Kundmachung 5 - Stadt Innsbruck

Speichern
Stadtgemeinde:
Stadt-,
Markt-, Gemeindeamt – Magistrat: INNSBRUCK
Achtung
Wahlkartenwählerinnen
und
Wahlkartenwähler!
In dieser Gemeinde können Sie bei der Wiederholung
des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl
am 2. Oktober 2016
in der Zeit von 08:00
bis 17:00
Uhr
Ihre Stimme abgeben.
Während dieser Zeit ist die Stimmabgabe für Wahlkartenwählerinnen und Wahlkartenwähler in allen
Wahllokalen möglich.
Die Bürgermeisterin:
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister:
Für die Bürgermeisterin oder für den Bürgermeister:
Drucken