ArbRSymp2016-Einladung 2

Anmeldung zum
1. Saarbrücker
Arbeitsrechts-Symposium
1. Saarbrücker
Arbeitsrechts-Symposium
Wie man’s macht,
macht man’s verkehrt:
Arbeitnehmerüberlassung
vs. Werkvertrag
Donnerstag, 6. Oktober 2016,
14:00–18:30 Uhr,
Universität des Saarlandes,
Gebäude B4.1, Hörsaal 0.07
Bitte
freimachen
SAV-Service GmbH
c/o Saarländischer Anwaltverein e.V.
Landgericht Saarbrücken
Franz-Josef-Röder-Straße 15
66119 Saarbrücken
Programm
Anmeldung
14:00 Uhr
an die SAV-Service GmbH mit dieser Antwortkarte,
per E-Mail: [email protected],
per Telefon: 0681 51202 oder Telefax: 0681 51259
Begrüßung
Dr. Carmen Palzer
Rechtsanwältin,
Saarländischer AnwaltVerein (SAV)
14:15 Uhr
Vortrag
Wie man’s macht, macht man’s
verkehrt: Arbeitnehmerüber­lassung
vs. Werkvertrag
Prof. Dr. Stephan Weth
Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht an
der Universität des Saarlandes
15:00 Uhr
Diskussion
Moderation: Wolfram Tiedtke
Rechtsanwalt, Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU)
15:15 Uhr
Kaffeepause
15:30 Uhr
1. Workshop
Werkvertrag/Dienstvertrag,
Vertragsgestaltung und Beratung
Dr. Oliver Bertram
Teilnahmegebühr: Für Mitglieder des SAV 140,– Euro bei Buchung
bis drei Wochen vor Seminartermin (FB), danach 155,– Euro. Für
Nichtmitglieder 155,– Euro bei Frühbuchung (FB), innerhalb drei
Wochen vor Seminartermin 170,– Euro. Alle Preise verstehen sich
zzgl. 19% USt.
¨¨ Ich nehme an der Veranstaltung teil.
¨¨ Ich bitte um eine Fortbildungsbescheinigung über
3,5 Stunden gemäß § 15 FAO.
Familienname, Titel
Vorname
Unternehmen/Kanzlei
Adresse
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Taylor Wessing Deutschland
Telefon
16:30 Uhr
Kaffeepause
E-Mail
16:45 Uhr
2. Workshop
Arbeitnehmerüberlassung,
Vertragsgestaltung und Beratung
Dr. Oliver Bertram
Die Anmeldung ist mit Eingang bei der SAV-Service GmbH verbindlich. Bestätigung und Rechnung erfolgen nach Eingang. Ersatzteilnehmer können
jederzeit schriftlich benannt werden. Anderenfalls wird bei schriftlichem
Rücktritt bis zehn Tage vor dem Termin eine Stornogebühr von 25,– Euro
fällig, danach das volle Teilnahmeentgelt. Absage (wegen Ausfalls des Referenten, zu geringer Teilnehmerzahl o.Ä.), Änderungen des Termins oder
Programms bleiben vorbehalten. Bei Absage oder Terminänderung wird
das bereits gezahlte Teilnahmeentgelt erstattet. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind
Saarbrücken.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Taylor Wessing Deutschland
17:45 Uhr
Diskussion
Moderation: Wolfram Tiedtke
Rechtsanwalt, Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU)
Fax
Ort, Datum
Unterschrift