Assistenzärztin / Assistenzarzt

STELLENAUSSCHREIBUNG NR: 367/2016
Die Medizinische Fakultät ist integraler Bestandteil der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und
wirkt mit dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. in Forschung, Lehre und Krankenversorgung
zusammen. Das Forschungsprofil der Fakultät wird durch die beiden Schwerpunkte „Immunologie
einschließlich Molekulare Medizin der Entzündung“ und „Neurowissenschaften“ geprägt. Pro Jahr werden
ca. 185 Studierende der Humanmedizin immatrikuliert.
Struktureinheit:
Institut für Neuropathologie
Stellenbezeichnung:
Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistent(in)
Am Institut für Neuropathologie (Direktor: Prof. Mawrin)
ist zum 01.12.2016 eine Stelle als
Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistent(in)
zu besetzen.
Zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben des Institutes werden folgende Anforderungen an die
Bewerber(innen) gestellt:
-
Schneiden von Paraffinblöcken und Kryogewebe
Durchführung von Spezialfärbungen
umfangreiche Kenntnisse in der Immunhistochemie
Kunststoffeinbettung und Herstellung von Semidünnschnitten und Feinschnitten für die
Elektronenmikroskopie
molekularbiologische Erfahrungen
Durchführung qualitativer und quantitativer PCR und Sequenzierungen
gute EDV-Kenntnisse
Vergütung: Entgeltgruppe 8 nach TV-L
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 12.10.2016 (Bewerbungsschluss/Posteingangsdatum)
schriftlich an die nachfolgende Anschrift oder per Mail (idealerweise in einer Datei) an:
[email protected]
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Medizinische Fakultät
Geschäftsbereich Personal (K24)
Referenznummer 367/2016
Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Die Otto-von-Guericke-Universität setzt sich für die berufliche
Gleichstellung von Frauen und Männern ein
Dörge
Sachgebietsleiterin
Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag
beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern nach Ablauf
von 6 Monaten vernichtet.