Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Gutachten für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) – Modul 1 – Univ.-Prof. Dr. G. Neubauer Dr. C. Minartz Dipl.-Volksw. A. Gmeiner INSTITUT FÜR GESUNDHEITSÖKONOMIK München September 2015 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ............................................................................................ 5 Tabellenverzeichnis ................................................................................................. 6 1 Ausgangslage und Zielsetzung ........................................................................ 7 2 Analytische Ableitung eines angemessenen Arzteinkommens .................... 9 3 2.1 Kalkulatorischer Arztlohn in der EBM-Kalkulation ........................................ 9 2.2 Oberarztgehalt im Krankenhaus ................................................................. 11 2.3 Angestelltengehalt versus Unternehmereinkommen .................................. 16 2.4 Einkünfte von Freiberuflern ........................................................................ 22 2.5 Stundenverdienst von Honorarärzten ......................................................... 24 2.6 Zusammenfassung und Zwischenfazit ....................................................... 27 Ermittlung der Kosten für den technischen Leistungsanteil ....................... 30 3.1 Kostenarten einer synthetischen Musterpraxis ........................................... 30 3.1.1 Umfang der nicht-ärztlichen Personalausstattung ............................... 30 3.1.2 Praxisgröße und -lage ......................................................................... 31 3.1.3 Apparative Ausstattung ....................................................................... 32 3.1.4 Berechnung der Finanzierungskosten ................................................. 34 3.1.5 Material und Laborbedarf .................................................................... 36 3.1.6 Versicherungen, Beiträge und Gebühren ............................................ 37 3.1.7 Fortbildungen ...................................................................................... 37 3.1.8 Sonstige Kosten .................................................................................. 37 3.2 Datenquellen und -auswahl ........................................................................ 38 3.3 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Allgemeinmedizin 41 3.3.1 Personalkosten ................................................................................... 41 3.3.2 Miete für Praxisräume ......................................................................... 44 3.3.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung .............................................................................................. 45 3.3.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............... 47 3.3.5 Material- und Laborkosten .................................................................. 47 3.3.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................... 48 3.3.7 Fortbildungskosten .............................................................................. 49 3.3.8 Sonstige Kosten .................................................................................. 49 1 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.3.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Allgemeinmedizin ............................................. 50 3.4 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde .............................................................................................................. 53 3.4.1 Personalkosten ................................................................................... 53 3.4.2 Miete für Praxisräume ......................................................................... 55 3.4.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung .............................................................................................. 56 3.4.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............... 59 3.4.5 Material- und Laborkosten .................................................................. 59 3.4.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................... 60 3.4.7 Fortbildungskosten .............................................................................. 60 3.4.8 Sonstige Kosten .................................................................................. 60 3.4.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde .......................... 61 3.5 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Frauenheilkunde . 63 3.5.1 Personalkosten ................................................................................... 63 3.5.2 Miete für Praxisräume ......................................................................... 66 3.5.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung .............................................................................................. 67 3.5.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............... 68 3.5.5 Material- und Laborkosten .................................................................. 69 3.5.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................... 70 3.5.7 Fortbildungskosten .............................................................................. 71 3.5.8 Sonstige Kosten .................................................................................. 71 3.5.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Frauenheilkunde .............................................. 72 3.6 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Dermatologie ...... 74 3.6.1 Personalkosten ................................................................................... 74 3.6.2 Miete für Praxisräume ......................................................................... 77 3.6.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung .............................................................................................. 78 3.6.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............... 80 2 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.6.5 Material- und Laborkosten .................................................................. 80 3.6.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................... 81 3.6.7 Fortbildungskosten .............................................................................. 82 3.6.8 Sonstige Kosten .................................................................................. 82 3.6.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Dermatologie.................................................... 82 3.7 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Urologie .............. 85 3.7.1 Personalkosten ................................................................................... 85 3.7.2 Miete für Praxisräume ......................................................................... 88 3.7.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung .............................................................................................. 89 3.7.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............... 91 3.7.5 Material- und Laborkosten .................................................................. 91 3.7.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................... 92 3.7.7 Fortbildungskosten .............................................................................. 93 3.7.8 Sonstige Kosten .................................................................................. 93 3.7.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Urologie............................................................ 94 3.8 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Augenheilkunde.. 97 3.8.1 Personalkosten ................................................................................... 97 3.8.2 Miete für Praxisräume ....................................................................... 100 3.8.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung ............................................................................................ 101 3.8.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............. 103 3.8.5 Material- und Laborkosten ................................................................ 103 3.8.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................. 104 3.8.7 Fortbildungskosten ............................................................................ 105 3.8.8 Sonstige Kosten ................................................................................ 105 3.8.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Augenheilkunde ............................................. 106 3.9 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Orthopädie........ 109 3.9.1 Personalkosten ................................................................................. 109 3.9.2 Miete für Praxisräume ....................................................................... 112 3 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.9.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung ............................................................................................ 113 3.9.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen ............. 115 3.9.5 Material- und Laborkosten ................................................................ 116 3.9.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren.................................. 117 3.9.7 Fortbildungskosten ............................................................................ 118 3.9.8 Sonstige Kosten ................................................................................ 118 3.9.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Orthopädie ..................................................... 119 4 Folgerungen für ein angemessenes ärztliches Honorarvolumen in Bayern .. ........................................................................................................................ 121 Literaturverzeichnis ............................................................................................. 125 4 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Betriebswirtschaftliche Kalkulation im Rahmen des EBM ................ 10 Abbildung 2: Verbraucherpreisindex für Deutschland (2008 bis 2013) ................. 15 Abbildung 3: Aufwand versus Kosten ................................................................... 18 Abbildung 4: Komponenten des „Unternehmereinkommens“ eines niedergelassenen Arztes ................................................................................... 20 Abbildung 5: Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit in ausgewählten freien Berufen (2007) .................................................................................................. 23 Abbildung 6: Übersicht zu den Ergebnissen der verschiedenen Ansätze zur analytischen Ableitung des kalkulatorischen Arzteinkommens.......................... 28 5 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zusammensetzung des Bruttoeinkommens angestellter Krankenhausärzte ............................................................................................. 13 Tabelle 2: Jährliches Einkommen auf Grundlage von Stundensätzen eines Honorararztes .................................................................................................... 26 Tabelle 3: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Allgemeinmedizin .................................................................... 51 Tabelle 4: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde ................................................. 62 Tabelle 5: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Frauenheilkunde ..................................................................... 72 Tabelle 6: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Dermatologie .......................................................................... 83 Tabelle 7: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Urologie .................................................................................. 95 Tabelle 8: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Augenheilkunde .................................................................... 107 Tabelle 9: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Orthopädie ............................................................................ 119 Tabelle 10: Kalkulation des SOLL-Honorarvolumens für die untersuchten Fachrichtungen ................................................................................................ 123 6 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 1 Ausgangslage und Zielsetzung Die Honorarsituation der niedergelassenen Ärzte wird insbesondere thematisiert, wenn Vergütungsverhandlungen geführt werden, die Gebührenordnungen reformiert werden sollen oder aber auch wenn neue Statistiken zu den Ärzteeinkommen veröffentlicht werden. Oftmals werden im Rahmen dieser Diskussionen die relevanten Begriffe vermengt, was zu inadäquaten Schlussfolgerungen führen kann. Zur Verwirrung trägt oftmals auch bei, dass niedergelassene Ärzte nicht nur Einkommen aus der Versorgung gesetzlich Versicherter und damit der Honorierung nach dem EBM erzielen können, sondern auch aus Privateinnahmen, die nach der GOÄ vergütet werden. Grundsätzlich ist es geboten, dass die Bemessung des vertragsärztlichen Honorars eine kostendeckende Praxisführung für einen Vertragsarzt gewährleistet, der seine Tätigkeit in Vollzeit (mit vollem Versorgungsauftrag) ausübt. In der Versorgungsrealität sind jedoch häufig die Honorare aus der Behandlung von Privatpatienten zusätzlich notwendig, damit manche Arztpraxen überhaupt noch kostendeckend arbeiten können. Unterschiedliche Untersuchungen konnten zeigen, dass die Honorierung nach der GOÄ regelmäßig höher als die Vergütung von vergleichbaren Leistungen nach dem EBM ausfällt. Damit liefern die Privateinnahmen einen wichtigen Deckungsbeitrag im Rahmen des Betriebs von niedergelassenen Arztpraxen. Dennoch darf dies nicht bedeuten, dass eine Vertragsarztpraxis nur dann betriebswirtschaftlich tragfähig sein kann, wenn ein ausreichender Anteil an Privateinnahmen erzielt wird. Dies sollte bei der Analyse von Honorarkalkulationen und -statistiken sowie bei der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung stets berücksichtigt werden. Darüber hinaus können sich niedergelassene Ärzte als Reaktion auf den zunehmenden Kostendruck zusammenschließen und größere Praxiseinheiten bilden, um ihre Kostenstrukturen zu verbessern. Diese Entwicklung ist in der Versorgungslandschaft zu beobachten, allerdings geraten auch diese Maßnahmen an ihre Grenzen, wenn die Effizienzpotentiale ausgeschöpft sind und keine weiteren Kostensenkungen durch Konsolidierungsprozesse möglich sind. Zum einen werden in bevölkerungsschwachen Gebieten 7 kleine Betriebseinheiten für die Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern flächendeckende Versorgung benötigt. Zum anderen wächst durch die Zusammenschlüsse in urbanen Gegenden die Gefahr, dass sich in einzelnen Fachrichtungen Großpraxen entwickeln, die sich nachteilig auf die flächendeckende Versorgung auswirken können und in denen die Freiberuflichkeit in die Nähe der Gewerbetätigkeit rückt. Deshalb wird in vertragsärztliche der vorliegenden Vergütung eine Analyse untersucht, kostendeckende ob die Praxisführung derzeitige und ein angemessenes ärztliches Einkommen zulässt bzw. wie hoch das erforderliche Honorar sein müsste, damit die bayerischen Vertragsärzte ein angemessenes ärztliches Einkommen erzielen können. Hierzu wird zunächst analytisch abgeleitet, was quantitativ unter einem angemessenen Arzteinkommen verstanden werden kann. In einem nächsten Schritt wird anhand von synthetischen Musterpraxen analysiert, wie hoch die Kosten von solchen Einzelpraxen sind, die die medizinische Grundversorgung der Patienten im ländlichen Raum in Bayern sicherstellen sollen. Hierzu werden die Kosten für die folgenden Fachrichtungen analysiert: Allgemeinmedizin (Hausärzte), Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO), Gynäkologie, Dermatologie, Urologie, Augenheilkunde und Orthopädie. Ziel ist es hierbei zu ermitteln, wie hoch jeweils das SOLL-Honorarvolumen für eine ländliche Einzelpraxis der genannten Fachrichtungen in Bayern sein muss, damit die Kosten gedeckt werden und ein angemessenes Arzteinkommen erzielt werden kann. 8 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 2 Analytische Ableitung eines angemessenen Arzteinkommens Um die Honorarsituation der bayerischen Vertragsärzte beurteilen zu können, muss zunächst untersucht werden, wie ein angemessenes Arzteinkommen definiert werden kann. Hierzu werden im Folgenden unterschiedliche Ansätze verfolgt, wobei eine kurze Auseinandersetzung mit der EBM-Kalkulation den Anfang bildet. Zudem muss auch berücksichtigt werden, dass die Einkommen von freiberuflichen Ärzten nicht ohne weiteres mit dem Gehalt von angestellten Ärzten verglichen werden können. Deshalb wird in diesem Kapitel das Angestelltengehalt von einem Unternehmereinkommen abgegrenzt. 2.1 Kalkulatorischer Arztlohn in der EBM-Kalkulation Die EBM-Kalkulation wurde kostenorientiert durchgeführt, so dass das relative Gefüge bezüglich der Vergütungshöhe der einzelnen medizinischen Leistungen objektiv dargestellt werden kann. Das Standardbewertungssystem (STABS) des EBM beruht auf einer Vollkostenkalkulation, wobei die Bewertung einer jeden Leistung im EBM sich aus der Bewertung des ärztlichen Leistungsanteils (AL) und des technischen Leistungsanteils (TL) zusammensetzt. Die Bewertung folgt dabei dem Prinzip des Zeitbedarfs in Minuten multipliziert mit einem Kostensatz je Minute. Anhand einer Kostenträgerrechnung werden unter der Festlegung von bestimmten Annahmen die Kosten für die einzelnen Leistungen ermittelt. In der folgenden Abbildung wird das Kalkulationsprinzip zur Ermittlung des Wertes der einzelnen EBM-Leistungen (Gebührenpositionen) auf Basis einer Kostenträgerrechnung veranschaulicht. 9 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Abbildung 1: Betriebswirtschaftliche Kalkulation im Rahmen des EBM Kalkulatorischer Wert einer EBM-Leistung Kalkulatorischer Wert des ärztlichen Leistungsanteils (AL) Kalkulatorischer Wert des technischen Leistungsanteils (TL) Kostenträgerrechnung: - Zeitbedarf in Minuten - Kostensatz pro Minute Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Köhler, Hess (2007), S. 2. Der EBM ist so kalkuliert, „(…) dass die Modellpraxis aus den Erlösen ihre Kosten vollständig deckt und einen Überschuss in Höhe des Kalkulatorischen Arztlohnes erzielt.“1 Die EBM-Leistungen sind so berechnet, dass ein vollzeittätiger Vertragsarzt, der in einer Modellpraxis bei einer Arbeitszeit von 51 Wochenstunden und Produktivität in Höhe von 87,5% ausschließlich GKV-Patienten versorgt, ein kalkulatorischer Arztlohn in Höhe von 105.572 Euro erzielen soll. Ursprünglich lag der kalkulatorische Arztlohn bei 95.553 Euro.2 Hierbei wurde der kalkulatorische Arztlohn normativ in Anlehnung an das Gehalt eines im Krankenhaus tätigen Oberarztes festgelegt. Er stellt eine Kalkulationsgröße dar, mit der eine kalkulatorische Bewertung des ärztlichen Leistungsanteils (AL) ermöglicht wird. Der ärztliche Leistungsanteil entspricht damit einem nach einer 1 Bewertungsausschuss (2012), S. 3. 2 Vgl. Köhler, Hess (2007), S. 6. 10 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Opportunitätskostenüberlegung festgelegten Arztlohn, der sich ausschließlich auf die ärztliche Tätigkeit bezieht. Das Opportunitätskostenkalkül beruht auf dem Ansatz, welches Einkommen ein Vertragsarzt erzielen könnte, wenn er seine Zeit und Arbeitskraft anderweitig zum Einsatz bringen würde. Um diesen Ansatz aufzugreifen, werden neben dem Gehalt eines im Krankenhaus tätigen Oberarztes auch Einkommen in konkurrierenden Berufen berücksichtigt, die Ärzte wählen könnten, wenn sie sich gegen eine ärztliche Tätigkeit am Patienten entscheiden. Diese Betrachtung hat vor dem Hintergrund der Abwanderung von Ärzten in andere Berufsfelder besondere Bedeutung. 2.2 Oberarztgehalt im Krankenhaus Der in der EBM-Kalkulation ausgewiesene kalkulatorische Arztlohn beruht auf einer Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, wonach das Arztgehalt gemäß der Stufe Ia des früheren Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) auf eine Wochenarbeitszeit von 51 Stunden hochgerechnet wird und um die entsprechenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung erweitert wird.3 Zum einen wurde der BAT zum 1. November 2006 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ersetzt und zum anderen herrscht in den deutschen Krankenhäusern eine heterogene Tariflandschaft vor, was dazu führt, dass eine alleinige Orientierung am Oberarztgehalt gemäß BAT für die Bestimmung eines angemessenen Einkommens für einen Vertragsarzt zu kurz greift. Deshalb wird an dieser Stelle die Gehaltssituation deutscher Krankenhausärzte – im Speziellen von Oberärzten – in den Fokus gesetzt. Das Deutsche Krankenhaus Institut (DKI) hat hierzu im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) im Jahr 2011 ein entsprechendes Gutachten erstellt. Grundlage der Gehaltsanalysen des DKI bilden verschiedene Tarifverträge unterschiedlicher Krankenhausträger, welche die Vergütungssituation der Krankenhausärzteschaft in Deutschland weitgehend abbilden.4 U. a. wurden folgende Tarifverträge berücksichtigt: 3 Vgl. Köhler, Hess (2007), S. 6, IGES Institut GmbH (2010), S. 26f. 4 Vgl. Blum, Offermanns (2011), S. 4. 11 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Tarifvertrag für Ärzte und Ärztinnen an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV- Ärzte/VKA) Tarifvertrag für Ärzte und Ärztinnen an Universitätskliniken (TV-Ärzte) Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas) Entgelttarifvertrag / Manteltarifvertrag für Ärzte und Ärztinnen in Einrichtungen der Asklepios Verwaltungsgesellschaft mbH (TV-Ärzte Asklepios). In der Analyse sind alle relevanten Trägergruppen, d. h. sowohl öffentlich, freigemeinnützige als auch private Krankenhausträger, berücksichtigt und damit die Krankenhausärzteschaft weitestgehend erfasst. Entsprechend kann die Analyse des DKI ein realistisches Bild zur Gehaltssituation deutscher Krankenhausärzte liefern, dass jedoch nicht auf den aktuellen Tarif basiert. Da für unsere Herleitung eines angemessenen Arzteinkommens möglichst aktuelle Zahlen herangezogen werden sollen, wurden die Fixeinkommen aus den aktuellen Tarifverträgen verwendet. Variable und zusätzliche Einkommensbestandteile wurden aus dem DKI-Gutachten übernommen. Um aus diesen Daten für einen Vertragsarzt ein angemessenes Einkommen abzuleiten, wird wie beim DKI die Gehaltsstufe 4 „Arzt mit 8-12 Jahren Berufserfahrung mit teilweiser Leitungsfunktion = Oberarzt (verheiratet, 2 Kinder)“ herangezogen. „Neben dem Festgehalt werden als variable Gehaltsbestandteile jeweils Bereitschafts- und Rufdienste in unterschiedlichen Varianten berücksichtigt, die sich an den „typischen“ Diensten in den einzelnen Stufen orientieren. Daneben sind etwaige Kinderzuschläge und die betriebliche Altersvorsorge jeweils zusätzlich erfasst. Letztere wird pauschal und einheitlich über alle Gehaltsstufen und Tarifwerke auf 4% des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens festgesetzt; diesbezügliche betriebliche, tarifliche oder regionale Varianzen finden somit keine Beachtung. (…) Zulagen und Zuschläge (z. B. für Feiertags- oder Sonntagsarbeit) sind wegen zahlreicher arzt- und tarifspezifischer 12 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Besonderheiten in den Gehaltsanalysen nicht berücksichtigt. Daraus resultiert ggf. eine leichte Untererfassung der Ärztegehälter in den einzelnen Stufen.“5 Darüber hinaus sind die durchgeführten Berechnungen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden begrenzt und damit um drei Wochenstunden geringer als in der EBM-Kalkulation angesetzt. Insgesamt kommt es zu einer Unterschätzung der Einkommen insbesondere von Oberärzten, da die Arbeitszeiten und die damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten in der Regel höher ausfallen und zudem etwaige private Liquidationen oder Poolbeteiligungen außer Acht gelassen werden.6 Tabelle 1: Zusammensetzung des Bruttoeinkommens angestellter Krankenhausärzte Fixeinkommen Variables Zusätzliches Bruttoeinkommen (mit (Tarifverträge 2014) Einkommen (Blum, Einkommen (Blum, Arbeitgeberbeiträgen) Offermanns (2011)) Offermanns (2011)) von 94.041 € bis 98.053 € von bis 0€ von 29.060 € 5.404 € bis 7.117 € von 110.489€ bis 146.233 € Quelle: Eigene Darstellung Das Bruttoeinkommen inkl. Arbeitgeberbeiträgen von Oberärzten liegt mit den getroffenen Annahmen in einer Spanne von 110.489,- Euro bis 146.233,- Euro, wobei die Schwankungsbreite in erster Linie darauf beruht, wie hoch die variablen Gehaltsbestandteile (0,- Euro bis 29.060,- Euro), d. h. die Vergütungen für die Bereitschafts- und Rufdienste, ausfielen. Bei Ärzten mit Bereitschafts- und Rufdiensten, was bei einer angenommen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden in der Regel der Fall ist, ist davon auszugehen, dass die Bruttoeinkommen überwiegend dem Maximalwert der genannten Spanne entsprechen. Zudem besteht die Möglichkeit individueller Arbeitszeitverlängerungen 5 Blum, Offermanns (2011), S. 7ff. 6 Vgl. Blum, Offermanns (2011), S. 9. 13 über eine wöchentliche Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinaus, die in der Untersuchung nicht berücksichtigt wurde, weshalb die Einkommen tendenziell unterschätzt wurden.7 Um die ermittelten Bruttoeinkommen von Oberärzten gemäß der EBM- Kalkulationslogik heranziehen zu können bzw. mit dem im EBM verwendeten Wert in Höhe von 105.572 Euro vergleichbar machen zu können, wurden die ausgewiesenen Einkommen auf 51 Wochenarbeitsstunden hochgerechnet und um den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ergänzt. Eine zusätzliche Arbeitszeit von drei Stunden pro Woche bedeutet bei linearer Hochrechnung einen Aufschlag in Höhe von 6,25%. Addiert wurde auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung8, der bei 11.044,- Euro bzw. 12.003,- Euro liegt. Der ungewichtete Mittelwert zwischen oberer und unterer Grenze der Bruttoeinkommen inkl. Arbeitgeberanteil ist 128.361 Euro. Im Vergleich zum in der EBM-Kalkulation herangezogenen kalkulatorischen Arztlohn in Höhe von 105.572 Euro liegt die Differenz zum entsprechenden Einkommen eines im Krankenhaus tätigen Oberarztes in einer Spanne von 4.917,- Euro (+4,7%) bis 40.661,- Euro (+38,5%). Da wie oben dargestellt die Einkommen von Oberärzten im Krankenhaus zumeist dem Maximalwert der genannten Spanne entsprechen, wird deutlich, dass der in der EBM-Kalkulation herangezogene kalkulatorische Arztlohn, das entsprechende Gehalt eines Oberarztes um bis zu 28% unterschreitet. Damit liegt das angemessene Einkommen eines Vertragsarztes in Anlehnung an das Tarifgehalt eines Oberarztes deutlich höher als dies in der EBM-Kalkulation vorgesehen ist. Tariflohnsteigerungen kommen insbesondere zu Stande, weil von Seiten der Arbeitnehmer im Rahmen der Tarifverhandlungen Zuschläge für Produktivitätssteigerungen und ein Ausgleich für den Anstieg der Verbraucherpreise eingefordert werden. Produktivitätssteigerungen drücken sich z. B. dadurch aus, dass der Schweregrad der Patienten zunimmt und letztlich mehr erwirtschaftet wird. 7 Vgl. Blum, Offermanns (2011), S. 12f. 8 Stand: 2014. 14 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Der Anstieg der Verbraucherpreise wird im Folgenden für den Zeitraum seit dem Jahr 2007, in dem der Erweiterte Bewertungsausschuss den kalkulatorischen Arztlohn für den EBM 2008 neu festgelegt hat, als Erklärung für die gestiegenen Tariflöhne dargestellt. In der folgenden Abbildung wird der Verbraucherpreisindex (Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %) für Deutschland im Zeitraum von 2008 bis 2013 veranschaulicht. Abbildung 2: Verbraucherpreisindex für Deutschland (2008 bis 2013) 3,0% 112 2,6% 2,5% 110 2,1% 2,0% 2,0% 108 1,5% 1,5% 106 1,1% 1,0% 104 0,5% 102 0,3% 0,0% 100 2008 2009 2010 2011 Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2012 2013 Index (Basis 2007=100) Quelle: Eigene Darstellung. Datenquelle: Statistisches Bundesamt (2014). In dem genannten Zeitraum sind die Verbraucherpreise gegenüber dem Basisjahr 2007 um ca. 10% gestiegen. In dem personalintensiven Dienstleistungsbereich sind die Preise zudem noch stärker gestiegen. Hintergrund für die starken Preissteigerungen im Dienstleistungsbereich ist, dass die Angestellten (z. B. auch Angestellte einer Praxis) ebenfalls einen Anteil der Produktivitätssteigerung einfordern. Bei der vertragsärztlichen Vergütung hat hingegen keine entsprechende Kompensation der Produktivitätssteigerung und der 15 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Inflation stattgefunden. Die Vertragsärzte nehmen dadurch an der Wohlstandentwicklung Deutschlands nicht mehr teil. 2.3 Angestelltengehalt versus Unternehmereinkommen Bei einem Vergleich des Einkommens von angestellten Krankenhausärzten und freiberuflichen Vertragsärzten muss nicht nur berücksichtigt werden, dass Freiberufler den gesamten Anteil der Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) übernehmen müssen, sondern zudem ein unternehmerisches Risiko tragen, welches nicht in dem kalkulatorischen Arztlohn enthalten ist. Das Einkommen, über welches ein Vertragsarzt (vor Steuern) verfügen kann, wird determiniert durch den (Jahres-)Überschuss seiner Arztpraxis. Der (Jahres-) Überschuss setzt sich zusammen aus der Differenz von Gesamterlösen und Aufwendungen für den Praxisbetrieb. Dennoch ist der (Jahres-)Überschuss einer Arztpraxis nicht direkt mit dem Gehalt eines angestellten Arztes vergleichbar. Zum einen kann es sein, dass manche Aufwendungen, wie z. B. für die Praxisübernahme nicht berücksichtigt sind oder sich im Sonderbetriebsvermögen9 befinden, und deshalb der (Jahres-)Überschuss überschätzt wird. Zum anderen sind beim (Jahres-) Überschuss noch keine Aufwendungen für die Alters-, Berufsunfähigkeits-, und Krankenversicherung bzw. Beiträge des Vertragsarztes zu Versorgungseinrichtungen berücksichtigt. Bei einem Angestelltengehalt werden die Beiträge zur Sozialversicherung direkt vom Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger abgeführt, aber anteilig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Bruttogehalt abgezogen, während der Arbeitgeberanteil, der etwas mehr als die Hälfte beträgt, vom Arbeitgeber neben dem Bruttolohn zusätzlich gezahlt wird. Damit der (Jahres-)Überschuss einer Vertragsarztpraxis (je Arzt) besser vergleichbar mit dem Bruttogehalt eines angestellten Arztes ist, muss der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung entsprechend dem Bruttogehalt eines Angestellten hinzugerechnet werden. 9 Siehe S. 18. 16 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Darüber hinaus muss bedacht werden, dass der (Jahres-)Überschuss im Rahmen der Finanzbuchhaltung ermittelt wird, bei welcher Aufwendungen, nicht aber Kosten im Vordergrund stehen. Als Aufwand wird der gesamte – in Geld ausgedrückte – Werteverbrauch einer Periode bezeichnet, soweit er zur Verringerung des Reinvermögens führt. Eine einzige Ausnahme bilden hierbei Privatentnahmen durch den Betriebseigentümer, da diese zwar das Reinvermögen mindern, aber dennoch keinen Aufwand darstellen. Als Kosten bezeichnet man hingegen den – in Geld ausgerückten – sachzielbezogenen Werteverbrauch, der im Rahmen des betrieblichen Leistungsprozesses einer Periode üblicherweise anfällt.10 Bei den Kosten handelt es sich also um den Wert des Ressourcenverbrauchs für die Erstellung der „eigentlichen“ betrieblichen Leistung.11 Aufwendungen können häufig zugleich Kosten sein und umgekehrt, was bedeutet, dass das Datenmaterial aus der Finanzbuchhaltung dann unverändert in die Kostenrechnung übernommen werden kann. Allerdings gibt es regelmäßig auch Fälle, bei denen dies nicht zutrifft. So stellt beispielsweise eine karitative Spende einen Aufwand dar, da das Reinvermögen des Betriebseigentümers gemindert wird, allerdings keine Kosten, weil die Spende nicht mit der betrieblichen Leistungserstellung im Zusammenhang steht. Man spricht in diesem Fall auch von einem neutralen Aufwand.12 Auf der anderen Seite gibt es auch Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht. In einem solchen Fall spricht man von kalkulatorischen Kosten, da sie explizit für kostenrechnerische Zwecke kalkuliert werden.13 Zu den kalkulatorischen Kosten gehören neben dem bereits genannten kalkulatorischen Arbeitslohn des Unternehmers insbesondere 10 11 kalkulatorische Zinsen kalkulatorische Wagnisse kalkulatorische Abschreibungen sowie kalkulatorische Mieten. Vgl. Schmalenbach (1963),S. 6f., Schmalen (1999), S. 646f. Vgl. Haberstock (1997), S. 17. 12 Vgl. Schmalen (1999), S. 646f. 13 Vgl. Kosiol (1964), S. 34, Haberstock (1997), S. 22. 17 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Kalkulatorische Kosten können zudem nach Zusatz- und Anderskosten differenziert werden. Unter Zusatzkosten versteht man Kosten, denen überhaupt kein Aufwand gegenübersteht, wie z. B. beim kalkulatorischen Arbeitslohn des Unternehmers, während Anderskosten ein Aufwand gegenübersteht, allerdings in einer anderen Höhe. Grund für Letzteres sind Bewertungsunterschiede, beispielsweise bei Abschreibungen. So müssen im Rahmen der Finanzbuchhaltung Abschreibungen auf Maschinen vom Anschaffungswert vorgenommen werden, während diese im Rahmen der Kostenrechnung auch auf einem voraussichtlich höheren Wiederbeschaffungswert basieren können. Entsprechend kann es zwischen buchhalterischen und kalkulatorischen Abschreibungen zu Unterschieden in der Höhe kommen.14 In der folgenden Abbildung werden zur Veranschaulichung der Problematik Aufwendungen von Kosten grafisch abgegrenzt. Abbildung 3: Aufwand versus Kosten Kalkulatorische Kosten (Zusatz- und Anderskosten) Aufwand Kosten Neutraler Aufwand Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Schmalen (1999), S. 647. 14 Vgl. Kosiol (1964), S. 35f., Schmalenbach (1963), S. 10, Schmalen (1999), S. 647, Haberstock (1997), S. 22. 18 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Wie die Abbildung verdeutlicht, reicht eine alleinige Einbeziehung von Datenmaterial aus der Finanzbuchhaltung, d. h. die alleinige Einbeziehung von Aufwendungen, nicht aus, um das Einkommen eines freiberuflich tätigen Vertragsarztes zu ermitteln. Die Berücksichtigung von kalkulatorischen Kosten ist zwingend erforderlich ist, um das Einkommen eines Vertragsarztes vergleichen und beurteilen zu können. Erfolgt dies nicht entsprechend, fällt das aus der Finanzbuchhaltung berechnete Einkommen der niedergelassenen Ärzte vergleichsweise zu hoch aus. Dies gilt insbesondere für die geräte- und kapitalintensiven Fachgruppen, da mit einem hohen Kapitaleinsatz sowohl das unternehmerische Risiko (kalkulatorisches Wagnis) als auch die Bedeutung von kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen zunimmt. Um eine Analyse des Arzteinkommens vornehmen zu können, erachten wir es zunächst als notwendig, die relevanten Begriffe zu bestimmen. Ein zentraler Begriff im Rahmen der Untersuchung ist das Unternehmereinkommen des niedergelassenen Arztes. In diesem Zusammenhang kann ein Freiberufler als Unternehmer eingeordnet werden. Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften, zu denen niedergelassene Arztpraxen in der Regel gehören, stellt der Jahresüberschuss bzw. Jahresgewinn das Entgelt sowohl für den Arbeitseinsatz als auch für den Einsatz des Eigenkapitals und das Risiko des Unternehmers dar. Das Unternehmereinkommen des niedergelassenen Arztes ist damit nicht statisch, sondern dynamisch und setzt sich aus dem (kalkulatorischen) Arbeitslohn des Arztes, dem Zins für das eingesetzte Eigenkapital und der unternehmerischen Risikoentlohnung zusammen, wie die folgende Abbildung zeigt. 19 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Abbildung 4: Komponenten „Unternehmereinkommens“ des eines niedergelassenen Arztes Unternehmereinkommen eines niedergelassenen Arztes = (kalkulatorischer) Arbeitslohn + Zins für Eigenkapital + unternehmerische Risikoentlohnung Quelle: Eigene Darstellung. Würde man nur den Arbeitslohn des Arztes berücksichtigen, dann würden die entgangenen Zinserlöse aus dem eingesetzten Eigenkapital (Opportunitätskosten) und das allgemeine, nicht kalkulierbare Unternehmenswagnis des niedergelassenen Arztes unberücksichtigt bleiben. Deshalb müssen diese beiden Komponenten im Unternehmereinkommen berücksichtigt werden, damit die unternehmerische Komponente entsprechend vergütet wird. Sie stellen sozusagen das zusätzliche Einkommen dar, das „(…) der Arzt als Unternehmer in eigener Praxis gegenüber einer Tätigkeit als angestellter Arzt erwirtschaften kann.“15 Da niederlassungswillige Ärzte häufig aufgrund von Zulassungsbeschränkungen auf Praxisübernahmen oder den Einstieg in Berufsausübungsgemeinschaften angewiesen sind, was einen entgeltlichen Erwerb einer Arztpraxis bzw. von Praxisanteilen bedeutet, benötigen sie Kapital. Dieses Kapital muss vom übernehmenden Arzt privat- oder fremdfinanziert werden. Bei dem Fall eines Einstiegs in eine Berufsausübungsgemeinschaft wird dieses Kapital oft kalkulatorisch bzw. statistisch nicht erfasst, weil es sich um Sonderbetriebsvermögen handeln kann. Das notwendige Sonderbetriebsvermögen ist ein steuerrechtlicher Begriff und „(…) umfasst alle Wirtschaftsgüter, die nicht unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden, aber in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung eines Gesellschafters an der Personengesellschaft stehen. Dies ist der Fall, wenn die Wirtschaftsgüter unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung eingesetzt werden.“16 Als Beispiel kann der Fall eines Erwerbs von einem Anteil an einer Gemeinschaftspraxis durch einen Arzt genannt werden, bei dem der 15 Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung (2008), S. A5. 16 Michels (2011), S. 693. 20 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Kaufpreis für den Praxisanteil mittels eines Darlehens finanziert wird. Dieses führt zu einem negativen Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters bei der Gemeinschaftspraxis. Es ist in der Sonderbilanz dieses Arztes bei der Gesellschaft auszuweisen und die Schuldzinsen sind als Sonderbetriebsausgaben steuerlich abziehbar.17 Der immaterielle Praxiswert, der in der Regel bei einer Praxisübernahme gezahlt werden muss, und das unternehmerische Risiko, welches der Arzt trägt, sind nicht in der EBM-Kalkulation und damit nicht in der vertragsärztlichen Vergütung berücksichtigt. Kalkulatorische Eigenkapitalzinsen werden zwar grundsätzlich in die EBM-Kalkulation einbezogen, allerdings mit einem solch geringen pauschalen Wert in Höhe von 511,29 Euro, dass dieser nicht annähernd die Realität von vertragsärztlichen Praxen abbildet. Da die Eigenkapitalverzinsung und das unternehmerische Risiko nicht adäquat in der EBM-Kalkulation berücksichtigt werden, sieht diese lediglich ein Unternehmereinkommen des niedergelassenen Vertragsarztes auf dem Niveau des Gehaltes eines angestellten Arztes vor, d. h. das GKV-Honorar soll kalkulatorisch lediglich das Gehalt eines Oberarztes im Krankenhaus sicherstellen. Im Vergleich zu angestellten Ärzten werden die niedergelassenen Ärzte damit schlechter gestellt, da sie das unternehmerische Risiko des Verlustes tragen und zudem ihr eingesetztes Kapital nicht adäquat verzinst wird. Ohne die Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos im Rahmen der Leistungsvergütung wird das Unternehmereinkommen eines niedergelassenen Vertragsarztes folglich unzureichend abgebildet. Im Allgemeinen liegt ein unternehmerisches Risiko darin, dass der Einsatz von Kapital – unabhängig davon, ob es sich um Geldkapital oder Humankapital (Arbeit) handelt – mit einem ungewissen Erfolg behaftet ist und eine Gefahr des Verlustes vorliegt. Bei der Verzinsung von risikobehaftetem Geldkapital spiegelt sich die Vergütung des Risikos darin wider, dass zusätzlich zu dem Zins für eine sichere Kapitalanlage (z. B. Bundesschatzbriefe) eine Risikoverzinsung gezahlt wird. Wenn keine adäquate Entlohnung des Risikos erfolgt, wird der Unternehmer nicht bereit sein, Geld- oder 17 Vgl. Michels (2011), S. 693. 21 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Humankapital einzusetzen. Er wird eine alternative Verwendung für sein Kapital suchen, welche sein Risiko entsprechend berücksichtigt und vergütet bzw. bei der dieses unternehmerische Risiko nicht auftritt.18 Konkret auf einen niedergelassenen oder niederlassungswilligen Arzt bezogen könnte dies bedeuten, dass dieser eine Anstellung beispielsweise in einem Krankenhaus oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) der Arbeit als Freiberufler in eigener Praxis vorzieht, weil er so zum einen ohne Risiko ein regelmäßiges Gehalt für seine Arbeit erhält und er zum anderen kein Eigenkapital einbringen bzw. sich verschulden muss. Im Vergleich zu einem angestellten Arzt hat der freiberuflich tätige Vertragsarzt auch keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ein niedergelassener Vertragsarzt handelt als Angehöriger der freien Berufe nicht nur grundsätzlich eigenverantwortlich, sondern übernimmt auch das wirtschaftliche Risiko. „Die freiberufliche Tätigkeit zeichnet sich durch die individuelle und eigenverantwortliche Berufsausübung aus, bei der die persönliche Verantwortung maßgeblich und die wirtschaftliche Risikoübernahme durch den Selbstständigen die Regel ist.“19 Das Unternehmereinkommen des niedergelassenen Arztes muss damit höher ausfallen als das Gehalt eines entsprechenden angestellten Arztes, wenn das unternehmerische Risiko und die Eigenkapitalverzinsung des eingesetzten Eigenkapitals des niedergelassenen Arztes in der Vergütung adäquat abgebildet werden. 2.4 Einkünfte von Freiberuflern Um ein angemessenes Arzteinkommen für freiberuflich tätige Vertragsärzte abzuleiten, werden in einem nächsten Schritt Einkünfte von vergleichbaren Freiberuflern in die Untersuchung einbezogen. Hierzu wird auf die Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2012 zurückgegriffen, die Daten aus dem Jahr 2007 enthält. Da die Statistik nur dreijährlich veröffentlicht wird, stellen diese 2012 publizierten Zahlen aus dem Jahr 2007 die aktuelle Datenbasis in diesem Bereich dar. 18 Vgl. Neubauer, Minartz (2013). 19 Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt Hamburg e.V. (2012). 22 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Es werden im Folgenden jeweils die Einkommen der vier freien Berufe einbezogen, die direkt über sowie direkt unter dem Einkommen der freiberuflichen Ärzte liegen. Auf diese Weise sollen angesichts der heterogenen Datenbasis die Berufe Berücksichtigung finden, die hinsichtlich dem Einkommensniveau und der notwendigen Qualifikation mit dem Arztberuf vergleichbar sind. Gemäß dem Opportunitätskostenansatz wird somit das entgangene Einkommen für einen alternativen Einsatz der Arbeitskraft des Arztes ermittelt. In der folgenden Abbildung sind die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit von Ärzten (Ärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Fachärzte) und acht weiteren ausgewählten freien Berufen dargestellt. Abbildung 5: Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit in ausgewählten freien Berufen (2007) 300.000 € 260.970 € 250.000 € 200.000 € 186.508 € 148.869 € 150.000 € 125.624 € 124.799 € 97.444 € 100.000 € 89.039 € 84.442 € 76.615 € 50.000 € 0€ Quelle: Eigene Darstellung. Datenquelle: Statistisches Bundesamt (2012). Bildet man aus den Einkünften der jeweils vier freien Berufe, die direkt über sowie direkt unter dem Einkünften von Ärzten liegen, das arithmetische Mittel, so erhält man ein durchschnittliches Einkommen in den acht ausgewählten freien Berufen in Höhe von 133.689 Euro. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die Aussagekraft der Einkommensteuerstatistik in einiger Hinsicht eingeschränkt ist. Zu diesem Schluss kommt auch die Studie „Die Lage der Freien Berufe“ des Instituts für 23 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Freie Berufe, in der unter anderem die wirtschaftlichen Aspekte von Selbstständigen in freien Berufen unter Berücksichtigung der Einkommensteuerstatistik analysiert werden. Das größte Manko ist hierbei in den späten Abgabefristen und der Veranlagungsdauer zu sehen, so dass die Statistik nur mit deutlichem Verzug zum Veranlagungsjahr erscheinen kann.20 Da zwischen dem Datenjahr 2007 und dem aktuellen Berichtsjahr 2014 sieben Jahre liegen, in denen nicht nur bei den Ärzten Honoraranpassungen und Inflationsausgleiche stattgefunden haben, sondern auch bei den anderen freien Berufen, ist davon auszugehen, dass das Einkommensniveau der freien Berufe zwischenzeitlich gestiegen ist. Deshalb dürfte der aus den vorliegenden Daten abgeleitete Wert für ein angemessenes Arzteinkommen in Höhe von 133.689 Euro die aktuelle Einkommenssituation unterschätzen und kann als eine konservative Näherung betrachtet werden, die um einen Inflationsausgleich erweitert werden sollte, um einen aktuellen Wert zu erhalten. Unter Berücksichtigung des Anstiegs der Verbraucherpreise im Zeitraum 2007 bis 2013 (siehe Abbildung 2) ist ein Zuschlag in Höhe von 10% realistisch, so dass sich ein angemessenes Arzteinkommen in Höhe von ca. 147 Tausend Euro ergibt. 2.5 Stundenverdienst von Honorarärzten Nachdem ein angemessenes Einkommen für einen niedergelassenen Vertragsarzt sowohl anhand des Gehalts von angestellten Oberärzten im Krankenhaus sowie von bzgl. der Qualifikation vergleichbaren Freiberuflern abgeleitet wurde, wird in einem letzten Schritt eine Kreuzung dieser beiden Ansätze verfolgt. Hierzu wird anhand von Stundensätzen von Honorarärzten, die „(…) für eine stationäre Einrichtung entgeltlich und im Rahmen von deren Leistungserbringerstatus freiberuflich ärztliche Leistungen erbring[en]“21, ein angemessenes Jahreseinkommen für einen freiberuflich tätigen Vertragsarzt abgeleitet. Honorarärzte sind in der Regel im Krankenhaus tätig, dort aber nicht angestellt, sondern Freiberufler, die auf Honorarbasis entlohnt werden. Deshalb können die Vergütungssätze für Honorarärzte einen guten Anhaltspunkt für ein angemessenes Arzteinkommen liefern. Darüber hinaus sind diese Vergütungssätze nicht reguliert durch staatliche Vorgaben oder Gebührenordnungen, so dass sie auf einer marktwirtschaftlichen 20 Vgl. Brehm et al. (2012), S. 65f. 21 Porten (2014), S. 18. 24 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Entgeltfindung über Angebot und Nachfrage beruhen. Damit stellen sie einen guten Indikator für den „Marktpreis“ von ärztlicher Arbeit dar. Gemäß dem Bundesverband der Honorarärzte beträgt der übliche Vergütungssatz für Honorarärzte in einem Krankenhaus mindestens 65 bis 120 Euro pro Stunde (je nach Tätigkeit).22 Im Jahr 2013 lag der Mittelwert bei 87 Euro (vor Steuern und Abzug der Betriebskosten).23 Anhand dieser Spanne und des Mittelwerts des Vergütungssatzes pro Stunde für Honorarärzte wird im Folgenden das sich hieraus ergebende Jahreseinkommen berechnet. Hierzu wird erneut auf die EBM-Kalkulation zurückgegriffen, in der die Jahresarbeitszeit für einen Vertragsarzt festgelegt wurde. Dadurch wurde der zeitliche Rahmen für die gesamte ärztliche Tätigkeit definiert, die unmittelbar und mittelbar am Patienten verrichtet wird. Wie oben bereits dargelegt, beläuft sich die Wochenarbeitszeit in der EBM-Kalkulation auf 51 Stunden, d. h. bei einer 5-tägigen Arbeitswoche auf durchschnittlich 10,2 Arbeitsstunden pro Tag. Des Weiteren werden insgesamt 229 Arbeitstage pro Jahr angesetzt, da 32 Tage für Urlaubsund Feiertage bereits abgezogen wurden.24 Damit ergeben sich kalkulatorisch pro Jahr 2.335,8 Arbeitsstunden für einen niedergelassenen Vertragsarzt. Multipliziert man diese jährlichen Arbeitsstunden mit den genannten Stundensätzen für die Tätigkeit eines Honorararztes, so ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten jährlichen Einkommen. 22 Vgl. Bundesverband der Honorarärzte (2014). 23 Vgl. Bundesverband der Honorarärzte (2014a). 24 Vgl. Köhler, Hess (2007), S. 6. 25 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Tabelle 2: Jährliches Einkommen auf Grundlage von Stundensätzen eines Honorararztes Untere Grenze Mittelwert (2013) Obere Grenze Stundensatz 65 € 87 € 120 € Arbeitstage pro Jahr 229 229 229 Arbeitsstunden pro Tag 10,2 10,2 10,2 Arbeitsstunden pro Jahr 2.335,8 2.335,8 2.335,8 Einkommen pro Jahr 151.827 € 203.215 € 280.296 € Quelle: Eigene Darstellung. Wie die Tabelle zeigt, liegen die Einkommen bei Unterstellung der kalkulatorischen Jahresarbeitszeit aus der EBM-Kalkulation in einer Spanne zwischen 151.827 Euro und 280.296 Euro. Bei Heranziehung des Mittelwertes für den Stundensatz eines Honorararztes aus dem Jahr 2013 ergibt sich ein Jahreseinkommen in Höhe von 203.215 Euro. Obwohl nicht davon auszugehen ist, dass Honorarärzte in der Regel das gleiche zeitliche Arbeitspensum wie niedergelassene Vertragsärzte erbringen, geben die Stundensätze einen guten Anhaltspunkt für den „Marktwert“ ärztlicher Arbeit eines Freiberuflers und die errechneten Jahreseinkommen damit für das entsprechende Verdienstpotential. Es wird deutlich, dass dieses deutlich höher liegt als bei einem angestellten Oberarzt. Hier spiegelt sich u. a. auch das unternehmerische Risiko wider, das ein freiberuflich tätiger Arzt gegenüber einem angestellten Arzt übernimmt. Dieses unternehmerische Risiko des Freiberuflers muss entsprechend in der Vergütung Berücksichtigung finden, damit ein Arzt bereit ist, dieses auf sich zu nehmen. Hinzu kommen bei den Honorarärzten häufig wechselnde Arbeitsorte und das Risiko einer Beschäftigungslücke. 26 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 2.6 Zusammenfassung und Zwischenfazit Um die Honorarsituation der bayerischen Vertragsärzte beurteilen zu können, wurde eine analytische Ableitung über unterschiedliche Ansätze verfolgt. Zunächst wurde das für die EBM-Kalkulation festgelegte kalkulatorische Arzteinkommen mit dem Einkommen angestellter Oberärzte nach den derzeit aktuellen Tarifverträgen in deutschen Krankenhäusern (Ober- und Untergrenze) verglichen.25 Anschließend wurden die Einkünfte anderer, hinsichtlich der Qualifikation vergleichbarer Freiberufler26 gegenübergestellt. Um eine Annäherung an den Marktpreis ärztlicher Leistungen zu erhalten, wurden zusätzlich die Stundensätze von freiberuflich tätigen Honorarärzten herangezogen und ein theoretisches Arzteinkommen niedergelassene Vertragsärzte auf Basis dieser Stundensätze berechnet. 27 für Die Ergebnisse der verschiedenen Ansätze sind in Abbildung 6 zusammengefasst. 25 Monatliches Festgehalt eines privat versicherten, angestellten Oberarztes (verheiratet, 2 Kinder) mit 8-12 Jahren Berufserfahrung, variable Gehaltsbestandteile, Kinderzuschläge betriebliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt, lineare Hochrechnung der tariflich vereinbarten Arbeitszeit auf 51 Stunden. 26 Die aus dem Jahr 2007 stammenden Daten zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit für die genannten Berufsgruppen wurden mit dem Preissteigerungsfaktor von 10% (2007 bis 2014) angepasst. 27 Obere, untere und durchschnittliche Stundensätze deutscher Honorarärzte wurden jeweils auf ein Einkommen pro Jahr hochgerechnet. 27 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Abbildung 6: Übersicht zu den Ergebnissen der verschiedenen Ansätze zur analytischen Ableitung des kalkulatorischen Arzteinkommens Quelle: Eigene Darstellung. Wie der Vergleich zeigt, ist der kalkulatorische Arztlohn in der EBM-Kalkulation in Höhe von 105.572 Euro am unteren Rand der Einkommensspannen vergleichbarer Tätigkeiten angesiedelt. Damit sind die Leistungen im EBM so kalkuliert, dass ein Vertragsarzt, der ausschließlich GKV-Patienten behandelt, ein vergleichsweise unterdurchschnittliches Einkommen erzielt. Dies kann dadurch kompensiert werden, dass zusätzliche Arbeitszeit eingesetzt wird und z. B. Privatpatienten behandelt werden, die im Durchschnitt nach der GOÄ ohnehin höher vergütet werden. Damit werden ökonomische Anreize für Niedergelassene gesetzt, bevorzugt Leistungen nach der GOÄ abzurechnen bzw. anders ausgedrückt Privatpatienten zu behandeln. Es wird auch deutlich, dass aus ökonomischer Sicht die Einkommen für freiberuflich tätige Ärzte höher ausfallen müssen als für vergleichbare angestellte Ärzte, da zusätzlich ein unternehmerisches Risiko übernommen wird. Dies wird insbesondere deutlich, wenn man die Stundensätze von Honorarärzten betrachtet, die wesentlich 28 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern über den Vergleichswerten von Angestellten liegen. Bislang findet allerdings keine unternehmerische Risikoentlohnung in der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen statt, d. h. der kalkulatorische Arztlohn in der EBM-Kalkulation, der auf einem Oberarztgehalt basiert, ist zu gering bemessen. Zum einen liegen heute die Gehälter von angestellten Oberärzten im Durchschnitt deutlich über 105.572 Euro und zum anderen erfordert die notwendige Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos, das Freiberufler zusätzlich tragen, eine weitere Steigerung des kalkulatorischen Arzteinkommens. In den beiden rechten Säulen der Abbildung 6 wurde von den angegebenen Berufsgruppen jeweils über die Durchschnittseinkommen sowie die obere und die untere Gehaltsgrenze ein ungewichteter Mittelwert gebildet. In der ersten der beiden Säulen wurden die Werte von angestellten Oberärzten, Freiberuflern und Honorarärzten einbezogen. In der zweiten der beiden Säulen wurden nur Freiberufler und Honorarärzte berücksichtigt. Da angestellte Oberärzte kein unternehmerisches Risiko tragen (vgl. Abschnitte 2.2 und 2.3) sind diese für die Kalkulation eines angemessenen Arzteinkommens nur bedingt vergleichbar. Für die vorliegende Untersuchung wird deshalb als kalkulatorische Größe für ein angemessenes Arzteinkommen ein Korridor zwischen 159.544 Euro und 175.136 Euro angesetzt. 29 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3 Ermittlung der Kosten für den technischen Leistungsanteil Nachdem ein angemessenes Arzteinkommen in einer Spanne zwischen 159.544 Euro und 175.136 Euro ermittelt wurde, ist der ärztliche Leistungsanteil im Rahmen der vorliegenden Untersuchung adäquat erfasst. Neben den Kosten, die für den ärztlichen Leistungsanteil anfallen, sind auch die Kosten für den technischen Leistungsanteil entscheidend dafür, wie hoch das zur Gesamtkostendeckung notwendige Honorarvolumen sein muss. 3.1 Kostenarten einer synthetischen Musterpraxis In einem nächsten Schritt wird deshalb eine vertragsärztliche Musterpraxis synthetisch entwickelt, um die Kosten für den technischen Leistungsanteil, die bei der Erbringung bzw. Vorhaltung von vertragsärztlichen Leistungen entstehen, zu ermitteln. Die Kosten zwischen den einzelnen Fachrichtungen können durchaus unterschiedlich ausfallen, weil das Leistungsspektrum und damit auch beispielsweise die Praxisausstattung divergieren. Deshalb muss bei der Kostenermittlung zwischen den einzelnen in Abschnitt 1 genannten Fachrichtungen differenziert werden. Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich auf die in Abschnitt 1 genannten primärärztlichen Fachrichtungen. Es stehen konservativ tätige niedergelassene Ärzte im Vordergrund, welche die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Die Musterpraxen der einzelnen Fachrichtungen orientieren sich hinsichtlich ihrer Größe, ihrer apparativen Ausstattung sowie der weiteren Infrastruktur an den Merkmalen einer durchschnittlichen Arztpraxis der jeweiligen Fachrichtung mit dem jeweils typischen Leistungsspektrum einer Praxis, welche die Grundversorgung von GKV-Patienten übernimmt. Dementsprechend werden den einzelnen Musterpraxen die für die Leistungserbringung anfallenden Kosten zugeordnet. 3.1.1 Umfang der nicht-ärztlichen Personalausstattung Ein wichtiges Kriterium der synthetischen Musterpraxen stellt die nicht-ärztliche Personalausstattung bzw. deren Umfang und Zusammensetzung dar. Unter Berücksichtigung der Praxisgröße und des Leistungsspektrums der synthetischen Musterpraxen muss jeweils eine adäquate Personalausstattung gewährleistet 30 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern werden. Um eine adäquate Personalausstattung zu ermitteln, muss zunächst die tatsächliche Arbeitszeit in Stunden je Vollzeitkraft berechnet werden. Dies geschieht in Anlehnung an die Konditionen des Gehaltstarifvertrags für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen. Bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt die tariflich festgelegte Arbeitszeit 167 Stunden pro Monat. Anhand des Divisors in Höhe von 4,33 Wochen pro Monat lässt sich die Arbeitszeit pro Woche berechnen, die entsprechend bei 39 Stunden liegt. Geht man von 52 Wochen pro Jahr aus, die um sechs Wochen Urlaub, ca. zehn gesetzliche Feiertage (zwei Wochen) sowie ca. zehn Tage Fehlzeiten (zwei Wochen) gekürzt werden, ergibt sich eine Nettojahresarbeitszeit von 42 Wochen, was 1.638 Arbeitsstunden pro Jahr und Vollzeitkraft entspricht. Um hieraus die für die einzelnen Musterpraxen benötigte Anzahl von medizinischen Fachangestellten zu ermitteln, wird im nächsten Schritt bei der Kostenermittlung jeweils die durchschnittliche nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit der einzelnen Fachrichtungen herangezogen. 3.1.2 Praxisgröße und -lage Die Praxisgröße und die Praxislage stellen wesentliche Kriterien für die durchschnittliche Höhe der Raumkosten je Arzt dar, da diese Kosten zum einen von der Größe (Fläche) der Praxis und zum anderen vom Mietpreis (je Quadratmeter) determiniert werden. Aufgrund von Kostendegressionseffekten kann im Allgemeinen festgestellt werden, dass sich mit einer steigenden Praxisgröße, d. h. der Zunahme der Anzahl der dort tätigen Ärzte, die durchschnittlichen Kosten je Arzt senken lassen. Die an dieser Stelle exemplarisch entwickelte Musterpraxis ist eine Einzelpraxis im ländlichen Raum, da die meisten Ärzte in Bayern in Einzelpraxen arbeiten. Trotz zu beobachtender Konzentrationsprozesse ist die Einzelpraxis weiterhin die dominierende Organisationsform und besitzt damit einen gewissermaßen repräsentativen Charakter. Gerade in ländlichen Gebieten mit einer geringeren Einwohneranzahl sind Einzelpraxen notwendig, da dort die Versorgung ebenfalls sichergestellt werden muss und das Potenzial Praxiszusammenschlüsse aufgrund der gegebenen Nachfragestruktur gering ist. 31 für Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Natürlich muss aber auch berücksichtigt werden, dass es in Bayern im Bereich der niedergelassenen Vertragsärzte Berufsausübungsgemeinschaften mit zwei und mehr Ärzten gibt, die im Durchschnitt andere Kostenstrukturen aufweisen als eine Einzelpraxis. D. h. die für die synthetischen Musterpraxen zugrunde gelegten Durchschnittswerte können nicht ohne weiteres für alle einzelnen in der Versorgungsrealität auftretenden Praxisformen und -größen Geltung beanspruchen, sondern müssen ggf. angepasst werden. Da an dieser Stelle aber insbesondere auch die Vorhalteleistung von niedergelassenen Ärzten in ländlichen Räumen adäquat Berücksichtigung finden soll, wird jeweils von einer Einzelpraxis ausgegangen. Bei der in einem nächsten Schritt durchzuführenden Berechnung der Raumkosten werden die Nebenkosten zu den Mieten für die Räume addiert und als gesamte Mietkosten ausgewiesen, so dass Energiekosten nicht separat berücksichtigt werden müssen. 3.1.3 Apparative Ausstattung Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Praxisgröße und des Leistungsspektrums von niedergelassen Vertragsärzten, die in den in Abschnitt 1 genannten Fachrichtungen tätig sind, wird jeweils die notwendige apparative Ausstattung der einzelnen Musterpraxen berücksichtigt. Hierbei wird auch das Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V beachtet: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen unwirtschaftlich nicht überschreiten. sind, können Leistungen, Versicherte nicht die nicht notwendig beanspruchen, dürfen oder die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“28 Die apparative Ausstattung wird so gewählt, dass ausschließlich Leistungen, die im GKVKatalog enthalten sind, erbracht werden können, d. h. es wird ein ausreichender Mindeststandard angesetzt. Technisch höher entwickelte und damit teurere Geräte, die im Versorgungsalltag für PKV- aber damit auch für GKV-Versicherte eingesetzt werden, finden keine Berücksichtigung in der Kostenkalkulation, damit das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht verletzt wird. Allerdings muss auch hier berücksichtigt 28 § 12 Abs. 1 SGB V. 32 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern werden, dass gemäß § 72 SGB V gilt: „Die vertragsärztliche Versorgung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses durch schriftliche Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, daß eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden.“29 Dies bedeutet, dass der medizinisch-technische Fortschritt nicht nur in die Versorgung von PKV-Versicherten, sondern auch von GKV-Versicherten Einzug halten soll, was wiederum bedeutet, dass es zukünftig aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung der Geräte zu höheren Kosten und damit zu höheren Vergütungen kommen kann. Diese zu erwartenden höheren Kosten werden im Status quo der synthetischen Musterpraxis aber nicht eingerechnet. Es ist fraglich, ob in allen Praxen Investitionen getätigt wurden, um dem technischen Fortschritt in der Patientenversorgung folgen zu können. Aus dem permanenten medizinisch-technischen Fortschritt resultiert für einen niedergelassenen Arzt ein Innovationsrisiko. Dieses manifestiert sich darin, dass der niedergelassene Arzt aus Wettbewerbsgründen gezwungen sein kann, in einzelnen Fällen Ersatzinvestitionen früher vorzunehmen, als dies gemäß dem steuerlichen Abschreibungszyklus und der zugehörigen Nutzungsdauer vorgesehen ist. Aufgrund des Innovationsrisikos kann die kalkulatorische bzw. die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ausfallen gegenüber dem steuerlich ursprünglich vorgesehenen Abschreibungszyklus. Das Innovationsrisiko wird im Rahmen der Kalkulation für eine synthetische Musterpraxis nicht berücksichtigt, da gemäß dem Vorsichtsprinzip eine „kostendeckende Mindestvergütung“ berechnet werden soll. Zudem werden auch das Inflations- und Mehrwertsteuerrisiko nicht einberechnet. Letzteres resultiert aus einer möglichen Erhöhung der Mehrwertsteuer, die aufgrund des nicht vorhandenen Vorsteuerabzugs von niedergelassenen Ärzten zu steigenden Gerätekosten führt. Die genannten Risiken wirken der These von fallenden 29 § 72 Abs. 2 SGB V. 33 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Anschaffungskosten für Geräte entgegen, werden aber nicht in die Kalkulation einbezogen. In den Kosten für die Praxisausstattung werden letztendlich die Miete für LeasingGeräte und die Abschreibungen sowie die Kosten für Wartung und Instandhaltung subsumiert. Die Kosten für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) werden nicht separat ausgewiesen, sondern sind ebenfalls bereits in den Kosten für die apparative Ausstattung und Praxisausstattung enthalten. Die Kosten für Leasing und Miete von Geräten umfassen Mieten bzw. Leasing für Apparate, EDVEinrichtungen, Telefonanlage etc. Abschreibungen beinhalten Abschreibungen auf die Praxiseinrichtung (inkl. GWG) sowie auf den entgeltlich erworbenen immateriellen Praxiswert. Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung beinhalten die Kosten aus Wartungsverträgen, Qualitätsprüfungen, Zertifizierungs- /Rezertifizierungsverfahren, Reparaturen und Ähnliches. 3.1.4 Berechnung der Finanzierungskosten Die Finanzierungskosten stellen eine wichtige Kostenart bei niedergelassenen Arztpraxen dar. Arztpraxen können sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapital finanziert werden. Die Nutzung sowohl von Fremdkapital als auch von Eigenkapital ist mit Kapitalkosten verbunden, d. h. das zur Verfügung gestellte Kapital muss verzinst werden. Bezogen auf in Unternehmen investiertes Eigenkapital manifestieren sich die Kapitalkosten in Form von Ausschüttungen aus Gewinnen bzw. Überschüssen. Ohne die Berücksichtigung von Kapitalkosten ist ein Eigenkapitalgeber in der Regel nicht bereit, Kapital zur Verfügung zu stellen. Dabei geht der Kapitalgeber stets ein Risiko ein, welches in den Kapitalkosten Berücksichtigung finden muss. Für den Kapitalgeber besteht das Risiko darin, dass keine Überschüsse erzielt werden, sondern sogar Verluste realisiert werden können, die zu einem Verzehr von Eigenkapital führen. Ohne sichere Überschüsse besteht folglich für den Kapitalgeber ein unternehmerisches Risiko. Im Vergleich zu einer sicheren Anlage müssen die Kapitalkosten eine Risikoprämie enthalten, die mit einem steigenden unternehmerischen Risiko, d. h. zunehmender Wahrscheinlichkeit eines Verlustes, ebenfalls zunimmt, sofern ein rationales Verhalten der Akteure unterstellt wird. 34 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Im Durchschnitt ist für Eigenkapital eine höhere Verzinsung als für Fremdkapital zu zahlen, da es bei einer Insolvenz haftet, d. h. nachrangig gegenüber Fremdkapital behandelt wird. Für den Kapitalgeber besteht im Extremfall das Risiko des vollständigen Kapitalverlustes, so dass eine höhere Berücksichtigung eines Risikoaufschlags verlangt wird. 30 Verzinsung unter „So wird beispielsweise bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen von einem kalkulatorischen Zinssatz ausgegangen, der weit über den marktüblichen Sollzinssätzen für die Aufnahme von Fremdkapital liegt (…).“31 Während es für gewöhnlich verhältnismäßig einfach ist, Fremdkapitalkosten zu ermitteln, da man sich entweder auf vertraglich vereinbarte Zinszahlungen oder auf aktuelle Marktkonditionen stützen kann, gestaltet sich die Bestimmung der Eigenkapitalkosten schwieriger. Obwohl bei Eigenkapitalgebern in der Regel keine fixe Vereinbarung über die Zahlung eines Entgeltes festgelegt wird, erwarten diese dennoch eine Verzinsung, welche sich an der Höhe ihres Risikos orientiert.32 Zur Ermittlung eines marktgerechten Eigenkapitalzinses ist folglich die Abbildung des unternehmerischen Risikos zwingend erforderlich. Um den Marktzins für Eigenkapital zu ermitteln, kann z. B. auf die Eigenkapitalrendite von privaten Krankenhäusern zurückgegriffen. Dies ist insofern legitim und zielführend, weil Krankenhäuser im Allgemeinen wie auch niedergelassene Ärzte auf dem Gesundheitsmarkt tätig sind und im Speziellen u. a. auch ambulante Leistungen erbringen. Unter Berücksichtigung der Eigenkapitalrendite von privaten Krankenhäusern ist davon auszugehen, dass sich eine markt- und risikogerechte Eigenkapitalrendite um 8% pro Jahr bewegt.33 Bei Fremdfinanzierung wird aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase Fremdkapitalzinssatz 30 31 in Höhe von 4% pro Jahr angenommen. Vgl. Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (2011), S. 20. von Känel (2008), S. 176. 32 Vgl. Geginat et al. (2006), S. 18. 33 Vgl. Neubauer, Minartz (2013), S. 71ff. 35 ein Aus Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Vereinfachungsgründen wird für die Kostenberechnung modellhaft unterstellt, dass sich die Zinsbelastung gleichmäßig über den gesamten Kreditzeitraum verteilt und nicht wie in der Realität aufgrund von Tilgungszahlungen kontinuierlich abnimmt. Niedergelassene Ärzte finanzieren einen erheblichen Teil der Investitionen in ihre Praxis aus privaten Mitteln. Dies manifestiert sich darin, dass 68% der Praxen die Anschaffungen zu 100% selbst finanzieren.34 Für die synthetischen Musterpraxen treffen wir die konservative Annahme, dass die Praxis zu 50% aus Eigenkapital und zu 50% aus Fremdkapital finanziert wird, so dass sich insgesamt ein durchschnittlicher Zinssatz in Höhe von 6% ergibt. Anhand des jeweils für die synthetische Musterpraxis in den einzelnen Fachrichtungen benötigten Investitionsvolumens lassen sich in einem nächsten Schritt die Finanzierungskosten Zulassungsbeschränkungen ist für berechnen. Allgemeinärzte Aufgrund eine von Niederlassung als Vertragsarzt in Bayern heute in der Regel nur durch die Übernahme einer Praxis oder eines Anteils an einer Gemeinschaftspraxis möglich, für deren immateriellen Wert (Goodwill) und materiellen Wert (Substanzwert) sie einen marktgerechten Preis entrichten müssen. Zusätzlich werden in der Regel auch bei einer Praxisübernahme weitere Investitionsvolumina für die Modernisierung der Praxis, für neue Geräte bzw. Praxisausstattung sowie für Umbaumaßnahmen notwendig, die ebenfalls finanziert werden müssen. Um das gesamte Finanzierungsvolumen zu erfassen, müssen zudem die im Durchschnitt aufgenommenen Betriebsmittelkredite berücksichtigt werden. 3.1.5 Material und Laborbedarf Die Material- und Laborkosten in eigener Praxis und in eigenem Labor umfassen Medikamente, Verbandmaterial, Einmalabdeckungen, Einmalkittel, Messer, Chemikalien, Desinfektions- und Reinigungsmittel soweit nicht von anderer Seite getragen (wie z. B. beim Sprechstundenbedarf), Röntgenbedarf, anderen Praxis- und Laborbedarf sowie Aufwendungen für fremde Laborarbeiten bzw. Infrastruktur. 34 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 11. 36 fremde Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.1.6 Versicherungen, Beiträge und Gebühren Die Kosten, die unter der Kostenart Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren subsumiert werden, sind je nach Statistik unterschiedlich. Im Rahmen der Kostenstrukturerhebung in Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes sind in dieser Kostenart neben den Versicherungskosten auch Beiträge zu Berufsorganisationen enthalten, allerdings keine Verwaltungskosten für die Kassenärztlichen Vereinigungen. Im ZI-Praxis-Panel werden hier Aufwendungen für Versicherungen für die Berufshaftpflicht, Praxisversicherung, Feuer- und Diebstahlversicherung (ohne Kfz-Versicherung), Beiträge zu Berufsorganisationen sowie KV-Verwaltungskosten und Kammer-Beiträge berücksichtigt. 3.1.7 Fortbildungen Die Kosten für Fortbildung beinhalten z. B. Aufwendungen für Kongresse, Fachliteratur, eigene Supervision, Fort- und Weiterbildung usw. (einschließlich Reiseund Übernachtungskosten). 3.1.8 Sonstige Kosten Die sonstigen Kosten stellen eine heterogene Restgröße der relevanten Praxiskosten dar, die noch nicht separat berücksichtigt wurden. Dies sind steuerlich absetzbare Aufwendungen für die Praxis wie z. B. Büromaterial, Porto, Wartezimmerlektüre, Werbungskosten, Telefonkosten etc. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Kostenstrukturerhebung bei Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes werden auch Fortbildungskosten, Wartungskosten sowie KV-Verwaltungskosten inkludiert. Da diese Kosten bereits separat bzw. in anderen Kostenarten der synthetischen Musterpraxis zugewiesen werden, wird aus Konsistenzgründen im Rahmen der folgenden Kostenzuordnung bei den sonstigen Kosten stets auf Daten des ZI-Praxis-Panels zurückgegriffen. 37 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.2 Datenquellen und -auswahl Um den Musterpraxen der einzelnen Fachrichtung die für die Leistungserbringung anfallenden Kosten zuzuordnen, werden unterschiedliche Datenquellen herangezogen. Bei der Berechnung der Kosten der synthetischen Musterpraxen werden hauptsächlich die folgenden Datenerhebungen berücksichtigt: Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes (Erhebungsjahr 2011), ZI-Praxis-Panel (ZIPP; Erhebungsjahr 201035), Analysen der apoBank (Erhebungsjahr 2012) sowie Auswertungen von DATEV36 (Erhebungsjahr 2013). Mit der Einbeziehung von unterschiedlichen Datenerhebungen sollen vor allem zwei Ziele erreicht werden: Zum einen soll gewährleistet werden, dass die im Abschnitt 3.1 geschilderten Charakteristiken der synthetischen Musterpraxen adäquat durch die verwendeten Daten abgebildet werden. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass das Kostenniveau der synthetischen Musterpraxen die aktuellen Gegebenheiten adäquat widerspiegelt. Es wird also ein hoher Differenzierungsgrad der Kosten bezogen auf die regionale Lage der Praxen und die Schwerpunktsetzung bei der Leistungserbringung (konservative vs. Operative Praxen) sowie eine hohe Aktualität der Daten angestrebt. Es handelt sich bei den synthetischen Musterpraxen um konservativ tätige Einzelpraxen im ländlichen Raum, die sich insbesondere bei den Mietkosten von städtischen Praxen unterscheiden. Allerdings wird nur beim ZI-Praxis-Panel, das von den genannten Statistiken die ältesten Daten enthält, zwischen ländlichen und städtischen sowie zwischen konservativen und operativen Praxen differenziert. Damit besteht das Problem, dass die Daten mit dem höchsten Differenzierungsgrad die geringste Aktualität aufweisen, während die aktuellsten Daten (DATEV- bzw. 35 Bei den Daten für die Fachrichtung Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde wurde das Erhebungsjahr 2009 herangezogen, da zum Bearbeitungszeitpunkt der Fachgruppenbericht „Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde“ des ZI-Praxis-Panels für das Erhebungsjahr 2010 noch nicht verfügbar war. 36 DATEV-Daten von Einzelpraxen lagen im Rahmen dieser Untersuchung nur für die folgenden Fachrichtungen vor: Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Orthopädie. 38 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern apoBank-Daten) nur einen geringen Differenzierungsgrad aufweisen, d. h. nicht zwischen städtischen und ländlichen bzw. konservativen und operativen Praxen unterscheiden. Sofern es bei den einzelnen Kostenarten keine bzw. kaum Unterschiede insbesondere zwischen städtischen und ländlichen Praxen gibt, werden jeweils die aktuellsten verfügbaren Daten herangezogen. Wenn jedoch merkliche Unterschiede zwischen Stadt und Land bestehen, wie bei den Mietkosten, ist die Aktualität der Daten sekundär und es wird auf die Daten des ZI-Praxis-Panels zurückgegriffen. Um aufzuzeigen, wie groß die Kostenunterschiede zwischen den einzelnen Datenquellen sind, wird bei jeder Musterpraxis und Kostenart jeweils die Höhe der Kosten benannt, sofern diese Kosten in der jeweiligen Statistik ausgewiesen wurden. Es wird jeweils erläutert, aus welchem Grund welche Datenquelle letztlich für die Berechnung der Gesamtkosten der einzelnen synthetischen Musterpraxen herangezogen wurde. Dabei wird dem Vorsichtsprinzip gefolgt, d. h. auch wenn davon auszugehen ist, dass einzelne Kosten zu niedrig angesetzt sind, weil sie nicht mehr aktuell sind, werden diese trotzdem für die Berechnung herangezogen. Mit diesem konservativen Ansatz soll sichergestellt werden, dass die Kosten der synthetischen Musterpraxen nicht überschätzt werden. Die Verwendung von aktuellen, aber wenig differenzierten Daten würde ansonsten die Gefahr bergen, dass die Kosten zu hoch ausfallen als dies tatsächlich bei ländlichen Praxen der Fall ist, weil der entsprechende Durchschnittswert durch städtische Praxen nach oben gezogen wird. Die Kostenunterschiede zwischen den einzelnen Datenquellen kommen aus den unterschiedlichen Gründen zustande. Da die Daten jeweils aus unterschiedlichen Erhebungsjahren stammen lässt sich ein Teil der Unterschiede dadurch erklären. Des Weiteren ist die Erhebung des Statistischen Bundesamtes gemäß Rechtsgrundlage verpflichtend, während die anderen Erhebungen auf freiwilliger Basis beruhen, d. h. es besteht keine Auskunftspflicht. Dies kann zu einer Selektion der Teilnehmer an den freiwilligen Erhebungen führen. Somit kann es bei den einzelnen Datenquellen auch zu unterschiedlichen Abweichungen von der tatsächlichen Grundgesamtheit kommen. Auch wenn bei der Stichprobenziehung 39 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern eine geschichtete Zufallsstichprobe nach Fachgruppen gezogen wird, kann eine geringe Rücklaufquote zu Verzerrungen innerhalb einzelner Fachgruppen führen. Deshalb ist es letztlich auch wichtig, wie groß die die Anzahl der auswertbaren Fragebögen bei den einzelnen Erhebungen ist. Die Datengrundlage des aktuellen Berichts des ZI-Praxis-Panels konnte beispielsweise durch die Beteiligung von über 6.200 Ärzten und Kostenstrukturerhebung Psychotherapeuten des geschaffen Statistischen werden. Bundesamtes In waren der 6.925 rückübermittelte Fragebögen verwertbar. Damit sind die beiden Statistiken bezogen auf die Größe der Stichprobe in etwa vergleichbar. Ein wichtiger Aspekt ist zudem, wie die Durchschnittsberechnung Hochrechnungsfaktoren bzw. durchgeführt Gewichtungen der wird, d. Stichproben h. z. was B. für nach Größenverteilung der Umsätze vorgenommen werden. Letzen Endes führen die unterschiedlichen Erhebungs- und Berechnungsmethoden, die unterschiedlichen Stichproben sowie die unterschiedlichen Ergebnissen. 40 Erhebungsjahre zu abweichenden Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.3 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Allgemeinmedizin Als Erstes wird der Fachbereich der Allgemeinärzte analysiert. Neben den Daten des ZI-Praxis-Panels wird Bezug auf die Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes genommen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Kostenarten der EBM-Kalkulation sowie der Spezifika einer allgemeinärztlichen Einzelpraxis im ländlichen Gebiet. Als Datenquelle werden zusätzlich Zahlen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und von DATEV einbezogen. Es wird im Folgenden die Höhe der Kosten der unter Punkt 3.1 dargestellten Kostenarten unserer synthetischen Musterpraxis für Allgemeinmedizin beziffert. 3.3.1 Personalkosten Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Bereich Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) ausgewiesen, dass die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in einer Einzelpraxis 4.429 Stunden je Praxis und damit auch je Inhaber betragen hat. Bei den Praxen für Allgemeinmedizin ohne Berücksichtigung der Innere Medizin (hausärztlich) lag die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit bei 5.270 Stunden je Praxis, allerdings unabhängig von der Praxisform. Insgesamt ist die durchschnittliche nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in allgemeinmedizinischen Praxen damit höher als in hausärztlichen Praxen für Innere Medizin (4.743 Stunden je Praxis). In den ländlichen Regionen und in den verdichteten Kreisen lagen bei den allgemeinmedizinischen und hausärztlichen Praxen die nicht-ärztlichen Jahresarbeitszeiten tendenziell höher als in Kernstädten. Es wurde unabhängig von der Organisationsform für Kernstädte ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 4.564 Stunden je Praxis, für verdichtete Kreise in Höhe von 5.516 Stunden je Praxis und für ländliche Gebiete in Höhe von 5.338 Stunden je Praxis ermittelt. Je Praxisinhaber reduzieren sich diese Werte allerdings auf durchschnittlich 3.589 Stunden (Kernstädte), 4.093 Stunden (verdichtete Kreise) sowie auf 4.357 Stunden (ländliche Gebiete).37 Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 2,70 Vollzeitkräfte (Einzelpraxis für Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich)) bis 3,26 37 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 28ff. 41 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Vollzeitäquivalente (Einzelpraxis für Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) Praxis im ländlichen Gebiet unabhängig von der Organisationsform) an Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen pro allgemeinmedizinische Praxis benötigt. Da es sich bei der synthetischen Musterpraxis um eine allgemeinmedizinische Einzelpraxis in einer ländlichen Region handelt, wird davon ausgegangen, dass 3 Vollzeitkräfte benötigt werden, um die Allgemeinarztpraxis adäquat betreiben zu können. Hierbei teilen sich diese wie folgt auf: 1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA), 1 Medizinische Fachangestellte (MFA) und 1 Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung. Unter Berücksichtigung dieser Personalausstattung der allgemeinärztlichen Musterpraxis werden die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl Bruttolöhne und -gehälter sowie Sozialabgaben des Arbeitgebers. Die Personalkosten stellen bei den Allgemeinmedizinern bezogen auf den relativen Anteil und somit auch auf die absolute Höhe die wichtigste Kostenart dar. Es wird davon ausgegangen, dass die leitende Medizinische Fachangestellte der Arztpraxis sich in der Tätigkeitsgruppe V38 und in der 5. Stufe (ab dem 17. Berufsjahr) befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in der Tätigkeitsgruppe II39 38 und in die 2. Stufe (ab dem 5. bis zum 8. Berufsjahr) „Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen Berufserfahrung. Hierbei von sind insgesamt eine mindestens Fortbildung von 360 Stunden mind. 120 und Stunden entsprechende und weitere Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 4) 39 „Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Arbeitsbereich 42 erworben wurden. Voraussetzung sind Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern eingruppiert. Die letzte Medizinische Fachangestellte befindet sich in der allgemeinärztlichen Musterpraxis noch in Ausbildung im 2. Jahr. Für das genannte Personal fallen in der Musterpraxis unter Berücksichtigung des Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen die folgenden Kosten (inkl. Sozialabgaben des Arbeitgebers) pro Jahr an: ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 5. Stufe): ca. 45.500 Euro MFA (Tätigkeitsgruppe II, 2. Stufe): ca. 31.200 Euro MFA (in Ausbildung, 2. Jahr): ca. 11.300 Euro. In Summe belaufen sich die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis auf ca. 88.000 Euro. Dieser Wert entspricht in etwa den durchschnittlichen Personalausgaben, die in den DATEV-Daten für eine Einzelpraxis im Bereich Allgemeinmedizin für das Jahr 2013 in einer Höhe von 83.000 Euro ausgewiesen wurden.40 In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes liegen die durchschnittlichen Personalaufwendungen bei Einzelpraxen für Allgemeinmedizin allerdings niedriger, d. h. bei 69.000 Euro (Bruttoentgelte + Sozialaufwendungen) für das Jahr 2011.41 Im ZI-Praxis-Panel liegt der Wert für die durchschnittlichen Personalaufwendungen in Allgemeinarztpraxen ungeachtet der Organisationsform ebenfalls etwas niedriger als bei der synthetischen Musterpraxis. Dies gilt auch für die Daten der apoBank für allgemeinmedizinische Einzelpraxen in Bayern. Das ZI-Praxispanel weist für das Jahr 2010 durchschnittliche Personalaufwendungen in Höhe von 64.300 Euro42 aus und die apoBank für das Jahr 2012 in Höhe von 76.200 Euro43. Da die drei letztgenannten Quellen sich auf ältere Daten, d. h. vor dem Jahr 2013, beziehen und seit dem 01.04.2014 eine neue Gehaltstabelle für Medizinische Fortbildungsmaßnahmen von Fachangestellte insgesamt mindestens 40 mit Stunden angehobenen und/oder Werten entsprechende Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3) 40 Vgl. DATEV (2014), o. S. 41 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 43. 42 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 53. 43 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 3. Durchschnittswert für allgemeinärztliche Einzelpraxis in Bayern. 43 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Anwendung findet, sind die genannten Personalkosten der Musterpraxis in Höhe von 88.000 Euro als realistisch anzusehen. 3.3.2 Miete für Praxisräume In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) ermittelt, dass die durchschnittliche Fläche von entsprechenden Einzelpraxen 156 m2 betragen hat. Für Praxen aus dem Bereich der Allgemeinmedizin (ohne Praxen für Innere Medizin (hausärztlich)) wurde unabhängig von der Organisationsform eine Fläche von 176 m2 ermittelt.44 Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einer Einzelpraxis ausgehen, werden für die Berechnung der Mietkosten 156 m2 herangezogen. Die Raumkosten variieren bei den Allgemeinarztpraxen insbesondere zwischen ländlichen und urbanen Gegenden deutlich, wobei die Preise je Quadratmeter in den Kernstädten am höchsten sind. Auch zwischen Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen sind kleinere Unterschiede zu verzeichnen, wobei in Gemeinschaftspraxen etwas höhere Mieten je Quadratmeter gezahlt werden. Dies lässt sich dadurch erklären, dass durch die gemeinschaftliche Nutzung der Praxisräume die anteiligen Kosten je Arzt trotzdem geringer ausfallen als für einen einzelnen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einer ländlichen Allgemeinarztpraxis ausgehen, werden die Mietkosten für den ländlichen Raum herangezogen. Gemäß der Fachgruppenauswertung des ZI-PraxisPanels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) für ländliche Regionen ein Wert für die Raumkosten inklusive Nebenkosten je Quadratmeter in Höhe von 8,18 Euro ermittelt.45 Damit ergibt sich für die allgemeinmedizinische Musterpraxis ein rechnerischer Wert für die Miete für Praxisräume in Höhe von 1.276 Euro pro Monat. Dies entspricht Mietkosten (inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von ca. 15.300 Euro pro Jahr. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine konservative Schätzung handelt, da die Mietpreise seit dem 44 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 16ff. 45 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 17. 44 Jahr 2010 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern inflationsbedingt gestiegen sind. Die DATEV-Analyse weist für eine Einzelpraxis im Bereich Allgemeinmedizin für das Jahr 2013 Raumkosten in Höhe von ca. 17.600 Euro aus.46 Die apoBank gibt in ihrer Analyse für das Jahr 2012 bei allgemeinmedizinischen Einzelpraxen in Bayern sogar durchschnittliche Raumkosten von ca. 22.000 Euro an.47 In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes liegen die Mietaufwendungen für Praxisräume sowie für Heizung, Strom, Gas und Wasser bei Einzelpraxen für Allgemeinmedizin hingegen insgesamt niedriger, d. h. bei 14.500 Euro für das Jahr 2011. Da die genannten Statistiken bzw. Analysen nicht zwischen urbanen und ländlichen Allgemeinarztpraxen differenzieren und die Raumkosten zwischen Stadt und Land bei allgemeinmedizinischen Praxen um ca. 22% auseinanderliegen, wird gemäß dem Vorsichtsprinzip der niedrigere Wert von ländlichen Allgemeinarztpraxen in Höhe von 15.300 Euro verwendet. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich in dem hier entwickelten Modell um eine ländliche Arztpraxis handelt, die bezogen auf die Mietkosten in der Regel Vorteile hat. 3.3.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels, der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes, der apoBank und von DATEV zurückgegriffen. Im Jahr 2010 belief sich gemäß ZI-Praxis-Panel in Praxen für Allgemeinmedizin der Anteil der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten auf 1% der Gesamtaufwendungen. Dies gilt für allgemeinärztliche Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.48 Für konservativ tätige Allgemeinarztpraxen liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 1.200 Euro pro Jahr und Inhaber. Der Anteil der Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen betrug laut dem Fachgruppenbericht des ZI-Praxis-Panels bei Allgemeinarztpraxen im Jahr 2010 5%. Rechnerisch lagen die Kosten für eine Allgemeinarztpraxis im Jahr 2010 damit bei 46 Vgl. DATEV (2014), o. S. 47 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 3. 48 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f. 45 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern ca. 5.900 Euro pro Jahr und Inhaber. Bei Ärzten für Innere Medizin (hausärztlich) lag der Anteil der Abschreibungen mit 8% deutlich höher. Des Weiteren war der Anteil der Abschreibungen bei Praxen in Kernstädten (5%) etwas geringer als bei Praxen in verdichteten Kreisen (6%) bzw. in ländlichen Gebieten (6%).49 In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes wurden die Abschreibungen auf die Praxiseinrichtung im Jahr 2011 mit ca. 6.200 Euro ausgewiesen. Hinzu kommen noch ca. 900 Euro für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter.50 Abschreibungen für allgemeinmedizinische Einzelpraxen in Bayern wurden in der Analyse der apoBank für das Jahr 2012 mit durchschnittlich ca. 9.400 Euro angegeben und lagen damit höher als im ZI-Praxis-Panel und in der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes.51 In der DATEV-Analyse werden Abschreibungen für Einzelpraxen im Fachbereich Allgemeinmedizin in Höhe von ca. 8.000 Euro für das Jahr 2013 ausgewiesen. Hinzu kommen noch Kosten für Praxiseinrichtung in Höhe von ca. 3.800 Euro im Jahr 2013.52 Damit sind die in der DATEV-Analyse ausgewiesenen Kosten für die apparative Ausstattung und Praxiseinrichtung insgesamt deutlich höher als in den anderen Statistiken. Aus Konsistenzgründen werden für die synthetische Musterpraxis trotzdem Abschreibungen aus der Analyse des ZI in Höhe von 5.900 Euro herangezogen, da auch bei den Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten sowie bei den Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung auf Daten des ZI zurückgegriffen wird. Somit wird die apparative Ausstattung mit Daten aus einer einheitlichen Quelle abgebildet und die Gefahr von redundanten Kosten vermieden. Allerdings ist unter Berücksichtigung der anderen genannten Statistiken davon auszugehen, dass damit die aktuellen Abschreibungen von Allgemeinmediziner unterschätzt werden. 49 50 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f. Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 40. Der für die GWG ausgewiesene Zahlenwert ist statistisch relativ unsicher. 51 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 3. 52 Vgl. DATEV (2014), o. S. 46 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Der Anteil der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung an den Gesamtaufwendungen lag bei Allgemeinarztpraxen im Jahr 2010 gemäß der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels bei 2%. Dies gilt für allgemeinärztliche Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.53 Für eine ländliche Allgemeinarztpraxis liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 2.300 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische Musterpraxis herangezogen. Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung der allgemeinärztlichen Musterpraxis in Höhe von ca. 9.400 Euro pro Jahr. 3.3.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen Für die synthetische Allgemeinarztpraxis werden Daten von der apoBank zu Praxisinvestitionen bei Übernahme einer hausärztlichen Einzelpraxis in Westdeutschland im Jahr 2011/2012 herangezogen. Es wird dort ein gesamtes durchschnittliches Investitionsvolumen in Höhe von 125.000 Euro ausgewiesen. Hinzu kommt noch ein Betriebsmittelkredit in durchschnittlicher Höhe von 35.000 Euro, so dass sich insgesamt ein Finanzierungsvolumen von 160.000 Euro ergibt. 54 Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4 berechneten durchschnittlichen Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum, dass eine Zinsbelastung (kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in Höhe von 9.600 Euro pro Jahr besteht. 3.3.5 Material- und Laborkosten Im Fachgruppenbericht Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) des ZIPraxis-Panels wird für das Jahr 2010 bei Allgemeinarztpraxen ein Anteil der 53 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f. 54 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2013), S. 19. Bei einer Einzelpraxisneugründung liegt das Finanzierungsvolumen mit 154.000 Euro nur unwesentlich geringer als bei einer Einzelpraxisübernahme, da zwar kein Goodwill und kein Substanzwert finanziert werden müssen, aber das Finanzierungsvolumen für die medizinisch-technischen Geräte, die Praxiseinrichtung und sonstige Investitionen sowie für die Bau-/Umbaumaßnahmen deutlich höher ausfällt. 47 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Aufwendungen für Material und Labor an den Gesamtaufwendungen von 3% ausgewiesen, während dieser bei Ärzten für Innere Medizin (hausärztlich) 4% beträgt. In Kernstädten und in verdichteten Kreisen beträgt der Anteil 4%, während er in ländlichen Gebieten bei 3% liegt.55 Dieser beträgt für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 3.500 Euro pro Jahr und Inhaber. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Erhebungsjahr 2011 belaufen sich die Aufwendungen für Material, Laborarbeiten und Nutzung von OP-Zentren auf insgesamt ca. 6.500 Euro.56 Die apoBank weist in ihrer Analyse Material- und Laborkosten für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 5.500 Euro aus.57 In der DATEV-Analyse liegen die Kosten für Praxis- und Laborbedarf (inklusive Fremdleistungen) für eine Einzelpraxis im Bereich Allgemeinmedizin für das Jahr 2013 bei ca. 5.100 Euro.58 Für die synthetische Musterpraxis wird der Wert von allgemeinärztlichen Einzelpraxen aus der DATEV-Analyse in Höhe von 5.100 Euro herangezogen, da dies der aktuellste Wert ist. 3.3.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren Der Fachgruppenbericht Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) des ZIPraxis-Panels weist für das Jahr 2010 für Allgemeinarztpraxen einen Anteil der Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren an den Gesamtaufwendungen in Höhe von 6% aus. Bei Ärzten für Innere Medizin (hausärztlich) liegt der Anteil bei 4%. In ländlichen Gebieten und in Kernstädten beträgt der Anteil für Allgemeinärzte und Ärzte für Innere Medizin (hausärztlich) zusammen 5%, während er in verdichteten Kreisen bei 6% liegt.59 Für eine Allgemeinarztpraxis liegen damit die Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren für das Jahr 2010 bei ca. 7.000 Euro pro Jahr und Inhaber. 55 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f. 56 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 39. 57 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 3. 58 Vgl. DATEV (2014), o. S. 59 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f. 48 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Erhebungsjahr 2011 liegt kein statistisch belastbarer Wert für Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren von Einzelpraxen im Bereich Allgemeinmedizin vor.60 Die apoBank weist in ihrer Analyse für diese Kostenart keine Daten gesondert aus, sondern subsumiert diese unter den allgemeinen/sonstigen Kosten. In der DATEV-Analyse von Einzelpraxen im Bereich Allgemeinmedizin belaufen sich die Betriebsausgaben für Beiträge und Versicherungen für das Jahr 2013 auf ca. 7.300 Euro.61 Es wird für die synthetische Musterpraxis aus Aktualitätsgründen der Wert aus der DATEV-Analyse in Höhe von 7.300 Euro herangezogen. 3.3.7 Fortbildungskosten Im ZI-Praxis-Panel beläuft sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen für Allgemeinarztpraxen sowie für Praxen für Innere Medizin (hausärztlich) im Jahr 2010 auf jeweils 1%. Dies gilt für Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.62 Für Allgemeinarztpraxen liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 1.200 Euro pro Jahr und Inhaber. Bei Einzelpraxen im Bereich Allgemeinmedizin belaufen sich in der DATEV-Analyse die Reise- und Fortbildungskosten für das Jahr 2013 auf ca. 1.000 Euro.63 In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sowie in der Analyse der apoBank wird kein Wert für Aufwendungen für Fortbildungen gesondert erhoben bzw. ausgewiesen. Aus Aktualitätsgründen wird der Wert aus der DATEV-Analyse in Höhe von 1.000 Euro für die synthetische Musterpraxis herangezogen. 3.3.8 Sonstige Kosten Die Anteile der sonstigen Kosten von Allgemeinarztpraxen an den Gesamtaufwendungen variierten im Jahr 2010 gemäß der Fachgruppenauswertung Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) des ZI-Praxis-Panels nicht zwischen Allgemeinarztpraxen und Praxen für Innere Medizin (hausärztlich) sowie 60 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 40. 61 Vgl. DATEV (2014), o. S. 62 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f. 63 Vgl. DATEV (2014), o. S. 49 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern auch nicht zwischen Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen und in ländlichen Gebieten (jeweils 10%).64 Die entsprechenden Kosten für die synthetische Musterpraxis aus dem Bereich Allgemeinmedizin liegen damit rechnerisch bei ca. 11.700 Euro pro Jahr und Inhaber. 3.3.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Allgemeinmedizin In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische Musterpraxis für Allgemeinmedizin zusammengefasst und den in der EBM-Kalkulation berücksichtigten Kostenarten zur Ermittlung des technischen Leistungsanteils zugeordnet. 64 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014a), S. 7f. 50 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Tabelle 3: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Allgemeinmedizin Kostenarten in der EBM-Kalkulation Kostenarten der synthetischen Musterpraxis Höhe der Kosten der synthetischen Musterpraxis Personalkosten Personalkosten 88.000 € Miete für Praxisräume 15.300 € Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung 9.400 € Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen 9.600 € Kosten für die Anschaffung von Praxisbedarf Material- und Laborkosten 5.100 € Versicherungskosten Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren 7.300 € Fortbildungskosten Fortbildungskosten 1.000 € Sonstige Kosten Sonstige Kosten 11.700 € Miete für Praxisräume Energiekosten Miete für Geräte / Leasing Kosten für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) Abschreibungen (AfA) Fremdkapitalzinsen Kalkulatorischer Eigenkapitalzins Summe 147.400 € Quelle: Eigene Darstellung. 51 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Allgemeinmedizin auf ca. 147.400 Euro pro Jahr. Die apoBank gibt in ihrer Analyse die durchschnittliche Summe der Ausgaben einer allgemeinärztlichen Einzelpraxis im Jahr 2012 in Deutschland mit ca. 146.900 Euro an.65 In der DATEV-Analyse von Einzelpraxen im Bereich Allgemeinmedizin betragen die gesamten Betriebsausgaben im Jahr 2013 ca. 149.500 Euro. 66 In der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes werden die durchschnittlichen Kosten für eine Einzelpraxis im Bereich Allgemeinmedizin für das Erhebungsjahr 2011 mit ca. 137.500 Euro angegeben.67 Das ZI-Praxis-Panel weist für das Jahr 2010 durchschnittliche Gesamtaufwendungen von Praxen für Allgemeinmedizin in Höhe von 121.300 Euro pro Jahr und Praxisinhaber aus.68 Damit liegen die ermittelten Kosten der allgemeinärztlichen Musterpraxis inmitten der Werte der genannten Statistiken bzw. Analysen. Da bei der synthetischen Musterpraxis die Kostenstruktur für eine Allgemeinarztpraxis im ländlichen Raum abgeleitet wurde, ist eine Abweichung der Kosten vom deutschen Durchschnitt der anderen Datenquellen durchaus realistisch. 65 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 2. 66 Vgl. DATEV (2014), o. S. 67 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 41. 68 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 48. 52 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.4 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Hals-NasenOhren-Heilkunde An dieser Stelle wird der Fachbereich Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde analysiert. Hierbei stehen konservativ tätige HNO-Ärzte im Vordergrund, welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Deshalb werden bei Verwendung des Fachgruppenberichts des ZI-Praxis-Panels vorwiegend nicht die operativ, sondern die konservativ tätigen HNO-Ärzte berücksichtigt. Des Weiteren wird neben den Kosten des ZI-Praxis-Panels auch Bezug auf die Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes genommen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Kostenarten der EBM-Kalkulation sowie der Spezifika einer HNO-Einzelpraxis im ländlichen Gebiet. Als Datenquelle werden zudem Zahlen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) einbezogen. Analysen bzw. Daten von DATEV liegen nicht vor. Es wird im Folgenden die Höhe der Kosten der unter Punkt 3.1 dargestellten Kostenarten unserer synthetischen Musterpraxis für HalsNasen-Ohren-Heilkunde beziffert. 3.4.1 Personalkosten Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2009 im Bereich Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde ermittelt, dass die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in einer Einzelpraxis 4.629 Stunden je Praxis betragen hat. Im Bereich der konservativ tätigen HNO-Ärzte wurde eine nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in Höhe von 4.570 Stunden je Praxis unabhängig von der Organisationsform der Praxis ermittelt. In den ländlichen Regionen lagen in den HNO-Praxen die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeiten tendenziell höher als in Kernstädten oder in verdichteten Kreisen. Es wurde sogar ein Wert in Höhe von 6.484 Stunden je Praxis ermittelt, jedoch ist die statistische Aussagekraft an dieser Stelle limitiert, da der relative Standardfehler hier über 10% lag.69 Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 2,79 (HNO-Praxis konservativ) bis 3,96 (HNO-Praxis ländlich) Vollzeitäquivalente an Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen in der HNO-Praxis benötigt. Da es sich bei der 69 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 28ff. 53 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern synthetischen Musterpraxis um eine konservativ tätige HNO-Einzelpraxis in einer ländlichen Region handelt, wird davon ausgegangen, dass 3 Vollzeitkräfte benötigt werden, um die HNO-Praxis adäquat betreiben zu können. Hierbei teilen sich diese wie folgt auf: 2 Medizinische Fachangestellte (MFA) und 1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA). Unter Berücksichtigung dieser Personalausstattung der HNO-Musterpraxis werden die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl Bruttolöhne und gehälter sowie Sozialabgaben des Arbeitgebers. Die Personalkosten stellen auch bei den HNO-Ärzten bezogen auf den relativen Anteil und somit auch auf die absolute Höhe die wichtigste Kostenart dar. Es wird davon ausgegangen, dass die leitende Medizinische Fachangestellte der Arztpraxis sich in der Tätigkeitsgruppe V70 und in der 5. Stufe (ab dem 17. Berufsjahr) befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in der Tätigkeitsgruppe II71 und in die 2. Stufe (ab dem 5. Bis 8. Berufsjahr) eingruppiert. Die letzte Medizinische Fachangestellte befindet sich in der synthetischen HNOMusterpraxis noch in Ausbildung im 2. Jahr. Für das genannte Personal fallen in der Musterpraxis unter Berücksichtigung des Gehaltstarifvertrages für Medizinische 70 „Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen Berufserfahrung. Hierbei von insgesamt sind eine mindestens Fortbildung 360 von mind. Stunden und 120 Stunden entsprechende und weitere Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 4) 71 „Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in Fortbildungsmaßnahmen einem von Arbeitsbereich insgesamt erworben mindestens 40 wurden. Stunden Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3) 54 Voraussetzung und/oder sind entsprechende Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Fachangestellte/Arzthelferinnen die folgenden Kosten (inkl. Sozialabgaben des Arbeitgebers) pro Jahr an: ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 5. Stufe): ca. 45.500 Euro MFA (Tätigkeitsgruppe II, 2. Stufe): ca. 31.200 Euro MFA (in Ausbildung, 2. Jahr): ca. 11.300 Euro. In Summe belaufen sich die Personalkosten auf ca. 88.000 Euro. Dieser Wert entspricht in etwa den Personalkosten, die in der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes für HNO-Einzelpraxen ausgewiesen werden und sich dort im Jahr 2011 auf 82.000 Euro (Bruttoentgelte + Sozialaufwendungen) belaufen.72 Im ZI-Praxis-Panel und nach Angaben der apoBank liegt der Wert für Personalaufwendungen in HNO-Praxen ungeachtet der Organisationsform etwas niedriger, d. h. bei ca. 68.600 Euro.73 bzw. 76.000 Euro74. 3.4.2 Miete für Praxisräume Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2009 im Bereich Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde ermittelt, dass die durchschnittliche Fläche von HNO-Einzelpraxen 146 m2 betragen hat. Für konservativ tätige HNOPraxen wurde unabhängig von der Organisationsform eine Fläche von 137 m 2 ermittelt.75 Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einem konservativ tätigen HNO-Arzt ausgehen, werden für die Berechnung der Mietkosten 137 m 2 herangezogen. Die Raumkosten variieren bei HNO-Praxen insbesondere zwischen ländlichen und urbanen Gegenden deutlich, wobei die Preise je Quadratmeter in den Kernstädten am höchsten sind. Auch zwischen Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen sind kleinere Unterschiede zu verzeichnen, wobei in Gemeinschaftspraxen etwas höhere Mieten je Quadratmeter gezahlt werden. Dies lässt sich dadurch erklären, dass durch 72 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 83. 73 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 54. 74 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014a), S. 3 75 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 16ff. 55 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern die gemeinschaftliche Nutzung der Praxisräume die anteiligen Preise je Arzt trotzdem geringer ausfallen als für einen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einer ländlichen HNO-Praxis ausgehen, werden die Mietkosten für den ländlichen Raum herangezogen. Gemäß der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2009 im Bereich HNO für ländliche Regionen ein Wert für die Raumkosten inklusive Nebenkosten je Quadratmeter in Höhe von 10,89 Euro ermittelt.76 Damit ergibt sich für die synthetische HNO-Musterpraxis ein rechnerischer Wert für die Miete für Praxisräume in Höhe von ca. 1.500 Euro pro Monat. Dies entspricht Mietkosten (inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von 18.000 Euro pro Jahr. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine konservative Schätzung handelt, da die Mietpreise seit dem Jahr 2009 inflationsbedingt gestiegen sind. Die apoBank weist beispielsweise in Ihrer Analyse durchschnittliche Raumkosten von 25.237 Euro pro Jahr aus. 3.4.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels und von der apoBank zurückgegriffen. Im Jahr 2009 belief sich in HNO-Praxen der Anteil der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten auf 1% der Gesamtaufwendungen. Dies gilt sowohl für operativ tätige HNO-Praxen als auch für konservativ tätige HNO-Praxen sowie für HNOPraxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.77 Für konservativ tätige HNO-Praxen liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 1.100 Euro pro Jahr und Inhaber. Um die notwendigen Anschaffungskosten zu berechnen, wird die folgende apparative Ausstattung für die HNO-Musterpraxis angenommen: 76 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 17. 77 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f. 56 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Mobiliar 2 HNO-Einheiten Instrumente und Endoskope nach den Hygienerichtlinien Desinfektion und Sterilisation Hörkabine mit Audiometrie, Impedanz, Freifeldmessung zur Hörgeräteanpassung, Kinderaudiometrie TEOAE-Gerät Hirnstammaudiometrie mit ABR-Modul zum BestätigungsNeugeborenenhörscreening Videonystagmographie und Gleichgewichtslabor Allergielabor mit Kühlschränken, Notfallkoffer, Rhinomanometrie (Nasendurchgangsmessung) und Geruchs- und Geschmackstest (wird vom MDK bei Nasenoperation nachgefragt) Ultraschall Inhalation 2 Schlafapnoescreeninggeräte. Nach den aktuellen Zahlen der apoBank betragen die durchschnittlichen Gründungskosten bei einer Einzelpraxisübernahme rund 220.000 Euro. Es wird aus Vereinfachungsgründen angenommen, dass alle Geräte nicht geleast, sondern gekauft und abgeschrieben werden. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter wird hierbei jeweils in Übereinstimmung mit den geltenden steuerrechtlichen Grundlagen bezogen auf die Abschreibungszeiträume im Wirtschaftszweig „Arztpraxen“ festgesetzt. Bei einer linearen Abschreibung (AfA) entspricht dies zwar für die Mehrzahl der medizinischen Geräte einem linearen AfASatz in Höhe von 12,5% pro Jahr und Anlagegut. Jedoch variiert die Abschreibungsdauer für die in der Liste zusammengefaste Mindestausstattung einer HNO-Praxis zwischen acht und 15 Jahren, so dass wir von einer durchschnittlichen Abschreibungsdauer von zehn Jahren ausgehen. Zu begründen ist eine auf die steuerrechtliche Abschreibungsdauer festgelegte Nutzungsdauer der Praxisausstattung damit, dass in diesen Zeiträumen eine Refinanzierung der Anlagegüter möglich sein muss. Des Weiteren werden Kosten für die Anschaffung 57 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) nicht gesondert berücksichtigt, sondern zu dem Wert der Abschreibungen hinzugerechnet. Die Anteile der Abschreibungen von HNO-Praxen an den Gesamtaufwendungen variierten laut ZI-Praxis-Panel im Jahr 2009 zwischen operativ (8%) und konservativ (7%) tätigen HNO-Praxen sowie zwischen HNO-Praxen in Kernstädten (7%), in verdichteten Kreisen (6%) sowie in ländlichen Gebieten (11%).78 Die entsprechenden Kosten lagen im Jahr 2009 damit laut ZI rechnerisch bei ca. 8.000 Euro pro Jahr und Inhaber liegen. Fraglich ist, ob in allen Praxen Investitionen getätigt werden konnten, um dem technischen Fortschritt der Versorgung folgen zu können. Dies trifft auch für die Angaben zu den Aufwendungen für Abschreibungen zu, die dort mit durchschnittlich 16.163 angegeben werden.79 Es werden daher zu den Investitionskosten nur die Daten der apoBank herangezogen, die mit 220.000 Euro bei einer Praxisübernahme angegeben werden.80 Wie oben beschrieben, wird von einer durchschnittlichen Abschreibungsdauer der aufgeführten Ausstattung von zehn Jahren ausgegangen. Die rechnerischen Kosten der Abschreibungen für die Mindestausstattung einer HNO-Praxis liegen damit bei ca. 22.000 Euro. Die Anteile der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung an den Gesamtaufwendungen variierten bei den HNO-Praxen im Jahr 2009 ebenfalls. Bei operativ tätigen HNO-Praxen lag der Anteil bei 2% und bei konservativ tätigen HNOPraxen bei 3%. In HNO-Praxen in Kernstädten betrug der Anteil 3% und in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten jeweils 2%.81 Für konservativ tätige HNO-Praxen liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 3.400 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird entsprechend für die synthetische Musterpraxis herangezogen. 78 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f. 79 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014a), S. 3 80 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014a), S. 2 81 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f. 58 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung der synthetischen HNO-Einzelpraxis in Höhe von ca. 26.500 Euro pro Jahr. 3.4.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen Aufgrund von Zulassungsbeschränkungen ist für HNO-Ärzte eine Niederlassung als Vertragsarzt heute in der Regel nur durch die Übernahme einer Praxis oder eines Anteils an einer Gemeinschaftspraxis möglich, für deren immateriellen und materiellen Wert sie einen marktgerechten Preis entrichten müssen. Zusätzlich werden in der Regel weitere Investitionsvolumina zur Modernisierung der Praxis notwendig, die ebenfalls finanziert werden müssen. Wir gehen deshalb für unsere synthetische HNO-Musterpraxis von einem gesamten Investitionsvolumen von 220.000 Euro aus (siehe Punkt 3.4.3). Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4 berechneten durchschnittlichen Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum, dass eine Zinsbelastung (kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in Höhe von 13.200 Euro pro Jahr besteht. 3.4.5 Material- und Laborkosten Da in der aktuellen Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes (2011) kein Wert für Materialaufwendungen in eigener Praxis und in eigenem Labor bzw. Aufwendungen für fremde Laborarbeiten von HNO-Einzelpraxen ausgewiesen werden konnte, wird auf die Daten des ZI-Praxis-Panels für den Bereich HNO zurückgegriffen. Bei operativ tätigen HNO-Praxen lag der Anteil dieser Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen im Jahr 2009 bei 3% und bei den konservativ tätigen Praxen bei 2%. In Kernstädten und in ländlichen Gebieten betrug der Anteil 2%, während er in verdichteten Kreisen bei 3% lag.82 Für die synthetische Musterpraxis wird der Wert von konservativ tätigen HNO-Praxen herangezogen, der im Jahr 2009 rechnerisch bei ca. 2.300 Euro pro Jahr und Inhaber lag. 82 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f. 59 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.4.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren Es wird an dieser Stelle auf die Daten des ZI-Praxis-Panels für den Bereich HNO zurückgegriffen, da in der aktuellen Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes (2011) kein Wert für HNO-Einzelpraxen ausgewiesen werden konnte. Das ZI-Praxis-Panel zeigt, dass der Anteil der Aufwendungen für Versicherungen etc. im Jahr 2009 jeweils bei durchschnittlich 5% lag, unabhängig von der Lage der Praxis (Kernstadt, Land bzw. verdichteter Kreis) oder ob es sich um eine operative oder konservative Praxis handelt.83 Da die synthetische Musterpraxis eine konservative HNO-Praxis ist, werden die entsprechenden Kosten herangezogen, die rechnerisch bei 5.700 Euro pro Jahr und Inhaber liegen. 3.4.7 Fortbildungskosten In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes (2011) wird kein Wert für Aufwendungen hinsichtlich Fortbildungen erhoben. Im ZI-Praxis-Panel beläuft sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen für HNO-Praxen im Jahr 2009 auf 1%. Dies gilt sowohl für operativ tätige HNO-Praxen als auch für konservativ tätige HNO-Praxen sowie für HNO-Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.84 Für konservativ tätige HNOPraxen liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 1.100 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird entsprechend für die synthetische Musterpraxis herangezogen. 3.4.8 Sonstige Kosten Die Anteile der sonstigen Kosten von HNO-Praxen an den Gesamtaufwendungen variierten im Jahr 2009 zwischen operativ (10%) und konservativ (12%) tätigen HNOPraxen sowie zwischen HNO-Praxen in Kernstädten (13%), in verdichteten Kreisen (10%) sowie in ländlichen Gebieten (10%).85 Da die synthetische Musterpraxis eine konservative HNO-Praxis ist, werden die entsprechenden Kosten herangezogen, die rechnerisch bei ca. 13.700 Euro pro Jahr und Inhaber liegen. 83 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f. 84 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f. 85 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2013), S. 7f. 60 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.4.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische HNO-Musterpraxis zusammengefasst und den in der EBM-Kalkulation berücksichtigten Kostenarten zur Ermittlung des technischen Leistungsanteils zugeordnet. Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten des technischen Leistungsanteils in der synthetischen HNO-Musterpraxis auf 168.500 Euro pro Jahr. Die apoBank gibt in ihrer Analyse die durchschnittlichen Ausgaben einer HNO-Praxis in Deutschland mit 175.115 € an.86 In der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes werden die durchschnittlichen Kosten für eine Einzelpraxis mit 176.681 € angegeben.87 Da die hier die Kostenstruktur für eine konservative HNO-Praxis im ländlichen Raum abgeleitet werden sollen, ist eine Abweichung der Kosten unter den deutschen Durchschnitt der anderen Datenquellen durchaus realistisch. 86 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014a), S. 3 87 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 81. 61 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Tabelle 4: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Kostenarten in der EBM-Kalkulation Kostenarten der synthetischen Musterpraxis Höhe der Kosten der synthetischen Musterpraxis Personalkosten Personalkosten 88.000 € Miete für Praxisräume 18.000 € Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung 26.500 € Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen 13.200 € Kosten für die Anschaffung von Praxisbedarf Material- und Laborkosten 2.300 € Versicherungskosten Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren 5.700 € Fortbildungskosten Fortbildungskosten 1.100 € Sonstige Kosten Sonstige Kosten 13.700 € Miete für Praxisräume Energiekosten Miete für Geräte / Leasing Kosten für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) Abschreibungen (AfA) Fremdkapitalzinsen Kalkulatorischer Eigenkapitalzins Summe 168.500 € Quelle: Eigene Darstellung. 62 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.5 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Frauenheilkunde In einem nächsten Schritt wird der Fachbereich Frauenheilkunde analysiert. Hierbei stehen Frauenärzte aus dem Bereich der allgemeinen Gynäkologie im Vordergrund, welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Deshalb werden bei Verwendung des Fachgruppenberichts des ZI-Praxis-Panels vorwiegend nicht die operativ, sondern die konservativ tätigen Frauenärzte („allgemeine Gynäkologie“) berücksichtigt. Des Weiteren wird neben den Kosten des ZI-PraxisPanels wieder Bezug auf die Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes genommen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Kostenarten der EBM-Kalkulation sowie der Spezifika einer frauenärztlichen Einzelpraxis im ländlichen Gebiet. Als Datenquelle werden zudem wie bei den Allgemeinärzten Zahlen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und von DATEV einbezogen. Es wird im Folgenden die Höhe der Kosten der unter Punkt 3.1 dargestellten Kostenarten unserer synthetischen Musterpraxis für Frauenheilkunde beziffert. 3.5.1 Personalkosten Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Bereich Gynäkologie ausgewiesen, dass die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in einer Einzelpraxis 4.664 Stunden je Praxis und damit auch je Inhaber betragen hat. Im Bereich der allgemeinen Gynäkologie wurde eine nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in Höhe von 4.722 Stunden je Praxis unabhängig von der Organisationsform der Praxis ermittelt. In den ländlichen Regionen lagen bei den gynäkologischen Praxen die nicht-ärztlichen Jahresarbeitszeiten tendenziell niedriger als in Kernstädten und in verdichteten Kreisen. Es wurde unabhängig von der Organisationsform für Kernstädte ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 7.372 Stunden je Praxis, für verdichtete Kreise in Höhe von 5.584 Stunden je Praxis und für ländliche Gebiete in Höhe von 5.186 Stunden je Praxis ermittelt. Je Praxisinhaber reduzieren sich diese Werte allerdings auf durchschnittlich 4.551 Stunden (Kernstädte), 4.818 Stunden (verdichtete Kreise) sowie auf 4.562 Stunden (ländliche Gebiete).88 88 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 28ff. 63 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 2,85 Vollzeitkräfte (gynäkologische Einzelpraxis) bis 3,17 Vollzeitäquivalente (gynäkologische Praxis im ländlichen Gebiet unabhängig von der Organisationsform) an Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen pro gynäkologische Praxis benötigt. Da es sich bei der synthetischen Musterpraxis um eine konservativ tätige frauenärztliche Einzelpraxis in einer ländlichen Region handelt, wird davon ausgegangen, dass 3 Vollzeitkräfte benötigt werden, um die Frauenarztpraxis adäquat betreiben zu können. Hierbei teilen sich diese wie folgt auf: 1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA) 1 Medizinische Fachangestellte (MFA) und 1 Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung. Unter Berücksichtigung dieser Personalausstattung der frauenärztlichen Musterpraxis werden die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl Bruttolöhne und -gehälter sowie Sozialabgaben des Arbeitgebers. Die Personalkosten stellen bezogen auf den relativen Anteil und somit auch auf die absolute Höhe die wichtigste Kostenart dar. Es wird davon ausgegangen, dass sich die leitende Medizinische Fachangestellte der Arztpraxis in der Tätigkeitsgruppe V89 und in der 4. Stufe (ab dem 13. bis zum 16. Berufsjahr) befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in die Tätigkeitsgruppe II90 89 und in die 2. Stufe (ab dem 5. bis zum 8. Berufsjahr) „Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen Berufserfahrung. Hierbei von sind insgesamt eine mindestens Fortbildung von 360 mind. Stunden 120 und Stunden entsprechende und weitere Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 4) 90 „Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse 64 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern eingruppiert. Die letzte Medizinische Fachangestellte befindet sich in der frauenärztlichen Musterpraxis noch in Ausbildung im 1. Jahr. Für das genannte Personal fallen in der Musterpraxis unter Berücksichtigung des Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen die folgenden Kosten (inkl. Sozialabgaben des Arbeitgebers) pro Jahr an: ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 4. Stufe): ca. 41.200 Euro MFA (Tätigkeitsgruppe II, 2. Stufe): ca. 31.200 Euro MFA (in Ausbildung, 1. Jahr): ca. 10.600 Euro. In Summe belaufen sich die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis auf ca. 83.000 Euro. Dieser Wert ist etwas höher als die durchschnittlichen Personalausgaben, die in den DATEV-Daten für eine Einzelpraxis im Bereich Frauenheilkunde für das Jahr 2013 in einer Höhe von 80.200 Euro ausgewiesen wurden.91 In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes liegen die durchschnittlichen Personalaufwendungen bei Einzelpraxen für Frauenheilkunde allerdings niedriger, d. h. bei 64.000 Euro (Bruttoentgelte + Sozialaufwendungen) für das Jahr 2011.92 Im ZI-Praxis-Panel und nach Angaben der apoBank liegt der Wert für die durchschnittlichen Personalaufwendungen in Frauenarztpraxen ungeachtet der Organisationsform ebenfalls etwas niedriger als bei der synthetischen Musterpraxis. Das ZI-Praxispanel weist für das Jahr 2010 durchschnittliche Personalaufwendungen in Höhe von 67.500 Euro93 aus und die apoBank für das Jahr 2012 in Höhe von 71.900 Euro94. Da die drei letztgenannten Quellen sich auf ältere Daten, d. h. vor dem Jahr 2013, beziehen und seit dem 01.04.2014 eine neue Gehaltstabelle für und Fähigkeiten in Fortbildungsmaßnahmen einem von Arbeitsbereich insgesamt Medizinische Fachangestellte erworben mindestens 40 wurden. Stunden Voraussetzung und/oder mit sind entsprechende Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3) 91 Vgl. DATEV (2014a), o. S. 92 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 59. 93 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 53. 94 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 7. Durchschnittswert für frauenärztliche Einzelpraxis in Bayern. 65 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern angehobenen Werten Anwendung findet, sind die genannten Personalkosten der Musterpraxis in Höhe von 83.000 Euro als realistisch anzusehen. 3.5.2 Miete für Praxisräume In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Gynäkologie ermittelt, dass die durchschnittliche Fläche von gynäkologischen Einzelpraxen 165 m2 betragen hat. Für Praxen aus dem Bereich der allgemeinen Gynäkologie wurde unabhängig von der Organisationsform eine Fläche von 160 m2 ermittelt.95 Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einem konservativ tätigen Frauenarzt ausgehen, werden für die Berechnung der Mietkosten 160 m2 herangezogen. Die Raumkosten variieren bei den Frauenarztpraxen insbesondere zwischen ländlichen und urbanen Gegenden deutlich, wobei die Preise je Quadratmeter in den Kernstädten am höchsten sind. Auch zwischen Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen sind kleinere Unterschiede zu verzeichnen, wobei in Gemeinschaftspraxen etwas höhere Mieten je Quadratmeter gezahlt werden. Dies lässt sich dadurch erklären, dass durch die gemeinschaftliche Nutzung der Praxisräume die anteiligen Kosten je Arzt trotzdem geringer ausfallen als für einen einzelnen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einer ländlichen Frauenarztpraxis ausgehen, werden die Mietkosten für den ländlichen Raum herangezogen. Gemäß der Fachgruppenauswertung des ZI-PraxisPanels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Gynäkologie für ländliche Regionen ein Wert für die Raumkosten inklusive Nebenkosten je Quadratmeter in Höhe von 9,45 Euro ermittelt.96 Damit ergibt sich für die frauenärztliche Musterpraxis ein rechnerischer Wert für die Miete für Praxisräume in Höhe von 1.512 Euro pro Monat. Dies entspricht Mietkosten (inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von ca. 18.100 Euro pro Jahr. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine konservative Schätzung handelt, da die Mietpreise seit dem Jahr 2010 inflationsbedingt gestiegen 95 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 16ff. 96 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 17. 66 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern sind. Die DATEV-Analyse weist für eine Einzelpraxis im Bereich Frauenheilkunde für das Jahr 2013 Raumkosten in Höhe von ca. 22.000 Euro aus.97 In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes liegen die Mietaufwendungen für Praxisräume sowie für Heizung, Strom, Gas und Wasser bei Einzelpraxen für Frauenheilkunde ebenfalls höher, d. h. bei 19.500 Euro für das Jahr 2011.98 Die apoBank weist in ihrer Analyse für das Jahr 2012 bei frauenärztlichen Einzelpraxen in Bayern sogar durchschnittliche Raumkosten von ca. 26.500 Euro aus.99 Da die genannten Statistiken bzw. Analysen nicht zwischen urbanen und ländlichen Frauenarztpraxen differenzieren und die Raumkosten zwischen Stadt und Land bei gynäkologischen Praxen um ca. 27% auseinanderliegen, wird gemäß dem Vorsichtsprinzip der niedrigere Wert für ländliche Frauenarztpraxen in Höhe von 18.100 Euro verwendet. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich in dem hier entwickelten Modell um eine ländliche Arztpraxis handelt, die bezogen auf die Mietkosten in der Regel Vorteile hat. 3.5.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels, der apoBank und von DATEV zurückgegriffen. Die Daten der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes werden an dieser Stelle nicht herangezogen, da die Zahlenwerte statistisch relativ unsicher sind und die Aussagekraft damit eingeschränkt ist. Im Jahr 2010 belief sich in Praxen der allgemeinen Gynäkologie der Anteil der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten auf 2% der Gesamtaufwendungen. Dies gilt für gynäkologische Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.100 Für konservativ tätige Frauenarztpraxen liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 2.600 Euro pro Jahr und Inhaber. 97 Vgl. DATEV (2014a), o. S. 98 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 53ff. 99 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 7. 100 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f. 67 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Die Anteile der Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen variierten laut dem Fachgruppenbericht des ZI-Praxis-Panels bei gynäkologischen Praxen im Jahr 2010 zwischen der operativ Gynäkologie (7%) und der allgemeinen Gynäkologie (9%) sowie zwischen gynäkologischen Praxen in Kernstädten (8%), in verdichteten Kreisen (8%) sowie in ländlichen Gebieten (10%).101 Es werden die Kosten für eine ländliche gynäkologische Praxis herangezogen, die im Jahr 2010 rechnerisch bei ca. 14.500 Euro pro Jahr und Inhaber lagen. Dies entspricht annähernd den Abschreibungen für frauenärztliche Einzelpraxen in Bayern im Jahr 2012, die in der Analyse der apoBank mit durchschnittlich ca. 15.000 Euro angegeben werden.102 In der DATEV-Analyse werden Abschreibungen für Einzelpraxen im Fachbereich Frauenheilkunde in Höhe von ca. 12.200 Euro für das Jahr 2013 ausgewiesen. Hinzu kommen allerdings noch Kosten für Praxiseinrichtung in Höhe von ca. 4.900 Euro im Jahr 2013.103 Der Anteil der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung an den Gesamtaufwendungen lag bei gynäkologischen Praxen im Jahr 2010 gemäß der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels bei 2%. Dies gilt für gynäkologische Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.104 Für eine im Bereich allgemeine Gynäkologie tätige, ländliche Praxen liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 2.600 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische Musterpraxis herangezogen. Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung der frauenärztlichen Musterpraxis in Höhe von ca. 19.700 Euro pro Jahr. 3.5.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen Für die synthetische Frauenarztpraxis werden Daten von der apoBank zu Praxisinvestitionen bei Übernahme einer gynäkologischen Einzelpraxis 101 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f. 102 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 7. 103 Vgl. DATEV (2014a), o. S. 104 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f. 68 in Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Westdeutschland im Jahr 2011/2012 herangezogen. Es wird dort ein gesamtes durchschnittliches Investitionsvolumen in Höhe von 195.000 Euro ausgewiesen. Hinzu kommt noch ein Betriebsmittelkredit in durchschnittlicher Höhe von 41.000 Euro, so dass sich insgesamt ein Finanzierungsvolumen von 236.000 Euro ergibt.105 Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4 berechneten durchschnittlichen Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum, dass eine Zinsbelastung (kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in Höhe von ca. 14.200 Euro pro Jahr besteht. 3.5.5 Material- und Laborkosten Im Fachgruppenbericht Gynäkologie des ZI-Praxis-Panels wird für das Jahr 2010 bei operativ tätigen gynäkologischen Praxen ein Anteil der Aufwendungen für Material und Labor inklusive der Kosten für die Nutzung von externer Infrastruktur an den Gesamtaufwendungen von 7% ausgewiesen und bei konservativ tätigen gynäkologischen Praxen von 6%. In Kernstädten und in verdichteten Kreisen beträgt der Anteil bei Berücksichtigung von allen gynäkologischen Praxen im Durchschnitt 8%, während er in ländlichen Gebieten bei 6% liegt.106 Für die synthetische Musterpraxis wird der Wert von Praxen, die im Bereich allgemeine Gynäkologie tätig sind, herangezogen. Dieser beträgt für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 7.700 Euro pro Jahr und Inhaber. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Erhebungsjahr 2011 belaufen sich die Aufwendungen für Material, Laborarbeiten und Nutzung von OP-Zentren auf insgesamt ca. 9.700 Euro.107 Die apoBank weist in ihrer Analyse Material- und Laborkosten für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 9.800 Euro aus.108 In der DATEV-Analyse liegen die Kosten für Praxis- und Laborbedarf (inklusive Fremdleistungen) für eine Einzelpraxis im Bereich Frauenheilkunde für das 105 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2013), S. 24. 106 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f. Bei operativ tätigen gynäkologischen Praxen liegt im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels der relative Standardfehler der einzelnen Kennzahlen jeweils über 10%, d. h. es liegt eine statistische Unsicherheit vor. 107 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 55. 108 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 7. 69 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Jahr 2013 bei ca. 9.500 Euro.109 Damit liegen die Material- und Laborkosten in den anderen Analysen deutlich höher als im ZI-Praxis-Panel. Eine Erklärung hierfür ist, dass dort auch operativ tätige Frauenärzte einbezogen werden sowie Praxen in urbanen Gegenden, die – wie gezeigt – jeweils höhere Material- und Laborkosten haben und somit den Durchschnitt erhöhen. Dennoch ist davon auszugehen, dass die angesetzten 6.500 Euro von konservativ tätigen Frauenärzten die heutigen Material- und Laborkosten leicht unterschätzen, da es in der Zwischenzeit zu Preissteigerungen gekommen ist. 3.5.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren Der Fachgruppenbericht Gynäkologie des ZI-Praxis-Panels weist für das Jahr 2010 sowohl bei operativ als auch bei konservativ tätigen gynäkologischen Praxen einen Anteil der Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren an den Gesamtaufwendungen von 6% aus. In ländlichen Gebieten und in verdichteten Kreisen beträgt der Anteil ebenfalls 6%, während er in Kernstädten bei 7% liegt.110 Für eine Praxis aus dem Bereich allgemeine Gynäkologie liegen damit die Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren für das Jahr 2010 bei ca. 7.700 Euro pro Jahr und Inhaber. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Erhebungsjahr 2011 liegt kein statistisch belastbarer Wert für Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren von Einzelpraxen im Bereich Frauenheilkunde vor.111 Die apoBank weist in ihrer Analyse für diese Kostenart keine Daten gesondert aus, sondern subsumiert diese unter den allgemeinen/sonstigen Kosten. In der DATEV-Analyse von Einzelpraxen im Bereich Frauenheilkunde belaufen sich die Betriebsausgaben für Beiträge und Versicherungen für das Jahr 2013 auf ca. 8.900 Euro.112 Da wie gezeigt wurde kein Unterschied zwischen operativ und konservativ tätigen gynäkologischen Praxen vorliegt und auch die Praxislage keinen großen Einfluss auf die Versicherungskosten hat, wird aus 109 Vgl. DATEV (2014a), o. S. 110 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f. 111 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 56. 112 Vgl. DATEV (2014a), o. S. 70 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Aktualitätsgründen der Wert aus der DATEV-Analyse in Höhe von 8.900 Euro herangezogen. 3.5.7 Fortbildungskosten Im ZI-Praxis-Panel beläuft sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen für gynäkologische Praxen im Jahr 2010 auf 1%. Dies gilt sowohl für operativ tätige gynäkologische Praxen als auch für konservativ tätige gynäkologische Praxen („allgemeine Gynäkologie“) sowie für gynäkologische Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.113 Für Praxen im Bereich allgemeine Gynäkologie liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 1.300 Euro pro Jahr und Inhaber. Bei Einzelpraxen im Bereich Frauenheilkunde belaufen sich in der DATEV-Analyse die Reise- und Fortbildungskosten für das Jahr 2013 auf ca. 1.600 Euro.114 In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sowie in der Analyse der apoBank wird kein Wert für Aufwendungen für Fortbildungen gesondert erhoben bzw. ausgewiesen. Da bei den Fortbildungskosten – wie gezeigt wurde – kein Unterschied zwischen operativ und konservativ tätigen sowie zwischen urbanen und ländlichen gynäkologischen Praxen vorliegt, wird aus Aktualitätsgründen der Wert aus der DATEV-Analyse in Höhe von 1.600 Euro herangezogen. 3.5.8 Sonstige Kosten Die Anteile der sonstigen Kosten von gynäkologischen Praxen an den Gesamtaufwendungen lagen für konservativ tätige gynäkologische Praxen im Jahr 2010 gemäß der Fachgruppenauswertung Gynäkologie des ZI-Praxis-Panels bei 10%. Zwischen gynäkologischen Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen und in ländlichen Gebieten variierten die Anteile nicht und betrugen jeweils 10%.115 Da die synthetische Musterpraxis eine konservativ tätige gynäkologische Praxis („allgemeine Gynäkologie“) ist, werden die entsprechenden Kosten herangezogen, die rechnerisch bei ca. 12.900 Euro pro Jahr und Inhaber liegen. 113 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f. 114 Vgl. DATEV (2014a), o. S. 115 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014b), S. 7f. 71 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.5.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Frauenheilkunde In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische Musterpraxis für Frauenheilkunde zusammengefasst und den in der EBM-Kalkulation berücksichtigten Kostenarten zur Ermittlung des technischen Leistungsanteils zugeordnet. Tabelle 5: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Frauenheilkunde Kostenarten in der EBM-Kalkulation Kostenarten der synthetischen Musterpraxis Höhe der Kosten der synthetischen Musterpraxis Personalkosten Personalkosten 83.000 € Miete für Praxisräume 18.100 € Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung 19.700 € Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen 14.200 € Kosten für die Anschaffung von Praxisbedarf Material- und Laborkosten 7.700 € Versicherungskosten Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren 8.900 € Fortbildungskosten Fortbildungskosten 1.600 € Sonstige Kosten Sonstige Kosten 12.900 € Miete für Praxisräume Energiekosten Miete für Geräte / Leasing Kosten für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) Abschreibungen (AfA) Fremdkapitalzinsen Kalkulatorischer Eigenkapitalzins Summe 166.100 € Quelle: Eigene Darstellung. 72 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Frauenheilkunde auf ca. 166.100 Euro pro Jahr. Die apoBank gibt in ihrer Analyse die durchschnittliche Summe der Ausgaben einer frauenärztlichen Einzelpraxis im Jahr 2012 in Deutschland mit ca. 166.800 Euro an.116 In der DATEV-Analyse von Einzelpraxen im Bereich Frauenheilkunde betragen die gesamten Betriebsausgaben im Jahr 2013 ca. 162.700 Euro. 117 In der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes werden die durchschnittlichen Kosten für eine Einzelpraxis im Bereich Frauenheilkunde für das Erhebungsjahr 2011 mit ca. 144.300 Euro angegeben.118 Das ZI-Praxis-Panel weist für das Jahr 2010 durchschnittliche Gesamtaufwendungen von allen gynäkologischen Praxen in Höhe von 150.000 Euro pro Jahr und Praxisinhaber aus.119 Damit liegen die ermittelten Kosten der frauenärztlichen Musterpraxis inmitten der Werte der genannten Statistiken bzw. Analysen. Da bei der synthetischen Musterpraxis die Kostenstruktur für eine konservative Frauenarztpraxis im ländlichen Raum in Bayern abgeleitet wurde, ist eine Abweichung der Kosten vom deutschen Durchschnitt der anderen Datenquellen durchaus realistisch. 116 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 6. 117 Vgl. DATEV (2014a), o. S. 118 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 57. 119 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 26. 73 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.6 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Dermatologie Als Nächstes wird der Fachbereich Dermatologie analysiert. Hierbei stehen wie auch schon bei den HNO-Ärzten und den Gynäkologen konservativ tätige Arztpraxen im Vordergrund, welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Deshalb werden bei Verwendung des Fachgruppenberichts des ZI-Praxis-Panels vorwiegend nicht die operativ, sondern die konservativ tätigen Dermatologen berücksichtigt. Des Weiteren wird neben den Kosten des ZI-Praxis-Panels wieder Bezug auf die Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes genommen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Kostenarten der EBMKalkulation sowie der Spezifika einer dermatologischen Einzelpraxis im ländlichen Gebiet. Als Datenquelle werden zudem Zahlen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) einbezogen. Analysen bzw. Daten von DATEV liegen nicht vor. Es wird im Folgenden die Höhe der Kosten der unter Punkt 3.1 dargestellten Kostenarten unserer synthetischen Musterpraxis für Dermatologie beziffert. 3.6.1 Personalkosten Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Bereich Dermatologie ausgewiesen, dass die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in einer Einzelpraxis 4.866 Stunden je Praxis und damit auch je Inhaber betragen hat. Im Bereich der konservativen Dermatologie wurde eine nichtärztliche Jahresarbeitszeit in Höhe von 4.502 Stunden je Praxis unabhängig von der Organisationsform der Praxis ermittelt. In den ländlichen Regionen lagen bei den dermatologischen Praxen die nicht-ärztlichen Jahresarbeitszeiten tendenziell niedriger als in Kernstädten und in verdichteten Kreisen. Es wurde unabhängig von der Organisationsform für Kernstädte ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 6.379 Stunden je Praxis, für verdichtete Kreise in Höhe von 6.351 Stunden je Praxis und für ländliche Gebiete in Höhe von 5.912 Stunden je Praxis ermittelt. Je Praxisinhaber kehrt sich diese Tendenz allerdings um und die Werte reduzieren sich auf durchschnittlich 4.599 Stunden (Kernstädte), 5.114 Stunden (verdichtete Kreise) sowie auf 5.146 Stunden (ländliche Gebiete).120 120 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 28ff. Bei konservativ tätigen dermatologischen Praxen liegt im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI- 74 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 2,75 Vollzeitkräfte (konservative dermatologische Praxis) bis 3,61 Vollzeitäquivalente (dermatologische Praxis im ländlichen Gebiet) an Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen pro dermatologische Praxis benötigt. Da es sich bei der synthetischen Musterpraxis um eine konservativ tätige dermatologische Einzelpraxis in einer ländlichen Region handelt, wird davon ausgegangen, dass 3,5 Vollzeitkräfte benötigt werden, um die hautärztliche Praxis adäquat betreiben zu können. Hierbei teilen sich diese wie folgt auf: 1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA) 1,5 Medizinische Fachangestellte (MFA) und 1 Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung. Unter Berücksichtigung dieser Personalausstattung der hautärztlichen Musterpraxis werden die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl Bruttolöhne und -gehälter sowie Sozialabgaben des Arbeitgebers. Die Personalkosten stellen auch bei den Hautärzten bezogen auf den relativen Anteil und somit auch auf die absolute Höhe die wichtigste Kostenart dar. Es wird davon ausgegangen, dass die leitende Medizinische Fachangestellte der Arztpraxis sich in der Tätigkeitsgruppe V121 und in der 4. Stufe (ab dem 13. bis zum 16. Berufsjahr) befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in Praxis-Panels der relative Standardfehler bei der nicht-ärztlichen Arbeitszeit über 10%, d. h. es liegt eine statistische Unsicherheit vor. 121 „Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen Berufserfahrung. Hierbei von sind insgesamt eine mindestens Fortbildung von 360 mind. Stunden 120 und Stunden entsprechende und weitere Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 4) 75 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Teilzeit in die Tätigkeitsgruppe II122 und in die 2. Stufe (ab dem 5. bis zum 8. Berufsjahr) eingruppiert. Eine weitere Medizinische Fachangestellte ist der Tätigkeitsgruppe I123 und der 1. Stufe (ab dem 1. bis zum 4. Berufsjahr) zugeordnet. Die letzte Medizinische Fachangestellte befindet sich in der hautärztlichen Musterpraxis noch in Ausbildung im 1. Jahr. Für das genannte Personal fallen in der Musterpraxis unter Berücksichtigung des Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen die folgenden Kosten (inkl. Sozialabgaben des Arbeitgebers) pro Jahr an: ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 4. Stufe): ca. 41.200 Euro MFA (Tätigkeitsgruppe II, 2. Stufe, Teilzeitkraft): ca. 15.600 Euro MFA (Tätigkeitsgruppe I, 1. Stufe): ca. 26.700 Euro MFA (in Ausbildung, 1. Jahr): ca. 10.600 Euro. In Summe belaufen sich die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis auf ca. 94.100 Euro. Dieser Wert ist in etwa genauso hoch wie die durchschnittlichen Personalaufwendungen bei Einzelpraxen für Haut- und Geschlechtskrankheiten im Jahr 2011, der in der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes mit 93.000 Euro (Bruttoentgelte + Sozialaufwendungen) ausgewiesen wird.124 Dies gilt auch für den von der apoBank ermittelten Wert für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 91.000 Euro.125 Der im ZI-Praxispanel ausgewiesene Wert für die durchschnittlichen Personalaufwendungen im Jahr 2010 in Höhe von 78.200 Euro 122 „Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in Fortbildungsmaßnahmen einem von Arbeitsbereich insgesamt erworben mindestens 40 wurden. Stunden Voraussetzung und/oder sind entsprechende Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3) 123 „Ausführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen, wobei Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt werden, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte mit der Prüfung vor der Ärztekammer erworben wurden.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3) 124 125 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 107. Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 9. Durchschnittswert für hautärztliche Einzelpraxis in Bayern. 76 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern weicht hingegen deutlich von den Personalkosten der synthetischen Musterpraxis und der beiden anderen genannten Analysen ab.126 Dies kann unter anderem daran liegen, dass dies die ältesten hier einbezogenen Daten sind und es seitdem zu Tarifsteigerungen bei den Gehältern von Medizinischen Fachangestellten gekommen ist. Deshalb sind die genannten Personalkosten der dermatologischen Musterpraxis in Höhe von 94.100 Euro als realistisch anzusehen. 3.6.2 Miete für Praxisräume In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Dermatologie ermittelt, dass die durchschnittliche Fläche von dermatologischen Einzelpraxen 177 m2 betragen hat. Für konservativ tätige dermatologische Praxen wurde unabhängig von der Organisationsform eine Fläche von 141 m2 ermittelt.127 Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einem konservativ tätigen Hautarzt ausgehen, werden für die Berechnung der Mietkosten 141 m2 herangezogen. Die Raumkosten variieren bei den Hautarztpraxen insbesondere zwischen ländlichen und urbanen Gegenden deutlich, wobei die Preise je Quadratmeter in den Kernstädten am höchsten sind. Auch zwischen Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen sind kleinere Unterschiede zu verzeichnen, wobei in Gemeinschaftspraxen etwas höhere Mieten je Quadratmeter gezahlt werden. Dies lässt sich dadurch erklären, dass durch die gemeinschaftliche Nutzung der Praxisräume die anteiligen Kosten je Arzt trotzdem geringer ausfallen als für einen einzelnen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einer ländlichen Hautarztpraxis ausgehen, werden die Mietkosten für den ländlichen Raum herangezogen. Gemäß der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Dermatologie für ländliche Regionen ein Wert für die Raumkosten inklusive Nebenkosten je Quadratmeter in Höhe von 8,86 Euro ermittelt.128 126 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 52. 127 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 16ff. 128 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 17. 77 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Damit ergibt sich für die dermatologische Musterpraxis ein rechnerischer Wert für die Miete für Praxisräume in Höhe von 1.249 Euro pro Monat. Dies entspricht Mietkosten (inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von ca. 15.000 Euro pro Jahr. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine konservative Schätzung handelt, da die Mietpreise seit dem Jahr 2010 inflationsbedingt gestiegen sind. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes liegen die Mietaufwendungen für Praxisräume sowie für Heizung, Strom, Gas und Wasser bei Einzelpraxen für Haut- und Geschlechtskrankheiten deutlich höher, d. h. bei ca. 23.000 Euro für das Jahr 2011.129 Die apoBank weist in ihrer Analyse für das Jahr 2012 bei hautärztlichen Einzelpraxen in Bayern sogar durchschnittliche Raumkosten von ca. 25.000 Euro aus.130 Allerdings beinhalten die genannten Statistiken bzw. Analysen nicht nur konservative, sondern auch operative Hautarztpraxen, die aufgrund eines größeren Raumbedarfs höhere Mietkosten haben. Zudem differenzieren die Statistiken nicht zwischen urbanen und ländlichen Hautarztpraxen und berücksichtigen somit nicht die Unterschiede bei den Mietpreisen, die zwischen Stadt und Land bei dermatologischen Praxen um ca. 26% auseinanderliegen. Deshalb wird gemäß dem Vorsichtsprinzip der niedrigere Wert für ländliche Hautarztpraxen in Höhe von 15.000 Euro verwendet. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich in dem hier entwickelten Modell um eine ländliche Arztpraxis handelt, die bezogen auf die Mietkosten in der Regel Vorteile hat. 3.6.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels und von der apoBank zurückgegriffen. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes werden für Einzelpraxen für Haut- und Geschlechtskrankheiten keine Werte für diese Kostenarten ausgewiesen. Im Jahr 2010 belief sich in konservativ tätigen dermatologischen Praxen der Anteil der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten auf 1% der 129 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 102ff. 130 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 9. 78 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Gesamtaufwendungen. Dies gilt für dermatologische Praxen in Kernstädten sowie in ländlichen Gebieten. In verdichteten Kreisen wurde ein Anteil von 2% ausgewiesen.131 Für konservativ tätige Hautarztpraxen im ländlichen Raum liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 1.300 Euro pro Jahr und Inhaber. Die Anteile der Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen variierten laut dem Fachgruppenbericht des ZI-Praxis-Panels bei dermatologischen Praxen im Jahr 2010 zwischen den operativen tätigen (7%) und den konservativ tätigen Dermatologen (5%) sowie zwischen dermatologischen Praxen in Kernstädten (6%), in verdichteten Kreisen (8%) sowie in ländlichen Gebieten (7%).132 Es werden die Kosten für eine ländliche dermatologische Praxis herangezogen, die im Jahr 2010 rechnerisch bei ca. 9.100 Euro pro Jahr und Inhaber lagen. Dies ist deutlich weniger im Vergleich zu den Abschreibungen für hautärztliche Einzelpraxen in Bayern im Jahr 2012, die in der Analyse der apoBank mit durchschnittlich ca. 17.400 Euro angegeben wurden.133 Aus Konsistenzgründen werden für die synthetische Musterpraxis Abschreibungen aus der Analyse des ZI in Höhe von 9.100 Euro herangezogen, da auch bei den Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten sowie bei den Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung auf Daten des ZI zurückgegriffen wird. Somit wird die apparative Ausstattung mit Daten aus einer einheitlichen Quelle abgebildet und die Gefahr von redundanten Kosten vermieden. Allerdings ist unter Berücksichtigung der genannten Analyse der apoBank davon auszugehen, dass damit die aktuellen Abschreibungen von Hautärzten unterschätzt werden. Für den Anteil der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung an den Gesamtaufwendungen wurden für operativ tätige (2%) und für konservativ tätige dermatologische Praxen (1%) für das Jahr 2010 voneinander abweichende Werte in der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels ausgewiesen. Zwischen dermatologische Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten gab es keine Unterschiede. Hier lag der Anteil jeweils bei 2%.134 Für eine 131 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f. 132 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f. 133 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 9. 134 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f. 79 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern ländliche dermatologische Praxis liegt der rechnerische Wert damit bei ca. 2.600 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische Musterpraxis herangezogen. Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung der hautärztlichen Musterpraxis in Höhe von ca. 13.000 Euro pro Jahr. 3.6.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen Für die synthetische Praxisinvestitionen bei Hautarztpraxis werden Daten von der Übernahme einer hautärztlichen apoBank zu Einzelpraxis in Westdeutschland im Jahr 2011/2012 herangezogen. Es wird dort ein gesamtes durchschnittliches Investitionsvolumen in Höhe von 201.000 Euro ausgewiesen. Hinzu kommt noch ein Betriebsmittelkredit in durchschnittlicher Höhe von 47.000 Euro, so dass sich insgesamt ein Finanzierungsvolumen von 248.000 Euro ergibt.135 Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4 berechneten durchschnittlichen Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum, dass eine Zinsbelastung (kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in Höhe von ca. 14.900 Euro pro Jahr besteht. 3.6.5 Material- und Laborkosten Im Fachgruppenbericht Dermatologie des ZI-Praxis-Panels wird für das Jahr 2010 bei operativ tätigen dermatologischen Praxen ein Anteil der Aufwendungen für Material und Labor inklusive der Kosten für die Nutzung von externer Infrastruktur an den Gesamtaufwendungen von 8% ausgewiesen und bei konservativ tätigen dermatologischen Praxen von 5%. In Kernstädten und in verdichteten Kreisen beträgt der Anteil bei Berücksichtigung von allen dermatologischen Praxen im Durchschnitt 8%, während er in ländlichen Gebieten bei 6% liegt.136 Für die synthetische Musterpraxis wird der Wert von konservativ tätigen dermatologischen Praxen herangezogen. Dieser beträgt für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 6.300 Euro pro Jahr und Inhaber. 135 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2013), S. 26. 136 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f. 80 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Erhebungsjahr 2011 belaufen sich die Aufwendungen für Material, Laborarbeiten und Nutzung von OP-Zentren auf insgesamt ca. 14.700 Euro.137 Die apoBank weist in ihrer Analyse Material- und Laborkosten für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 10.900 Euro aus.138 Damit liegen die Material- und Laborkosten in den anderen Analysen deutlich höher als im ZI-Praxis-Panel. Eine Erklärung hierfür ist, dass dort auch operativ tätige Hautärzte einbezogen werden sowie Praxen in urbanen Gegenden, die – wie gezeigt – jeweils höhere Material- und Laborkosten haben und somit den Durchschnitt erhöhen. Dennoch ist davon auszugehen, dass die angesetzten 6.300 Euro von konservativ tätigen Hautärzten die heutigen Material- und Laborkosten leicht unterschätzen, da es seit 2010 zu Preissteigerungen gekommen ist. 3.6.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren Der Fachgruppenbericht Dermatologie des ZI-Praxis-Panels weist für das Jahr 2010 sowohl bei operativ als auch bei konservativ tätigen dermatologischen Praxen einen Anteil der Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren an den Gesamtaufwendungen von 5% aus. Dies gilt ebenfalls im Durchschnitt für alle dermatologischen Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen und in ländlichen Gebieten.139 Für eine konservativ tätige dermatologische Praxis liegen damit die Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren für das Jahr 2010 bei ca. 6.300 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische Musterpraxis herangezogen. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes wird für das Erhebungsjahr 2011 ein Wert für Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren von Einzelpraxen für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Höhe von 5.300 Euro ausgewiesen.140 Die apoBank gibt in ihrer Analyse für diese Kostenart keine Daten gesondert an, sondern subsumiert diese allgemeinen/sonstigen Kosten. 137 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 103. 138 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 9. 139 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f. 140 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 104. 81 unter den Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.6.7 Fortbildungskosten Im ZI-Praxis-Panel beläuft sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen für dermatologische Praxen im Jahr 2010 auf 1%. Dies gilt sowohl für operativ tätige dermatologische Praxen als auch für konservativ tätige dermatologische Praxen sowie im Durchschnitt für alle dermatologischen Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen sowie in ländlichen Gebieten.141 Für die synthetische Musterpraxis wird der Wert von konservativ tätigen dermatologischen Praxen herangezogen. Dieser beträgt für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 1.300 Euro pro Jahr und Inhaber. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sowie in der Analyse der apoBank wird kein Wert für Aufwendungen für Fortbildungen gesondert erhoben bzw. ausgewiesen. 3.6.8 Sonstige Kosten Die Anteile der sonstigen Kosten von dermatologischen Praxen an den Gesamtaufwendungen lagen für konservativ tätige dermatologische Praxen im Jahr 2010 gemäß der Fachgruppenauswertung Dermatologie des ZI-Praxis-Panels bei 13%, während der Wert für operativ tätige dermatologische Praxen mit 11% angegeben wurde. Die Anteile für alle dermatologischen Praxen variierten zwischen Praxen in Kernstädten (12%) bzw. in verdichteten Kreisen (12%) und in ländlichen Gebieten (10%).142 Da die synthetische Musterpraxis eine konservativ tätige dermatologische Praxis ist, werden die entsprechenden Kosten herangezogen, die rechnerisch bei ca. 16.400 Euro pro Jahr und Inhaber liegen. 3.6.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Dermatologie In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische Musterpraxis für Dermatologie zusammengefasst und den in der EBM-Kalkulation berücksichtigten Kostenarten zur Ermittlung des technischen Leistungsanteils zugeordnet. 141 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f. 142 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014c), S. 7f. 82 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Tabelle 6: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Dermatologie Kostenarten in der EBM-Kalkulation Kostenarten der synthetischen Musterpraxis Höhe der Kosten der synthetischen Musterpraxis Personalkosten Personalkosten 94.100 € Miete für Praxisräume 15.000 € Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung 13.000 € Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen 14.900 € Kosten für die Anschaffung von Praxisbedarf Material- und Laborkosten 6.300 € Versicherungskosten Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren 6.300 € Fortbildungskosten Fortbildungskosten 1.300 € Sonstige Kosten Sonstige Kosten 16.400 € Miete für Praxisräume Energiekosten Miete für Geräte / Leasing Kosten für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) Abschreibungen (AfA) Fremdkapitalzinsen Kalkulatorischer Eigenkapitalzins Summe 167.300 € Quelle: Eigene Darstellung. 83 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Dermatologie auf ca. 167.300 Euro pro Jahr. Die apoBank gibt in ihrer Analyse die durchschnittliche Summe der Ausgaben einer hautärztlichen Einzelpraxis im Jahr 2012 in Deutschland mit ca. 220.500 Euro an, allerdings liegt der durchschnittliche Wert für hautärztliche Einzelpraxen in Bayern bei lediglich 198.400 Euro und damit um ca. 10% niedriger als der Bundesdurchschnitt.143 In der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes werden die durchschnittlichen Kosten für eine Einzelpraxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten für das Erhebungsjahr 2011 mit ca. 195.700 Euro angegeben.144 Das ZI-Praxis-Panel weist hingegen für das Jahr 2010 durchschnittliche Gesamtaufwendungen von konservativ tätigen dermatologischen Praxen in Höhe von lediglich 118.800 Euro pro Jahr und Praxisinhaber aus. Bei Berücksichtigung aller dermatologischer Praxen, d. h. sowohl konservativ als auch operativ tätiger Dermatologen, ist der Durchschnitt der gesamten Aufwendungen mit 162.900 Euro aber deutlich höher.145 Damit liegen die ermittelten Kosten der dermatologischen Musterpraxis inmitten der Werte der genannten Statistiken bzw. Analysen. Da bei der synthetischen Musterpraxis die Kostenstruktur für eine konservative tätige dermatologische Einzelpraxis im ländlichen Raum abgeleitet wurde, ist eine Abweichung der Kosten vom deutschen Durchschnitt der anderen Datenquellen durchaus realistisch. Es ist zu bedenken, dass in den Analysen des Statistischen Bundesamtes und der apoBank nicht nur konservativ tätige ländliche Praxen, sondern auch städtische und vor allem operativ tätige Praxen enthalten sind, die den Durchschnitt der Kosten deutlich nach oben heben. 143 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 8f. 144 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 105. 145 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 26. 84 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.7 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Urologie An dieser Stelle wird der Fachbereich Urologie analysiert. Hierbei stehen wie auch bei den anderen Fachbereichen konservativ tätige Arztpraxen im Vordergrund, welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Deshalb werden bei Verwendung des Fachgruppenberichts des ZI-Praxis-Panels vorwiegend nicht die operativ tätigen Urologen und auch nicht Urologen mit Röntgen, Labor und Tumortherapie, sondern die sonstigen Urologen berücksichtigt. Des Weiteren wird neben den Kosten des ZI-Praxis-Panels wieder Bezug auf die Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes genommen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Kostenarten der EBM-Kalkulation sowie der Spezifika einer urologischen Einzelpraxis im ländlichen Gebiet. Als Datenquelle werden zudem Zahlen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) einbezogen. Analysen bzw. Daten von DATEV liegen nicht vor. Es wird im Folgenden die Höhe der Kosten der unter Punkt 3.1 dargestellten Kostenarten unserer synthetischen Musterpraxis für Urologie beziffert. 3.7.1 Personalkosten Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Bereich Urologie ausgewiesen, dass die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in einer Einzelpraxis 5.193 Stunden je Praxis und damit auch je Inhaber betragen hat. Im Bereich der sonstigen Urologen wurde eine nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in Höhe von 5.352 Stunden je Praxis bzw. 4.770 Stunden je Inhaber unabhängig von der Organisationsform der Praxis ermittelt. In den ländlichen Regionen lagen bei den urologischen Praxen die nicht-ärztlichen Jahresarbeitszeiten tendenziell niedriger als in Kernstädten und vor allem als in verdichteten Kreisen. Es wurde unabhängig von der Organisationsform für Kernstädte ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 6.581 Stunden je Praxis, für verdichtete Kreise in Höhe von 7.328 Stunden je Praxis und für ländliche Gebiete in Höhe von 6.519 Stunden je Praxis ermittelt. Je Praxisinhaber reduzieren sich die Werte auf durchschnittlich 4.603 Stunden (Kernstädte), 5.116 Stunden (verdichtete Kreise) sowie auf 4.571 Stunden (ländliche Gebiete).146 146 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 28ff. Bei ländlichen urologischen Praxen liegt im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels 85 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 2,79 Vollzeitkräfte (ländliche urologische Praxis je Inhaber) bis 3,26 Vollzeitäquivalente (sonstige Urologen je Praxis unabhängig von der Organisationsform) an Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen pro urologische Praxis benötigt. Da es sich bei der synthetischen Musterpraxis um eine konservativ tätige urologische Einzelpraxis in einer ländlichen Region handelt, wird davon ausgegangen, dass 3 Vollzeitkräfte benötigt werden, um die Urologie-Praxis adäquat betreiben zu können. Hierbei teilen sich diese wie folgt auf: 1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA) 1 Medizinische Fachangestellte (MFA) und 1 Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung. Unter Berücksichtigung dieser Personalausstattung der urologischen Musterpraxis werden die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl Bruttolöhne und -gehälter sowie Sozialabgaben des Arbeitgebers. Die Personalkosten stellen auch bei den Urologen bezogen auf den relativen Anteil und somit auch auf die absolute Höhe die wichtigste Kostenart dar. Es wird davon ausgegangen, dass sich die leitende Medizinische Fachangestellte der Arztpraxis in der Tätigkeitsgruppe V147 und in der 4. Stufe (ab dem 13. bis zum 16. Berufsjahr) befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in die der relative Standardfehler bei der nicht-ärztlichen Arbeitszeit über 10%, d. h. es liegt eine statistische Unsicherheit vor. 147 „Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen Berufserfahrung. Hierbei von sind insgesamt eine mindestens Fortbildung von 360 mind. Stunden 120 und Stunden entsprechende und weitere Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 4) 86 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Tätigkeitsgruppe II148 und in die 2. Stufe (ab dem 5. bis zum 8. Berufsjahr) eingruppiert. Die letzte Medizinische Fachangestellte befindet sich in der urologischen Musterpraxis noch in Ausbildung im 2. Jahr. Für das genannte Personal fallen in der Musterpraxis unter Berücksichtigung des Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen die folgenden Kosten (inkl. Sozialabgaben des Arbeitgebers) pro Jahr an: ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 4. Stufe): ca. 41.200 Euro MFA (Tätigkeitsgruppe II, 2. Stufe): ca. 31.200 Euro MFA (in Ausbildung, 2. Jahr): ca. 11.300 Euro. In Summe belaufen sich die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis auf ca. 83.700 Euro. Dieser Wert liegt in etwa in der Mitte zwischen den Werten aus der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes und aus der Analyse der apoBank. Die durchschnittlichen Personalaufwendungen bei Einzelpraxen für Urologie im Jahr 2011 wurden in der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes mit 77.000 Euro (Bruttoentgelte + Sozialaufwendungen) ausgewiesen.149 In der Analyse der apoBank wurde ein Wert für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 86.600 Euro ermittelt.150 Der im ZI-Praxispanel ausgewiesene Wert für die durchschnittlichen Personalaufwendungen in urologischen Praxen im Jahr 2010 in Höhe von 73.800 Euro weicht hingegen etwas von den Personalkosten der synthetischen Musterpraxis und der beiden anderen genannten Analysen ab.151 Dies kann unter anderem daran liegen, dass dies die ältesten hier einbezogenen Daten sind und es seitdem zu Tarifsteigerungen bei den 148 „Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in Fortbildungsmaßnahmen einem von Arbeitsbereich insgesamt erworben mindestens 40 wurden. Stunden Voraussetzung und/oder sind entsprechende Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3) 149 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 131. Der angegebene Wert ist statistisch relativ unsicher und die Aussagekraft damit nur eingeschränkt. 150 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 17. Durchschnittswert für urologische Einzelpraxis in Bayern. 151 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 72. 87 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Gehältern von Medizinischen Fachangestellten gekommen ist. Deshalb sind die genannten Personalkosten der urologischen Musterpraxis in Höhe von 83.700 Euro als realistisch anzusehen. 3.7.2 Miete für Praxisräume In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Urologie ermittelt, dass die durchschnittliche Fläche von urologischen Einzelpraxen 185 m2 betragen hat. Für konservativ tätige urologische Praxen („sonstige Urologen“) wurde unabhängig von der Organisationsform eine Fläche von 180 m2 ermittelt.152 Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einem konservativ tätigen Urologen ausgehen, werden für die Berechnung der Mietkosten 180 m2 herangezogen. Die Raumkosten variieren bei den urologischen Praxen insbesondere zwischen ländlichen und urbanen Gegenden deutlich, wobei die Preise je Quadratmeter in den Kernstädten am höchsten sind. Auch zwischen Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen sind kleinere Unterschiede zu verzeichnen, wobei in Gemeinschaftspraxen etwas höhere Mieten je Quadratmeter gezahlt werden. Dies lässt sich dadurch erklären, dass durch die gemeinschaftliche Nutzung der Praxisräume die anteiligen Kosten je Arzt trotzdem geringer ausfallen als für einen einzelnen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einer ländlichen urologischen Praxis ausgehen, werden die Mietkosten für den ländlichen Raum herangezogen. Gemäß der Fachgruppenauswertung des ZI-PraxisPanels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Urologie für ländliche Regionen ein Wert für die Raumkosten inklusive Nebenkosten je Quadratmeter in Höhe von 9,01 Euro ermittelt.153 Damit ergibt sich für die urologische Musterpraxis ein rechnerischer Wert für die Miete für Praxisräume in Höhe von 1.622 Euro pro Monat. Dies entspricht Mietkosten 152 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 16ff. 153 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 17. Bei ländlichen urologischen Praxen liegt im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels der relative Standardfehler bei der Praxisfläche und den Aufwendungen für die Flächennutzung über 10%, d. h. es liegt eine statistische Unsicherheit vor. 88 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern (inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von ca. 19.500 Euro pro Jahr. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine konservative Schätzung handelt, da die Mietpreise seit dem Jahr 2010 inflationsbedingt gestiegen sind. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes liegen die Mietaufwendungen für Praxisräume sowie für Heizung, Strom, Gas und Wasser bei Einzelpraxen für Urologie deutlich höher, d. h. bei ca. 27.500 Euro für das Jahr 2011.154 Die apoBank weist in ihrer Analyse für das Jahr 2012 bei urologischen Einzelpraxen in Bayern sogar durchschnittliche Raumkosten von ca. 35.100 Euro aus.155 Allerdings beinhalten die genannten Statistiken bzw. Analysen nicht nur konservative, sondern auch operative urologische Praxen, die aufgrund eines größeren Raumbedarfs höhere Mietkosten haben. Zudem differenzieren die Statistiken nicht zwischen urbanen und ländlichen Urologie-Praxen und berücksichtigen somit nicht die Unterschiede bei den Mietpreisen, die zwischen Stadt und Land bei urologischen Praxen um ca. 34%, d. h. sehr deutlich auseinanderliegen. Deshalb wird gemäß dem Vorsichtsprinzip der niedrigere Wert für ländliche urologische Praxen in Höhe von 19.500 Euro verwendet. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich in dem hier entwickelten Modell um eine ländliche Arztpraxis handelt, die bezogen auf die Mietkosten in der Regel Vorteile hat. 3.7.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels und von der apoBank zurückgegriffen. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes werden für Praxen für Urologie keine Werte für diese Kostenarten ausgewiesen. Im Jahr 2010 belief sich in konservativ tätigen urologischen Praxen („sonstige Urologen“) der Anteil der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten auf 2% der Gesamtaufwendungen. Dies entspricht auch dem Durchschnitt für alle 154 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 126ff. Bei dem für Heizung, Strom, Gas und Wasser für Einzelpraxen für Urologie ermittelten Wert liegt eine statistische Unsicherheit vor. 155 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 17. 89 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern urologischen Praxen und gilt im Durchschnitt auch für alle urologischen Praxen in Kernstädten sowie in verdichteten Kreisen. Für Praxen in ländlichen Regionen wurde ein Anteil von 3% ausgewiesen.156 Damit liegt für ländliche urologische Praxen der rechnerische Wert der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten bei ca. 4.700 Euro pro Jahr und Inhaber. In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurden die Anteile der Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen für konservativ tätige urologische Praxen im Jahr 2010 in einer Höhe von 9% ausgewiesen. Dies entspricht auch dem Durchschnitt für alle urologischen Praxen. Die durchschnittlichen Anteile variieren zwischen urologischen Praxen in Kernstädten (8%) bzw. in ländlichen Regionen (8%) und in verdichteten Kreisen (9%).157 Es werden die Kosten für eine ländliche urologische Praxis herangezogen, die im Jahr 2010 rechnerisch bei ca. 12.600 Euro pro Jahr und Inhaber lagen. Dies ist deutlich weniger im Vergleich zu den Abschreibungen für urologische Einzelpraxen in Bayern im Jahr 2012, die in der Analyse der apoBank mit durchschnittlich ca. 20.200 Euro angegeben wurden.158 Aus Konsistenzgründen werden für die synthetische Musterpraxis Abschreibungen aus der Analyse des ZI in Höhe von 12.600 Euro herangezogen, da auch bei den Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten sowie bei den Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung auf Daten des ZI zurückgegriffen wird. Somit wird die apparative Ausstattung mit Daten aus einer einheitlichen Quelle abgebildet und die Gefahr von redundanten Kosten vermieden. Allerdings ist unter Berücksichtigung der genannten Analyse der apoBank davon auszugehen, dass damit die aktuellen Abschreibungen von Urologen unterschätzt werden. Für den Anteil der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung an den Gesamtaufwendungen wurde für konservativ tätige urologische Praxen für das Jahr 156 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f. Bei urologischen Praxen in Kernstädten sowie in ländlichen Räumen liegt im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels der relative Standardfehler bei den ausgewiesenen Werten über 10%, d. h. es liegt eine statistische Unsicherheit vor. 157 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f. 158 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 17. 90 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 2010 in der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels ein Wert in Höhe von 2% ausgewiesen. Dies entspricht auch dem Durchschnittswert für alle urologischen Praxen. Für alle urologischen Praxen in Kernstädten sowie in verdichteten Kreisen wurde ebenfalls ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 2% ermittelt und für alle urologischen Praxen in ländlichen Regionen ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 3%.159 Für eine ländliche urologische Praxis liegt der rechnerische Wert der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung damit bei ca. 4.700 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische Musterpraxis herangezogen. Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung der urologischen Musterpraxis in Höhe von ca. 22.000 Euro pro Jahr. 3.7.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen Für die synthetische Urologie-Musterpraxis werden Daten von der apoBank zu Praxisinvestitionen bei Übernahme einer urologischen Einzelpraxis in Westdeutschland im Jahr 2011/2012 herangezogen. Es wird dort ein gesamtes durchschnittliches Investitionsvolumen in Höhe von 311.000 Euro ausgewiesen. Hinzu kommt noch ein Betriebsmittelkredit in durchschnittlicher Höhe von 61.000 Euro, so dass sich insgesamt ein Finanzierungsvolumen von 372.000 Euro ergibt.160 Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4 berechneten durchschnittlichen Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum, dass eine Zinsbelastung (kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in Höhe von ca. 22.300 Euro pro Jahr besteht. 3.7.5 Material- und Laborkosten Im Fachgruppenbericht Urologie des ZI-Praxis-Panels wird für das Jahr 2010 bei konservativ tätigen urologischen Praxen („sonstige Urologen“) ein Anteil der Aufwendungen für Material und Labor inklusive der Kosten für die Nutzung von externer Infrastruktur an den Gesamtaufwendungen von 8% ausgewiesen. Der entsprechende Durchschnittswert für alle urologischen Praxen liegt bei 11%. In 159 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f. 160 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2013), S. 26. 91 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Kernstädten beträgt der Anteil bei Berücksichtigung von allen urologischen Praxen im Durchschnitt 12%, während er in verdichteten Kreisen bei 11% und in ländlichen Regionen bei 10% liegt.161 Für die synthetische Musterpraxis wird der Wert von konservativ tätigen urologischen Praxen herangezogen. Dieser beträgt für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 12.600 Euro pro Jahr und Inhaber. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Erhebungsjahr 2011 belaufen sich die Aufwendungen für Material, Laborarbeiten und Nutzung von OP-Zentren auf insgesamt ca. 19.700 Euro.162 Die apoBank weist in ihrer Analyse für Einzelpraxen in Bayern Material- und Laborkosten für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 23.900 Euro aus.163 Damit liegen die Material- und Laborkosten in den beiden anderen Analysen deutlich höher als im ZI-Praxis-Panel. Eine Erklärung hierfür ist, dass dort auch operativ tätige Urologen, Urologen mit eigenem Labor sowie Urologen, die eine Tumortherapie erbringen, einbezogen werden. Zudem werden auch Praxen in urbanen Gegenden, die – wie gezeigt – jeweils höhere Material- und Laborkosten haben und somit den Durchschnitt erhöhen, inkludiert. Dennoch ist davon auszugehen, dass die angesetzten 12.600 Euro die heutigen Material- und Laborkosten von konservativ tätigen Urologen leicht unterschätzen, da es seit 2010 zu Preissteigerungen gekommen ist. 3.7.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren Der Fachgruppenbericht Urologie des ZI-Praxis-Panels weist für das Jahr 2010 sowohl für alle urologischen Praxen als auch für konservativ tätige urologische Praxen einen durchschnittlichen Anteil der Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren an den Gesamtaufwendungen von 5% aus. Dies gilt ebenfalls im Durchschnitt für alle urologischen Praxen in Kernstädten, während der durchschnittliche Wert in verdichteten Kreisen und in ländlichen Regionen bei 4% liegt.164 Für eine konservativ tätige urologische Praxis liegen damit die Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren für das Jahr 2010 bei ca. 7.800 Euro 161 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f. 162 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 127. 163 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 17. 164 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f. 92 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische Musterpraxis herangezogen. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes wird für das Erhebungsjahr 2011 ein Wert für Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren von Einzelpraxen für Urologie in Höhe von 4.800 Euro ausgewiesen.165 Die apoBank gibt in ihrer Analyse für diese Kostenart keine Daten gesondert an, sondern subsumiert diese unter den allgemeinen/sonstigen Kosten. 3.7.7 Fortbildungskosten Im ZI-Praxis-Panel beläuft sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen für urologische Praxen im Jahr 2010 auf 1%. Dies gilt sowohl für alle urologischen Praxen als auch für konservativ tätige urologische Praxen sowie im Durchschnitt auch für alle urologischen Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen und in ländlichen Gebieten.166 Für die synthetische Musterpraxis wird der Wert von konservativ tätigen urologischen Praxen herangezogen. Dieser beträgt für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 1.600 Euro pro Jahr und Inhaber. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sowie in der Analyse der apoBank wird kein Wert für Aufwendungen für Fortbildungen gesondert erhoben bzw. ausgewiesen. 3.7.8 Sonstige Kosten Die Anteile der sonstigen Kosten von urologischen Praxen an den Gesamtaufwendungen lagen für konservativ tätige urologische Praxen im Jahr 2010 gemäß der Fachgruppenauswertung Urologie des ZI-Praxis-Panels bei 10%, während der durchschnittliche Wert für alle urologischen Praxen mit 11% angegeben wurde. Die durchschnittlichen Anteile für alle urologischen Praxen variierten zwischen Praxen in Kernstädten (13%), in verdichteten Kreisen (9%) und in ländlichen Regionen (10%).167 Da die synthetische Musterpraxis eine konservativ 165 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 128. 166 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f. 167 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014d), S. 7f. 93 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern tätige urologische Praxis ist, werden die entsprechenden Kosten herangezogen, die rechnerisch bei ca. 15.600 Euro pro Jahr und Inhaber liegen. 3.7.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Urologie In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische Musterpraxis für Urologie zusammengefasst und den in der EBM-Kalkulation berücksichtigten Kostenarten zur Ermittlung des technischen Leistungsanteils zugeordnet. 94 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Tabelle 7: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Urologie Kostenarten in der EBM-Kalkulation Kostenarten der synthetischen Musterpraxis Höhe der Kosten der synthetischen Musterpraxis Personalkosten Personalkosten 83.700 € Miete für Praxisräume 19.500 € Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung 22.000 € Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen 22.300 € Kosten für die Anschaffung von Praxisbedarf Material- und Laborkosten 12.600 € Versicherungskosten Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren 7.800 € Fortbildungskosten Fortbildungskosten 1.600 € Sonstige Kosten Sonstige Kosten 15.600 € Miete für Praxisräume Energiekosten Miete für Geräte / Leasing Kosten für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) Abschreibungen (AfA) Fremdkapitalzinsen Kalkulatorischer Eigenkapitalzins Summe 185.100 € Quelle: Eigene Darstellung. 95 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Urologie auf ca. 185.100 Euro pro Jahr. Die apoBank gibt in ihrer Analyse die durchschnittliche Summe der Ausgaben einer urologischen Einzelpraxis im Jahr 2012 in Deutschland mit ca. 206.800 Euro an.168 In der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes werden die durchschnittlichen Kosten für eine Einzelpraxis für Urologie für das Erhebungsjahr 2011 mit ca. 190.100 Euro angegeben.169 Das ZI-Praxis-Panel weist hingegen für das Jahr 2010 durchschnittliche Gesamtaufwendungen von konservativ tätigen urologischen Praxen in Höhe von lediglich 162.000 Euro pro Jahr und Praxisinhaber aus. Bei Berücksichtigung aller urologischer Praxen, d. h. sowohl konservativ als auch operativ tätiger Urologen, ist der Durchschnitt der gesamten Aufwendungen mit 180.100 Euro aber deutlich höher.170 Damit liegen die ermittelten Kosten der urologischen Musterpraxis inmitten der Werte der genannten Statistiken bzw. Analysen. Da bei der synthetischen Musterpraxis die Kostenstruktur für eine konservative tätige urologische Einzelpraxis im ländlichen Raum abgeleitet wurde, ist eine Abweichung der Kosten vom deutschen Durchschnitt der anderen Datenquellen durchaus realistisch. Es ist zu bedenken, dass in den Analysen des Statistischen Bundesamtes und der apoBank nicht nur konservativ tätige ländliche Praxen, sondern auch städtische und vor allem operativ tätige Praxen enthalten sind, die den Durchschnitt der Kosten deutlich nach oben heben. 168 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 16. 169 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 129. 170 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 26. 96 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.8 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Augenheilkunde Als Nächstes wird der Fachbereich Augenheilkunde analysiert. Hierbei stehen wie auch bei den anderen Fachbereichen konservativ tätige Arztpraxen im Vordergrund, welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Deshalb werden bei Verwendung des Fachgruppenberichts des ZI-Praxis-Panels vorwiegend nicht die operativ, sondern die konservativ tätigen Augenärzte berücksichtigt. Des Weiteren wird neben den Kosten des ZI-Praxis-Panels wieder Bezug auf die Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes genommen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Kostenarten der EBM-Kalkulation sowie der Spezifika einer augenärztlichen Einzelpraxis im ländlichen Gebiet. Als Datenquelle werden zudem Zahlen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) einbezogen. Analysen bzw. Daten von DATEV liegen nicht vor. Es wird im Folgenden die Höhe der Kosten der unter Punkt 3.1 dargestellten Kostenarten unserer synthetischen Musterpraxis für Augenheilkunde beziffert. 3.8.1 Personalkosten Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Bereich Augenheilkunde ausgewiesen, dass die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in einer Einzelpraxis 4.466 Stunden je Praxis und damit auch je Inhaber betragen hat. Im Bereich der konservativen Augenärzte wurde eine nichtärztliche Jahresarbeitszeit in Höhe von 4.421 Stunden je Praxis bzw. 4.267 Stunden je Inhaber unabhängig von der Organisationsform der Praxis ermittelt. In den ländlichen Regionen lagen bei den ophthalmologischen Praxen die nicht-ärztlichen Jahresarbeitszeiten tendenziell niedriger als in Kernstädten und vor allem als in verdichteten Kreisen. Es wurde unabhängig von der Organisationsform für Kernstädte ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 4.706 Stunden je Praxis, für verdichtete Kreise in Höhe von 6.175 Stunden je Praxis und für ländliche Gebiete in Höhe von 4.283 Stunden je Praxis ermittelt. Je Praxisinhaber reduzieren sich die Werte auf durchschnittlich 3.923 Stunden (Kernstädte), 5.173 Stunden (verdichtete Kreise) sowie auf 3.694 Stunden (ländliche Gebiete).171 171 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 28ff. 97 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 2,26 Vollzeitkräfte (ländliche ophthalmologische Praxis je Inhaber) bis 2,73 Vollzeitäquivalente (ophthalmologische Einzelpraxis) an Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen pro ophthalmologische Praxis benötigt. Da es sich bei der synthetischen Musterpraxis um eine konservativ tätige ophthalmologische Einzelpraxis in einer ländlichen Region handelt, wird davon ausgegangen, dass 2,5 Vollzeitkräfte benötigt werden, um die Augenarztpraxis adäquat betreiben zu können. Hierbei teilen sich diese wie folgt auf: 1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA) 0,5 Medizinische Fachangestellte (MFA) und 1 Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung. Unter Berücksichtigung dieser Personalausstattung der ophthalmologischen Musterpraxis werden die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl Bruttolöhne und -gehälter sowie Sozialabgaben des Arbeitgebers. Die Personalkosten stellen auch bei den Augenärzten bezogen auf den relativen Anteil und somit auch auf die absolute Höhe die wichtigste Kostenart dar. Es wird davon ausgegangen, dass sich die leitende Medizinische Fachangestellte der Arztpraxis in der Tätigkeitsgruppe V172 und in der 5. Stufe (ab dem 17. Berufsjahr) befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in Teilzeit (Halbtagsstelle) in die Tätigkeitsgruppe IV173 und in die 3. Stufe (ab dem 9. 172 „Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen Berufserfahrung. Hierbei von sind insgesamt eine mindestens Fortbildung von 360 mind. Stunden 120 und Stunden entsprechende und weitere Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 5) 173 „Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse 98 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern bis zum 12. Berufsjahr) eingruppiert. Die letzte Medizinische Fachangestellte befindet sich in der ophthalmologischen Musterpraxis noch in Ausbildung im 2. Jahr. Für das genannte Personal fallen in der Musterpraxis unter Berücksichtigung des Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen die folgenden Kosten (inkl. Sozialabgaben des Arbeitgebers) pro Jahr an: ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 5. Stufe): MFA (Tätigkeitsgruppe IV, 3. Stufe, Teilzeit): ca. 18.500 Euro MFA (in Ausbildung, 2. Jahr): ca. 45.500 Euro ca. 11.300 Euro. In Summe belaufen sich die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis auf ca. 75.300 Euro. Dieser Wert liegt in etwa so hoch wie die durchschnittlichen Personalaufwendungen von Einzelpraxen für Augenheilkunde in der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes, die für das Jahr 2011 mit 75.000 Euro (Bruttoentgelte + Sozialaufwendungen) ausgewiesen wurden.174 Der im ZI-Praxispanel ausgewiesene Wert für die durchschnittlichen Personalaufwendungen in ophthalmologischen Praxen im Jahr 2010 liegt etwas niedriger, d. h. in einer Höhe von 72.700 Euro.175 In der Analyse der apoBank wurde hingegen ein Wert für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 100.600 Euro ermittelt.176 Damit liegt der Wert der apoBank-Analyse deutlich höher als in der synthetischen Musterpraxis, was daran liegt, dass dort sowohl operative als auch städtische Praxen in den Durchschnittswert einfließen und diesen nach oben ziehen. Dennoch kann es sein, dass die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis leicht unterschätzt werden, da die beiden Analyse des ZI und des Statistischen Bundesamtes eine ähnliche Höhe aufweisen und auf Daten zurückgreifen, in denen die mittlerweile und Fähigkeiten in Fortbildungsmaßnahmen einem von Arbeitsbereich insgesamt erworben mindestens 40 wurden. Stunden Voraussetzung und/oder sind entsprechende Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3) 174 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 75. 175 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 50. 176 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 5. Durchschnittswert für augenärztliche Einzelpraxis in Bayern. 99 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern realisierten Tarifsteigerungen bei den Gehältern von Medizinischen Fachangestellten nicht eingeflossen sind. 3.8.2 Miete für Praxisräume In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Augenheilkunde ermittelt, dass die durchschnittliche Fläche von ophthalmologischen Einzelpraxen 165 m2 betragen hat. Für konservativ tätige augenärztliche Praxen wurde unabhängig von der Organisationsform eine Fläche von 141 m2 ermittelt.177 Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einem konservativ tätigen Augenarzt ausgehen, werden für die Berechnung der Mietkosten 141 m2 herangezogen. Die Raumkosten variieren bei den ophthalmologischen Praxen insbesondere zwischen ländlichen und urbanen Gegenden deutlich, wobei die Preise je Quadratmeter in den Kernstädten am höchsten sind. Auch zwischen Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen sind kleinere Unterschiede zu verzeichnen, wobei in Gemeinschaftspraxen etwas höhere Mieten je Quadratmeter gezahlt werden. Dies lässt sich dadurch erklären, dass durch die gemeinschaftliche Nutzung der Praxisräume die anteiligen Kosten je Arzt trotzdem geringer ausfallen als für einen einzelnen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einer ländlichen ophthalmologischen Praxis ausgehen, werden die Mietkosten für den ländlichen Raum herangezogen. Gemäß der Fachgruppenauswertung des ZIPraxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Augenheilkunde für ländliche Regionen ein Wert für die Raumkosten inklusive Nebenkosten je Quadratmeter in Höhe von 9,39 Euro ermittelt.178 Damit ergibt sich für die augenärztliche Musterpraxis ein rechnerischer Wert für die Miete für Praxisräume in Höhe von 1.324 Euro pro Monat. Dies entspricht Mietkosten (inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von ca. 15.900 Euro pro Jahr. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes liegt kein statistisch belastbarer Wert für Mietaufwendungen für Praxisräume sowie 177 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 16ff. 178 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 17. 100 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern für Heizung, Strom, Gas und Wasser bei Einzelpraxen für Augenheilkunde für das Jahr 2011 vor.179 Die apoBank weist in ihrer Analyse für das Jahr 2012 bei augenärztlichen Einzelpraxen in Bayern deutlich höhere durchschnittliche Raumkosten von ca. 27.700 Euro aus.180 Allerdings beinhaltet diese Analyse nicht nur konservative, sondern auch operative Praxen, die aufgrund eines größeren Raumbedarfs höhere Mietkosten haben. Zudem differenziert die Analyse der apoBank nicht zwischen urbanen und ländlichen Augenarztpraxen und berücksichtigt somit nicht die Unterschiede bei den Mietpreisen, die zwischen Stadt und Land bei ophthalmologischen Praxen um ca. 31%, d. h. sehr deutlich auseinanderliegen. Es ist dennoch davon auszugehen, dass es sich bei den Raumkosten der synthetischen Musterpraxis um eine konservative Schätzung handelt, da die Mietpreise seit dem Jahr 2010 inflationsbedingt gestiegen sind. Trotzdem wird gemäß dem Vorsichtsprinzip der niedrigere Wert für ländliche augenärztliche Praxen in Höhe von 15.900 Euro verwendet. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich in dem hier entwickelten Modell um eine ländliche Arztpraxis handelt, die bezogen auf die Mietkosten in der Regel Vorteile hat. 3.8.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels und von der apoBank zurückgegriffen. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes werden für Einzelpraxen für Augenheilkunde keine Werte für diese Kostenarten ausgewiesen. Im Jahr 2010 belief sich in konservativ tätigen augenärztlichen Praxen Anteil der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten auf 2% der Gesamtaufwendungen. Dies entspricht auch dem Durchschnitt für alle Praxen für Augenheilkunde und gilt im Durchschnitt auch für alle ophthalmologischen Praxen in verdichteten Kreisen. Für Praxen in ländlichen Regionen wurde ein Anteil von 1% und in Kernstädten von 3% ausgewiesen.181 Für augenärztliche Praxen in ländlichen 179 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 70ff. 180 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 5. 181 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f. 101 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Regionen liegt der rechnerische Wert der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten bei ca. 1.600 Euro pro Jahr und Inhaber. In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurden die Anteile der Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen für konservativ tätige augenärztliche Praxen im Jahr 2010 in einer Höhe von 6% ausgewiesen. Für alle Praxen im Fachbereich Augenheilkunde lag der durchschnittliche Anteil bei 8%, da dieser durch die operativ tätigen ophthalmologischen Praxen nach oben gezogen wurde. Die durchschnittlichen Anteile variieren zwischen allen ophthalmologischen Praxen in Kernstädten (7%) bzw. in ländlichen Regionen (11%) und in verdichteten Kreisen (8%).182 Es werden die Kosten für eine ländliche augenärztliche Praxis herangezogen, die im Jahr 2010 rechnerisch bei ca. 17.900 Euro pro Jahr und Inhaber lagen. Dieser Wert entspricht in etwa den Abschreibungen für augenärztliche Einzelpraxen in Bayern im Jahr 2012, die in der Analyse der apoBank mit durchschnittlich ca. 17.100 Euro angegeben wurden.183 Aus Konsistenzgründen werden für die synthetische Musterpraxis Abschreibungen aus der Analyse des ZI in Höhe von 17.900 Euro herangezogen, da auch bei den Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten sowie bei den Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung auf Daten des ZI zurückgegriffen wird. Somit wird die apparative Ausstattung mit Daten aus einer einheitlichen Quelle abgebildet und die Gefahr von redundanten Kosten vermieden. Für den Anteil der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung an den Gesamtaufwendungen wurde für konservativ tätige augenärztliche Praxen für das Jahr 2010 in der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels ein Wert in Höhe von 2% ausgewiesen. Dies entspricht auch dem Durchschnittswert für alle augenärztlichen Praxen. Für alle augenärztlichen Praxen in Kernstädten sowie in verdichteten Kreisen wurde ebenfalls ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 2% ermittelt und für alle augenärztliche Praxen in ländlichen Regionen ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 3%.184 Für eine ländliche augenärztliche Praxis 182 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f. 183 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 5. 184 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f. 102 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern liegt der rechnerische Wert der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung damit bei ca. 4.900 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische Musterpraxis herangezogen. Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung der augenärztlichen Musterpraxis in Höhe von ca. 24.400 Euro pro Jahr. 3.8.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen Für die synthetische ophthalmologische Musterpraxis werden Daten von der apoBank zu Praxisinvestitionen bei Übernahme einer augenärztlichen Einzelpraxis in Westdeutschland im Jahr 2011/2012 herangezogen. Es wird dort ein gesamtes durchschnittliches Investitionsvolumen in Höhe von 244.000 Euro ausgewiesen. Hinzu kommt noch ein Betriebsmittelkredit in durchschnittlicher Höhe von 39.000 Euro, so dass sich insgesamt ein Finanzierungsvolumen von 283.000 Euro ergibt.185 Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4 berechneten durchschnittlichen Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum, dass eine Zinsbelastung (kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in Höhe von ca. 17.000 Euro pro Jahr besteht. 3.8.5 Material- und Laborkosten Im Fachgruppenbericht Augenheilkunde des ZI-Praxis-Panels wird für das Jahr 2010 bei konservativ tätigen augenärztlichen Praxen ein Anteil der Aufwendungen für Material und Labor inklusive der Kosten für die Nutzung von externer Infrastruktur an den Gesamtaufwendungen von 2% ausgewiesen. Der entsprechende Durchschnittswert für alle augenärztlichen Praxen liegt bei 7%, da operative ophthalmologische Praxen höhere Material- und Laborkosten aufweisen und somit den Durchschnitt nach oben heben. In Kernstädten beträgt der Anteil bei Berücksichtigung von allen augenärztlichen Praxen im Durchschnitt 5%, während er in verdichteten Kreisen bei 6% und in ländlichen Regionen bei 9% liegt.186 Für die synthetische Musterpraxis wird der Wert von konservativ tätigen augenärztlichen 185 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2013), S. 22. 186 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f. 103 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Praxen herangezogen, da der Wert für die ländlichen Augenarztpraxen durch die Einbeziehung von operativen Praxen deutlich höher ausfällt als bei konservativen Ausgenärzten. Die Material- und Laborkosten betragen bei konservativ tätigen augenärztlichen Praxen für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 2.200 Euro pro Jahr und Inhaber. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes wird für das Erhebungsjahr 2011 kein statistisch zuverlässiger Wert für Aufwendungen für Material, Laborarbeiten und Nutzung von OP-Zentren von augenärztlichen Einzelpraxen ausgewiesen.187 Die apoBank weist in ihrer Analyse für augenärztliche Einzelpraxen in Bayern Material- und Laborkosten für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 38.600 Euro aus.188 Damit liegen die Material- und Laborkosten in der Analyse der apoBank wesentlich höher als im ZI-Praxis-Panel. Dies liegt vor allem daran, dass in die Analyse operativ tätige Augenärzte einbezogen werden, die wesentlich höhere Aufwendungen in diesem Bereich haben im Vergleich zu konservativ tätigen Augenärzten. Dennoch ist davon auszugehen, dass die angesetzten 2.200 Euro die heutigen Material- und Laborkosten von konservativ tätigen Augenärzten unterschätzen, da es seit 2010 zu Preissteigerungen gekommen ist und der deutliche Unterschied zur Analyse der apoBank nicht allein durch die operativ tätigen Augenärzte erklärt werden kann. 3.8.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren Der Fachgruppenbericht Augenheilkunde des ZI-Praxis-Panels weist für das Jahr 2010 für konservativ tätige augenärztlichen Praxen einen durchschnittlichen Anteil der Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren an den Gesamtaufwendungen von 5% aus. Für alle augenärztlichen Praxen, d. h. unter Einbeziehung sowohl von konservativ als auch von operativ tätigen Augenärzten, liegt der Wert bei 4%. Dies gilt ebenfalls im Durchschnitt für alle augenärztlichen Praxen in verdichteten Kreisen und in ländlichen Regionen, während der durchschnittliche Wert in Kernstädten bei 5% liegt.189 Für eine konservativ tätige 187 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 70f. 188 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 5. 189 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f. 104 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern augenärztliche Praxis liegen damit die Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren für das Jahr 2010 bei ca. 5.500 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische Musterpraxis herangezogen. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes wird für das Erhebungsjahr 2011 kein Wert für Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren von Einzelpraxen für Augenheilkunde ausgewiesen.190 Die apoBank gibt in ihrer Analyse für diese Kostenart keine Daten gesondert an, sondern subsumiert diese unter den allgemeinen/sonstigen Kosten. 3.8.7 Fortbildungskosten Im ZI-Praxis-Panel beläuft sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen für augenärztliche Praxen im Jahr 2010 auf 1%. Dies gilt sowohl für alle augenärztlichen Praxen als auch für konservativ tätige augenärztliche Praxen sowie im Durchschnitt auch für alle augenärztlichen Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen und in ländlichen Gebieten.191 Für die synthetische Musterpraxis wird der Wert von konservativ tätigen augenärztlichen Praxen herangezogen. Dieser beträgt für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 1.100 Euro pro Jahr und Inhaber. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sowie in der Analyse der apoBank wird kein Wert für Aufwendungen für Fortbildungen gesondert erhoben bzw. ausgewiesen. 3.8.8 Sonstige Kosten Die Anteile der sonstigen Kosten von augenärztlichen Praxen an den Gesamtaufwendungen lagen für konservativ tätige augenärztliche Praxen im Jahr 2010 gemäß der Fachgruppenauswertung Augenheilkunde des ZI-Praxis-Panels bei 11%, während der durchschnittliche Wert für alle augenärztlichen Praxen mit 10% angegeben wurde. Die durchschnittlichen Anteile für alle augenärztlichen Praxen variierten zwischen Praxen in Kernstädten (11%) bzw. in verdichteten Kreisen (11%) und in ländlichen Regionen (8%).192 Da die synthetische Musterpraxis eine 190 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 70ff. 191 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f. 192 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014e), S. 7f. 105 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern konservativ tätige augenärztliche Praxis ist, werden die entsprechenden Kosten herangezogen, die rechnerisch bei ca. 12.100 Euro pro Jahr und Inhaber liegen. 3.8.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Augenheilkunde In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische Musterpraxis für Augenheilkunde zusammengefasst und den in der EBM-Kalkulation berücksichtigten Kostenarten zur Ermittlung des technischen Leistungsanteils zugeordnet. 106 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Tabelle 8: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Augenheilkunde Kostenarten in der EBM-Kalkulation Kostenarten der synthetischen Musterpraxis Höhe der Kosten der synthetischen Musterpraxis Personalkosten Personalkosten 75.300 € Miete für Praxisräume 15.900 € Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung 24.400 € Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen 17.000 € Kosten für die Anschaffung von Praxisbedarf Material- und Laborkosten 2.200 € Versicherungskosten Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren 5.500 € Fortbildungskosten Fortbildungskosten 1.100 € Sonstige Kosten Sonstige Kosten 12.100 € Miete für Praxisräume Energiekosten Miete für Geräte / Leasing Kosten für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) Abschreibungen (AfA) Fremdkapitalzinsen Kalkulatorischer Eigenkapitalzins Summe 153.500 € Quelle: Eigene Darstellung. 107 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Augenheilkunde auf ca. 153.500 Euro pro Jahr. Die apoBank gibt in ihrer Analyse die durchschnittliche Summe der Ausgaben einer augenärztlichen Einzelpraxis im Jahr 2012 in Deutschland mit ca. 224.900 Euro an.193 In der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes wird für eine Einzelpraxis für Augenheilkunde für das Erhebungsjahr 2011 kein Wert für die Gesamtaufwendungen angegeben. Die gesamten Aufwendungen liegen über alle Praxen für Augenheilkunde im Durschnitt, unabhängig von der Organisationsform der Praxis, der Praxisausrichtung (operativ vs. konservativ) und der Praxislage (Stadt vs. Land), bei ca. 213.100 Euro pro Jahr und Praxisinhaber. Allerdings ist dieser Wert statistisch relativ unsicher.194 Das ZI-Praxis-Panel weist hingegen für das Jahr 2010 durchschnittliche Gesamtaufwendungen von konservativ tätigen augenärztlichen Praxen in Höhe von lediglich 113.600 Euro pro Jahr und Praxisinhaber aus. Bei Berücksichtigung aller augenärztlicher Praxen, d. h. sowohl konservativ als auch operativ tätiger Augenärzte, ist der Durchschnitt der gesamten Aufwendungen mit 151.400 Euro aber deutlich höher.195 Damit liegen die ermittelten Kosten der augenärztlichen Musterpraxis inmitten der Werte der genannten Statistiken bzw. Analysen. Da bei der synthetischen Musterpraxis die Kostenstruktur für eine konservative tätige augenärztliche Einzelpraxis im ländlichen Raum abgeleitet wurde, ist eine deutliche Abweichung der Kosten vom deutschen Durchschnitt der anderen Datenquellen durchaus realistisch. Es ist zu bedenken, dass in den Analysen des Statistischen Bundesamtes und der apoBank nicht nur konservativ tätige ländliche Praxen, sondern auch städtische und vor allem operativ tätige Praxen enthalten sind, die den Durchschnitt der Kosten deutlich nach oben heben. 193 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 4. 194 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 73. 195 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 26. 108 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.9 Kosten der synthetischen Musterpraxis im Fachbereich Orthopädie Zum Abschluss der Analyse wird der Fachbereich Orthopädie untersucht. Hierbei stehen wie auch bei den anderen Fachbereichen konservativ tätige Arztpraxen im Vordergrund, welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Deshalb werden bei Verwendung des Fachgruppenberichts des ZI-Praxis-Panels vorwiegend nicht die operativ tätigen Orthopäden, sondern die Praxen für „allgemeine Orthopädie“ berücksichtigt. Des Weiteren wird neben den Kosten des ZI-PraxisPanels wieder Bezug auf die Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes genommen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Kostenarten der EBM-Kalkulation sowie der Spezifika einer orthopädischen Einzelpraxis im ländlichen Raum. Als Datenquelle werden zudem Zahlen der Deutschen Apothekerund Ärztebank (apoBank) und von DATEV einbezogen. Es wird im Folgenden die Höhe der Kosten der unter Punkt 3.1 dargestellten Kostenarten unserer synthetischen Musterpraxis für Orthopädie beziffert. 3.9.1 Personalkosten Im Rahmen der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Bereich Orthopädie ausgewiesen, dass die nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in einer Einzelpraxis 6.291 Stunden je Praxis und damit auch je Inhaber betragen hat. Im Bereich der allgemeinen Orthopädie wurde eine nicht-ärztliche Jahresarbeitszeit in Höhe von 6.499 Stunden je Praxis bzw. 5.703 Stunden je Inhaber unabhängig von der Organisationsform der Praxis ermittelt. In den ländlichen Regionen lagen bei den orthopädischen Praxen die nicht-ärztlichen Jahresarbeitszeiten tendenziell niedriger als in Kernstädten und als in verdichteten Kreisen. Es wurde unabhängig von der Organisationsform für Kernstädte ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 8.132 Stunden je Praxis, für verdichtete Kreise in Höhe von 9.336 Stunden je Praxis und für ländliche Gebiete in Höhe von 7.181 Stunden je Praxis ermittelt. Je Praxisinhaber reduzieren sich die Werte auf durchschnittlich 6.152 Stunden (Kernstädte), 6.001 Stunden (verdichtete Kreise) sowie auf 5.324 Stunden (ländliche Gebiete).196 196 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 28ff. 109 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Berücksichtigt man die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je Vollzeitkraft und den genannten Bedarf an nicht-ärztlicher Arbeitszeit, werden 3,25 Vollzeitkräfte (ländliche orthopädische Praxis je Inhaber) bis 3,97 Vollzeitäquivalente (allgemeine Orthopädie je Praxis unabhängig von der Organisationsform) an Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen pro orthopädische Praxis benötigt. Da es sich bei der synthetischen Musterpraxis um eine konservativ tätige orthopädische Einzelpraxis in einer ländlichen Region handelt, wird davon ausgegangen, dass 3,5 Vollzeitkräfte benötigt werden, um die Orthopädie-Praxis adäquat betreiben zu können. Hierbei teilen sich diese wie folgt auf: 1 leitende Medizinische Fachangestellte (ltd. MFA) 1,5 Medizinische Fachangestellte (MFA) und 1 Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung. Unter Berücksichtigung dieser Personalausstattung der orthopädischen Musterpraxis werden die Kosten für das Personal ermittelt. Diese beinhalten sowohl Bruttolöhne und -gehälter sowie Sozialabgaben des Arbeitgebers. Die Personalkosten stellen auch bei den Orthopäden bezogen auf den relativen Anteil und somit auch auf die absolute Höhe die wichtigste Kostenart dar. Es wird davon ausgegangen, dass die leitende Medizinische Fachangestellte der Arztpraxis sich in der Tätigkeitsgruppe V197 und in der 5. Stufe (ab dem 17. Berufsjahr) befindet. Des Weiteren wird eine Medizinische Fachangestellte in Teilzeit (Halbtagsstelle) in die Tätigkeitsgruppe IV198 und in die 3. Stufe (ab dem 9. 197 „Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen Berufserfahrung. Hierbei von sind insgesamt eine mindestens Fortbildung von 360 mind. Stunden 120 und Stunden entsprechende und weitere Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 4) 198 „Selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, 110 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern bis zum 12. Berufsjahr) eingruppiert. Eine weitere Medizinische Fachangestellte ist der Tätigkeitsgruppe II199 und der 2. Stufe (ab dem 5. bis zum 8. Berufsjahr) zugeordnet. Die letzte Medizinische Fachangestellte befindet sich in der orthopädischen Musterpraxis noch in Ausbildung im 2. Jahr. Für das genannte Personal fallen in der Musterpraxis unter Berücksichtigung des Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen die folgenden Kosten (inkl. Sozialabgaben des Arbeitgebers) pro Jahr an: ltd. MFA (Tätigkeitsgruppe V, 5. Stufe): ca. 45.500 Euro MFA (Tätigkeitsgruppe IV, 3. Stufe, in Teilzeit): ca. 18.500 Euro MFA (Tätigkeitsgruppe II, 2. Stufe): ca. 31.200 Euro MFA (in Ausbildung, 2. Jahr): ca. 11.300 Euro. In Summe belaufen sich die Personalkosten der synthetischen Musterpraxis auf ca. 106.500 Euro. Dieser Wert liegt auf einem ähnlichen Niveau wie die Zahlen aus den Analysen von DATEV sowie der apoBank und etwas höher als die Werte aus der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes und aus dem ZI-Praxis-Panel. Die DATEV-Daten weisen für eine Einzelpraxis im Fachbereich Orthopädie Personalausgaben im Jahr 2013 in Höhe von 108.300 Euro aus.200 In der Analyse der apoBank wurde ein Wert für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 102.900 Euro ermittelt.201 Die durchschnittlichen Personalaufwendungen bei Einzelpraxen für Orthopädie im Jahr 2011 wurden in der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 120 Stunden und/oder Tätigkeiten in der systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 4) 199 „Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in Fortbildungsmaßnahmen einem von Arbeitsbereich insgesamt erworben mindestens 40 wurden. Stunden Voraussetzung und/oder sind entsprechende Berufserfahrung.“ (Verband medizinischer Fachberufe e. V. (2013), S. 3) 200 201 Vgl. DATEV (2014b), o. S. Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 15. Durchschnittswert für orthopädische Einzelpraxis in Bayern. 111 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Statistischen Bundesamtes mit 93.000 Euro (Bruttoentgelte + Sozialaufwendungen) ausgewiesen.202 Der im ZI-Praxispanel angegebene Wert für die durchschnittlichen Personalaufwendungen in orthopädischen Praxen im Jahr 2010 hat 88.700 Euro betragen.203 Die leicht niedrigeren Werte der beiden zuletzt genannten Statistiken lassen sich dadurch erklären, dass dies die ältesten hier einbezogenen Daten sind und es seitdem zu Tarifsteigerungen bei den Gehältern von Medizinischen Fachangestellten gekommen ist. Deshalb sind die genannten Personalkosten der orthopädischen Musterpraxis in Höhe von 106.500 Euro als realistisch anzusehen. 3.9.2 Miete für Praxisräume In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Orthopädie ermittelt, dass die durchschnittliche Fläche von orthopädischen Einzelpraxen 262 m2 betragen hat. Für konservativ tätige orthopädische Praxen („allgemeine Orthopädie“) wurde unabhängig von der Organisationsform eine Fläche von 236 m2 ermittelt.204 Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einem konservativ tätigen Orthopäden ausgehen, werden für die Berechnung der Mietkosten 236 m2 herangezogen. Die Raumkosten variieren bei den orthopädischen Praxen nur leicht zwischen ländlichen und urbanen Gegenden, wobei die Preise je Quadratmeter in den Kernstädten am höchsten sind. Zwischen Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen sind hingegen deutlichere Unterschiede zu verzeichnen, wobei in Gemeinschaftspraxen um ca. 23% höhere Mieten je Quadratmeter gezahlt werden. Dies lässt sich dadurch erklären, dass durch die gemeinschaftliche Nutzung der Praxisräume die anteiligen Kosten je Arzt trotzdem geringer ausfallen als für einen einzelnen Arzt in einer Einzelpraxis. Da wir bei der synthetischen Musterpraxis von einer ländlichen orthopädischen Praxis ausgehen, werden die Mietkosten für den ländlichen Raum herangezogen. Gemäß der Fachgruppenauswertung des ZI-PraxisPanels wurde für das Jahr 2010 im Fachbereich Orthopädie für ländliche Regionen 202 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 91. 203 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 66. 204 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 16ff. 112 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern ein Wert für die Raumkosten inklusive Nebenkosten je Quadratmeter in Höhe von 10,53 Euro ermittelt.205 Damit ergibt sich für die orthopädische Musterpraxis ein rechnerischer Wert für die Miete für Praxisräume in Höhe von 2.485 Euro pro Monat. Dies entspricht Mietkosten (inklusive Nebenkosten, d. h. auch Energiekosten) in Höhe von ca. 29.800 Euro pro Jahr. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine konservative Schätzung handelt, da die Mietpreise seit dem Jahr 2010 inflationsbedingt gestiegen sind. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes liegen die Mietaufwendungen für Praxisräume sowie für Heizung, Strom, Gas und Wasser bei Einzelpraxen für Orthopädie etwas höher, d. h. bei ca. 30.700 Euro für das Jahr 2011.206 In der DATEV-Analyse werden für eine Einzelpraxis im Fachbereich Orthopädie Raumkosten für das Jahr 2013 in Höhe von ca. 31.600 Euro angegeben.207 Die apoBank weist in ihrer Analyse für das Jahr 2012 bei orthopädischen Einzelpraxen in Bayern sogar durchschnittliche Raumkosten von ca. 41.300 Euro aus.208 Allerdings beinhalten die genannten Statistiken bzw. Analysen nicht nur konservative, sondern auch operative orthopädische Praxen, die aufgrund eines größeren Raumbedarfs höhere Mietkosten haben. Zudem differenzieren die Statistiken nicht zwischen städtischen und ländlichen Orthopädie-Praxen. Allerdings sind die Unterschiede zwischen Stadt und Land bei den Mietpreisen von orthopädischen Praxen mit ca. 9,6% im Vergleich zu anderen Fachrichtungen gering. Es wird dennoch gemäß dem Vorsichtsprinzip der niedrigere Wert für ländliche orthopädische Praxen in Höhe von 29.800 Euro verwendet. 3.9.3 Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung Um die Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung zu quantifizieren, wird auf Daten des ZI-Praxis-Panels, von der apoBank und von DATEV zurückgegriffen. In der Kostenstrukturstatistik für Arztpraxen 205 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 17. 206 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 86ff. 207 Vgl. DATEV (2014b), o. S. 208 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 15. 113 des Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Statistischen Bundesamtes werden für Praxen für Orthopädie keine Werte für diese Kostenarten ausgewiesen. Im Jahr 2010 belief sich in konservativ tätigen orthopädischen Praxen („allgemeine Orthopädie“) der Anteil der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten auf 1% der Gesamtaufwendungen. Für alle orthopädischen Praxen lag dieser Anteil im Durchschnitt bei 2% und variierte zwischen orthopädischen Praxen in Kernstädten (1%), in verdichteten Kreisen (2%) sowie in ländlichen Regionen (3%).209 Damit liegt für ländliche orthopädische Praxen der rechnerische Wert der Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten bei ca. 4.500 Euro pro Jahr und Inhaber. In der Fachgruppenauswertung des ZI-Praxis-Panels wurden die Anteile der Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen für konservativ tätige orthopädische Praxen („allgemeine Orthopädie“) im Jahr 2010 in einer Höhe von 7% ausgewiesen. Dies entspricht auch dem Durchschnitt für alle orthopädischen Praxen. Die durchschnittlichen Anteile unterschieden sich zwischen orthopädischen Praxen in Kernstädten (6%) und in verdichteten Kreisen (7%) bzw. in ländlichen Regionen (7%).210 Es werden die Kosten für eine ländliche orthopädische Praxis herangezogen, die im Jahr 2010 rechnerisch bei ca. 10.600 Euro pro Jahr und Inhaber lagen. Dies ist deutlich weniger im Vergleich zu den Abschreibungen für orthopädische Einzelpraxen in Bayern im Jahr 2012, die in der Analyse der apoBank mit durchschnittlich ca. 18.200 Euro angegeben wurden.211 In der DATEV-Analyse werden Abschreibungen für Einzelpraxen im Fachbereich Orthopädie in Höhe von ca. 12.600 Euro für das Jahr 2013 ausgewiesen. Hinzu kommen noch Kosten für Praxiseinrichtung in Höhe von ca. 8.700 Euro im Jahr 2013.212 Damit sind die in der DATEV-Analyse ausgewiesenen Kosten für die apparative Ausstattung und Praxiseinrichtung insgesamt ebenfalls deutlich höher als im ZI-Praxis-Panel. Aus Konsistenzgründen werden für die synthetische Musterpraxis trotzdem Abschreibungen aus der Analyse des ZI in Höhe von 10.600 Euro herangezogen, da 209 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f. 210 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f. 211 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 15. 212 Vgl. DATEV (2014b), o. S. 114 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern auch bei den Aufwendungen für Miete bzw. Leasing von Geräten sowie bei den Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung auf Daten des ZI zurückgegriffen wird. Somit wird die apparative Ausstattung mit Daten aus einer einheitlichen Quelle abgebildet und die Gefahr von redundanten Kosten vermieden. Allerdings ist unter Berücksichtigung der genannten Analysen von DATEV sowie der apoBank davon auszugehen, dass damit die aktuellen Abschreibungen von Orthopäden unterschätzt werden. Für den Anteil der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung an den Gesamtaufwendungen wurde für konservativ tätige orthopädische Praxen („allgemeine Orthopädie“) für das Jahr 2010 in der Fachgruppenauswertung des ZIPraxis-Panels ein Wert in Höhe von 2% ausgewiesen. Für alle orthopädischen Praxen lag der Anteil im Durchschnitt bei 3% und variierte zwischen Kernstädten (4%), verdichteten Kreisen (2%) und ländlichen Regionen (3%).213 Der rechnerische Wert der Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung liegt für eine ländliche orthopädische Praxis damit bei ca. 4.500 Euro pro Jahr und Inhaber. Dieser Wert wird für die synthetische Musterpraxis herangezogen. Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung der orthopädischen Musterpraxis in Höhe von ca. 19.600 Euro pro Jahr. 3.9.4 Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen Für die synthetische Orthopädie-Musterpraxis werden Daten von der apoBank zu Praxisinvestitionen bei Übernahme einer orthopädischen Einzelpraxis in Westdeutschland im Jahr 2011/2012 herangezogen. Es wird dort ein gesamtes durchschnittliches Investitionsvolumen in Höhe von 354.000 Euro ausgewiesen. Hinzu kommt noch ein Betriebsmittelkredit in durchschnittlicher Höhe von 51.000 Euro, so dass sich insgesamt ein Finanzierungsvolumen von 405.000 Euro ergibt.214 Unter Berücksichtigung des unter Punkt 3.1.4 berechneten durchschnittlichen Zinssatzes in Höhe von 6% bedeutet dies wiederum, dass eine Zinsbelastung 213 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f. 214 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2013), S. 31. 115 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern (kalkulatorische Eigenkapital- und Fremdkapitalzinsen) in Höhe von ca. 24.300 Euro pro Jahr besteht. 3.9.5 Material- und Laborkosten Im Fachgruppenbericht Orthopädie des ZI-Praxis-Panels wird für das Jahr 2010 bei konservativ tätigen orthopädischen Praxen („allgemeine Orthopädie“) ein Anteil der Aufwendungen für Material und Labor inklusive der Kosten für die Nutzung von externer Infrastruktur an den Gesamtaufwendungen von 6% ausgewiesen. Der entsprechende Durchschnittswert für alle orthopädischen Praxen liegt bei 8%. In Kernstädten beträgt der Anteil bei Berücksichtigung von allen orthopädischen Praxen im Durchschnitt 9%, während er in verdichteten Kreisen und in ländlichen Regionen jeweils bei 7% liegt.215 Für die synthetische Musterpraxis wird der Wert von konservativ tätigen orthopädischen Praxen herangezogen. Dieser beträgt für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 10.100 Euro pro Jahr und Inhaber. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Erhebungsjahr 2011 belaufen sich die Aufwendungen für Material, Laborarbeiten und Nutzung von OP-Zentren auf insgesamt ca. 19.200 Euro.216 Die apoBank weist in ihrer Analyse für Einzelpraxen im Fachbereich Orthopädie in Bayern Material- und Laborkosten für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 21.800 Euro aus.217 In der DATEVAnalyse liegen die Kosten für Praxis- und Laborbedarf (inklusive Fremdleistungen) für eine Einzelpraxis im Fachbereich Orthopädie für das Jahr 2013 bei ca. 16.000 Euro.218 Damit liegen die Material- und Laborkosten in den genannten Analysen deutlich höher als im ZI-Praxis-Panel. Eine Erklärung hierfür ist, dass dort auch operativ tätige Orthopäden einbezogen werden. Zudem werden auch Praxen in Kernstädten inkludiert, die – wie gezeigt – jeweils höhere Material- und Laborkosten haben und somit den Durchschnitt erhöhen. Dennoch ist davon auszugehen, dass die angesetzten 10.100 Euro die heutigen Material- und Laborkosten von konservativ 215 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f. 216 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 87. 217 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 15. 218 Vgl. DATEV (2014b), o. S. 116 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern tätigen Orthopäden leicht unterschätzen, da es seit 2010 zu Preissteigerungen gekommen ist. 3.9.6 Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren Der Fachgruppenbericht Orthopädie des ZI-Praxis-Panels weist für das Jahr 2010 sowohl für alle orthopädischen Praxen als auch für konservativ tätige orthopädische Praxen („allgemeine Orthopädie“) einen durchschnittlichen Anteil der Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren an den Gesamtaufwendungen von 5% aus. Dies gilt ebenfalls im Durchschnitt für alle orthopädischen Praxen in verdichteten Kreisen und in ländlichen Regionen, während der durchschnittliche Wert in Kernstädten bei 6% liegt.219 Für eine konservativ tätige orthopädische Praxis liegen damit die Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren für das Jahr 2010 bei ca. 8.500 Euro pro Jahr und Inhaber. In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes wird für das Erhebungsjahr 2011 ein durchschnittlicher Wert für Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren von Einzelpraxen für Orthopädie in Höhe von ca. 6.800 Euro ausgewiesen.220 Die apoBank gibt in ihrer Analyse für diese Kostenart keine Daten gesondert an, sondern subsumiert diese unter den allgemeinen/sonstigen Kosten. In der DATEV-Analyse von Einzelpraxen im Fachbereich Orthopädie belaufen sich die Betriebsausgaben für Beiträge und Versicherungen für das Jahr 2013 auf ca. 10.000 Euro.221 Da wie gezeigt wurde kein Unterschied zwischen operativ und konservativ tätigen orthopädischen Praxen vorliegt und auch die Praxislage keinen großen Einfluss auf die Versicherungskosten hat, wird aus Aktualitätsgründen der Wert aus der DATEV-Analyse in Höhe von 10.000 Euro herangezogen. 219 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f. 220 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 88. 221 Vgl. DATEV (2014b), o. S. 117 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.9.7 Fortbildungskosten Im ZI-Praxis-Panel beläuft sich der Anteil der Fortbildungsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen für orthopädische Praxen im Jahr 2010 auf 1%. Dies gilt sowohl für alle orthopädischen Praxen als auch für konservativ tätige orthopädische Praxen („allgemeine Orthopädie“) sowie im Durchschnitt auch für alle orthopädischen Praxen in Kernstädten, in verdichteten Kreisen und in ländlichen Regionen.222 Die durchschnittliche Höhe der Fortbildungskosten für konservativ tätige orthopädische Praxen beträgt damit für das Jahr 2010 rechnerisch ca. 1.700 Euro pro Jahr und Inhaber. Bei Einzelpraxen im Fachbereich Orthopädie belaufen sich in der DATEVAnalyse die Reise- und Fortbildungskosten für das Jahr 2013 auf ca. 2.200 Euro.223 In der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sowie in der Analyse der apoBank wird kein Wert für Aufwendungen für Fortbildungen gesondert erhoben bzw. ausgewiesen. Da bei den Fortbildungskosten – wie gezeigt wurde – kein Unterschied zwischen operativ und konservativ tätigen sowie zwischen urbanen und ländlichen orthopädischen Praxen vorliegt, wird aus Aktualitätsgründen der Wert aus der DATEV-Analyse in Höhe von 2.200 Euro herangezogen. 3.9.8 Sonstige Kosten Die Anteile der sonstigen Gesamtaufwendungen lagen Kosten für von orthopädischen konservativ tätige Praxen orthopädische an den Praxen („allgemeine Orthopädie“) im Jahr 2010 gemäß der Fachgruppenauswertung Orthopädie des ZI-Praxis-Panels bei 10%, während der durchschnittliche Wert für alle orthopädischen Praxen mit 9% angegeben wurde. Die durchschnittlichen Anteile für alle orthopädischen Praxen variierten zwischen Praxen in Kernstädten (9%) und Praxen in verdichteten Kreisen (10%) bzw. in ländlichen Regionen (10%).224 Da die synthetische Musterpraxis eine konservativ tätige orthopädische Praxis ist, werden die entsprechenden Kosten herangezogen, die rechnerisch bei ca. 16.900 Euro pro Jahr und Inhaber liegen. 222 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f. 223 Vgl. DATEV (2014a), o. S. 224 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014f), S. 7f. 118 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 3.9.9 Zusammenfassung der Kosten für den technischen Leistungsanteil der synthetischen Musterpraxis für Orthopädie In der folgenden Tabelle werden die Kosten für die synthetische Musterpraxis für Orthopädie zusammengefasst und den in der EBM-Kalkulation berücksichtigten Kostenarten zur Ermittlung des technischen Leistungsanteils zugeordnet. Tabelle 9: Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Orthopädie Kostenarten in der EBM-Kalkulation Kostenarten der synthetischen Musterpraxis Höhe der Kosten der synthetischen Musterpraxis Personalkosten Personalkosten 106.500 € Miete für Praxisräume 29.800 € Kosten für die apparative Ausstattung (inkl. Wartung) und Praxisausstattung 19.600 € Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen 24.300 € Kosten für die Anschaffung von Praxisbedarf Material- und Laborkosten 10.100 € Versicherungskosten Versicherungskosten, Beiträge und Gebühren 10.000 € Fortbildungskosten Fortbildungskosten 2.200 € Sonstige Kosten Sonstige Kosten 16.900 € Miete für Praxisräume Energiekosten Miete für Geräte / Leasing Kosten für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) Abschreibungen (AfA) Fremdkapitalzinsen Kalkulatorischer Eigenkapitalzins Summe 219.400 € Quelle: Eigene Darstellung. 119 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Wie Tabelle zeigt, belaufen sich die Kosten für den technischen Leistungsanteil in der synthetischen Musterpraxis für Orthopädie auf ca. 219.400 Euro pro Jahr. Die apoBank gibt in ihrer Analyse die durchschnittliche Summe der Ausgaben einer orthopädischen Einzelpraxis im Jahr 2012 in Deutschland mit ca. 240.100 Euro an.225 In der DATEV-Analyse von Einzelpraxen im Fachbereich Orthopädie betragen die gesamten Betriebsausgaben im Jahr 2013 ca. 230.800 Euro.226 In der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes werden die durchschnittlichen Kosten für eine Einzelpraxis für Orthopädie für das Erhebungsjahr 2011 mit ca. 223.000 Euro angegeben.227 Das ZI-Praxis-Panel weist hingegen für das Jahr 2010 durchschnittliche Gesamtaufwendungen von konservativ tätigen orthopädischen Praxen in Höhe von lediglich 177.400 Euro pro Jahr und Praxisinhaber aus. Bei Berücksichtigung von allen orthopädischen Praxen, d. h. sowohl von konservativ als auch von operativ tätigen Orthopäden, ist der Durchschnitt der gesamten Aufwendungen mit 197.000 Euro aber deutlich höher.228 Damit liegen die ermittelten Kosten der orthopädischen Musterpraxis inmitten der Werte der genannten Statistiken bzw. Analysen. Da bei der synthetischen Musterpraxis die Kostenstruktur für eine konservative tätige orthopädische Einzelpraxis im ländlichen Raum abgeleitet wurde, ist eine Abweichung der Kosten vom deutschen Durchschnitt der anderen Datenquellen durchaus realistisch. Es ist zu bedenken, dass in den Analysen des Statistischen Bundesamtes, der apoBank und von DATEV nicht nur konservativ tätige ländliche Praxen, sondern auch städtische und vor allem operativ tätige Praxen enthalten sind, die den Durchschnitt der Kosten deutlich nach oben heben. 225 Vgl. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (2014), S. 14. 226 Vgl. DATEV (2014b), o. S. 227 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013), S. 89. 228 Vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (2014), S. 26. 120 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern 4 Folgerungen für ein angemessenes ärztliches Honorarvolumen in Bayern Bayerische Vertragsärzte sollen auch zukünftig eine qualitativ hochwertige, flächendeckende medizinische Versorgung gewährleisten. Um dieses Ziel sowohl in Kernstädten als auch in ländlichen Räumen erreichen zu können, muss für ein konkurrenzfähiges, angemessenes ärztliches Einkommen gesorgt werden. Es wurde in dem vorliegenden Modul 1 der „Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern“ untersucht, wie hoch das SOLL-Honorarvolumen für eine ländliche Einzelpraxis in Bayern in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Frauenheilkunde, Dermatologie, Urologie, Augenheilkunde und Orthopädie ist. Für die genannten Fachrichtungen musste neben einem angemessenen ärztlichen Einkommen (ärztlicher Leistungsanteil) hierzu jeweils ermittelt werden, wie hoch die Kosten einer Musterpraxis (technischer Leistungsanteil), d. h. einer ländlichen Einzelpraxis in Bayern sind. Im Hinblick auf den ärztlichen Leitungsanteil wurde analytisch abgeleitet, was unter einem angemessenen Arzteinkommen verstanden werden kann. Zentral ist dabei, dass ein niedergelassener Vertragsarzt ein unternehmerisches Risiko zu tragen hat und damit beispielsweise nicht ohne Abstriche mit einem angestellten Arzt in einem Krankenhaus verglichen werden kann. Ohne Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos und des Kapitaleinsatzes des Arztes in seine Praxis werden niedergelassene Ärzte gegenüber angestellten Ärzten schlechter gestellt. Daher wurden neben dem Gehalt eines angestellten Oberarztes als Ankerpunkte für ein angemessenes Arzteinkommen auch Einkünfte anderer Freiberufler sowie die kalkulierten Einkommen von Honorarärzten herangezogen. Als ein angemessenes Arzteinkommen für einen niedergelassenen Arzt in Deutschland wurde im Rahmen dieser Untersuchung eine Spanne von 159.544 Euro bis 175.136 Euro ermittelt. Das ermittelte Einkommen ist unabhängig von der Fachrichtung und bezieht sich auf einen niedergelassenen Vertragsarzt, der in Vollzeit GKV-Patienten versorgt (vgl. Abschnitt 2). 121 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Neben dem angemessenen Arzteinkommen muss mit dem Honorar aus vertragsärztlicher Tätigkeit auch der technische Leistungsanteil der medizinischen Leistungen finanziert werden. Um die Kosten nachvollziehbar ermitteln zu können, wurde jeweils eine vertragsärztliche Musterpraxis für die genannten Fachrichtungen synthetisch entwickelt. Den einzelnen synthetischen Musterpraxen wurden aus den verfügbaren Statistiken des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, des Statistischen Bundesamtes, der apoBank und soweit verfügbar von DATEV die entsprechenden Kosten zugeordnet. Es hat sich gezeigt, dass die Kostenstrukturen der deutschen Arztpraxen beträchtlich variieren, je nach Fachrichtung, nach angebotenem Leistungsspektrum bzw. nach Ausrichtung und Lage der Praxis. Die vorliegende Analyse beruht auf ländlichen Einzelpraxen, die jeweils von einem konservativ tätigen Arzt betrieben werden. Das heißt, die Musterpraxen sollen die Kostenstrukturen von Einzelpraxen aufweisen, die die medizinische Grundversorgung im ländlichen Raum sicherstellen. Da in der Tendenz die Praxiskosten in urbanen Regionen höher sind als in ländlichen Räumen und operativ tätige Ärzte höhere Kosten aufweisen als konservativ tätige Ärzte, liegen die Kosten der synthetischen Musterpraxen zumeist unter den Durchschnittswerten für alle Praxen der jeweiligen Fachrichtung aus dem gesamten Bundesgebiet. Zudem hat sich gezeigt, dass für die ländlichen Einzelpraxen der einzelnen Fachrichtungen die Kosten zum Teil deutlich auseinander liegen und sich in einer Spanne von 147.400 Euro (Allgemeinmedizin) bis 219.400 Euro (Orthopädie) bewegen (vgl. Abschnitt 3). Aus der Spanne für den ärztlichen Leistungsanteil und den Beträgen für den technischen Leistungsanteil kann das SOLL-Honorarvolumen für die ländlichen Einzelpraxen der einzelnen Fachrichtungen berechnet werden. So liegt das SOLLHonorarvolumen beispielsweise für eine Allgemeinarztpraxis in einer Spanne von 306.944 Euro (untere Grenze) bis 322.536 Euro (obere Grenze), wie die folgende Tabelle zeigt. 122 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Tabelle 10: Kalkulation des SOLL-Honorarvolumens für die untersuchten Fachrichtungen Angemessenes Arzteinkommen Fachrichtung Allgemeinmedizin HNO Frauenheilkunde Dermatologie Urologie Augenheilkunde Orthopädie uG 159.544 € oG 175.136 € uG 159.544 € oG 175.136 € uG 159.544 € oG 175.136 € uG 159.544 € oG 175.136 € uG 159.544 € oG 175.136 € uG 159.544 € oG 175.136 € uG 159.544 € oG 175.136 € Kosten der synthetischen Musterpraxis SOLL-Honorarvolumen 306.944 € 147.400 € 322.536 € 328.044 € 168.500 € 343.636 € 325.644 € 166.100 € 341.236 € 326.844 € 167.300 € 342.436 € 344.644 € 185.100 € 360.236 € 313.044 € 153.500 € 328.636 € 378.944 € 219.400 € 394.536 € Quelle: Eigene Darstellung (uG = untere Grenze, oG = obere Grenze). Unter Berücksichtigung des Ziels einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Versorgung ist es notwendig, dass die Vertragsärzte, die in einer ländlichen Einzelpraxis in Bayern in Vollzeit GKV-Patienten behandeln und damit die Grundversorgung dieser Patienten übernehmen, einen GKV-Honorarumsatz in der jeweils genannten Spanne erreichen können. Wenn dies für bestehende Versorgerpraxen auf dem Land nicht möglich ist, können diese Praxen mittel- und langfristig dem medizinisch-technischen Fortschritt nicht mehr folgen, da keine ausreichenden Investitionen getätigt werden können. Darüber hinaus werden Praxisübernahmen und Neugründungen, die in ländlichen Gebieten zukünftig für die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung der dortigen Bevölkerung notwendig werden, bei einem erzielbaren Honorarvolumen, welches das SOLLHonorarvolumen unterschreitet, weiter an Attraktivität verlieren. 123 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Daher ist es angezeigt, die ärztliche freiberufliche Tätigkeit auch als unternehmerische Tätigkeit anzuerkennen, die als Teil sowohl der städtischen als auch der ländlichen Infrastruktur zu sehen ist. Eine Abwertung des Berufs des niedergelassenen Arztes gegenüber anderen Berufsgruppen durch unangemessen niedrige Arzteinkommen sowie die ungenügende Berücksichtigung der Kosten des technischen Anteils medizinischer Leistungen wird hingegen die Situation der medizinischen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten weiter verschlechtern. In einem nächsten Schritt der Analyse wird deshalb untersucht, ob es mit den in Bayern gezahlten GKV-Honoraren möglich ist, das notwendige SOLL-Honorarvolumen zu erreichen bzw. in welcher Höhe Deckungslücken bestehen (siehe Module 2 bis 4 des Gutachtens). Hierzu müssen auch Honorare aus privatärztlicher Tätigkeit in die Analyse einbezogen werden, da diese in der Regel höher ausfallen und somit für eine kostendeckende Praxisführung zunehmend erforderlich sind. 124 Institut für Gesundheitsökonomik Analyse der Einkommenssituation der Vertragsärzte und der vertragsärztlichen Vergütung in Bayern Literaturverzeichnis Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V (2012), Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 288. Sitzung am 22. Oktober 2012 zu Grundsätzen und Eckpunkten zur Änderung und Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung vom 22. Oktober 2012. Blum, K., Offermanns, M. 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