht man Kosten, denen überhaupt kein Aufwand
gegenübersteht, wie z. B. beim kalkulatorischen Arbeitslohn des Unternehmers,
während Anderskosten ein Aufwand gegenübersteht, allerdings in einer anderen
Höhe. Grund für Letzteres sind Bewertungsunterschiede, beispielsweise bei
Abschreibungen. So müssen im Rahmen der Finanzbuchhaltung Abschreibungen
auf Maschinen vom Anschaffungswert vorgenommen werden, während diese im
Rahmen
der
Kostenrechnung
auch
auf
einem
voraussichtlich
höheren
Wiederbeschaffungswert basieren können. Entsprechend kann es zwischen
buchhalterischen und kalkulatorischen Abschreibungen zu Unterschieden in der
Höhe kommen.14
In der folgenden Abbildung werden zur Veranschaulichung der Problematik
Aufwendungen von Kosten grafisch abgegrenzt.
Abbildung 3:
Aufwand versus Kosten
Kalkulatorische Kosten
(Zusatz- und
Anderskosten)
Aufwand
Kosten
Neutraler Aufwand
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Schmalen (1999), S. 647.
14
Vgl. Kosiol (1964), S. 35f., Schmalenbach (1963), S. 10, Schmalen (1999), S. 647, Haberstock
(1997), S. 22.
18
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Wie die Abbildung verdeutlicht, reicht eine alleinige Einbeziehung von
Datenmaterial aus der Finanzbuchhaltung, d. h. die alleinige Einbeziehung von
Aufwendungen, nicht aus, um das Einkommen eines freiberuflich tätigen
Vertragsarztes zu ermitteln. Die Berücksichtigung von kalkulatorischen Kosten ist
zwingend erforderlich ist, um das Einkommen eines Vertragsarztes vergleichen und
beurteilen zu können. Erfolgt dies nicht entsprechend, fällt das aus der
Finanzbuchhaltung
berechnete
Einkommen
der
niedergelassenen
Ärzte
vergleichsweise zu hoch aus.
Dies gilt insbesondere für die geräte- und kapitalintensiven Fachgruppen, da mit
einem hohen Kapitaleinsatz sowohl das unternehmerische Risiko (kalkulatorisches
Wagnis) als auch die Bedeutung von kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen
zunimmt. Um eine Analyse des Arzteinkommens vornehmen zu können, erachten wir
es zunächst als notwendig, die relevanten Begriffe zu bestimmen.
Ein zentraler Begriff im Rahmen der Untersuchung ist das Unternehmereinkommen
des niedergelassenen Arztes. In diesem Zusammenhang kann ein Freiberufler als
Unternehmer eingeordnet werden. Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften, zu
denen
niedergelassene
Arztpraxen
in
der
Regel
gehören,
stellt
der
Jahresüberschuss bzw. Jahresgewinn das Entgelt sowohl für den Arbeitseinsatz als
auch für den Einsatz des Eigenkapitals und das Risiko des Unternehmers dar. Das
Unternehmereinkommen des niedergelassenen Arztes ist damit nicht statisch,
sondern dynamisch und setzt sich aus dem (kalkulatorischen) Arbeitslohn des
Arztes, dem Zins für das eingesetzte Eigenkapital und der unternehmerischen
Risikoentlohnung zusammen, wie die folgende Abbildung zeigt.
19
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Abbildung 4:
Komponenten
„Unternehmereinkommens“
des
eines
niedergelassenen Arztes
Unternehmereinkommen eines niedergelassenen Arztes =
(kalkulatorischer) Arbeitslohn + Zins für Eigenkapital + unternehmerische Risikoentlohnung
Quelle: Eigene Darstellung.
Würde man nur den Arbeitslohn des Arztes berücksichtigen, dann würden die
entgangenen Zinserlöse aus dem eingesetzten Eigenkapital (Opportunitätskosten)
und das allgemeine, nicht kalkulierbare Unternehmenswagnis des niedergelassenen
Arztes unberücksichtigt bleiben. Deshalb müssen diese beiden Komponenten im
Unternehmereinkommen
berücksichtigt
werden,
damit
die
unternehmerische
Komponente entsprechend vergütet wird. Sie stellen sozusagen das zusätzliche
Einkommen dar, das „(…) der Arzt als Unternehmer in eigener Praxis gegenüber
einer Tätigkeit als angestellter Arzt erwirtschaften kann.“15
Da niederlassungswillige Ärzte häufig aufgrund von Zulassungsbeschränkungen auf
Praxisübernahmen
oder
den
Einstieg
in
Berufsausübungsgemeinschaften
angewiesen sind, was einen entgeltlichen Erwerb einer Arztpraxis bzw. von
Praxisanteilen bedeutet, benötigen sie Kapital.
Dieses Kapital muss
vom
übernehmenden Arzt privat- oder fremdfinanziert werden. Bei dem Fall eines
Einstiegs in eine Berufsausübungsgemeinschaft wird dieses Kapital oft kalkulatorisch
bzw. statistisch nicht erfasst, weil es sich um Sonderbetriebsvermögen handeln
kann. Das notwendige Sonderbetriebsvermögen ist ein steuerrechtlicher Begriff und
„(…) umfasst alle Wirtschaftsgüter, die nicht unmittelbar für betriebliche Zwecke der
Personengesellschaft genutzt werden, aber in einem unmittelbaren Zusammenhang
mit der Beteiligung eines Gesellschafters an der Personengesellschaft stehen. Dies
ist der Fall, wenn die Wirtschaftsgüter unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der
Beteiligung eingesetzt werden.“16 Als Beispiel kann der Fall eines Erwerbs von einem
Anteil an einer Gemeinschaftspraxis durch einen Arzt genannt werden, bei dem der
15
Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung (2008), S. A5.
16
Michels (2011), S. 693.
20
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Kaufpreis für den Praxisanteil mittels eines Darlehens finanziert wird. Dieses führt zu
einem
negativen
Sonderbetriebsvermögen
des
Gesellschafters
bei
der
Gemeinschaftspraxis. Es ist in der Sonderbilanz dieses Arztes bei der Gesellschaft
auszuweisen und die Schuldzinsen sind als Sonderbetriebsausgaben steuerlich
abziehbar.17
Der immaterielle Praxiswert, der in der Regel bei einer Praxisübernahme gezahlt
werden muss, und das unternehmerische Risiko, welches der Arzt trägt, sind nicht in
der EBM-Kalkulation und damit nicht in
der vertragsärztlichen
Vergütung
berücksichtigt. Kalkulatorische Eigenkapitalzinsen werden zwar grundsätzlich in die
EBM-Kalkulation einbezogen, allerdings mit einem solch geringen pauschalen Wert
in Höhe von 511,29 Euro, dass dieser nicht annähernd die Realität von
vertragsärztlichen Praxen abbildet. Da die Eigenkapitalverzinsung und das
unternehmerische Risiko nicht adäquat in der EBM-Kalkulation berücksichtigt
werden, sieht diese lediglich ein Unternehmereinkommen des niedergelassenen
Vertragsarztes auf dem Niveau des Gehaltes eines angestellten Arztes vor, d. h. das
GKV-Honorar soll kalkulatorisch lediglich das Gehalt eines Oberarztes im
Krankenhaus sicherstellen. Im Vergleich zu angestellten Ärzten werden die
niedergelassenen Ärzte damit schlechter gestellt, da sie das unternehmerische
Risiko des Verlustes tragen und zudem ihr eingesetztes Kapital nicht adäquat
verzinst wird.
Ohne die Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos im Rahmen der
Leistungsvergütung wird das Unternehmereinkommen eines niedergelassenen
Vertragsarztes
folglich
unzureichend
abgebildet.
Im
Allgemeinen
liegt
ein
unternehmerisches Risiko darin, dass der Einsatz von Kapital – unabhängig davon,
ob es sich um Geldkapital oder Humankapital (Arbeit) handelt – mit einem
ungewissen Erfolg behaftet ist und eine Gefahr des Verlustes vorliegt. Bei der
Verzinsung von risikobehaftetem Geldkapital spiegelt sich die Vergütung des Risikos
darin wider, dass zusätzlich zu dem Zins für eine sichere Kapitalanlage (z. B.
Bundesschatzbriefe) eine Risikoverzinsung gezahlt wird. Wenn keine adäquate
Entlohnung des Risikos erfolgt, wird der Unternehmer nicht bereit sein, Geld- oder
17
Vgl. Michels (2011), S. 693.
21
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Humankapital einzusetzen. Er wird eine alternative Verwendung für sein Kapital
suchen, welche sein Risiko entsprechend berücksichtigt und vergütet bzw. bei der
dieses unternehmerische Risiko nicht auftritt.18
Konkret auf einen niedergelassenen oder niederlassungswilligen Arzt bezogen
könnte dies bedeuten, dass dieser eine Anstellung beispielsweise in einem
Krankenhaus oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) der Arbeit als
Freiberufler in eigener Praxis vorzieht, weil er so zum einen ohne Risiko ein
regelmäßiges Gehalt für seine Arbeit erhält und er zum anderen kein Eigenkapital
einbringen bzw. sich verschulden muss. Im Vergleich zu einem angestellten Arzt hat
der freiberuflich tätige Vertragsarzt auch keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall. Ein niedergelassener Vertragsarzt handelt als Angehöriger der
freien Berufe nicht nur grundsätzlich eigenverantwortlich, sondern übernimmt auch
das wirtschaftliche Risiko. „Die freiberufliche Tätigkeit zeichnet sich durch die
individuelle und eigenverantwortliche Berufsausübung aus, bei der die persönliche
Verantwortung maßgeblich und die wirtschaftliche Risikoübernahme durch den
Selbstständigen die Regel ist.“19 Das Unternehmereinkommen des niedergelassenen
Arztes muss damit höher ausfallen als das Gehalt eines entsprechenden
angestellten
Arztes,
wenn
das
unternehmerische
Risiko
und
die
Eigenkapitalverzinsung des eingesetzten Eigenkapitals des niedergelassenen Arztes
in der Vergütung adäquat abgebildet werden.
2.4
Einkünfte von Freiberuflern
Um ein angemessenes Arzteinkommen für freiberuflich tätige Vertragsärzte
abzuleiten, werden in einem nächsten Schritt Einkünfte von vergleichbaren
Freiberuflern in die Untersuchung einbezogen. Hierzu wird auf die Lohn- und
Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2012
zurückgegriffen, die Daten aus dem Jahr 2007 enthält. Da die Statistik nur
dreijährlich veröffentlicht wird, stellen diese 2012 publizierten Zahlen aus dem Jahr
2007 die aktuelle Datenbasis in diesem Bereich dar.
18
Vgl. Neubauer, Minartz (2013).
19
Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt Hamburg e.V. (2012).
22
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Es werden im Folgenden jeweils die Einkommen der vier freien Berufe einbezogen,
die direkt über sowie direkt unter dem Einkommen der freiberuflichen Ärzte liegen.
Auf diese Weise sollen angesichts der heterogenen Datenbasis die Berufe
Berücksichtigung
finden,
die
hinsichtlich
dem
Einkommensniveau
und
der
notwendigen Qualifikation mit dem Arztberuf vergleichbar sind. Gemäß dem
Opportunitätskostenansatz wird somit das entgangene Einkommen für einen
alternativen Einsatz der Arbeitskraft des Arztes ermittelt. In der folgenden Abbildung
sind
die
Einkünfte
aus
freiberuflicher
Tätigkeit
von
Ärzten
(Ärzte
für
Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Fachärzte) und acht weiteren ausgewählten
freien Berufen dargestellt.
Abbildung 5:
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit in ausgewählten freien
Berufen (2007)
300.000 €
260.970 €
250.000 €
200.000 €
186.508 €
148.869 €
150.000 €
125.624 €
124.799 €
97.444 €
100.000 €
89.039 €
84.442 €
76.615 €
50.000 €
0€
Quelle: Eigene Darstellung. Datenquelle: Statistisches Bundesamt (2012).
Bildet man aus den Einkünften der jeweils vier freien Berufe, die direkt über sowie
direkt unter dem Einkünften von Ärzten liegen, das arithmetische Mittel, so erhält
man ein durchschnittliches Einkommen in den acht ausgewählten freien Berufen in
Höhe von 133.689 Euro. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die
Aussagekraft der Einkommensteuerstatistik in einiger Hinsicht eingeschränkt ist. Zu
diesem Schluss kommt auch die Studie „Die Lage der Freien Berufe“ des Instituts für
23
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Freie Berufe, in der unter anderem die wirtschaftlichen Aspekte von Selbstständigen
in freien Berufen unter Berücksichtigung der Einkommensteuerstatistik analysiert
werden. Das größte Manko ist hierbei in den späten Abgabefristen und der
Veranlagungsdauer zu sehen, so dass die Statistik nur mit deutlichem Verzug zum
Veranlagungsjahr erscheinen kann.20 Da zwischen dem Datenjahr 2007 und dem
aktuellen Berichtsjahr 2014 sieben Jahre liegen, in denen nicht nur bei den Ärzten
Honoraranpassungen und Inflationsausgleiche stattgefunden haben, sondern auch
bei den anderen freien Berufen, ist davon auszugehen, dass das Einkommensniveau
der freien Berufe zwischenzeitlich gestiegen ist. Deshalb dürfte der aus den
vorliegenden Daten abgeleitete Wert für ein angemessenes Arzteinkommen in Höhe
von 133.689 Euro die aktuelle Einkommenssituation unterschätzen und kann als eine
konservative Näherung betrachtet werden, die um einen Inflationsausgleich erweitert
werden sollte, um einen aktuellen Wert zu erhalten. Unter Berücksichtigung des
Anstiegs der Verbraucherpreise im Zeitraum 2007 bis 2013 (siehe Abbildung 2) ist
ein Zuschlag in Höhe von 10% realistisch, so dass sich ein angemessenes
Arzteinkommen in Höhe von ca. 147 Tausend Euro ergibt.
2.5
Stundenverdienst von Honorarärzten
Nachdem ein angemessenes Einkommen für einen niedergelassenen Vertragsarzt
sowohl anhand des Gehalts von angestellten Oberärzten im Krankenhaus sowie von
bzgl. der Qualifikation vergleichbaren Freiberuflern abgeleitet wurde, wird in einem
letzten Schritt eine Kreuzung dieser beiden Ansätze verfolgt. Hierzu wird anhand von
Stundensätzen von Honorarärzten, die „(…) für eine stationäre Einrichtung
entgeltlich und im Rahmen von deren Leistungserbringerstatus freiberuflich
ärztliche Leistungen erbring[en]“21, ein angemessenes Jahreseinkommen für einen
freiberuflich tätigen Vertragsarzt abgeleitet. Honorarärzte sind in der Regel im
Krankenhaus tätig, dort aber nicht angestellt, sondern Freiberufler, die auf
Honorarbasis
entlohnt
werden.
Deshalb
können
die
Vergütungssätze
für
Honorarärzte einen guten Anhaltspunkt für ein angemessenes Arzteinkommen
liefern. Darüber hinaus sind diese Vergütungssätze nicht reguliert durch staatliche
Vorgaben oder Gebührenordnungen, so dass sie auf einer marktwirtschaftlichen
20
Vgl. Brehm et al. (2012), S. 65f.
21
Porten (2014), S. 18.
24
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Entgeltfindung über Angebot und Nachfrage beruhen. Damit stellen sie einen guten
Indikator für den „Marktpreis“ von ärztlicher Arbeit dar.
Gemäß dem Bundesverband der Honorarärzte beträgt der übliche Vergütungssatz
für Honorarärzte in einem Krankenhaus mindestens 65 bis 120 Euro pro Stunde (je
nach Tätigkeit).22 Im Jahr 2013 lag der Mittelwert bei 87 Euro (vor Steuern und
Abzug der Betriebskosten).23 Anhand dieser Spanne und des Mittelwerts des
Vergütungssatzes pro Stunde für Honorarärzte wird im Folgenden das sich hieraus
ergebende Jahreseinkommen berechnet.
Hierzu
wird
erneut
auf
die
EBM-Kalkulation
zurückgegriffen,
in
der
die
Jahresarbeitszeit für einen Vertragsarzt festgelegt wurde. Dadurch wurde der
zeitliche Rahmen für die gesamte ärztliche Tätigkeit definiert, die unmittelbar und
mittelbar am Patienten verrichtet wird. Wie oben bereits dargelegt, beläuft sich die
Wochenarbeitszeit in der EBM-Kalkulation auf 51 Stunden, d. h. bei einer 5-tägigen
Arbeitswoche auf durchschnittlich 10,2 Arbeitsstunden pro Tag. Des Weiteren
werden insgesamt 229 Arbeitstage pro Jahr angesetzt, da 32 Tage für Urlaubsund Feiertage bereits abgezogen wurden.24 Damit ergeben sich kalkulatorisch pro
Jahr 2.335,8 Arbeitsstunden für einen niedergelassenen Vertragsarzt. Multipliziert
man diese jährlichen Arbeitsstunden mit den genannten Stundensätzen für die
Tätigkeit eines Honorararztes, so ergeben sich die in der folgenden Tabelle
dargestellten jährlichen Einkommen.
22
Vgl. Bundesverband der Honorarärzte (2014).
23
Vgl. Bundesverband der Honorarärzte (2014a).
24
Vgl. Köhler, Hess (2007), S. 6.
25
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Tabelle 2:
Jährliches Einkommen auf Grundlage von Stundensätzen eines
Honorararztes
Untere Grenze
Mittelwert (2013)
Obere Grenze
Stundensatz
65 €
87 €
120 €
Arbeitstage pro
Jahr
229
229
229
Arbeitsstunden
pro Tag
10,2
10,2
10,2
Arbeitsstunden
pro Jahr
2.335,8
2.335,8
2.335,8
Einkommen pro
Jahr
151.827 €
203.215 €
280.296 €
Quelle: Eigene Darstellung.
Wie die Tabelle zeigt, liegen die Einkommen bei Unterstellung der kalkulatorischen
Jahresarbeitszeit aus der EBM-Kalkulation in einer Spanne zwischen 151.827 Euro
und 280.296 Euro. Bei Heranziehung des Mittelwertes für den Stundensatz eines
Honorararztes aus dem Jahr 2013 ergibt sich ein Jahreseinkommen in Höhe von
203.215 Euro.
Obwohl nicht davon auszugehen ist, dass Honorarärzte in der Regel das gleiche
zeitliche Arbeitspensum wie niedergelassene Vertragsärzte erbringen, geben die
Stundensätze einen guten Anhaltspunkt für den „Marktwert“ ärztlicher Arbeit eines
Freiberuflers und die errechneten Jahreseinkommen damit für das entsprechende
Verdienstpotential. Es wird deutlich, dass dieses deutlich höher liegt als bei einem
angestellten Oberarzt. Hier spiegelt sich u. a. auch das unternehmerische Risiko
wider, das ein freiberuflich tätiger Arzt gegenüber einem angestellten Arzt
übernimmt. Dieses unternehmerische Risiko des Freiberuflers muss entsprechend in
der Vergütung Berücksichtigung finden, damit ein Arzt bereit ist, dieses auf sich zu
nehmen. Hinzu kommen bei den Honorarärzten häufig wechselnde Arbeitsorte und
das Risiko einer Beschäftigungslücke.
26
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
2.6
Zusammenfassung und Zwischenfazit
Um die Honorarsituation der bayerischen Vertragsärzte beurteilen zu können, wurde
eine analytische Ableitung über unterschiedliche Ansätze verfolgt. Zunächst wurde
das für die EBM-Kalkulation festgelegte kalkulatorische Arzteinkommen mit dem
Einkommen angestellter Oberärzte nach den derzeit aktuellen Tarifverträgen in
deutschen Krankenhäusern (Ober- und Untergrenze) verglichen.25 Anschließend
wurden
die
Einkünfte
anderer,
hinsichtlich
der
Qualifikation
vergleichbarer
Freiberufler26 gegenübergestellt. Um eine Annäherung an den Marktpreis ärztlicher
Leistungen zu erhalten, wurden zusätzlich die Stundensätze von freiberuflich tätigen
Honorarärzten
herangezogen
und
ein
theoretisches
Arzteinkommen
niedergelassene Vertragsärzte auf Basis dieser Stundensätze berechnet.
27
für
Die
Ergebnisse der verschiedenen Ansätze sind in Abbildung 6 zusammengefasst.
25
Monatliches Festgehalt eines privat versicherten, angestellten Oberarztes (verheiratet, 2 Kinder) mit
8-12 Jahren Berufserfahrung, variable Gehaltsbestandteile, Kinderzuschläge betriebliche
Altersvorsorge nicht berücksichtigt, lineare Hochrechnung der tariflich vereinbarten Arbeitszeit auf 51
Stunden.
26
Die aus dem Jahr 2007 stammenden Daten zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit für die
genannten Berufsgruppen wurden mit dem Preissteigerungsfaktor von 10% (2007 bis 2014)
angepasst.
27
Obere, untere und durchschnittliche Stundensätze deutscher Honorarärzte wurden jeweils auf ein
Einkommen pro Jahr hochgerechnet.
27
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Abbildung 6: Übersicht zu den Ergebnissen der verschiedenen Ansätze zur
analytischen Ableitung des kalkulatorischen Arzteinkommens
Quelle: Eigene Darstellung.
Wie der Vergleich zeigt, ist der kalkulatorische Arztlohn in der EBM-Kalkulation in
Höhe
von
105.572
Euro
am
unteren
Rand
der
Einkommensspannen
vergleichbarer Tätigkeiten angesiedelt. Damit sind die Leistungen im EBM so
kalkuliert, dass ein Vertragsarzt, der ausschließlich GKV-Patienten behandelt, ein
vergleichsweise unterdurchschnittliches Einkommen erzielt. Dies kann dadurch
kompensiert werden, dass zusätzliche Arbeitszeit eingesetzt wird und z. B.
Privatpatienten behandelt werden, die im Durchschnitt nach der GOÄ ohnehin höher
vergütet werden. Damit werden ökonomische Anreize für Niedergelassene gesetzt,
bevorzugt Leistungen nach der GOÄ abzurechnen bzw. anders ausgedrückt
Privatpatienten zu behandeln.
Es wird auch deutlich, dass aus ökonomischer Sicht die Einkommen für freiberuflich
tätige Ärzte höher ausfallen müssen als für vergleichbare angestellte Ärzte, da
zusätzlich ein unternehmerisches Risiko übernommen wird. Dies wird insbesondere
deutlich, wenn man die Stundensätze von Honorarärzten betrachtet, die wesentlich
28
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
über den Vergleichswerten von Angestellten liegen. Bislang findet allerdings keine
unternehmerische Risikoentlohnung in der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
statt, d. h. der kalkulatorische Arztlohn in der EBM-Kalkulation, der auf einem
Oberarztgehalt basiert, ist zu gering bemessen. Zum einen liegen heute die Gehälter
von angestellten Oberärzten im Durchschnitt deutlich über 105.572 Euro und zum
anderen erfordert die notwendige Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos,
das Freiberufler zusätzlich tragen, eine weitere Steigerung des kalkulatorischen
Arzteinkommens.
In den beiden rechten Säulen der Abbildung 6 wurde von den angegebenen
Berufsgruppen jeweils über die Durchschnittseinkommen sowie die obere und die
untere Gehaltsgrenze ein ungewichteter Mittelwert gebildet. In der ersten der beiden
Säulen wurden die Werte von angestellten Oberärzten, Freiberuflern und
Honorarärzten einbezogen. In der zweiten der beiden Säulen wurden nur Freiberufler
und Honorarärzte berücksichtigt. Da angestellte Oberärzte kein unternehmerisches
Risiko tragen (vgl. Abschnitte 2.2 und 2.3) sind diese für die Kalkulation eines
angemessenen Arzteinkommens nur bedingt vergleichbar.
Für die vorliegende Untersuchung wird deshalb als kalkulatorische Größe für ein
angemessenes Arzteinkommen ein Korridor zwischen 159.544 Euro und 175.136
Euro angesetzt.
29
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3 Ermittlung der Kosten für den technischen Leistungsanteil
Nachdem ein angemessenes Arzteinkommen in einer Spanne zwischen 159.544
Euro und 175.136 Euro ermittelt wurde, ist der ärztliche Leistungsanteil im Rahmen
der vorliegenden Untersuchung adäquat erfasst. Neben den Kosten, die für den
ärztlichen Leistungsanteil anfallen, sind auch die Kosten für den technischen
Leistungsanteil entscheidend dafür, wie hoch das zur Gesamtkostendeckung
notwendige Honorarvolumen sein muss.
3.1
Kostenarten einer synthetischen Musterpraxis
In einem nächsten Schritt wird deshalb eine vertragsärztliche Musterpraxis
synthetisch entwickelt, um die Kosten für den technischen Leistungsanteil, die bei
der Erbringung bzw. Vorhaltung von vertragsärztlichen Leistungen entstehen, zu
ermitteln. Die Kosten zwischen den einzelnen Fachrichtungen können durchaus
unterschiedlich ausfallen, weil das Leistungsspektrum und damit auch beispielsweise
die Praxisausstattung divergieren. Deshalb muss bei der Kostenermittlung zwischen
den einzelnen in Abschnitt 1 genannten Fachrichtungen differenziert werden.
Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich auf die in Abschnitt 1 genannten
primärärztlichen Fachrichtungen. Es stehen konservativ tätige niedergelassene Ärzte
im Vordergrund, welche die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung
sicherstellen. Die Musterpraxen der einzelnen Fachrichtungen orientieren sich
hinsichtlich ihrer Größe, ihrer apparativen Ausstattung sowie der weiteren
Infrastruktur an den Merkmalen einer durchschnittlichen Arztpraxis der jeweiligen
Fachrichtung mit dem jeweils typischen Leistungsspektrum einer Praxis, welche die
Grundversorgung von GKV-Patienten übernimmt. Dementsprechend werden den
einzelnen Musterpraxen die für die Leistungserbringung anfallenden Kosten
zugeordnet.
3.1.1 Umfang der nicht-ärztlichen Personalausstattung
Ein wichtiges Kriterium der synthetischen Musterpraxen stellt die nicht-ärztliche
Personalausstattung bzw. deren Umfang und Zusammensetzung dar. Unter
Berücksichtigung der Praxisgröße und des Leistungsspektrums der synthetischen
Musterpraxen muss jeweils eine adäquate Personalausstattung gewährleistet
30
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
werden. Um eine adäquate Personalausstattung zu ermitteln, muss zunächst die
tatsächliche Arbeitszeit in Stunden je Vollzeitkraft berechnet werden. Dies geschieht
in Anlehnung an die Konditionen des Gehaltstarifvertrags für Medizinische
Fachangestellte/Arzthelferinnen. Bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt die tariflich
festgelegte Arbeitszeit 167 Stunden pro Monat. Anhand des Divisors in Höhe von
4,33 Wochen pro Monat lässt sich die Arbeitszeit pro Woche berechnen, die
entsprechend bei 39 Stunden liegt. Geht man von 52 Wochen pro Jahr aus, die um
sechs Wochen Urlaub, ca. zehn gesetzliche Feiertage (zwei Wochen) sowie ca. zehn
Tage
Fehlzeiten
(zwei
Wochen)
gekürzt
werden,
ergibt
sich
eine
Nettojahresarbeitszeit von 42 Wochen, was 1.638 Arbeitsstunden pro Jahr und
Vollzeitkraft entspricht.
Um hieraus die für die einzelnen Musterpraxen benötigte Anzahl von medizinischen
Fachangestellten zu ermitteln, wird im nächsten Schritt bei der Kostenermittlung
jeweils
die
durchschnittliche
nicht-ärztliche
Jahresarbeitszeit
der
einzelnen
Fachrichtungen herangezogen.
3.1.2 Praxisgröße und -lage
Die Praxisgröße und die Praxislage stellen wesentliche Kriterien für die
durchschnittliche Höhe der Raumkosten je Arzt dar, da diese Kosten zum einen von
der Größe (Fläche) der Praxis und zum anderen vom Mietpreis (je Quadratmeter)
determiniert werden. Aufgrund von Kostendegressionseffekten kann im Allgemeinen
festgestellt werden, dass sich mit einer steigenden Praxisgröße, d. h. der Zunahme
der Anzahl der dort tätigen Ärzte, die durchschnittlichen Kosten je Arzt senken
lassen. Die an dieser Stelle exemplarisch entwickelte Musterpraxis ist eine
Einzelpraxis im ländlichen Raum, da die meisten Ärzte in Bayern in Einzelpraxen
arbeiten. Trotz zu beobachtender Konzentrationsprozesse ist die Einzelpraxis
weiterhin
die
dominierende
Organisationsform
und
besitzt
damit
einen
gewissermaßen repräsentativen Charakter. Gerade in ländlichen Gebieten mit einer
geringeren Einwohneranzahl sind Einzelpraxen notwendig, da dort die Versorgung
ebenfalls
sichergestellt
werden
muss
und
das
Potenzial
Praxiszusammenschlüsse aufgrund der gegebenen Nachfragestruktur gering ist.
31
für
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Natürlich muss aber auch berücksichtigt werden, dass es in Bayern im Bereich der
niedergelassenen Vertragsärzte Berufsausübungsgemeinschaften mit zwei und mehr
Ärzten gibt, die im Durchschnitt andere Kostenstrukturen aufweisen als eine
Einzelpraxis. D. h. die für die synthetischen Musterpraxen zugrunde gelegten
Durchschnittswerte können nicht ohne weiteres für alle einzelnen in der
Versorgungsrealität auftretenden Praxisformen und -größen Geltung beanspruchen,
sondern müssen ggf. angepasst werden. Da an dieser Stelle aber insbesondere
auch die Vorhalteleistung von niedergelassenen Ärzten in ländlichen Räumen
adäquat Berücksichtigung finden
soll, wird
jeweils
von
einer Einzelpraxis
ausgegangen.
Bei der in einem nächsten Schritt durchzuführenden Berechnung der Raumkosten
werden die Nebenkosten zu den Mieten für die Räume addiert und als gesamte
Mietkosten ausgewiesen, so dass Energiekosten nicht separat berücksichtigt werden
müssen.
3.1.3 Apparative Ausstattung
Unter
Berücksichtigung
der
durchschnittlichen
Praxisgröße
und
des
Leistungsspektrums von niedergelassen Vertragsärzten, die in den in Abschnitt 1
genannten Fachrichtungen tätig sind, wird jeweils die notwendige apparative
Ausstattung der einzelnen Musterpraxen berücksichtigt. Hierbei wird auch das
Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V beachtet: „Die Leistungen müssen
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des
Notwendigen
unwirtschaftlich
nicht überschreiten.
sind,
können
Leistungen,
Versicherte
nicht
die
nicht
notwendig
beanspruchen,
dürfen
oder
die
Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“28 Die
apparative Ausstattung wird so gewählt, dass ausschließlich Leistungen, die im GKVKatalog enthalten sind, erbracht werden können, d. h. es wird ein ausreichender
Mindeststandard angesetzt. Technisch höher entwickelte und damit teurere Geräte,
die im Versorgungsalltag für PKV- aber damit auch für GKV-Versicherte eingesetzt
werden, finden keine Berücksichtigung in der Kostenkalkulation, damit das
Wirtschaftlichkeitsgebot nicht verletzt wird. Allerdings muss auch hier berücksichtigt
28
§ 12 Abs. 1 SGB V.
32
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
werden, dass gemäß § 72 SGB V gilt: „Die vertragsärztliche Versorgung ist im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Gemeinsamen
Bundesausschusses durch schriftliche Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen
mit den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, daß eine ausreichende,
zweckmäßige
und
wirtschaftliche
Versorgung
der
Versicherten
unter
Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen
Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen
vergütet werden.“29 Dies bedeutet, dass der medizinisch-technische Fortschritt nicht
nur in die Versorgung von PKV-Versicherten, sondern auch von GKV-Versicherten
Einzug halten soll, was wiederum bedeutet, dass es zukünftig aufgrund des
medizinisch-technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung der Geräte zu
höheren Kosten und damit zu höheren Vergütungen kommen kann. Diese zu
erwartenden höheren Kosten werden im Status quo der synthetischen Musterpraxis
aber nicht eingerechnet.
Es ist fraglich, ob in allen Praxen Investitionen getätigt wurden, um dem technischen
Fortschritt in der Patientenversorgung folgen zu können. Aus dem permanenten
medizinisch-technischen Fortschritt resultiert für einen niedergelassenen Arzt ein
Innovationsrisiko. Dieses manifestiert sich darin, dass der niedergelassene Arzt
aus
Wettbewerbsgründen
gezwungen
sein
kann,
in
einzelnen
Fällen
Ersatzinvestitionen früher vorzunehmen, als dies gemäß dem steuerlichen
Abschreibungszyklus und der zugehörigen Nutzungsdauer vorgesehen ist. Aufgrund
des Innovationsrisikos kann die kalkulatorische bzw. die tatsächliche Nutzungsdauer
kürzer
ausfallen
gegenüber
dem
steuerlich
ursprünglich
vorgesehenen
Abschreibungszyklus. Das Innovationsrisiko wird im Rahmen der Kalkulation für eine
synthetische Musterpraxis nicht berücksichtigt, da gemäß dem Vorsichtsprinzip eine
„kostendeckende Mindestvergütung“ berechnet werden soll.
Zudem werden auch das Inflations- und Mehrwertsteuerrisiko nicht einberechnet.
Letzteres resultiert aus einer möglichen Erhöhung der Mehrwertsteuer, die aufgrund
des nicht vorhandenen Vorsteuerabzugs von niedergelassenen Ärzten zu steigenden
Gerätekosten führt. Die genannten Risiken wirken der These von fallenden
29
§ 72 Abs. 2 SGB V.
33
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Anschaffungskosten für Geräte entgegen, werden aber nicht in die Kalkulation
einbezogen.
In den Kosten für die Praxisausstattung werden letztendlich die Miete für LeasingGeräte und die Abschreibungen sowie die Kosten für Wartung und Instandhaltung
subsumiert. Die Kosten für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)
werden nicht separat ausgewiesen, sondern sind ebenfalls bereits in den Kosten für
die apparative Ausstattung und Praxisausstattung enthalten. Die Kosten für Leasing
und Miete von Geräten umfassen Mieten bzw. Leasing für Apparate, EDVEinrichtungen, Telefonanlage etc. Abschreibungen beinhalten Abschreibungen auf
die
Praxiseinrichtung
(inkl.
GWG)
sowie
auf
den
entgeltlich
erworbenen
immateriellen Praxiswert. Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung beinhalten
die
Kosten
aus
Wartungsverträgen,
Qualitätsprüfungen,
Zertifizierungs-
/Rezertifizierungsverfahren, Reparaturen und Ähnliches.
3.1.4 Berechnung der Finanzierungskosten
Die Finanzierungskosten stellen eine wichtige Kostenart bei niedergelassenen
Arztpraxen dar. Arztpraxen können sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapital
finanziert werden. Die Nutzung sowohl von Fremdkapital als auch von Eigenkapital
ist mit Kapitalkosten verbunden, d. h. das zur Verfügung gestellte Kapital muss
verzinst
werden.
Bezogen
auf
in
Unternehmen
investiertes
Eigenkapital
manifestieren sich die Kapitalkosten in Form von Ausschüttungen aus Gewinnen
bzw. Überschüssen. Ohne die Berücksichtigung von Kapitalkosten ist ein
Eigenkapitalgeber in der Regel nicht bereit, Kapital zur Verfügung zu stellen. Dabei
geht der Kapitalgeber stets ein Risiko ein, welches in den Kapitalkosten
Berücksichtigung finden muss. Für den Kapitalgeber besteht das Risiko darin, dass
keine Überschüsse erzielt werden, sondern sogar Verluste realisiert werden können,
die zu einem Verzehr von Eigenkapital führen. Ohne sichere Überschüsse besteht
folglich für den Kapitalgeber ein unternehmerisches Risiko. Im Vergleich zu einer
sicheren Anlage müssen die Kapitalkosten eine Risikoprämie enthalten, die mit
einem steigenden unternehmerischen Risiko, d. h. zunehmender Wahrscheinlichkeit
eines Verlustes, ebenfalls zunimmt, sofern ein rationales Verhalten der Akteure
unterstellt wird.
34
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Im Durchschnitt ist für Eigenkapital eine höhere Verzinsung als für Fremdkapital
zu zahlen, da es bei einer Insolvenz haftet, d. h. nachrangig gegenüber Fremdkapital
behandelt wird. Für den Kapitalgeber besteht im Extremfall das Risiko des
vollständigen
Kapitalverlustes,
so
dass
eine
höhere
Berücksichtigung eines Risikoaufschlags verlangt wird.
30
Verzinsung
unter
„So wird beispielsweise bei
Wirtschaftlichkeitsberechnungen von einem kalkulatorischen Zinssatz ausgegangen,
der weit über den marktüblichen Sollzinssätzen für die Aufnahme von Fremdkapital
liegt (…).“31
Während es für gewöhnlich verhältnismäßig einfach ist, Fremdkapitalkosten zu
ermitteln, da man sich entweder auf vertraglich vereinbarte Zinszahlungen oder auf
aktuelle Marktkonditionen stützen kann, gestaltet sich die Bestimmung der
Eigenkapitalkosten schwieriger. Obwohl bei Eigenkapitalgebern in der Regel keine
fixe Vereinbarung über die Zahlung eines Entgeltes festgelegt wird, erwarten diese
dennoch eine Verzinsung, welche sich an der Höhe ihres Risikos orientiert.32 Zur
Ermittlung eines marktgerechten Eigenkapitalzinses ist folglich die Abbildung des
unternehmerischen Risikos zwingend erforderlich.
Um
den
Marktzins
für
Eigenkapital
zu
ermitteln,
kann
z.
B.
auf
die
Eigenkapitalrendite von privaten Krankenhäusern zurückgegriffen. Dies ist insofern
legitim
und
zielführend,
weil
Krankenhäuser
im
Allgemeinen
wie
auch
niedergelassene Ärzte auf dem Gesundheitsmarkt tätig sind und im Speziellen u. a.
auch
ambulante
Leistungen
erbringen.
Unter
Berücksichtigung
der
Eigenkapitalrendite von privaten Krankenhäusern ist davon auszugehen, dass sich
eine markt- und risikogerechte Eigenkapitalrendite um 8% pro Jahr bewegt.33
Bei Fremdfinanzierung wird aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase
Fremdkapitalzinssatz
30
31
in
Höhe
von
4%
pro
Jahr
angenommen.
Vgl. Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (2011), S. 20.
von Känel (2008), S. 176.
32
Vgl. Geginat et al. (2006), S. 18.
33
Vgl. Neubauer, Minartz (2013), S. 71ff.
35
ein
Aus
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Vereinfachungsgründen wird für die Kostenberechnung modellhaft unterstellt, dass
sich die Zinsbelastung gleichmäßig über den gesamten Kreditzeitraum verteilt und
nicht wie in der Realität aufgrund von Tilgungszahlungen kontinuierlich abnimmt.
Niedergelassene Ärzte finanzieren einen erheblichen Teil der Investitionen in ihre
Praxis aus privaten Mitteln. Dies manifestiert sich darin, dass 68% der Praxen die
Anschaffungen zu 100% selbst finanzieren.34 Für die synthetischen Musterpraxen
treffen wir die konservative Annahme, dass die Praxis zu 50% aus Eigenkapital und
zu
50%
aus
Fremdkapital
finanziert
wird,
so
dass
sich
insgesamt
ein
durchschnittlicher Zinssatz in Höhe von 6% ergibt.
Anhand
des
jeweils
für
die
synthetische
Musterpraxis
in
den
einzelnen
Fachrichtungen benötigten Investitionsvolumens lassen sich in einem nächsten
Schritt
die
Finanzierungskosten
Zulassungsbeschränkungen
ist
für
berechnen.
Allgemeinärzte
Aufgrund
eine
von
Niederlassung
als
Vertragsarzt in Bayern heute in der Regel nur durch die Übernahme einer Praxis
oder eines Anteils an einer Gemeinschaftspraxis möglich, für deren immateriellen
Wert (Goodwill) und materiellen Wert (Substanzwert) sie einen marktgerechten Preis
entrichten müssen. Zusätzlich werden in der Regel auch bei einer Praxisübernahme
weitere Investitionsvolumina für die Modernisierung der Praxis, für neue Geräte bzw.
Praxisausstattung sowie für Umbaumaßnahmen notwendig, die ebenfalls finanziert
werden müssen. Um das gesamte Finanzierungsvolumen zu erfassen, müssen
zudem die im Durchschnitt aufgenommenen Betriebsmittelkredite berücksichtigt
werden.
3.1.5 Material und Laborbedarf
Die Material- und Laborkosten in eigener Praxis und in eigenem Labor umfassen
Medikamente,
Verbandmaterial,
Einmalabdeckungen,
Einmalkittel,
Messer,
Chemikalien, Desinfektions- und Reinigungsmittel soweit nicht von anderer Seite
getragen (wie z. B. beim Sprechstundenbedarf), Röntgenbedarf, anderen Praxis- und
Laborbedarf
sowie
Aufwendungen
für
fremde
Laborarbeiten
bzw.
Infrastruktur.
34
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 11.
36
fremde
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.1.6 Versicherungen, Beiträge und Gebühren
Die Kosten, die unter der Kostenart Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren
subsumiert werden, sind je nach Statistik unterschiedlich. Im Rahmen der
Kostenstrukturerhebung in Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes sind in dieser
Kostenart neben den Versicherungskosten auch Beiträge zu Berufsorganisationen
enthalten,
allerdings
keine
Verwaltungskosten
für
die
Kassenärztlichen
Vereinigungen. Im ZI-Praxis-Panel werden hier Aufwendungen für Versicherungen
für die Berufshaftpflicht, Praxisversicherung, Feuer- und Diebstahlversicherung (ohne
Kfz-Versicherung), Beiträge zu Berufsorganisationen sowie KV-Verwaltungskosten
und Kammer-Beiträge berücksichtigt.
3.1.7 Fortbildungen
Die Kosten für Fortbildung beinhalten z. B. Aufwendungen für Kongresse,
Fachliteratur, eigene Supervision, Fort- und Weiterbildung usw. (einschließlich Reiseund Übernachtungskosten).
3.1.8 Sonstige Kosten
Die sonstigen Kosten stellen eine heterogene Restgröße der relevanten Praxiskosten
dar, die noch nicht separat berücksichtigt wurden. Dies sind steuerlich absetzbare
Aufwendungen für die Praxis wie z. B. Büromaterial, Porto, Wartezimmerlektüre,
Werbungskosten, Telefonkosten etc. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
in der Kostenstrukturerhebung bei Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes
werden auch Fortbildungskosten, Wartungskosten sowie KV-Verwaltungskosten
inkludiert. Da diese Kosten bereits separat bzw. in anderen Kostenarten der
synthetischen Musterpraxis zugewiesen werden, wird aus Konsistenzgründen im
Rahmen der folgenden Kostenzuordnung bei den sonstigen Kosten stets auf Daten
des ZI-Praxis-Panels zurückgegriffen.
37
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.2
Datenquellen und -auswahl
Um den Musterpraxen der einzelnen Fachrichtung die für die Leistungserbringung
anfallenden
Kosten
zuzuordnen,
werden
unterschiedliche
Datenquellen
herangezogen. Bei der Berechnung der Kosten der synthetischen Musterpraxen
werden hauptsächlich die folgenden Datenerhebungen berücksichtigt:

Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes (Erhebungsjahr
2011),

ZI-Praxis-Panel (ZIPP; Erhebungsjahr 201035),

Analysen der apoBank (Erhebungsjahr 2012) sowie

Auswertungen von DATEV36 (Erhebungsjahr 2013).
Mit der Einbeziehung von unterschiedlichen Datenerhebungen sollen vor allem zwei
Ziele erreicht werden: Zum einen soll gewährleistet werden, dass die im Abschnitt
3.1 geschilderten Charakteristiken der synthetischen Musterpraxen adäquat durch
die verwendeten Daten abgebildet werden. Zum anderen soll sichergestellt werden,
dass
das
Kostenniveau
der
synthetischen
Musterpraxen
die
aktuellen
Gegebenheiten adäquat widerspiegelt. Es wird also ein hoher Differenzierungsgrad
der Kosten bezogen auf die regionale Lage der Praxen und die Schwerpunktsetzung
bei der Leistungserbringung (konservative vs. Operative Praxen) sowie eine hohe
Aktualität der Daten angestrebt.
Es handelt sich bei den synthetischen Musterpraxen um konservativ tätige
Einzelpraxen im ländlichen Raum, die sich insbesondere bei den Mietkosten von
städtischen Praxen unterscheiden. Allerdings wird nur beim ZI-Praxis-Panel, das von
den genannten Statistiken die ältesten Daten enthält, zwischen ländlichen und
städtischen sowie zwischen konservativen und operativen Praxen differenziert. Damit
besteht das Problem, dass die Daten mit dem höchsten Differenzierungsgrad die
geringste Aktualität aufweisen, während die aktuellsten Daten (DATEV- bzw.
35
Bei den Daten für die Fachrichtung Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde wurde das Erhebungsjahr 2009
herangezogen,
da
zum
Bearbeitungszeitpunkt
der
Fachgruppenbericht
„Hals-Nasen-Ohren-
Heilkunde“ des ZI-Praxis-Panels für das Erhebungsjahr 2010 noch nicht verfügbar war.
36
DATEV-Daten von Einzelpraxen lagen im Rahmen dieser Untersuchung nur für die folgenden
Fachrichtungen vor: Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Orthopädie.
38
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
apoBank-Daten) nur einen geringen Differenzierungsgrad aufweisen, d. h. nicht
zwischen städtischen und ländlichen bzw. konservativen und operativen Praxen
unterscheiden. Sofern es bei den einzelnen Kostenarten keine bzw. kaum
Unterschiede insbesondere zwischen städtischen und ländlichen Praxen gibt,
werden jeweils die aktuellsten verfügbaren Daten herangezogen. Wenn jedoch
merkliche Unterschiede zwischen Stadt und Land bestehen, wie bei den Mietkosten,
ist die Aktualität der Daten sekundär und es wird auf die Daten des ZI-Praxis-Panels
zurückgegriffen.
Um aufzuzeigen, wie groß die Kostenunterschiede zwischen den einzelnen
Datenquellen sind, wird bei jeder Musterpraxis und Kostenart jeweils die Höhe der
Kosten benannt, sofern diese Kosten in der jeweiligen Statistik ausgewiesen wurden.
Es wird jeweils erläutert, aus welchem Grund welche Datenquelle letztlich für die
Berechnung
der
Gesamtkosten
der
einzelnen
synthetischen
Musterpraxen
herangezogen wurde. Dabei wird dem Vorsichtsprinzip gefolgt, d. h. auch wenn
davon auszugehen ist, dass einzelne Kosten zu niedrig angesetzt sind, weil sie nicht
mehr aktuell sind, werden diese trotzdem für die Berechnung herangezogen. Mit
diesem konservativen Ansatz soll sichergestellt werden, dass die Kosten der
synthetischen Musterpraxen nicht überschätzt werden. Die Verwendung von
aktuellen, aber wenig differenzierten Daten würde ansonsten die Gefahr bergen,
dass die Kosten zu hoch ausfallen als dies tatsächlich bei ländlichen Praxen der Fall
ist, weil der entsprechende Durchschnittswert durch städtische Praxen nach oben
gezogen wird.
Die Kostenunterschiede zwischen den einzelnen Datenquellen kommen aus den
unterschiedlichen Gründen zustande. Da die Daten jeweils aus unterschiedlichen
Erhebungsjahren stammen lässt sich ein Teil der Unterschiede dadurch erklären.
Des
Weiteren
ist
die
Erhebung
des
Statistischen
Bundesamtes
gemäß
Rechtsgrundlage verpflichtend, während die anderen Erhebungen auf freiwilliger
Basis beruhen, d. h. es besteht keine Auskunftspflicht. Dies kann zu einer Selektion
der Teilnehmer an den freiwilligen Erhebungen führen. Somit kann es bei den
einzelnen
Datenquellen
auch
zu
unterschiedlichen
Abweichungen
von
der
tatsächlichen Grundgesamtheit kommen. Auch wenn bei der Stichprobenziehung
39
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
eine geschichtete Zufallsstichprobe nach Fachgruppen gezogen wird, kann eine
geringe Rücklaufquote zu Verzerrungen innerhalb einzelner Fachgruppen führen.
Deshalb ist es letztlich auch wichtig, wie groß die die Anzahl der auswertbaren
Fragebögen bei den einzelnen Erhebungen ist. Die Datengrundlage des aktuellen
Berichts des ZI-Praxis-Panels konnte beispielsweise durch die Beteiligung von über
6.200
Ärzten
und
Kostenstrukturerhebung
Psychotherapeuten
des
geschaffen
Statistischen
werden.
Bundesamtes
In
waren
der
6.925
rückübermittelte Fragebögen verwertbar. Damit sind die beiden Statistiken bezogen
auf die Größe der Stichprobe in etwa vergleichbar. Ein wichtiger Aspekt ist zudem,
wie
die
Durchschnittsberechnung
Hochrechnungsfaktoren
bzw.
durchgeführt
Gewichtungen
der
wird,
d.
Stichproben
h.
z.
was
B.
für
nach
Größenverteilung der Umsätze vorgenommen werden. Letzen Endes führen die
unterschiedlichen Erhebungs- und Berechnungsmethoden, die unterschiedlichen
Stichproben
sowie
die
unterschiedlichen
Ergebnissen.
40
Erhebungsjahre
zu
abweichenden
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.3
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Allgemeinmedizin
Als Erstes wird der Fachbereich der Allgemeinärzte analysiert. Neben den Daten
des ZI-Praxis-Panels wird Bezug auf die Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des
Statistischen Bundesamtes genommen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der
Kostenarten der EBM-Kalkulation sowie der Spezifika einer allgemeinärztlichen
Einzelpraxis im ländlichen Gebiet. Als Datenquelle werden zusätzlich Zahlen der
Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und von DATEV einbezogen. Es
wird im Folgenden die Höhe der Kosten der unter Punkt 3.1 dargestellten
Kostenarten unserer synthetischen Musterpraxis für Allgemeinmedizin beziffert.
3.3.1 Personalkosten
Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr
2010 im Bereich Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) ausgewiesen,
dass die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in einer Einzelpraxis 4.429 Stunden je
Praxis und damit auch je Inhaber betragen hat. Bei den Praxen für Allgemeinmedizin
ohne Berücksichtigung der Innere Medizin (hausärztlich) lag die nicht-ärztliche
Jahresarbeitszeit bei 5.270 Stunden je Praxis, allerdings unabhängig von der
Praxisform. Insgesamt ist die durchschnittliche nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in
allgemeinmedizinischen Praxen damit höher als in hausärztlichen Praxen für Innere
Medizin (4.743 Stunden je Praxis). In den ländlichen Regionen und in den
verdichteten Kreisen lagen bei den allgemeinmedizinischen und hausärztlichen
Praxen die nicht-ärztlichen Jahresarbeitszeiten tendenziell höher als in Kernstädten.
Es
wurde
unabhängig
von
der
Organisationsform
für
Kernstädte
ein
durchschnittlicher Wert in Höhe von 4.564 Stunden je Praxis, für verdichtete Kreise in
Höhe von 5.516 Stunden je Praxis und für ländliche Gebiete in Höhe von 5.338
Stunden je Praxis ermittelt. Je Praxisinhaber reduzieren sich diese Werte allerdings
auf durchschnittlich 3.589 Stunden (Kernstädte), 4.093 Stunden (verdichtete Kreise)
sowie auf 4.357 Stunden (ländliche Gebiete).37
Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den
genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 2,70 Vollzeitkräfte
(Einzelpraxis für Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich)) bis 3,26
37
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 28ff.
41
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Vollzeitäquivalente
(Einzelpraxis
für
Allgemeinmedizin
und
Innere
Medizin
(hausärztlich) Praxis im ländlichen Gebiet unabhängig von der Organisationsform) an
Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen pro allgemeinmedizinische Praxis
benötigt.
Da
es
sich
bei
der
synthetischen
Musterpraxis
um
eine
allgemeinmedizinische Einzelpraxis in einer ländlichen Region handelt, wird davon
ausgegangen, dass 3 Vollzeitkräfte benötigt werden, um die Allgemeinarztpraxis
adäquat betreiben zu können. Hierbei teilen sich diese wie folgt auf:

1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA),

1 Medizinische Fachangestellte (MFA) und

1 Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung.
Unter
Berücksichtigung
dieser
Personalausstattung
der
allgemeinärztlichen
Musterpraxis werden die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl
Bruttolöhne
und
-gehälter
sowie
Sozialabgaben
des
Arbeitgebers.
Die
Personalkosten stellen bei den Allgemeinmedizinern bezogen auf den relativen Anteil
und somit auch auf die absolute Höhe die wichtigste Kostenart dar.
Es wird davon ausgegangen, dass die leitende Medizinische Fachangestellte der
Arztpraxis sich in der Tätigkeitsgruppe V38 und in der 5. Stufe (ab dem 17.
Berufsjahr) befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in der
Tätigkeitsgruppe II39
38
und in die 2. Stufe (ab dem 5. bis zum 8. Berufsjahr)
„Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind
Fortbildungsmaßnahmen
Berufserfahrung.
Hierbei
von
sind
insgesamt
eine
mindestens
Fortbildung
von
360
Stunden
mind.
120
und
Stunden
entsprechende
und
weitere
Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen.
Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.“ (Verband medizinischer
Fachberufe e. V. (2013), S. 4)
39
„Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse
und
Fähigkeiten
in
einem
Arbeitsbereich
42
erworben
wurden.
Voraussetzung
sind
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
eingruppiert. Die letzte
Medizinische Fachangestellte
befindet sich in der
allgemeinärztlichen Musterpraxis noch in Ausbildung im 2. Jahr. Für das genannte
Personal fallen in der Musterpraxis unter Berücksichtigung des Gehaltstarifvertrages
für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen die folgenden Kosten (inkl.
Sozialabgaben des Arbeitgebers) pro Jahr an:

ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 5. Stufe): ca. 45.500 Euro

MFA (Tätigkeitsgruppe II, 2. Stufe):
ca. 31.200 Euro

MFA (in Ausbildung, 2. Jahr):
ca. 11.300 Euro.
In Summe belaufen sich die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis auf ca.
88.000
Euro.
Dieser
Wert
entspricht
in
etwa
den
durchschnittlichen
Personalausgaben, die in den DATEV-Daten für eine Einzelpraxis im Bereich
Allgemeinmedizin für das Jahr 2013 in einer Höhe von 83.000 Euro ausgewiesen
wurden.40
In
der
Kostenstrukturstatistik
für
Arztpraxen
des
Statistischen
Bundesamtes liegen die durchschnittlichen Personalaufwendungen bei Einzelpraxen
für Allgemeinmedizin allerdings niedriger, d. h. bei 69.000 Euro (Bruttoentgelte +
Sozialaufwendungen) für das Jahr 2011.41 Im ZI-Praxis-Panel liegt der Wert für die
durchschnittlichen Personalaufwendungen in Allgemeinarztpraxen ungeachtet der
Organisationsform ebenfalls etwas niedriger als bei der synthetischen Musterpraxis.
Dies gilt auch für die Daten der apoBank für allgemeinmedizinische Einzelpraxen in
Bayern.
Das
ZI-Praxispanel
weist
für
das
Jahr
2010
durchschnittliche
Personalaufwendungen in Höhe von 64.300 Euro42 aus und die apoBank für das
Jahr 2012 in Höhe von 76.200 Euro43. Da die drei letztgenannten Quellen sich auf
ältere Daten, d. h. vor dem Jahr 2013, beziehen und seit dem 01.04.2014 eine neue
Gehaltstabelle
für
Medizinische
Fortbildungsmaßnahmen
von
Fachangestellte
insgesamt
mindestens
40
mit
Stunden
angehobenen
und/oder
Werten
entsprechende
Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3)
40
Vgl. DATEV (2014), o. S.
41
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 43.
42
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 53.
43
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 3. Durchschnittswert für allgemeinärztliche
Einzelpraxis in Bayern.
43
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Anwendung findet, sind die genannten Personalkosten der Musterpraxis in Höhe von
88.000 Euro als realistisch anzusehen.
3.3.2 Miete für Praxisräume
In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im
Fachbereich Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) ermittelt, dass die
durchschnittliche Fläche von entsprechenden Einzelpraxen 156 m2 betragen hat. Für
Praxen aus dem Bereich der Allgemeinmedizin (ohne Praxen für Innere Medizin
(hausärztlich)) wurde unabhängig von der Organisationsform eine Fläche von 176
m2 ermittelt.44 Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einer Einzelpraxis
ausgehen, werden für die Berechnung der Mietkosten 156 m2 herangezogen.
Die Raumkosten variieren bei den Allgemeinarztpraxen insbesondere zwischen
ländlichen und urbanen Gegenden deutlich, wobei die Preise je Quadratmeter in den
Kernstädten
am
höchsten
sind.
Auch
zwischen
Einzelpraxen
und
Gemeinschaftspraxen sind kleinere Unterschiede zu verzeichnen, wobei in
Gemeinschaftspraxen etwas höhere Mieten je Quadratmeter gezahlt werden. Dies
lässt sich dadurch erklären, dass durch die gemeinschaftliche Nutzung der
Praxisräume die anteiligen Kosten je Arzt trotzdem geringer ausfallen als für einen
einzelnen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von
einer ländlichen Allgemeinarztpraxis ausgehen, werden die Mietkosten für den
ländlichen Raum herangezogen. Gemäß der Fachgruppenauswertung des ZI-PraxisPanels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Allgemeinmedizin und Innere
Medizin (hausärztlich) für ländliche Regionen ein Wert für die Raumkosten inklusive
Nebenkosten je Quadratmeter in Höhe von 8,18 Euro ermittelt.45
Damit ergibt sich für die allgemeinmedizinische Musterpraxis ein rechnerischer Wert
für die Miete für Praxisräume in Höhe von 1.276 Euro pro Monat. Dies entspricht
Mietkosten (inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von ca.
15.300 Euro pro Jahr. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine
konservative
Schätzung
handelt,
da
die
Mietpreise
seit
dem
44
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 16ff.
45
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 17.
44
Jahr
2010
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
inflationsbedingt gestiegen sind. Die DATEV-Analyse weist für eine Einzelpraxis im
Bereich Allgemeinmedizin für das Jahr 2013 Raumkosten in Höhe von ca. 17.600
Euro aus.46 Die apoBank gibt in ihrer Analyse für das Jahr 2012 bei
allgemeinmedizinischen Einzelpraxen in Bayern sogar durchschnittliche Raumkosten
von ca. 22.000 Euro an.47 In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des
Statistischen Bundesamtes liegen die Mietaufwendungen für Praxisräume sowie für
Heizung, Strom, Gas und Wasser bei Einzelpraxen für Allgemeinmedizin hingegen
insgesamt niedriger, d. h. bei 14.500 Euro für das Jahr 2011. Da die genannten
Statistiken
bzw.
Analysen
nicht
zwischen
urbanen
und
ländlichen
Allgemeinarztpraxen differenzieren und die Raumkosten zwischen Stadt und Land
bei allgemeinmedizinischen Praxen um ca. 22% auseinanderliegen, wird gemäß dem
Vorsichtsprinzip der niedrigere Wert von ländlichen Allgemeinarztpraxen in Höhe von
15.300 Euro verwendet. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich
in dem hier entwickelten Modell um eine ländliche Arztpraxis handelt, die bezogen
auf die Mietkosten in der Regel Vorteile hat.
3.3.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels, der Kostenstrukturstatistik für
Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes, der apoBank und von DATEV
zurückgegriffen. Im Jahr 2010 belief sich gemäß ZI-Praxis-Panel in Praxen für
Allgemeinmedizin der Anteil der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von
Geräten auf 1% der Gesamtaufwendungen. Dies gilt für allgemeinärztliche Praxen in
Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.48 Für konservativ
tätige Allgemeinarztpraxen liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 1.200 Euro pro
Jahr und Inhaber.
Der Anteil der Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen betrug laut dem
Fachgruppenbericht des ZI-Praxis-Panels bei Allgemeinarztpraxen im Jahr 2010 5%.
Rechnerisch lagen die Kosten für eine Allgemeinarztpraxis im Jahr 2010 damit bei
46
Vgl. DATEV (2014), o. S.
47
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 3.
48
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f.
45
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
ca. 5.900 Euro pro Jahr und Inhaber. Bei Ärzten für Innere Medizin (hausärztlich) lag
der Anteil der Abschreibungen mit 8% deutlich höher. Des Weiteren war der Anteil
der Abschreibungen bei Praxen in Kernstädten (5%) etwas geringer als bei Praxen in
verdichteten
Kreisen
(6%)
bzw.
in
ländlichen
Gebieten
(6%).49
In
der
Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes wurden die
Abschreibungen auf die Praxiseinrichtung im Jahr 2011 mit ca. 6.200 Euro
ausgewiesen. Hinzu kommen noch ca. 900 Euro für die Anschaffung geringwertiger
Wirtschaftsgüter.50
Abschreibungen für allgemeinmedizinische Einzelpraxen in Bayern wurden in der
Analyse der apoBank für das Jahr 2012 mit durchschnittlich ca. 9.400 Euro
angegeben
und
lagen
damit
höher
als
im
ZI-Praxis-Panel
und
in
der
Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes.51 In der
DATEV-Analyse
werden
Abschreibungen
für
Einzelpraxen
im
Fachbereich
Allgemeinmedizin in Höhe von ca. 8.000 Euro für das Jahr 2013 ausgewiesen. Hinzu
kommen noch Kosten für Praxiseinrichtung in Höhe von ca. 3.800 Euro im Jahr
2013.52 Damit sind die in der DATEV-Analyse ausgewiesenen Kosten für die
apparative Ausstattung und Praxiseinrichtung insgesamt deutlich höher als in den
anderen
Statistiken.
Aus
Konsistenzgründen
werden
für
die
synthetische
Musterpraxis trotzdem Abschreibungen aus der Analyse des ZI in Höhe von 5.900
Euro herangezogen, da auch bei den Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von
Geräten sowie bei den Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung auf Daten des
ZI zurückgegriffen wird. Somit wird die apparative Ausstattung mit Daten aus einer
einheitlichen Quelle abgebildet und die Gefahr von redundanten Kosten vermieden.
Allerdings ist unter Berücksichtigung der anderen genannten Statistiken davon
auszugehen, dass damit die aktuellen Abschreibungen von Allgemeinmediziner
unterschätzt werden.
49
50
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f.
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 40. Der für die GWG ausgewiesene Zahlenwert ist
statistisch relativ unsicher.
51
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 3.
52
Vgl. DATEV (2014), o. S.
46
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Der Anteil der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung an den
Gesamtaufwendungen lag bei Allgemeinarztpraxen im Jahr 2010 gemäß der
Fachgruppenauswertung
des
ZI-Praxis-Panels
bei
2%.
Dies
gilt
für
allgemeinärztliche Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen
Gebieten.53 Für eine ländliche Allgemeinarztpraxis liegt der rechnerische Wert damit
bei ca. 2.300 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische
Musterpraxis herangezogen.
Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung
(inkl. Wartung) und Praxisausstattung der allgemeinärztlichen Musterpraxis in
Höhe von ca. 9.400 Euro pro Jahr.
3.3.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
Für die synthetische Allgemeinarztpraxis werden Daten von der apoBank zu
Praxisinvestitionen
bei
Übernahme
einer
hausärztlichen
Einzelpraxis
in
Westdeutschland im Jahr 2011/2012 herangezogen. Es wird dort ein gesamtes
durchschnittliches Investitionsvolumen in Höhe von 125.000 Euro ausgewiesen.
Hinzu kommt noch ein Betriebsmittelkredit in durchschnittlicher Höhe von 35.000
Euro, so dass sich insgesamt ein Finanzierungsvolumen von 160.000 Euro ergibt. 54
Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4 berechneten durchschnittlichen
Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum, dass eine Zinsbelastung
(kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in Höhe von 9.600 Euro pro
Jahr besteht.
3.3.5 Material- und Laborkosten
Im Fachgruppenbericht Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) des ZIPraxis-Panels wird für das Jahr 2010 bei Allgemeinarztpraxen ein Anteil der
53
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f.
54
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2013), S. 19. Bei einer Einzelpraxisneugründung liegt das
Finanzierungsvolumen
mit
154.000
Euro
nur
unwesentlich
geringer
als
bei
einer
Einzelpraxisübernahme, da zwar kein Goodwill und kein Substanzwert finanziert werden müssen,
aber das Finanzierungsvolumen für die medizinisch-technischen Geräte, die Praxiseinrichtung und
sonstige Investitionen sowie für die Bau-/Umbaumaßnahmen deutlich höher ausfällt.
47
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Aufwendungen für Material und Labor an den Gesamtaufwendungen von 3%
ausgewiesen, während dieser bei Ärzten für Innere Medizin (hausärztlich) 4%
beträgt. In Kernstädten und in verdichteten Kreisen beträgt der Anteil 4%, während er
in ländlichen Gebieten bei 3% liegt.55 Dieser beträgt für das Jahr 2010 rechnerisch
ca. 3.500 Euro pro Jahr und Inhaber.
In
der
Kostenstrukturerhebung
des
Statistischen
Bundesamtes
für
das
Erhebungsjahr 2011 belaufen sich die Aufwendungen für Material, Laborarbeiten und
Nutzung von OP-Zentren auf insgesamt ca. 6.500 Euro.56 Die apoBank weist in ihrer
Analyse Material- und Laborkosten für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 5.500 Euro
aus.57 In der DATEV-Analyse liegen die Kosten für Praxis- und Laborbedarf
(inklusive Fremdleistungen) für eine Einzelpraxis im Bereich Allgemeinmedizin für
das Jahr 2013 bei ca. 5.100 Euro.58 Für die synthetische Musterpraxis wird der Wert
von allgemeinärztlichen Einzelpraxen aus der DATEV-Analyse in Höhe von 5.100
Euro herangezogen, da dies der aktuellste Wert ist.
3.3.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren
Der Fachgruppenbericht Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) des ZIPraxis-Panels weist für das Jahr 2010 für Allgemeinarztpraxen einen Anteil der
Aufwendungen
für
Versicherungen,
Beiträge
und
Gebühren
an
den
Gesamtaufwendungen in Höhe von 6% aus. Bei Ärzten für Innere Medizin
(hausärztlich) liegt der Anteil bei 4%. In ländlichen Gebieten und in Kernstädten
beträgt der Anteil für Allgemeinärzte und Ärzte für Innere Medizin (hausärztlich)
zusammen 5%, während er in verdichteten Kreisen bei 6% liegt.59 Für eine
Allgemeinarztpraxis liegen damit die Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren
für das Jahr 2010 bei ca. 7.000 Euro pro Jahr und Inhaber.
55
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f.
56
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 39.
57
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 3.
58
Vgl. DATEV (2014), o. S.
59
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f.
48
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
In
der
Kostenstrukturerhebung
des
Statistischen
Bundesamtes
für
das
Erhebungsjahr 2011 liegt kein statistisch belastbarer Wert für Aufwendungen für
Versicherungen,
Beiträge
und
Gebühren
von
Einzelpraxen
im
Bereich
Allgemeinmedizin vor.60 Die apoBank weist in ihrer Analyse für diese Kostenart keine
Daten gesondert aus, sondern subsumiert diese unter den allgemeinen/sonstigen
Kosten. In der DATEV-Analyse von Einzelpraxen im Bereich Allgemeinmedizin
belaufen sich die Betriebsausgaben für Beiträge und Versicherungen für das Jahr
2013 auf ca. 7.300 Euro.61 Es wird für die synthetische Musterpraxis aus
Aktualitätsgründen der Wert aus der DATEV-Analyse in Höhe von 7.300 Euro
herangezogen.
3.3.7 Fortbildungskosten
Im ZI-Praxis-Panel beläuft sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den
Gesamtaufwendungen für Allgemeinarztpraxen sowie für Praxen für Innere Medizin
(hausärztlich) im Jahr 2010 auf jeweils 1%. Dies gilt für Praxen in Kernstädten, in
verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.62 Für Allgemeinarztpraxen liegt
der rechnerische Wert damit bei ca. 1.200 Euro pro Jahr und Inhaber. Bei
Einzelpraxen im Bereich Allgemeinmedizin belaufen sich in der DATEV-Analyse die
Reise- und Fortbildungskosten für das Jahr 2013 auf ca. 1.000 Euro.63 In der
Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sowie in der Analyse der
apoBank wird kein Wert für Aufwendungen für Fortbildungen gesondert erhoben
bzw. ausgewiesen. Aus Aktualitätsgründen wird der Wert aus der DATEV-Analyse in
Höhe von 1.000 Euro für die synthetische Musterpraxis herangezogen.
3.3.8 Sonstige Kosten
Die
Anteile
der
sonstigen
Kosten
von
Allgemeinarztpraxen
an
den
Gesamtaufwendungen variierten im Jahr 2010 gemäß der Fachgruppenauswertung
Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) des ZI-Praxis-Panels nicht
zwischen Allgemeinarztpraxen und Praxen für Innere Medizin (hausärztlich) sowie
60
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 40.
61
Vgl. DATEV (2014), o. S.
62
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f.
63
Vgl. DATEV (2014), o. S.
49
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
auch nicht zwischen Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen und in ländlichen
Gebieten (jeweils 10%).64 Die entsprechenden Kosten für die synthetische
Musterpraxis aus dem Bereich Allgemeinmedizin liegen damit rechnerisch bei ca.
11.700 Euro pro Jahr und Inhaber.
3.3.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Allgemeinmedizin
In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische Musterpraxis für
Allgemeinmedizin
zusammengefasst
und
den
in
der
EBM-Kalkulation
berücksichtigten Kostenarten zur Ermittlung des technischen Leistungsanteils
zugeordnet.
64
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f.
50
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Tabelle 3:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Allgemeinmedizin
Kostenarten in der EBM-Kalkulation
Kostenarten der synthetischen
Musterpraxis
Höhe der Kosten der
synthetischen Musterpraxis
Personalkosten
Personalkosten
88.000 €
Miete für Praxisräume
15.300 €
Kosten für die apparative Ausstattung
(inkl. Wartung) und Praxisausstattung
9.400 €
Fremdkapitalzinsen und
kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
9.600 €
Kosten für die Anschaffung von
Praxisbedarf
Material- und Laborkosten
5.100 €
Versicherungskosten
Versicherungskosten, Beiträge und
Gebühren
7.300 €
Fortbildungskosten
Fortbildungskosten
1.000 €
Sonstige Kosten
Sonstige Kosten
11.700 €
Miete für Praxisräume
Energiekosten
Miete für Geräte / Leasing
Kosten für die Anschaffung
geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)
Abschreibungen (AfA)
Fremdkapitalzinsen
Kalkulatorischer Eigenkapitalzins
Summe
147.400 €
Quelle: Eigene Darstellung.
51
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten für den technischen Leistungsanteil in
der synthetischen Musterpraxis für Allgemeinmedizin auf ca. 147.400 Euro pro Jahr.
Die apoBank gibt in ihrer Analyse die durchschnittliche Summe der Ausgaben einer
allgemeinärztlichen Einzelpraxis im Jahr 2012 in Deutschland mit ca. 146.900 Euro
an.65 In der DATEV-Analyse von Einzelpraxen im Bereich Allgemeinmedizin betragen
die gesamten Betriebsausgaben im Jahr 2013 ca. 149.500 Euro. 66 In der
Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes werden die durchschnittlichen
Kosten für eine Einzelpraxis im Bereich Allgemeinmedizin für das Erhebungsjahr
2011 mit ca. 137.500 Euro angegeben.67 Das ZI-Praxis-Panel weist für das Jahr
2010 durchschnittliche Gesamtaufwendungen von Praxen für Allgemeinmedizin in
Höhe von 121.300 Euro pro Jahr und Praxisinhaber aus.68 Damit liegen die
ermittelten Kosten der allgemeinärztlichen Musterpraxis inmitten der Werte der
genannten Statistiken bzw. Analysen. Da bei der synthetischen Musterpraxis die
Kostenstruktur für eine Allgemeinarztpraxis im ländlichen Raum abgeleitet wurde, ist
eine Abweichung der Kosten vom deutschen Durchschnitt der anderen Datenquellen
durchaus realistisch.
65
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 2.
66
Vgl. DATEV (2014), o. S.
67
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 41.
68
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 48.
52
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.4
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Hals-NasenOhren-Heilkunde
An dieser Stelle wird der Fachbereich Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde analysiert.
Hierbei stehen konservativ tätige HNO-Ärzte im Vordergrund, welche die
Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Deshalb werden bei Verwendung
des Fachgruppenberichts des ZI-Praxis-Panels vorwiegend nicht die operativ,
sondern die konservativ tätigen HNO-Ärzte berücksichtigt. Des Weiteren wird neben
den Kosten des ZI-Praxis-Panels auch Bezug auf die Kostenstrukturstatistik für
Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes genommen. Dies geschieht unter
Berücksichtigung der Kostenarten der EBM-Kalkulation sowie der Spezifika einer
HNO-Einzelpraxis im ländlichen Gebiet. Als Datenquelle werden zudem Zahlen der
Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) einbezogen. Analysen bzw. Daten
von DATEV liegen nicht vor. Es wird im Folgenden die Höhe der Kosten der unter
Punkt 3.1 dargestellten Kostenarten unserer synthetischen Musterpraxis für HalsNasen-Ohren-Heilkunde beziffert.
3.4.1 Personalkosten
Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr
2009 im Bereich Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde ermittelt, dass die nicht-ärztliche
Jahresarbeitszeit in einer Einzelpraxis 4.629 Stunden je Praxis betragen hat. Im
Bereich
der
konservativ
tätigen
HNO-Ärzte
wurde
eine
nicht-ärztliche
Jahresarbeitszeit in Höhe von 4.570 Stunden je Praxis unabhängig von der
Organisationsform der Praxis ermittelt. In den ländlichen Regionen lagen in den
HNO-Praxen die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeiten tendenziell höher als in
Kernstädten oder in verdichteten Kreisen. Es wurde sogar ein Wert in Höhe von
6.484 Stunden je Praxis ermittelt, jedoch ist die statistische Aussagekraft an dieser
Stelle limitiert, da der relative Standardfehler hier über 10% lag.69
Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den
genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 2,79 (HNO-Praxis
konservativ) bis 3,96 (HNO-Praxis ländlich) Vollzeitäquivalente an Medizinischen
Fachangestellten/Arzthelferinnen in der HNO-Praxis benötigt. Da es sich bei der
69
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 28ff.
53
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
synthetischen Musterpraxis um eine konservativ tätige HNO-Einzelpraxis in einer
ländlichen Region handelt, wird davon ausgegangen, dass 3 Vollzeitkräfte benötigt
werden, um die HNO-Praxis adäquat betreiben zu können. Hierbei teilen sich diese
wie folgt auf:

2 Medizinische Fachangestellte (MFA) und

1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA).
Unter Berücksichtigung dieser Personalausstattung der HNO-Musterpraxis werden
die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl Bruttolöhne und gehälter sowie Sozialabgaben des Arbeitgebers. Die Personalkosten stellen auch bei
den HNO-Ärzten bezogen auf den relativen Anteil und somit auch auf die absolute
Höhe die wichtigste Kostenart dar.
Es wird davon ausgegangen, dass die leitende Medizinische Fachangestellte der
Arztpraxis sich in der Tätigkeitsgruppe V70 und in der 5. Stufe (ab dem 17.
Berufsjahr) befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in der
Tätigkeitsgruppe II71 und in die 2. Stufe (ab dem 5. Bis 8. Berufsjahr) eingruppiert.
Die letzte Medizinische Fachangestellte befindet sich in der synthetischen HNOMusterpraxis noch in Ausbildung im 2. Jahr. Für das genannte Personal fallen in der
Musterpraxis unter Berücksichtigung des Gehaltstarifvertrages für Medizinische
70
„Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind
Fortbildungsmaßnahmen
Berufserfahrung.
Hierbei
von
insgesamt
sind
eine
mindestens
Fortbildung
360
von
mind.
Stunden
und
120
Stunden
entsprechende
und
weitere
Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen.
Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.“ (Verband medizinischer
Fachberufe e. V. (2013), S. 4)
71
„Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse
und
Fähigkeiten
in
Fortbildungsmaßnahmen
einem
von
Arbeitsbereich
insgesamt
erworben
mindestens
40
wurden.
Stunden
Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3)
54
Voraussetzung
und/oder
sind
entsprechende
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Fachangestellte/Arzthelferinnen die folgenden Kosten (inkl. Sozialabgaben des
Arbeitgebers) pro Jahr an:

ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 5. Stufe): ca. 45.500 Euro

MFA (Tätigkeitsgruppe II, 2. Stufe):
ca. 31.200 Euro

MFA (in Ausbildung, 2. Jahr):
ca. 11.300 Euro.
In Summe belaufen sich die Personalkosten auf ca. 88.000 Euro. Dieser Wert
entspricht in etwa den Personalkosten, die in der Kostenstrukturstatistik für
Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes für HNO-Einzelpraxen ausgewiesen
werden und sich dort im Jahr 2011 auf 82.000 Euro (Bruttoentgelte +
Sozialaufwendungen) belaufen.72 Im ZI-Praxis-Panel und nach Angaben der
apoBank liegt der Wert für Personalaufwendungen in HNO-Praxen ungeachtet der
Organisationsform etwas niedriger, d. h. bei ca. 68.600 Euro.73 bzw. 76.000 Euro74.
3.4.2 Miete für Praxisräume
Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr
2009 im Bereich Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde ermittelt, dass die durchschnittliche
Fläche von HNO-Einzelpraxen 146 m2 betragen hat. Für konservativ tätige HNOPraxen wurde unabhängig von der Organisationsform eine Fläche von 137 m 2
ermittelt.75 Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einem konservativ tätigen
HNO-Arzt ausgehen, werden für die Berechnung der Mietkosten 137 m 2
herangezogen.
Die Raumkosten variieren bei HNO-Praxen insbesondere zwischen ländlichen und
urbanen Gegenden deutlich, wobei die Preise je Quadratmeter in den Kernstädten
am höchsten sind. Auch zwischen Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen sind
kleinere Unterschiede zu verzeichnen, wobei in Gemeinschaftspraxen etwas höhere
Mieten je Quadratmeter gezahlt werden. Dies lässt sich dadurch erklären, dass durch
72
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 83.
73
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 54.
74
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014a), S. 3
75
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 16ff.
55
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
die gemeinschaftliche Nutzung der Praxisräume die anteiligen Preise je Arzt
trotzdem geringer ausfallen als für einen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der
synthetischen Musterpraxis von einer ländlichen HNO-Praxis ausgehen, werden die
Mietkosten
für
den
ländlichen
Raum
herangezogen.
Gemäß
der
Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2009 im Bereich
HNO für ländliche Regionen ein Wert für die Raumkosten inklusive Nebenkosten je
Quadratmeter in Höhe von 10,89 Euro ermittelt.76
Damit ergibt sich für die synthetische HNO-Musterpraxis ein rechnerischer Wert für
die Miete für Praxisräume in Höhe von ca. 1.500 Euro pro Monat. Dies entspricht
Mietkosten (inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von 18.000
Euro pro Jahr. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine konservative
Schätzung handelt, da die Mietpreise seit dem Jahr 2009 inflationsbedingt gestiegen
sind. Die apoBank weist beispielsweise in Ihrer Analyse durchschnittliche
Raumkosten von 25.237 Euro pro Jahr aus.
3.4.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels und von der apoBank
zurückgegriffen.
Im Jahr 2009 belief sich in HNO-Praxen der Anteil der Aufwendungen für Miete bzw.
Leasing von Geräten auf 1% der Gesamtaufwendungen. Dies gilt sowohl für operativ
tätige HNO-Praxen als auch für konservativ tätige HNO-Praxen sowie für HNOPraxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.77 Für
konservativ tätige HNO-Praxen liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 1.100 Euro
pro Jahr und Inhaber.
Um die notwendigen Anschaffungskosten zu berechnen, wird die folgende
apparative Ausstattung für die HNO-Musterpraxis angenommen:
76
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 17.
77
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f.
56
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern

Mobiliar

2 HNO-Einheiten

Instrumente und Endoskope nach den Hygienerichtlinien

Desinfektion und Sterilisation

Hörkabine mit Audiometrie, Impedanz, Freifeldmessung zur
Hörgeräteanpassung, Kinderaudiometrie

TEOAE-Gerät

Hirnstammaudiometrie mit ABR-Modul zum BestätigungsNeugeborenenhörscreening

Videonystagmographie und Gleichgewichtslabor

Allergielabor mit Kühlschränken, Notfallkoffer, Rhinomanometrie
(Nasendurchgangsmessung) und Geruchs- und Geschmackstest (wird vom
MDK bei Nasenoperation nachgefragt)

Ultraschall

Inhalation

2 Schlafapnoescreeninggeräte.
Nach
den
aktuellen
Zahlen
der
apoBank betragen
die durchschnittlichen
Gründungskosten bei einer Einzelpraxisübernahme rund 220.000 Euro. Es wird aus
Vereinfachungsgründen angenommen, dass alle Geräte nicht geleast, sondern
gekauft und abgeschrieben werden. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer der
einzelnen Anlagegüter wird hierbei jeweils in Übereinstimmung mit den geltenden
steuerrechtlichen
Grundlagen
bezogen
auf
die
Abschreibungszeiträume
im
Wirtschaftszweig „Arztpraxen“ festgesetzt. Bei einer linearen Abschreibung (AfA)
entspricht dies zwar für die Mehrzahl der medizinischen Geräte einem linearen AfASatz in Höhe von 12,5% pro Jahr und Anlagegut. Jedoch variiert die
Abschreibungsdauer für die in der Liste zusammengefaste Mindestausstattung einer
HNO-Praxis zwischen acht und 15 Jahren, so dass wir von einer durchschnittlichen
Abschreibungsdauer von zehn Jahren ausgehen. Zu begründen ist eine auf die
steuerrechtliche
Abschreibungsdauer
festgelegte
Nutzungsdauer
der
Praxisausstattung damit, dass in diesen Zeiträumen eine Refinanzierung der
Anlagegüter möglich sein muss. Des Weiteren werden Kosten für die Anschaffung
57
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) nicht gesondert berücksichtigt, sondern zu
dem Wert der Abschreibungen hinzugerechnet.
Die Anteile der Abschreibungen von HNO-Praxen an den Gesamtaufwendungen
variierten laut ZI-Praxis-Panel im Jahr 2009 zwischen operativ (8%) und konservativ
(7%) tätigen HNO-Praxen sowie zwischen HNO-Praxen in Kernstädten (7%), in
verdichteten Kreisen (6%) sowie in ländlichen Gebieten (11%).78 Die entsprechenden
Kosten lagen im Jahr 2009 damit laut ZI rechnerisch bei ca. 8.000 Euro pro Jahr und
Inhaber liegen. Fraglich ist, ob in allen Praxen Investitionen getätigt werden konnten,
um dem technischen Fortschritt der Versorgung folgen zu können. Dies trifft auch für
die Angaben zu den Aufwendungen für Abschreibungen zu, die dort mit
durchschnittlich 16.163 angegeben werden.79
Es werden daher zu den Investitionskosten nur die Daten der apoBank
herangezogen, die mit 220.000 Euro bei einer Praxisübernahme angegeben
werden.80
Wie
oben
beschrieben,
wird
von
einer
durchschnittlichen
Abschreibungsdauer der aufgeführten Ausstattung von zehn Jahren ausgegangen.
Die rechnerischen Kosten der Abschreibungen für die Mindestausstattung einer
HNO-Praxis liegen damit bei ca. 22.000 Euro.
Die
Anteile
der
Aufwendungen
für Wartung
und
Instandhaltung
an
den
Gesamtaufwendungen variierten bei den HNO-Praxen im Jahr 2009 ebenfalls. Bei
operativ tätigen HNO-Praxen lag der Anteil bei 2% und bei konservativ tätigen HNOPraxen bei 3%. In HNO-Praxen in Kernstädten betrug der Anteil 3% und in
verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten jeweils 2%.81 Für konservativ
tätige HNO-Praxen liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 3.400 Euro pro Jahr
und Inhaber. Dieser Wert wird entsprechend für die synthetische Musterpraxis
herangezogen.
78
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f.
79
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014a), S. 3
80
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014a), S. 2
81
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f.
58
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung (inkl.
Wartung) und Praxisausstattung der synthetischen HNO-Einzelpraxis in Höhe von
ca. 26.500 Euro pro Jahr.
3.4.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
Aufgrund von Zulassungsbeschränkungen ist für HNO-Ärzte eine Niederlassung als
Vertragsarzt heute in der Regel nur durch die Übernahme einer Praxis oder eines
Anteils an einer Gemeinschaftspraxis möglich, für deren immateriellen und
materiellen Wert sie einen marktgerechten Preis entrichten müssen. Zusätzlich
werden in der Regel weitere Investitionsvolumina zur Modernisierung der Praxis
notwendig, die ebenfalls finanziert werden müssen. Wir gehen deshalb für unsere
synthetische HNO-Musterpraxis von einem gesamten Investitionsvolumen von
220.000 Euro aus (siehe Punkt 3.4.3). Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4
berechneten durchschnittlichen Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum,
dass eine Zinsbelastung (kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in
Höhe von 13.200 Euro pro Jahr besteht.
3.4.5 Material- und Laborkosten
Da in der aktuellen Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes (2011)
kein Wert für Materialaufwendungen in eigener Praxis und in eigenem Labor bzw.
Aufwendungen für fremde Laborarbeiten von HNO-Einzelpraxen ausgewiesen
werden konnte, wird auf die Daten des ZI-Praxis-Panels für den Bereich HNO
zurückgegriffen.
Bei
operativ
tätigen
HNO-Praxen
lag
der
Anteil
dieser
Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen im Jahr 2009 bei 3% und bei den
konservativ tätigen Praxen bei 2%. In Kernstädten und in ländlichen Gebieten betrug
der Anteil 2%, während er in verdichteten Kreisen bei 3% lag.82 Für die synthetische
Musterpraxis wird der Wert von konservativ tätigen HNO-Praxen herangezogen, der
im Jahr 2009 rechnerisch bei ca. 2.300 Euro pro Jahr und Inhaber lag.
82
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f.
59
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.4.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren
Es wird an dieser Stelle auf die Daten des ZI-Praxis-Panels für den Bereich HNO
zurückgegriffen, da in der aktuellen Kostenstrukturerhebung des Statistischen
Bundesamtes (2011) kein Wert für HNO-Einzelpraxen ausgewiesen werden konnte.
Das ZI-Praxis-Panel zeigt, dass der Anteil der Aufwendungen für Versicherungen
etc. im Jahr 2009 jeweils bei durchschnittlich 5% lag, unabhängig von der Lage der
Praxis (Kernstadt, Land bzw. verdichteter Kreis) oder ob es sich um eine operative
oder konservative Praxis handelt.83 Da die synthetische Musterpraxis eine
konservative HNO-Praxis ist, werden die entsprechenden Kosten herangezogen, die
rechnerisch bei 5.700 Euro pro Jahr und Inhaber liegen.
3.4.7 Fortbildungskosten
In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes (2011) wird kein Wert
für Aufwendungen hinsichtlich Fortbildungen erhoben. Im ZI-Praxis-Panel beläuft
sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen für
HNO-Praxen im Jahr 2009 auf 1%. Dies gilt sowohl für operativ tätige HNO-Praxen
als auch für konservativ tätige HNO-Praxen sowie für HNO-Praxen in Kernstädten, in
verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.84 Für konservativ tätige HNOPraxen liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 1.100 Euro pro Jahr und Inhaber.
Dieser Wert wird entsprechend für die synthetische Musterpraxis herangezogen.
3.4.8 Sonstige Kosten
Die Anteile der sonstigen Kosten von HNO-Praxen an den Gesamtaufwendungen
variierten im Jahr 2009 zwischen operativ (10%) und konservativ (12%) tätigen HNOPraxen sowie zwischen HNO-Praxen in Kernstädten (13%), in verdichteten Kreisen
(10%) sowie in ländlichen Gebieten (10%).85 Da die synthetische Musterpraxis eine
konservative HNO-Praxis ist, werden die entsprechenden Kosten herangezogen, die
rechnerisch bei ca. 13.700 Euro pro Jahr und Inhaber liegen.
83
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f.
84
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f.
85
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f.
60
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Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.4.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische HNO-Musterpraxis
zusammengefasst und den in der EBM-Kalkulation berücksichtigten Kostenarten zur
Ermittlung des technischen Leistungsanteils zugeordnet.
Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten des technischen Leistungsanteils in der
synthetischen HNO-Musterpraxis auf 168.500 Euro pro Jahr. Die apoBank gibt in
ihrer Analyse die durchschnittlichen Ausgaben einer HNO-Praxis in Deutschland mit
175.115 € an.86 In der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes werden
die durchschnittlichen Kosten für eine Einzelpraxis mit 176.681 € angegeben.87 Da
die hier die Kostenstruktur für eine konservative HNO-Praxis im ländlichen Raum
abgeleitet werden sollen, ist eine Abweichung der Kosten unter den deutschen
Durchschnitt der anderen Datenquellen durchaus realistisch.
86
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014a), S. 3
87
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 81.
61
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Tabelle 4:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Kostenarten in der EBM-Kalkulation
Kostenarten der synthetischen
Musterpraxis
Höhe der Kosten der
synthetischen Musterpraxis
Personalkosten
Personalkosten
88.000 €
Miete für Praxisräume
18.000 €
Kosten für die apparative Ausstattung
(inkl. Wartung) und Praxisausstattung
26.500 €
Fremdkapitalzinsen und
kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
13.200 €
Kosten für die Anschaffung von
Praxisbedarf
Material- und Laborkosten
2.300 €
Versicherungskosten
Versicherungskosten, Beiträge und
Gebühren
5.700 €
Fortbildungskosten
Fortbildungskosten
1.100 €
Sonstige Kosten
Sonstige Kosten
13.700 €
Miete für Praxisräume
Energiekosten
Miete für Geräte / Leasing
Kosten für die Anschaffung
geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)
Abschreibungen (AfA)
Fremdkapitalzinsen
Kalkulatorischer Eigenkapitalzins
Summe
168.500 €
Quelle: Eigene Darstellung.
62
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Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.5
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Frauenheilkunde
In einem nächsten Schritt wird der Fachbereich Frauenheilkunde analysiert. Hierbei
stehen Frauenärzte aus dem Bereich der allgemeinen Gynäkologie im
Vordergrund, welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Deshalb
werden bei Verwendung des Fachgruppenberichts des ZI-Praxis-Panels vorwiegend
nicht die operativ, sondern die konservativ tätigen Frauenärzte („allgemeine
Gynäkologie“) berücksichtigt. Des Weiteren wird neben den Kosten des ZI-PraxisPanels wieder Bezug auf die Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen
Bundesamtes genommen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Kostenarten
der EBM-Kalkulation sowie der Spezifika einer frauenärztlichen Einzelpraxis im
ländlichen Gebiet. Als Datenquelle werden zudem wie bei den Allgemeinärzten
Zahlen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und von DATEV
einbezogen. Es wird im Folgenden die Höhe der Kosten der unter Punkt 3.1
dargestellten Kostenarten unserer synthetischen Musterpraxis für Frauenheilkunde
beziffert.
3.5.1 Personalkosten
Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr
2010 im Bereich Gynäkologie ausgewiesen, dass die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit
in einer Einzelpraxis 4.664 Stunden je Praxis und damit auch je Inhaber betragen
hat.
Im
Bereich
der
allgemeinen
Gynäkologie
wurde
eine
nicht-ärztliche
Jahresarbeitszeit in Höhe von 4.722 Stunden je Praxis unabhängig von der
Organisationsform der Praxis ermittelt. In den ländlichen Regionen lagen bei den
gynäkologischen Praxen die nicht-ärztlichen Jahresarbeitszeiten tendenziell niedriger
als in Kernstädten und in verdichteten Kreisen. Es wurde unabhängig von der
Organisationsform für Kernstädte ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 7.372
Stunden je Praxis, für verdichtete Kreise in Höhe von 5.584 Stunden je Praxis und für
ländliche Gebiete in Höhe von 5.186 Stunden je Praxis ermittelt. Je Praxisinhaber
reduzieren sich diese Werte allerdings auf durchschnittlich 4.551 Stunden
(Kernstädte), 4.818 Stunden (verdichtete Kreise) sowie auf 4.562 Stunden (ländliche
Gebiete).88
88
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 28ff.
63
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den
genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 2,85 Vollzeitkräfte
(gynäkologische Einzelpraxis) bis 3,17 Vollzeitäquivalente (gynäkologische Praxis im
ländlichen Gebiet unabhängig von der Organisationsform) an Medizinischen
Fachangestellten/Arzthelferinnen pro gynäkologische Praxis benötigt. Da es sich bei
der
synthetischen
Musterpraxis
um
eine
konservativ
tätige
frauenärztliche
Einzelpraxis in einer ländlichen Region handelt, wird davon ausgegangen, dass 3
Vollzeitkräfte benötigt werden, um die Frauenarztpraxis adäquat betreiben zu
können. Hierbei teilen sich diese wie folgt auf:

1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA)

1 Medizinische Fachangestellte (MFA) und

1 Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung.
Unter
Berücksichtigung
dieser
Personalausstattung
der
frauenärztlichen
Musterpraxis werden die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl
Bruttolöhne
und
-gehälter
sowie
Sozialabgaben
des
Arbeitgebers.
Die
Personalkosten stellen bezogen auf den relativen Anteil und somit auch auf die
absolute Höhe die wichtigste Kostenart dar.
Es wird davon ausgegangen, dass sich die leitende Medizinische Fachangestellte
der Arztpraxis in der Tätigkeitsgruppe V89 und in der 4. Stufe (ab dem 13. bis zum 16.
Berufsjahr) befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in die
Tätigkeitsgruppe II90
89
und in die 2. Stufe (ab dem 5. bis zum 8. Berufsjahr)
„Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind
Fortbildungsmaßnahmen
Berufserfahrung.
Hierbei
von
sind
insgesamt
eine
mindestens
Fortbildung
von
360
mind.
Stunden
120
und
Stunden
entsprechende
und
weitere
Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen.
Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.“ (Verband medizinischer
Fachberufe e. V. (2013), S. 4)
90
„Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse
64
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
eingruppiert. Die letzte
Medizinische Fachangestellte
befindet sich in der
frauenärztlichen Musterpraxis noch in Ausbildung im 1. Jahr. Für das genannte
Personal fallen in der Musterpraxis unter Berücksichtigung des Gehaltstarifvertrages
für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen die folgenden Kosten (inkl.
Sozialabgaben des Arbeitgebers) pro Jahr an:

ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 4. Stufe): ca. 41.200 Euro

MFA (Tätigkeitsgruppe II, 2. Stufe):
ca. 31.200 Euro

MFA (in Ausbildung, 1. Jahr):
ca. 10.600 Euro.
In Summe belaufen sich die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis auf ca.
83.000
Euro.
Dieser
Wert
ist
etwas
höher
als
die
durchschnittlichen
Personalausgaben, die in den DATEV-Daten für eine Einzelpraxis im Bereich
Frauenheilkunde für das Jahr 2013 in einer Höhe von 80.200 Euro ausgewiesen
wurden.91
In
der
Kostenstrukturstatistik
für
Arztpraxen
des
Statistischen
Bundesamtes liegen die durchschnittlichen Personalaufwendungen bei Einzelpraxen
für Frauenheilkunde allerdings niedriger, d. h. bei 64.000 Euro (Bruttoentgelte +
Sozialaufwendungen) für das Jahr 2011.92 Im ZI-Praxis-Panel und nach Angaben der
apoBank liegt der Wert für die durchschnittlichen Personalaufwendungen in
Frauenarztpraxen ungeachtet der Organisationsform ebenfalls etwas niedriger als
bei der synthetischen Musterpraxis. Das ZI-Praxispanel weist für das Jahr 2010
durchschnittliche Personalaufwendungen in Höhe von 67.500 Euro93 aus und die
apoBank für das Jahr 2012 in Höhe von 71.900 Euro94. Da die drei letztgenannten
Quellen sich auf ältere Daten, d. h. vor dem Jahr 2013, beziehen und seit dem
01.04.2014 eine neue Gehaltstabelle für
und
Fähigkeiten
in
Fortbildungsmaßnahmen
einem
von
Arbeitsbereich
insgesamt
Medizinische Fachangestellte
erworben
mindestens
40
wurden.
Stunden
Voraussetzung
und/oder
mit
sind
entsprechende
Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3)
91
Vgl. DATEV (2014a), o. S.
92
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 59.
93
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 53.
94
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 7. Durchschnittswert für frauenärztliche
Einzelpraxis in Bayern.
65
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
angehobenen Werten Anwendung findet, sind die genannten Personalkosten der
Musterpraxis in Höhe von 83.000 Euro als realistisch anzusehen.
3.5.2 Miete für Praxisräume
In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im
Fachbereich
Gynäkologie
ermittelt,
dass
die
durchschnittliche
Fläche
von
gynäkologischen Einzelpraxen 165 m2 betragen hat. Für Praxen aus dem Bereich
der allgemeinen Gynäkologie wurde unabhängig von der Organisationsform eine
Fläche von 160 m2 ermittelt.95 Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einem
konservativ tätigen Frauenarzt ausgehen, werden für die Berechnung der Mietkosten
160 m2 herangezogen.
Die Raumkosten variieren bei den Frauenarztpraxen insbesondere zwischen
ländlichen und urbanen Gegenden deutlich, wobei die Preise je Quadratmeter in den
Kernstädten
am
höchsten
sind.
Auch
zwischen
Einzelpraxen
und
Gemeinschaftspraxen sind kleinere Unterschiede zu verzeichnen, wobei in
Gemeinschaftspraxen etwas höhere Mieten je Quadratmeter gezahlt werden. Dies
lässt sich dadurch erklären, dass durch die gemeinschaftliche Nutzung der
Praxisräume die anteiligen Kosten je Arzt trotzdem geringer ausfallen als für einen
einzelnen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von
einer ländlichen Frauenarztpraxis ausgehen, werden die Mietkosten für den
ländlichen Raum herangezogen. Gemäß der Fachgruppenauswertung des ZI-PraxisPanels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Gynäkologie für ländliche Regionen
ein Wert für die Raumkosten inklusive Nebenkosten je Quadratmeter in Höhe von
9,45 Euro ermittelt.96
Damit ergibt sich für die frauenärztliche Musterpraxis ein rechnerischer Wert für die
Miete für Praxisräume in Höhe von 1.512 Euro pro Monat. Dies entspricht Mietkosten
(inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von ca. 18.100 Euro pro
Jahr. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine konservative
Schätzung handelt, da die Mietpreise seit dem Jahr 2010 inflationsbedingt gestiegen
95
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 16ff.
96
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 17.
66
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
sind. Die DATEV-Analyse weist für eine Einzelpraxis im Bereich Frauenheilkunde für
das Jahr 2013 Raumkosten in Höhe von ca. 22.000 Euro aus.97 In der
Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes liegen die
Mietaufwendungen für Praxisräume sowie für Heizung, Strom, Gas und Wasser bei
Einzelpraxen für Frauenheilkunde ebenfalls höher, d. h. bei 19.500 Euro für das Jahr
2011.98 Die apoBank weist in ihrer Analyse für das Jahr 2012 bei frauenärztlichen
Einzelpraxen in Bayern sogar durchschnittliche Raumkosten von ca. 26.500 Euro
aus.99 Da die genannten Statistiken bzw. Analysen nicht zwischen urbanen und
ländlichen Frauenarztpraxen differenzieren und die Raumkosten zwischen Stadt und
Land bei gynäkologischen Praxen um ca. 27% auseinanderliegen, wird gemäß dem
Vorsichtsprinzip der niedrigere Wert für ländliche Frauenarztpraxen in Höhe von
18.100 Euro verwendet. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich
in dem hier entwickelten Modell um eine ländliche Arztpraxis handelt, die bezogen
auf die Mietkosten in der Regel Vorteile hat.
3.5.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels, der apoBank und von DATEV
zurückgegriffen.
Die
Daten
der
Kostenstrukturstatistik
für
Arztpraxen
des
Statistischen Bundesamtes werden an dieser Stelle nicht herangezogen, da die
Zahlenwerte
statistisch
relativ
unsicher
sind
und
die
Aussagekraft
damit
eingeschränkt ist.
Im Jahr 2010 belief sich in Praxen der allgemeinen Gynäkologie der Anteil der
Aufwendungen
für
Miete
bzw.
Leasing
von
Geräten
auf
2%
der
Gesamtaufwendungen. Dies gilt für gynäkologische Praxen in Kernstädten, in
verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.100 Für konservativ tätige
Frauenarztpraxen liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 2.600 Euro pro Jahr und
Inhaber.
97
Vgl. DATEV (2014a), o. S.
98
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 53ff.
99
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 7.
100
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f.
67
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Die Anteile der Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen variierten laut dem
Fachgruppenbericht des ZI-Praxis-Panels bei gynäkologischen Praxen im Jahr 2010
zwischen der operativ Gynäkologie (7%) und der allgemeinen Gynäkologie (9%)
sowie zwischen gynäkologischen Praxen in Kernstädten (8%), in verdichteten
Kreisen (8%) sowie in ländlichen Gebieten (10%).101 Es werden die Kosten für eine
ländliche gynäkologische Praxis herangezogen, die im Jahr 2010 rechnerisch bei ca.
14.500 Euro pro Jahr und Inhaber lagen. Dies entspricht annähernd den
Abschreibungen für frauenärztliche Einzelpraxen in Bayern im Jahr 2012, die in der
Analyse der apoBank mit durchschnittlich ca. 15.000 Euro angegeben werden.102 In
der DATEV-Analyse werden Abschreibungen für Einzelpraxen im Fachbereich
Frauenheilkunde in Höhe von ca. 12.200 Euro für das Jahr 2013 ausgewiesen. Hinzu
kommen allerdings noch Kosten für Praxiseinrichtung in Höhe von ca. 4.900 Euro im
Jahr 2013.103
Der Anteil der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung an den
Gesamtaufwendungen lag bei gynäkologischen Praxen im Jahr 2010 gemäß der
Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels bei 2%. Dies gilt für gynäkologische
Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.104 Für
eine im Bereich allgemeine Gynäkologie tätige, ländliche Praxen liegt der
rechnerische Wert damit bei ca. 2.600 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird
für die synthetische Musterpraxis herangezogen.
Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung
(inkl. Wartung) und Praxisausstattung der frauenärztlichen Musterpraxis in Höhe
von ca. 19.700 Euro pro Jahr.
3.5.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
Für die synthetische Frauenarztpraxis werden Daten von der apoBank zu
Praxisinvestitionen
bei
Übernahme
einer
gynäkologischen
Einzelpraxis
101
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f.
102
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 7.
103
Vgl. DATEV (2014a), o. S.
104
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f.
68
in
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Westdeutschland im Jahr 2011/2012 herangezogen. Es wird dort ein gesamtes
durchschnittliches Investitionsvolumen in Höhe von 195.000 Euro ausgewiesen.
Hinzu kommt noch ein Betriebsmittelkredit in durchschnittlicher Höhe von 41.000
Euro, so dass sich insgesamt ein Finanzierungsvolumen von 236.000 Euro ergibt.105
Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4 berechneten durchschnittlichen
Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum, dass eine Zinsbelastung
(kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in Höhe von ca. 14.200 Euro
pro Jahr besteht.
3.5.5 Material- und Laborkosten
Im Fachgruppenbericht Gynäkologie des ZI-Praxis-Panels wird für das Jahr 2010 bei
operativ tätigen gynäkologischen Praxen ein Anteil der Aufwendungen für Material
und Labor inklusive der Kosten für die Nutzung von externer Infrastruktur an den
Gesamtaufwendungen
von
7%
ausgewiesen
und
bei
konservativ
tätigen
gynäkologischen Praxen von 6%. In Kernstädten und in verdichteten Kreisen beträgt
der Anteil bei Berücksichtigung von allen gynäkologischen Praxen im Durchschnitt
8%, während er in ländlichen Gebieten bei 6% liegt.106 Für die synthetische
Musterpraxis wird der Wert von Praxen, die im Bereich allgemeine Gynäkologie tätig
sind, herangezogen. Dieser beträgt für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 7.700 Euro
pro Jahr und Inhaber.
In
der
Kostenstrukturerhebung
des
Statistischen
Bundesamtes
für
das
Erhebungsjahr 2011 belaufen sich die Aufwendungen für Material, Laborarbeiten und
Nutzung von OP-Zentren auf insgesamt ca. 9.700 Euro.107 Die apoBank weist in ihrer
Analyse Material- und Laborkosten für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 9.800 Euro
aus.108 In der DATEV-Analyse liegen die Kosten für Praxis- und Laborbedarf
(inklusive Fremdleistungen) für eine Einzelpraxis im Bereich Frauenheilkunde für das
105
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2013), S. 24.
106
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f. Bei operativ
tätigen gynäkologischen Praxen liegt im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels
der relative Standardfehler der einzelnen Kennzahlen jeweils über 10%, d. h. es liegt eine statistische
Unsicherheit vor.
107
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 55.
108
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 7.
69
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Jahr 2013 bei ca. 9.500 Euro.109 Damit liegen die Material- und Laborkosten in den
anderen Analysen deutlich höher als im ZI-Praxis-Panel. Eine Erklärung hierfür ist,
dass dort auch operativ tätige Frauenärzte einbezogen werden sowie Praxen in
urbanen Gegenden, die – wie gezeigt – jeweils höhere Material- und Laborkosten
haben und somit den Durchschnitt erhöhen. Dennoch ist davon auszugehen, dass
die angesetzten 6.500 Euro von konservativ tätigen Frauenärzten die heutigen
Material- und Laborkosten leicht unterschätzen, da es in der Zwischenzeit zu
Preissteigerungen gekommen ist.
3.5.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren
Der Fachgruppenbericht Gynäkologie des ZI-Praxis-Panels weist für das Jahr 2010
sowohl bei operativ als auch bei konservativ tätigen gynäkologischen Praxen einen
Anteil der Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren an den
Gesamtaufwendungen von 6% aus. In ländlichen Gebieten und in verdichteten
Kreisen beträgt der Anteil ebenfalls 6%, während er in Kernstädten bei 7% liegt.110
Für eine Praxis aus dem Bereich allgemeine Gynäkologie liegen damit die
Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren für das Jahr 2010 bei ca. 7.700 Euro
pro Jahr und Inhaber.
In
der
Kostenstrukturerhebung
des
Statistischen
Bundesamtes
für
das
Erhebungsjahr 2011 liegt kein statistisch belastbarer Wert für Aufwendungen für
Versicherungen,
Beiträge
und
Gebühren
von
Einzelpraxen
im
Bereich
Frauenheilkunde vor.111 Die apoBank weist in ihrer Analyse für diese Kostenart keine
Daten gesondert aus, sondern subsumiert diese unter den allgemeinen/sonstigen
Kosten. In der DATEV-Analyse von Einzelpraxen im Bereich Frauenheilkunde
belaufen sich die Betriebsausgaben für Beiträge und Versicherungen für das Jahr
2013 auf ca. 8.900 Euro.112 Da wie gezeigt wurde kein Unterschied zwischen
operativ und konservativ tätigen gynäkologischen Praxen vorliegt und auch die
Praxislage keinen großen Einfluss auf die Versicherungskosten hat, wird aus
109
Vgl. DATEV (2014a), o. S.
110
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f.
111
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 56.
112
Vgl. DATEV (2014a), o. S.
70
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Aktualitätsgründen der Wert aus der DATEV-Analyse in Höhe von 8.900 Euro
herangezogen.
3.5.7 Fortbildungskosten
Im ZI-Praxis-Panel beläuft sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den
Gesamtaufwendungen für gynäkologische Praxen im Jahr 2010 auf 1%. Dies gilt
sowohl für operativ tätige gynäkologische Praxen als auch für konservativ tätige
gynäkologische Praxen („allgemeine Gynäkologie“) sowie für gynäkologische Praxen
in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.113 Für Praxen
im Bereich allgemeine Gynäkologie liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 1.300
Euro pro Jahr und Inhaber. Bei Einzelpraxen im Bereich Frauenheilkunde belaufen
sich in der DATEV-Analyse die Reise- und Fortbildungskosten für das Jahr 2013 auf
ca. 1.600 Euro.114 In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes
sowie in der Analyse der apoBank wird kein Wert für Aufwendungen für
Fortbildungen gesondert erhoben bzw. ausgewiesen. Da bei den Fortbildungskosten
– wie gezeigt wurde – kein Unterschied zwischen operativ und konservativ tätigen
sowie zwischen urbanen und ländlichen gynäkologischen Praxen vorliegt, wird aus
Aktualitätsgründen der Wert aus der DATEV-Analyse in Höhe von 1.600 Euro
herangezogen.
3.5.8 Sonstige Kosten
Die
Anteile
der
sonstigen
Kosten
von
gynäkologischen
Praxen
an
den
Gesamtaufwendungen lagen für konservativ tätige gynäkologische Praxen im Jahr
2010 gemäß der Fachgruppenauswertung Gynäkologie des ZI-Praxis-Panels bei
10%. Zwischen gynäkologischen Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen und
in ländlichen Gebieten variierten die Anteile nicht und betrugen jeweils 10%.115 Da
die synthetische Musterpraxis eine konservativ tätige gynäkologische Praxis
(„allgemeine Gynäkologie“) ist, werden die entsprechenden Kosten herangezogen,
die rechnerisch bei ca. 12.900 Euro pro Jahr und Inhaber liegen.
113
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f.
114
Vgl. DATEV (2014a), o. S.
115
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f.
71
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.5.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Frauenheilkunde
In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische Musterpraxis für
Frauenheilkunde zusammengefasst und den in der EBM-Kalkulation berücksichtigten
Kostenarten zur Ermittlung des technischen Leistungsanteils zugeordnet.
Tabelle 5:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Frauenheilkunde
Kostenarten in der EBM-Kalkulation
Kostenarten der synthetischen
Musterpraxis
Höhe der Kosten der
synthetischen Musterpraxis
Personalkosten
Personalkosten
83.000 €
Miete für Praxisräume
18.100 €
Kosten für die apparative Ausstattung
(inkl. Wartung) und Praxisausstattung
19.700 €
Fremdkapitalzinsen und
kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
14.200 €
Kosten für die Anschaffung von
Praxisbedarf
Material- und Laborkosten
7.700 €
Versicherungskosten
Versicherungskosten, Beiträge und
Gebühren
8.900 €
Fortbildungskosten
Fortbildungskosten
1.600 €
Sonstige Kosten
Sonstige Kosten
12.900 €
Miete für Praxisräume
Energiekosten
Miete für Geräte / Leasing
Kosten für die Anschaffung
geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)
Abschreibungen (AfA)
Fremdkapitalzinsen
Kalkulatorischer Eigenkapitalzins
Summe
166.100 €
Quelle: Eigene Darstellung.
72
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten für den technischen Leistungsanteil in
der synthetischen Musterpraxis für Frauenheilkunde auf ca. 166.100 Euro pro Jahr.
Die apoBank gibt in ihrer Analyse die durchschnittliche Summe der Ausgaben einer
frauenärztlichen Einzelpraxis im Jahr 2012 in Deutschland mit ca. 166.800 Euro
an.116 In der DATEV-Analyse von Einzelpraxen im Bereich Frauenheilkunde betragen
die gesamten Betriebsausgaben im Jahr 2013 ca. 162.700 Euro. 117 In der
Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes werden die durchschnittlichen
Kosten für eine Einzelpraxis im Bereich Frauenheilkunde für das Erhebungsjahr 2011
mit ca. 144.300 Euro angegeben.118 Das ZI-Praxis-Panel weist für das Jahr 2010
durchschnittliche Gesamtaufwendungen von allen gynäkologischen Praxen in Höhe
von 150.000 Euro pro Jahr und Praxisinhaber aus.119 Damit liegen die ermittelten
Kosten der frauenärztlichen Musterpraxis inmitten der Werte der genannten
Statistiken bzw. Analysen. Da bei der synthetischen Musterpraxis die Kostenstruktur
für eine konservative Frauenarztpraxis im ländlichen Raum in Bayern abgeleitet
wurde, ist eine Abweichung der Kosten vom deutschen Durchschnitt der anderen
Datenquellen durchaus realistisch.
116
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 6.
117
Vgl. DATEV (2014a), o. S.
118
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 57.
119
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 26.
73
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.6
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Dermatologie
Als Nächstes wird der Fachbereich Dermatologie analysiert. Hierbei stehen wie
auch schon bei den HNO-Ärzten und den Gynäkologen konservativ tätige Arztpraxen
im Vordergrund, welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen.
Deshalb werden bei Verwendung des Fachgruppenberichts des ZI-Praxis-Panels
vorwiegend nicht die operativ, sondern die konservativ tätigen Dermatologen
berücksichtigt. Des Weiteren wird neben den Kosten des ZI-Praxis-Panels wieder
Bezug auf die Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes
genommen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Kostenarten der EBMKalkulation sowie der Spezifika einer dermatologischen Einzelpraxis im ländlichen
Gebiet. Als Datenquelle werden zudem Zahlen der Deutschen Apotheker- und
Ärztebank (apoBank) einbezogen. Analysen bzw. Daten von DATEV liegen nicht vor.
Es wird im Folgenden die Höhe der Kosten der unter Punkt 3.1 dargestellten
Kostenarten unserer synthetischen Musterpraxis für Dermatologie beziffert.
3.6.1 Personalkosten
Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr
2010
im
Bereich
Dermatologie
ausgewiesen,
dass
die
nicht-ärztliche
Jahresarbeitszeit in einer Einzelpraxis 4.866 Stunden je Praxis und damit auch je
Inhaber betragen hat. Im Bereich der konservativen Dermatologie wurde eine nichtärztliche Jahresarbeitszeit in Höhe von 4.502 Stunden je Praxis unabhängig von der
Organisationsform der Praxis ermittelt. In den ländlichen Regionen lagen bei den
dermatologischen
Praxen
die
nicht-ärztlichen
Jahresarbeitszeiten
tendenziell
niedriger als in Kernstädten und in verdichteten Kreisen. Es wurde unabhängig von
der Organisationsform für Kernstädte ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 6.379
Stunden je Praxis, für verdichtete Kreise in Höhe von 6.351 Stunden je Praxis und für
ländliche Gebiete in Höhe von 5.912 Stunden je Praxis ermittelt. Je Praxisinhaber
kehrt sich diese Tendenz allerdings um und die Werte reduzieren sich auf
durchschnittlich 4.599 Stunden (Kernstädte), 5.114 Stunden (verdichtete Kreise)
sowie auf 5.146 Stunden (ländliche Gebiete).120
120
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 28ff. Bei
konservativ tätigen dermatologischen Praxen liegt im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-
74
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den
genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 2,75 Vollzeitkräfte
(konservative dermatologische Praxis) bis 3,61 Vollzeitäquivalente (dermatologische
Praxis im ländlichen Gebiet) an Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen pro
dermatologische Praxis benötigt. Da es sich bei der synthetischen Musterpraxis um
eine konservativ tätige dermatologische Einzelpraxis in einer ländlichen Region
handelt, wird davon ausgegangen, dass 3,5 Vollzeitkräfte benötigt werden, um die
hautärztliche Praxis adäquat betreiben zu können. Hierbei teilen sich diese wie folgt
auf:

1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA)

1,5 Medizinische Fachangestellte (MFA) und

1 Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung.
Unter Berücksichtigung dieser Personalausstattung der hautärztlichen Musterpraxis
werden die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl Bruttolöhne
und -gehälter sowie Sozialabgaben des Arbeitgebers. Die Personalkosten stellen
auch bei den Hautärzten bezogen auf den relativen Anteil und somit auch auf die
absolute Höhe die wichtigste Kostenart dar.
Es wird davon ausgegangen, dass die leitende Medizinische Fachangestellte der
Arztpraxis sich in der Tätigkeitsgruppe V121 und in der 4. Stufe (ab dem 13. bis zum
16. Berufsjahr) befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in
Praxis-Panels der relative Standardfehler bei der nicht-ärztlichen Arbeitszeit über 10%, d. h. es liegt
eine statistische Unsicherheit vor.
121
„Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind
Fortbildungsmaßnahmen
Berufserfahrung.
Hierbei
von
sind
insgesamt
eine
mindestens
Fortbildung
von
360
mind.
Stunden
120
und
Stunden
entsprechende
und
weitere
Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen.
Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.“ (Verband medizinischer
Fachberufe e. V. (2013), S. 4)
75
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Teilzeit in die Tätigkeitsgruppe II122
und in die 2. Stufe (ab dem 5. bis zum 8.
Berufsjahr) eingruppiert. Eine weitere Medizinische Fachangestellte ist der
Tätigkeitsgruppe I123 und der 1. Stufe (ab dem 1. bis zum 4. Berufsjahr) zugeordnet.
Die letzte Medizinische Fachangestellte befindet sich in der hautärztlichen
Musterpraxis noch in Ausbildung im 1. Jahr. Für das genannte Personal fallen in der
Musterpraxis unter Berücksichtigung des Gehaltstarifvertrages für Medizinische
Fachangestellte/Arzthelferinnen die folgenden Kosten (inkl. Sozialabgaben des
Arbeitgebers) pro Jahr an:

ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 4. Stufe):
ca. 41.200 Euro

MFA (Tätigkeitsgruppe II, 2. Stufe, Teilzeitkraft):
ca. 15.600 Euro

MFA (Tätigkeitsgruppe I, 1. Stufe):
ca. 26.700 Euro

MFA (in Ausbildung, 1. Jahr):
ca. 10.600 Euro.
In Summe belaufen sich die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis auf ca.
94.100 Euro. Dieser Wert ist in etwa genauso hoch wie die durchschnittlichen
Personalaufwendungen bei Einzelpraxen für Haut- und Geschlechtskrankheiten im
Jahr 2011, der in der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen
Bundesamtes mit 93.000 Euro (Bruttoentgelte + Sozialaufwendungen) ausgewiesen
wird.124 Dies gilt auch für den von der apoBank ermittelten Wert für das Jahr 2012 in
Höhe von ca. 91.000 Euro.125 Der im ZI-Praxispanel ausgewiesene Wert für die
durchschnittlichen Personalaufwendungen im Jahr 2010 in Höhe von 78.200 Euro
122
„Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse
und
Fähigkeiten
in
Fortbildungsmaßnahmen
einem
von
Arbeitsbereich
insgesamt
erworben
mindestens
40
wurden.
Stunden
Voraussetzung
und/oder
sind
entsprechende
Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3)
123
„Ausführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen, wobei Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten vorausgesetzt werden, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Medizinische Fachangestellte mit der Prüfung vor der Ärztekammer erworben wurden.“ (Verband
medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3)
124
125
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 107.
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 9. Durchschnittswert für hautärztliche
Einzelpraxis in Bayern.
76
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
weicht hingegen deutlich von den Personalkosten der synthetischen Musterpraxis
und der beiden anderen genannten Analysen ab.126 Dies kann unter anderem daran
liegen, dass dies die ältesten hier einbezogenen Daten sind und es seitdem zu
Tarifsteigerungen bei den Gehältern von Medizinischen Fachangestellten gekommen
ist. Deshalb sind die genannten Personalkosten der dermatologischen Musterpraxis
in Höhe von 94.100 Euro als realistisch anzusehen.
3.6.2 Miete für Praxisräume
In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im
Fachbereich
Dermatologie
ermittelt,
dass die
durchschnittliche
Fläche
von
dermatologischen Einzelpraxen 177 m2 betragen hat. Für konservativ tätige
dermatologische Praxen wurde unabhängig von der Organisationsform eine Fläche
von 141 m2 ermittelt.127 Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einem
konservativ tätigen Hautarzt ausgehen, werden für die Berechnung der Mietkosten
141 m2 herangezogen.
Die Raumkosten variieren bei den Hautarztpraxen insbesondere zwischen ländlichen
und urbanen Gegenden deutlich, wobei die Preise je Quadratmeter in den
Kernstädten
am
höchsten
sind.
Auch
zwischen
Einzelpraxen
und
Gemeinschaftspraxen sind kleinere Unterschiede zu verzeichnen, wobei in
Gemeinschaftspraxen etwas höhere Mieten je Quadratmeter gezahlt werden. Dies
lässt sich dadurch erklären, dass durch die gemeinschaftliche Nutzung der
Praxisräume die anteiligen Kosten je Arzt trotzdem geringer ausfallen als für einen
einzelnen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von
einer ländlichen Hautarztpraxis ausgehen, werden die Mietkosten für den ländlichen
Raum herangezogen. Gemäß der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels
wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Dermatologie für ländliche Regionen ein
Wert für die Raumkosten inklusive Nebenkosten je Quadratmeter in Höhe von 8,86
Euro ermittelt.128
126
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 52.
127
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 16ff.
128
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 17.
77
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Damit ergibt sich für die dermatologische Musterpraxis ein rechnerischer Wert für die
Miete für Praxisräume in Höhe von 1.249 Euro pro Monat. Dies entspricht Mietkosten
(inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von ca. 15.000 Euro pro
Jahr. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine konservative
Schätzung handelt, da die Mietpreise seit dem Jahr 2010 inflationsbedingt gestiegen
sind. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes
liegen die Mietaufwendungen für Praxisräume sowie für Heizung, Strom, Gas und
Wasser bei Einzelpraxen für Haut- und Geschlechtskrankheiten deutlich höher, d. h.
bei ca. 23.000 Euro für das Jahr 2011.129 Die apoBank weist in ihrer Analyse für das
Jahr 2012 bei hautärztlichen Einzelpraxen in Bayern sogar durchschnittliche
Raumkosten von ca. 25.000 Euro aus.130 Allerdings beinhalten die genannten
Statistiken bzw. Analysen nicht nur konservative, sondern auch operative
Hautarztpraxen, die aufgrund eines größeren Raumbedarfs höhere Mietkosten
haben. Zudem differenzieren die Statistiken nicht zwischen urbanen und ländlichen
Hautarztpraxen und berücksichtigen somit nicht die Unterschiede bei den
Mietpreisen, die zwischen Stadt und Land bei dermatologischen Praxen um ca. 26%
auseinanderliegen. Deshalb wird gemäß dem Vorsichtsprinzip der niedrigere Wert für
ländliche Hautarztpraxen in Höhe von 15.000 Euro verwendet. Damit wird der
Tatsache Rechnung getragen, dass es sich in dem hier entwickelten Modell um eine
ländliche Arztpraxis handelt, die bezogen auf die Mietkosten in der Regel Vorteile
hat.
3.6.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels und von der apoBank
zurückgegriffen. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen
Bundesamtes werden für Einzelpraxen für Haut- und Geschlechtskrankheiten keine
Werte für diese Kostenarten ausgewiesen.
Im Jahr 2010 belief sich in konservativ tätigen dermatologischen Praxen der Anteil
der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten auf 1% der
129
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 102ff.
130
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 9.
78
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Gesamtaufwendungen. Dies gilt für dermatologische Praxen in Kernstädten sowie in
ländlichen
Gebieten.
In
verdichteten
Kreisen
wurde
ein
Anteil
von
2%
ausgewiesen.131 Für konservativ tätige Hautarztpraxen im ländlichen Raum liegt der
rechnerische Wert damit bei ca. 1.300 Euro pro Jahr und Inhaber.
Die Anteile der Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen variierten laut dem
Fachgruppenbericht des ZI-Praxis-Panels bei dermatologischen Praxen im Jahr 2010
zwischen den operativen tätigen (7%) und den konservativ tätigen Dermatologen
(5%) sowie zwischen dermatologischen Praxen in Kernstädten (6%), in verdichteten
Kreisen (8%) sowie in ländlichen Gebieten (7%).132 Es werden die Kosten für eine
ländliche dermatologische Praxis herangezogen, die im Jahr 2010 rechnerisch bei
ca. 9.100 Euro pro Jahr und Inhaber lagen. Dies ist deutlich weniger im Vergleich zu
den Abschreibungen für hautärztliche Einzelpraxen in Bayern im Jahr 2012, die in
der Analyse der apoBank mit durchschnittlich ca. 17.400 Euro angegeben wurden.133
Aus Konsistenzgründen werden für die synthetische Musterpraxis Abschreibungen
aus der Analyse des ZI in Höhe von 9.100 Euro herangezogen, da auch bei den
Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten sowie bei den Aufwendungen für
Wartung und Instandhaltung auf Daten des ZI zurückgegriffen wird. Somit wird die
apparative Ausstattung mit Daten aus einer einheitlichen Quelle abgebildet und die
Gefahr von redundanten Kosten vermieden. Allerdings ist unter Berücksichtigung der
genannten Analyse der apoBank davon auszugehen, dass damit die aktuellen
Abschreibungen von Hautärzten unterschätzt werden.
Für den Anteil der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung an den
Gesamtaufwendungen wurden für operativ tätige (2%) und für konservativ tätige
dermatologische Praxen (1%) für das Jahr 2010 voneinander abweichende Werte in
der
Fachgruppenauswertung
des
ZI-Praxis-Panels
ausgewiesen.
Zwischen
dermatologische Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen
Gebieten gab es keine Unterschiede. Hier lag der Anteil jeweils bei 2%.134 Für eine
131
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f.
132
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f.
133
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 9.
134
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f.
79
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
ländliche dermatologische Praxis liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 2.600
Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische Musterpraxis
herangezogen.
Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung
(inkl. Wartung) und Praxisausstattung der hautärztlichen Musterpraxis in Höhe
von ca. 13.000 Euro pro Jahr.
3.6.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
Für die synthetische
Praxisinvestitionen
bei
Hautarztpraxis werden Daten von der
Übernahme
einer
hautärztlichen
apoBank zu
Einzelpraxis
in
Westdeutschland im Jahr 2011/2012 herangezogen. Es wird dort ein gesamtes
durchschnittliches Investitionsvolumen in Höhe von 201.000 Euro ausgewiesen.
Hinzu kommt noch ein Betriebsmittelkredit in durchschnittlicher Höhe von 47.000
Euro, so dass sich insgesamt ein Finanzierungsvolumen von 248.000 Euro ergibt.135
Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4 berechneten durchschnittlichen
Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum, dass eine Zinsbelastung
(kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in Höhe von ca. 14.900 Euro
pro Jahr besteht.
3.6.5 Material- und Laborkosten
Im Fachgruppenbericht Dermatologie des ZI-Praxis-Panels wird für das Jahr 2010
bei operativ tätigen dermatologischen Praxen ein Anteil der Aufwendungen für
Material und Labor inklusive der Kosten für die Nutzung von externer Infrastruktur an
den Gesamtaufwendungen von 8% ausgewiesen und bei konservativ tätigen
dermatologischen Praxen von 5%. In Kernstädten und in verdichteten Kreisen
beträgt der Anteil bei Berücksichtigung von allen dermatologischen Praxen im
Durchschnitt 8%, während er in ländlichen Gebieten bei 6% liegt.136 Für die
synthetische Musterpraxis wird der Wert von konservativ tätigen dermatologischen
Praxen herangezogen. Dieser beträgt für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 6.300 Euro
pro Jahr und Inhaber.
135
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2013), S. 26.
136
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f.
80
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
In
der
Kostenstrukturerhebung
des
Statistischen
Bundesamtes
für
das
Erhebungsjahr 2011 belaufen sich die Aufwendungen für Material, Laborarbeiten und
Nutzung von OP-Zentren auf insgesamt ca. 14.700 Euro.137 Die apoBank weist in
ihrer Analyse Material- und Laborkosten für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 10.900
Euro aus.138 Damit liegen die Material- und Laborkosten in den anderen Analysen
deutlich höher als im ZI-Praxis-Panel. Eine Erklärung hierfür ist, dass dort auch
operativ tätige Hautärzte einbezogen werden sowie Praxen in urbanen Gegenden,
die – wie gezeigt – jeweils höhere Material- und Laborkosten haben und somit den
Durchschnitt erhöhen. Dennoch ist davon auszugehen, dass die angesetzten 6.300
Euro von konservativ tätigen Hautärzten die heutigen Material- und Laborkosten
leicht unterschätzen, da es seit 2010 zu Preissteigerungen gekommen ist.
3.6.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren
Der Fachgruppenbericht Dermatologie des ZI-Praxis-Panels weist für das Jahr 2010
sowohl bei operativ als auch bei konservativ tätigen dermatologischen Praxen einen
Anteil der Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren an den
Gesamtaufwendungen von 5% aus. Dies gilt ebenfalls im Durchschnitt für alle
dermatologischen Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen und in ländlichen
Gebieten.139 Für eine konservativ tätige dermatologische Praxis liegen damit die
Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren für das Jahr 2010 bei ca. 6.300 Euro
pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische Musterpraxis
herangezogen.
In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes wird für das
Erhebungsjahr 2011 ein Wert für Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und
Gebühren von Einzelpraxen für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Höhe von
5.300 Euro ausgewiesen.140 Die apoBank gibt in ihrer Analyse für diese Kostenart
keine
Daten
gesondert
an,
sondern
subsumiert
diese
allgemeinen/sonstigen Kosten.
137
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 103.
138
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 9.
139
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f.
140
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 104.
81
unter
den
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.6.7 Fortbildungskosten
Im ZI-Praxis-Panel beläuft sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den
Gesamtaufwendungen für dermatologische Praxen im Jahr 2010 auf 1%. Dies gilt
sowohl für operativ tätige dermatologische Praxen als auch für konservativ tätige
dermatologische Praxen sowie im Durchschnitt für alle dermatologischen Praxen in
Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.141 Für die
synthetische Musterpraxis wird der Wert von konservativ tätigen dermatologischen
Praxen herangezogen. Dieser beträgt für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 1.300 Euro
pro Jahr und Inhaber. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes
sowie in der Analyse der apoBank wird kein Wert für Aufwendungen für
Fortbildungen gesondert erhoben bzw. ausgewiesen.
3.6.8 Sonstige Kosten
Die Anteile der sonstigen Kosten
von dermatologischen Praxen an den
Gesamtaufwendungen lagen für konservativ tätige dermatologische Praxen im Jahr
2010 gemäß der Fachgruppenauswertung Dermatologie des ZI-Praxis-Panels bei
13%, während der Wert für operativ tätige dermatologische Praxen mit 11%
angegeben wurde. Die Anteile für alle dermatologischen Praxen variierten zwischen
Praxen in Kernstädten (12%) bzw. in verdichteten Kreisen (12%) und in ländlichen
Gebieten (10%).142 Da die synthetische Musterpraxis eine konservativ tätige
dermatologische Praxis ist, werden die entsprechenden Kosten herangezogen, die
rechnerisch bei ca. 16.400 Euro pro Jahr und Inhaber liegen.
3.6.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Dermatologie
In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische Musterpraxis für
Dermatologie zusammengefasst und den in der EBM-Kalkulation berücksichtigten
Kostenarten zur Ermittlung des technischen Leistungsanteils zugeordnet.
141
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f.
142
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f.
82
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Tabelle 6:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Dermatologie
Kostenarten in der EBM-Kalkulation
Kostenarten der synthetischen
Musterpraxis
Höhe der Kosten der
synthetischen Musterpraxis
Personalkosten
Personalkosten
94.100 €
Miete für Praxisräume
15.000 €
Kosten für die apparative Ausstattung
(inkl. Wartung) und Praxisausstattung
13.000 €
Fremdkapitalzinsen und
kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
14.900 €
Kosten für die Anschaffung von
Praxisbedarf
Material- und Laborkosten
6.300 €
Versicherungskosten
Versicherungskosten, Beiträge und
Gebühren
6.300 €
Fortbildungskosten
Fortbildungskosten
1.300 €
Sonstige Kosten
Sonstige Kosten
16.400 €
Miete für Praxisräume
Energiekosten
Miete für Geräte / Leasing
Kosten für die Anschaffung
geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)
Abschreibungen (AfA)
Fremdkapitalzinsen
Kalkulatorischer Eigenkapitalzins
Summe
167.300 €
Quelle: Eigene Darstellung.
83
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten für den technischen Leistungsanteil in
der synthetischen Musterpraxis für Dermatologie auf ca. 167.300 Euro pro Jahr. Die
apoBank gibt in ihrer Analyse die durchschnittliche Summe der Ausgaben einer
hautärztlichen Einzelpraxis im Jahr 2012 in Deutschland mit ca. 220.500 Euro an,
allerdings liegt der durchschnittliche Wert für hautärztliche Einzelpraxen in Bayern
bei
lediglich
198.400
Euro
und
damit
um
ca.
10%
niedriger
als
der
Bundesdurchschnitt.143 In der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes
werden die durchschnittlichen Kosten für eine Einzelpraxis für Haut- und
Geschlechtskrankheiten für das Erhebungsjahr 2011 mit ca. 195.700 Euro
angegeben.144
Das
ZI-Praxis-Panel
weist
hingegen
für
das
Jahr
2010
durchschnittliche Gesamtaufwendungen von konservativ tätigen dermatologischen
Praxen in Höhe von lediglich 118.800 Euro pro Jahr und Praxisinhaber aus. Bei
Berücksichtigung aller dermatologischer Praxen, d. h. sowohl konservativ als auch
operativ tätiger Dermatologen, ist der Durchschnitt der gesamten Aufwendungen mit
162.900 Euro aber deutlich höher.145 Damit liegen die ermittelten Kosten der
dermatologischen Musterpraxis inmitten der Werte der genannten Statistiken bzw.
Analysen. Da bei der synthetischen Musterpraxis die Kostenstruktur für eine
konservative tätige dermatologische Einzelpraxis im ländlichen Raum abgeleitet
wurde, ist eine Abweichung der Kosten vom deutschen Durchschnitt der anderen
Datenquellen durchaus realistisch. Es ist zu bedenken, dass in den Analysen des
Statistischen Bundesamtes und der apoBank nicht nur konservativ tätige ländliche
Praxen, sondern auch städtische und vor allem operativ tätige Praxen enthalten sind,
die den Durchschnitt der Kosten deutlich nach oben heben.
143
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 8f.
144
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 105.
145
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 26.
84
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.7
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Urologie
An dieser Stelle wird der Fachbereich Urologie analysiert. Hierbei stehen wie auch
bei den anderen Fachbereichen konservativ tätige Arztpraxen im Vordergrund,
welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Deshalb werden bei
Verwendung des Fachgruppenberichts des ZI-Praxis-Panels vorwiegend nicht die
operativ tätigen Urologen und auch nicht Urologen mit Röntgen, Labor und
Tumortherapie, sondern die sonstigen Urologen berücksichtigt. Des Weiteren wird
neben den Kosten des ZI-Praxis-Panels wieder Bezug auf die Kostenstrukturstatistik
für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes genommen. Dies geschieht unter
Berücksichtigung der Kostenarten der EBM-Kalkulation sowie der Spezifika einer
urologischen Einzelpraxis im ländlichen Gebiet. Als Datenquelle werden zudem
Zahlen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) einbezogen. Analysen
bzw. Daten von DATEV liegen nicht vor. Es wird im Folgenden die Höhe der Kosten
der unter Punkt 3.1 dargestellten Kostenarten unserer synthetischen Musterpraxis für
Urologie beziffert.
3.7.1 Personalkosten
Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr
2010 im Bereich Urologie ausgewiesen, dass die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in
einer Einzelpraxis 5.193 Stunden je Praxis und damit auch je Inhaber betragen hat.
Im Bereich der sonstigen Urologen wurde eine nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in
Höhe von 5.352 Stunden je Praxis bzw. 4.770 Stunden je Inhaber unabhängig von
der Organisationsform der Praxis ermittelt. In den ländlichen Regionen lagen bei den
urologischen Praxen die nicht-ärztlichen Jahresarbeitszeiten tendenziell niedriger als
in Kernstädten und vor allem als in verdichteten Kreisen. Es wurde unabhängig von
der Organisationsform für Kernstädte ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 6.581
Stunden je Praxis, für verdichtete Kreise in Höhe von 7.328 Stunden je Praxis und für
ländliche Gebiete in Höhe von 6.519 Stunden je Praxis ermittelt. Je Praxisinhaber
reduzieren sich die Werte auf durchschnittlich 4.603 Stunden (Kernstädte), 5.116
Stunden (verdichtete Kreise) sowie auf 4.571 Stunden (ländliche Gebiete).146
146
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 28ff. Bei
ländlichen urologischen Praxen liegt im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels
85
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den
genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 2,79 Vollzeitkräfte (ländliche
urologische Praxis je Inhaber) bis 3,26 Vollzeitäquivalente (sonstige Urologen je
Praxis
unabhängig
von
der
Organisationsform)
an
Medizinischen
Fachangestellten/Arzthelferinnen pro urologische Praxis benötigt. Da es sich bei der
synthetischen Musterpraxis um eine konservativ tätige urologische Einzelpraxis in
einer ländlichen Region handelt, wird davon ausgegangen, dass 3 Vollzeitkräfte
benötigt werden, um die Urologie-Praxis adäquat betreiben zu können. Hierbei teilen
sich diese wie folgt auf:

1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA)

1 Medizinische Fachangestellte (MFA) und

1 Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung.
Unter Berücksichtigung dieser Personalausstattung der urologischen Musterpraxis
werden die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl Bruttolöhne
und -gehälter sowie Sozialabgaben des Arbeitgebers. Die Personalkosten stellen
auch bei den Urologen bezogen auf den relativen Anteil und somit auch auf die
absolute Höhe die wichtigste Kostenart dar.
Es wird davon ausgegangen, dass sich die leitende Medizinische Fachangestellte
der Arztpraxis in der Tätigkeitsgruppe V147 und in der 4. Stufe (ab dem 13. bis zum
16. Berufsjahr) befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in die
der relative Standardfehler bei der nicht-ärztlichen Arbeitszeit über 10%, d. h. es liegt eine statistische
Unsicherheit vor.
147
„Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind
Fortbildungsmaßnahmen
Berufserfahrung.
Hierbei
von
sind
insgesamt
eine
mindestens
Fortbildung
von
360
mind.
Stunden
120
und
Stunden
entsprechende
und
weitere
Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen.
Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.“ (Verband medizinischer
Fachberufe e. V. (2013), S. 4)
86
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Tätigkeitsgruppe II148
und in die 2. Stufe (ab dem 5. bis zum 8. Berufsjahr)
eingruppiert. Die letzte
Medizinische Fachangestellte
befindet sich in der
urologischen Musterpraxis noch in Ausbildung im 2. Jahr. Für das genannte Personal
fallen in der Musterpraxis unter Berücksichtigung des Gehaltstarifvertrages für
Medizinische
Fachangestellte/Arzthelferinnen
die
folgenden
Kosten
(inkl.
Sozialabgaben des Arbeitgebers) pro Jahr an:

ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 4. Stufe): ca. 41.200 Euro

MFA (Tätigkeitsgruppe II, 2. Stufe):
ca. 31.200 Euro

MFA (in Ausbildung, 2. Jahr):
ca. 11.300 Euro.
In Summe belaufen sich die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis auf ca.
83.700 Euro. Dieser Wert liegt in etwa in der Mitte zwischen den Werten aus der
Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes und aus der
Analyse
der
apoBank.
Die
durchschnittlichen
Personalaufwendungen
bei
Einzelpraxen für Urologie im Jahr 2011 wurden in der Kostenstrukturstatistik für
Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes mit 77.000 Euro (Bruttoentgelte +
Sozialaufwendungen) ausgewiesen.149 In der Analyse der apoBank wurde ein Wert
für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 86.600 Euro ermittelt.150 Der im ZI-Praxispanel
ausgewiesene
Wert
für
die
durchschnittlichen
Personalaufwendungen
in
urologischen Praxen im Jahr 2010 in Höhe von 73.800 Euro weicht hingegen etwas
von den Personalkosten der synthetischen Musterpraxis und der beiden anderen
genannten Analysen ab.151 Dies kann unter anderem daran liegen, dass dies die
ältesten hier einbezogenen Daten sind und es seitdem zu Tarifsteigerungen bei den
148
„Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse
und
Fähigkeiten
in
Fortbildungsmaßnahmen
einem
von
Arbeitsbereich
insgesamt
erworben
mindestens
40
wurden.
Stunden
Voraussetzung
und/oder
sind
entsprechende
Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3)
149
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 131. Der angegebene Wert ist statistisch relativ unsicher
und die Aussagekraft damit nur eingeschränkt.
150
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 17. Durchschnittswert für urologische
Einzelpraxis in Bayern.
151
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 72.
87
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Gehältern von
Medizinischen Fachangestellten gekommen ist. Deshalb sind die
genannten Personalkosten der urologischen Musterpraxis in Höhe von 83.700 Euro
als realistisch anzusehen.
3.7.2 Miete für Praxisräume
In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im
Fachbereich Urologie ermittelt, dass die durchschnittliche Fläche von urologischen
Einzelpraxen 185 m2 betragen hat. Für konservativ tätige urologische Praxen
(„sonstige Urologen“) wurde unabhängig von der Organisationsform eine Fläche von
180 m2 ermittelt.152 Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einem konservativ
tätigen Urologen ausgehen, werden für die Berechnung der Mietkosten 180 m2
herangezogen.
Die Raumkosten variieren bei den urologischen Praxen insbesondere zwischen
ländlichen und urbanen Gegenden deutlich, wobei die Preise je Quadratmeter in den
Kernstädten
am
höchsten
sind.
Auch
zwischen
Einzelpraxen
und
Gemeinschaftspraxen sind kleinere Unterschiede zu verzeichnen, wobei in
Gemeinschaftspraxen etwas höhere Mieten je Quadratmeter gezahlt werden. Dies
lässt sich dadurch erklären, dass durch die gemeinschaftliche Nutzung der
Praxisräume die anteiligen Kosten je Arzt trotzdem geringer ausfallen als für einen
einzelnen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von
einer ländlichen urologischen Praxis ausgehen, werden die Mietkosten für den
ländlichen Raum herangezogen. Gemäß der Fachgruppenauswertung des ZI-PraxisPanels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Urologie für ländliche Regionen ein
Wert für die Raumkosten inklusive Nebenkosten je Quadratmeter in Höhe von 9,01
Euro ermittelt.153
Damit ergibt sich für die urologische Musterpraxis ein rechnerischer Wert für die
Miete für Praxisräume in Höhe von 1.622 Euro pro Monat. Dies entspricht Mietkosten
152
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 16ff.
153
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 17. Bei ländlichen
urologischen Praxen liegt im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels der relative
Standardfehler bei der Praxisfläche und den Aufwendungen für die Flächennutzung über 10%, d. h. es
liegt eine statistische Unsicherheit vor.
88
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
(inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von ca. 19.500 Euro pro
Jahr. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine konservative
Schätzung handelt, da die Mietpreise seit dem Jahr 2010 inflationsbedingt gestiegen
sind. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes
liegen die Mietaufwendungen für Praxisräume sowie für Heizung, Strom, Gas und
Wasser bei Einzelpraxen für Urologie deutlich höher, d. h. bei ca. 27.500 Euro für
das Jahr 2011.154 Die apoBank weist in ihrer Analyse für das Jahr 2012 bei
urologischen Einzelpraxen in Bayern sogar durchschnittliche Raumkosten von ca.
35.100 Euro aus.155 Allerdings beinhalten die genannten Statistiken bzw. Analysen
nicht nur konservative, sondern auch operative urologische Praxen, die aufgrund
eines größeren Raumbedarfs höhere Mietkosten haben. Zudem differenzieren die
Statistiken
nicht
zwischen
urbanen
und
ländlichen
Urologie-Praxen
und
berücksichtigen somit nicht die Unterschiede bei den Mietpreisen, die zwischen Stadt
und
Land
bei
urologischen
Praxen
um
ca.
34%,
d.
h.
sehr
deutlich
auseinanderliegen. Deshalb wird gemäß dem Vorsichtsprinzip der niedrigere Wert für
ländliche urologische Praxen in Höhe von 19.500 Euro verwendet. Damit wird der
Tatsache Rechnung getragen, dass es sich in dem hier entwickelten Modell um eine
ländliche Arztpraxis handelt, die bezogen auf die Mietkosten in der Regel Vorteile
hat.
3.7.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels und von der apoBank
zurückgegriffen. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen
Bundesamtes werden für Praxen für Urologie keine Werte für diese Kostenarten
ausgewiesen.
Im Jahr 2010 belief sich in konservativ tätigen urologischen Praxen („sonstige
Urologen“) der Anteil der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten auf
2% der Gesamtaufwendungen. Dies entspricht auch dem Durchschnitt für alle
154
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 126ff. Bei dem für Heizung, Strom, Gas und Wasser für
Einzelpraxen für Urologie ermittelten Wert liegt eine statistische Unsicherheit vor.
155
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 17.
89
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
urologischen Praxen und gilt im Durchschnitt auch für alle urologischen Praxen in
Kernstädten sowie in verdichteten Kreisen. Für Praxen in ländlichen Regionen wurde
ein Anteil von 3% ausgewiesen.156 Damit liegt für ländliche urologische Praxen der
rechnerische Wert der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten bei ca.
4.700 Euro pro Jahr und Inhaber.
In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurden die Anteile der
Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen für konservativ tätige urologische
Praxen im Jahr 2010 in einer Höhe von 9% ausgewiesen. Dies entspricht auch dem
Durchschnitt für alle urologischen Praxen. Die durchschnittlichen Anteile variieren
zwischen urologischen Praxen in Kernstädten (8%) bzw. in ländlichen Regionen (8%)
und in verdichteten Kreisen (9%).157 Es werden die Kosten für eine ländliche
urologische Praxis herangezogen, die im Jahr 2010 rechnerisch bei ca. 12.600 Euro
pro Jahr und Inhaber lagen. Dies ist deutlich weniger im Vergleich zu den
Abschreibungen für urologische Einzelpraxen in Bayern im Jahr 2012, die in der
Analyse der apoBank mit durchschnittlich ca. 20.200 Euro angegeben wurden.158
Aus Konsistenzgründen werden für die synthetische Musterpraxis Abschreibungen
aus der Analyse des ZI in Höhe von 12.600 Euro herangezogen, da auch bei den
Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten sowie bei den Aufwendungen für
Wartung und Instandhaltung auf Daten des ZI zurückgegriffen wird. Somit wird die
apparative Ausstattung mit Daten aus einer einheitlichen Quelle abgebildet und die
Gefahr von redundanten Kosten vermieden. Allerdings ist unter Berücksichtigung der
genannten Analyse der apoBank davon auszugehen, dass damit die aktuellen
Abschreibungen von Urologen unterschätzt werden.
Für den Anteil der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung an den
Gesamtaufwendungen wurde für konservativ tätige urologische Praxen für das Jahr
156
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f. Bei
urologischen Praxen in Kernstädten sowie in ländlichen Räumen liegt im Rahmen der
Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels der relative Standardfehler bei den ausgewiesenen
Werten über 10%, d. h. es liegt eine statistische Unsicherheit vor.
157
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f.
158
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 17.
90
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
2010 in der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels ein Wert in Höhe von 2%
ausgewiesen. Dies entspricht auch dem Durchschnittswert für alle urologischen
Praxen. Für alle urologischen Praxen in Kernstädten sowie in verdichteten Kreisen
wurde ebenfalls ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 2% ermittelt und für alle
urologischen Praxen in ländlichen Regionen ein durchschnittlicher Wert in Höhe von
3%.159 Für eine ländliche urologische Praxis liegt der rechnerische Wert der
Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung damit bei ca. 4.700 Euro pro Jahr
und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische Musterpraxis herangezogen.
Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung
(inkl. Wartung) und Praxisausstattung der urologischen Musterpraxis in Höhe von
ca. 22.000 Euro pro Jahr.
3.7.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
Für die synthetische Urologie-Musterpraxis werden Daten von der apoBank zu
Praxisinvestitionen
bei
Übernahme
einer
urologischen
Einzelpraxis
in
Westdeutschland im Jahr 2011/2012 herangezogen. Es wird dort ein gesamtes
durchschnittliches Investitionsvolumen in Höhe von 311.000 Euro ausgewiesen.
Hinzu kommt noch ein Betriebsmittelkredit in durchschnittlicher Höhe von 61.000
Euro, so dass sich insgesamt ein Finanzierungsvolumen von 372.000 Euro ergibt.160
Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4 berechneten durchschnittlichen
Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum, dass eine Zinsbelastung
(kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in Höhe von ca. 22.300 Euro
pro Jahr besteht.
3.7.5 Material- und Laborkosten
Im Fachgruppenbericht Urologie des ZI-Praxis-Panels wird für das Jahr 2010 bei
konservativ tätigen urologischen Praxen („sonstige Urologen“) ein Anteil der
Aufwendungen für Material und Labor inklusive der Kosten für die Nutzung von
externer Infrastruktur an den Gesamtaufwendungen von 8% ausgewiesen. Der
entsprechende Durchschnittswert für alle urologischen Praxen liegt bei 11%. In
159
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f.
160
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2013), S. 26.
91
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Kernstädten beträgt der Anteil bei Berücksichtigung von allen urologischen Praxen
im Durchschnitt 12%, während er in verdichteten Kreisen bei 11% und in ländlichen
Regionen bei 10% liegt.161 Für die synthetische Musterpraxis wird der Wert von
konservativ tätigen urologischen Praxen herangezogen. Dieser beträgt für das Jahr
2010 rechnerisch ca. 12.600 Euro pro Jahr und Inhaber.
In
der
Kostenstrukturerhebung
des
Statistischen
Bundesamtes
für
das
Erhebungsjahr 2011 belaufen sich die Aufwendungen für Material, Laborarbeiten und
Nutzung von OP-Zentren auf insgesamt ca. 19.700 Euro.162 Die apoBank weist in
ihrer Analyse für Einzelpraxen in Bayern Material- und Laborkosten für das Jahr
2012 in Höhe von ca. 23.900 Euro aus.163 Damit liegen die Material- und
Laborkosten in den beiden anderen Analysen deutlich höher als im ZI-Praxis-Panel.
Eine Erklärung hierfür ist, dass dort auch operativ tätige Urologen, Urologen mit
eigenem Labor sowie Urologen, die eine Tumortherapie erbringen, einbezogen
werden. Zudem werden auch Praxen in urbanen Gegenden, die – wie gezeigt –
jeweils höhere Material- und Laborkosten haben und somit den Durchschnitt
erhöhen, inkludiert. Dennoch ist davon auszugehen, dass die angesetzten 12.600
Euro die heutigen Material- und Laborkosten von konservativ tätigen Urologen leicht
unterschätzen, da es seit 2010 zu Preissteigerungen gekommen ist.
3.7.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren
Der Fachgruppenbericht Urologie des ZI-Praxis-Panels weist für das Jahr 2010
sowohl für alle urologischen Praxen als auch für konservativ tätige urologische
Praxen einen durchschnittlichen Anteil der Aufwendungen für Versicherungen,
Beiträge und Gebühren an den Gesamtaufwendungen von 5% aus. Dies gilt
ebenfalls im Durchschnitt für alle urologischen Praxen in Kernstädten, während der
durchschnittliche Wert in verdichteten Kreisen und in ländlichen Regionen bei 4%
liegt.164
Für
eine
konservativ
tätige
urologische
Praxis
liegen
damit
die
Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren für das Jahr 2010 bei ca. 7.800 Euro
161
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f.
162
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 127.
163
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 17.
164
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f.
92
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische Musterpraxis
herangezogen.
In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes wird für das
Erhebungsjahr 2011 ein Wert für Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und
Gebühren von Einzelpraxen für Urologie in Höhe von 4.800 Euro ausgewiesen.165
Die apoBank gibt in ihrer Analyse für diese Kostenart keine Daten gesondert an,
sondern subsumiert diese unter den allgemeinen/sonstigen Kosten.
3.7.7 Fortbildungskosten
Im ZI-Praxis-Panel beläuft sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den
Gesamtaufwendungen für urologische Praxen im Jahr 2010 auf 1%. Dies gilt sowohl
für alle urologischen Praxen als auch für konservativ tätige urologische Praxen sowie
im Durchschnitt auch für alle urologischen Praxen in Kernstädten, in verdichteten
Kreisen und in ländlichen Gebieten.166 Für die synthetische Musterpraxis wird der
Wert von konservativ tätigen urologischen Praxen herangezogen. Dieser beträgt für
das Jahr 2010 rechnerisch ca. 1.600 Euro pro Jahr und Inhaber. In der
Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sowie in der Analyse der
apoBank wird kein Wert für Aufwendungen für Fortbildungen gesondert erhoben
bzw. ausgewiesen.
3.7.8 Sonstige Kosten
Die
Anteile
der
sonstigen
Kosten
von
urologischen
Praxen
an
den
Gesamtaufwendungen lagen für konservativ tätige urologische Praxen im Jahr 2010
gemäß der Fachgruppenauswertung Urologie des ZI-Praxis-Panels bei 10%,
während der durchschnittliche Wert für alle urologischen Praxen mit 11% angegeben
wurde. Die durchschnittlichen Anteile für alle urologischen Praxen variierten
zwischen Praxen in Kernstädten (13%), in verdichteten Kreisen (9%) und in
ländlichen Regionen (10%).167 Da die synthetische Musterpraxis eine konservativ
165
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 128.
166
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f.
167
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f.
93
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
tätige urologische Praxis ist, werden die entsprechenden Kosten herangezogen, die
rechnerisch bei ca. 15.600 Euro pro Jahr und Inhaber liegen.
3.7.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Urologie
In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische Musterpraxis für
Urologie zusammengefasst und den in der EBM-Kalkulation berücksichtigten
Kostenarten zur Ermittlung des technischen Leistungsanteils zugeordnet.
94
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Tabelle 7:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Urologie
Kostenarten in der EBM-Kalkulation
Kostenarten der synthetischen
Musterpraxis
Höhe der Kosten der
synthetischen Musterpraxis
Personalkosten
Personalkosten
83.700 €
Miete für Praxisräume
19.500 €
Kosten für die apparative Ausstattung
(inkl. Wartung) und Praxisausstattung
22.000 €
Fremdkapitalzinsen und
kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
22.300 €
Kosten für die Anschaffung von
Praxisbedarf
Material- und Laborkosten
12.600 €
Versicherungskosten
Versicherungskosten, Beiträge und
Gebühren
7.800 €
Fortbildungskosten
Fortbildungskosten
1.600 €
Sonstige Kosten
Sonstige Kosten
15.600 €
Miete für Praxisräume
Energiekosten
Miete für Geräte / Leasing
Kosten für die Anschaffung
geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)
Abschreibungen (AfA)
Fremdkapitalzinsen
Kalkulatorischer Eigenkapitalzins
Summe
185.100 €
Quelle: Eigene Darstellung.
95
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten für den technischen Leistungsanteil in
der synthetischen Musterpraxis für Urologie auf ca. 185.100 Euro pro Jahr. Die
apoBank gibt in ihrer Analyse die durchschnittliche Summe der Ausgaben einer
urologischen Einzelpraxis im Jahr 2012 in Deutschland mit ca. 206.800 Euro an.168 In
der
Kostenstrukturstatistik
des
Statistischen
Bundesamtes
werden
die
durchschnittlichen Kosten für eine Einzelpraxis für Urologie für das Erhebungsjahr
2011 mit ca. 190.100 Euro angegeben.169 Das ZI-Praxis-Panel weist hingegen für
das Jahr 2010 durchschnittliche Gesamtaufwendungen von konservativ tätigen
urologischen Praxen in Höhe von lediglich 162.000 Euro pro Jahr und Praxisinhaber
aus. Bei Berücksichtigung aller urologischer Praxen, d. h. sowohl konservativ als
auch operativ tätiger Urologen, ist der Durchschnitt der gesamten Aufwendungen mit
180.100 Euro aber deutlich höher.170 Damit liegen die ermittelten Kosten der
urologischen Musterpraxis inmitten der Werte der genannten Statistiken bzw.
Analysen. Da bei der synthetischen Musterpraxis die Kostenstruktur für eine
konservative tätige urologische Einzelpraxis im ländlichen Raum abgeleitet wurde, ist
eine Abweichung der Kosten vom deutschen Durchschnitt der anderen Datenquellen
durchaus realistisch. Es ist zu bedenken, dass in den Analysen des Statistischen
Bundesamtes und der apoBank nicht nur konservativ tätige ländliche Praxen,
sondern auch städtische und vor allem operativ tätige Praxen enthalten sind, die den
Durchschnitt der Kosten deutlich nach oben heben.
168
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 16.
169
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 129.
170
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 26.
96
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.8
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Augenheilkunde
Als Nächstes wird der Fachbereich Augenheilkunde analysiert. Hierbei stehen wie
auch bei den anderen Fachbereichen konservativ tätige Arztpraxen im Vordergrund,
welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Deshalb werden bei
Verwendung des Fachgruppenberichts des ZI-Praxis-Panels vorwiegend nicht die
operativ, sondern die konservativ tätigen Augenärzte berücksichtigt. Des Weiteren
wird
neben
den
Kosten
des
ZI-Praxis-Panels
wieder
Bezug
auf
die
Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes genommen.
Dies geschieht unter Berücksichtigung der Kostenarten der EBM-Kalkulation sowie
der Spezifika einer augenärztlichen Einzelpraxis im ländlichen Gebiet. Als
Datenquelle werden zudem Zahlen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank
(apoBank) einbezogen. Analysen bzw. Daten von DATEV liegen nicht vor. Es wird im
Folgenden die Höhe der Kosten der unter Punkt 3.1 dargestellten Kostenarten
unserer synthetischen Musterpraxis für Augenheilkunde beziffert.
3.8.1 Personalkosten
Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr
2010
im
Bereich
Augenheilkunde
ausgewiesen,
dass
die
nicht-ärztliche
Jahresarbeitszeit in einer Einzelpraxis 4.466 Stunden je Praxis und damit auch je
Inhaber betragen hat. Im Bereich der konservativen Augenärzte wurde eine nichtärztliche Jahresarbeitszeit in Höhe von 4.421 Stunden je Praxis bzw. 4.267 Stunden
je Inhaber unabhängig von der Organisationsform der Praxis ermittelt. In den
ländlichen Regionen lagen bei den ophthalmologischen Praxen die nicht-ärztlichen
Jahresarbeitszeiten tendenziell niedriger als in Kernstädten und vor allem als in
verdichteten Kreisen. Es wurde unabhängig von der Organisationsform für
Kernstädte ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 4.706 Stunden je Praxis, für
verdichtete Kreise in Höhe von 6.175 Stunden je Praxis und für ländliche Gebiete in
Höhe von 4.283 Stunden je Praxis ermittelt. Je Praxisinhaber reduzieren sich die
Werte auf durchschnittlich 3.923 Stunden (Kernstädte), 5.173 Stunden (verdichtete
Kreise) sowie auf 3.694 Stunden (ländliche Gebiete).171
171
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 28ff.
97
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den
genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 2,26 Vollzeitkräfte (ländliche
ophthalmologische
Praxis
je
Inhaber)
bis
2,73
Vollzeitäquivalente
(ophthalmologische Einzelpraxis) an Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen
pro ophthalmologische Praxis benötigt. Da es sich bei der synthetischen
Musterpraxis um eine konservativ tätige ophthalmologische Einzelpraxis in einer
ländlichen Region handelt, wird davon ausgegangen, dass 2,5 Vollzeitkräfte
benötigt werden, um die Augenarztpraxis adäquat betreiben zu können. Hierbei
teilen sich diese wie folgt auf:

1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA)

0,5 Medizinische Fachangestellte (MFA) und

1 Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung.
Unter
Berücksichtigung
dieser
Personalausstattung
der
ophthalmologischen
Musterpraxis werden die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl
Bruttolöhne
und
-gehälter
sowie
Sozialabgaben
des
Arbeitgebers.
Die
Personalkosten stellen auch bei den Augenärzten bezogen auf den relativen Anteil
und somit auch auf die absolute Höhe die wichtigste Kostenart dar.
Es wird davon ausgegangen, dass sich die leitende Medizinische Fachangestellte
der Arztpraxis in der Tätigkeitsgruppe V172 und in der 5. Stufe (ab dem 17.
Berufsjahr)
befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in
Teilzeit (Halbtagsstelle) in die Tätigkeitsgruppe IV173 und in die 3. Stufe (ab dem 9.
172
„Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind
Fortbildungsmaßnahmen
Berufserfahrung.
Hierbei
von
sind
insgesamt
eine
mindestens
Fortbildung
von
360
mind.
Stunden
120
und
Stunden
entsprechende
und
weitere
Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen.
Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit“ (Verband medizinischer
Fachberufe e. V. (2013), S. 5)
173
„Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse
98
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
bis zum 12. Berufsjahr) eingruppiert. Die letzte Medizinische Fachangestellte
befindet sich in der ophthalmologischen Musterpraxis noch in Ausbildung im 2. Jahr.
Für das genannte Personal fallen in der Musterpraxis unter Berücksichtigung des
Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen die folgenden
Kosten (inkl. Sozialabgaben des Arbeitgebers) pro Jahr an:

ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 5. Stufe):

MFA (Tätigkeitsgruppe IV, 3. Stufe, Teilzeit): ca. 18.500 Euro

MFA (in Ausbildung, 2. Jahr):
ca. 45.500 Euro
ca. 11.300 Euro.
In Summe belaufen sich die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis auf ca.
75.300 Euro. Dieser Wert liegt in etwa so hoch wie die durchschnittlichen
Personalaufwendungen
von
Einzelpraxen
für
Augenheilkunde
in
der
Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes, die für das
Jahr 2011 mit 75.000 Euro (Bruttoentgelte + Sozialaufwendungen) ausgewiesen
wurden.174 Der im ZI-Praxispanel ausgewiesene Wert für die durchschnittlichen
Personalaufwendungen in ophthalmologischen Praxen im Jahr 2010 liegt etwas
niedriger, d. h. in einer Höhe von 72.700 Euro.175 In der Analyse der apoBank wurde
hingegen ein Wert für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 100.600 Euro ermittelt.176
Damit liegt der Wert der apoBank-Analyse deutlich höher als in der synthetischen
Musterpraxis, was daran liegt, dass dort sowohl operative als auch städtische Praxen
in den Durchschnittswert einfließen und diesen nach oben ziehen. Dennoch kann es
sein, dass die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis leicht unterschätzt
werden, da die beiden Analyse des ZI und des Statistischen Bundesamtes eine
ähnliche Höhe aufweisen und auf Daten zurückgreifen, in denen die mittlerweile
und
Fähigkeiten
in
Fortbildungsmaßnahmen
einem
von
Arbeitsbereich
insgesamt
erworben
mindestens
40
wurden.
Stunden
Voraussetzung
und/oder
sind
entsprechende
Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3)
174
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 75.
175
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 50.
176
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 5. Durchschnittswert für augenärztliche
Einzelpraxis in Bayern.
99
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
realisierten Tarifsteigerungen bei den Gehältern von Medizinischen Fachangestellten
nicht eingeflossen sind.
3.8.2 Miete für Praxisräume
In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im
Fachbereich Augenheilkunde ermittelt, dass die durchschnittliche Fläche von
ophthalmologischen Einzelpraxen 165 m2 betragen hat. Für konservativ tätige
augenärztliche Praxen wurde unabhängig von der Organisationsform eine Fläche
von 141 m2 ermittelt.177 Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einem
konservativ tätigen Augenarzt ausgehen, werden für die Berechnung der Mietkosten
141 m2 herangezogen.
Die Raumkosten variieren bei den ophthalmologischen Praxen insbesondere
zwischen ländlichen und urbanen Gegenden deutlich, wobei die Preise je
Quadratmeter in den Kernstädten am höchsten sind. Auch zwischen Einzelpraxen
und Gemeinschaftspraxen sind kleinere Unterschiede zu verzeichnen, wobei in
Gemeinschaftspraxen etwas höhere Mieten je Quadratmeter gezahlt werden. Dies
lässt sich dadurch erklären, dass durch die gemeinschaftliche Nutzung der
Praxisräume die anteiligen Kosten je Arzt trotzdem geringer ausfallen als für einen
einzelnen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von
einer ländlichen ophthalmologischen Praxis ausgehen, werden die Mietkosten für
den ländlichen Raum herangezogen. Gemäß der Fachgruppenauswertung des ZIPraxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Augenheilkunde für ländliche
Regionen ein Wert für die Raumkosten inklusive Nebenkosten je Quadratmeter in
Höhe von 9,39 Euro ermittelt.178
Damit ergibt sich für die augenärztliche Musterpraxis ein rechnerischer Wert für die
Miete für Praxisräume in Höhe von 1.324 Euro pro Monat. Dies entspricht Mietkosten
(inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von ca. 15.900 Euro pro
Jahr. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes
liegt kein statistisch belastbarer Wert für Mietaufwendungen für Praxisräume sowie
177
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 16ff.
178
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 17.
100
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
für Heizung, Strom, Gas und Wasser bei Einzelpraxen für Augenheilkunde für das
Jahr 2011 vor.179 Die apoBank weist in ihrer Analyse für das Jahr 2012 bei
augenärztlichen
Einzelpraxen
in
Bayern
deutlich
höhere
durchschnittliche
Raumkosten von ca. 27.700 Euro aus.180 Allerdings beinhaltet diese Analyse nicht
nur konservative, sondern auch operative Praxen, die aufgrund eines größeren
Raumbedarfs höhere Mietkosten haben. Zudem differenziert die Analyse der
apoBank nicht zwischen urbanen und ländlichen Augenarztpraxen und berücksichtigt
somit nicht die Unterschiede bei den Mietpreisen, die zwischen Stadt und Land bei
ophthalmologischen Praxen um ca. 31%, d. h. sehr deutlich auseinanderliegen. Es
ist dennoch davon auszugehen, dass es sich bei den Raumkosten der synthetischen
Musterpraxis um eine konservative Schätzung handelt, da die Mietpreise seit dem
Jahr
2010
inflationsbedingt
gestiegen
sind.
Trotzdem
wird
gemäß
dem
Vorsichtsprinzip der niedrigere Wert für ländliche augenärztliche Praxen in Höhe von
15.900 Euro verwendet. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich
in dem hier entwickelten Modell um eine ländliche Arztpraxis handelt, die bezogen
auf die Mietkosten in der Regel Vorteile hat.
3.8.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels und von der apoBank
zurückgegriffen. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen
Bundesamtes werden für Einzelpraxen für Augenheilkunde keine Werte für diese
Kostenarten ausgewiesen.
Im Jahr 2010 belief sich in konservativ tätigen augenärztlichen Praxen Anteil der
Aufwendungen
für
Miete
bzw.
Leasing
von
Geräten
auf
2%
der
Gesamtaufwendungen. Dies entspricht auch dem Durchschnitt für alle Praxen für
Augenheilkunde und gilt im Durchschnitt auch für alle ophthalmologischen Praxen in
verdichteten Kreisen. Für Praxen in ländlichen Regionen wurde ein Anteil von 1%
und in Kernstädten von 3% ausgewiesen.181 Für augenärztliche Praxen in ländlichen
179
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 70ff.
180
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 5.
181
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f.
101
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Regionen liegt der rechnerische Wert der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von
Geräten bei ca. 1.600 Euro pro Jahr und Inhaber.
In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurden die Anteile der
Abschreibungen
an
den
Gesamtaufwendungen
für
konservativ
tätige
augenärztliche Praxen im Jahr 2010 in einer Höhe von 6% ausgewiesen. Für alle
Praxen im Fachbereich Augenheilkunde lag der durchschnittliche Anteil bei 8%, da
dieser durch die operativ tätigen ophthalmologischen Praxen nach oben gezogen
wurde. Die durchschnittlichen Anteile variieren zwischen allen ophthalmologischen
Praxen in Kernstädten (7%) bzw. in ländlichen Regionen (11%) und in verdichteten
Kreisen (8%).182 Es werden die Kosten für eine ländliche augenärztliche Praxis
herangezogen, die im Jahr 2010 rechnerisch bei ca. 17.900 Euro pro Jahr und
Inhaber lagen. Dieser Wert entspricht in etwa den Abschreibungen für augenärztliche
Einzelpraxen in Bayern im Jahr 2012, die in der Analyse der apoBank mit
durchschnittlich ca. 17.100 Euro angegeben wurden.183 Aus Konsistenzgründen
werden für die synthetische Musterpraxis Abschreibungen aus der Analyse des ZI in
Höhe von 17.900 Euro herangezogen, da auch bei den Aufwendungen für Miete
bzw. Leasing von Geräten sowie bei den Aufwendungen für Wartung und
Instandhaltung auf Daten des ZI zurückgegriffen wird. Somit wird die apparative
Ausstattung mit Daten aus einer einheitlichen Quelle abgebildet und die Gefahr von
redundanten Kosten vermieden.
Für den Anteil der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung an den
Gesamtaufwendungen wurde für konservativ tätige augenärztliche Praxen für das
Jahr 2010 in der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels ein Wert in Höhe
von 2% ausgewiesen. Dies entspricht auch dem Durchschnittswert für alle
augenärztlichen Praxen. Für alle augenärztlichen Praxen in Kernstädten sowie in
verdichteten Kreisen wurde ebenfalls ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 2%
ermittelt
und
für
alle
augenärztliche
Praxen
in
ländlichen
Regionen
ein
durchschnittlicher Wert in Höhe von 3%.184 Für eine ländliche augenärztliche Praxis
182
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f.
183
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 5.
184
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f.
102
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
liegt der rechnerische Wert der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung damit
bei ca. 4.900 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische
Musterpraxis herangezogen.
Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung
(inkl. Wartung) und Praxisausstattung der augenärztlichen Musterpraxis in Höhe
von ca. 24.400 Euro pro Jahr.
3.8.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
Für die synthetische ophthalmologische Musterpraxis werden Daten von der
apoBank zu Praxisinvestitionen bei Übernahme einer augenärztlichen Einzelpraxis in
Westdeutschland im Jahr 2011/2012 herangezogen. Es wird dort ein gesamtes
durchschnittliches Investitionsvolumen in Höhe von 244.000 Euro ausgewiesen.
Hinzu kommt noch ein Betriebsmittelkredit in durchschnittlicher Höhe von 39.000
Euro, so dass sich insgesamt ein Finanzierungsvolumen von 283.000 Euro ergibt.185
Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4 berechneten durchschnittlichen
Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum, dass eine Zinsbelastung
(kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in Höhe von ca. 17.000 Euro
pro Jahr besteht.
3.8.5 Material- und Laborkosten
Im Fachgruppenbericht Augenheilkunde des ZI-Praxis-Panels wird für das Jahr 2010
bei konservativ tätigen augenärztlichen Praxen ein Anteil der Aufwendungen für
Material und Labor inklusive der Kosten für die Nutzung von externer Infrastruktur an
den
Gesamtaufwendungen
von
2%
ausgewiesen.
Der
entsprechende
Durchschnittswert für alle augenärztlichen Praxen liegt bei 7%, da operative
ophthalmologische Praxen höhere Material- und Laborkosten aufweisen und somit
den Durchschnitt nach oben heben. In Kernstädten beträgt der Anteil bei
Berücksichtigung von allen augenärztlichen Praxen im Durchschnitt 5%, während er
in verdichteten Kreisen bei 6% und in ländlichen Regionen bei 9% liegt.186 Für die
synthetische Musterpraxis wird der Wert von konservativ tätigen augenärztlichen
185
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2013), S. 22.
186
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f.
103
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Praxen herangezogen, da der Wert für die ländlichen Augenarztpraxen durch die
Einbeziehung von operativen Praxen deutlich höher ausfällt als bei konservativen
Ausgenärzten. Die Material- und Laborkosten betragen bei konservativ tätigen
augenärztlichen Praxen für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 2.200 Euro pro Jahr und
Inhaber.
In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes wird für das
Erhebungsjahr 2011 kein statistisch zuverlässiger Wert für Aufwendungen für
Material, Laborarbeiten und Nutzung von OP-Zentren von augenärztlichen
Einzelpraxen ausgewiesen.187 Die apoBank weist in ihrer Analyse für augenärztliche
Einzelpraxen in Bayern Material- und Laborkosten für das Jahr 2012 in Höhe von ca.
38.600 Euro aus.188 Damit liegen die Material- und Laborkosten in der Analyse der
apoBank wesentlich höher als im ZI-Praxis-Panel. Dies liegt vor allem daran, dass in
die Analyse operativ tätige Augenärzte einbezogen werden, die wesentlich höhere
Aufwendungen in diesem Bereich haben im Vergleich zu konservativ tätigen
Augenärzten. Dennoch ist davon auszugehen, dass die angesetzten 2.200 Euro die
heutigen
Material-
und
Laborkosten
von
konservativ
tätigen
Augenärzten
unterschätzen, da es seit 2010 zu Preissteigerungen gekommen ist und der deutliche
Unterschied zur Analyse der apoBank nicht allein durch die operativ tätigen
Augenärzte erklärt werden kann.
3.8.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren
Der Fachgruppenbericht Augenheilkunde des ZI-Praxis-Panels weist für das Jahr
2010 für konservativ tätige augenärztlichen Praxen einen durchschnittlichen Anteil
der
Aufwendungen
für
Versicherungen,
Beiträge
und
Gebühren
an
den
Gesamtaufwendungen von 5% aus. Für alle augenärztlichen Praxen, d. h. unter
Einbeziehung sowohl von konservativ als auch von operativ tätigen Augenärzten,
liegt der Wert bei 4%. Dies gilt ebenfalls im Durchschnitt für alle augenärztlichen
Praxen in verdichteten Kreisen und in ländlichen Regionen, während der
durchschnittliche Wert in Kernstädten bei 5% liegt.189 Für eine konservativ tätige
187
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 70f.
188
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 5.
189
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f.
104
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
augenärztliche Praxis liegen damit die Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren
für das Jahr 2010 bei ca. 5.500 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die
synthetische Musterpraxis herangezogen.
In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes wird für das
Erhebungsjahr 2011 kein Wert für Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und
Gebühren von Einzelpraxen für Augenheilkunde ausgewiesen.190 Die apoBank gibt in
ihrer Analyse für diese Kostenart keine Daten gesondert an, sondern subsumiert
diese unter den allgemeinen/sonstigen Kosten.
3.8.7 Fortbildungskosten
Im ZI-Praxis-Panel beläuft sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den
Gesamtaufwendungen für augenärztliche Praxen im Jahr 2010 auf 1%. Dies gilt
sowohl für alle augenärztlichen Praxen als auch für konservativ tätige augenärztliche
Praxen sowie im Durchschnitt auch für alle augenärztlichen Praxen in Kernstädten, in
verdichteten
Kreisen
und
in
ländlichen
Gebieten.191
Für
die
synthetische
Musterpraxis wird der Wert von konservativ tätigen augenärztlichen Praxen
herangezogen. Dieser beträgt für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 1.100 Euro pro Jahr
und Inhaber. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sowie in
der Analyse der apoBank wird kein Wert für Aufwendungen für Fortbildungen
gesondert erhoben bzw. ausgewiesen.
3.8.8 Sonstige Kosten
Die
Anteile
der
sonstigen
Kosten
von
augenärztlichen
Praxen
an
den
Gesamtaufwendungen lagen für konservativ tätige augenärztliche Praxen im Jahr
2010 gemäß der Fachgruppenauswertung Augenheilkunde des ZI-Praxis-Panels bei
11%, während der durchschnittliche Wert für alle augenärztlichen Praxen mit 10%
angegeben wurde. Die durchschnittlichen Anteile für alle augenärztlichen Praxen
variierten zwischen Praxen in Kernstädten (11%) bzw. in verdichteten Kreisen (11%)
und in ländlichen Regionen (8%).192 Da die synthetische Musterpraxis eine
190
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 70ff.
191
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f.
192
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f.
105
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
konservativ tätige augenärztliche Praxis ist, werden die entsprechenden Kosten
herangezogen, die rechnerisch bei ca. 12.100 Euro pro Jahr und Inhaber liegen.
3.8.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Augenheilkunde
In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische Musterpraxis für
Augenheilkunde zusammengefasst und den in der EBM-Kalkulation berücksichtigten
Kostenarten zur Ermittlung des technischen Leistungsanteils zugeordnet.
106
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Tabelle 8:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Augenheilkunde
Kostenarten in der EBM-Kalkulation
Kostenarten der synthetischen
Musterpraxis
Höhe der Kosten der
synthetischen Musterpraxis
Personalkosten
Personalkosten
75.300 €
Miete für Praxisräume
15.900 €
Kosten für die apparative Ausstattung
(inkl. Wartung) und Praxisausstattung
24.400 €
Fremdkapitalzinsen und
kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
17.000 €
Kosten für die Anschaffung von
Praxisbedarf
Material- und Laborkosten
2.200 €
Versicherungskosten
Versicherungskosten, Beiträge und
Gebühren
5.500 €
Fortbildungskosten
Fortbildungskosten
1.100 €
Sonstige Kosten
Sonstige Kosten
12.100 €
Miete für Praxisräume
Energiekosten
Miete für Geräte / Leasing
Kosten für die Anschaffung
geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)
Abschreibungen (AfA)
Fremdkapitalzinsen
Kalkulatorischer Eigenkapitalzins
Summe
153.500 €
Quelle: Eigene Darstellung.
107
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten für den technischen Leistungsanteil in
der synthetischen Musterpraxis für Augenheilkunde auf ca. 153.500 Euro pro Jahr.
Die apoBank gibt in ihrer Analyse die durchschnittliche Summe der Ausgaben einer
augenärztlichen Einzelpraxis im Jahr 2012 in Deutschland mit ca. 224.900 Euro
an.193 In der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes wird für eine
Einzelpraxis für Augenheilkunde für das Erhebungsjahr 2011 kein Wert für die
Gesamtaufwendungen angegeben. Die gesamten Aufwendungen liegen über alle
Praxen für Augenheilkunde im Durschnitt, unabhängig von der Organisationsform der
Praxis, der Praxisausrichtung (operativ vs. konservativ) und der Praxislage (Stadt vs.
Land), bei ca. 213.100 Euro pro Jahr und Praxisinhaber. Allerdings ist dieser Wert
statistisch relativ unsicher.194 Das ZI-Praxis-Panel weist hingegen für das Jahr 2010
durchschnittliche Gesamtaufwendungen von konservativ tätigen augenärztlichen
Praxen in Höhe von lediglich 113.600 Euro pro Jahr und Praxisinhaber aus. Bei
Berücksichtigung aller augenärztlicher Praxen, d. h. sowohl konservativ als auch
operativ tätiger Augenärzte, ist der Durchschnitt der gesamten Aufwendungen mit
151.400 Euro aber deutlich höher.195 Damit liegen die ermittelten Kosten der
augenärztlichen Musterpraxis inmitten der Werte der genannten Statistiken bzw.
Analysen. Da bei der synthetischen Musterpraxis die Kostenstruktur für eine
konservative tätige augenärztliche Einzelpraxis im ländlichen Raum abgeleitet wurde,
ist eine deutliche Abweichung der Kosten vom deutschen Durchschnitt der anderen
Datenquellen durchaus realistisch. Es ist zu bedenken, dass in den Analysen des
Statistischen Bundesamtes und der apoBank nicht nur konservativ tätige ländliche
Praxen, sondern auch städtische und vor allem operativ tätige Praxen enthalten sind,
die den Durchschnitt der Kosten deutlich nach oben heben.
193
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 4.
194
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 73.
195
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 26.
108
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.9
Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Orthopädie
Zum Abschluss der Analyse wird der Fachbereich Orthopädie untersucht. Hierbei
stehen wie auch bei den anderen Fachbereichen konservativ tätige Arztpraxen im
Vordergrund, welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Deshalb
werden bei Verwendung des Fachgruppenberichts des ZI-Praxis-Panels vorwiegend
nicht die operativ tätigen Orthopäden, sondern die Praxen für „allgemeine
Orthopädie“ berücksichtigt. Des Weiteren wird neben den Kosten des ZI-PraxisPanels wieder Bezug auf die Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen
Bundesamtes genommen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Kostenarten
der EBM-Kalkulation sowie der Spezifika einer orthopädischen Einzelpraxis im
ländlichen Raum. Als Datenquelle werden zudem Zahlen der Deutschen Apothekerund Ärztebank (apoBank) und von DATEV einbezogen. Es wird im Folgenden die
Höhe der Kosten der unter Punkt 3.1 dargestellten Kostenarten unserer
synthetischen Musterpraxis für Orthopädie beziffert.
3.9.1 Personalkosten
Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr
2010 im Bereich Orthopädie ausgewiesen, dass die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit
in einer Einzelpraxis 6.291 Stunden je Praxis und damit auch je Inhaber betragen
hat.
Im
Bereich
der
allgemeinen
Orthopädie
wurde
eine
nicht-ärztliche
Jahresarbeitszeit in Höhe von 6.499 Stunden je Praxis bzw. 5.703 Stunden je
Inhaber unabhängig von der Organisationsform der Praxis ermittelt. In den ländlichen
Regionen
lagen
bei
den
orthopädischen
Praxen
die
nicht-ärztlichen
Jahresarbeitszeiten tendenziell niedriger als in Kernstädten und als in verdichteten
Kreisen. Es wurde unabhängig von der Organisationsform für Kernstädte ein
durchschnittlicher Wert in Höhe von 8.132 Stunden je Praxis, für verdichtete Kreise in
Höhe von 9.336 Stunden je Praxis und für ländliche Gebiete in Höhe von 7.181
Stunden je Praxis ermittelt. Je Praxisinhaber reduzieren sich die Werte auf
durchschnittlich 6.152 Stunden (Kernstädte), 6.001 Stunden (verdichtete Kreise)
sowie auf 5.324 Stunden (ländliche Gebiete).196
196
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 28ff.
109
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den
genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 3,25 Vollzeitkräfte (ländliche
orthopädische Praxis je Inhaber) bis 3,97 Vollzeitäquivalente (allgemeine Orthopädie
je
Praxis
unabhängig
von
der
Organisationsform)
an
Medizinischen
Fachangestellten/Arzthelferinnen pro orthopädische Praxis benötigt. Da es sich bei
der
synthetischen
Musterpraxis
um
eine
konservativ
tätige
orthopädische
Einzelpraxis in einer ländlichen Region handelt, wird davon ausgegangen, dass 3,5
Vollzeitkräfte benötigt werden, um die Orthopädie-Praxis adäquat betreiben zu
können. Hierbei teilen sich diese wie folgt auf:

1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA)

1,5 Medizinische Fachangestellte (MFA) und

1 Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung.
Unter Berücksichtigung dieser Personalausstattung der orthopädischen Musterpraxis
werden die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl Bruttolöhne
und -gehälter sowie Sozialabgaben des Arbeitgebers. Die Personalkosten stellen
auch bei den Orthopäden bezogen auf den relativen Anteil und somit auch auf die
absolute Höhe die wichtigste Kostenart dar.
Es wird davon ausgegangen, dass die leitende Medizinische Fachangestellte der
Arztpraxis sich in der Tätigkeitsgruppe V197 und in der 5. Stufe (ab dem 17.
Berufsjahr)
befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in
Teilzeit (Halbtagsstelle) in die Tätigkeitsgruppe IV198 und in die 3. Stufe (ab dem 9.
197
„Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind
Fortbildungsmaßnahmen
Berufserfahrung.
Hierbei
von
sind
insgesamt
eine
mindestens
Fortbildung
von
360
mind.
Stunden
120
und
Stunden
entsprechende
und
weitere
Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen.
Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.“ (Verband medizinischer
Fachberufe e. V. (2013), S. 4)
198
„Selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und/oder vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten,
110
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
bis zum 12. Berufsjahr) eingruppiert. Eine weitere Medizinische Fachangestellte ist
der Tätigkeitsgruppe II199 und der 2. Stufe (ab dem 5. bis zum 8. Berufsjahr)
zugeordnet.
Die
letzte
Medizinische
Fachangestellte
befindet
sich
in
der
orthopädischen Musterpraxis noch in Ausbildung im 2. Jahr. Für das genannte
Personal fallen in der Musterpraxis unter Berücksichtigung des Gehaltstarifvertrages
für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen die folgenden Kosten (inkl.
Sozialabgaben des Arbeitgebers) pro Jahr an:

ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 5. Stufe):
ca. 45.500 Euro

MFA (Tätigkeitsgruppe IV, 3. Stufe, in Teilzeit):
ca. 18.500 Euro

MFA (Tätigkeitsgruppe II, 2. Stufe):
ca. 31.200 Euro

MFA (in Ausbildung, 2. Jahr):
ca. 11.300 Euro.
In Summe belaufen sich die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis auf ca.
106.500 Euro. Dieser Wert liegt auf einem ähnlichen Niveau wie die Zahlen aus den
Analysen von DATEV sowie der apoBank und etwas höher als die Werte aus der
Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes und aus dem
ZI-Praxis-Panel. Die DATEV-Daten weisen für eine Einzelpraxis im Fachbereich
Orthopädie Personalausgaben im Jahr 2013 in Höhe von 108.300 Euro aus.200 In der
Analyse der apoBank wurde ein Wert für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 102.900
Euro ermittelt.201 Die durchschnittlichen Personalaufwendungen bei Einzelpraxen für
Orthopädie im Jahr 2011 wurden in der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des
Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind
Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 120 Stunden und/oder Tätigkeiten in der
systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung der Medizinischen
Fachangestellten.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 4)
199
„Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige
Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse
und
Fähigkeiten
in
Fortbildungsmaßnahmen
einem
von
Arbeitsbereich
insgesamt
erworben
mindestens
40
wurden.
Stunden
Voraussetzung
und/oder
sind
entsprechende
Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3)
200
201
Vgl. DATEV (2014b), o. S.
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 15. Durchschnittswert für orthopädische
Einzelpraxis in Bayern.
111
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Statistischen Bundesamtes mit 93.000 Euro (Bruttoentgelte + Sozialaufwendungen)
ausgewiesen.202 Der im ZI-Praxispanel angegebene Wert für die durchschnittlichen
Personalaufwendungen in orthopädischen Praxen im Jahr 2010 hat 88.700 Euro
betragen.203 Die leicht niedrigeren Werte der beiden zuletzt genannten Statistiken
lassen sich dadurch erklären, dass dies die ältesten hier einbezogenen Daten sind
und es seitdem zu Tarifsteigerungen bei den Gehältern von Medizinischen
Fachangestellten gekommen ist. Deshalb sind die genannten Personalkosten der
orthopädischen Musterpraxis in Höhe von 106.500 Euro als realistisch anzusehen.
3.9.2 Miete für Praxisräume
In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im
Fachbereich
Orthopädie
ermittelt,
dass
die
durchschnittliche
Fläche
von
orthopädischen Einzelpraxen 262 m2 betragen hat. Für konservativ tätige
orthopädische Praxen („allgemeine Orthopädie“) wurde unabhängig von der
Organisationsform eine Fläche von 236 m2 ermittelt.204 Da wir bei der synthetischen
Musterpraxis von einem konservativ tätigen Orthopäden ausgehen, werden für die
Berechnung der Mietkosten 236 m2 herangezogen.
Die Raumkosten variieren bei den orthopädischen Praxen nur leicht zwischen
ländlichen und urbanen Gegenden, wobei die Preise je Quadratmeter in den
Kernstädten am höchsten sind. Zwischen Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen
sind
hingegen
deutlichere
Unterschiede
zu
verzeichnen,
wobei
in
Gemeinschaftspraxen um ca. 23% höhere Mieten je Quadratmeter gezahlt werden.
Dies lässt sich dadurch erklären, dass durch die gemeinschaftliche Nutzung der
Praxisräume die anteiligen Kosten je Arzt trotzdem geringer ausfallen als für einen
einzelnen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von
einer ländlichen orthopädischen Praxis ausgehen, werden die Mietkosten für den
ländlichen Raum herangezogen. Gemäß der Fachgruppenauswertung des ZI-PraxisPanels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Orthopädie für ländliche Regionen
202
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 91.
203
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 66.
204
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 16ff.
112
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
ein Wert für die Raumkosten inklusive Nebenkosten je Quadratmeter in Höhe von
10,53 Euro ermittelt.205
Damit ergibt sich für die orthopädische Musterpraxis ein rechnerischer Wert für die
Miete für Praxisräume in Höhe von 2.485 Euro pro Monat. Dies entspricht Mietkosten
(inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von ca. 29.800 Euro pro
Jahr. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine konservative
Schätzung handelt, da die Mietpreise seit dem Jahr 2010 inflationsbedingt gestiegen
sind. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes
liegen die Mietaufwendungen für Praxisräume sowie für Heizung, Strom, Gas und
Wasser bei Einzelpraxen für Orthopädie etwas höher, d. h. bei ca. 30.700 Euro für
das Jahr 2011.206 In der DATEV-Analyse werden für eine Einzelpraxis im
Fachbereich Orthopädie Raumkosten für das Jahr 2013 in Höhe von ca. 31.600 Euro
angegeben.207 Die apoBank weist in ihrer Analyse für das Jahr 2012 bei
orthopädischen Einzelpraxen in Bayern sogar durchschnittliche Raumkosten von ca.
41.300 Euro aus.208 Allerdings beinhalten die genannten Statistiken bzw. Analysen
nicht nur konservative, sondern auch operative orthopädische Praxen, die aufgrund
eines größeren Raumbedarfs höhere Mietkosten haben. Zudem differenzieren die
Statistiken nicht zwischen städtischen und ländlichen Orthopädie-Praxen. Allerdings
sind die Unterschiede zwischen Stadt und Land bei den Mietpreisen von
orthopädischen Praxen mit ca. 9,6% im Vergleich zu anderen Fachrichtungen gering.
Es wird dennoch gemäß dem Vorsichtsprinzip der niedrigere Wert für ländliche
orthopädische Praxen in Höhe von 29.800 Euro verwendet.
3.9.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung
zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels, von der apoBank und von
DATEV
zurückgegriffen.
In
der
Kostenstrukturstatistik
für
Arztpraxen
205
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 17.
206
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 86ff.
207
Vgl. DATEV (2014b), o. S.
208
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 15.
113
des
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Statistischen Bundesamtes werden für Praxen für Orthopädie keine Werte für diese
Kostenarten ausgewiesen.
Im Jahr 2010 belief sich in konservativ tätigen orthopädischen Praxen („allgemeine
Orthopädie“) der Anteil der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten
auf 1% der Gesamtaufwendungen. Für alle orthopädischen Praxen lag dieser Anteil
im Durchschnitt bei 2% und variierte zwischen orthopädischen Praxen in Kernstädten
(1%), in verdichteten Kreisen (2%) sowie in ländlichen Regionen (3%).209 Damit liegt
für ländliche orthopädische Praxen der rechnerische Wert der Aufwendungen für
Miete bzw. Leasing von Geräten bei ca. 4.500 Euro pro Jahr und Inhaber.
In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurden die Anteile der
Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen für konservativ tätige orthopädische
Praxen („allgemeine Orthopädie“) im Jahr 2010 in einer Höhe von 7% ausgewiesen.
Dies entspricht auch dem Durchschnitt für alle orthopädischen Praxen. Die
durchschnittlichen Anteile unterschieden sich zwischen orthopädischen Praxen in
Kernstädten (6%) und in verdichteten Kreisen (7%) bzw. in ländlichen Regionen
(7%).210
Es
werden
die
Kosten
für
eine
ländliche
orthopädische
Praxis
herangezogen, die im Jahr 2010 rechnerisch bei ca. 10.600 Euro pro Jahr und
Inhaber lagen. Dies ist deutlich weniger im Vergleich zu den Abschreibungen für
orthopädische Einzelpraxen in Bayern im Jahr 2012, die in der Analyse der apoBank
mit durchschnittlich ca. 18.200 Euro angegeben wurden.211 In der DATEV-Analyse
werden Abschreibungen für Einzelpraxen im Fachbereich Orthopädie in Höhe von
ca. 12.600 Euro für das Jahr 2013 ausgewiesen. Hinzu kommen noch Kosten für
Praxiseinrichtung in Höhe von ca. 8.700 Euro im Jahr 2013.212 Damit sind die in der
DATEV-Analyse ausgewiesenen Kosten für die apparative Ausstattung und
Praxiseinrichtung insgesamt ebenfalls deutlich höher als im ZI-Praxis-Panel. Aus
Konsistenzgründen
werden
für
die
synthetische
Musterpraxis
trotzdem
Abschreibungen aus der Analyse des ZI in Höhe von 10.600 Euro herangezogen, da
209
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f.
210
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f.
211
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 15.
212
Vgl. DATEV (2014b), o. S.
114
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
auch bei den Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten sowie bei den
Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung auf Daten des ZI zurückgegriffen
wird. Somit wird die apparative Ausstattung mit Daten aus einer einheitlichen Quelle
abgebildet und die Gefahr von redundanten Kosten vermieden. Allerdings ist unter
Berücksichtigung der genannten Analysen von DATEV sowie der apoBank davon
auszugehen,
dass
damit
die
aktuellen
Abschreibungen
von
Orthopäden
unterschätzt werden.
Für den Anteil der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung an den
Gesamtaufwendungen
wurde
für
konservativ
tätige
orthopädische
Praxen
(„allgemeine Orthopädie“) für das Jahr 2010 in der Fachgruppenauswertung des ZIPraxis-Panels ein Wert in Höhe von 2% ausgewiesen. Für alle orthopädischen
Praxen lag der Anteil im Durchschnitt bei 3% und variierte zwischen Kernstädten
(4%), verdichteten Kreisen (2%) und ländlichen Regionen (3%).213 Der rechnerische
Wert der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung liegt für eine ländliche
orthopädische Praxis damit bei ca. 4.500 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert
wird für die synthetische Musterpraxis herangezogen.
Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung
(inkl. Wartung) und Praxisausstattung der orthopädischen Musterpraxis in Höhe
von ca. 19.600 Euro pro Jahr.
3.9.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
Für die synthetische Orthopädie-Musterpraxis werden Daten von der apoBank zu
Praxisinvestitionen
bei
Übernahme
einer
orthopädischen
Einzelpraxis
in
Westdeutschland im Jahr 2011/2012 herangezogen. Es wird dort ein gesamtes
durchschnittliches Investitionsvolumen in Höhe von 354.000 Euro ausgewiesen.
Hinzu kommt noch ein Betriebsmittelkredit in durchschnittlicher Höhe von 51.000
Euro, so dass sich insgesamt ein Finanzierungsvolumen von 405.000 Euro ergibt.214
Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4 berechneten durchschnittlichen
Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum, dass eine Zinsbelastung
213
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f.
214
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2013), S. 31.
115
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
(kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in Höhe von ca. 24.300 Euro
pro Jahr besteht.
3.9.5 Material- und Laborkosten
Im Fachgruppenbericht Orthopädie des ZI-Praxis-Panels wird für das Jahr 2010 bei
konservativ tätigen orthopädischen Praxen („allgemeine Orthopädie“) ein Anteil der
Aufwendungen für Material und Labor inklusive der Kosten für die Nutzung von
externer Infrastruktur an den Gesamtaufwendungen von 6% ausgewiesen. Der
entsprechende Durchschnittswert für alle orthopädischen Praxen liegt bei 8%. In
Kernstädten beträgt der Anteil bei Berücksichtigung von allen orthopädischen Praxen
im Durchschnitt 9%, während er in verdichteten Kreisen und in ländlichen Regionen
jeweils bei 7% liegt.215 Für die synthetische Musterpraxis wird der Wert von
konservativ tätigen orthopädischen Praxen herangezogen. Dieser beträgt für das
Jahr 2010 rechnerisch ca. 10.100 Euro pro Jahr und Inhaber.
In
der
Kostenstrukturerhebung
des
Statistischen
Bundesamtes
für
das
Erhebungsjahr 2011 belaufen sich die Aufwendungen für Material, Laborarbeiten und
Nutzung von OP-Zentren auf insgesamt ca. 19.200 Euro.216 Die apoBank weist in
ihrer Analyse für Einzelpraxen im Fachbereich Orthopädie in Bayern Material- und
Laborkosten für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 21.800 Euro aus.217 In der DATEVAnalyse liegen die Kosten für Praxis- und Laborbedarf (inklusive Fremdleistungen)
für eine Einzelpraxis im Fachbereich Orthopädie für das Jahr 2013 bei ca. 16.000
Euro.218 Damit liegen die Material- und Laborkosten in den genannten Analysen
deutlich höher als im ZI-Praxis-Panel. Eine Erklärung hierfür ist, dass dort auch
operativ tätige Orthopäden einbezogen werden. Zudem werden auch Praxen in
Kernstädten inkludiert, die – wie gezeigt – jeweils höhere Material- und Laborkosten
haben und somit den Durchschnitt erhöhen. Dennoch ist davon auszugehen, dass
die angesetzten 10.100 Euro die heutigen Material- und Laborkosten von konservativ
215
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f.
216
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 87.
217
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 15.
218
Vgl. DATEV (2014b), o. S.
116
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
tätigen Orthopäden leicht unterschätzen, da es seit 2010 zu Preissteigerungen
gekommen ist.
3.9.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren
Der Fachgruppenbericht Orthopädie des ZI-Praxis-Panels weist für das Jahr 2010
sowohl für alle orthopädischen Praxen als auch für konservativ tätige orthopädische
Praxen („allgemeine Orthopädie“) einen durchschnittlichen Anteil der Aufwendungen
für Versicherungen, Beiträge und Gebühren an den Gesamtaufwendungen von 5%
aus. Dies gilt ebenfalls im Durchschnitt für alle orthopädischen Praxen in
verdichteten Kreisen und in ländlichen Regionen, während der durchschnittliche Wert
in Kernstädten bei 6% liegt.219 Für eine konservativ tätige orthopädische Praxis
liegen damit die Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren für das Jahr 2010 bei
ca. 8.500 Euro pro Jahr und Inhaber.
In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes wird für das
Erhebungsjahr
2011
ein
durchschnittlicher
Wert
für
Aufwendungen
für
Versicherungen, Beiträge und Gebühren von Einzelpraxen für Orthopädie in Höhe
von ca. 6.800 Euro ausgewiesen.220 Die apoBank gibt in ihrer Analyse für diese
Kostenart keine Daten gesondert an, sondern subsumiert diese unter den
allgemeinen/sonstigen Kosten. In der DATEV-Analyse von Einzelpraxen im
Fachbereich Orthopädie belaufen sich die Betriebsausgaben für Beiträge und
Versicherungen für das Jahr 2013 auf ca. 10.000 Euro.221 Da wie gezeigt wurde kein
Unterschied zwischen operativ und konservativ tätigen orthopädischen Praxen
vorliegt und auch die Praxislage keinen großen Einfluss auf die Versicherungskosten
hat, wird aus Aktualitätsgründen der Wert aus der DATEV-Analyse in Höhe von
10.000 Euro herangezogen.
219
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f.
220
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 88.
221
Vgl. DATEV (2014b), o. S.
117
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.9.7 Fortbildungskosten
Im ZI-Praxis-Panel beläuft sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den
Gesamtaufwendungen für orthopädische Praxen im Jahr 2010 auf 1%. Dies gilt
sowohl für alle orthopädischen Praxen als auch für konservativ tätige orthopädische
Praxen („allgemeine Orthopädie“) sowie im Durchschnitt auch für alle orthopädischen
Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen und in ländlichen Regionen.222 Die
durchschnittliche Höhe der Fortbildungskosten für konservativ tätige orthopädische
Praxen beträgt damit für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 1.700 Euro pro Jahr und
Inhaber. Bei Einzelpraxen im Fachbereich Orthopädie belaufen sich in der DATEVAnalyse die Reise- und Fortbildungskosten für das Jahr 2013 auf ca. 2.200 Euro.223
In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sowie in der Analyse
der apoBank wird kein Wert für Aufwendungen für Fortbildungen gesondert erhoben
bzw. ausgewiesen. Da bei den Fortbildungskosten – wie gezeigt wurde – kein
Unterschied zwischen operativ und konservativ tätigen sowie zwischen urbanen und
ländlichen orthopädischen Praxen vorliegt, wird aus Aktualitätsgründen der Wert aus
der DATEV-Analyse in Höhe von 2.200 Euro herangezogen.
3.9.8 Sonstige Kosten
Die
Anteile
der
sonstigen
Gesamtaufwendungen
lagen
Kosten
für
von
orthopädischen
konservativ
tätige
Praxen
orthopädische
an
den
Praxen
(„allgemeine Orthopädie“) im Jahr 2010 gemäß der Fachgruppenauswertung
Orthopädie des ZI-Praxis-Panels bei 10%, während der durchschnittliche Wert für
alle orthopädischen Praxen mit 9% angegeben wurde. Die durchschnittlichen Anteile
für alle orthopädischen Praxen variierten zwischen Praxen in Kernstädten (9%) und
Praxen in verdichteten Kreisen (10%) bzw. in ländlichen Regionen (10%).224 Da die
synthetische Musterpraxis eine konservativ tätige orthopädische Praxis ist, werden
die entsprechenden Kosten herangezogen, die rechnerisch bei ca. 16.900 Euro pro
Jahr und Inhaber liegen.
222
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f.
223
Vgl. DATEV (2014a), o. S.
224
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f.
118
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
3.9.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der
synthetischen Musterpraxis für Orthopädie
In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische Musterpraxis für
Orthopädie zusammengefasst und den in der EBM-Kalkulation berücksichtigten
Kostenarten zur Ermittlung des technischen Leistungsanteils zugeordnet.
Tabelle 9:
Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen
Musterpraxis für Orthopädie
Kostenarten in der EBM-Kalkulation
Kostenarten der synthetischen
Musterpraxis
Höhe der Kosten der
synthetischen Musterpraxis
Personalkosten
Personalkosten
106.500 €
Miete für Praxisräume
29.800 €
Kosten für die apparative Ausstattung
(inkl. Wartung) und Praxisausstattung
19.600 €
Fremdkapitalzinsen und
kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
24.300 €
Kosten für die Anschaffung von
Praxisbedarf
Material- und Laborkosten
10.100 €
Versicherungskosten
Versicherungskosten, Beiträge und
Gebühren
10.000 €
Fortbildungskosten
Fortbildungskosten
2.200 €
Sonstige Kosten
Sonstige Kosten
16.900 €
Miete für Praxisräume
Energiekosten
Miete für Geräte / Leasing
Kosten für die Anschaffung
geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)
Abschreibungen (AfA)
Fremdkapitalzinsen
Kalkulatorischer Eigenkapitalzins
Summe
219.400 €
Quelle: Eigene Darstellung.
119
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten für den technischen Leistungsanteil in
der synthetischen Musterpraxis für Orthopädie auf ca. 219.400 Euro pro Jahr. Die
apoBank gibt in ihrer Analyse die durchschnittliche Summe der Ausgaben einer
orthopädischen Einzelpraxis im Jahr 2012 in Deutschland mit ca. 240.100 Euro an.225
In der DATEV-Analyse von Einzelpraxen im Fachbereich Orthopädie betragen die
gesamten
Betriebsausgaben
im
Jahr
2013
ca.
230.800
Euro.226
In
der
Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes werden die durchschnittlichen
Kosten für eine Einzelpraxis für Orthopädie für das Erhebungsjahr 2011 mit ca.
223.000 Euro angegeben.227 Das ZI-Praxis-Panel weist hingegen für das Jahr 2010
durchschnittliche Gesamtaufwendungen von konservativ tätigen orthopädischen
Praxen in Höhe von lediglich 177.400 Euro pro Jahr und Praxisinhaber aus. Bei
Berücksichtigung von allen orthopädischen Praxen, d. h. sowohl von konservativ als
auch von operativ tätigen Orthopäden, ist der Durchschnitt der gesamten
Aufwendungen mit 197.000 Euro aber deutlich höher.228 Damit liegen die ermittelten
Kosten der orthopädischen Musterpraxis inmitten der Werte der genannten
Statistiken bzw. Analysen. Da bei der synthetischen Musterpraxis die Kostenstruktur
für eine konservative tätige orthopädische Einzelpraxis im ländlichen Raum
abgeleitet wurde, ist eine Abweichung der Kosten vom deutschen Durchschnitt der
anderen Datenquellen durchaus realistisch. Es ist zu bedenken, dass in den
Analysen des Statistischen Bundesamtes, der apoBank und von DATEV nicht nur
konservativ tätige ländliche Praxen, sondern auch städtische und vor allem operativ
tätige Praxen enthalten sind, die den Durchschnitt der Kosten deutlich nach oben
heben.
225
Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 14.
226
Vgl. DATEV (2014b), o. S.
227
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 89.
228
Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 26.
120
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
4 Folgerungen für ein angemessenes ärztliches Honorarvolumen
in Bayern
Bayerische Vertragsärzte sollen auch zukünftig eine qualitativ hochwertige,
flächendeckende medizinische Versorgung gewährleisten. Um dieses Ziel sowohl in
Kernstädten als auch in ländlichen Räumen erreichen zu können, muss für ein
konkurrenzfähiges, angemessenes ärztliches Einkommen gesorgt werden. Es wurde
in dem vorliegenden Modul 1 der „Analyse der Einkommenssituation der
Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern“ untersucht, wie hoch
das SOLL-Honorarvolumen für eine ländliche Einzelpraxis in Bayern in den
Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Frauenheilkunde,
Dermatologie, Urologie, Augenheilkunde und Orthopädie ist. Für die genannten
Fachrichtungen musste neben einem angemessenen ärztlichen Einkommen
(ärztlicher Leistungsanteil) hierzu jeweils ermittelt werden, wie hoch die Kosten einer
Musterpraxis (technischer Leistungsanteil), d. h. einer ländlichen Einzelpraxis in
Bayern sind.
Im Hinblick auf den ärztlichen Leitungsanteil wurde analytisch abgeleitet, was unter
einem angemessenen Arzteinkommen verstanden werden kann. Zentral ist dabei,
dass ein niedergelassener Vertragsarzt ein unternehmerisches Risiko zu tragen hat
und damit beispielsweise nicht ohne Abstriche mit einem angestellten Arzt in einem
Krankenhaus
verglichen
werden
kann.
Ohne
Berücksichtigung
des
unternehmerischen Risikos und des Kapitaleinsatzes des Arztes in seine Praxis
werden niedergelassene Ärzte gegenüber angestellten Ärzten schlechter gestellt.
Daher wurden neben dem Gehalt eines angestellten Oberarztes als Ankerpunkte für
ein angemessenes Arzteinkommen auch Einkünfte anderer Freiberufler sowie die
kalkulierten Einkommen von Honorarärzten herangezogen. Als ein angemessenes
Arzteinkommen für einen niedergelassenen Arzt in Deutschland wurde im Rahmen
dieser Untersuchung eine Spanne von 159.544 Euro bis 175.136 Euro ermittelt.
Das ermittelte Einkommen ist unabhängig von der Fachrichtung und bezieht sich auf
einen niedergelassenen Vertragsarzt, der in Vollzeit GKV-Patienten versorgt (vgl.
Abschnitt 2).
121
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Neben
dem
angemessenen
Arzteinkommen
muss
mit
dem
Honorar
aus
vertragsärztlicher Tätigkeit auch der technische Leistungsanteil der medizinischen
Leistungen finanziert werden. Um die Kosten nachvollziehbar ermitteln zu können,
wurde jeweils eine vertragsärztliche Musterpraxis für die genannten Fachrichtungen
synthetisch entwickelt. Den einzelnen synthetischen Musterpraxen wurden aus den
verfügbaren Statistiken des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, des
Statistischen Bundesamtes, der apoBank und soweit verfügbar von DATEV die
entsprechenden Kosten zugeordnet. Es hat sich gezeigt, dass die Kostenstrukturen
der deutschen Arztpraxen beträchtlich variieren, je nach Fachrichtung, nach
angebotenem Leistungsspektrum bzw. nach Ausrichtung und Lage der Praxis. Die
vorliegende Analyse beruht auf ländlichen Einzelpraxen, die jeweils von einem
konservativ tätigen Arzt betrieben werden. Das heißt, die Musterpraxen sollen die
Kostenstrukturen
von
Einzelpraxen
aufweisen,
die
die
medizinische
Grundversorgung im ländlichen Raum sicherstellen. Da in der Tendenz die
Praxiskosten in urbanen Regionen höher sind als in ländlichen Räumen und operativ
tätige Ärzte höhere Kosten aufweisen als konservativ tätige Ärzte, liegen die Kosten
der synthetischen Musterpraxen zumeist unter den Durchschnittswerten für alle
Praxen der jeweiligen Fachrichtung aus dem gesamten Bundesgebiet. Zudem hat
sich gezeigt, dass für die ländlichen Einzelpraxen der einzelnen Fachrichtungen die
Kosten zum Teil deutlich auseinander liegen und sich in einer Spanne von 147.400
Euro (Allgemeinmedizin) bis 219.400 Euro (Orthopädie) bewegen (vgl. Abschnitt 3).
Aus der Spanne für den ärztlichen Leistungsanteil und den Beträgen für den
technischen Leistungsanteil kann das SOLL-Honorarvolumen für die ländlichen
Einzelpraxen der einzelnen Fachrichtungen berechnet werden. So liegt das SOLLHonorarvolumen beispielsweise für eine Allgemeinarztpraxis in einer Spanne von
306.944 Euro (untere Grenze) bis 322.536 Euro (obere Grenze), wie die folgende
Tabelle zeigt.
122
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Tabelle 10: Kalkulation
des
SOLL-Honorarvolumens
für
die
untersuchten
Fachrichtungen
Angemessenes
Arzteinkommen
Fachrichtung
Allgemeinmedizin
HNO
Frauenheilkunde
Dermatologie
Urologie
Augenheilkunde
Orthopädie
uG
159.544 €
oG
175.136 €
uG
159.544 €
oG
175.136 €
uG
159.544 €
oG
175.136 €
uG
159.544 €
oG
175.136 €
uG
159.544 €
oG
175.136 €
uG
159.544 €
oG
175.136 €
uG
159.544 €
oG
175.136 €
Kosten der
synthetischen
Musterpraxis
SOLL-Honorarvolumen
306.944 €
147.400 €
322.536 €
328.044 €
168.500 €
343.636 €
325.644 €
166.100 €
341.236 €
326.844 €
167.300 €
342.436 €
344.644 €
185.100 €
360.236 €
313.044 €
153.500 €
328.636 €
378.944 €
219.400 €
394.536 €
Quelle: Eigene Darstellung (uG = untere Grenze, oG = obere Grenze).
Unter Berücksichtigung des Ziels einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen
Versorgung ist es notwendig, dass die Vertragsärzte, die in einer ländlichen
Einzelpraxis in Bayern in Vollzeit GKV-Patienten behandeln und damit die
Grundversorgung dieser Patienten übernehmen, einen GKV-Honorarumsatz in der
jeweils
genannten
Spanne
erreichen
können. Wenn
dies für
bestehende
Versorgerpraxen auf dem Land nicht möglich ist, können diese Praxen mittel- und
langfristig dem medizinisch-technischen Fortschritt nicht mehr folgen, da keine
ausreichenden Investitionen getätigt werden können. Darüber hinaus werden
Praxisübernahmen und Neugründungen, die in ländlichen Gebieten zukünftig für die
Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung der dortigen Bevölkerung
notwendig werden, bei einem erzielbaren Honorarvolumen, welches das SOLLHonorarvolumen unterschreitet, weiter an Attraktivität verlieren.
123
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Daher
ist
es
angezeigt,
die
ärztliche
freiberufliche
Tätigkeit
auch
als
unternehmerische Tätigkeit anzuerkennen, die als Teil sowohl der städtischen als
auch der ländlichen Infrastruktur zu sehen ist. Eine Abwertung des Berufs des
niedergelassenen Arztes gegenüber anderen Berufsgruppen durch unangemessen
niedrige Arzteinkommen sowie die ungenügende Berücksichtigung der Kosten des
technischen Anteils medizinischer Leistungen wird hingegen die Situation der
medizinischen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten weiter verschlechtern. In
einem nächsten Schritt der Analyse wird deshalb untersucht, ob es mit den in Bayern
gezahlten GKV-Honoraren möglich ist, das notwendige SOLL-Honorarvolumen zu
erreichen bzw. in welcher Höhe Deckungslücken bestehen (siehe Module 2 bis 4 des
Gutachtens). Hierzu müssen auch Honorare aus privatärztlicher Tätigkeit in die
Analyse einbezogen werden, da diese in der Regel höher ausfallen und somit für
eine kostendeckende Praxisführung zunehmend erforderlich sind.
124
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Literaturverzeichnis
Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V (2012), Beschluss des
Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 288. Sitzung
am 22. Oktober 2012 zu Grundsätzen und Eckpunkten zur Änderung und
Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung vom
22. Oktober 2012.
Blum, K., Offermanns, M. (2011), Gehaltssituation deutscher Krankenhausärzte,
Forschungsgutachten im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Brehm, T., Eggert, K., Oberlander, W. (2012), Die Lage der Freien Berufe, Institut
für Freie Berufe (IFB), Nürnberg.
Bundesärztekammer,
Kassenärztliche
Bundesvereinigung
(2008),
Bekanntmachungen, Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen, in: Deutsches
Ärzteblatt, Jahrgang 105, Heft 51-52, 22. Dezember 2008, Seiten A4-A6, Köln.
Bundesverband der Honorarärzte (2014), Information über das deutsche
Honorararzt-System, online verfügbar: URL: http://www.bv-honoraraerzte.de/live/bvhonoraraerzte/content/e136/e4331/e4335/aufdeutsch.pdf (letzter Abruf: 26.05.2014).
Bundesverband der Honorarärzte (2014a), FAKTEN - DATEN – MEILENSTEINE,
Honorarärzte
in
Deutschland,
online
verfügbar:
URL:
http://www.bv-
honoraraerzte.de/live/bv-honoraraerzte/content/e160/e6323/140112FAKTENHA.pdf
(letzter Abruf: 26.05.2014).
Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), Einnahmen-/Kostenstrukturdaten,
Eine Analyse der apoBank, Juli 2014, Düsseldorf.
Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014a), Durchschnittswerte HNO-Praxis,
Eine Analyse der apoBank, Juli 2014, Düsseldorf.
125
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Deutsche
Apotheker-
und
Ärztebank
(2013),
Auswertung
Existenzgründungsanalyse 2011/2012, Düsseldorf.
DATEV
(2014),
Kanzlei-Rechnungswesen
pro
V.4.24,
Übersicht
Branchenunterteilung Januar bis Dezember 2013, Arztpraxen für Allgemeinmedizin.
DATEV (2014a), Kanzlei-Rechnungswesen pro V.4.25, Übersicht Umsatzklassen
Januar bis Dezember 2013, Frauenheilkunde.
DATEV
(2014b),
Kanzlei-Rechnungswesen
pro
V.4.21,
Übersicht
Branchenunterteilung Januar bis Dezember 2013, Orthopädie.
Geginat, J., Morath, B., Wittmann, R., Knüsel, P. (2006), Kapitalkosten als
strategisches Entscheidungskriterium, Study, Roland Berger Strategy Consultants.
Haberstock, L. (1997), Kostenrechnung I, Einführung, 9. Auflage, S + W Steuer- und
Wirtschafsverlag, Hamburg.
IGES Institut GmbH (2010), Plausibilität der Kalkulation des Einheitlichen
Bewertungsmaßstabs, Expertise im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, Berlin.
Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (2012), Berufswechsler in
Deutschland und Großbritannien, IAB-Kurzbericht 1/2012, Nürnberg.
Kassenärztliche Bundesvereinigung [Hrsg.] (2014), Honorarbericht für das erste
Quartal
2013
–
Zahlen
und
Fakten.
online
verfügbar:
URL:
http://www.kbv.de/media/sp/2014_05_16_Honorarbericht_1_2013.pdf (letzter Abruf:
04.06.2014).
Kassenärztliche Bundesvereinigung [Hrsg.] (2014a), Arztgruppen-EBM: EBM –
Hals-Nasen-Ohrenärzte 2. Quartal 2014, Stand: 02.04.2014, online verfügbar: URL:
http://www.kbv.de/media/sp/EBM_HNO_20140401_OPMBE.pdf
04.06.2014).
126
(letzter
Abruf:
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Köhler, A., Hess, R. [Hrsg.] (2007), Kölner Kommentar zum EBM, Kommentierung
des einheitlichen Bewertungsmaßstabs, Band 2, Anhang E1, Aspekte der
betriebswirtschaftlichen Berechnung, 3. Auflage, Deutscher Ärzte-Verlag GmbH,
Köln.
Kosiol, E. (1964), Kostenrechnung, Dr. Th. Gabler Verlag, Wiesbaden.
Marburger Bund (2013), Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
(TV-Ärzte) vom 30. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 4
vom
11.
April
2013
(Stand:
1.
März
2013),
online
verfügbar:
URL:
https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/tarifvertraege/2014/tv-aerzte-tdl/tvaerzte-i.d.f.4.aenderungstv-final.pdf (letzter Abruf: 23.05.2014).
Michels, R. (2011), Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung bei
ärztlichen Gemeinschaftspraxen, in: MedR – Medizinrecht, Ausgabe 2911/2011,
Seiten 690-698, Springer-Verlag GmbH, Heidelberg.
Neubauer G., Minartz, C. (2013), Gutachten zur wirtschaftlichen Lage der
ambulanten
Radiologie
in
der
GKV,
Abschlussbericht,
Institut
für
Gesundheitsökonomik, München.
Porten S. (2014), Grundlagen und Grenzen der Leistungserbringung durch
Honorarärzte, Springer Verlag, Berlin, Heidelberg.
Schmalen, H. (1999), Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, 11. Auflage,
Wirtschaftsverlag Bachem, Köln.
Schmalenbach, E. (1963), Kostenrechnung und Preispolitik, 8. erweiterte und
verbesserte Auflage, Westdeutscher Verlag, Köln, Opladen.
127
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Statistisches Bundesamt (2014), Verbrauchpreisindex für Deutschland, online
verfügbar:
URL:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/_Grafik/V
PI_Inflationsrate_Jahr.png?__blob=poster (letzter Abruf: 23.05.2014).
Statistisches Bundesamt (2013), Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen
sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten 2011, Fachserie 2, Reihe
1.6.1, Wiesbaden.
Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt Hamburg e.V. (2012), Was
sind Freie Berufe?, online verfügbar, URL: http://www.freieberufe-hh.de/3.htm (letzter
Abruf: 23.05.2014).
Verband
medizinischer
Medizinische
Fachberufe
e.
V.
(2013),
Fachangestellte/Arzthelferinnen,
Gehaltstarifvertrag
online
verfügbar,
für
URL:
http://www.vmf-online.de/download/mfa-gtv-2013 (letzter Abruf: 30.05.2014).
von
Känel,
S.
(2008),
Kostenrechnung
und
Controlling
–
Grundlagen,
Anwendungen, Excel-Tools, Haupt-Verlag, Bern.
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), ZIPraxis-Panel, Jahresbericht 2012, Wirtschaftliche Situation und Rahmenbedingungen
in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2008 bis 2010, Berlin, online
verfügbar, URL: https://www.zi-pp.de/pdf/ZiPP_Jahresbericht_2012.pdf (letzter Abruf:
12.09.2014).
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), ZIPraxis-Panel, Fachgruppenbericht 2012, Allgemeinmedizin und Innere Medizin
(hausärztlich),
Wirtschaftliche
Situation
und
Rahmenbedingungen
vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2008 bis 2010, Berlin.
128
in
der
Institut für Gesundheitsökonomik
Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), ZIPraxis-Panel, Fachgruppenbericht 2012, Gynäkologie, Wirtschaftliche Situation und
Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2008 bis 2010,
Berlin.
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), ZIPraxis-Panel, Fachgruppenbericht 2012, Dermatologie, Wirtschaftliche Situation und
Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2008 bis 2010,
Berlin.
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), ZIPraxis-Panel, Fachgruppenbericht 2012, Urologie, Wirtschaftliche Situation und
Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2008 bis 2010,
Berlin.
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), ZIPraxis-Panel, Fachgruppenbericht 2012, Augenheilkunde, Wirtschaftliche Situation
und Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2008 bis
2010, Berlin.
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), ZIPraxis-Panel, Fachgruppenbericht 2012, Orthopädie, Wirtschaftliche Situation und
Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2008 bis 2010,
Berlin.
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), ZIPraxis-Panel,
Wirtschaftliche
Fachgruppenbericht
Situation
und
2011,
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
Rahmenbedingungen
Versorgung der Jahre 2007 bis 2009, Berlin.
129
in
der vertragsärztlichen