Presseinformation Nr. 13 / 2016

Niedersächsischer Städtetag
Verband für Städte, Gemeinden und Samtgemeinden
Pressemitteilung Nr. 13/2016
Keine Änderungen am Niedersächsischen
Brandschutzgesetz notwendig
Der Niedersächsische Städtetag (NST) hält eine grundlegende Novelle des
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes nicht für erforderlich. NST-Präsident
Frank Klingebiel, Oberbürgermeister von Salzgitter, ist überzeugt: „Das Gesetz
ist erst seit 2012 in Kraft und hat sich grundsätzlich bewährt“.
Die Überarbeitung des Brandschutzgesetzes war im Koalitionsvertrag der
Niedersächsischen Landesregierung vereinbart worden. Der im Entwurf
enthaltenen Forderung, die organisatorische Eigenständigkeit der Freiwilligen
Feuerwehren in Städten mit Berufsfeuerwehren abzuschaffen, erteilt das NSTPräsidium eine klare Absage: „Die freiwilligen Feuerwehren sind auch in Städten
mit Berufsfeuerwehren eine tragende Säule des Brandschutzes und sollten
eigenständig bleiben“, so Klingebiel.
Zudem spricht sich der NST für die Beibehaltung der Altersgrenze von 63 für
freiwillige Feuerwehrleute aus. „Für eine Änderung besteht aus unserer Sicht
auch hier kein Anlass“, so Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge,
Vizepräsident des NST. Auch sollten Angehörige der Altersabteilung weiterhin
auf Anforderung der Gemeindebrandmeister oder der Ortsbrandmeister an
Übungen teilnehmen sowie auf Anforderung von Einsatzleitern zu Einsätzen
herangezogen werden können. Voraussetzung sei, dass sie die notwendigen
gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen.
04. Oktober 2016
Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel: 0511 / 368 94-22, Mobil: 0172 / 53975-22
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