Niedersächsischer Städtetag Verband für Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Pressemitteilung Nr. 13/2016 Keine Änderungen am Niedersächsischen Brandschutzgesetz notwendig Der Niedersächsische Städtetag (NST) hält eine grundlegende Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes nicht für erforderlich. NST-Präsident Frank Klingebiel, Oberbürgermeister von Salzgitter, ist überzeugt: „Das Gesetz ist erst seit 2012 in Kraft und hat sich grundsätzlich bewährt“. Die Überarbeitung des Brandschutzgesetzes war im Koalitionsvertrag der Niedersächsischen Landesregierung vereinbart worden. Der im Entwurf enthaltenen Forderung, die organisatorische Eigenständigkeit der Freiwilligen Feuerwehren in Städten mit Berufsfeuerwehren abzuschaffen, erteilt das NSTPräsidium eine klare Absage: „Die freiwilligen Feuerwehren sind auch in Städten mit Berufsfeuerwehren eine tragende Säule des Brandschutzes und sollten eigenständig bleiben“, so Klingebiel. Zudem spricht sich der NST für die Beibehaltung der Altersgrenze von 63 für freiwillige Feuerwehrleute aus. „Für eine Änderung besteht aus unserer Sicht auch hier kein Anlass“, so Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Vizepräsident des NST. Auch sollten Angehörige der Altersabteilung weiterhin auf Anforderung der Gemeindebrandmeister oder der Ortsbrandmeister an Übungen teilnehmen sowie auf Anforderung von Einsatzleitern zu Einsätzen herangezogen werden können. Voraussetzung sei, dass sie die notwendigen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. 04. Oktober 2016 Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel: 0511 / 368 94-22, Mobil: 0172 / 53975-22 Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de
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