Anmeldung zum 1. Saarbrücker Arbeitsrechts-Symposium 1. Saarbrücker Arbeitsrechts-Symposium Wie man’s macht, macht man’s verkehrt: Arbeitnehmerüberlassung vs. Werkvertrag Donnerstag, 6. Oktober 2016, 14:00–18:30 Uhr, Universität des Saarlandes, Gebäude B4.1, Hörsaal 0.07 Bitte freimachen SAV-Service GmbH c/o Saarländischer Anwaltverein e.V. Landgericht Saarbrücken Franz-Josef-Röder-Straße 15 66119 Saarbrücken Programm Anmeldung 14:00 Uhr an die SAV-Service GmbH mit dieser Antwortkarte, per E-Mail: [email protected], per Telefon: 0681 51202 oder Telefax: 0681 51259 Begrüßung Dr. Carmen Palzer Rechtsanwältin, Saarländischer AnwaltVerein (SAV) 14:15 Uhr Vortrag Wie man’s macht, macht man’s verkehrt: Arbeitnehmerüberlassung vs. Werkvertrag Prof. Dr. Stephan Weth Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität des Saarlandes 15:00 Uhr Diskussion Moderation: Wolfram Tiedtke Rechtsanwalt, Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) 15:15 Uhr Kaffeepause 15:30 Uhr 1. Workshop Werkvertrag/Dienstvertrag, Vertragsgestaltung und Beratung Dr. Oliver Bertram Teilnahmegebühr: Für Mitglieder des SAV 140,– Euro bei Buchung bis drei Wochen vor Seminartermin (FB), danach 155,– Euro. Für Nichtmitglieder 155,– Euro bei Frühbuchung (FB), innerhalb drei Wochen vor Seminartermin 170,– Euro. Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% USt. ¨¨ Ich nehme an der Veranstaltung teil. ¨¨ Ich bitte um eine Fortbildungsbescheinigung über 3,5 Stunden gemäß § 15 FAO. Familienname, Titel Vorname Unternehmen/Kanzlei Adresse Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Taylor Wessing Deutschland Telefon 16:30 Uhr Kaffeepause E-Mail 16:45 Uhr 2. Workshop Arbeitnehmerüberlassung, Vertragsgestaltung und Beratung Dr. Oliver Bertram Die Anmeldung ist mit Eingang bei der SAV-Service GmbH verbindlich. Bestätigung und Rechnung erfolgen nach Eingang. Ersatzteilnehmer können jederzeit schriftlich benannt werden. Anderenfalls wird bei schriftlichem Rücktritt bis zehn Tage vor dem Termin eine Stornogebühr von 25,– Euro fällig, danach das volle Teilnahmeentgelt. Absage (wegen Ausfalls des Referenten, zu geringer Teilnehmerzahl o.Ä.), Änderungen des Termins oder Programms bleiben vorbehalten. Bei Absage oder Terminänderung wird das bereits gezahlte Teilnahmeentgelt erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Saarbrücken. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Taylor Wessing Deutschland 17:45 Uhr Diskussion Moderation: Wolfram Tiedtke Rechtsanwalt, Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) Fax Ort, Datum Unterschrift
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